[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5861
17. Wahlperiode 18. 05. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. Mai
2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/5317 –
Grundsicherungen und damit verbundene soziale Aspekte in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach den Vorgaben des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland „ein
demokratischer und sozialer Bundesstaat“ (Artikel 20 Absatz 1 des
Grundgesetzes – GG). Diese Bestimmung zählt zum Verfassungskern und ist eine der
unabänderlichen Vorgaben des Grundgesetzes. Des Weiteren gibt das Grundgesetz
vor, dass die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland „den Grundsätzen des
republikanischen, demokratischen und sozialen Bundesstaates im Sinne dieses
Grundgesetzes entsprechen“ muss (Artikel 28 Absatz 1 GG). Mit diesen beiden
Artikeln schreibt das Grundgesetz das Sozialstaatsprinzip fest. Gemäß den
Konkretisierungen durch das Bundesverfassungsgericht ist es demzufolge die
Aufgabe des Staates, für soziale Gerechtigkeit und für einen Ausgleich sozialer
Gegensätze und Ungleichheiten zu sorgen. Der Staat hat die Voraussetzungen dafür
zu schaffen, dass allen Bürgerinnen und Bürgern ein menschenwürdiges Dasein
und eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden. Aus
dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes leitet sich für den Staat die Pflicht zur
Daseinsvorsorge ab. Die Verantwortung für die „Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse“ ist ein Kernelement des Sozialstaates (Artikel 20 GG).
Der Begriff „gleichwertige Lebensverhältnisse“ gehört zur zentralen
Leitvorstellung des Bundes und der Länder. Das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes
konkretisiert gleich im ersten Grundsatz: „Im Gesamtraum der Bundesrepublik
Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale,
infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben“
(§ 2 Absatz 2 Nummer 1 ROG). Länderverfassungen und
Landesplanungsgesetze zitieren den Begriff ihrerseits und verpflichten sich damit zu einer
entsprechenden Strukturpolitik und Entwicklung ihres Landesgebietes.
Um die Situation in der Bundesrepublik Deutschland umfangreich zu bewerten,
bedarf es auch einer Analyse relevanter Grundsicherungsaspekte sowohl auf der
Ebene des Bundes als auch auf der Ebene der Bundesländer. Damit sollen der
Stand und die Herangehensweise der Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse im Bundesgebiet vor dem Hintergrund des Grundgesetzes besser
beurteilbar werden. Insbesondere geht es aber auch darum, perspektivisch Konzepte zu
entwickeln und umzusetzen, um langfristig allen Bevölkerungsschichten und
Generationen in allen Teilen Deutschlands ein Leben in Würde und
gleichberechtigter Teilhabe zu sichern – dies auch vor dem Hintergrund des
Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Aufgrund des Umfangs des Zahlenmaterials, das zu einer vollständigen
Beantwortung der Fragen notwendig ist, wurden die tabellarischen Übersichten in
einem Anhang zusammengefasst.
1. Wie viele Bedarfsgemeinschaften und wie viele Personen erhielten
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der
Bundesrepublik Deutschland und in den 16 Bundesländern in den einzelnen Jahren
von 2005 bis 2010 (bei Personen getrennt Arbeitslosengeld II – ALG II –
und Sozialgeld)?
Im Jahresdurchschnitt 2010 gab es in Deutschland 3,58 Millionen
Bedarfsgemeinschaften, in denen insgesamt 6,71 Millionen hilfebedürftige Personen
Leistungen nach dem SGB II erhielten. Davon bekamen 4,89 Millionen Personen
Arbeitslosengeld II (als erwerbsfähige Hilfebedürftige) und 1,82 Millionen
Personen Sozialgeld (als nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige), (siehe Tabelle * zu
Frage 1).
2. Wie viele Bedarfsgemeinschaften bzw. Personen erhielten aufstockende
Leistungen nach dem SGB II wegen geringer Erwerbseinkommen in den
einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und
in den einzelnen Bundesländern?
Erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher bzw. deren Bedarfsgemeinschaften
sind erwerbsfähige Hilfebedürftige bzw. deren Bedarfsgemeinschaften, die
Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende und gleichzeitig Brutto-
Einkommen aus abhängiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit beziehen. Bei
einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis kann es sich um eine
sozialversicherungspflichtige oder eine geringfügige Beschäftigung handeln.
Die statistische Berichterstattung über Einkommen aus Erwerbstätigkeit reicht
zurück bis Januar 2007 und in eingeschränkter Form bis in den Zeitraum Januar
bis September 2005. Grund für die Unterbrechung ist, dass – aufgrund der
gesetzlichen Änderung der Freibetragsregelung – für eine Übergangszeit die
Anrechnung von Erwerbseinkommen nicht mehr innerhalb des operativen
Fachverfahrens A2LL, sondern über „Umgehungslösungen“ bearbeitet werden musste.
Damit stehen hinreichend differenzierte Daten aus dem Fachverfahren A2LL für
statistische Auswertungen zum Erwerbseinkommen für diesen Zeitraum nicht
zur Verfügung.
In der Sozialberichterstattung wird häufig über den Berichtsmonat Dezember
berichtet. Im Dezember 2010 gab es 4,70 Millionen erwerbsfähige
Hilfebedürftige, von denen 1,37 Millionen oder 29 Prozent Bruttoeinkommen aus
Erwerbstätigkeit erzielten. Die erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Bezieher lebten in
1,23 Millionen Bedarfsgemeinschaften. Damit gab es in 35 Prozent aller
Bedarfsgemeinschaften mindestens einen erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-
Bezieher. Die Entwicklung für den Bund und die Länder seit 2005 können der
Tabelle entnommen werden. Die ausgewiesenen Daten können von anderen
Veröffentlichungen wegen unterschiedlicher Hochrechnungsverfahren leicht
abweichen (siehe Tabelle * zu Frage 2).
* Von einer Drucklegung der Tabelle wurde abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache
17/5861 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
3. Wie viele Bedarfsgemeinschaften bzw. Personen erhielten aufstockende
Leistungen nach dem SGB II wegen niedriger Arbeitslosengeld-I-
Leistungen nach dem SGB III in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der
Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern?
Im Dezember 2010 erhielten 85 000 oder 2 Prozent der erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen (eHb) und 84 000 oder 2 Prozent der Bedarfsgemeinschaften
gleichzeitig Leistungen aus der Grundsicherung und Arbeitslosengeld nach dem SGB III.
In den Tabellen werden Daten zu den selben Stichtagen wie zu Frage 2
ausgewiesen. Diese Daten können von anderen Veröffentlichungen wegen
unterschiedlicher Hochrechnungsverfahren leicht abweichen (siehe Tabelle * zu
Frage 3).
4. Wie hoch waren die Ausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro
Kopf der Leistungsbeziehenden in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010
in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern für
monetäre Leistungen und Sachleistungen nach dem SGB II (ohne Ausgaben
für Renten- und Kranken-/Pflegeversicherung)?
Im Jahr 2010 beliefen sich die monatsdurchschnittlichen Zahlungsansprüche der
Bedarfsgemeinschaften (ohne Sozialversicherungsbeiträge) in Deutschland auf
2,45 Mrd. Euro. Bezieht man diese Summe auf die hilfebedürftigen Personen in
Bedarfsgemeinschaften ergibt sich ein Wert von monatsdurchschnittlich 365
Euro. Bezogen auf die Bevölkerung im Alter von 0 bis unter 65 Jahren ergibt
sich ein Betrag von monatsdurchschnittlich 37 Euro. Da für 2010 noch keine
Bevölkerungsdaten vorliegen, wurde zur Berechnung das Jahr 2009 als
Bezugsgröße herangezogen. Beim Vergleich zwischen den Bundesländern müssen auch
die unterschiedlichen Strukturen bedacht werden, beispielsweise können
unterschiedliche Mietniveaus zu variierenden Zahlungsansprüchen führen. Aufgrund
der unterschiedlichen zeitlichen und inhaltlichen Abgrenzung besteht keine
vollständige Deckungsgleichheit der aus der Grundsicherungsstatistik
ermittelten Leistungsdaten (hier die Zahlungsansprüche) mit den Finanzdaten. Ein
direkter Vergleich mit den kalendermonatlich ermittelten Finanzdaten ist nur
eingeschränkt möglich (siehe Tabelle * zu Frage 4).
5. Wie hoch waren die Ausgaben gesamt in den einzelnen Jahren von 2005
bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen
Bundesländern für Renten- und Kranken-/Pflegeversicherung im Rahmen des SGB II?
Im Jahr 2010 betrugen die monatsdurchschnittlichen Zahlungsansprüche für
Sozialversicherungsbeiträge, also für die Renten-, Kranken- und
Pflegeversicherung insgesamt 581 Mio. Euro. Bei der Interpretation der Zeitreihe muss
berücksichtigt werden, dass der Rückgang der Ausgaben im Jahr 2007 mit der
Absenkung der Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung
zusammenhängt. Aufgrund der unterschiedlichen zeitlichen und inhaltlichen Abgrenzung
besteht keine vollständige Deckungsgleichheit der aus der
Grundsicherungsstatistik ermittelten Leistungsdaten (hier die Zahlungsansprüche) mit den
Finanzdaten. Ein direkter Vergleich mit den kalendermonatlich ermittelten Finanzdaten
ist nur eingeschränkt möglich (siehe Tabelle * zu Frage 5).
6. Wie hoch waren die monatlichen Abführungen an die Renten- und Kranken- /
Pflegeversicherung (bitte getrennt) pro Beziehenden von Leistungen nach
* Von einer Drucklegung der Tabelle wurde abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache
17/5861 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
dem SGB II in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 (bitte auch Angabe
der Beitragsbemessungsgrundlage und des Beitragssatzes)?
Im Dezember 2010 gab es 4,01 Millionen Personen mit Zahlungsansprüchen
von Sozialversicherungsbeiträgen und -zuschüssen, die Summe der
Zahlungsansprüche in diesem Monat betrug 566 Mio. Euro. Daraus ergibt sich in diesem
Monat ein durchschnittlicher Zahlungsanspruch pro Person mit
Zahlungsansprüchen von Sozialversicherungsbeiträgen und -zuschüssen von 141 Euro.
Die getrennte Auflistung nach Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sind
der beigefügten Tabelle * zu Frage 6 zu entnehmen. Bei der Betrachtung der
Zeitreihe muss berücksichtigt werden, dass im Januar 2007 die Beiträge zur Renten-
und Krankenversicherung gesenkt wurden, dadurch ergibt sich ein Rückgang
der Ausgaben im Jahr 2007.
Die ausgewiesenen Daten können von anderen Veröffentlichungen wegen
unterschiedlicher Hochrechnungsverfahren leicht abweichen. Differenzierte
Angaben zu Beitragsbemessungsgrundlagen und Beitragssätzen liegen der Statistik
der Bundesagentur für Arbeit nicht vor.
7. Wie hoch waren die Ausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro
Kopf der Leistungsbeziehenden für Verwaltungsausgaben in den einzelnen
Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den
einzelnen Bundesländern im Bereich des SGB II?
Es wird auf die Tabelle * zu Frage 7 verwiesen.
8. Wie hoch waren die Ausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro
Kopf der jeweiligen Leistungsbeziehenden für Mehrbedarfe (getrennt nach
Bedarfsart) in den Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland und in den einzelnen Bundesländern im Bereich des SGB II?
