Stromnetzausbau in Deutschland
der Abgeordneten Ingrid Nestle, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In Politik und Energiewirtschaft herrscht ein großes grundsätzliches Einvernehmen darüber, dass der Ausbau des deutschen Übertragungsnetzes dringend notwendig ist. Diese Problemerkenntnis steht im Gegensatz zur Umsetzung des Netzausbaus, der weiterhin kaum vorankommt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Netzbetreiber ihren Ausbaupflichten nach § 11 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zum bedarfsgerechten Ausbau, nach § 9 Absatz 1 Satz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zum unverzüglichen Netzausbau und § 17 Absatz 2a Satz 1 EnWG zum rechtzeitigen Ausbau ihrer Netze nachkommen?
Wie ermittelt die Bundesregierung den tatsächlichen Netzausbaubedarf, den die Netzbetreiber nach den oben angeführten gesetzlichen Regelungen erfüllen müssen?
Welche ordnungsrechtlichen oder anderen Maßnahmen können der Bund oder die Länder nach der geltenden Gesetzeslage ergreifen, um den Ausbau der Netze nach § 11 EnWG durchzusetzen?
Welchen Sanktionen unterliegen die Netzbetreiber, wenn sie ihren Pflichten nach § 11 Absatz 1 Satz 1 EnWG zum bedarfsgerechten Ausbau, nach § 9 Absatz 1 Satz 1 EEG zum unverzüglichen Netzausbau und § 17 Absatz 2a Satz 1 EnWG zum rechtzeitigen Ausbau ihrer Netze nicht nachkommen, und wer setzt diese um?
Gibt es Fälle, in denen ein Netzbetreiber seiner Ausbaupflicht nach einer der gesetzlichen Regelungen nicht nachgekommen ist?
Falls ja, welche, und wie wurden sie von Seiten der Behörden durchgesetzt oder geahndet?
Falls nein, ist die Bundesregierung der Meinung, dass alle Netzbetreiber ihren Ausbauverpflichtungen nach den oben aufgeführten gesetzlichen Regelungen nachgekommen sind?
Hat die Bundesnetzagentur zum Bericht über den Netzzustand und die Netzausbauplanung nach § 12 Absatz 3a Satz 1 EnWG nähere Bestimmungen zum Inhalt des von den Netzbetreibern abzugebenden Berichts getroffen, und wenn ja, welche?
Erfasst die Bundesnetzagentur Daten zum zeitlichen Verlauf der Maßnahmen zum Ausbau des Netzes über den geplanten Beginn und das geplante Ende nach § 12 Absatz 3a Satz 2 EnWG hinaus, und wenn ja, welche?
Wie lange dauern bzw. dauerten die einzelnen Verfahrensschritte, die der Planfeststellung und damit der Genehmigung der Trassen des vordringlichen Bedarfs nach § 1 Absatz 1 des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) vorausgehen (besonders Dauer Einleitung Raumordnungsverfahren bis Verfahrensabschluss, Abschluss Raumordnungsverfahren bis Beginn Planfeststellungsverfahren, Beginn Planfeststellungsverfahren bis Einreichung des Planes bei der Anhörungsbehörde, Planeinreichung bis Einleitung Anhörungsverfahren, Einleitung des Anhörungsverfahrens bis zum Erörterungstermin, Erörterungstermin bis Zuleitung des Abwägungsmaterials an die Planfeststellungsbehörde, Zuleitung des Abwägungsmaterials bis Planfeststellungsbeschluss und Planfeststellungsbeschluss bis Baubeginn)?
Wie ist die von der Bundesregierung erwartete Dauer für die einzelnen Verfahrensschritte?
Welche Ursachen hat die möglicherweise sehr unterschiedliche Dauer der Umsetzungsschritte in den verschiedenen Vorhaben?
Wer oder was verursacht mögliche Verzögerungen in den einzelnen Umsetzungsschritten?
Aufgrund welcher Fakten kommt der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Rainer Brüderle zu dem Schluss, dass „der Widerstand gegen neue Infrastrukturprojekte“ zunimmt (18. Januar 2011, Handelsblatt, Jahrestagung Energie) bzw. folgert die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, dass die Bürger „nicht bereit sind, den für unsere Ziele notwendigen fundamentalen Umbau unserer Infrastruktur zu unterstützen“ (29. September 2010, Süddeutsche Zeitung)?
In welchen bestehenden Trassenräumen bzw. Korridoren werden neben bestehenden neue Höchstspannungsleitungen (220 kV/380 kV) gebaut, und gibt es Regionen, die durch die bestehenden Neubaupläne des EnLAG überdurchschnittlich belastet werden?
Gibt es bereits Planungen von Seiten der Bundesnetzagentur, um den in der Netzausbaustudie II der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) ermittelten Netzausbaubedarf in konkrete Trassen bzw. Korridore zu überführen?
