[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5664
17. Wahlperiode 26. 04. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 20. April 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Marieluise Beck (Bremen),
Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/5154 –
Frauen in der Bundeswehr
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vor zehn Jahren wurde der Dienst in der Bundeswehr in allen Bereichen für
Frauen geöffnet. Dieser Entscheidung ging ein mehrjähriges Gerichtsverfahren
voraus, das die Klägerin Tanja Kreil mit der Unterstützung des
Bundeswehrverbandes vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für sich
entscheiden konnte. Mit diesem Erfolg wurden jedoch zunächst nur die formellen
Hürden genommen. Mit dem Dienstantritt der ersten Frauen im Jahr 2001
begann die wahre Herausforderung – die Gleichstellung in allen Bereichen der
Bundeswehr umzusetzen und zu leben.
2008 kam eine Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr zu
dem Ergebnis, dass der Integrationsprozess von Frauen als weder abgeschlossen
noch problemfrei bezeichnet werden kann. Als wahrgenommene
Schwierigkeiten und Probleme nannten Frauen dort vor allem die baulichen Gegebenheiten,
beispielsweise Sanitäranlagen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die
damit verbundene Notwendigkeit der Flexibilisierung von Arbeitszeiten, ihre
Partnerschaft und Fragen der Bekleidung. Auch sexuelle Belästigung stellt laut
der Studie ein Problem in der Bundeswehr dar.
Diese Ergebnisse decken sich mit den Berichten des Wehrbeauftragten. Im
aktuell vorliegenden Bericht für das Jahr 2010 spricht der Wehrbeauftragte die
geringe Zahl von Frauen in Führungspositionen, zu wenige gesonderte
Sanitärräume und den Wunsch nach stärker auf Frauen zugeschnittene und
funktionalere Uniformen an. Darüber hinaus berichtet der Wehrbeauftragte von
erheblichen Unsicherheiten im Umgang mit schwangeren Soldatinnen. Durchaus
positiv resümiert er dennoch, dass die Situation der Frauen – abgesehen von dem
Problem der Stellenbesetzung – in der Bundeswehr von Normalität geprägt sei.
Die aktuellen Zahlen zum Anteil der Frauen in den Streitkräften machen
deutlich, dass nach wie vor Handlungsbedarf besteht. Mit 9 Prozent liegt der Wert
noch mehr als ein Drittel unter der Zielmarke von 15 Prozent. In
Führungspositionen sind Frauen nicht einmal ansatzweise ausreichend vertreten.
Allen voran müssen jedoch schwerwiegende Anschuldigungen von sexueller
Belästigung mit Aufklärung und resolutem Handeln begegnet und geahndet
werden. Auch mangelnder Sensibilität und Ausbildungsmängeln seitens
Vorgesetzter muss durch umfassende Schulungsmaßnahmen Abhilfe geleistet werden.
Das Thema Gleichstellung von Frauen in der Bundeswehr darf jedoch nicht auf
die 2001 geöffneten Bereiche reduziert werden. Der Dienst von Frauen in der
zivilen Wehrverwaltung sowie im Sanitätsdienst oder den Militärmusikkorps
war bereits zuvor möglich. Auch in diesen Bereichen besteht jedoch immer
noch die Notwendigkeit, das bisher Erreichte weiter auszubauen und Frauen
weiterhin gezielt zu fördern.
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ist vor diesem Hintergrund
gefordert, die Gleichstellung in der Bundeswehr mit Nachdruck zu verfolgen
und fortlaufend über den Fortschritt zu berichten.
1. Wie viele Frauen dienen derzeit als Soldatinnen in der Bundeswehr (bitte
absolut und prozentual in Relation zu den männlichen Soldaten angeben), und
wie verteilen sich diese auf die verschiedenen
a) Laufbahnen,
b) Dienstgradgruppen,
c) Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche,
d) Truppengattungen und
e) Verpflichtungszeiträume?
Die entsprechenden Daten entnehmen Sie bitte den Beilagen 1a bis 1e.
2. Wie viele Frauen beschäftigt die Bundeswehr derzeit als Zivilangestellte
(bitte absolut und prozentual in Relation zu den männlichen Angestellten
angeben), und wie verteilen sich diese auf die verschiedenen
a) Laufbahnen,
b) Besoldungsstufen
c) und Organisationsbereiche?
Die Verteilung der zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg – Stand: 28. Februar
2011) auf die verschiedenen Laufbahnen, Besoldungs-/Entgeltgruppen und
Organisationsbereiche entnehmen Sie bitte der Beilage 2.
3. a) Wie viele Frauen arbeiten derzeit in Führungspositionen der
Wehrverwaltung bzw. des BMVg?
Es arbeiten derzeit keine Frauen in militärischen Führungspositionen (ab
Referatsleiter aufwärts) im BMVg.
Die Anzahl an Zivilbeschäftigten, die derzeit in Führungspositionen im
Geschäftsbereich BMVg tätig sind, entnehmen Sie bitte der Beilage 3a.
b) Wie haben sich diese Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt?
In den vergangenen zehn Jahren wurden im BMVg keine Soldatinnen in
militärischen Führungspositionen (ab Referatsleiter aufwärts) eingesetzt.
Die in der Beilage 3b beigefügten Tabellen enthalten die Entwicklung der
weiblichen Zivilbeschäftigten in Führungspositionen im Geschäftsbereich BMVg in
den letzten zehn Jahren.
4. Welche Entwicklung des Frauenanteils prognostiziert die Bundesregierung in
den nächsten fünf bzw. zehn Jahren sowohl bei den Soldatinnen wie auch den
Zivilangestellten der Bundeswehr, und wie begründet sie diese Prognose?
Der in § 4 Absatz 5 des Gesetzes zur Gleichstellung von Soldatinnen und
Soldaten der Bundeswehr (SGleiG) festgelegte Anteil von zurzeit 15 Prozent an
Soldatinnen in militärischen Laufbahnen ist noch nicht erreicht. Zum Jahresende
2010 waren etwa 9,23 Prozent der Dienstposten mit Soldatinnen besetzt. Der für
den Sanitätsdienst festgelegte Anteil in Höhe von 50 Prozent ist ebenfalls noch
nicht erreicht, da zum Jahresende 2010 etwa 41,07 Prozent der Dienstposten mit
Soldatinnen besetzt waren. Erkennbar ist, dass die Zahl der Soldatinnen in den
Streitkräften insgesamt nahezu kontuinierlich jährlich zunimmt. Die festgelegten
Quoten sind, wenn auch nicht in den nächsten fünf bis zehn Jahren, erreichbar.
Eine gesicherte Prognose der Entwicklung des Frauenanteils innerhalb der
Streitkräfte und der Bundeswehrverwaltung ist vor dem Hintergrund der
bevorstehenden Bundeswehrstrukturreform und dem damit zusammenhängenden
Personalumbau nicht möglich. Kurzfristig soll sichergestellt werden, dass der
Frauenanteil zumindest gehalten wird. Zudem wird darauf geachtet, dass
Rahmenbedingungen innerhalb der Streitkräfte und der Bundeswehrverwaltung
geschaffen werden, die gleiche Teilhaberechte für Frauen und Männer
gewährleisten. Dies soll den Grundstein für einen Anstieg des Frauenanteils sowohl
innerhalb der Streitkräfte als auch innerhalb der zivilen Bundeswehrverwaltung in
den nächsten zehn Jahren legen.
5. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, speziell auf
Bewerberinnen ausgerichtete Maßnahmen zur Personalgewinnung durchzuführen,
um deren Anteil an Bewerbungen für zivile sowie militärische Stellen zu
erhöhen?
Die Personalgewinnung umfasst alle Maßnahmen zur zeitgerechten
Bereitstellung von Personal in der geforderten Qualität und Quantität. Hierbei ist das
Geschlecht grundsätzlich unerheblich.
Bedingt durch den hohen Anteil von Massenmedien in der militärischen
Personalwerbung wird auch die weibliche Zielgruppe sehr gut erreicht. Eine breit
angelegte, allein auf die weibliche Zielgruppe ausgerichtete Werbekampagne,
wurde daher bislang nicht durchgeführt und ist derzeit auch nicht geplant.
Durch die medienübergreifend gleichberechtigte Darstellung von Frauen und
Männern in der Personalwerbung wird Jugendlichen vermittelt, dass das
vielfältige und attraktive Ausbildungs- und Berufsangebot der Bundeswehr für junge
Frauen und Männer gleichermaßen interessant ist.
a) Welche Maßnahmen hat die Bundeswehr in den letzten fünf Jahren
durchgeführt?
In Einzelfällen (z. B. Veranstaltungen/Messen mit absehbar hohem
Frauenanteil; Specials/Beilagen zu frauenaffinen Themen – wie z. B.: Frauen in MINT1-
Berufen) wird die personalwerbliche Ansprache auf die eher weibliche
Zielgruppe abgestimmt. Eine gesonderte und zentrale Erfassung dieser überregional
und regional möglichen Maßnahmen erfolgt nicht, eine vollständige Darstellung
aller Maßnahmen ist daher nicht möglich. In den letzten fünf Jahren haben unter
anderem folgende Maßnahmen stattgefunden:
1 Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik.
– Jährliche Teilnahme an der Aktion Girls’ Day – Mädchen Zukunftstag,
– Anzeigen in Specials zum Thema „Frauen in die Technik“ (zuletzt „DIE
WELT“ und „DER TAGESSPIEGEL“),
– Integration weiblicher Motive in den Werbeanzeigen,
– Darstellung von Sportsoldatinnen in werblichen Produkten,
– Stellenanzeigen/Job-Portraits mit weiblichen Motiven im Onlinebereich,
– Themenbereiche „Familie und Dienst“ und „Mutterschutz“ auf der
Karriereseite der Bundeswehr
www.bundeswehr-karriere.de,
– Autogrammstunden mit Künstlern, welche besonders die weibliche
Zielgruppe ansprechen sollen.
b) Evaluiert die Bundeswehr Personalgewinnungsmaßnahmen hinsichtlich
ihrer Wirksamkeit bei Frauen?
Falls ja, zu welchen Ergebnissen kommt sie?
Falls nein, warum nicht?
Der Prozess der Personalgewinnung wird durch das Ergebnis der
Bedarfsdeckung und durch wissenschaftliche Forschung analysiert. Das „Geschlecht“
ist hierbei ein Differenzierungskriterium. Forschungsergebnisse zeigen, dass die
eingesetzten werblichen Mittel und Verfahren geschlechtsübergreifend
zielgruppenorientiert, qualitativ hochwertig und im Vergleich konkurrenzfähig sind. In
Abhängigkeit von der Wettbewerbsfähigkeit des zu vermarktenden „Produktes“
sind sie geeignet, kurzfristig messbare Erfolge zu erzielen. Angesichts eines bei
Frauen grundsätzlich geringer ausgeprägten Interesses am Arbeitgeber
Bundeswehr werden entsprechende Werbemaßnahmen von Frauen regelmäßig in
geringerem Maße wahrgenommen.
c) Welche Maßnahmen plant die Bundeswehr künftig durchzuführen,
besonders angesichts der gewachsenen Bedeutung von
Nachwuchsgewinnung und Attraktivität?
Eine grundsätzliche Änderung der Strategie ist derzeit nicht beabsichtigt. Die
bereits stattfindende Einbindung von Frauen in personalwerblichen Maßnahmen
wird derzeit im Prinzip als ausreichend erachtet. Die Teilnahme an der Aktion
Girls’ Day – Mädchen Zukunftstag soll aus heutiger Sicht auch weiterhin
erfolgen. Ergänzend wird – in Abhängigkeit des Aufwuchses weiblicher Soldaten in
die erforderlichen Dienstränge – die Präsenz von Frauen in der
Wehrdienstberatung kontinuierlich erhöht. Damit wird die Schwelle einer persönlichen
Ansprache deutlich gesenkt. Trotz aller Gleichbehandlung wird es darüber hinaus
unverzichtbar sein, die neue Situation für Frauen – freiwilliger Wehrdienst ab
1. Juli 2011 – zu einem Schwerpunkt der weiblichen Ansprache oder bei
Praktika zu machen.
6. a) Wie viele Frauen haben sich in den letzten fünf Jahren jeweils auf Stellen
in der Bundeswehr – zivil sowie militärisch (bitte aufschlüsseln) –
beworben?
Militärischer Bereich
Jahr 2006 2007 2008 2009 2010
Bewerbungen von Frauen 10 651 8 847 7 553 8 349 7 868
Ziviler Bereich
Anzahl an Bewerbungen von Frauen, die sich im Zeitraum vom 1. Juli 2005 bis
30. Juni 2010 auf zivile Stellen in der Bundeswehr beworben haben (ohne
Ausbildung)2:
b) Wie viele dieser Bewerbungen waren erfolgreich?
Militärischer Bereich
Ziviler Bereich
Auf die Antwort zu Frage 6a – Spalte Einstellungen – wird verwiesen.
7. Wie verteilten sich diese Bewerbungen und Einstellungen auf die
verschiedenen
a) Laufbahnen,
Militärischer Bereich
Die Bewerbungen von Frauen als Soldatinnen auf Zeit verteilten sich wie folgt
auf die Laufbahnen der Offiziere bzw. auf die Laufbahngruppen der
Unteroffiziere und Mannschaften:
* Bei den Bewerbungseingängen hinsichtlich der Laufbahngruppen der
Unteroffiziere und Mannschaften wird grundsätzlich nicht weiter differenziert. In aller
Regel bewerben sich Frauen wie Männer für eine Einstellung in die jeweils
gemäß vorhandenen formalen Voraussetzungen höchstmögliche oder gleich für
Dienst-/Arbeitsverhältnis,
Laufbahngruppen, Entgeltgruppen
Bewerbungen Einstellungen
Beamtinnen und Beamte,
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Frauen Männer Frauen Männer
Höherer Dienst sowie E 13
bis E 15 einschl. Außertarifliche
001 5 703 9 182 790 1 476
Gehobener Dienst
sowie E 9 bis E 12
002 8 362 14 910 1 005 1 599
Mittlerer und einfacher Dienst
sowie E 1 bis E 8
003 47 679 42 246 6 380 6 010
Gesamt 004 61 744 66 338 8 175 9 085
Jahr 2006 2007 2008 2009 2010
Einstellungen von Frauen 2 208 2 448 2 319 2 345 2 368
Laufbahnen 2006 2007 2008 2009 2010
Offiziere 3 208 2 545 2 091 2 167 2 180
Unteroffiziere/Mannschaften* 7 443 6 302 5 462 6 182 5 688
2 Quelle: Gemäß Gleichstellungsstatistikverordnung (GleiStatV) vom 18. Juni 2003 – im Rahmen der
jährlich zu erhebenden statistischen Angaben – Erhebungsvordruck F „Bewerbungen im Vergleich mit
den entsprechenden Einstellungen“.
alle drei Laufbahnen (Feldwebel, Fachunteroffiziere und Mannschaften). Erst
nach absolvierter Eignungsfeststellung an einem der fünf Zentren für
Nachwuchsgewinnung wird deutlich, für welche der Laufbahnen die Bewerberin
geeignet ist. Für diese erhält sie dann ein spezifisches Einplanungsangebot
entsprechend dem artikulierten Bedarf der Streitkräfte.
Die Einstellungen von Frauen als Soldatinnen auf Zeit verteilten sich wie folgt
auf die Laufbahnen der Offiziere bzw. auf die Laufbahngruppen der
Unteroffiziere und Mannschaften:
Ziviler Bereich
Die Anzahl der Bewerbungen von Frauen für/Einstellung von Frauen in die
eingerichteten Vorbereitungsdienste sowie der Bewerbungen von Frauen für/
Einstellung von Frauen in die Berufsausbildung entnehmen Sie bitte der Beilage 7a.
b) Dienstgrad- bzw. Besoldungsgruppen,
Für die Laufbahnen der Offiziere erfolgen Einstellungen ungedienter
Bewerberinnen und Bewerber regelmäßig im untersten Mannschaftsdienstgrad
(Besoldungsgruppe A 3). Frühere Soldatinnen und bereits im Dienst befindliche
Soldatinnen werden grundsätzlich in ihrem bisherigen Dienstgrad wiedereingestellt
oder übernommen. In den Laufbahngruppen der Unteroffiziere und
Mannschaften entscheiden sich Dienstgrad und Besoldungsgruppe, mit der eine
Bewerberin eingestellt werden kann, erst nach erfolgter Eignungsfeststellung. Als
Fachunteroffizier bzw. als Feldwebel im Fachdienst besteht bei vorhandener
beruflicher Qualifikation die Möglichkeit einer Einstellung mit höherem
Dienstgrad mit entsprechender Besoldungsgruppe, falls die berufliche Qualifikation
dienstlich nutzbar ist. Eine Auswertung der Bewerbungseingänge nach
Dienstgraden und Besoldungsgruppen wird in der militärischen Personalgewinnung
nicht geführt.
