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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Europapolitische Position der Bundesregierung zu Fragen der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik

Wirtschafts-, sozial- und währungspolitische Auswirkungen des makroökonomischen Ungleichgewichts in der EU; lohnpolitische Maßnahmen hiergegen und gegen das Leistungsbilanzdefizit, Empfehlungen der EU-Kommission im Jahreswachstumsbericht zu Fragen der Arbeitsmarktpolitik, Beschlüsse des ECOFIN-Rates, Armutsbekämpfung, Erhöhung der Beschäftigungsquote und weitere Ziele des Nationalen Reformprogramms zur EU-2020-Strategie<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

14.04.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/528625. 03. 2011

Europapolitische Position der Bundesregierung zu Fragen der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Marieluise Beck (Bremen), Maria Klein-Schmeink, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Jahr 2011 werden auf Ebene der Europäischen Union maßgebliche Weichenstellungen für die Zukunft der wirtschafts- und finanzpolitischen Koordinierung vorgenommen. Mit dem Europäischen Semester soll nun ein neuer Prozess der Koordinierung unter den Mitgliedstaaten beschritten werden. Die Bundesregierung wird dazu im April 2011 sowohl ihr Stabilitätsprogramm als auch ihr Nationales Reformprogramm (NRP) an die EU-Kommission übermitteln.

Die Beteiligung des Deutschen Bundestages an den einzelnen Verfahrensschritten kann aus Sicht des Parlaments nicht zufriedenstellend verlaufen sein. In den Fachausschüssen, in denen eine rechtzeitige und angemessene Vorberatung einzelner Aspekte der Position der Bundesregierung hätte erfolgen müssen, wurden die Abgeordneten nicht ausreichend informiert. Dies gilt insbesondere für jene Aspekte des Europäischen Semesters, die in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Arbeit und Soziales fallen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat unter anderem im Ausschuss für Arbeit und Soziales einen Bericht zur Haltung der Bundesregierung zu den „Makroökonomischen und fiskalpolitischen Leitlinien“ im Rahmen des Europäischen Semesters angefordert. Die Abgeordneten wollten vor dem Rat der Europäischen Union in der Zusammensetzung Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN-Rat), der am 15. Februar 2011 stattgefunden hat, über die aus Sicht der Bundesregierung wesentlichen Aspekte unterrichtet werden. Der Bericht im Ausschuss für Arbeit und Soziales vom 9. Februar 2011 ließ aber wesentliche konkrete Fragen zum Europäischen Semester und zu den geplanten Maßnahmen unbeantwortet. Diese Fragen werden hier erneut gestellt und ergänzt.

Der Jahreswachstumsbericht der EU-Kommission bildet zusammen mit seinen drei Anhängen (dem Fortschrittsbericht zu Europa 2020, dem Makroökonomischen Bericht und dem Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts) die Grundlage für die Makroökonomischen Leitlinien und später für die länderspezifischen Empfehlungen. Dort werden unter anderem Maßnahmen vorgeschlagen, die im Kern den Bereich Arbeit und Soziales betreffen.

Mittlerweile hat der ECOFIN-Rat am 15. Februar 2011 getagt und makroökonomische sowie haushaltspolitische Leitlinien verabschiedet, die ebenfalls für den Bereich Arbeit und Soziales von Relevanz sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Makroökonomische Ungleichgewichte

Drucksache 17/5286 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Fragen29

1

Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung die Bundesrepublik Deutschland bei der Entstehung makroökonomischer Ungleichgewichte in der Europäischen Union?

2

Welche wirtschaftspolitischen Auswirkungen hätte es aus Sicht der Bundesregierung, wenn die makroökonomischen Ungleichgewichte in der jetzigen Form in der Europäischen Union bestehen bleiben oder sogar noch zunehmen würden?

3

Welche sozialpolitischen Auswirkungen hätte es aus Sicht der Bundesregierung, wenn die makroökonomischen Ungleichgewichte in der jetzigen Form in der Europäischen Union bestehen bleiben oder sogar noch zunehmen würden?