Im Dezember 2010 gab es 655 000 Personen mit Zahlungsansprüchen für
Mehrbedarfe, die Summe dieser Zahlungsansprüche betrug 62,4 Mio. Euro. Daraus
ergibt sich in diesem Monat ein durchschnittlicher Zahlungsanspruch pro Person
mit Zahlungsansprüchen von Mehrbedarfen von 95 Euro. Auf den Ausweis der
Ausgaben bezogen auf die Bevölkerung wird verzichtet, da die Aussagekraft von
Beträgen von nur etwa 1 Euro pro Kopf gering ist. Die getrennte Auflistung nach
den verschiedenen Mehrbedarfen sind der beigefügten Tabelle * zu Frage 8 zu
entnehmen. Die ausgewiesenen Daten können von anderen Veröffentlichungen
wegen unterschiedlicher Hochrechnungsverfahren leicht abweichen. Aufgrund
der unterschiedlichen zeitlichen und inhaltlichen Abgrenzung besteht keine
vollständige Deckungsgleichheit der aus der Grundsicherungsstatistik
ermittelten Leistungsdaten (hier die Zahlungsansprüche) mit den Finanzdaten. Ein
direkter Vergleich mit den kalendermonatlich ermittelten Finanzdaten ist nur
eingeschränkt möglich. Für Dezember 2010 enthalten Mehrbedarfe für Ernährung
zusätzlich Mehrbedarfe nach der Härtefallregelung im Anschluss an die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010.
9. Wie hoch waren die Ausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro
Kopf der Leistungsbeziehenden für Kosten der Unterkunft und Heizung
(getrennt nach Kommunen und Bund) in den einzelnen Jahren von 2005
bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen
Bundesländern im Bereich des SGB II?
* Von einer Drucklegung der Tabelle wurde abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache
17/5861 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Im Dezember 2010 gab es 5,79 Millionen Personen mit Zahlungsansprüchen für
Kosten der Unterkunft und Heizung, die Zahlungsansprüche betrugen in diesem
Monat in der Summe 1,10 Mrd. Euro. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher
Zahlungsanspruch pro Person mit Zahlungsansprüchen von Kosten der
Unterkunft und Heizung von 190 Euro. Bezogen auf die Bevölkerung im Alter von
0 bis unter 65 Jahren betrugen in diesem Monat die durchschnittlichen
Zahlungsansprüche pro Kopf der Bevölkerung 17 Euro. Da für 2010 noch keine
Bevölkerungsdaten vorliegen, wurde zur Berechnung das Jahr 2009 als
Bezugsgröße herangezogen. Außerdem muss beim Vergleich der Bundesländer und
auch der Zeitreihen bedacht werden, dass die Zahlungsansprüche für Kosten der
Unterkunft und Heizung vom jeweiligen Mietniveau, den Energiekosten und
Verbrauch abhängen. Kosten der Unterkunft und Heizung werden von den
Kommunen getragen und nicht vom Bund.
Die ausgewiesenen Daten können von anderen Veröffentlichungen wegen
unterschiedlicher Hochrechnungsverfahren leicht abweichen. Aufgrund der
unterschiedlichen zeitlichen und inhaltlichen Abgrenzung besteht keine vollständige
Deckungsgleichheit der aus der Grundsicherungsstatistik ermittelten
Leistungsdaten (hier die Zahlungsansprüche) mit den Finanzdaten. Ein direkter Vergleich
mit den kalendermonatlich ermittelten Finanzdaten ist nur eingeschränkt
möglich (siehe Tabelle * zu Frage 9).
10. Wie hoch waren
a) die durchschnittlichen als angemessen anerkannten und
b) die tatsächlich erstatteten Kosten der Unterkunft und Heizung
im Bereich des SGB II für folgende Bedarfsgemeinschaftstypen: eine
erwachsene Person, eine erwachsene Person mit einem Kind (13 Jahre), eine
erwachsene Person mit zwei Kindern (8 und 13 Jahre), zwei erwachsene
Personen, zwei erwachsene Personen mit einem Kind (13 Jahre), zwei
erwachsene Personen mit zwei Kindern (8 und 13 Jahre) in den einzelnen
Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und
in den einzelnen Bundesländern?
Die gewünschte Einordnung der Familien in bestimmte Jahrgänge der Kinder ist
statistisch nicht möglich. Insofern wurde in den Tabellen auf darstellbare
Gruppen ausgewichen (siehe Tabelle * zu Frage 10).
11. Wie viele Anspruchsberechtigte auf Leistungen nach dem SGB II in der
Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern
erhielten keine oder geringere Leistungen als ihnen zustehen (verdeckt Arme) in
den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 (absolut und Quote
Nichtinanspruchnahme)?
Verfahren für eine belastbare und überprüfbare Ermittlung von „verdeckter“
Armut liegen bislang nicht vor. Die Statistik der Grundsicherung für
Arbeitsuchende kann nur Personen erfassen, die sich bei den Jobcentern melden und
bei entsprechender Antragstellung die ihnen zustehenden Leistungen erhalten.
In dieser Statistik kann es daher keine „verdeckt Armen“ geben. Wie viele
Personen aus Scham oder Unwissenheit ihnen zustehende Leistungen nicht
beantragen, ist nicht bekannt.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen bezüglich der verdeckten
Armut im Bereich des SGB II bei Becker/Hauser 2010: Kindergrundsiche-
* Von einer Drucklegung der Tabelle wurde abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache
17/5861 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
rung, Kindergeld und Kinderzuschlag. Eine vergleichende Analyse
aktueller Reformvorschläge, S. 138?
13. Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um das Grundrecht auf ein
Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe abzusichern, also auch
verdeckte Armut im Bereich des SGB II zu beseitigen?
14. Gedenkt die Bundesregierung für den 4. Armuts- und Reichtumsbericht
und für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2012 valide
Daten zur verdeckten Armut im Bereich des SGB II zu erheben?
Wenn ja, wer wurde damit beauftragt?
Auf die Antwort zu den gleichlautenden Fragen 35 bis 37 wird verwiesen.
15. Wie viele Personen hatten in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 einen
1-Euro-Job in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen
Bundesländern (absolut und Quote bezogen auf ALG-II-Bezieherinnen und
- Bezieher)?
Im Jahresdurchschnitt 2010 waren 262 000 Personen in einer
Arbeitsgelegenheit in der Mehraufwandsvariante beschäftigt. Bezogen auf die erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen ergibt sich ein Anteilswert von 5,4 Prozent. Daten zu
Arbeitsgelegenheiten zugelassener kommunaler Träger liegen erst ab dem Jahr 2006
vor (siehe Tabelle * zu Frage 15).
16. Wie hoch war die jährliche Summe der von der Bundesagentur für Arbeit
in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 gewährten
Eingliederungsleistungen im Rechtskreis des SGB II in der Bundesrepublik Deutschland
gesamt und in den einzelnen Bundesländern?
Auf die Tabelle * zu Frage 16 wird verwiesen.
17. Wie hoch war der Erfolg von Eingliederungsleistungen im Sinne der
Aufnahme einer Erwerbsarbeit auf dem ungeförderten Arbeitsmarkt gemessen
in Bezug auf die Summe der gewährten Eingliederungsleistungen in der
Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern in den
einzelnen Jahren von 2005 bis 2010?
Zur Beantwortung dieser Frage wurden Informationen aus den
Eingliederungsbilanzen herangezogen. In der Eingliederungsbilanz werden alle Leistungen zur
Eingliederung aufgeführt, die die Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen
und Arbeitslosigkeit beenden bzw. verkürzen. Die Eingliederungsquote als
aussagekräftiger Wirkungsindikator weist den Zustand „in
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zum Zeitpunkt sechs Monate nach Teilnahmeende“
nach, und liefert somit einen wichtigen Anhaltspunkt für die Beurteilung der
Wirksamkeit von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung. Sie sagt aus, zu
welchem Anteil Maßnahmeabsolventen in angemessener Zeit im Anschluss an
die Maßnahme eine Beschäftigung aufgenommen haben.
Ausgangspunkt für die umfassende Verbleibsuntersuchung sind die statistischen
Datensätze von Maßnahmeabsolventen (Austritte von Juli des Vorjahres bis Juni
des Berichtsjahres). Für diese werden die Statusarten Nicht-Arbeitslosigkeit
(Verbleibsquote) bzw. Beschäftigung (Eingliederungsquote) zum Zeitpunkt
sechs Monate nach Maßnahmeende ermittelt. Für die umfassende
Verbleibsuntersuchung wird monatlich ein Datenabgleich der Austrittsdatensätze mit der
* Von einer Drucklegung der Tabelle wurde abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache
17/5861 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Arbeitslosenstatistik und der Beschäftigtenstatistik zum Zeitpunkt sechs Monate
nach Austritt vorgenommen. Die dargestellten Ergebnisse der
Eingliederungsbilanz 2009 basieren auf dem Datenstand Juli 2010. Einbezogen in die
Recherche nach Beschäftigung und Arbeitslosigkeit für die Bilanz 2009 wurden
alle recherchierbaren Austritte aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (2009:
97,2 Prozent ohne zugelassene kommunale Träger).
Für das Jahr 2010 liegen noch keine Informationen vor. Im Jahr 2009 wurden
insgesamt 2,06 Millionen Austritte aus Maßnahmen des SGB II (ohne
Einstiegsgeld) registriert, die Eingliederungsquote belief sich auf 24,9 Prozent. Werden
die Personen nicht berücksichtigt, die sechs Monate nach Maßnahmeaustritt
erneut in einer Förderung bzw. in einer geförderten Beschäftigung (z. B.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme) waren, verringert sich die Eingliederungsquote auf
18,3 Prozent. Die Ausgaben für aktive Arbeitsförderung im SGB II belief sich
2009 auf 5,01 Mrd. Euro. Da jeweils nur die Gesamtsummen ausgewiesen
werden können, ist es nicht möglich, Beträge je Eingliederung zu ermitteln.
Auf die Ausweisung von Eingliederungsergebnisse in der SGB-II-
Eingliederungsbilanz 2005 wird verzichtet, weil für diesen Zeitraum keine belastbaren
Daten vorliegen. Länderdaten liegen für das Jahr 2009 nicht standardmäßig vor
(siehe Tabellen * zu Frage 17).
18. Wie viele Widersprüche gegen Entscheidungen von SGB-II-Behörden gab
es in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern?
Die jeweiligen Aufstellungen umfassen die Verfahren der
Arbeitsgemeinschaften und der Agenturen für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrnehmung.
Erkenntnisse über die Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Entscheidungen
der zugelassenen kommunalen Träger liegen der Bundesregierung nicht vor. Die
Darstellung der Klagen bezieht sich auf erstinstanzliche Verfahren. Für die Zeit
vom 1. Januar bis 23. September 2005 liegen keine zu den Gegenständen der
Widersprüche und Klagen und nach Regionaldirektionen aufgeschlüsselte
Daten vor. Die Aufstellungen umfassen daher jeweils die Jahre 2006 bis 2010
(siehe Tabelle * zu Frage 18).
Eine Auswertung der Widersprüche und Klagen kann nur auf Ebene der
Regionaldirektionen, nicht jedoch auf Ebene der Bundesländer erfolgen. Dabei sind
folgende Bundesländer zu Regionaldirektionen zusammengefasst:
– Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zur
Regionaldirektion Nord,
– Bremen und Niedersachsen zur Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen,
– Berlin und Brandenburg zur Regionaldirektion Berlin-Brandenburg,
– Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-
Thüringen und
– Rheinland-Pfalz und Saarland zur Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-
Saarland.
Die Zuständigkeitsbereiche der übrigen Regionaldirektionen entsprechen
jeweils einem Bundesland.