Hinsichtlich der Einstellung von Frauen in die Laufbahngruppen der
Unteroffiziere und Mannschaften werden die Daten der Einstellungen mit höherem
Dienstgrad aufgrund einer vorhandenen und militärisch nutzbaren
zivilberuflichen Qualifikation seit 2007 ausgewertet. Das jeweilige Ergebnis ist der
folgenden Tabelle zu entnehmen:
* Daten wurden bis 2006 nicht erfasst.
c) Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche,
Die Bewerbungen von Frauen nach Teilstreitkraft/Organisationsbereich in den
letzten fünf Jahren stellte sich für die Laufbahnen der Offiziere wie folgt dar:
Laufbahnen 2006 2007 2008 2009 2010
Offiziere 367 407 378 425 402
Unteroffiziere/Mannschaften 1 841 2 041 1 941 1 920 1 966
Besoldung 2006 2007 2008 2009 2010
A 3 * 1 339 1 229 1 335 1 277
A 5 * 43 128 41 40
A 6 * 548 489 480 591
A 7/A 8 * 111 95 64 58
Die Bewerbungen von Frauen nach Teilstreitkraft/Organisationsbereich in den
letzten fünf Jahren stellte sich für die Laufbahngruppen der Unteroffiziere und
Mannschaften wie folgt dar:
Die Einstellungen von Frauen nach Teilstreitkraft/Organisationsbereich in den
letzten fünf Jahren stellte sich für die Laufbahnen der Offiziere wie folgt dar:
Die Einstellungen von Frauen nach Teilstreitkraft/Organisationsbereich in den
letzten fünf Jahren stellte sich für die Laufbahngruppen der Unteroffiziere und
Mannschaften wie folgt dar:
d) Truppengattungen
Daten zu Bewerbungen und Einstellungen nach Truppengattungen im Heer bzw.
Dienstteilbereichen und Verwendungsbereichen in Luftwaffe und Marine
werden ausschließlich für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes erfasst
und ausgewertet und dies erst ab dem Jahr 2008. In den Laufbahngruppen der
TSK/MilOrgBer 2006 2007 2008 2009 2010
Heer 973 744 599 659 560
Luftwaffe 619 596 560 552 578
Marine 320 279 239 224 239
Gesamt TrD 1 912 1 619 1 398 1 435 1 377
SanDst 1 296 926 693 732 803
TSK/MilOrgBer 2006 2007 2008 2009 2010
Heer 2 363 2 203 2 031 2 419 2 287
Luftwaffe 810 833 801 993 929
Marine 686 554 467 482 545
Gesamt TrD/FD 3 859 3 590 3 299 3 894 3 761
SanDst 3 584 2 712 2 163 2 288 1 927
TSK/MilOrgBer 2006 2007 2008 2009 2010
Heer 132 152 124 149 137
Luftwaffe 65 65 79 62 56
Marine 45 54 44 62 47
Gesamt TrD 242 271 247 273 240
SanDst 125 136 131 152 162
TSK/MilOrgBer 2006 2007 2008 2009 2010
Heer 609 779 761 801 836
Luftwaffe 310 363 380 372 403
Marine 122 124 115 105 114
Gesamt TrD/FD 1 041 1 266 1 256 1 278 1 353
SanDst 800 775 685 642 613
Unteroffiziere und Mannschaften bewerben sich Frauen und Männer in erster
Linie für militärische Verwendungen. Auswertungen zu Truppengattungen,
Dienstteilbereichen und Dienstbereichen liegen daher nicht vor.
Bewerbungen von Frauen nach Truppengattungen in den Offizierslaufbahnen
für die Jahre 2008 bis 2010 sowie Einstellungen von Frauen nach
Truppengattung, Dienstteilbereich oder Verwendungsbereich in die Laufbahn der Offiziere
des Truppendienstes entnehmen Sie bitte den Tabellen der Beilage 7d.
e) und Verpflichtungszeiträume?
Bewerberinnen für eine Einstellung als Soldatin auf Zeit werden grundsätzlich
entsprechend ihrer schulischen und beruflichen Voraussetzungen bei
entsprechend nachgewiesener Eignung in den verschiedenen Laufbahngruppen
eingestellt. Die Verpflichtungsdauer beträgt in den unterschiedlichen
Laufbahngruppen zwischen zwei und 25 Jahre. Eine Statistik über die Verteilung der
Verpflichtungszeiträume in Verbindung mit Bewerbungen und Einstellungen
von Bewerberinnen wird durch die Personalgewinnungsorganisation der
Bundeswehr nicht geführt.
8. a) Wie hoch war in den letzten fünf Jahren jeweils der Anteil von
Soldatinnen, gemessen an der Gesamtzahl von Diensteintritten?
Der Anteil von eingestellten Soldatinnen, gemessen an der Gesamtanzahl aller
Einstellungen hat sich in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt:
b) Wie hoch war dieser Anteil jeweils in den einzelnen Laufbahnen?
Der Anteil der Soldatinnen am jeweiligen Gesamtumfang der erfolgten
Einstellungen in den einzelnen Laufbahngruppen (Offiziere und Unteroffiziere/
Mannschaften) entnehmen Sie bitte den Tabellen der Beilage 8b.
9. Inwiefern gelten für Frauen und Männer im Rahmen des militärischen
Dienstes unterschiedliche Leistungsanforderungen?
a) Welche konkreten Unterschiede werden gegebenenfalls getroffen, und
wie sind diese jeweils begründet (bitte aufschlüsseln nach Laufbahn,
Teilstreitkraft und Truppengattung)?
Soldatinnen der Bundeswehr haben grundsätzlich die gleichen Rechte und
Pflichten wie ihre männlichen Kameraden. Sie werden nach identischen
Kriterien geprüft, ausgebildet, verwendet, gefördert, befördert und besoldet. Dieser
Grundsatz betrifft auch das Auswahlverfahren von Personal für den
militärischen Dienst mit der Zielsetzung, unabhängig vom Geschlecht die am besten
geeigneten Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung in den
freiwilligen Dienst der Streitkräfte auszuwählen. Auch im Kontext der psychologischen
Eignungsfeststellung werden an Frauen und Männer identische
Leistungsanforderungen gestellt. Die Teilstreitkräfte geben als Bedarfsträger weder für eine
Einstellung noch für den militärischen Dienst unterschiedliche
Leistungsanforderungen vor. Dieses gilt gleichermaßen für die Laufbahnen des Sanitätsdienstes.
Jahr 2006 2007 2008 2009 2010
Einstellungen 13 917 13 790 13 665 14 475 14 799
davon Frauen 2 208 2 448 2 319 2 345 2 368
in Prozent 15,86 17,75 16,97 16,20 16,00
b) Inwiefern unterscheiden sich diese Anforderungen zwischen dem
Grundbetrieb im Inland und im Auslandseinsatz?
Im Rahmen der Auswahlverfahren werden lediglich geringfügig
unterschiedliche Kriterien bei den sportlichen Anforderungen festgelegt. Zum militärischen
Dienst ist aus sportfachlicher Sicht festzustellen, dass gemäß der Weisung zur
Ausbildung und zum Erhalt der Individuellen Grundfertigkeiten in Bezug auf
die körperliche Leistungsfähigkeit ein status-, alters- und
geschlechtsunabhängiges Mindestmaß an körperlicher Leistungsfähigkeit abverlangt wird.
Alle Soldatinnen und Soldaten – egal welchen Alters – sind den gleichen
Bedingungen und Anforderungen sowohl im Grundbetrieb als auch im Einsatz
ausgesetzt. Eine Berücksichtigung von Alter und Geschlecht bei sportlichen/
körperlichen Leistungen erfolgt erst nach Erreichen der für die Besonderheiten des
militärischen Dienstes nachgewiesenen erforderlichen Minimalleistungen.
10. Welche konkreten Maßnahmen trifft die Bundeswehr, um speziell Frauen
darin zu fördern, zivile bzw. militärische Spitzen-/Führungspositionen in
der Bundeswehr zu erreichen?
Nach § 8 SGleiG sind Frauen, soweit sie als unterrepräsentiert gelten, beim
beruflichen Aufstieg bei gleicher Qualifikation bevorzugt zu berücksichtigen.
Weitergehende Maßnahmen zur Erhöhung speziell des soldatischen
Frauenanteils in Führungspositionen existieren nicht.
Die besonderen Förderungsmöglichkeiten für zivile Mitarbeiterinnen
(Beamtinnen und Arbeitnehmerinnen) in der Bundeswehr orientieren sich an den
vorgegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Hierzu zählen insbesondere die
speziellen Regelungen des am 5. Dezember 2001 in Kraft getretenen Gesetzes
zur Gleichstellung von Frauen und Männer in der Bundesverwaltung und in den
Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG), das die
Gleichstellung von Frauen und Männer in der Bundesverwaltung sowie die
Beseitigung dort bestehender und die Verhinderung künftiger Diskriminierungen
wegen des Geschlechts zum Ziel hat. Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden
Frauen gefördert.
Ergänzend werden den Frauen spezifische Qualifikationsmaßnahmen wie die
Fachfortbildung/das Seminar „Kommunikation für Frauen in
Führungsfunktionen der Wehrverwaltung“ angeboten, um sie auf zivile Spitzen-/
Führungspositionen vorzubereiten. Zudem werden sowohl die Führungskräfte als auch die in
der Personalverwaltung tätigen Beschäftigten in den regelmäßig stattfindenden
Lehrgängen (Führungslehrgänge I und II, Personalmanagement, Gender- und
Gleichstellungskompetenz) für die Sinnhaftigkeit der Ziele des BGleiG
sensibilisiert und auf die gesellschaftspolitische und ökonomische Notwendigkeit der
Frauenförderung hingewiesen.
11. Welche konkreten Maßnahmen trifft die Bundeswehr im Sanitätsdienst,
um speziell Frauen darin zu fördern, Spitzen-/Führungspositionen zu
erreichen?
Die in der Antwort zu Frage 10 dargelegten gesetzlichen Bestimmungen und
Regelungen erfahren auch im Sanitätsdienst der Bundeswehr ihre vollumfängliche
Umsetzung. Dies wird durch den Gleichstellungsplan und die zuständigen
militärischen Gleichstellungsbeauftragten kontinuierlich überprüft und dort wo
nötig entsprechend modifiziert. Als unterstützende Maßnahmen des
Personalmanagements dienen unter anderem die Teilkonzeption Vereinbarkeit von Familie
und Dienst und die von den gesetzlichen Bestimmungen abgeleiteten
Möglichkeiten der Nutzung von Teilzeitbeschäftigung und Telearbeit.
Ergänzende Maßnahmen, welche ausschließlich für den Sanitätsdienst der
Bundeswehr vorgesehen sind, kommen derzeit nicht zur Anwendung.
12. Wie viele Stabsoffiziere/Generäle gibt es derzeit im Sanitätsdienst?
a) Wie viele davon sind Frauen?
b) Wie haben sich diese Zahlen in den letzten 20 Jahren entwickelt?
Die entsprechenden Daten entnehmen Sie bitte den Beilagen 12a und 12b.
13. Wie viele Frauen scheiden vorzeitig aus dem Dienst aus?
Wie verteilen sich diese auf
a) Laufbahnen,
b) Dienstgradgruppen,
c) Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche und
d) Truppengattungen
(bitte jeweils im Verhältnis zum vorzeitigen Ausscheiden männlicher
Soldaten angeben)?
Die entsprechenden Daten entnehmen Sie bitte den Beilagen 13a bis 13c.
Eine Differenzierung nach Truppengattungen ist statistisch nicht erfasst.
14. Für welche Bereiche innerhalb der Bundeswehr wurden Frauenquoten
festgelegt?
Für alle Bereiche innerhalb der Streitkräfte wurden Quoten festgelegt. Nach § 4
Absatz 5 SGleiG sind Soldatinnen dann als unterrepräsentiert anzusehen, wenn
ihr Anteil in den einzelnen Bereichen mit Ausnahme der Laufbahn des
Sanitätsdienstes unter 15 Prozent, in der Laufbahn des Sanitätsdienstes unter 50 Prozent
liegt. Bereiche sind dabei
– die einzelnen Laufbahngruppen und Laufbahnen sowie Besoldungsgruppen,
– die Statusgruppen der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie der
Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit und
– die militärischen Organisationsbereiche Heer, Luftwaffe, Marine und
Sanitätsdienst.
Bereiche im Sinne des BGleiG sind die einzelnen Besoldungs-/Entgelt- und
Laufbahngruppen, Laufbahnen und Fachrichtungen sowie zusätzlich die
Funktionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben in der Dienststelle. Frauen sind
immer dann als unterrepräsentiert anzusehen, wenn der Frauenanteil an den
Beschäftigten in den jeweiligen Bereichen unter 50 Prozent liegt.
a) Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Erreichen dieser anvisierten
Quoten?
Für die Soldatinnen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Die Gleichstellung der Geschlechter ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die eines
stetigen Engagements und einer aktiven Förderung bedarf. Sie muss Instrumente
und Maßnahmen den jeweiligen Herausforderungen und Bedingungen anpassen
und ist darauf gerichtet, gleiche Teilhaberechte für Frauen und Männer zu
schaffen. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Bundeswehrstrukturreform, die
zu umfangreichen Veränderungen im Geschäftsbereich BMVg führen wird, ist
eine Aussage zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Zudem wird darauf
hingewiesen, dass das Erreichen eines Frauenanteils von 50 Prozent in den
technischen Bereichen kurz- bis mittelfristig aufgrund der mangelnden Präsenz von
Frauen als sehr ambitioniert zu werten ist.
b) Wie begründet die Bundesregierung die Einführung solcher Quoten in
der Bundeswehr?
Am 5. Dezember 2001 ist unter Federführung des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das BGleiG in Kraft getreten.
Das BGleiG enthält in § 4 Absatz 6 eine Definition der Unterrepräsentanz von
Frauen. Es orientiert sich an den gesamtgesellschaftlichen Verhältnissen in der
Bundesrepublik Deutschland, in der der Frauenanteil (Stand: 31. Dezember
1997) bei rund 51 Prozent lag (Bundestagsdrucksache 14/5679, S. 20) und ist für
den zivilen Anteil der Bundeswehr maßgeblich.
Für den militärischen Anteil der Bundeswehr ergeben sich die Prozentsätze der
Quoten aus § 4 Absatz 5 SGleiG. Sie wurden – unter Einbeziehung der
gesamtgesellschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland – an den
faktischen Gegebenheiten in den Streitkräften festgelegt und gesetzlich geregelt.
Daneben hat die Festlegung von Quoten auch einen programmatischen
Charakter. Zum einen soll interessierten Frauen signalisiert werden, dass ihnen die
Bundeswehr offensteht und zum anderen wird der Dienstherr aufgefordert, Frauen
aktiv zu unterstützen und durch die Gleichstellungspläne die tatsächlichen
Verhältnisse transparent zu machen.
15. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um den
festgelegten Frauenanteil zu erreichen?
a) Welche Mittel plant die Bundesregierung für diese Maßnahmen ein?
Zu den geplanten Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 5c verwiesen.
Bedingt durch die unterschiedlichen Zweckbestimmungen nach denen
Haushaltsmittel für die verschiedenen Vorhaben bereitgestellt werden sowie dem
Fehlen an statistischen nachvollziehbaren Erhebungen dazu, kann ein genauer
Betrag nicht beziffert werden. Die zur Zielerreichung des SGleiG benötigten
Haushaltsmittel werden jedenfalls aus dem Einzelplan 14 in der erforderlichen
Höhe bereitgestellt.
b) Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, diese Mittel zu erhöhen?
Nein.