4

Welche währungspolitischen Auswirkungen hätte es aus Sicht der Bundesregierung, wenn die makroökonomischen Ungleichgewichte in der jetzigen Form in der Europäischen Union bestehen bleiben oder sogar noch zunehmen würden?

5

Wie könnte aus Sicht der Bundesregierung eine lohnpolitische Koordinierung auf europäischer Ebene ausgestaltet werden, und wie verbindlich müssten die dort vereinbarten Maßnahmen für die Mitgliedstaaten der EU sein?

6

Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür ein, dass auch Überschussländer einen Beitrag zum Abbau der makroökonomischen Ungleichgewichte leisten müssen?

Wenn ja, welchen Beitrag wäre die Bundesregierung bereit zu leisten?

Wenn nein, warum nicht?

7

Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen zur Steigerung des Lohnniveaus zu ergreifen, um damit zum Abbau makroökonomischer Ungleichgewichte beizutragen und ihrer Verantwortung für den europäischen Wirtschafts- und Währungsraum gerecht zu werden?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

8

In welcher Verantwortung sieht die Bundesregierung die Tarifparteien beim Abbau von Leistungsbilanzdefiziten, und wie bewertet die Bundesregierung die Lohnentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland in der vergangenen Dekade im Vergleich zur Lohnentwicklung im Euroraum?

9

Nimmt die Bundesregierung davon Abstand, Defizitländern die Abschaffung von Lohnindexierungssystemen zu empfehlen?

Wenn nein, warum nicht?

10

Sieht die Bundesregierung die Empfehlung der EU-Kommission im Jahreswachstumsbericht, „Leistungen für Arbeitslose durch Befristung der Unterstützung so zu gestalten, dass sich die Wiederaufnahme der Arbeit lohnt“, als erfüllt an?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, welche Maßnahmen sollen ergriffen werden?

11

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der EU-Kommission im Jahreswachstumsbericht, wonach die Arbeitsschutzvorschriften reformiert werden müssen, um den vermeintlich „übermäßigen Schutz von Beschäftigten mit unbefristeten Verträgen zu reduzieren“?

Wenn ja, an welcher Stelle sieht sie Handlungsbedarf, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen?

Wenn nein, warum nicht?

12

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der EU-Kommission, dass der Schwerpunkt der Beschäftigung von Zeitverträgen und prekären Arbeitsverhältnissen auf unbefristete Arbeitsverträge verlagert werden sollte?

Wenn ja, welche Maßnahmen wird sie ergreifen?

Wenn nein, warum nicht?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in Frage 12 genannten Einschätzung der EU-Kommission die empirisch messbare Entwicklung, wonach unbefristete Arbeitsverhältnisse im Vergleich zu befristeten Beschäftigungsverhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland abnehmen?

14

Ist die Bundesregierung bereit, vor dem Hintergrund der Beschlüsse des ECOFIN-Rates vom 15. Februar 2011 – wonach in Mitgliedstaaten mit hohem Leistungsbilanzüberschuss die politischen Maßnahmen darauf abzielen sollten, Strukturreformen zu ermitteln und gegebenenfalls durchzuführen, mit denen ein Beitrag zur Stärkung der Inlandsnachfrage geleistet wird – Maßnahmen zur Steigerung des Lohnniveaus zu ergreifen?

Wenn ja, wie sehen diese aus?

Wenn nein, warum nicht?

15

Teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Einschätzung des ECOFIN-Rates, dass auch für am Rand des Arbeitsmarkts stehende Arbeitnehmende und Arbeitnehmende mit Zeitverträgen ein angemessener Schutz zu gewährleisten ist, falls es zu einer Überprüfung und ggf. Reform der jeweiligen nationalen Arbeitsmarktinstrumente sowie der jeweiligen nationalen Vorschriften zum Arbeitnehmerschutz kommt?

Wenn ja, worin sieht sie Handlungsbedarf für die Bundesrepublik Deutschland?