Welche Kosten erwartet die Bundesregierung für den Ausbau der Übertragungsnetze bei reiner Ausführung als 380-kV-Freileitung, (absolut und pro Kilowattstunde umgelegt auf die Netznutzungsentgelte der Endkunden), in den nächsten fünf Jahren, aufbauend auf den Netzausbauberichten der deutschen Elektrizitätsübertragungsnetzbetreiber und der Erfahrung aus den bereits genehmigten bzw. beantragten Investitionsbudgets?
Welche Kosten erwartet die Bundesregierung für den Ausbau der Übertragungsnetze bei reiner Ausführung als 380-kV-Freileitung, (absolut und pro Kilowattstunde umgelegt auf die Netznutzungsentgelte der Endkunden), in den nächsten zehn Jahren, aufbauend auf den Netzausbauberichten der deutschen Elektrizitätsübertragungsnetzbetreiber und der Erfahrung aus den bereits genehmigten bzw. beantragten Investitionsbudgets?
Welche Kosten erwartet die Bundesregierung für den Ausbau der Übertragungsnetze, aufbauend auf den Netzausbauberichten der deutschen Elektrizitätsübertragungsnetzbetreiber, bei Ausführung als 380-kV-Freileitung mit einem Anteil von 20 bzw. 50 Prozent Erdverkabelung in den nächsten fünf bzw. zehn Jahren (absolut und pro Kilowattstunde umgelegt auf die Endkunden für die Varianten aus den Fragen 15 bis 17)?
Von welchem Anteil Erdverkabelung in den Pilotvorhaben nach § 2 Absatz 1 EnLAG ist die Bundesregierung vor bzw. nach ihrer Änderung des EnLAG im Januar 2011 ausgegangen (für die einzelnen Strecken und insgesamt)?
Mit welchen Mehrkosten im Vergleich zur reinen Freileitung rechnet die Bundesregierung durch diese von ihr vorgenommenen Änderung im EnLAG (absolut und prozentual pro Strecke und umgelegt auf die Netznutzungsentgelte)?
Welche Kosten erwartet die Bundesregierung, aufbauend auf dem „Worstcase-Szenario“ der dena-Netzstudie II bei einem Ausbaubedarf im Übertragungsnetz bis 2020 von 3 600 km als Freileitung (absolut und prozentual pro Kilowattstunde und umgelegt auf die Netznutzungsentgelte der Endkunden)?
Welche Kosten (absolut und Mehrkosten im Vergleich zur Drehstrom-Freileitung) entstehen, wenn die im EnLAG als vordringlicher Bedarf ausgewiesenen Strecken mit einer Länge von mehr als 150 km in Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) ausgeführt werden (je als Freileitung und als Erdverkabelung)?
Wie viele Kilometer Höchstspannungsleitungen existieren heute in Deutschland, getrennt nach 220-kV- und 380-kV-Leitungen?
Wie viele Kilometer neuer Höchstspannungsleitungen wurden infolge der energiepolitischen Entscheidung zum Bau der Atomkraftwerke bis in die 80er-Jahre hinein notwendig?
Wie hoch waren die Kosten für diesen Netzausbau und für die Integration der Atomkraft in das Stromsystem?
Wie hoch waren die jährlichen Investitionen in den Ausbau des Höchstspannungsnetzes (sowohl 220-kV- als auch 380-kV-Leitungen) möglichst ab 1950 bzw. so weit zurück wie die Datenlage es erlaubt (real und nominell)?
Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Änderung der Regelung zur Erdverkabelung in § 2 Absatz 2 Satz 1 und 2 EnLAG?
Rechnet die Bundesregierung mit einer Verfahrensverlängerung in einzelnen Netzausbauprojekten durch die neue Regelung z. B. aufgrund von Anpassungen in der Planung der Netzbetreiber?
Welche Ergebnisse des von der Deutschen Umwelthilfe e. V. in einem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geförderten Projektes der Akteure erarbeiteten „Plan N“, den verschiedenste Akteure in breitem Konsens unterzeichnet haben, plant die Bundesregierung zu übernehmen, um den Netzausbau voranzubringen?
Wie steht die Bundesregierung zum NOVA-Prinzip, das vor dem Netzausbau eine Optimierung und Verstärkung des Netzes fordert, und wie stellt sie dieses gegebenenfalls sicher?
Welches sind die konkreten Ziele und Arbeitsaufträge der beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie angesiedelten Netzplattform?
Nach welchem Zeitplan arbeitet die Netzplattform?
Wann sollen erste Ergebnisse der Netzplattform vorgelegt werden?
In welchem Umsetzungsstand ist die im 10-Punkte-Sofortprogramm zum Energiekonzept angekündigte Informationsoffensive „Netze für eine umweltschonende Energieversorgung“?