16. Verfügt die Bundeswehr über ein Konzept zur Schulung und Weiterbildung
ihrer Zivilangestellten und Soldatinnen und Soldaten im Hinblick auf
Gender- und Integrationsfragen?
Ja.
a) Falls ja, welche Maßnahmen und Inhalte sieht dieses Konzept vor?
Durch das Zentrum Innere Führung wird ein Arbeitspapier „Frauen in den
Streitkräften – Ausbildung und Integration“ genutzt. Dieses beinhaltet unter anderem
die Erfahrungen anderer Streitkräfte und Organisationen bei der Integration von
Frauen, Überlegungen zur Personalgewinnung, -auswahl und Personalführung
der Bundeswehr, sowie Überlegungen zur Integration und Ausbildung von
Frauen.
Die Bundeswehrverwaltung verfügt mit Blick auf die Vermittlung von „Gender-
und Gleichstellungskompetenz“ sowie zu den Themengebieten „Gleichstellung“
und „Gender Mainstreaming“ über Konzepte zur Schulung und Weiterbildung.
Zur Hervorhebung der besonderen Bedeutung in Bezug auf Genderfragen und
der damit einhergehenden Verpflichtung insbesondere der Mitarbeiterinnen/
Mitarbeiter in Führungsfunktionen, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu
fördern (§ 2 BGleiG), wurden im jährlichen Trainings-/Lehrgangsplan der
Bundeswehrverwaltung entsprechende Lehrgänge implementiert und angeboten.
In Form von Vorträgen, Diskussionen, Rollenspielen, Gruppenarbeiten wird den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum einen die Bedeutung von Erwerb,
Entwicklung und Nutzen von Gender- und Gleichstellungskompetenz bewusst
gemacht, und zum anderen die Fähigkeit geschult, geschlechterrelevante
Sachverhalte zu erkennen, zu bewerten und die daraus gewonnenen Erkenntnisse in
Maßnahmen zur Förderung bzw. Realisierung von Chancengleichheit zwischen
weiblichen und männlichen Beschäftigten umzusetzen bzw. aktiv auf solche
Maßnahmen hinzuwirken.
Darüber hinaus werden die Themengebiete „Gender Mainstreaming“ und
„Gleichstellung“ sowohl im Rahmen der Führungslehrgänge I und II sowie im
Rahmen der Lehrgänge zum „Personalmanagement“ angeboten und in Form
von Vorträgen/Diskussionen an der Bundesakademie für Wehrverwaltung und
Wehrtechnik (BAkWVT) behandelt (vgl. Antwort zu Frage 10).
b) Falls nein, warum nicht, und inwiefern erachtet die Bundesregierung
die Erarbeitung eines solchen Konzeptes als sinnvoll?
Auf die Antwort zu Frage 16a wird verwiesen.
17. Inwiefern führt die Bundeswehr Gender- und
Integrationstrainingsmaßnahmen zur Schulung ihrer Zivilangestellten und Soldatinnen und Soldaten
durch?
In den Streitkräften wird Gender und Integration als ganzheitliche Aufgabe
verstanden und in den relevanten Ausbildungsmaßnahmen integriert. Spezielle
Schulungsmaßnahmen werden nicht durchgeführt.
Zur Schulung der Zivilbeschäftigten wird auf die Antwort zu Frage 16
verwiesen.
Darüber hinaus wird zurzeit ein Lehrplanentwurf „Gender- und
Gleichstellungskompetenz für Lehrende inklusive Einführung in die gleichstellungsorientierte
Aus- und Fortbildung“ entwickelt. Diese Maßnahme richtet sich an die
Förderung der Gender- und Gleichstellungskompetenz der Lehrenden sowie die
Schaffung der Grundlagen für den Aufbau und die Entwicklung eines
gleichstellungsorientierten Aus- und Fortbildungsangebotes. Hierzu soll den hauptamtlichen
Lehrkräften durch die Vermittlung von Grundlagenwissen zu den Themen
„Gender“ und „Gender Mainstreaming“ sowie durch eine zielgerichtete
Fähigkeitsschulung die eigene Gender- und Gleichstellungskompetenz gefördert werden.
18. a) Wie viele solcher Gender- und Integrationstrainingsmaßnahmen fanden
in den letzten fünf Jahren statt?
In den Streitkräften fanden keine entsprechenden Maßnahmen statt (siehe
Antwort zu Frage 17).
Folgende Trainings-/Lehrgangsmaßnahmen für Zivilpersonal zur Thematik
„Gender- und Gleichstellungskompetenz“ sowie „Gleichstellung“ und „Gender
Mainstreaming“ wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt:
b) Für welchen Personenkreis wurden sie jeweils durchgeführt?
Auf die Antwort zu Frage 18a wird verwiesen.
19. Inwiefern stehen für Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilangestellte, die
durch mangelnde Sensibilität im Hinblick auf Gender- bzw.
Integrationsfragen aufgefallen sind, spezielle Trainingskapazitäten zur Verfügung?
In den Streitkräften stehen dafür keine Kapazitäten bereit, da bei mangelnder
Sensibilität der Erziehungsauftrag jedes einzelnen Vorgesetzten greift.
Für die Bundeswehrverwaltung wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
Sollten Vorgesetzte im Einzelfall die erforderliche Sensibilität im Hinblick auf
Gender- bzw. Integrationsfragen vermissen lassen, ist der unmittelbaren
Einwirkung durch die jeweiligen höheren Vorgesetzten und/oder die Personalführung
der Vorzug gegenüber lehrgangsgebundenen Möglichkeiten einzuräumen.
Trainings-/
Lehrgangsmaßnahme
Zielgruppe Kurse
pro Jahr
Gesamt3
Gender- und
Gleichstellungskompetenz4
Angehörige des höheren und
gehobenen Dienstes sowie vglb.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die Dienstposten der
Führungsebene I innehaben bzw. darauf
vorbereitet werden sollen.
2 1 Kurs
Führungslehrgang I
Angehörige des höheren sowie
gehobenen Dienstes, die auf die
Übernahme von
Führungsfunktionen der Führungsebene I (A 12/
13g, A 15 BBesG) vorbereitet
werden sowie vglb.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
9 45 Kurse
Führungslehrgang II
Angehörige des höheren Dienstes
(A 15) und vglb.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die
Aufgaben der Führungsebene I
wahrnehmen und auf die Übernahme von
Führungsfunktionen der
Führungsebene II (A 16 bis B 4 BBesG)
vorbereitet werden.
2 10 Kurse
Personalmanagement
Beamtinnen/Beamte des höheren
und gehobenen Dienstes sowie
vglb. Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer.
2 10 Kurse
3 In Bezug auf die letzten fünf Jahre.
4 Der Lehrgang wurde nach erfolgreicher Durchführung eines Pilotlehrgangs in 2010, für das
Lehrgangsjahr 2011eingerichtet.
a) Was genau beinhalten diese Maßnahmen?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
b) Durch wen werden sie durchgeführt?
Sie werden an der Bundesakademie für Wehrverwaltung und Wehrtechnik
(BAkWVT) durchgeführt. Auf die Antwort zu Frage 18a wird verwiesen.
c) Inwiefern wurden solche Maßnahmen in den letzten fünf Jahren
durchgeführt?
Auf die Antwort zu Frage 18a wird verwiesen.
20. Inwiefern ist geschlechtersensible Menschenführung Teil der
Laufbahnausbildung?
a) Falls ja, welchen Umfang nimmt dieser Teil jeweils in der Ausbildung
ein?
Militärische Laufbahnausbildung
Geschlechtersensible Menschenführung ist in der militärischen Ausbildung
sowohl Ausbildungsinhalt der Laufbahnausbildung als auch der Fortbildung der
Offiziere und Unteroffiziere. Wie in allen Ausbildungsgebieten, aber besonders
im Ausbildungsgebiet Menschenführung, sind die Gleichstellung der
Geschlechter und der sensible Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden
Grundlagen der Ausbildung bei stetiger integrativer Vermittlung. Dieses
spiegelt sich im Verhalten von Vorgesetzten, Untergebenen und Gleichgestellten
wider. Die entsprechenden allgemeinen und bundeswehrspezifischen
Rechtsnormen, Leitlinien und Bestimmungen bilden dazu den Rahmen. Die Ausbildung in
dieser Thematik erfolgt zielgruppenorientiert und mit unterschiedlichen
Stundenumfängen.
Zivile Laufbahnausbildung
Die Vermittlung der Ziele des Gleichstellungsrechts und der Genderkompetenz
sind feste Bestandteile der Laufbahnausbildungen in den nichttechnischen
Verwaltungsdiensten. Darüber hinaus wird die geschlechtersensible
Menschenführung in der Laufbahnausbildung des gehobenen nichttechnischen
Verwaltungsdienstes im Rahmen des Studienfachs „Psychologie und Soziologie“ vermittelt,
bei dem die adressatengerechte Kommunikation im Vordergrund steht. Die oder
der zukünftige Vorgesetzte lernt geschlechtsspezifische Handlungs- und
Denkweisen kennen und erfährt, wie er auf seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
angemessen und verständlich eingehen kann.
In der Ausbildung der technischen Verwaltungsdienste ist die
„Geschlechtersensible Menschenführung“ im Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis“
ebenfalls Gegenstand der Laufbahnausbildungen.
Zivile Führungsfortbildung
Auf die Antwort zu Frage 18a wird verwiesen.
b) Falls nein, warum nicht, und inwiefern plant die Bundesregierung eine
entsprechende Anpassung der Laufbahnausbildung?
Auf die Antwort zu Frage 20a wird verwiesen.
21. Wie viele Beschwerden wurden durch Soldatinnen bzw. Angestellte in den
letzten fünf Jahren wegen Geschlechtsdiskriminierung vorgebracht?
a) In wie vielen Fällen wurden Disziplinarverfahren eingeleitet?
b) In wie vielen Fällen wurden Disziplinarstrafen verhängt?
c) In wie vielen Fällen wurden die Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft
abgegeben?
d) Wie verteilen sich die Vorfälle auf die verschiedenen Dienstgradgruppen
bzw. Laufbahnen im Hinblick auf Täter sowie Opfer?
e) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer ein?
Zu Zahl und Anlass von Beschwerden liegen keine Statistiken vor.
22. Wie viele Beschwerden wurden durch Soldatinnen bzw. Angestellte in den
letzten fünf Jahren wegen sexueller Belästigung vorgebracht?
a) Wie verteilen sich diese Beschwerden auf
aa) sexistische Bemerkungen,
bb) absichtliche Berührungen,
cc) sexuelle Nötigung und
dd) Vergewaltigung?
b) In wie vielen Fällen wurden Disziplinarverfahren eingeleitet?
c) In wie vielen Fällen wurden Disziplinarstrafen verhängt?
d) In wie vielen Fällen wurden die Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft
abgegeben?
e) Wie verteilen sich die Vorfälle auf die verschiedenen
Dienstgradgruppen bzw. Laufbahnen im Hinblick auf Täter sowie Opfer?
f) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer ein?
Zu Zahl und Anlass von Beschwerden liegen keine Statistiken vor.
Es können jedoch Angaben zu den tatsächlich verhängten
Disziplinarmaßnahmen im Zusammenhang mit sexuellen Verfehlungen (z. B. verbale sexuelle
Verfehlungen) und zu den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z. B.
sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) gemacht werden. In den in der Beilage 22
beigefügten Tabellen erfolgt eine Gliederung der Ergebnisse nach dem
Geschlecht, dem Dienstverhältnis und der Laufbahngruppe des/der
disziplinarrechtlich Geahndeten. Zusätzlich wird dargestellt, ob der jeweilige Fall an die
Staatsanwaltschaft abgegeben wurde und – sofern dieses Zusatzmerkmal erfasst
wurde – ob das Dienstvergehen im Zusammenhang mit sexuellen Verfehlungen
gegen weibliche oder gegen männliche Personen begangen wurde.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Statistiken zu den Dienstvergehen und
– insbesondere – zu den Straftaten im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen
keinen Rückschluss darauf ermöglichen, ob das Delikt im dienstlichen Bereich
erfolgte und ob das Opfer des sexuellen Übergriffs ein(e) Soldat(in)/
Bundeswehrangehörige(r) oder eine Zivilperson war.
Für den zivilen Bereich der Bundeswehr werden diese Angaben nicht statistisch
erfasst.
23. Inwiefern bezieht die Bundeswehr den Umgang mit schwangeren
Soldatinnen bzw. Angestellten in die Ausbildung militärischer Vorgesetzter und
leitender Angestellter ein?
a) Welchen Umfang nimmt dieser Ausbildungsteil ein?
Militärische Ausbildung
„Umgang mit schwangeren Soldatinnen“ bzw. „Mutterschutz“ ist der Thematik
„Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zugeordnet. Die Vorgabe, dass alle
Vorgesetzten die ihnen unterstellte Soldatinnen und Soldaten auf vorurteilsfreie
Weise ganzheitlich wahrzunehmen und bei Belastungssituationen geeignete
Maßnahmen zu deren Minderung in Zusammenarbeit mit den Betroffenen
einzuleiten haben, wird in der Ausbildung der militärischen Vorgesetzten
fächerübergreifend abgebildet. In der Vorgesetztenausbildung wird das Bewusstsein für
familienfreundliche Rahmenbedingungen geschärft und auf die Bestimmungen
im „Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“
(Allgemeiner Umdruck 1/500) hingewiesen. Eine eigenständige Unterrichtung
zum Umgang mit schwangeren Soldatinnen findet in den Streitkräften nicht statt.
Zivile Ausbildung
Die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes werden fächerübergreifend in der
zivilen Laufbahnausbildung vermittelt.
b) Welche Inhalte werden vermittelt?
Schwangerschaft und Umgang mit schwangeren Soldatinnen sind ohne einen
festgelegten eigenen Ausbildungsstundenansatz grundsätzlich integrativer
Bestandteil der Ausbildung.
24. a) Inwiefern gibt es für Vorgesetzte, die sich im Umgang mit schwangeren
Soldatinnen bzw. Angestellten unsicher sind, die Möglichkeit, sich
zentral zu informieren bzw. informieren zu lassen?
Nach § 18 des Mutterschutzgesetzes ist in Betrieben und Verwaltungen, in
denen regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt werden, ein Abdruck des
Gesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Dies gilt
auch für die militärischen Dienststellen. Neben der Information der
schwangeren Frauen dient der Abdruck des Gesetzes auch der Unterrichtung der
Vorgesetzten.
Das „Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“
(Allgemeiner Umdruck 1/500) wurde Ende 2010 überarbeitet. Die aktuelle
Version wurde Anfang 2011 sowohl im Intranet der Bundeswehr als auch im
Internet veröffentlicht. Enthalten ist unter anderem eine neue Anlage
„Schwangerschaft und Mutterschutz kompakt“ mit Checkliste und Aktivitätenliste für
schwangere Soldatinnen sowie Soldaten als werdende Väter.
Vorrangiger Ansprechpartner für die Vorgesetzten in der
Bundeswehrverwaltung ist die Personalführung, die bei Bedarf alle notwendigen Informationen zur
Verfügung stellt oder anderweitige Ansprechpartner vermittelt. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
b) Welche Erkenntnisse liegen bezüglich der Nutzung dieser
Möglichkeiten vor?
Bisher liegen keine Erkenntnisse zur Nutzung der oben aufgeführten Anlage
„Schwangerschaft und Mutterschutz kompakt“ mit Checkliste und
Aktivitätenliste für schwangere Soldatinnen sowie Soldaten als werdende Väter vor.
Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass die Anlage auf der Grundlage eines
prämiierten Verbesserungsvorschlages aus der Truppe entwickelt wurde und
daher sowohl von Vorgesetzten als auch von anderen Interessierten gern genutzt
werden wird. Zudem waren die militärische Gleichstellungsbeauftragte des
Bundesministeriums der Verteidigung und der
Gesamtvertrauenspersonenausschuss an der Entstehung der Unterlagen beteiligt und wirken somit auch als
Multiplikatoren.
In der Bundeswehrverwaltung werden Informationen bedarfsorientiert
nachgefragt. Signifikante Schwierigkeiten durch Informationsdefizite sind nicht
bekannt.