Wenn nein, warum nicht?

16

Hält die Bundesregierung an dem Ziel fest, die Armut in Europa um 20 Millionen Personen zu reduzieren?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

17

Warum beschränkt sich die Bundesregierung bei der Auswahl der Instrumente zur Bekämpfung von Armut auf den Abbau von Arbeitslosigkeit, hat doch ein mehrdimensionales Verständnis von Armut auch die Verringerung der relativen Einkommensarmut sowie der materiellen Benachteiligung in verschiedenen Lebensbereichen zum Ziel?

18

Hält die Bundesregierung das deutsche Ziel im Entwurf des Nationalen Reformprogramms zur EU-2020-Strategie, die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen um 660 000 Personen zu reduzieren, für ausreichend?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

19

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das quantitative Ziel Deutschlands mindestens viermal höher liegen müsste, wenn das EU-weite Ziel der Armutsreduktion um 20 Millionen Personen gemäß der von Armut und sozialer Exklusion betroffenen Menschen auf die Mitgliedstaaten verteilt wird?

Wenn nein, wie groß müsste nach Auffassung der Bundesregierung die Größe der Armutsreduktion in Deutschland sein, um das Ziel einer Armutsreduktion von 20 Millionen Personen in der EU zu erreichen?

20

Wie hoch muss die Armutsreduktion in den anderen Ländern der EU sein, um das EU-weite Ziel der Armutsreduktion um 20 Millionen Personen zu erreichen (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

21

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Ziel die Armut in der EU um 20 Millionen Personen zu reduzieren erreicht werden kann, wenn das größte Mitgliedsland die Armut nur um 660 000 Personen reduzieren will?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

22

Wie schätzt die Bundesregierung die Reaktionen der anderen Mitgliedsländer auf den deutschen Vorschlag, die Armut nur um 660 000 Personen zu reduzieren?

23

Wie begründet die Bundesregierung den Ausschluss eines EU-weiten „burden sharing“, also einer mathematisch berechneten Lastenverteilung der Armutsreduktionsziele?

24

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es gerecht ist, wenn andere EU-Länder, darunter auch solche, die ggf. stärker von der Wirtschafts- und Finanzkrise getroffen wurden, einen höheren Beitrag (im Verhältnis zur Bevölkerungszahl und/oder zur Wirtschaftskraft) zu einer EU-weiten Reduzierung der Armut beitragen müssen als Deutschland?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

25

Misst die Bundesregierung den von der Bundesrepublik Deutschland gemeldeten Zielen im Nationalen Reformprogramm eine Signalfunktion für bevölkerungsärmere EU-Staaten bei?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, ist sie der Ansicht, dass dieser Vorbildfunktion durch den Entwurf des Nationalen Reformprogramms entsprochen wird?

26

Hält die Bundesregierung das Ziel einer Beschäftigungsquote von Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren von 75 Prozent in Deutschland für ausreichend, und ist ggf. vorgesehen, dieses Ziel angesichts der von anderen EU- Staaten berichteten Zielen im Rahmen einer Gesamtbetrachtung im Laufe des Entscheidungsprozesses noch zu korrigieren?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

27

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich Länder mit höheren Beschäftigungsquoten in der EU höhere Ziele setzen sollten, um die Gesamtziele in der EU zu erreichen?

Wenn nein, warum nicht?

28

Welche Beschäftigungsziele wird sich die Bundesrepublik Deutschland in ihrem Nationalen Reformprogramm für die in der EU-2020-Strategie benannten Gruppen von gering qualifizierten Arbeitnehmern und Menschen mit Migrationshintergrund setzen?

29

Hält die Bundesregierung das Ziel, die Schulabbrecherquote auf unter 10 Prozent zu senken für ausreichend, und ist vorgesehen dieses Ziel angesichts der von anderen EU-Staaten berichteten Zielen im Rahmen einer Gesamtbetrachtung im Laufe des Entscheidungsprozesses noch zu korrigieren und eine größere Senkung anzustreben?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 25. März 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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