Im Jahr 2005 wurden bundesweit 666 969 Widersprüche gegen Entscheidungen
der Arbeitsgemeinschaften und der Agenturen für Arbeit in getrennter
Aufgabenwahrnehmung erhoben.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wurde abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache
17/5861 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
19. Wie viele Klagen vor den Sozialgerichten wurden im Rechtskreis des
SGB II in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern eingereicht?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
Im Jahr 2005 wurden bundesweit 38 655 Klagen in Angelegenheiten des SGB II
vor den Sozialgerichten erhoben.
Detaillierte Zahlen sind der Tabelle * zu Frage 19 zu entnehmen.
20. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen und
die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Widersprüchen und Klagen
(getrennt) im Bereich des SGB II in der Bundesrepublik Deutschland
gesamt und in den einzelnen Bundesländern in den einzelnen Jahren von
2005 bis 2010 entwickelt?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
Detaillierte Zahlen sind der Tabelle * zu Frage 20 zu entnehmen.
Die durchschnittliche Dauer der sozialgerichtlichen Verfahren in
Angelegenheiten des SGB II betrug laut Statistik der Sozialgerichtsbarkeit bundesweit im Jahr
2005 3,8 Monate,
2006 6,4 Monate,
2007 8,0 Monate,
2008 9,6 Monate,
2009 11,1 Monate.
Angaben über die Dauer der Verfahren in Angelegenheiten des SGB II in den
einzelnen Bundesländern liegen der Bundesregierung nicht vor. Daten für das
Jahr 2010 liegen nicht vor.
Zahlen über die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Angaben zur Bearbeitungsdauer von Widersprüchen für das Jahr 2005 liegen der
Bundesregierung nicht vor.
21. Wie hoch war der Anteil der Widersprüche und der Klagen (getrennt) im
Bereich des SGB II in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010, der ganz
oder teilweise zu Gunsten der Widersprechenden bzw. der Klagenden
entschieden wurde, in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den
einzelnen Bundesländern?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
Im Jahr 2005 wurden bundesweit 436 222 Widersprüche erledigt, von denen
179 516 ganz oder teilweise abgeholfen wurde. Dies entspricht einer
Stattgabequote von 41,2 Prozent.
Detaillierte Zahlen sind den Tabellen * zu Frage 21 zu entnehmen.
Informationen zum Ausgang der Klageverfahren für das Jahr 2005 liegen der
Bundesregierung nicht vor.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wurde abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache
17/5861 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
22. Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 die Zahl der
Sanktionen nach den §§ 31 und 32 SGB II (getrennt nach Sanktionshöhe,
nach Altersgruppen: unter 15-Jährige, unter 25-Jährige und älter, nach
Sanktionsgründen und Leistungsart) in der Bundesrepublik Deutschland
gesamt und in den einzelnen Bundesländern?
Daten liegen bislang nur bis zum Jahr 2009 vor. In diesem Jahr gab es
jahresdurchschnittlich insgesamt 124 000 erwerbsfähige Hilfebedürftige die mit
mindestens einer Sanktion nach § 31 SGB II belegt waren. Die durchschnittliche
Höhe der Leistungskürzungen betrug 114 Euro. Monatsdurchschnittlich wurden
in diesem Jahr 61 000 Sanktionen ausgesprochen. Der wichtigste
Sanktionsgrund war das Meldeversäumnis (35 000), gefolgt von der Verletzung einer
Pflicht in der Eingliederungsvereinbarung (11 000) und der Weigerung eine
zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder eine sonstig vereinbarte
Maßnahmen aufzunehmen, aus- oder fortzuführen (8 000). Detaillierte
Ergebnisse können den beigefügten Tabellen * entnommen werden. Informationen für
die Jahre 2005 und 2006 stehen nicht zur Verfügung.
Die bestehenden Sanktionen werden auf der Basis von personenbezogenen
Bestandsdaten, die Anzahl der neu festgestellten Sanktionen anhand der Zugänge
in Sanktionen (Bewegungsdaten) erhoben. Mit den Bestandsdaten wird
ermittelt, wie viele Personen zum Stichtag eine wirksame Sanktion haben, und mit der
Bewegungsstatistik, wie viele Sanktionen in einem bestimmten Zeitraum neu
ausgesprochen wurden. Werden für eine Person mehrere Sanktionen im
maßgeblichen Zeitraum ausgesprochen, so werden diese in den Bewegungsdaten
auch mehrfach berücksichtigt (siehe Tabelle * zu Frage 22).
23. Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 der Anteil der ganz
oder teilweise erfolgreichen Widersprüche und Klagen gegen Sanktionen
nach den §§ 31 und 32 SGB II (getrennt nach Altersgruppen: unter 15-
Jährige, unter 25-Jährige und älter, nach Sanktionsgründen und Leistungsart)?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
Widersprüche und Klagen gegen Sanktionen werden weder getrennt nach den
§§ 31 und 32 SGB II noch nach Altersgruppen, Sanktionsgründen und
Leistungsarten erfasst.
Detaillierte Zahlen sind den Tabellen * zu Frage 23 zu entnehmen.
24. Wie viele Personen erhielten in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in
der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 ff. bzw.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 ff. (getrennt) des SGB XII (getrennt
nach Altersgruppen und Geschlecht)?
Für den Bereich des SGB XII liegen die entsprechenden Statistiken des
Statistischen Bundesamtes zu den Empfängern jeweils nur bis 2009 vor. Zudem ist zu
beachten, dass es durch die Neueinführung des SGB XII im Jahr 2005 zu
Anlaufschwierigkeiten in der Statistik kam, weshalb sowohl die Empfängerzahlen
als auch die Ausgaben nach dem SGB XII zu Beginn untererfasst waren.
Im Dezember 2009 erhielten rund 764 000 Personen außerhalb und innerhalb von
Einrichtungen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung sowie rund 93 000 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von
Einrichtungen nach dem SGB XII (siehe Tabelle * zu Frage 24).
* Von einer Drucklegung der Tabelle wurde abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache
17/5861 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
25. Wie viele Einsatz- bzw. Haushaltgemeinschaften erhielten in den einzelnen
Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den
einzelnen Bundesländern Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt (getrennt) nach dem SGB XII?
Die sogenannten Bedarfsgemeinschaften werden nur in der Statistik über die
Leistungsberechtigten in der Hilfe zum Lebensunterhalt erfasst. In der Statistik
über die Leistungsberechtigten in der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung werden nur Einzelpersonen erfasst, da es keine
Bedarfsgemeinschaften gibt.
Im Dezember 2009 gab es bundesweit rund 85 000 Bedarfsgemeinschaften mit
Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem
SGB XII (siehe Tabelle * zu Frage 25).
26. Wie hoch waren Ausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro
Kopf der Leistungsbeziehenden in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010
in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern
für monetäre Leistungen und Sachleistungen im Rahmen der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. der Hilfe zum
Lebensunterhalt (getrennt, ohne Ausgaben für Renten- und Kranken-/
Pflegeversicherung) nach dem SGB XII?
Für den Bereich des SGB XII liegen die entsprechenden Statistiken des
Statistischen Bundesamtes zu den Ausgaben nur bis 2009 vor.
Die Statistik über die Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe des Statistischen
Bundesamtes differenziert lediglich zwischen den einzelnen Hilfen und
Hilfearten des SGB XII nicht aber nach monetären Leistungen und Sachleistungen.
Die Statistik über die Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe erfasst nur die
Gesamtausgaben, nicht aber gesondert die Ausgaben für Beiträge für Renten-,
Kranken- und Pflegeversicherung. Zudem werden die Ausgaben nicht pro
Leistungsbezieher ausgewiesen.
Im Jahr 2009 wurden für die Leistungen nach dem SGB XII netto 20,9 Mrd.
Euro aufgewendet, davon für die Leistungen der Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung 3,9 Mrd. Euro und für die Hilfe zum Lebensunterhalt
rund 1 Mrd. Euro.
Pro Kopf der Bevölkerung waren dies bundesweit 256 Euro, davon 48 Euro für
Leistungen der Grundsicherung und 12 Euro für Leistungen der Hilfe zum
Lebensunterhalt (siehe Tabelle * zu Frage 26).
27. Wie hoch waren die Ausgaben in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010
in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern
für Renten- und Kranken-/Pflegeversicherung im Rahmen des SGB XII?
Hierzu erfasst die Statistik über die Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe
keine Daten. Diese Angaben werden lediglich im Rahmen der
Empfängerstatistiken von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung ausgewiesen und finden sich in der Antwort zu
Frage 28.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wurde abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache
17/5861 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
28. Wie hoch waren die monatlichen Abführungen an die Renten- und
Kranken-/Pflegeversicherung (bitte getrennt) pro Beziehenden von Leistungen
nach dem SGB XII in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 (bitte auch
Angabe der Beitragsbemessungsgrundlage und des Beitragssatzes)?
Die Statistiken erfassen keine Angaben zur Beitragsbemessungsgrundlage, zum
Beitragssatz und den gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen.
Bei den rund 38 000 Leistungsberechtigten in der Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb und innerhalb von Einrichtungen, für die im Dezember 2009 Beträge für
Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt wurden, lag dieser Betrag im
bundesweiten Durchschnitt bei rund 154 Euro im Monat.
Bei Leistungsberechtigten in der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung wurde im bundesweiten Durchschnitt im Dezember 2009 – bezogen auf
die rund 141 000 Leistungsberechtigten mit Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträgen außerhalb und innerhalb von Einrichtungen – ein Betrag von 156 Euro
im Monat gezahlt (siehe Tabelle * zu Frage 28).
29. Wie hoch waren die Verwaltungsausgaben gesamt, pro Kopf der
Bevölkerung und pro Kopf der Leistungsbeziehenden in den einzelnen Jahren von
2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen
Bundesländern im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung bzw. der Hilfe zum Lebensunterhalt (getrennt) nach dem SGB XII?
Hierzu liegen keine Daten vor.
30. Wie hoch waren die Ausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro
Kopf der Leistungsbeziehenden für Kosten der Unterkunft und Heizung in
den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland und in den einzelnen Bundesländern im Bereich des SGB XII?
Die Statistik über die Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe erfasst nur die
Gesamtausgaben, nicht aber die auf Unterkunft und Heizung entfallenden
Ausgaben. In den Empfängerstatistiken von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt es Angaben zum
festgestellten Bedarf an Unterkunft und Heizung.
Demnach betrug Ende 2009 der Bedarf der rund 83 500 Empfänger von Hilfe
zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, die Leistungen für
Unterkunft und Heizung erhielten, im Bundesdurchschnitt rund 282 Euro. Bei den
rund 740 000 Empfängern von Grundsicherung mit Aufwendungen für
Unterkunft und Heizung lagen die durchschnittlichen Aufwendungen Ende 2009 bei
290 Euro (siehe Tabelle * zu Frage 30).
31. Wie hoch waren
a) die durchschnittlichen als angemessen anerkannten und
b) die tatsächlich erstatteten Kosten der Unterkunft und Heizung
im Bereich des SGB XII (getrennt für Grundsicherung im Alter und
Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt) für folgende
Einsatzbzw. Haushaltgemeinschaftstypen: eine erwachsene Person, eine
erwachsene Person mit einem Kind (13 Jahre), eine erwachsene Person mit zwei
Kindern (8 und 13 Jahre), zwei erwachsene Personen, zwei erwachsene
* Von einer Drucklegung der Tabelle wurde abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache
17/5861 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Personen mit einem Kind (13 Jahre), zwei erwachsene Personen mit zwei
Kindern (8 und 13 Jahre) in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der
Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern?