25. Wie viele Beschwerden wurden durch Soldatinnen bzw. Angestellte in den
letzten fünf Jahren im Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft
vorgebracht?
a) Inwiefern waren die Gründe für diese Beschwerden auf mangelnde
Kenntnisse bzw. Ausbildung oder mangelnden Willen von
Vorgesetzten bzw. personalbearbeitenden Stellen zurückzuführen?
b) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um diese Mängel abzustellen?
c) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um solchen Vorkommnissen
vorzubeugen?
d) Welche weiteren Gründe lagen für Beschwerden vor?
Zu Zahl und Anlass von Beschwerden liegen keine Statistiken vor.
26. Wie viele Soldatinnen bzw. Angestellte befinden sich derzeit in
Mutterschutz bzw. Elternzeit? Wie verteilen sich diese auf die verschiedenen
a) Laubahnen,
b) Dienstgradgruppen,
c) Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche?
Die entsprechenden Daten entnehmen Sie bitte den Tabellen der Beilage 26.
27. Inwiefern besteht für Soldatinnen bzw. Angestellte die Möglichkeit, nach
dem Mutterschutz bzw. der Elternzeit ihre Tätigkeit in Teilzeit
wiederaufzunehmen?
Soldatinnen
Rechtsgrundlage für die Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung ist § 30a des
Soldatengesetzes (SG). Diese Norm steht in engem Zusammenhang mit § 12 ff.
des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungesetzes, in denen der Gesetzgeber
dem Dienstherrn aufgibt, für Arbeitszeiten und sonstige Rahmenbedingungen in
den militärischen Dienststellen zu sorgen, welche die Vereinbarkeit von Familie
und Dienst in den Streitkräften verbessern. Einzelheiten zur Bewilligung von
Teilzeitbeschäftigung sind in der Verordnung über die Teilzeitbeschäftigung von
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr enthalten.
Danach kann einer Berufssoldatin oder Soldatin auf Zeit grundsätzlich erst nach
vier Jahren ihrer Dienstzeit auf Antrag eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang
von mindestens der Hälfte der Rahmendienstzeit bewilligt werden, soweit
wichtige dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Voraussetzung ist, dass sie
mindestens ein Kind unter 18 Jahren tatsächlich betreut oder pflegt. Eine
Teilzeitbeschäftigung kann längstens für zwölf Jahre bewilligt werden.
Soweit in den ersten vier Dienstjahren ein Anspruch auf Elternzeit besteht, ist es
zulässig, anstelle der Elternzeit bereits in der Vierjahresfrist eine
Teilzeitbeschäftigung im Soldatenstatus zu bewilligen.
Zivilpersonal
Der Wunsch von Arbeitnehmerinnen, nach dem Mutterschutz bzw. der
Elternzeit ihre Tätigkeit in Teilzeit wieder aufzunehmen, wird seitens der
Personalführung der Bundeswehr durch Gewährung von verschiedensten Teilzeitmodellen
bis hin zur Einrichtung von Telearbeitsplätzen aktiv unterstützt. Die in der
Bundeswehr für zivile Beschäftigte eingerichteten Dienstposten sind bis auf wenige
Ausnahmen grundsätzlich teilzeitfähig.
Unabhängig davon sind im Teilzeitbefristungsgesetz, im
Bundesgleichstellungsgesetz, im Bundesbeamtengesetz sowie im Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst verschiedene gesetzliche und tarifvertragliche Vorschriften
verankert, die den Beschäftigten mit Familienpflichten einen Rechtsanspruch auf
Teilzeitbeschäftigung einräumen, sofern Belange des Arbeitgebers dem nicht
entgegenstehen.
a) Bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit für
Soldatinnen, die Mütter sind, als ausreichend?
Für Soldatinnen bestehen ausreichende Möglichkeiten, nach dem Mutterschutz
bzw. der Elternzeit eine Tätigkeit in Teilzeit wieder aufzunehmen. Eine
beabsichtigte Änderung des § 30a Absatz 1 SG läuft darauf hinaus, künftig während
des Anspruchszeitraumes auf Elternzeit (also anstelle von Elternzeit) eine
Teilzeitbeschäftigung im Umfang auch von weniger als der Hälfte der
Rahmendienstzeit bewilligen zu können. Das ist sinnvoll, da diese Möglichkeit zum
einen eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst darstellt und
andererseits die Bereitschaft zur Teilzeitbeschäftigung (aufgrund unterhälftiger
Möglichkeiten) in der besonderen Situation fördert. Die Gesetzesänderung ist
seitens des Bundesministeriums der Verteidigung in den Entwurf eines
Fachkräftegewinnungsgesetzes eingebracht worden, der sich zurzeit in der
Ressortabstimmung befindet.
b) Falls nein, was plant die Bundesregierung, um diese Mängel zu beheben?
Auf die Antwort zu Frage 27a wird verwiesen.
28. Welche Maßnahmen trifft die Bundeswehr, um sicherzustellen, dass im
Dienstbetrieb die Abwesenheit von Frauen aufgrund von Mutterschutz,
Elternzeit oder Teilzeittätigkeit kompensiert werden kann?
Maßnahmen zur Kompensation von familienbedingten Vakanzen sind
insbesondere die Nutzung von Teilzeitbeschäftigung, Telearbeitsplätzen und im
militärischen Bereich auch der Einsatz von Reservistinnen und Reservisten.
Im Rahmen der Erarbeitung eines neuen Personalstrukturmodells wird der
Kompensation familienbedingter Abwesenheiten unter Nutzung eines
Ausbildungsvorhaltes zusätzlich Rechnung getragen.
29. Welche Beratungsangebote stellt die Bundeswehr schwangeren Soldatinnen
bzw. Angestellten und ihren Partnerinnen oder Partnern zur Verfügung?
Im „Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“
sind ausführliche Informationen und Ansprechstellen rund um das Thema
Schwangerschaft enthalten.
Schwangere zivile Beschäftigte werden in erster Linie im Rahmen von
Personalgesprächen individuell und umfassend beraten und unterstützt. Entsprechende
Informationsbroschüren werden zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch bzw. bei
Veranlassung können Gespräche auch im Beisein der Partnerinnen oder Partner
geführt werden. Können einzelne Fragen nicht geklärt werden, hilft die
personalführende Stelle mit der Nennung von kompetenten Kontaktpersonen und
Beratungsstellen weiter. Ferner steht schwangeren Beschäftigten bei Bedarf der
Sozialdienst der Bundeswehr oder auch die Gleichstellungsbeauftragte als
Ansprechpartner zur Verfügung.
a) Welche Erkenntnisse liegen bezüglich der Nutzung dieser Angebote
vor?
Für die Soldatinnen wird auf die Antwort zu Frage 24b verwiesen.
Die Beratungs- und Unterstützungsangebote werden von erstmalig
Schwangeren mehr in Anspruch genommen und genutzt als von zivilen Beschäftigten, die
bereits Kinder haben. Der Schwerpunkt liegt hier bei Fragen im Zusammenhang
mit den Regelungen der Elternzeit.
b) Bewertet die Bundesregierung diese Beratungsangebote als
ausreichend?
Ja.
c) Falls nein, welche Verbesserungen bei den Beratungsangeboten plant
die Bundesregierung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 29b verwiesen.
30. Welche Ressourcen werden den einzelnen zivilen bzw. militärischen
Gleichstellungsbeauftragten zur Erfüllung ihrer Aufgaben durch die
Bundeswehr zur Verfügung gestellt?
§ 18 Absatz 2 SGleiG regelt, dass der militärischen Gleichstellungsbeauftragten
die notwendige personelle, räumliche und sachliche Ausstattung zur Verfügung
zu stellen ist. Dabei entscheidet die Leitung der Dienststelle, in welchem
Umfang der Gleichstellungsbeauftragten Unterstützungspersonal zur Verfügung
gestellt wird. Die räumliche Unterbringung hängt von den örtlichen Verhältnissen
ab und sollte möglichst in der Nähe der Dienststellenleitung oder in der G1/A1/
S1-Abteilung vorgesehen werden. Die sachliche Ausstattung umfasst neben den
erforderlichen Gesetzen und juristischer Fachliteratur auch die Ausstattung mit
dem notwendigen Mobiliar und der Kommunikations- und Informationstechnik.
Darüber hinaus erhält die militärische Gleichstellungsbeauftragte einen
monatlichen Verfügungsfonds. Weitere Einzelheiten enthalten die zum SGleiG
erlassenen Ausführungsbestimmungen.
Auch bei der Bundeswehrverwaltung ist der Gleichstellungsbeauftragten
(GleiB) die notwendige personelle, räumliche und sachliche Ausstattungen
gemäß § 18 Absatz 3 BGleiG zur Verfügung zu stellen. Somit sind der GleiB zur
sachgemäßen Aufgabenerfüllung ein eigenes Büro, ein verschließbarer
Aktenschrank, ein Telefon sowie ein Telefaxgerät zur Verfügung zu stellen. Darüber
hinaus hat sie Zugang zu einem Kopiergerät, zu einschlägigen Bestimmungen
und zur Fachliteratur. Die personelle Ausstattung ist abhängig von der
Beschäftigtenzahl.
a) Bewertet die Bundesregierung diese Ressourcen als ausreichend?
Die zur Verfügung stehenden Ressourcen werden insgesamt als ausreichend
bewertet.
b) Falls nein, welche Verbesserungen plant die Bundesregierung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 30a verwiesen.
31. Welche Mittel in welcher Höhe wurden zur Durchführung
frauenspezifischer Maßnahmen durch das BMVg in den Einzelplan 14 für die
Haushaltsjahre 2006 bis 2011 eingestellt, und welche Mittel in welcher Höhe
plant die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2012 in den Einzelplan
einzustellen?
Im Einzelplan 14 wurden in den Jahren 2006 bis 2011 keine Mittel für
frauenspezifische Maßnahmen ausgebracht. Gleiches gilt auch für die Beiträge zur
Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2012.
32. Wie viel Personal innerhalb der Bundeswehr ist ausschließlich mit Fragen
der Gleichstellung befasst?
Im BMVg stellt das zuständige Grundsatzreferat sicher, dass unter anderem die
Gleichstellungsgesetze (SGleiG, BGleiG) entsprechend ihrer jeweils in § 1
Absatz 1 festgelegten Zielsetzung im gesamten Geschäftsbereich des BMVg
angewendet werden. Hierzu wurden zwei Dienstposten Referentin/Referent und ein
Dienstposten Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter eingerichtet.
Auch die militärischen und zivilen Gleichstellungsbeauftragten der Bundeswehr
leisten ihren aktiven Beitrag in Fragen der Gleichstellung. In dieser Funktion
sind derzeit 35 militärische und 120 zivile GleiB ausschließlich mit Fragen der
Gleichstellung befasst.
33. Welche Maßnahmen bietet die Bundeswehr an, um ihre zivilen sowie
militärischen Gleichstellungsbeauftragten auf ihre Amtszeit vorzubereiten
bzw. sie während dieser weiterzubilden?
Zur Vorbereitung der militärischen GleiB auf ihre Amtszeit bzw. zu ihrer
Weiterbildung werden am Zentrum Innere Führung in Koblenz folgende Lehrgänge
angeboten:
– Einweisungslehrgang für militärische GleiB
(fünf Tage, zwei Durchgänge jährlich);
– Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetz
(fünf Tage, ein Durchgang jährlich);
– Weiterbildungslehrgang militärische GleiB
(fünf Tage, ein Durchgang jährlich);
– Kurzeinweisung Gleichstellungsvertrauensfrau
(drei Tage, ein Durchgang jährlich).
Für die zivilen GleiB und ihre Stellvertreterinnen stehen neben den sonstigen
Fort- und Weiterbildungsangeboten der Bundeswehrverwaltung auch spezielle
Lehrgangsangebote zur Verfügung.
Die Tabelle in der Beilage 33 enthält eine Zusammenfassung der aktuell
angebotenen Trainings-/Lehrgangsangebote.
34. Inwiefern sieht die Bundesregierung Bedarf für wissenschaftliche
Forschung zu aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Integration von Frauen
in den Streitkräften?
a) Welche Forschungsprojekte hat die Bundesregierung derzeit in Auftrag
gegeben, bzw. welche Forschungsprojekte werden in den eigenen
Einrichtungen durchgeführt?
Zurzeit sind weder Forschungsprojekte zur Integration von Frauen in der
Bundeswehr in Auftrag gegeben worden noch werden solche durchgeführt.
b) Welche Forschungsprojekte plant die Bundesregierung in Auftrag zu
geben, bzw. welche Forschungsprojekte sind in den eigenen
Einrichtungen geplant?
Für das Jahr 2011 ist eine weitere sozialwissenschaftliche Begleituntersuchung
zur Integration von Frauen in den Streitkräften durch das
Sozialwissenschaftliche Institut der Bundeswehr (SWInstBw) geplant. Die Studie stellt einen
weiteren Untersuchungsschritt im Rahmen des Dauerprojektes der
sozialwissenschaftlichen Begleitung der Integration von Frauen dar und knüpft an die Studie
des SWInstBw von 2008 an.
c) Welche Stellen innerhalb der Bundeswehr bzw. des BMVg sind damit
betraut, Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen zur Integration
und Gleichstellung von Frauen in der Bundeswehr auszuwerten und in
konkrete Handlungsempfehlungen zu überführen?
Mit der Auswertung wissenschaftlicher Studien zur Integration von Frauen in
den Streitkräften ist insbesondere im BMVg der Führungsstab der Streitkräfte,
Referat Fü S I 3, befasst. Diese Auswertungen werden zusammen mit den
Studien und den in der Regel darin enthaltenen Empfehlungen zur konkreten
Umsetzung an die im Hause zuständigen Stellen verteilt.
35. Welchen Umsetzungsbedarf sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die
Resolution 1325 der Vereinten Nationen?
Der Dritte Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Umsetzung der
Sicherheitsratsresolution 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“ vom 1.
Dezember 2010 (Bundestagsdrucksache 17/4152) informiert ausführlich über die
Umsetzung der Resolution 1325 durch die Bundesregierung. Dieser Bericht enthält
eine Fülle von Maßnahmen zur Umsetzung der Resolution 1325, die in den
vergangenen drei Jahren ergriffen wurden. Darüber hinaus benennt der Bericht
Prioritäten für die weitere Umsetzung sowie Indikatoren zur Überprüfung der
Umsetzung einzelner Maßnahmen. Hierin enthalten ist auch ein Ausblick auf die
zukünftigen Schwerpunkte und Ziele der Bundesregierung bei der Umsetzung
der Resolution.
36. Inwiefern erwartet die Bundesregierung eine Reduzierung der Gesamtzahl
der militärischen Gleichstellungsbeauftragten der Bundeswehr im Zuge
der Bundeswehrreform?
Im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr wird die Organisationsebene der
militärischen GleiB der neuen Struktur angepasst werden müssen.
Voraussichtich werden einige Bereiche wegfallen, in denen bislang das Amt einer
militärischen GleiB verankert war. Insgesamt wird sich aus jetziger Sicht die
Gesamtzahl der militärischen GleiB dabei aber nicht wesentlich ändern.
Gleichwohl kann die genaue Anzahl der militärischen GleiB erst nach der
Entscheidung zur Einnahme der neuen Struktur der Streitkräfte benannt werden.
37. Wie viele Gleichstellungsvertrauensfrauen gibt es derzeit in der
Bundeswehr, und wie genau verteilen sich diese auf die Standorte und Einheiten?
Derzeit gibt es 142 Gleichstellungsvertrauensfrauen in der Bundeswehr. Die
detaillierten Daten entnehmen Sie bitte der Beilage 37.
a) Welche Rolle schreibt die Bundesregierung den
Gleichstellungsvertrauensfrauen in der Bundeswehr zu?
Die Rolle der Gleichstellungsvertrauensfrau ergibt sich aus § 16 Absatz 6
SGleiG. Danach ist die Gleichstellungsvertrauensfrau eine Mittlerin von
Informationen zwischen den Soldatinnen und Soldaten und der für die Dienststelle
originär zuständigen GleiB. Sie hat somit eine Vermittlungs- und
Beratungsfunktion in allen Fragen, die die vertretenen Dienststellen betreffen. Zudem
kann die zuständige GleiB der Gleichstellungsvertrauensfrau mit deren
Einverständnis Aufgaben zur eigenständigen Erledigung in ihrem
Zuständigkeitsbereich übertragen. Dies soll die GleiB entlasten und gleichzeitig eine
angemessene Vertretung der Soldatinnen und Soldaten gewährleisten.
b) Welche Anreize schafft die Bundeswehr, um Soldatinnen für das
Engagement als Gleichstellungsvertrauensfrauen zu gewinnen?
