Täuschungsversuche bei Promotionen und Hochschulabschlüssen
der Abgeordneten Krista Sager, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Sylvia Kotting-Uhl, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
2008 haben in Deutschland 284 174 Studierende erfolgreich ihre Abschlussprüfung abgelegt. 25 190 Promovierende erwarben den Doktorgrad. Dies spricht für die Leistungsfähigkeit des deutschen Hochschulsystems. Die Qualität des Hochschulsystems und der Selbstkontrolle der Wissenschaft bemisst sich aber auch daran, in welchem Umfang es gelingt, Täuschungsversuche und wissenschaftliches Fehlverhalten aufzudecken und zu vereiteln.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Verantwortung trägt die Bundesregierung für die Qualitätssicherung im deutschen Wissenschafts- und Hochschulsystem unter besonderer Berücksichtigung der Promotionsprogramme im Rahmen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Exzellenzinitiative sowie des von der DFG geförderten Instituts für Forschungsinformation und Qualitätssicherung?
Wie viele Promotionsordnungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und in wie vielen Promotionsordnungen wird eine eidesstattliche, eine ehrenwörtliche bzw. keine Erklärung darüber verlangt, dass die Dissertation selbständig und lediglich unter Benutzung der angegebenen Quellen und Hilfsmittel geschrieben wurde?
Wie viele Prüfungsordnungen für Abschlussarbeiten (ohne Promotion) an deutschen Hochschulen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und in wie vielen Prüfungsordnungen für Abschlussarbeiten (ohne Promotion) wird eine eidesstattliche, eine ehrenwörtliche bzw. keine Erklärung darüber verlangt, dass die Abschlussarbeit selbständig und lediglich unter Benutzung der angegebenen Quellen und Hilfsmittel geschrieben wurde?
Welche anderen Regelungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Landeshochschulgesetzen, um wissenschaftlichem Fehlverhalten insbesondere bei Prüfungen vorzubeugen?
In welchen Landeshochschulgesetzen wird die vorsätzliche Täuschung bei Prüfungen als Ordnungswidrigkeit bezeichnet, die mit Geldbußen geahndet werden kann, und wie hoch sind die maximalen Geldbußen?
In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Universitäten in den vergangenen fünf Jahren zur Zurückweisung einer Promotion nach der Abgabe der Dissertationsschrift wegen wissenschaftlichem Fehlverhalten?
a) Wie verteilen sich diese Zurückweisungen auf die Fächergruppen (bitte die Angaben für die Rechts- sowie die Wirtschaftswissenschaften getrennt ausweisen)?
b) Wie verteilen sich diese Zurückweisungen auf die Universitäten?
In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Hochschulen in den vergangenen fünf Jahren zu wissenschaftlichem Fehlverhalten bei Abschlussprüfungen, die dazu führten, dass die Prüfungsleistung als nicht bestanden bewertet wurde?
a) Wie verteilen sich die Zurückweisungen auf die Fächergruppen?
b) Wie verteilen sich die Zurückweisungen auf die Abschlussarten?
c) Wie verteilen sich die Zurückweisungen auf Universitäten, Kunsthochschulen und Fachhochschulen?
In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Hochschulen in den vergangenen fünf Jahren zu wissenschaftlichem Fehlverhalten bei Abschlussprüfungen, die dazu führten, dass der oder die Geprüfte von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausgeschlossen wurde?
a) Wie verteilen sich die Ausschlüsse auf die Fächergruppen?
b) Wie verteilen sich die Ausschlüsse auf Universitäten, Kunsthochschulen und Fachhochschulen?
c) Wie verteilen sich die Ausschlüsse auf die Abschlussarten?
In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Hochschulen in den vergangenen fünf Jahren zu wissenschaftlichem Fehlverhalten bei Abschlussprüfungen, die erst nachträglich aufgedeckt wurden und die dazu führten, dass die Prüfung für ungültig erklärt und die Abschlussurkunde eingezogen wurde?
a) Wie verteilen sich die Ungültigkeitserklärungen auf die Fächergruppen?
b) Wie verteilen sich die Ungültigkeitserklärungen auf die Abschlussarten?
c) Wie verteilen sich die Ungültigkeitserklärungen auf Universitäten, Kunsthochschulen und Fachhochschulen?
In wie vielen Fällen führte nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren wissenschaftliches Fehlverhalten bei Hochschulprüfungen zur Exmatrikulation?
a) Wie verteilen sich die Exmatrikulationen auf die Fächergruppen?
b) Wie verteilen sich die Exmatrikulationen auf die Abschlussarten?
c) Wie verteilen sich die Exmatrikulationen auf Universitäten, Kunsthochschulen und Fachhochschulen?
Wie viele an deutschen Hochschulen erworbene Doktortitel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren bundesweit aberkannt, und aus welchen Gründen?
a) Wie verteilen sich diese aberkannten Doktortitel auf die Fächergruppen (bitte die Angaben für die Rechts- sowie die Wirtschaftswissenschaften getrennt ausweisen)?
b) Wie verteilen sich diese aberkannten Doktortitel auf die Universitäten?
In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung wegen wissenschaftlichem Fehlverhaltens bei Hochschulprüfungen zu dienstrechtlichen Konsequenzen bei Angehörigen der Bundeswehr, und was waren die Konsequenzen?
In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit unrechtmäßig erworbenen Doktortiteln in den vergangenen fünf Jahren zu strafrechtlichen Verfahren gegen Doktoranden, und aus welchen Gründen?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren im Zusammenhang mit Promotionsverfahren strafrechtliche Verfahren gegen Professorinnen und Professoren, und wenn ja, aus welchen Gründen, und wie viele?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren im Zusammenhang mit so genannten Promotionsberatern strafrechtliche Verfahren wegen Bestechung und Bestechlichkeit, und wenn ja, wie viele, und mit welchem Ergebnis?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren im Zusammenhang mit unrechtmäßig erworbenen Studienabschlüssen strafrechtliche Verfahren gegen Studierende, aus welchen Gründen, und wie viele?
In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren im Zusammenhang mit Täuschungsversuchen bei Hochschulprüfungen zu Verfahren bzw. Verurteilungen wegen Abgabe einer unwahren eidesstattlichen Versicherung?
In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren im Zusammenhang mit Plagiaten bei wissenschaftlichen Arbeiten zu Verfahren bzw. Verurteilungen wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht, und wie verteilen sich die Fälle auf Abschlussarbeiten, Dissertationen und sonstige wissenschaftliche Veröffentlichungen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Datenlage zu Täuschungsversuchen und wissenschaftlichem Fehlverhalten beim Erwerb akademischer Grade und zu den daraus folgenden Sanktionen?
Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der vorliegenden Zahlen die Leistungsfähigkeit der existierenden Maßnahmen und Regelungen gegen wissenschaftliches Fehlverhalten beim Erwerb akademischer Grade?
Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf bei den existierenden Maßnahmen und Regelungen gegen wissenschaftliches Fehlverhalten, und wenn ja, welchen?
Sieht die Bundesregierung beispielhafte Regelungen in anderen Staaten, und wenn ja, welche?