Bezüglich Statistiken über Bedarfsgemeinschaften im Sinne der Fragestellungen
in der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
In der Statistik für die Hilfe zum Lebensunterhalt werden nur ausgewählte
Haushaltstypen ausgewiesen, die in den entsprechenden Tabellen * im Anhang
dargestellt werden. Demnach lag z. B. der festgestellte Bedarf für Unterkunft und
Heizung im Dezember 2009 für die rund 63 000 Einpersonenhaushalte außerhalb
von Einrichtungen bei durchschnittlich 300 Euro (siehe Tabelle * zu Frage 31).
32. Wie hoch waren die Ausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro
Kopf der jeweiligen Leistungsbeziehenden in den einzelnen Jahren von
2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen
Bundesländern für die Mehrbedarfe nach § 30 SGB XII, für die einmaligen
Bedarfe nach § 31 SGB XII, für die Hilfe zum Lebensunterhalt in
Sonderfällen nach § 34 SGB XII, für den notwendigen Lebensunterhalt in
Einrichtungen nach § 35 SGB XII, für die Hilfen zur Gesundheit nach § 47 ff.
SGB XII, für die Hilfe zur Pflege nach § 61 ff. SGB XII, für die Hilfe zur
Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 ff. SGB XII
und für die Hilfen in anderen Lebenslagen nach § 70 ff. SGB XII?
Die Ausgaben pro Leistungsempfänger werden in der Statistik über die
Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nicht erfasst. Für verschiedene gefragte
Kategorien gibt es in dieser Statistik zudem keine Angaben.
Die für den Bereich der Hilfe zur Pflege berechneten Daten zu den Ausgaben je
Fall haben sich bisher als nicht belastbar erwiesen und werden vom Statistischen
Bundesamt nicht veröffentlicht.
Nach der Statistik über die Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe betrugen
die Nettoausgaben für die Bereiche Hilfen zur Gesundheit in Deutschland im
Jahr 2009 insgesamt 777 Mio. Euro (9,5 Euro pro Kopf der Bevölkerung), für
die Hilfe zur Pflege rund 2,9 Mrd. Euro (35,2 Euro pro Kopf der Bevölkerung)
und für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten 392
Mio. Euro (4,8 Euro pro Kopf der Bevölkerung). Detaillierte Zahlen sind der
anliegenden Tabelle * zu Frage 26 zu entnehmen.
Die Statistiken der Leistungsempfänger liefern Daten zur Höhe der gewährten
besonderen Leistungen im Berichtsmonat Dezember wie z. B. für Mehrbedarfe.
Zahlen hierzu sind den entsprechenden Tabellen * im Anhang zu entnehmen. Da
die Zusammenstellung dieser Daten vergleichsweise aufwändig ist, werden dort
neben den aktuellsten verfügbaren Daten für 2009 für die Leistungsberechtigten
in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung lediglich Daten für
das Jahr 2005 und für die Leistungsberechtigten in der Hilfe zum
Lebensunterhalt für das Jahr 2007 dargestellt (siehe Tabelle * zu Frage 32).
33. Wie hoch waren die Ausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro
Kopf der Leistungsbeziehenden in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010
in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern
für die Eingliederungsleistungen für Menschen mit Behinderung nach
§ 53 ff. SGB XII?
* Von einer Drucklegung der Tabelle wurde abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache
17/5861 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die für den Bereich der Eingliederungshilfe berechneten Daten zu den
Ausgaben je Fall haben sich bisher als nicht belastbar erwiesen und werden vom
Statistischen Bundesamt nicht veröffentlicht.
Nach der Ausgabenstatistik wurden im Jahr 2009 für die
Eingliederungsleistungen nach dem SGB XII in Deutschland netto rund 12 Mrd. Euro aufgewendet.
Pro Kopf der Bevölkerung sind dies 146 Euro. Detaillierte Zahlen finden sich in
der Tabelle * zu Frage 26 im Anhang.
34. Wie viele Anspruchsberechtigte auf Leistungen nach dem SGB XII
(getrennt nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und
Hilfe zum Lebensunterhalt) erhielten in der Bundesrepublik Deutschland
und in den einzelnen Bundesländern in den einzelnen Jahren von 2005 bis
2010 keine oder geringere Leistungen als ihnen zustehen (verdeckt Arme)
(absolut und Quote Nichtinanspruchnahme)?
Verfahren für eine belastbare und überprüfbare Ermittlung von „verdeckter“
Armut liegen bislang nicht vor. Die Leistungsempfängerstatistik nach dem
SGB XII kann – genau wie diejenige nach dem SGB II – nur Personen erfassen,
die sich bei den betreffenden Institutionen melden und bei entsprechender
Antragstellung die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. In dieser Statistik kann
es daher keine „verdeckt Armen“ geben. Wie viele Personen aus Scham oder
Unwissenheit ihnen zustehende Leistungen nicht beantragen, ist nicht bekannt.
Die Bundesregierung geht aber davon aus, dass es sich hierbei um eine relativ
geringe Zahl von Personen handeln dürfte, da die Regelbedarfe nach SGB II und
SGB XII in den letzten Jahren zu den meistdiskutierten politischen Themen
gehörten und insbesondere die Leistungen nach SGB II in der Bevölkerung
weitestgehend bekannt sind. Personen, die nicht oder nicht mehr zum Personenkreis
des SGB II gehören, werden zudem bei Beantragung einer Rente oder
Vorsprache in einem Jobcenter auf die Leistungen des SGB XII verwiesen (siehe auch
Antwort zu Frage 36).
35. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen bezüglich der verdeckten
Armut im Bereich des SGB XII bei Becker/Hauser 2010:
Kindergrundsicherung, Kindergeld und Kinderzuschlag. Eine vergleichende Analyse
aktueller Reformvorschläge, S. 138?
Bei den Berechnungen von Irene Becker und Richard Hauser
(Kindergrundsicherung, Kindergeld und Kinderzuschlag: Eine vergleichende Analyse
aktueller Reformvorschläge, Riedstadt/Frankfurt am Main im August 2010) handelt es
sich um Modellrechnungen auf Basis des Sozioökonomischen Panels 2007, die
von einer Fülle von Annahmen abhängig sind. Dabei liegt die zugrundeliegende
simulierte Zahl der Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII erheblich
unter den von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Zahlen
der Leistungsberechtigten (Tabelle 23 auf Seite 136 dieser Arbeit), so dass die
Realitätsnähe dieser Berechnungen erheblich eingeschränkt sein dürfte. Auch
die Aussage auf Seite 138 der Studie, aus den Berechnungen ergebe sich der
Eindruck „eines im Zuge der Hartz-IV-Reform nicht wesentlich veränderten
Inanspruchnahmeverhaltens“, erscheint angesichts des im ersten Halbjahr 2005
zu beobachtenden starken Anstiegs von Arbeitslosmeldungen (sogenannter
Hartz-IV-Effekt) wenig realitätsnah.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wurde abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache
17/5861 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die Bundesregierung hält daher die in der Studie von Becker/Hauser
vorgenommene Abschätzung des Umfangs der „verdeckten Armut“ für nicht
aussagekräftig.
36. Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um das Grundrecht auf ein
Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe abzusichern, also auch
verdeckte Armut im Bereich des SGB XII zu bekämpfen?
Die Bundesregierung wird sicherstellen, dass auch künftig die Höhe der
Regelbedarfe ausreichend ist, um das Grundrecht auf ein Existenzminimum und
gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten. Um hierbei neueste
wissenschaftliche Erkenntnisse zu nutzen, wurde im Rahmen des Vermittlungsverfahrens
zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten
und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch eine Vorschrift aufgenommen (§ 10
Regelbedarfsermittlungsgesetz), nach der für die nächste Regelbedarfsermittlung
konzeptionelle und statistische Weiterentwicklungen zu erarbeiten sind. Ein
entsprechender Bericht ist dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Juli 2013
vorzulegen.
Eine vorherige Festlegung zur konzeptionellen Weiterentwicklung kann zum
jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.
Um zu verhindern, dass Menschen ihnen zustehende Leistungen eventuell nicht
beantragen und damit in „verdeckter Armut“ leben, wurde bei der Einführung
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Jahr 2003 die
Inanspruchnahme dieser Leistungen für ältere Menschen erleichtert. Dabei wird in
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf zwei Kernelemente
des Rechts der Hilfe zum Lebensunterhalt verzichtet: Auf die Anwendung des
Unterhaltsrückgriffs und die Unterhaltsvermutung. Für ältere Menschen
bedeutet dies, dass sie im Falle eines Grundsicherungsbezugs keinen
Unterhaltsrückgriff des Sozialamtes auf ihre Kinder befürchten müssen, sofern ein Kind ein
Jahreseinkommen von weniger als 100 000 Euro hat. Mit der
Nichtanwendbarkeit der Unterhaltsvermutung wird ein Grundsicherungsanspruch auch dann
ermöglicht, wenn ältere Menschen im Haushalt einer anderen Person,
beispielsweise eines Kindes, leben. In diesen Fällen wird nicht unterstellt, dass
wirtschaftlich leistungsfähige Mitbewohner für den Lebensunterhalt einer
hilfebedürftigen Person aufkommen.
Die Inanspruchnahme wird zudem durch Beratung der Träger der
Rentenversicherung über Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung erleichtert. Anträge auf Grundsicherungsleistungen können auch dort
abgegeben werden; der Rentenversicherungsträger leitet den Antrag dann an den
zuständigen Sozialhilfeträger weiter. Ferner wird bei jeder neuen
Regelaltersrente, deren Zahlbetrag unterhalb eines Grenzwertes in Höhe von 734,40 Euro
im ersten Halbjahr 2011 liegt, dem Rentenbescheid eine Information über die
Leistungsvoraussetzungen in der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung beigefügt.
37. Gedenkt die Bundesregierung für den 4. Armuts- und Reichtumsbericht
und für die EVS 2012 valide Daten zur verdeckten Armut im Bereich des
SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und
laufender Hilfe zum Lebensunterhalt) zu erheben?
Wenn ja, wer wurde damit beauftragt?
Die Bundesregierung verweist auf die Antworten zu den Fragen 34 und 36. Für
den Vierten Armuts- und Reichtumsbericht ist keine gesonderte Forschung zu
diesem Themenbereich geplant.
38. Wie viele Widersprüche gegen Entscheidungen von Leistungsträgern nach
dem SGB XII gab es in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der
Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern
(getrennt nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und
laufender Hilfe zum Lebensunterhalt)?
39. Wie viele Klagen vor den Sozialgerichten wurden im Rechtskreis des
SGB XII in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern eingereicht
(getrennt nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und
Sozialhilfe)?
40. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen und die
durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Widersprüchen und Klagen
(getrennt) im Bereich des SGB XII (getrennt nach Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung und Sozialhilfe) in der Bundesrepublik
Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern in den einzelnen
Jahren von 2005 bis 2010 entwickelt?
41. Wie hoch war der Anteil der Widersprüche und der Klagen (getrennt), der
ganz oder teilweise zu Gunsten der Widersprechenden bzw. der Klagenden
im Bereich des SGB XII (getrennt nach Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung und Sozialhilfe) entschieden wurde, in der
Bundesrepublik Deutschland gesamt und den einzelnen Bundesländern in den
einzelnen Jahren von 2005 bis 2010?
Antwort zu den Fragen 38 bis 41:
Die Zahl der Sozialgerichtsverfahren im Bereich des SGB XII wird von der
Sozialhilfestatistik nicht erfasst.
42. Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der
Bundesrepublik Deutschland gesamt und den einzelnen Bundesländern die Zahl
der Leistungseinschränkungen nach den §§ 26 und 39 SGB XII sowie die
Zahl der Leistungsverwehrung nach § 41 Absatz 3 SGB XII (getrennt nach
Höhe der Leistungseinschränkung, nach Altersgruppen und nach Gründen
der Leistungseinschränkung/-verwehrung)?
43. Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 die Anteil der
ganz oder teilweise erfolgreichen Widersprüche und Klagen in der
Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern gegen
Leistungseinschränkungen nach den §§ 26 und 39 SGB XII und gegen die
Leistungsverwehrung nach § 41 Absatz 3 SGB XII (getrennt nach Höhe
der Leistungseinschränkung, nach Altersgruppen und nach Gründen der
Leistungseinschränkung/-verwehrung)?
Antwort zu den Fragen 42 und 43:
Die Zahl der Leistungseinschränkungen nach den beiden genannten
Vorschriften wird in der Sozialhilfestatistik nicht erfasst.
Dabei ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass es sich bei beiden Vorschriften
nicht um Sanktionsregelungen zur Leistungseinschränkung oder
Leistungsverwehrung handelt beziehungsweise ihre Anwendung sich auf Einzelfälle
beschränkt.
Durch die Einschränkung und Aufrechnung nach § 26 SGB XII wird
rückwirkend die Einhaltung des Nachrangprinzips der Sozialhilfe gewährleistet. Dies ist
immer dann erforderlich, wenn im Nachhinein bekannt wird, dass
Sozialhilfeleistungen in voller Höhe oder zu einem Teil zu Unrecht bezogen worden sind.
Eine Einschränkung der Leistungen auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche
ist deshalb – mit Ausnahme von Leistungen die der Gesundheit dienen – in
folgenden Fällen möglich:
– Weil volljährige Leistungsberechtigte vorsätzlich durch Verminderung von
Einkommen und Vermögen Hilfebedürftigkeit herbeiführen oder deren
Ausmaß erhöhen sowie trotz Belehrung unwirtschaftliches Verhalten fortsetzen
(§ 26 Absatz 1 SGB XII).
– Weil Sozialhilfeleistungen von Leistungsberechtigten zu erstatten sind, da sie
aufgrund von vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtigen und
unvollständigen Angaben oder durch pflichtwidriges Unterlassen zu Unrecht bezogen
worden sind (§ 26 Absatz 2 SGB XII).
– Weil in der Vergangenheit gezahlte Leistungen mit laufenden
Leistungsansprüchen zu verrechnen sind, da Leistungen für einen Bedarf gezahlt
werden, der bereits durch vorangegangene Sozialhilfeleistungen an die
leistungsberechtigte Person gedeckt worden ist (§ 26 Absatz 3 SGB XII).
Davon zu unterscheiden ist die Einschränkung der Leistung in der Hilfe zum
Lebensunterhalt, die bis 31. Dezember 2010 in § 39 SGB XII geregelt war und
ab 1. Januar 2011 in § 39a SGB XII geregelt ist. Danach ist eine schrittweise
Verminderung der maßgebenden Regelbedarfsstufe um jeweils 25 Prozent bei
Leistungsberechtigten möglich, wenn diese entgegen ihrer Verpflichtung die
Aufnahme einer Tätigkeit oder die Teilnahme an einer erforderlichen
Vorbereitung ablehnen. Dies steht im Zusammenhang mit den aktivierenden
Maßnahmen nach § 11 Absatz 3 Satz 1 bis 4 und Absatz 4 SGB XII.
Eine Verpflichtung zur Aufnahme einer Tätigkeit und zur Teilnahme an einer
hierfür erforderlichen Vorbereitung besteht nur dann, wenn dadurch Einkommen
erzielt werden kann. Dies stellt jedoch eine Ausnahmekonstellation dar. Bei
Leistungsberechtigten in der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung handelt es sich um zeitlich befristet
oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen. Deshalb zielt eine Aktivierung
nicht auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, sondern allgemein auf eine
Betätigung ab. Einkommenserzielung steht dabei deshalb nicht im Vordergrund.
Stattdessen soll in erster Linie eine aktive Teilnahme am Leben in der
Gemeinschaft ermöglicht werden sowie die Erhaltung und – soweit im Einzelfall
möglich – auch die Erhöhung der Leistungsfähigkeit. Nach den der Bundesregierung
vorliegenden Informationen machen die Sozialhilfeträger von dem durch § 11
SGB XII zur Verfügung gestellten Instrumentarium nur in Ausnahmefällen
Gebrauch. Hinweise darauf, dass es in diesen wenigen Fällen zu
Leistungseinschränkungen nach § 39a SGB XII kommt, liegen nicht vor.
44. Sollten die Fragen 34 bis 43 durch die Bundesregierung nicht beantwortet
werden können, wie will die Bundesregierung ohne diese Informationen
prüfen und sicherstellen, dass für alle leistungsberechtigten Bürgerinnen
und Bürger das Existenzminimum und die gesellschaftliche Teilhabe
aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben und bundesgesetzlicher
Regelungen garantiert wird?
Aus Sicht der Bundesregierung besteht kein Zusammenhang zwischen einer
statistischen Erfassung der Zahl von Sozialgerichtsklagen und der
Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durch Leistungen nach dem
SGB XII. Im Übrigen wird über Sozialgerichtsklagen, deren Inhalt und
Bedeutung über den Einzelfall hinausgeht, in einschlägigen Fachzeitschriften
berichtet. In solchen Fällen ist darüber hinaus davon auszugehen, dass es zu
Verfahren vor den Landessozialgerichte bis hin zum Bundessozialgericht
kommt. Solche Verfahren werden der Bundesregierung bekannt.
23
Anhang
Tabellen zu den jeweiligen Fragen
24
Tabelle zu Frage 1:
Leistungsempfänger im SGB II, Bund und Länder
Jahresdurchschnittsergebnisse, Datenstand: April 2011
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
25
Tabelle zu Frage 2:
Bestand an Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen insgesamt
und darunter mit Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit
Deutschland nach Ländern (Daten der gE und gAw auf Länderebene hochgerechnet).
ausgewählte Berichtsmonate, Datenstand: April 2011
Bedarfsgemeinschaften
erwerbsfähige
Hilfebedürftige
Bedarfsgemeinschaften
erwerbsfähige
Hilfebedürftige
1 2 3 4
01 Schleswig-Holstein 135.712 178.608 34.449 36.969
02 Hamburg 112.440 142.541 22.110 23.462
03 Niedersachsen 353.598 472.979 86.102 92.251
04 Bremen 54.854 70.792 11.777 12.459
05 Nordrhein-Westfalen 851.607 1.146.094 181.241 192.129
06 Hessen 227.735 302.927 51.724 54.668
07 Rheinland-Pfalz 131.614 178.099 32.418 34.621
08 Baden-Württemberg 264.058 349.746 61.120 65.086
09 Bayern 296.123 387.860 69.345 73.970
10 Saarland 47.007 61.893 9.958 10.546
11 Berlin 331.494 424.099 64.776 68.320
12 Brandenburg 197.252 267.742 45.921 50.045
13 Mecklenburg-Vorpommern 157.913 214.526 39.351 42.971
14 Sachsen 323.699 438.947 84.914 93.405
15 Sachsen-Anhalt 222.508 302.961 54.055 58.183
16 Thüringen 157.739 212.941 38.679 41.997
Insgesamt 3.865.353 5.152.755 887.941 951.082
Westdeutschland 2.474.748 3.291.539 560.244 596.160
Ostdeutschland 1.390.605 1.861.216 327.697 354.922
01 Schleswig-Holstein 125.072 174.672 42.117 47.188
02 Hamburg 107.924 145.950 29.352 32.328
03 Niedersachsen 335.857 479.560 111.318 124.653
04 Bremen 50.497 69.436 14.834 16.345
05 Nordrhein-Westfalen 817.119 1.174.136 238.118 262.542
06 Hessen 217.818 312.038 69.476 77.228
07 Rheinland-Pfalz 121.503 174.912 40.335 45.130
08 Baden-Württemberg 240.808 336.001 77.067 85.160
09 Bayern 267.106 361.041 85.564 94.542
10 Saarland 43.987 61.451 13.153 14.645
11 Berlin 331.097 449.292 98.269 107.738
12 Brandenburg 181.131 256.106 61.261 69.863
13 Mecklenburg-Vorpommern 143.077 202.341 48.277 55.599
14 Sachsen 297.377 418.604 107.638 124.829
15 Sachsen-Anhalt 199.241 285.379 65.358 74.369
16 Thüringen 140.861 197.302 49.052 55.824
Insgesamt 3.620.475 5.098.221 1.151.189 1.287.984
Westdeutschland 2.327.691 3.289.197 721.334 799.762
Ostdeutschland 1.292.784 1.809.024 429.855 488.222
01 Schleswig-Holstein 120.241 165.918 42.644 47.880
02 Hamburg 105.151 140.471 29.635 32.789
03 Niedersachsen 323.163 455.233 113.679 127.781
04 Bremen 48.697 65.876 15.165 16.722
05 Nordrhein-Westfalen 789.987 1.121.328 241.880 268.179
06 Hessen 211.307 299.623 70.631 78.943
07 Rheinland-Pfalz 116.980 165.635 39.434 44.087
08 Baden-Württemberg 229.253 314.688 74.351 82.322
09 Bayern 251.386 333.466 82.309 90.898
10 Saarland 42.324 58.194 13.065 14.554
11 Berlin 323.143 434.100 106.356 117.073
12 Brandenburg 171.998 236.246 63.965 73.497
13 Mecklenburg-Vorpommern 133.537 182.710 48.324 55.523
14 Sachsen 281.288 385.018 110.850 128.255
15 Sachsen-Anhalt 188.462 262.669 69.326 79.180
16 Thüringen 130.055 176.889 49.531 56.308
Insgesamt 3.466.972 4.798.064 1.171.145 1.313.990
Westdeutschland 2.238.489 3.120.432 722.793 804.156
Ostdeutschland 1.228.483 1.677.632 448.352 509.834
Berichtsmonat Polit Gebietsstruktur
Insgesamt
darunter:
mit Bruttoeinkommen aus
Erwerbstätigkeit
Sep 05
Dez 07
Dez 08
26
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 2:
Bedarfsgemeinschaften
erwerbsfähige
Hilfebedürftige
Bedarfsgemeinschaften
erwerbsfähige
Hilfebedürftige
1 2 3 4
01 Schleswig-Holstein 122.405 167.391 43.370 48.645
02 Hamburg 107.667 142.831 31.282 34.522
03 Niedersachsen 331.412 463.111 117.469 132.258
04 Bremen 50.732 68.181 16.145 17.805
05 Nordrhein-Westfalen 831.369 1.172.656 255.407 283.495
06 Hessen 218.750 307.852 74.354 83.189
07 Rheinland-Pfalz 123.092 173.043 41.161 45.967
08 Baden-Württemberg 253.061 346.711 81.359 90.222
09 Bayern 267.854 354.891 88.837 97.780
10 Saarland 44.360 60.586 13.738 15.233
11 Berlin 328.972 438.056 111.518 123.000
12 Brandenburg 168.879 226.638 65.210 74.627
13 Mecklenburg-Vorpommern 130.100 174.911 46.547 52.948
14 Sachsen 280.826 377.959 112.974 130.330
15 Sachsen-Anhalt 187.177 256.254 68.741 78.466
16 Thüringen 131.133 175.845 50.083 56.767
Insgesamt 3.577.789 4.906.916 1.218.194 1.365.252
Westdeutschland 2.350.702 3.257.253 763.122 849.115
Ostdeutschland 1.227.087 1.649.663 455.072 516.137
01 Schleswig-Holstein 119.619 161.533 43.367 48.160
02 Hamburg 105.105 138.461 32.455 35.759
03 Niedersachsen 322.680 445.107 118.715 132.887
04 Bremen 50.806 67.728 16.978 18.653
05 Nordrhein-Westfalen 827.247 1.156.699 267.975 296.148
06 Hessen 209.979 291.890 74.358 82.851
07 Rheinland-Pfalz 118.686 164.239 41.775 46.457
08 Baden-Württemberg 244.798 331.440 84.590 93.452
09 Bayern 252.985 330.265 87.574 96.072
10 Saarland 43.276 58.214 13.972 15.462
11 Berlin 326.076 431.400 116.495 128.082
12 Brandenburg 160.151 210.624 63.123 71.245
13 Mecklenburg-Vorpommern 123.699 163.451 44.689 50.221
14 Sachsen 265.654 351.181 108.790 124.006
15 Sachsen-Anhalt 177.626 238.142 65.526 73.942
16 Thüringen 121.198 159.603 48.041 54.032
Insgesamt 3.469.585 4.699.977 1.228.424 1.367.428
Westdeutschland 2.295.181 3.145.576 781.759 865.900
Ostdeutschland 1.174.404 1.554.401 446.665 501.528
Dez 10
Berichtsmonat Polit Gebietsstruktur
Insgesamt
darunter:
mit Bruttoeinkommen aus
Erwerbstätigkeit
Dez 09
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Hinweis: Die Werte können von bereits veröffentlichten Daten leicht abweichen.