In § 1 Absatz 1 SGleiG wird die Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten
sowie die Beseitigung bestehender und die Verhinderung von
Diskriminierungen wegen des Geschlechts zum Gesetzesziel erklärt. Mit dem Begriff der
„Gleichstellung“ wird auf Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes Bezug
genommen, der die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und damit die
Gleichstellung als programmatisches Staatsziel festschreibt. Ein wichtiger
Aspekt ist dabei die zumindest langfristig anzustrebende Beseitigung der
Unterrepräsentanz von Frauen in allen Bereichen. Weiteres Ziel des Gesetzes ist es,
die Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften zu verbessern.
Bezogen auf die Förderung der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten
bedeutet dies, dass § 1 Absatz 1 SGleiG nicht nur die Personalverantwortlichen,
die Gleichstellungsbeauftragten und die Personalvertretungen, sondern
grundsätzlich auch alle Soldatinnen und Soldaten ausdrücklich zur Förderung der
Gleichstellung verpflichtet. Insofern sollte es auch für die Soldatinnen Ansporn
sein, sich zur Erreichung des Gesetzesziels entsprechend zu engagieren.
Besondere zusätzliche Anreize werden nicht geboten.
38. An wie vielen Standorten der Bundeswehr besteht ein Mangel an
gesonderten Sanitärräumen für Frauen?
Durch die Öffnung der Bundeswehr für Frauen wurden in allen Standorten
Sanitärräume für Frauen erforderlich. In Gebäuden, die Zivilpersonal oder der
Öffentlichkeit zugänglich sind, sind grundsätzlich entsprechende
Sanitäranlagen vorhanden (z. B. Betreuungseinrichtungen, BwKrhs, RegSanEinr,
Truppenküchen). In allen anderen Gebäuden wurden situativ durch organisatorische
Maßnahmen Sanitäranlagen für Frauen bereitgestellt (Umwidmung von
Sanitärräumen). Ein signifikanter Mangel an Sanitärräumen für Frauen bezogen auf
einen bestimmten Standort kann nicht aufgezeigt werden.
a) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur
Behebung dieser Defizite?
Im Rahmen der Attraktivitätssteigerung wurde im Jahr 2008 ein neuer
Unterkunftsstandard festgelegt. Bei diesem Unterkunftsstandard wird auf
Sammelsanitärräume in Unterkünften verzichtet und jeder Unterkunftseinheit eine
Nasszelle zugeordnet, bis hin zu einer Einzelunterbringung mit eigener Nasszelle.
Mit diesem Standard wird die Problematik der Sanitärräume für Frauen und für
Männer in den Unterkünften und damit an der am meisten beklagten Stelle
zukünftig behoben.
b) Inwiefern stehen dazu Haushaltsmittel bereit?
Mit dem Sonderprogramm „Sanierung Kasernen West“ werden in den Jahren
2008 bis 2011 gezielt die Truppenunterkünfte der Bundeswehr in westdeutschen
Kasernen mit einem Finanzvolumen in Höhe von 580 Mio. Euro saniert.
Seit 2010 wurde die Sanierung aus wirtschaftlichen Gründen mit der Umsetzung
des neuen Unterkunftsstandards verzahnt.
Für den neuen Unterkunftsstandard sind derzeit insgesamt 205 Baumaßnahmen
mit einem Gesamtumfang von 688 Mio Euro geplant.
c) Hält die Bundesregierung den Umfang dieser Mittel für ausreichend?
Die vollständige Umsetzung der verbleibenden Baumaßnahmen im
Sonderprogramm „Sanierung Kasernen West“ und die weitgehende Einführung des neuen
Unterkunftsstandards wird angesichts der verfügbaren Finanzmittel erst
langfristig möglich sein.
d) Welcher zeitliche Rahmen ist anvisiert, um diese Mängel gänzlich zu
beseitigen?
Dringende Mängel in Sanitäranlagen werden im Rahmen des Bauunterhaltes
kontinuierlich abgestellt.
Die Umsetzung des neuen Unterkunftsstandards hat 2010 mit 17 bereits
laufenden Baumaßnahmen begonnen. Können die notwendigen Mittel für die
Herstellung des neuen Unterkunftsstandards bereitgestellt werden, wird sich sukzessive
eine signifikante Verbesserung der Unterkünfte und damit auch der
Sanitärbereiche ergeben, die im Jahr 2020 ihren Abschluss fände.
39. Wie wird im Auslandseinsatz sichergestellt, dass auch dort ausreichend
gesonderte Sanitärräume für Frauen zur Verfügung stehen?
In den Auslandseinsätzen der Bundeswehr werden grundsätzlich keine
dauerhaften gesonderten baulichspezifischen Sanitärräume für Frauen zur Verfügung
gestellt. Dieser Aspekt der Unterbringung ist regelmäßig vor Ort mit
organisatorischen Lösungen sicherzustellen.
40. a) Wie viele Beschwerden wurden bezüglich solcher baulicher Mängel im
Inland und im Ausland in den letzten zwei Jahren vorgebracht?
b) In wie vielen Fällen wurde bereits wie Abhilfe geleistet?
Zu Zahl und Anlass von Beschwerden liegen keine Statistiken vor.
Beilage zu Frage 1a zu Parl Sts beim Bundesminister der Verteidigung Kossendey 1780018-V64 vom 20. April 2011
1. a) Wie viele Frauen dienen derzeit als Soldatinnen in der Bundeswehr (bitte
absolut und prozentual in Relation zu den männlichen Soldaten angeben),
und wie verteilen sich diese auf die verschiedenen Laufbahnen?
Beilage zu Frage 1b zu Parl Sts beim Bundesminister der Verteidigung Kossendey 1780018-V64 vom 20. April 2011
1. b) Wie viele Frauen dienen derzeit als Soldatinnen in der Bundeswehr (bitte
absolut und prozentual in Relation zu den männlichen Soldaten angeben),
und wie verteilen sich diese auf die verschiedenen Dienstgradgruppen?
Laufbahnen Soldaten Soldaten % Soldatinnen Soldatinnen % Gesamtergebnis
AllgFD 75.033 92,5% 6.126 7,5% 81.159
GeoInfoDBw 527 90,9% 53 9,1% 580
MilFD 11.106 98,1% 217 1,9% 11.323
MilMusD 886 87,6% 125 12,4% 1.011
SanDst 10.392 59,0% 7.234 41,0% 17.626
TrDst 73.106 95,0% 3.829 5,0% 76.935
Gesamtergebnis 171.050 90,7% 17.584 9,3% 188.634
DstGrdGrp Soldaten Soldaten % Soldatinnen Soldatinnen % Gesamtergebnis
Offiziere 34.485 92,4% 2.835 7,6% 37.320
Unteroffiziere m.P 61.608 91,5% 5.706 8,5% 67.314
Unteroffiziere o.P 37.094 86,9% 5.615 13,1% 42.709
Mannschaften 37.863 91,7% 3.428 8,3% 41.291
Gesamtergebnis 171.050 90,7% 17.584 9,3% 188.634
Beilage zu Frage 1c zu Parl Sts beim Bundesminister der Verteidigung Kossendey 1780018-V64 vom 20. April 2011
1. c) Wie viele Frauen dienen derzeit als Soldatinnen in der Bundeswehr (bitte
absolut und prozentual in Relation zu den männlichen Soldaten angeben),
und wie verteilen sich diese auf die verschiedenen Teilstreitkräfte und
Organisationsbereiche?
TSK OrgBereich Soldaten Soldaten % Soldatinnen Soldatinnen % Gesamtergebnis
Soldaten Heer BMVg 655 99,1% 6 0,9% 661
Heer 60.804 94,8% 3.317 5,2% 64.121
Lw 466 89,6% 54 10,4% 520
Marine 34 82,9% 7 17,1% 41
Rüstung 21 100,0% 0,0% 21
SKB 34.625 93,0% 2.612 7,0% 37.237
TerrWV 13 100,0% 0,0% 13
ZSanDBw 9.195 66,2% 4.691 33,8% 13.886
Zuordnung fehlt 67 90,5% 7 9,5% 74
Soldaten Heer Ergebnis 105.880 90,8% 10.694 9,2% 116.574
Soldaten Luftwaffe BMVg 385 99,7% 1 0,3% 386
Heer 255 87,3% 37 12,7% 292
Lw 31.809 94,0% 2.016 6,0% 33.825
Marine 13 68,4% 6 31,6% 19
Rüstung 52 98,1% 1 1,9% 53
SKB 11.774 91,7% 1.067 8,3% 12.841
TerrWV 3 100,0% 0,0% 3
ZSanDBw 2.467 62,0% 1.511 38,0% 3.978
Zuordnung fehlt 30 81,1% 7 18,9% 37
Soldaten Luftwaffe Ergebnis 46.788 91,0% 4.646 9,0% 51.434
Soldaten Marine BMVg 209 100,0% 0 0,0% 209
Heer 102 83,6% 20 16,4% 122
Lw 231 94,3% 14 5,7% 245
Marine 13.425 92,6% 1.071 7,4% 14.496
Rüstung 5 100,0% 0,0% 5
SKB 3.593 89,4% 425 10,6% 4.018
TerrWV 2 100,0% 0,0% 2
ZSanDBw 810 53,3% 711 46,7% 1.521
Zuordnung fehlt 5 62,5% 3 37,5% 8
Soldaten Marine Ergebnis 18.382 89,1% 2.244 10,9% 20.626
Gesamtergebnis 171.050 90,7% 17.584 9,3% 188.634
Beilage zu Frage 1d zu Parl Sts beim Bundesminister der Verteidigung Kossendey 1780018-V64 vom 20. April 2011
1. d) Wie viele Frauen dienen derzeit als Soldatinnen in der Bundeswehr (bitte
absolut und prozentual in Relation zu den männlichen Soldaten angeben),
und wie verteilen sich diese auf die verschiedenen Truppengattungen?
Truppengattung Soldaten Soldaten % Soldatinnen Soldatinnen % Gesamtergebnis
A1 S1 GEBIET 28 80,0% 7 20,0% 35
A3 S3 GEBIET 25 100,0% 0,0% 25
A4 S4 GEBIET 231 100,0% 0,0% 231
A6 S6 GEBIET 11 100,0% 0,0% 11
ABCAbwTr 2.234 91,7% 202 8,3% 2.436
ALLG DIENST 730 93,1% 54 6,9% 784
AllgDst 1.518 81,3% 349 18,7% 1.867
ALLGEMEINE ANGABEN 788 93,3% 57 6,7% 845
ALLGEMEINE ANGABEN H 82 80,4% 20 19,6% 102
AND DIENSTSTELLUNG 3 100,0% 0,0% 3
ANTRIEBSTECHNIK 649 98,3% 11 1,7% 660
APOTHEKER 104 73,8% 37 26,2% 141
ArtTr 6.216 95,1% 317 4,9% 6.533
ÄRZTE 667 75,6% 215 24,4% 882
BETRIEBSWESEN 47 97,9% 1 2,1% 48
BILDBEARBEITUNG 101 82,8% 21 17,2% 122
BODRAD + EDVAINST 900 99,1% 8 0,9% 908
BRANDSCH FLAUSR 176 96,7% 6 3,3% 182
BTRB- UND STRSCH 5 62,5% 3 37,5% 8
BÜRODIENSTE 1.777 83,9% 341 16,1% 2.118
DECKSDIENST 763 97,6% 19 2,4% 782
EDV 1.907 98,0% 38 2,0% 1.945
ELEKTRON KMPFF 24 80,0% 6 20,0% 30
ELEKTROTECHNIK 719 99,6% 3 0,4% 722
ELOPRFGERINST 166 99,4% 1 0,6% 167
FACHMEDIZIN 19 76,0% 6 24,0% 25
FELDNACHRICHTENTRUPP 250 94,7% 14 5,3% 264
FERNMELDEBETR 592 89,4% 70 10,6% 662
FERNSPÄHTRUPPE 277 98,6% 4 1,4% 281
FJgTr 4.170 90,4% 441 9,6% 4.611
FK ELOINST 10 100,0% 0,0% 10
FLAK + FLARAKINST 12 100,0% 0,0% 12
FLAK-KAMPF 60 96,8% 2 3,2% 62
FlaRak 2.205 96,1% 90 3,9% 2.295
FLARAK ELOINST 145 99,3% 1 0,7% 146
FlgDst 648 98,3% 11 1,7% 659
FLUGAUSRÜSTUNG 65 97,0% 2 3,0% 67
FLUGBERAT DST 56 74,7% 19 25,3% 75
FLUGBETRIEB 328 79,6% 84 20,4% 412
FLUGGERÄTTECH 451 97,4% 12 2,6% 463
FLUGMEDIZIN 9 75,0% 3 25,0% 12
FLUGSCHÜLER 23 92,0% 2 8,0% 25
FLUGÜBGERINST 1 100,0% 0,0% 1
FM-/ELO AUFKL 322 86,1% 52 13,9% 374
FMBTRBGERINST 349 98,0% 7 2,0% 356
FmTr 11.762 94,5% 678 5,5% 12.440
FmTr (Eloka) 942 88,0% 128 12,0% 1.070
FmTr (OpInfo) 802 83,4% 160 16,6% 962
FschJgTr 5.837 97,5% 152 2,5% 5.989
FüDst FmEloAufkl/Elo 1.010 89,7% 116 10,3% 1.126
FüDst IT 3.292 98,4% 53 1,6% 3.345
FüDst/RadarFüDst/Mil 2.467 91,6% 225 8,4% 2.692
FUEWAEINS 107 100,0% 0,0% 107
GebJgTr 2.204 95,2% 110 4,8% 2.314
GEOPHYSBERATDST 22 88,0% 3 12,0% 25
H/SanTr 8.021 64,0% 4.510 36,0% 12.531
HAUSHALT GELDW 170 77,3% 50 22,7% 220
Truppengattung Soldaten Soldaten % Soldatinnen Soldatinnen % Gesamtergebnis
HEER ALLGEMEIN 69 86,3% 11 13,8% 80
HEERESAUFKLÄRUNGSTRU 1.214 97,7% 28 2,3% 1.242
HFlaTr 2.188 95,1% 112 4,9% 2.300
HFlgTr (allg) 8.455 94,2% 516 5,8% 8.971
HUMANMEDIZIN 164 72,2% 63 27,8% 227
INFANTERIE 5 83,3% 1 16,7% 6
INFO + ÖFFARBEIT 163 89,1% 20 10,9% 183
IT-M 550 97,5% 14 2,5% 564
IT-SYSTEMELEKTRONIK 4 100,0% 0,0% 4
JgTr 4.943 95,5% 235 4,5% 5.178
KFZ + BODGERINST 1.799 99,0% 19 1,0% 1.818
KFZ TECHNIK 1 100,0% 0,0% 1
KRAFTFAHRBETRB 2.112 96,6% 74 3,4% 2.186
KRAFTFAHRBTRB 558 95,7% 25 4,3% 583
KRANKENPFLEGE 13 29,5% 31 70,5% 44
L/SanDst 2.169 58,6% 1.532 41,4% 3.701
LEHRPERSONAL 60 100,0% 0,0% 60
LFZ + TRIEBWINST 5.045 98,2% 91 1,8% 5.136
LFZ AUSRTECH 163 100,0% 0,0% 163
LFZ AUSRÜSTUNG 547 99,1% 5 0,9% 552
LFZ ELEKTRONIK 295 97,4% 8 2,6% 303
LFZ ELOINST 2.198 98,7% 29 1,3% 2.227
LFZ FLR + FRAINST 118 99,2% 1 0,8% 119
LFZ WA MUN TECH 13 100,0% 0,0% 13
LFZF AUFKLÄRER 24 100,0% 0,0% 24
LFZSPEZAUSRINST 22 100,0% 0,0% 22
LFZTW-/BGERTECH 201 97,6% 5 2,4% 206
LOGISTIK + STABSDST 438 98,9% 5 1,1% 443
LUFTBILDDIENST 20 62,5% 12 37,5% 32
LUFTWAFFE ALLGEMEIN 138 90,8% 14 9,2% 152
LwSichTr 3.525 95,2% 178 4,8% 3.703
LwVersDst 692 87,2% 102 12,8% 794
M/SanDst 787 49,6% 800 50,4% 1.587
MAR-ELEKTRONIK 943 98,3% 16 1,7% 959
MARFÜDIENST 930 99,7% 3 0,3% 933
MARINETECHNIK 22 95,7% 1 4,3% 23
MARWAFFENDIENST 476 100,0% 0,0% 476
MATBEWIRTSCHAFT 617 80,4% 150 19,6% 767
METALLBEARB 328 98,5% 5 1,5% 333
MIL SEELSORGE 21 72,4% 8 27,6% 29
MILGEODST 158 89,3% 19 10,7% 177
MilMus 612 87,1% 91 12,9% 703
MILMUS + SPORT 270 81,6% 61 18,4% 331
MILMUSDIENST 89 83,2% 18 16,8% 107
M-SICHERUNGSDST 695 98,6% 10 1,4% 705
Munitionstechnik 64 98,5% 1 1,5% 65
NACHRICHTENWESEN 693 89,3% 83 10,7% 776
NAVIGATION 271 87,4% 39 12,6% 310
Operationsdienst Lan 1 100,0% 0,0% 1
OPERATIONSDIENST SEE 1 50,0% 1 50,0% 2
PERSORG 4 66,7% 2 33,3% 6
PERSVERW 1.421 78,3% 393 21,7% 1.814
PHARMAZ + SANNSCH 32 71,1% 13 28,9% 45
PHARMAZIE 13 59,1% 9 40,9% 22
Pi/Infra/Bau 613 97,8% 14 2,2% 627
PiTr 7.653 97,1% 227 2,9% 7.880
PzAufklTr 2.401 95,1% 123 4,9% 2.524
PzGrenTr 7.293 96,3% 281 3,7% 7.574
PzJgTr 79 98,8% 1 1,3% 80
PzTr 5.010 94,5% 289 5,5% 5.299
RECHTSWESEN 2 100,0% 0,0% 2
SCHIFFBETRTECHN 589 98,8% 7 1,2% 596
SCHIFFSTECHNDST 742 99,9% 1 0,1% 743
SEEM DIENST 1 100,0% 0,0% 1
Truppengattung Soldaten Soldaten % Soldatinnen Soldatinnen % Gesamtergebnis
SFF 870 99,1% 8 0,9% 878
SIGNALBETRIEB 155 91,7% 14 8,3% 169
Spitzensportler 23 82,1% 5 17,9% 28
STABSDIENST 618 73,1% 227 26,9% 845
TechDst 768 94,1% 48 5,9% 816
TOPOGRAPHIETRUPPE 381 93,2% 28 6,8% 409
TrspLFF/HF 780 98,6% 11 1,4% 791
TRUPPE SANITÄTSDIENS 274 74,1% 96 25,9% 370
TTrInst 9.633 96,9% 308 3,1% 9.941
TTrNsch 11.960 90,6% 1.242 9,4% 13.202
UEWA OPDST 786 86,0% 128 14,0% 914
UWA OPDST 375 94,0% 24 6,0% 399
VERKW + MSICHDST 97 100,0% 0,0% 97
VERPFLEGUNG 626 93,9% 41 6,1% 667
VERPFLEGUNGSDST 585 96,1% 24 3,9% 609
VersDst 3.451 84,8% 619 15,2% 4.070
VETERINÄRE 43 49,4% 44 50,6% 87
WAFFEN + MUNINST 987 98,8% 12 1,2% 999
WAFFENMECHANIK 372 99,5% 2 0,5% 374
WAFFENTAUCHER 85 100,0% 0,0% 85
WSO 787 93,5% 55 6,5% 842
ZAHNÄRZTE 99 57,6% 73 42,4% 172
ZAHNMEDIZIN 48 47,1% 54 52,9% 102
ZAW NTECHN BER 8 80,0% 2 20,0% 10
(Leer) 1 100,0% 0,0% 1
Personalführung/-bea 0,0% 1 100,0% 1
Schiffstechnik 1 100,0% 0,0% 1
Versorgung Land 1 100,0% 0,0% 1
Gesamtergebnis 171.050 90,7% 17.584 9,3% 188.634
Beilage zu Frage 1e zu Parl Sts beim Bundesminister der Verteidigung Kossendey 1780018-V64 vom 20. April 2011
1. e) Wie viele Frauen dienen derzeit als Soldatinnen in der Bundeswehr (bitte
absolut und prozentual in Relation zu den männlichen Soldaten angeben),
und wie verteilen sich diese auf die verschiedenen
Verpflichtungszeiträume?
Verpflichtungszeit in
Jahren Soldaten Soldaten % Soldatinnen Soldatinnen %
Gesamtergebnis
01 69 95,8% 3 4,2% 72
02 729 85,7% 122 14,3% 851
03 52 72,2% 20 27,8% 72
04 22.179 92,4% 1.823 7,6% 24.002
05 1.260 97,0% 39 3,0% 1.299
06 764 94,3% 46 5,7% 810
07 691 97,3% 19 2,7% 710
08 31.355 88,2% 4.203 11,8% 35.558
09 2.094 87,3% 305 12,7% 2.399
10 994 93,9% 65 6,1% 1.059
11 346 89,4% 41 10,6% 387
12 38.005 86,1% 6.149 13,9% 44.154
13 6.727 87,1% 997 12,9% 7.724
14 2.918 94,2% 179 5,8% 3.097
15 4.214 93,9% 274 6,1% 4.488
16 1.056 80,1% 262 19,9% 1.318
17 1.043 46,9% 1.179 53,1% 2.222
18 585 79,9% 147 20,1% 732
19 207 72,9% 77 27,1% 284
20 308 61,0% 197 39,0% 505
21 98 71,5% 39 28,5% 137
22 31 88,6% 4 11,4% 35
23 20 90,9% 2 9,1% 22
24 3 50,0% 3 50,0% 6
25 26 74,3% 9 25,7% 35
Gesamt 115.774 87,7% 16.204 12,3% 131.978
Beilage zu Frage 2 zu Parl Sts beim Bundesminister der Verteidigung Kossendey 1780018-V64 vom 20. April 2011
2. Wie viele Frauen beschäftigt die Bundeswehr derzeit als Zivilangestellte
(bitte absolut und prozentual in Relation zu den männlichen Angestellten
angeben), und wie verteilen sich diese auf die verschiedenen Laufbahnen,
Besoldungsstufen und Organisationsbereiche?
Höherer
Dienst
Gehobener
Dienst
Mittlerer
Dienst
Einfacher
Dienst Summe AT / E 1 - E 15 Summe Insgesamt
männl. 398 272 168 88 926 200 200 1.126
weibl. 125 128 81 14 348 512 512 860
Gesamt 523 400 249 102 1.274 712 712 1.986
Frauen % 23,9 32 32,5 13,7 27,3 71,9 71,9 43,3
männl. 888 2.943 2.438 105 6.374 26.020 26.020 32.394
weibl. 466 2.188 2.207 10 4.871 16.184 16.184 21.055
Gesamt 1.354 5.131 4.645 115 11.245 42.204 42.204 53.449
Frauen % 34,4 42,6 47,5 8,7 43,3 38,3 38,3 39,4
männl. 769 644 4.077 9 5.499 14.013 14.013 19.512
weibl. 210 275 538 1 1.024 10.081 10.081 11.105
Gesamt 979 919 4.615 10 6.523 24.094 24.094 30.617
Frauen % 24,5 29,9 11,7 10 15,7 41,8 41,8 36,3
männl. 1.183 2.338 1.621 120 5.262 4.034 4.034 9.296
weibl. 168 408 251 27 854 1.666 1.666 2.520
Gesamt 1.351 2.746 1.872 147 6.116 5.700 5.700 11.816
Frauen % 12,4 14,9 13,4 18,4 14 29,2 29,2 21,3
männl. 3.238 6.197 8.304 322 18.061 44.267 44.267 62.328
weibl. 969 2.999 3.077 52 7.097 28.443 28.443 35.540
Gesamt 4.207 9.196 11.381 374 25.158 72.710 72.710 97.868
Frauen % 23 32,6 27 13,9 28,2 39,1 39,1 36,3
Insgesamt
Ministerium
Bundeswehrverwaltung
Militärischer
Bereich
Rüstungsbereich
Frauen/ Männer in der Bundeswehr (zivil)
Kopfstärke nach Laufbahn-, Besoldungs-, Entgeltgruppen und OrgBereichen
Beamtinnen / Beamte Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer
Beilage zu Frage 3a zu Parl Sts beim Bundesminister der Verteidigung Kossendey 1780018-V64 vom 20. April 2011
3. a) Wie viele Frauen arbeiten derzeit in Führungspositionen der
Wehrverwaltung bzw. des BMVg?
Bundesministerium der Verteidigung:
BesGr Anteil Anteil
(Funktion) in % in %
B 9
Abteilungsleiter/-innen
B 6
Unterabteilungsleiter/-
innen
B 3
Referatsleiter/-innen
A 16 / E15(Ü) ( I BAT)
Referatsleiter/-innen
A 15 / E15 ( IA BAT)
Referent/-innen
74,52310 79 25,48 231
80,81
30 6 20 24 80
99 19 19,19 80
83,33
24 4 16,67 20 83,33
Gesamt Frauen Männer
6 1 16,67 5
nachgeordneter Bereich:
Anteil Anteil
in % in %
B 9 1 0 0 1 100
B 7 8 0 0 8 100
B 6 2 0 0 3 100
B 5 2 0 0 3 100
B 4 13 0 0 13 100
B 3 16 1 6,25 15 93,75
B 2 62 8 12,9 54 87,1
A 16* 232 26 11,21 206 88,79
*) enthält auch nachstehende Funktionsträger soweit A16 (A16Z)
Personal Anteil Anteil
Gesamt in % in %
Leiter/-in 1)
Kreiswehrersatzamt
Leiter/-in 1)
BwDLZentr
Leiter/-in
Abteilung Verwaltung
1) Zum Stand im Datenbestand auf Dienstposten TEZ 001/001 bei KWEA / BwDLZ geführtes Personal.
93,3330 2 6,67 28
74,51
51 11 21,57 40 78,43
Funktion Frauen Männer
51 13 25,49 38
BesGr Gesamt Frauen Männer
Beilage zu Frage 3b zu Parl Sts beim Bundesminister der Verteidigung Kossendey 1780018-V64 vom 20. April 2011
3. b) Wie viele Frauen arbeiten derzeit in Führungspositionen der
Wehrverwaltung bzw. des BMVg? Wie haben sich diese Zahlen in den letzten
zehn Jahren entwickelt?
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg):
B 9 B 6 B 3 A16 / E15(Ü) A15 / E15
Abteilungsleiter/-in Unterabteilungsleiter/-in Referatsleiter/-in Referatsleiter/-in Referent/-in
Männer 6 19 92 22 231
31.12.2006 Frauen 1 1 16 5 53
Gesamt 7 20 108 27 284
Männer 5 20 80 23 231
31.12.2007 Frauen 1 1 18 4 61
Gesamt 6 21 98 27 292
Männer 6 21 75 23 220
31.12.2008 Frauen 1 4 16 5 65
Gesamt 7 25 91 28 285
Männer 7 21 82 14 299
31.12.2009 Frauen 1 4 19 4 63
Gesamt 8 25 101 18 272
Männer 6 20 82 20 209
31.12.2010 Frauen 1 4 19 4 72
Gesamt 7 24 101 24 281
Männer 5 20 80 24 231
24.03.2011 Frauen 1 4 19 6 79
Gesamt 6 24 99 30 310
Stand
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
3
3
–
D
ru
cksach
e 17/5664
Nachgeordneter Geschäftsbereich:
Leiter/-in Leiter/-in
Kreiswehrersatzamt Abteilung Verwaltung
Männer 51 53 19 1 8 3 1 9 13 55 239
31.12.2006 Frauen 10 12 2 0 0 0 0 1 0 6 20
Gesamt 61 65 21 1 8 3 1 10 13 61 259
Männer 49 48 33 1 8 3 1 9 15 51 227
31.12.2007 Frauen 9 10 2 0 0 0 0 1 0 7 21
Gesamt 58 58 33 1 8 3 1 10 15 58 248
Männer 43 46 31 1 7 4 1 13 18 44 213
31.12.2008 Frauen 11 10 2 0 0 0 0 0 0 8 20
Gesamt 54 56 33 1 7 4 1 13 18 52 233
Männer 41 44 30 1 7 4 3 13 14 48 196
31.12.2009 Frauen 10 10 2 0 0 0 0 0 1 8 24
Gesamt 51 54 32 1 7 4 3 13 15 56 220
Männer 39 41 30 1 8 3 3 13 14 55 204
31.12.2010 Frauen 13 11 2 0 0 0 0 0 1 8 26
Gesamt 52 52 30 1 8 3 3 13 15 63 230
Männer 38 40 28 1 8 2 2 13 15 54 206
24.03.2011 Frauen 13 11 2 0 0 0 0 0 1 8 26
Gesamt 51 51 30 1 8 2 2 13 16 62 232
Stand
Leiter/-in
Bundeswehrdienstleistungszentrum A16B9 B 7 B 6 B 5 B 4 B 3 B 2
Beilage zu Frage 7a zu Parl Sts beim Bundesminister der Verteidigung Kossendey 1780018-V64 vom 20. April 2011
7. a) Wie verteilten sich diese Bewerbungen und Einstellungen auf die
verschiedenen Laufbahnen – ziviler Bereich?
Bewerbungen von Frauen für/Einstellung von Frauen in die eingerichteten Vorbereitungsdienste
Jahr Laufbahn
Bewerbungen
Frauen
Einstellungsmöglichkeiten
Einstellung
Frauen
2006 mittlerer Dienst 2.357 119 24
gehobener Dienst 2.693 236 57
höherer Dienst 8 50 1
2007 mittlerer Dienst 3.130 146 25
gehobener Dienst 1.182 331 72
höherer Dienst 21 100 -
2008 mittlerer Dienst 2.844 147 24
gehobener Dienst 3.203 309 28
höherer Dienst 20 200 6
2009 mittlerer Dienst 2.485 211 26
gehobener Dienst 2.729 366 66
höherer Dienst 134 130 9
2010 mittlerer Dienst 2.165 439 31
gehobener Dienst 2.896 809 100
höherer Dienst 162 150 2
Bewerbungen von Frauen für/Einstellung von Frauen in die Berufsausbildung
Bewerbungen Einstellung
Frauen Frauen
2006 17.940 1.412 487
2007 17.483 1.519 534
2008 17.529 1.450 532
2009 17.394 1.462 533
2010 16.728 1.471 542
Jahr
Einstellungsmöglichkeiten
Beilage zu Frage 7d zu Parl Sts beim Bundesminister der Verteidigung Kossendey 1780018-V64 vom 20. April 2011
7. d) Wie verteilten sich diese Bewerbungen und Einstellungen auf die
verschiedenen Truppengattungen?