27
Tabelle zu Frage 3:
Bestand an Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen insgesamt
und darunter mit Parallelbezug Arbeitslosengeld (Aufstocker)
Deutschland nach Ländern (Daten der gE und gAw auf Länderebene hochgerechnet).
Ausgewählte Berichtsmonate, Datenstand: April 2011
Bedarfsgemeinschaften
erwerbsfähige
Hilfebedürftige
Bedarfsgemeinschaften
erwerbsfähige
Hilfebedürftige
1 2 3 4
01 Schleswig-Holstein 135.712 178.608 4.544 4.557
02 Hamburg 112.440 142.541 3.742 3.768
03 Niedersachsen 353.598 472.979 11.683 11.758
04 Bremen 54.854 70.792 1.654 1.669
05 Nordrhein-Westfalen 851.607 1.146.094 24.452 24.578
06 Hessen 227.735 302.927 7.667 7.679
07 Rheinland-Pfalz 131.614 178.099 4.449 4.469
08 Baden-Württemberg 264.058 349.746 8.830 8.895
09 Bayern 296.123 387.860 9.619 9.654
10 Saarland 47.007 61.893 1.540 1.546
11 Berlin 331.494 424.099 12.399 12.487
12 Brandenburg 197.252 267.742 8.959 9.121
13 Mecklenburg-Vorpommern 157.913 214.526 8.439 8.542
14 Sachsen 323.699 438.947 16.151 16.403
15 Sachsen-Anhalt 222.508 302.961 10.681 10.749
16 Thüringen 157.739 212.941 7.885 7.944
Insgesamt 3.865.353 5.152.755 142.694 143.820
Westdeutschland 2.474.748 3.291.539 78.180 78.574
Ostdeutschland 1.390.605 1.861.216 64.514 65.246
01 Schleswig-Holstein 125.072 174.672 3.449 3.475
02 Hamburg 107.924 145.950 2.550 2.560
03 Niedersachsen 335.857 479.560 8.534 8.606
04 Bremen 50.497 69.436 1.126 1.130
05 Nordrhein-Westfalen 817.119 1.174.136 17.435 17.574
06 Hessen 217.818 312.038 5.449 5.498
07 Rheinland-Pfalz 121.503 174.912 3.163 3.183
08 Baden-Württemberg 240.808 336.001 5.644 5.673
09 Bayern 267.106 361.041 6.623 6.660
10 Saarland 43.987 61.451 1.047 1.052
11 Berlin 331.097 449.292 7.984 8.041
12 Brandenburg 181.131 256.106 6.207 6.284
13 Mecklenburg-Vorpommern 143.077 202.341 6.106 6.211
14 Sachsen 297.377 418.604 10.638 10.821
15 Sachsen-Anhalt 199.241 285.379 6.814 6.882
16 Thüringen 140.861 197.302 4.858 4.879
Insgesamt 3.620.475 5.098.221 97.625 98.530
Westdeutschland 2.327.691 3.289.197 55.018 55.411
Ostdeutschland 1.292.784 1.809.024 42.607 43.119
01 Schleswig-Holstein 120.241 165.918 3.494 3.531
02 Hamburg 105.151 140.471 2.607 2.619
03 Niedersachsen 323.163 455.233 8.672 8.779
04 Bremen 48.697 65.876 1.159 1.168
05 Nordrhein-Westfalen 789.987 1.121.328 18.733 18.900
06 Hessen 211.307 299.623 5.829 5.910
07 Rheinland-Pfalz 116.980 165.635 3.419 3.450
08 Baden-Württemberg 229.253 314.688 6.424 6.466
09 Bayern 251.386 333.466 7.422 7.476
10 Saarland 42.324 58.194 1.197 1.204
11 Berlin 323.143 434.100 7.744 7.808
12 Brandenburg 171.998 236.246 5.989 6.096
13 Mecklenburg-Vorpommern 133.537 182.710 5.664 5.762
14 Sachsen 281.288 385.018 9.919 10.073
15 Sachsen-Anhalt 188.462 262.669 6.302 6.386
16 Thüringen 130.055 176.889 4.751 4.784
Insgesamt 3.466.972 4.798.064 99.325 100.411
Westdeutschland 2.238.489 3.120.432 58.956 59.503
Ostdeutschland 1.228.483 1.677.632 40.369 40.908
Berichtsmonat Polit Gebietsstruktur
Insgesamt
darunter:
mit Parallelbezug Arbeitslosengeld
(Aufstocker)
Sep 05
Dez 07
Dez 08
28
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 3:
Bedarfsgemeinschaften
erwerbsfähige
Hilfebedürftige
Bedarfsgemeinschaften
erwerbsfähige
Hilfebedürftige
1 2 3 4
01 Schleswig-Holstein 122.405 167.391 4.005 4.042
02 Hamburg 107.667 142.831 3.214 3.243
03 Niedersachsen 331.412 463.111 10.063 10.183
04 Bremen 50.732 68.181 1.424 1.431
05 Nordrhein-Westfalen 831.369 1.172.656 22.902 23.142
06 Hessen 218.750 307.852 7.186 7.293
07 Rheinland-Pfalz 123.092 173.043 4.104 4.145
08 Baden-Württemberg 253.061 346.711 8.782 8.861
09 Bayern 267.854 354.891 9.757 9.832
10 Saarland 44.360 60.586 1.473 1.480
11 Berlin 328.972 438.056 8.467 8.541
12 Brandenburg 168.879 226.638 6.271 6.381
13 Mecklenburg-Vorpommern 130.100 174.911 5.846 5.941
14 Sachsen 280.826 377.959 10.596 10.753
15 Sachsen-Anhalt 187.177 256.254 6.712 6.804
16 Thüringen 131.133 175.845 4.992 5.031
Insgesamt 3.577.789 4.906.916 115.795 117.103
Westdeutschland 2.350.702 3.257.253 72.911 73.652
Ostdeutschland 1.227.087 1.649.663 42.884 43.451
01 Schleswig-Holstein 119.619 161.533 3.136 3.161
02 Hamburg 105.105 138.461 2.605 2.618
03 Niedersachsen 322.680 445.107 7.699 7.761
04 Bremen 50.806 67.728 1.101 1.108
05 Nordrhein-Westfalen 827.247 1.156.699 17.209 17.379
06 Hessen 209.979 291.890 5.246 5.314
07 Rheinland-Pfalz 118.686 164.239 2.920 2.942
08 Baden-Württemberg 244.798 331.440 5.626 5.664
09 Bayern 252.985 330.265 6.072 6.116
10 Saarland 43.276 58.214 1.020 1.026
11 Berlin 326.076 431.400 6.900 6.938
12 Brandenburg 160.151 210.624 4.925 4.985
13 Mecklenburg-Vorpommern 123.699 163.451 4.745 4.828
14 Sachsen 265.654 351.181 7.317 7.427
15 Sachsen-Anhalt 177.626 238.142 4.785 4.838
16 Thüringen 121.198 159.603 3.111 3.131
Insgesamt 3.469.585 4.699.977 84.417 85.235
Westdeutschland 2.295.181 3.145.576 52.635 53.088
Ostdeutschland 1.174.404 1.554.401 31.782 32.147
Dez 10
Berichtsmonat Polit Gebietsstruktur
Insgesamt
darunter:
mit Parallelbezug Arbeitslosengeld
(Aufstocker)
Dez 09
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Hinweis: Die Werte können von bereits veröffentlichten Daten leicht abweichen.
Tabelle zu Frage 4:
Zahlungsansprüche der Bedarfsgemeinschaften (ohne Ausgaben für Renten-, Kranken-/Pflegeversicherung)
Bund und Länder
Jahresdurchschnittsergebnisse, Datenstand: April 2011
2010 2009 2008 2007 2006 2005 2010 2009 2008 2007 2006 2005
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
01 Schleswig-Holstein 83.242.319 83.576.496 82.731.431 86.073.215 90.325.227 85.563.680 232.826 234.341 243.542 254.292 259.950 242.189
02 Hamburg 81.178.292 81.375.655 79.862.730 81.100.125 81.911.712 75.384.932 197.343 196.866 201.065 205.407 204.596 188.733
03 Niedersachsen 227.548.737 229.336.579 224.202.908 232.515.241 240.355.488 223.462.078 641.563 649.061 671.783 701.221 707.443 645.461
04 Bremen 37.036.663 36.298.778 35.060.179 36.058.808 37.631.572 35.390.180 95.838 93.998 96.036 99.542 101.800 95.252
05 Nordrhein-Westfalen 620.911.245 605.911.174 585.491.833 602.145.635 613.283.654 564.057.762 1.659.560 1.619.669 1.639.743 1.690.894 1.687.663 1.538.918
06 Hessen 158.936.798 159.176.046 153.715.598 158.162.192 162.390.855 148.740.228 437.906 439.916 444.344 458.252 459.239 417.418
07 Rheinland-Pfalz 82.386.855 82.067.884 78.685.245 82.039.490 85.707.919 79.360.278 242.781 242.649 246.121 257.951 263.585 238.606
08 Baden-Württemberg 179.121.327 171.384.824 159.766.318 169.612.909 179.926.275 164.519.427 490.199 474.248 468.918 501.647 521.770 474.907
09 Bayern 179.245.516 177.411.791 169.230.959 181.953.668 194.068.293 179.909.045 492.732 492.138 497.554 539.366 566.617 517.933
10 Saarland 30.179.304 30.090.600 28.941.348 29.965.986 31.081.611 29.129.696 81.912 81.739 83.072 86.956 88.211 81.746
11 Berlin 239.033.322 238.303.854 235.685.433 239.380.950 238.301.229 212.250.863 595.296 593.086 602.136 612.979 602.411 543.654
12 Brandenburg 101.139.533 105.031.501 106.539.829 112.069.696 114.775.144 103.994.854 287.125 301.371 321.754 342.816 349.668 326.195
13 Mecklenburg-Vorpommern 76.776.037 79.943.851 82.493.002 88.956.901 92.210.274 85.395.927 222.148 231.497 251.312 274.247 282.707 269.277
14 Sachsen 164.940.706 170.845.029 171.764.232 181.155.320 188.739.810 170.292.802 483.597 500.566 529.861 562.536 578.741 537.490
15 Sachsen-Anhalt 110.870.402 115.140.017 117.106.859 122.282.458 126.705.918 117.980.797 324.321 338.797 359.583 379.998 392.212 374.648
16 Thüringen 75.242.647 78.413.060 79.101.889 85.127.807 88.225.590 80.961.326 226.072 235.209 250.128 271.967 280.529 263.670
Insgesamt 2.447.789.702 2.444.307.140 2.390.379.794 2.488.600.404 2.565.640.572 2.356.393.874 6.711.218 6.725.152 6.906.953 7.240.072 7.347.140 6.756.097
West 1.679.787.055 1.656.629.828 1.597.688.550 1.659.627.270 1.716.682.607 1.585.517.306 4.572.659 4.524.626 4.592.179 4.795.528 4.860.873 4.441.163
Ost 768.002.646 787.677.313 792.691.244 828.973.133 848.957.965 770.876.568 2.138.560 2.200.526 2.314.773 2.444.543 2.486.267 2.314.934
Bundesland
Zahlungsansprüche der Bedarfsgemeinschaften (ohne Ausgaben für Renten-, Kranken-/Pflegeversicherung)
in Euro
Personen in Bedarfsgemeinschaften
30
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 4:
2010 2009 2008 2007 2006 2005 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2010 2009 2008 2007 2006 2005
13 14 15 16 17 18 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
01 Schleswig-Holstein … 2.253.837 2.267.390 2.281.137 2.297.197 2.316.094 358 357 340 338 347 353 37 37 36 38 39 37
02 Hamburg … 1.456.915 1.458.279 1.460.221 1.451.067 1.448.396 411 413 397 395 400 399 56 56 55 56 56 52
03 Niedersachsen … 6.361.464 6.398.714 6.441.251 6.493.533 6.552.819 355 353 334 332 340 346 36 36 35 36 37 34
04 Bremen … 526.981 528.401 531.215 534.829 537.636 386 386 365 362 370 372 70 69 66 68 70 66
05 Nordrhein-Westfalen … 14.423.518 14.509.639 14.599.850 14.703.218 14.827.390 374 374 357 356 363 367 43 42 40 41 42 38
06 Hessen … 4.912.818 4.929.594 4.949.362 4.979.474 5.030.795 363 362 346 345 354 356 32 32 31 32 33 30
07 Rheinland-Pfalz … 3.224.086 3.243.972 3.265.695 3.289.129 3.316.568 339 338 320 318 325 333 26 25 24 25 26 24
08 Baden-Württemberg … 8.760.860 8.792.066 8.820.142 8.863.806 8.925.081 365 361 341 338 345 346 20 20 18 19 20 18
09 Bayern … 10.190.291 10.227.537 10.256.726 10.291.630 10.342.572 364 360 340 337 343 347 18 17 17 18 19 17
10 Saarland … 806.999 815.034 821.758 832.088 844.096 368 368 348 345 352 356 37 37 36 36 37 35
11 Berlin … 2.826.104 2.831.405 2.832.097 2.844.302 2.858.858 402 402 391 391 396 390 85 84 83 85 84 74
12 Brandenburg … 1.978.040 2.001.521 2.027.429 2.060.798 2.094.978 352 349 331 327 328 319 51 53 53 55 56 50
13 Mecklenburg-Vorpommern … 1.304.498 1.323.359 1.344.627 1.370.819 1.397.830 346 345 328 324 326 317 59 61 62 66 67 61
14 Sachsen … 3.198.991 3.238.458 3.279.110 3.336.229 3.391.543 341 341 324 322 326 317 52 53 53 55 57 50
15 Sachsen-Anhalt … 1.816.814 1.848.766 1.886.663 1.931.385 1.977.176 342 340 326 322 323 315 61 63 63 65 66 60
16 Thüringen … 1.759.771 1.784.376 1.811.516 1.847.817 1.889.385 333 333 316 313 314 307 43 45 44 47 48 43
Insgesamt … 65.801.987 66.198.511 66.608.799 67.127.321 67.751.217 365 363 346 344 349 349 37 37 36 37 38 35
West … 52.917.769 53.170.626 53.427.357 53.735.971 54.141.447 367 366 348 346 353 357 32 31 30 31 32 29
Ost … 12.884.218 13.027.885 13.181.442 13.391.350 13.609.770 359 358 342 339 341 333 60 61 61 63 63 57
Bevölkerung zwischen 0 bis unter 65 Jahren, jeweils am 31.12. eines Jahres 1)
Bundesland
Zahlungsansprüche pro Kopf der Leistungsbeziehenden in
Euro Zahlungsansprüche pro Kopf der Bevölkerung in Euro
2)
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Bevölkerungsdaten liegen für den 31.12. 2010 noch nicht vor.
2) Berechnung der Quote bezogen auf den Bevölkerungsstand vom 31.12. 2009.
31
Tabelle zu Frage 5:
Zahlungsansprüche für Renten-, Kranken-/Pflegeversicherung im SGB II
Bund und Länder
Jahresdurchschnittsergebnisse, Datenstand: April 2011
2010 2009 2008 2007 2006 2005
1 2 3 4 5 6
01 Schleswig-Holstein 19.889.545 19.893.307 19.028.311 19.390.226 27.862.934 27.331.124
02 Hamburg 17.199.966 17.278.336 16.415.342 16.460.425 22.784.266 22.319.145
03 Niedersachsen 53.070.057 53.286.171 50.428.138 51.304.874 72.599.524 69.775.174
04 Bremen 8.377.992 8.222.137 7.778.977 7.855.778 11.173.724 10.953.345
05 Nordrhein-Westfalen 139.413.256 135.962.124 127.253.538 128.189.494 178.254.613 172.627.367
06 Hessen 34.151.567 34.507.431 32.516.710 32.929.770 47.143.563 45.207.376
07 Rheinland-Pfalz 20.079.308 19.944.716 18.554.814 18.941.402 27.180.645 25.949.846
08 Baden-Württemberg 40.850.053 39.200.193 35.466.259 36.980.883 54.290.979 52.206.988
09 Bayern 42.146.969 42.144.520 39.226.292 41.308.403 61.069.774 58.696.239
10 Saarland 7.249.201 7.224.037 6.802.872 6.890.154 9.700.659 9.393.766
11 Berlin 53.809.179 53.464.992 50.942.629 50.639.002 68.563.245 64.413.971
12 Brandenburg 26.877.493 28.018.817 27.459.559 28.050.579 40.009.077 38.628.584
13 Mecklenburg-Vorpommern 20.974.300 22.018.235 21.848.427 22.639.326 32.625.672 31.747.326
14 Sachsen 45.531.240 47.231.650 45.882.056 46.614.954 67.198.769 63.760.458
15 Sachsen-Anhalt 30.295.539 31.435.664 30.531.929 30.907.398 44.665.726 44.302.256
16 Thüringen 20.976.534 21.855.492 21.200.393 22.138.626 31.997.606 30.949.476
Insgesamt 580.892.198 581.687.822 551.336.247 561.241.292 797.120.775 768.262.442
West 382.427.914 377.662.972 353.471.253 360.251.408 512.060.681 494.460.371
Ost 198.464.284 204.024.850 197.864.994 200.989.884 285.060.094 273.802.071
Zahlungsansprüche für Renten-, Kranken-/Pflegeversicherung im Rahmen des SGB II in Euro
Bundesland
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
32
Tabelle zu Frage 6:
Sozialversicherungsbeiträge und - zuschüsse auf Personenebene
Hochgerechnete Werte auf Basis von ARGE- und gAw-Daten; Werte können etwas von der Berichterstattung abweichen.
Bund, Länder
33
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 6:
34
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 6:
35
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 6:
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
36
Tabellen zu Frage 7:
Ausgaben für Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für
Arbeitsuchende1)
a) absolut in Euro:
b) pro Kopf der Bevölkerung5) in Euro:
c) pro Leistungsberechtigtem6) in Euro:
1) ohne Verwaltungsausgaben für die Durchführung überörtlich wahrzunehmender Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit, für
die Durchführung der SGB II-Statistik und sonstiger zentraler Einbehalte
2) Angaben auf Basis der Jahresrechnungen der Bundesagentur für Arbeit und der zugelassenen kommunalen Träger
3) Angaben für die zugelassenen kommunalen Träger auf Basis vorläufiger Bewirtschaftungsdaten
4) Bevölkerung im Alter von 0 bis unter 65 Jahren, jeweils am 31.12. eines Jahres, Quelle: Statistisches Bundesamt,
5) Bevölkerungsdaten für den 31.12. 2010 liegen noch nicht vor, die Berechnung erfolgte auf Basis der Daten Stand 31.12.2009
6) Personen in Bedarfsgemeinschaften, Bestand im Jahresdurchschnitt, Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
37
Tabelle zu Frage 8:
Mehrbedarfe auf Personenebene
Bund, Länder
Hochgerechnete Werte auf Basis von ARGE- und gAw-Daten; Werte können etwas von der Berichterstattung abweichen.
Mehrbedarf Ernährung enthält zusätzlich Mehrbedarfe nach Härtefallregelung im Anschluss an die BVerfGE vom 9.2.2010.
38
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 8:
39
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 8:
40
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 8:
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle zu Frage 9:
Kosten der Unterkunft und Heizung auf Personenebene
Bund, Länder
Hochgerechnete Werte auf Basis von ARGE-Daten; Werte können etwas von der Berichterstattung abweichen.
42
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 9:
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
43
Tabellen zu Frage 10:
tatsächliche und anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung
- Deutschland -
44
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 10:
tatsächliche und anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung
- Baden-Württemberg
45
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 10:
tatsächliche und anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung
- Bayern -
46
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 10:
tatsächliche und anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung
- Berlin -
47
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 10:
tatsächliche und anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung
- Brandenburg -
48
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 10:
tatsächliche und anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung
- Bremen -
49
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 10:
tatsächliche und anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung
- Hamburg -
50
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 10:
tatsächliche und anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung
- Hessen -
51
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 10:
tatsächliche und anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung
- Mecklenburg-Vorpommern -
52
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 10:
tatsächliche und anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung
- Niedersachsen -
53
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 10:
tatsächliche und anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung
- Nordrhein-Westfalen -
54
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 10:
tatsächliche und anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung
- Rheinland-Pfalz -
55
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 10:
tatsächliche und anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung
- Saarland -
56
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 10:
tatsächliche und anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung
- Sachsen -
57
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 10:
tatsächliche und anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung
- Sachsen-Anhalt
58
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 10:
tatsächliche und anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung
- Schleswig-Holstein -
59
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 10:
tatsächliche und anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung
- Thüringen
60
Tabelle zu Frage 15:
Bestand (12-Monatsdurchschnitt) an Teilnahmen in Arbeitsgelegenheiten Variante Mehraufwand
Deutschland, Bundesländer
2005 - 2010, Datenstand: März 2011
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Daten der Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten ohne Informationen der zugelassenen kommunalen Träger in 2005. Daher ist eine Ausweis von Anteilen nicht sinnvoll.