Truppengattung,
Dienstbereich, Verwendungsbereich 2008 2009 2010
Heer Heer Allgemein 168 170 155
Elektronische Kampfführung 2 0 0
Fernmeldetruppe 14 19 10
Militärgeographischer Dienst 0 5 0
Feldjägertruppe 87 141 107
Operative Information 18 49 60
Panzertruppe 11 3 17
Panzeraufklärungstruppe 10 4 0
Jägertruppe 29 11 10
Gebirgsjägertruppe 15 5 7
Fallschirmjägertruppe 14 19 10
Panzergrenadiertruppe 11 11 8
Artillerietruppe 9 7 11
Pioniertruppe 15 15 11
Heeresflugabwehrtruppe 6 2 3
Heeresfliegertruppe (Luftfahrzeugtechnik) 2 7 6
Heeresfliegertruppe (Flugsicherung) 0 0 0
Heeresfliegertruppe (Fliegerischer Dienst) 65 57 62
ABC-Abwehrtruppe 13 17 8
Nachschubtruppe 104 104 67
Instandsetzungstruppe 6 13 8
599 659 560
Luftwaffe Luftwaffe Allgemein 102 120 97
Fliegerischer Dienst 204 202 258
Objektschutz 35 23 22
Führungsdienst 80 87 101
Technischer Dienst 34 22 28
Versorgungsdienst 95 83 69
Flugabwehrraketendienst 10 15 2
Stabsdienst 0 0 1
560 552 578
Marine Marine Allgemein 212 202 210
Fliegerischer Dienst 27 22 29
239 224 239
1.398 1.435 1.377Gesamt Truppendienst
Teilstreitkraft
Gesamt Heer
Gesamt Luftwaffe
Gesamt Marine
Bewerbungen
Truppengattung,
Dienstbereich, Verwendungsbereich 2006 2007 2008 2009 2010
Heer Elektronische Kampfführung 2 0 4 3 1
Fernmeldetruppe 22 29 12 23 33
Feldjägertruppe 10 12 20 21 10
Operative Information 15 15 10 16 13
Panzertruppe 3 4 3 13 1
Panzeraufklärungstruppe 7 10 5 5 15
Jägertruppe 2 1 2 1 2
Gebirgsjägertruppe 3 1 3 0 0
Fallschirmjägertruppe 3 2 1 2 0
Panzergrenadiertruppe 3 3 2 0 0
Artillerietruppe 13 11 9 9 4
Pioniertruppe 2 9 5 5 4
Heeresflugabwehrtruppe 11 13 10 12 10
Heeresfliegertruppe (Luftfahrzeugtechnik) 1 2 0 1 1
Heeresfliegertruppe (Flugsicherung) 1 2 0 1 0
Heeresfliegertruppe (Fliegerischer Dienst) 1 0 1 0 0
ABC-Abwehrtruppe 6 9 8 16 14
Nachschubtruppe 23 21 26 28 26
Instandsetzungstruppe 4 8 3 3 3
132 152 124 149 137
Luftwaffe Fliegerischer Dienst 3 1 2 0 2
Objektschutz 18 19 24 16 16
Führungsdienst 20 9 22 10 7
Technischer Dienst 7 13 8 6 9
Versorgungsdienst 16 11 11 13 7
Flugabwehrraketendienst 1 12 12 6 3
Stabsdienst 0 0 0 0 12
65 65 79 62 56
Marine Marine Allgemein 45 52 44 62 45
Fliegerischer Dienst 0 2 0 0 2
45 54 44 62 47
242 271 247 273 240
Gesamt Marine
Gesamt Truppendienst
Gesamt Heer
Gesamt Luftwaffe
Einstellungen
Teilstreitkraft
Beilage zu Frage 8b zu Parl Sts beim Bundesminister der Verteidigung Kossendey 1780018-V64 vom 20. April 2011
8. b) Wie hoch war der Anteil der Soldatinnen am jeweiligen Gesamtumfang
in den einzelnen Laufbahngruppen (Offiziere und Unteroffiziere/
Mannschaften)?
2006 Einstellungen davon Frauen %
Offz TrD 1.750 242 14%
Offz SanDst 214 125 58%
Gesamt 1.964 367 19%
2007 Einstellungen davon Frauen %
Offz TrD 1.791 271 15%
Offz SanDst 226 136 60%
Gesamt 2.017 407 20%
2008 Einstellungen davon Frauen %
Offz TrD 1.807 247 14%
Offz SanDst 231 131 57%
Gesamt 2.038 378 19%
2009 Einstellungen davon Frauen %
Offz TrD 1.766 273 16%
Offz SanDst 260 152 58%
Gesamt 2.026 425 21%
2010 Einstellungen davon Frauen %
Offz TrD 1.697 240 14%
Offz SanDst 312 162 52%
Gesamt 2.009 402 20%
Offiziere:
2006 Einstellungen davon Frauen %
TrD/FachD 10.428 1.041 10%
SanDst 1.525 800 52%
Gesamt 11.953 1.841 15%
2007 Einstellungen davon Frauen %
TrD/FachD 10.370 1.266 12%
SanDst 1.403 775 55%
Gesamt 11.773 2.041 17%
Unteroffiziere und Mannschaften:
2008 Einstellungen davon Frauen %
TrD/FachD 10.308 1.256 12%
SanDst 1.319 685 52%
Gesamt 11.627 1.941 17%
2009 Einstellungen davon Frauen %
TrD/FachD 11.165 1.278 11%
SanDst 1.284 642 50%
Gesamt 12.449 1.920 15%
2010 Einstellungen davon Frauen %
TrD/FachD 11.474 1.353 12%
SanDst 1.316 613 47%
Gesamt 12.790 1.966 15%
Beilage zu Frage 12a zu Parl Sts beim Bundesminister der Verteidigung Kossendey 1780018-V64 vom 20. April 2011
12. a) Wie viele Stabsoffiziere/Generäle gibt es derzeit im Sanitätsdienst? Wie
viele davon sind Frauen?
Beilage zu Frage 12b zu Parl Sts beim Bundesminister der Verteidigung Kossendey 1780018-V64 vom 20. April 2011
12. b) Wie viele Stabsoffiziere/Generäle gibt es derzeit im Sanitätsdienst? Wie
haben sich diese Zahlen in den letzten 20 Jahren entwickelt?
Beilage zu Frage 13a zu Parl Sts beim Bundesminister der Verteidigung Kossendey 1780018-V64 vom 20. April 2011
13. a) Wie viele Frauen scheiden vorzeitig aus dem Dienst aus? Wie verteilen
sich diese auf Laufbahnen?
Sanitätsdienst Gesamt Soldaten Soldaten % Soldatinnen Soldatinnen %
Generale 18 17 94,4% 1 5,6%
Stabsoffiziere 2.471 1.617 65,4% 854 34,6%
Gesamt 2.489 1.634 65,6% 855 34,4%
FEB 2011 FEB 2010 FEB 2009 FEB 2008 FEB 2007 FEB 2006 FEB 2005
Generale 17 19 17 16 16 17 16
Stabsoffiziere 1.617 1.637 1.705 1.717 1.731 1.713 1.726
Generale 1 1 1 1 1 0 0
Stabsoffiziere 854 804 696 588 503 429 384
* Daten aus den Jahren vor 2005 liegen nicht vor
Soldaten
Soldatinnen
Laufbahn
Maßnahmengrund
wichtige
persönl.
Gründe
nach Ablauf
Mindestdienstzeit § 46
Abs. 3 SG
Anerkennung
Kriegsdienstverweigerer
dauernde
Dienstunfähigkeit
Ernennung z.
Beamten §125
BRRG
Gesamtergebnis
Truppendienst 16 17 218 157 6 414
Sanitätsdienst 3 4 3 7 17
Militärmusikdienst 1 1
AllgFachdienst 11 4 80 69 164
MilFachdienst 3 3
Truppendienst 54 14 9 16 93
Sanitätsdienst 32 1 19 52
Militärmusikdienst 1 1
AllgFachdienst 22 2 2 10 36
Truppendienst 70 31 227 173 6 507
Sanitätsdienst 35 4 4 26 69
Militärmusikdienst 1 1 2
AllgFachdienst 33 6 82 79 200
MilFachdienst 3 3
Soldaten 23,4% 59,5% 96,2% 83,8% 100,0% 76,7%
Soldatinnen 76,6% 40,5% 3,8% 16,2% 23,3%
Soldaten
Soldatinnen
Gesamt
Beilage zu Frage 13b zu Parl Sts beim Bundesminister der Verteidigung Kossendey 1780018-V64 vom 20. April 2011
13. b) Wie viele Frauen scheiden vorzeitig aus dem Dienst aus? Wie verteilen
sich diese auf Dienstgradgruppen?
Beilage zu Frage 13c zu Parl Sts beim Bundesminister der Verteidigung Kossendey 1780018-V64 vom 20. April 2011
13. c) Wie viele Frauen scheiden vorzeitig aus dem Dienst aus? Wie verteilen
sich diese auf Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche?
Dienstgradgruppe
Maßnahmengrund
wichtige
persönl.
Gründe
nach Ablauf
Mindestdienstzeit § 46
Abs. 3 SG
Anerkennung
Kriegsdienstverweigerer
dauernde
Dienstunfähigkeit
Ernennung z.
Beamten
§125 BRRG
Gesamtergebnis
Offz 6 14 22 4 6 52
Uffz m.P. 4 7 23 6 0 40
Uffz o.P 10 0 82 72 0 164
Msch 13 4 175 151 0 343
Offz 2 0 3 0 0 5
Uffz m.P. 0 1 1 3 0 5
Uffz o.P 6 0 3 17 0 26
Msch 100 16 5 25 0 146
Offz 8 14 25 4 6 57
Uffz m.P. 4 8 24 9 0 45
Uffz o.P 16 0 85 89 0 190
Msch 113 20 180 176 0 489
Soldaten 23,4% 59,5% 96,2% 83,8% 100,0% 76,7%
Soldatinnen 76,6% 40,5% 3,8% 16,2% 0,0% 23,3%
Soldaten
Soldatinnen
Gesamt
TSK
Maßnahmengrund
wichtige
persönl.
Gründe
nach Ablauf
Mindestdienstzeit § 46
Abs. 3 SG
Anerkennung
Kriegsdienstverweigerer
dauernde
Dienstunfähigkeit
Ernennung
z. Beamten
§125 BRRG
Gesamtergebnis
Heer 21 15 245 180 5 466
Luftwaffe 10 6 48 34 98
Marine 2 4 9 19 1 35
Heer 93 1 3 33 130
Luftwaffe 11 16 8 8 43
Marine 4 1 4 9
Heer 114 16 248 213 5 596
Luftwaffe 21 22 56 42 141
Marine 6 4 10 23 1 44
Soldaten 23,4% 59,5% 96,2% 83,8% 100,0% 76,7%
Soldatinnen 76,6% 40,5% 3,8% 16,2% 23,3%
Soldaten
Soldatinnen
Gesamt
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
4
1
–
D
ru
cksach
e 17/5664
Beilage zu Frage 22 zu Parl Sts beim Bundesminister der Verteidigung Kossendey 1780018-V64 vom 20. April 2011
Verhängte Disziplinarmaßnahmen gegen Soldaten/Soldatinnen der Bundeswehr wegen Dienstvergehen durch sexuelle Verfehlungen und Straftaten
gegen die sexuelle Selbstbestimmung
weibliche männliche
m 25 3 4 7 17 8 0 19 6 0
w 1 0 0 0 0 1 0 1 0 0
zusammen 26 3 4 7 17 9 0 20 6 0
m 8 3 0 0 1 5 2 4 4 0
zusammen 8 3 0 0 1 5 2 4 4 0
m 1 1 0 0 0 0 1 0 1 0
zusammen 1 1 0 0 0 0 1 0 1 0
m 7 0 0 7 0 7 0 7 0 0
zusammen 7 0 0 7 0 7 0 7 0 0
m 2 2 0 0 0 2 0 0 2 0
zusammen 2 2 0 0 0 2 0 0 2 0
m 56 30 12 0 13 36 7 14 39 3
w 2 0 1 0 0 2 0 1 0 1
zusammen 58 30 13 0 13 38 7 15 39 4
m 20 0 0 1 2 11 7 3 12 5
zusammen 20 0 0 1 2 11 7 3 12 5
m 119 39 16 15 33 69 17 47 64 8
w 3 0 1 0 0 3 0 2 0 1
zusammen 122 39 17 15 33 72 17 49 64 9
Insgesamt
*) sofern als Zusatzmerkmal erfasst
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Entwürdigende Behandlung von Untergebenen
Exhibitionistische Handlungen
Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
Sonstige Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung
Verbreitung pornographischer Schriften
OffzPersonen *)
Dienstvergehen durch sexuelle Verfehlungen
Sexuelle Verfehlungen im dienstlichen Bereich
Verbale sexuelle Verfehlungen im dienstlichen Bereich
SAZ BS Msch Uffz
- Berichtsjahr 2006 -
Verhängte Disziplinarmaßnahmen wegen
Geschlecht
des
disziplinär
Geahndeten
Gesamt
darunter
im Zusammenhang
mit sexuellen
Verfehlungen
Abgabe an
die
Staatsanwaltschaft
Dienstverhältnis des
diszipliarrechtlich
Geahndeten
Laufbahngruppe
GWD
L
D
ru
cksach
e 17/5664
–
4
2
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
weibliche männliche
m 23 16 5 3 9 13 1 12 10 1
w 6 0 6 0 0 6 0 2 4 0
zusammen 29 16 11 3 9 19 1 14 14 1
m 9 7 2 1 3 6 0 3 6 0
zusammen 9 7 2 1 3 6 0 3 6 0
m 4 4 0 0 0 4 0 0 4 0
zusammen 4 4 0 0 0 4 0 0 4 0
m 4 4 0 0 0 4 0 0 4 0
zusammen 4 4 0 0 0 4 0 0 4 0
m 1 0 1 1 1 0 0 1 0 0
zusammen 1 0 1 1 1 0 0 1 0 0
m 2 2 0 0 0 2 0 0 2 0
zusammen 2 2 0 0 0 2 0 0 2 0
m 41 15 24 1 23 18 0 25 16 0
w 8 0 8 0 0 8 0 8 0 0
zusammen 49 15 32 1 23 26 0 33 16 0
m 49 29 5 2 10 31 8 22 24 3
w 7 0 7 0 0 7 0 7 0 0
zusammen 56 29 12 2 10 38 8 29 24 3
m 29 8 4 6 6 15 8 10 17 2
zusammen 29 8 4 6 6 15 8 10 17 2
m 162 85 41 14 52 93 17 73 83 6
w 21 0 21 0 0 21 0 17 4 0
zusammen 183 85 62 14 52 114 17 90 87 6
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Bedrohung von Kameraden
Beleidigung von Vorgesetzten - Unteroffiziere ohne Portepee
Duldung von Dienstvergehen/Straftaten bzw. Verleitung hierzu
Nötigung eines Vorgesetzten
Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
Verbreitung pornographischer Schriften
Sonstige Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
*) sofern als Zusatzmerkmal erfasst
Insgesamt
OffzPersonen *)
Dienstvergehen durch sexuelle Verfehlungen
Sexuelle Verfehlungen im dienstlichen Bereich
Verbale sexuelle Verfehlungen im dienstlichen Bereich
UffzSAZ
- Berichtsjahr 2007 -
Verhängte Disziplinarmaßnahmen wegen
Geschlecht
des
disziplinär
Geahndeten
Gesamt
darunter
im Zusammenhang mit
sexuellen Verfehlungen
begangen gegen
Abgabe an
die
Staatsanwaltschaft
Dienstverhältnis des
diszipliarrechtlich
Geahndeten
BS
Laufbahngruppe
MschGWDL
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
4
3
–
D
ru
cksach
e 17/5664
weibliche männliche
m 9 3 2 0 0 7 2 1 7 1
zusammen 9 3 2 0 0 7 2 1 7 1
m 29 15 0 7 15 8 6 16 9 4
zusammen 29 15 0 7 15 8 6 16 9 4
m 2 2 0 0 0 2 0 0 2 0
zusammen 2 2 0 0 0 2 0 0 2 0
m 68 42 18 1 30 29 9 29 31 8
w 12 0 12 0 0 12 0 8 4 0
zusammen 80 42 30 1 30 41 9 37 35 8
m 4 4 0 0 0 0 4 0 2 2
zusammen 4 4 0 0 0 0 4 0 2 2
m 25 2 0 4 0 10 15 0 16 9
zusammen 25 2 0 4 0 10 15 0 16 9
m 137 68 20 12 45 56 36 46 67 24
w 12 0 12 0 0 12 0 8 4 0
zusammen 149 68 32 12 45 68 36 54 71 24
Insgesamt
*) sofern als Zusatzmerkmal erfasst
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
Sonstige Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie
Verbreitung pornographischer Schriften
OffzPersonen *)
Dienstvergehen durch sexuelle Verfehlungen
Sexuelle Verfehlungen im dienstlichen Bereich
Verbale sexuelle Verfehlungen im dienstlichen Bereich
SAZ BS Msch Uffz
- Berichtsjahr 2008 -
Verhängte Disziplinarmaßnahmen wegen
Geschlecht
des
disziplinär
Geahndeten
Gesamt
darunter im
Zusammenhang mit
sexuellen Verfehlungen
begangen gegen
Abgabe an
die
Staatsanwaltschaft
Dienstverhältnis des
diszipliarrechtlich
Geahndeten
Laufbahngruppe
GWDL
D
ru
cksach
e 17/5664
–
4
4
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
weibliche männliche
m 7 6 0 0 0 3 4 1 6 0
zusammen 7 6 0 0 0 3 4 1 6 0
m 11 5 0 0 1 7 3 7 4 0
zusammen 11 5 0 0 1 7 3 7 4 0
m 5 4 1 0 0 5 0 0 5 0
zusammen 5 4 1 0 0 5 0 0 5 0
m 1 1 0 0 0 1 0 0 1 0
zusammen 1 1 0 0 0 1 0 0 1 0
m 53 32 12 0 17 21 15 16 29 8
w 5 0 5 0 0 5 0 1 4 0
zusammen 58 32 17 0 17 26 15 17 33 8
m 23 0 0 7 0 17 6 7 15 1
zusammen 23 0 0 7 0 17 6 7 15 1
m 100 48 13 7 18 54 28 31 60 9
w 5 0 5 0 0 5 0 1 4 0
zusammen 105 48 18 7 18 59 28 32 64 9
Insgesamt
*) sofern als Zusatzmerkmal erfasst
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
Sonstige Straftaten gegen die Pflichten der Vorgesetzten
Sonstige Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Verbreitung pornographischer Schriften
OffzPersonen *)
Dienstvergehen durch sexuelle Verfehlungen
Sexuelle Verfehlungen im dienstlichen Bereich
Verbale sexuelle Verfehlungen im dienstlichen Bereich
SAZ BS Msch Uffz
- Berichtsjahr 2009 -
Verhängte Disziplinarmaßnahmen wegen
Geschlecht
des
disziplinär
Geahndeten
Gesamt
darunter im
Zusammenhang mit
sexuellen Verfehlungen
begangen gegen
Abgabe an
die
Staatsanwaltschaft
Dienstverhältnis des
diszipliarrechtlich
Geahndeten
Laufbahngruppe
GWDL
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
4
5
–
D
ru
cksach
e 17/5664
weibliche männliche
m 5 5 0 0 4 1 0 5 0 0
w 7 0 7 0 0 7 0 7 0 0
zusammen 12 5 7 0 4 8 0 12 0 0
m 3 1 0 0 0 3 0 2 1 0
zusammen 3 1 0 0 0 3 0 2 1 0
w 2 0 2 0 0 2 0 0 2 0
zusammen 2 0 2 0 0 2 0 0 2 0
m 7 5 2 0 0 5 2 2 5 0
w 15 1 14 0 0 15 0 14 1 0
zusammen 22 6 16 0 0 20 2 16 6 0
m 15 11 2 0 4 9 2 9 6 0
w 24 1 23 0 0 24 0 21 3 0
zusammen 39 12 25 0 4 33 2 30 9 0
Insgesamt
*) sofern als Zusatzmerkmal erfasst
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Falsche Verdächtigung
Sonstige Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
OffzPersonen *)
Dienstvergehen durch sexuelle Verfehlungen
Sexuelle Verfehlungen im dienstlichen Bereich
Verbale sexuelle Verfehlungen im dienstlichen Bereich
SAZ BS Msch Uffz
- Berichtsjahr 2010 -
Verhängte Disziplinarmaßnahmen wegen
Geschlecht
des
disziplinär
Geahndeten
Gesamt
darunter im
Zusammenhang mit
sexuellen Verfehlungen
begangen gegen
Abgabe an
die
Staatsanwaltschaft
Dienstverhältnis des
diszipliarrechtlich
Geahndeten
Laufbahngruppe
GWDL
Beilage zu Frage 26 zu Parl Sts beim Bundesminister der Verteidigung Kossendey 1780018-V64 vom 20. April 2011
26. Wie viele Soldatinnen bzw. Angestellte befinden sich derzeit in
Mutterschutz bzw. Elternzeit? Wie verteilen sich diese auf die verschiedenen
a) Laubahnen, b) Dienstgradgruppen?