61
Tabelle zu Frage 16:
Eingliederungsleistungen im Rechtskreis des SGB II (Angaben in Euro)
a) Ausgaben für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit 1) ohne Ausgaben für die
Bundesprogramme "Beschäftigungspakte für Ältere" und "Kommunal-Kombi“
b) Ausgaben für Beschäftigungspakte für Ältere (hier: 30.000 Zusatzjobs)
c) Ausgaben für Beschäftigungspakte für Ältere (hier: 50plus)
1) Ausgaben für allgemeine Eingliederungsleistungen sowie für Leistungen nach § 16e SGB II (seit 2008) und § 16f SGB II (seit
2009) ohne Einnahmen aus dem Forderungseinzug und ohne Ausgaben für die Ausfinanzierung von Maßnahmen der
zugelassenen kommunalen Träger aus 2004 durch die Agenturen für Arbeit
2)
Angaben auf Basis der Jahresrechnungen der Bundesagentur für Arbeit und der zugelassenen kommunalen Träger
3) Angaben für die zugelassenen kommunalen Träger auf Basis vorläufiger Bewirtschaftungsdaten
4)
Im Jahr 2005 betrugen die Ausgaben für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit bundesweit insgesamt rd. 3,56 Mrd. Euro. Die
Differenz zu der genannten Summe in Höhe von rd. 2,95 Mrd. Euro ist insbesondere mit der Erstattung des Bundes an die BA
im Jahr 2005 für Vorbindungen in der Arbeitsförderung, die dem SGB II Kundenkreis zuzurechnen waren, zu begründen.
62
Tabellen zu Frage 17:
Austritte und Eingliederungsquoten1) für Ermessenleistungen ohne Einstiegsgeld
(ESG) im Rechtskreis SGB II, darunter: ohne Folgeförderung - ohne Daten der
zugelassenen kommunalen Träger
Deutschland, Länder
2005 - 2009, Datenstand. Jahresabschluss des jew. Berichtsjahres 2)
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) EQ: Eingliederungsquote = svpf. Beschäftigte / (Austritte insgesamt - nicht recherchierbare Fälle) * 100
2) Daten liegen für 2005 nicht vor und Länderdaten liegen für das Jahr 2009 nicht standardmäßig
ohne Informationen zugelassener kommunaler Träger vor.
Ausgaben für Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Rechtskreis SGB II, in 1.000
Euro - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger1)
Deutschland, Länder
2005 - 2009, Datenstand: Jahresabschluss des jew. Berichtsjahres
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
63
Tabelle zu Frage 18:
Entwicklung der Eingänge an Widersprüchen nach Regionaldirektionen 2006 bis 2010
im Rechtskreis SGB II
Regionaldirektion 2006 2007 2008 2009 2010
Bund 704.484 763.887 788.627 805.234 835.692
Berlin-Brandenburg 155.018 149.962 152.428 155.368 161.458
Baden-Württemberg 55.592 55.947 58.979 58.392 60.423
Bayern 45.430 58.037 51.276 60.634 52.676
Hessen 22.825 21.845 24.527 26.252 27.378
Nord 65.683 76.315 78.689 79.086 83.239
Nordrhein-Westfalen 77.059 93.281 101.968 102.570 124.363
Niedersachsen-Bremen 72.690 70.132 73.160 80.527 86.118
Rheinland-Pfalz-Saarland 29.714 31.275 33.454 33.818 35.028
Sachsen 79.673 90.623 98.768 90.902 90.201
Sachsen-Anhalt-Thüringen 100.800 116.470 115.378 117.685 114.808
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle zu Frage 19:
Entwicklung der Eingänge an Klagen nach Regionaldirektionen 2006 bis 2010 im
Rechtskreis SGB II
Regionaldirektion 2006 2007 2008 2009 2010
Bund 69.912 99.152 132.356 142.736 158.346
Berlin-Brandenburg 11.901 18.837 22.288 26.304 31.244
Baden-Württemberg 5.726 7.551 8.710 9.021 9.343
Bayern 5.641 8.597 9.249 10.754 9.027
Hessen 2.609 3.070 4.413 4.446 4.556
Nord 7.108 10.168 12.916 13.714 15.568
Nordrhein-Westfalen 10.117 13.382 17.335 18.326 21.440
Niedersachsen-Bremen 7.964 9.521 12.455 13.941 17.028
Rheinland-Pfalz-Saarland 3.673 4.158 5.915 5.552 5.371
Sachsen 6.044 9.916 15.535 15.158 16.063
Sachsen-Anhalt-Thüringen 9.129 13.952 23.540 25.520 28.706
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
64
Tabelle zu Frage 20:
Entwicklung der durchschnittlichen rechnerischen Bearbeitungsdauer der
Widersprüche im Rechtskreis SGB II nach Regionaldirektionen in Monaten
2006 bis 2010
Regionaldirektion 2006 2007 2008 2009 2010
Bund 4,9 4,4 3,4 3,0 2,4
Berlin-Brandenburg 6,4 5,0 3,2 3,1 2,0
Baden-Württemberg 2,6 2,1 1,7 1,5 1,6
Bayern 3,8 3,6 2,8 2,4 2,3
Hessen 4,5 4,5 2,9 2,5 2,1
Nord 4,1 2,9 3,1 2,5 1,8
Nordrhein-Westfalen 3,9 3,9 2,9 2,6 2,4
Niedersachsen-Bremen 3,5 4,9 3,5 3,6 2,9
Rheinland-Pfalz-Saarland 2,9 3,0 2,7 2,6 2,5
Sachsen 7,4 5,7 4,1 4,3 3,0
Sachsen-Anhalt-Thüringen 5,8 5,6 4,6 3,5 3,0
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
65
Tabelle a zu Frage 21:
- Widersprüche im Rechtskreis SGB II -
Entwicklung des Anteils der Stattgaben (ganz und teilweise) bei Widersprüchen nach
Regionaldirektionen im Rechtskreis SGB II
2006 bis 2010
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle b zu Frage 21:
- Klagen im Rechtskreis SGB II -
Entwicklung des Anteils der erfolgreichen Klagen aus Sicht der Kläger nach
Regionaldirektionen im Rechtskreis SGB II
2006 bis 2010
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
66
Tabelle zu Frage 22:
Zeitreihe zu Sanktionen nach Ländern
Deutschland und Länder
Jahresdurchschnittsergebnisse 2)
Hinweis: bei Untergrößen ist eine Mehrfachnennung möglich!
67
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 22:
68
Fortsetzung der Tabelle zu Frage 22:
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von
Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden bei den Ihnen zur Verfügung gestellten Daten auch
Zahlenwerte kleiner 3 anonymisiert oder zu Gruppen zusammengefasst.
1) ab dem Berichtsmonat Juli 2009, rückwirkend bis Januar 2008, sind unter § 31 Abs. 4 Nr. 3a auch die Sanktionen aufgrund
verkürzter Sperrzeit nach § 144 Abs. 6 SGB III enthalten
2) Durch den Neuaufbau der Datenbank innerhalb Grundsicherungsstatistik können die Daten ab Januar 2009, rückwirkend
bis Januar 2008, geringfügig von bereits publizierten Ergebnissen abweichen. Die Revidierung für das Jahr 2007 konnte aus
technischen Gründen bisher noch nicht erfolgen.
69
Tabelle a zu Frage 23:
- Widersprüche im Rechtskreis SGB II -
Entwicklung des Anteils der Stattgaben (ganz und teilweise) bei Widersprüchen nach
Regionaldirektionen im Rechtskreis SGB II
Schwerpunkt Sanktionen
2006 bis 2010
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle b zu Frage 23:
- Klagen im Rechtskreis SGB II -
Entwicklung des Anteils der erfolgreichen Klagen aus Sicht der Kläger nach
Regionaldirektionen im Rechtskreis SGB II
Schwerpunkt Sanktionen
2006 bis 2010
Region
Erledigung
gesamt
Erfolgsquote
aus Sicht der
Kläger
Erledigung
gesamt
Erfolgsquote
aus Sicht der
Kläger
Erledigung
gesamt
Erfolgsquote
aus Sicht der
Kläger
Erledigung
gesamt
Erfolgsquote
aus Sicht der
Kläger
Erledigung
gesamt
Erfolgsquote
aus Sicht der
Kläger
Bund 1.228 41,9% 3.035 51,0% 5.747 65,2% 6.600 53,6% 6.964 60,0%
Berlin-Brandenburg 189 45,0% 442 60,4% 617 59,8% 828 62,4% 1.008 67,3%
Baden-Württemberg 112 29,5% 348 46,8% 591 53,6% 743 51,3% 654 59,0%
Bayern 202 33,3% 599 39,7% 854 48,0% 997 47,0% 895 55,5%
Hessen 24 50,0% 120 60,8% 166 67,5% 236 39,0% 312 56,7%
Nord 118 34,7% 177 47,5% 423 56,0% 607 46,3% 704 57,4%
Nordrhein-Westfalen 158 46,8% 454 55,3% 895 56,5% 1.001 52,0% 1.210 60,0%
Niedersachsen-Bremen 164 40,2% 327 48,0% 522 56,3% 631 54,7% 626 59,3%
Rheinland-Pfalz-Saarland 103 36,9% 180 38,3% 317 52,7% 442 50,0% 462 49,1%
Sachsen 48 56,3% 133 60,2% 374 65,8% 447 60,7% 473 66,0%
Sachsen-Anhalt-Thüringen 110 63,6% 255 64,7% 988 ---* 668 62,5% 620 64,4%
* Wert liegt nicht vor.
20102006 2007 2008 2009
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
70
Tabellen zu Frage 24:
71
Fortsetzung der Tabellen zu Frage 24:
72
Fortsetzung der Tabellen zu Frage 24:
73
Fortsetzung der Tabellen zu Frage 24:
74
Fortsetzung der Tabellen zu Frage 24:
75
Tabellen zu Frage 25:
76
Tabellen zu Frage 26, 32 und 33:
77
Tabellen zu Frage 28:
78
Tabellen zu Frage 30:
79
Tabellen zu Frage 31 (Jahr 2005):
80
Fortsetzung der Tabellen zu Frage 31 (Jahr 2005):
81
Fortsetzung der Tabellen zu Frage 31 (Jahr 2005):
82
Fortsetzung der Tabellen zu Frage 31 (Jahr 2005):
83
Tabellen zu Frage 31 (Jahr 2006):
84
Fortsetzung der Tabellen zu Frage 31 (Jahr 2006):
85
Fortsetzung der Tabellen zu Frage 31 (Jahr 2006):
86
Fortsetzung der Tabellen zu Frage 31 (Jahr 2006):
87
Tabellen zu Frage 31 (Jahr 2007):
88
Fortsetzung der Tabellen zu Frage 31 (Jahr 2007):
89
Fortsetzung der Tabellen zu Frage 31 (Jahr 2007):
90
Fortsetzung der Tabellen zu Frage 31 (Jahr 2007):
91
Tabellen zu Frage 31 (Jahr 2008):
92
Fortsetzung der Tabellen zu Frage 31 (Jahr 2008):
93
Fortsetzung der Tabellen zu Frage 31 (Jahr 2008):
94
Fortsetzung der Tabellen zu Frage 31 (Jahr 2008):
95
Tabellen zu Frage 31 (Jahr 2009):
96
Fortsetzung der Tabellen zu Frage 31 (Jahr 2009):
97
Fortsetzung der Tabellen zu Frage 31 (Jahr 2009):
98
Fortsetzung der Tabellen zu Frage 31 (Jahr 2009):
99
Fortsetzung der Tabellen zu Frage 31 (Jahr 2009):
100
Fortsetzung der Tabellen zu Frage 32:
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Fortsetzung der Tabellen zu Frage 32:
102
Fortsetzung der Tabellen zu Frage 32:
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