26. Wie viele Soldatinnen bzw. Angestellte befinden sich derzeit in
Mutterschutz bzw. Elternzeit? Wie verteilen sich diese auf die verschiedenen
c) Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche?
Soldatinnen
Elternzeit
Laufbahn Offz UmP UoP Msch Gesamtergebnis
AllgFD 146 201 4 351
GeoInfoDBw 2 2 4
MilFD 12 1 13
MilMusD 9 9
SanDst 142 185 90 55 472
TrDst 39 28 8 50 125
Gesamtergebnis 195 371 299 109 974
Mutterschutz
Laufbahn Offz UmP UoP Msch Gesamtergebnis
AllgFD 38 45 2 85
MilFD 4 4
SanDst 35 51 19 14 119
TrDst 19 7 2 13 41
Gesamtergebnis 58 96 66 29 249
Dienstgradgruppen
Dienstgradgruppen
Soldatinnen
Elternzeit
OrgBer Heer Luftwaffe Marine Gesamtergebnis
Heer 184 2 1 187
Lw 2 100 102
Marine 52 52
SKB 117 46 15 178
ZSanDBw 313 90 52 455
Gesamtergebnis 616 238 120 974
Mutterschutz
OrgBer Heer Luftwaffe Marine Gesamtergebnis
Heer 39 39
Lw 19 19
Marine 19 19
SKB 33 11 6 50
ZSanDBw 78 29 15 122
Gesamtergebnis 150 59 40 249
Teilstreitkräfte
Teilstreitkräfte
26. Wie viele Beamte/Angestellte befinden sich derzeit in Mutterschutz bzw.
Elternzeit? Wie verteilen sich diese auf die verschiedenen
Organisationsbereiche und Besoldungsgruppen?
Höherer
Dienst
Gehobener
Dienst
Mittlerer
Dienst
Einfacher
Dienst Summe AT / E 1 - E 15 Summe Insgesamt
Ministerium 0 1 0 0 1 1 1 2
Bundeswehrverwaltung 6 31 19 0 56 29 29 85
Militärischer
Bereich 2 2 4 0 8 21 21 29
Rüstungsbereich 4 2 0 0 6 1 1 7
Insgesamt 12 36 23 0 71 52 52 123
Beamtinnen Arbeitnehmerinnen
Frauen in der Bundeswehr (Zivil)
im Mutterschutz
Höherer
Dienst
Gehobener
Dienst
Mittlerer
Dienst
Einfacher
Dienst Summe AT / E 1 - E 15 Summe Insgesamt
männl. 0 0 1 0 1 0 0 1
weibl. 11 5 1 17 6 6 23
Gesamt 11 5 2 0 18 6 6 24
männl. 2 12 4 0 18 12 12 30
weibl. 19 115 78 212 210 210 422
Gesamt 21 127 82 0 230 222 222 452
männl. 4 1 2 0 7 16 16 23
weibl. 11 14 18 43 215 215 258
Gesamt 15 15 20 0 50 231 231 281
männl. 4 7 3 0 14 4 4 18
weibl. 10 19 9 38 14 14 52
Gesamt 14 26 12 0 52 18 18 70
männl. 10 20 10 0 40 32 32 72
weibl. 51 153 106 0 310 445 445 755
Gesamt 61 173 116 0 350 477 477 827
Insgesamt
Ministerium
Bundeswehrverwaltung
Militärischer
Bereich
Rüstungsbereich
Beamtinnen / Beamte Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer
Frauen/ Männer in der Bundeswehr (Zivil)
in Elternzeit
Beilage zu Frage 33 zu Parl Sts beim Bundesminister der Verteidigung Kossendey 1780018-V64 vom 20. April 2011
33. Welche Maßnahmen bietet die Bundeswehr an, um ihre zivilen sowie
militärischen Gleichstellungsbeauftragten auf ihre Amtszeit vorzubereiten
bzw. sie während dieser weiterzubilden?
Höherer
Dienst
Gehobener
Dienst
Mittlerer
Dienst
Einfacher
Dienst Summe AT / E 1 - E 15 Summe Insgesamt
männl. 0 0 0 0 0 0 0 0
weibl. 2 2 0 0 4 0 0 4
Gesamt 2 2 0 0 4 0 0 4
männl. 2 4 1 0 7 2 2 9
weibl. 9 52 29 0 90 6 6 96
Gesamt 11 56 30 0 97 8 8 105
männl. 0 2 1 0 3 5 5 8
weibl. 3 3 7 0 13 6 6 19
Gesamt 3 5 8 0 16 11 11 27
männl. 2 1 0 0 3 0 0 3
weibl. 2 7 3 0 12 2 2 14
Gesamt 4 8 3 0 15 2 2 17
männl. 4 7 2 0 13 7 7 20
weibl. 16 64 39 0 119 14 14 133
Gesamt 20 71 41 0 132 21 21 153
Insgesamt
Ministerium
Bundeswehrverwaltung
Militärischer
Bereich
Rüstungsbereich
Beamtinnen / Beamte Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer
Frauen/ Männer in der Bundeswehr (Zivil)
in Elternzeit mit Tätigkeit
Trainings-/
Lehrgangsmaßnahme Lernziel
Kurs
pro Jahr
Allgemeine Verwaltung für
Gleichstellungsbeauftragte
Vermittlung eines Überblicks in Fachgebieten, die für die Arbeit als
Gleichstellungsbeauftragte von Bedeutung sind (Vortrag/Diskussion) 2
Kommunikation für
Gleichstellungsbeauftragte
(Grundlehrgang)
Auftreten und Wirken, Reden und Verhandeln, Führen und Durchsetzen (Vortrag,
Gruppenarbeit, Übung, Diskussion)
2
Kommunikation für
Gleichstellungsbeauftragte
(Aufbaulehrgang)
Grundlagen der konstruktiven Kommunikation, Psychologische Grundprinzipien für
eine konstruktive Kommunikation, Umgang mit Mobbing, sexueller Belästigung und
Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz (Vortrag, Gruppenarbeit, Übung, Diskussion)
3
Konfliktmanagement Rollenverständnis der Gleichstellungsbeauftragten, Gesprächsführung in schwierigen
Situationen, Moderationstechniken, Grundlagen der Mediation, Selbstmanagement,
Mobbing (Vortrag, Gruppenarbeit, Übung, Diskussion) 2
Beilage zu Frage 37 zu Parl Sts beim Bundesminister der Verteidigung Kossendey 1780018-V64 vom 20. April 2011
37. Wie viele Gleichstellungsvertrauensfrauen gibt es derzeit in der
Bundeswehr, und wie genau verteilen sich diese auf die Standorte und Einheiten?
Standort Einheit
Aachen Technische Schule Landsysteme/Fachschule des Heeres für Technik
Ahlen Sanitätsregiment 22
Alt Duvenstedt LTG 63
Altenstadt Luftlande- und Lufttransportschule
Amberg PzBrig 12
Andernach Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen der Bundeswehr
Appen USLw
Augustorf PzBrig 21
Aurich IT-Skt 4
Bad Reichenhall GebJgBrig 23
Bad Sülze FlaRakGrp 24
Berlin FlBschft BMVg
Berlin Institut für den Medizinischen Arbeits- und Umweltschutz der Bundeswehr
Berlin Lazarettregiment 31
Berlin Bundeswehrkrankenhaus Berlin
Berlin ZNwG Ost
Bonn Fachsanitätszentrum Bonn
Bremerhaven Marineoperationsschule
Bruchsal HTrBrig
Bruchsal ABCAbwRgt 750
Brunsum DtDel JFC HQ Brunsum
Brüssel DDA NATO
Bückeburg Heeresfliegerwaffenschule
Burg LogRgt 17
Calw KSK
Cochem JaboG 33
Daun FmBer 93
Decimomannu TaktAusbKdoLw
Delitsch Unteroffizierschule des Heeres
Delmenhorst LogBrig 1
Diepholz LwInsthRgt 2
Diez LogRgt 46
Dillingen FüUstgRgt 29
Dornstadt LogRgt 47
Dresden Offizierschule des Heeres
Düsseldorf Ausbildungsmusikkorps der Bw
Erding FlaRakG 5
Erding LwInsthRgt 1
Erndtebrück EinsFüBer 2
Euskirchen AGeoBw
Faßberg TSLw 3
Faßberg Saitätszentrum Faßberg
Fassberg TrspHschRgt 10
Feldafing Führungsunterstützungsschule der Bw
Feldkirchen Sanitätslehrregiment
Feldlager MES ISAF
Feldlager Prizren KFOR
Gleichstellungsvertrauensfrauen
Standort Einheit
Flensburg FmRgt 91
Flensburg SchStratAufkl
Frankenberg PzGrenBrig 37
Frankfurt AFSBw
Fritzlar Luftbewegliche Brigade 1
Fritzlar KHschRgt 36
Fürstenfeldbruck OSLw
Garching/Hochbrück Zentrales Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr München
Geilenkirchen NATO E3-A Vbd
Grafschaft KdoStratAufkl
Hamburg Bundeswehrkrankenhaus Hamburg
Hamburg FüAkBw
Hamburg UniBw Hamburg
Hammelburg Infanterieschule
Hannover ZNwG NORD
Hannover Schule Feldjäger und Stabsdienst der Bundeswehr
Hannover 1.PzDiv
Heidelberg DDO/DtA CC Land HQ Heidelberg
Holzdorf EinsFüBer 3
Idar-Oberstein Artillerieschule
Ingolstadt Pionierschule/FSHBauT
Kalkar LwUstgGrp
Kaufbeuren TSLw 1
Kempten Gebirgssanitätsregiment 42
Kerpen JaboG 31 "B"
Kiel Sanitätskommando I
Kiel-Holtenau MFG 5
Koblenz Zentrales Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Koblenz
Köln IT-Skt 5
Köln FlBschft BMVg
Köln LwUGrp Wahn
Kronshagen Zentrales Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Kiel
Kropp AG 51 "I"
Kusel ArtLehrRgt 345
Laage JG 73 "S"
Laupheim mTrspHschrRgt 25
Lechfeld JaboG 32
Leck FlaRakGrp 25
Leer Kommando Schnelle Einsatzkräfte Sanitätsdienst
Letzlingen Gefechtsübungszentrum Herr
Mayen ZOpInfo
Mechernich FüUstgRgt 28
Merzig LLUstgBtl 262
Meßstetten EinsFüBer 1
Minden PiRgt 100
Mittenwald Gebirgs- und Winterkampfschule
Mühlhausen ArtRgt 100
München Sanitätsakademie der Bundeswehr
München UniBw München
Munster PzLBrig 9
Munster Ausbildungszentrum Munster
Münster D/N Korps
Neuburg JG 74
Niederstetten TspHschRgt 30
Nordholz MFG 3 "GZ"
Standort Einheit
Oldenburg LLBrig 31
Osterholz-Scharmbeck Logistikschule der Bw
Ottobrunn Zentrum für Transformation der Bundeswehr
Parow Marinetechnikschule
Penzing LTG 61
Pfullendorf Ausbildungszentrum Spezielle Operationen
Plön Marineunteroffizierschule
Ramstein DDO/DtA HQ AC
Rennerod Lazarettregiment 21
Reston BwKdo USA und Kanada
Rheine mTrspHschrRgt 15
Rotenburg FmRgt 1
Roth LwAusbRgt
Roth KHschRgt 26
Saalouis LLBrig 26
Sanitz FlaRakGrp 21
Schönewalde HSG 64
Schortens ObjSRgtLw
Schwanewede Kommando Schnelle Einsatzkräfte Sanitätsdienst
Schwarzenborn JgRgt 1
Seeth Lazarettregiment 11
SHAPE DtA SHAPE
Sonthofen ABC- und Selbstschutzschule
St. Augustin LogABw
Storkow FüUstgRgt 38
Strasbourg D/FBrig
Torgelow PzGrenBrig 41
Trier ZEK
Ulm Bundeswehrkrankenhaus Ulm
Ulm Lazarettregiment 41
Veithöchstheim DLO
Weißenfels Sanitätsregiment 32
Westerstede Bundeswehrkrankenhaus Westerstede
Wildflecken Gefechtssimulationszentrum Heer
Wilhelmshaven EinsFltl 2
Wilhelmshaven LogZBw
Wittmund JG 71 "R"
Wunstorf LTG 62
UNIFIL
ATALANTA
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]