[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5651
17. Wahlperiode 20. 04. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton
Hofreiter, Dorothea Steiner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/5318 –
Stand und Erfolge der Umweltzonen und der Feinstaubbekämpfung in
Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit 2005 gelten europaweit Grenzwerte für Feinstaub. Den Kommunen
wurden mit den gesetzlichen Grundlagen zu den europäischen
Luftreinhaltungsvorgaben verschiedene Instrumente an die Hand gegeben, um die hohe
Belastung mit Feinstaub einzudämmen. Hierzu gehören Fahrbeschränkungen für
den Straßenverkehr, die Stilllegung von Industrieanlagen sowie die
Einrichtung von Umweltzonen.
Trotz verschiedener Maßnahmen liegen zahlreiche deutsche Städte noch
immer und teilweise deutlich über der tolerierten Anzahl der Überschreitungen
des Grenzwertes pro Jahr. Die dreijährige Übergangsfrist für die Einhaltung
der Partikel-Grenzwerte läuft am 11. Juni 2011 aus, dann drohen bei weiteren
Grenzwertüberschreitungen Strafzahlungen an die EU-Kommission. Seit dem
1. Januar 2010 gelten überdies neue EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid.
Demnach darf der Stundengrenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit
von 200 Mikrogramm NO2 je Kubikmeter Luft nicht öfter als 18-mal im
Kalenderjahr überschritten werden, der Jahresgrenzwert beträgt für NO2 40
Mikrogramm je Kubikmeter. Auch für Stickstoffoxid gewährt die EU-Kommission
eine Übergangsfrist bis 2015, jedoch nur, wenn die betroffene Kommune
Maßnahmen zur Reduktion unternimmt. Im Jahr 2010 wurde in keiner
deutschen Großstadt der Grenzwert für Stickstoffoxid eingehalten, bei Feinstaub
sieht es nicht viel besser aus.
Die Einrichtung von Umweltzonen ist trotz fortbestehender Belastungen (z. B.
aus Hintergrundbelastungen, grenzüberschreitende Emissionen etc.) das
zentrale Elemente bei der Reduktion von Feinstaub im Verkehr. Drei Jahre nach
Errichtung der ersten Umweltzone in Deutschland ist die Zahl zum
Jahresbeginn 2011 auf 44 angewachsen. Die Belastungen mit Luftschadstoffen wie
Feinstaub und Stickstoffoxiden ist grundsätzlich noch immer zu hoch.
Überdies führen Feinstaub- respektive Rußpartikel nicht nur zu schweren
Gesundheitsschäden, sondern tragen zur Klimaerwärmung bei. Eine neue Studie Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 14. April 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/5651 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodefür das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der World
Meterological Organization (WMO) belegt, dass die globale Erwärmung um
ca. 0,5 Grad bis 2050 reduziert werden könnte, wenn auch kurzlebige
Klimagase wie Rußpartikel deutlich minimiert werden (UNEP and WMO, 2011,
„Integrated Assessment of Black Carbon and Tropospheric Ozone Summary
for Decision Makers“,
www.unep.org/gc/gc26/download.asp?ID=2197).
1. Wie haben sich die Feinstaubemissionen in Deutschland in den
vergangenen vier Jahren entwickelt, und welche Quellgruppen verantworten dabei
welchen Anteil an PM10 und PM2,5?
Die Entwicklung der Feinstaubemissionen (PM10 und PM2, 5) in Deutschland
von 2005 bis 2009 sowie die dafür verantwortlichen Quellgruppen mit ihren
Anteilen enthalten die nachfolgenden Tabellen. Daten für 2010 liegen noch
nicht vor. In diesen fünf Jahren fielen die Emissionen um 16,6 Prozent (PM10)
bzw. 18,2 Prozent (PM2, 5).
PM10-Emissionen (in Kilotonnen) 2005 2006 2007 2008 2009 %
von
2009
Trend
letzte
5 Jahre
Insgesamt 216,7 216,5 210,2 190,7 180,8 100,0 % –16,6 %
1. Energie 92,49 91,99 86,79 84,39 80,19 44,3 % –13,3 %
A. Verbrennung fossiler Brennstoffe 91,47 90,99 85,77 83,41 79,38 43,9 % –13,2 %
1. Energiewirtschaft 11,89 11,79 12,15 12,41 11,60 6,4 % – 2,4 %
2. Verarbeitendes Gewerbe 3,91 3,78 3,70 3,05 3,19 1,8 % –18,5 %
3. Verkehr 43,91 42,61 40,12 36,98 34,63 19,2 % –21,1 %
davon Straßenverkehr 40,07 39,10 36,92 34,00 31,79 17,6 % –20,7 %
4. Übrige Feuerungsanlagen 31,38 32,58 29,57 30,78 29,79 16,5 % – 5,0 %
davon Gewerbe, Handel,
Dienstleistung
1,85 1,98 1,85 2,04 1,93 1,1 % – 4,5 %
davon Haushalte 21,53 22,77 21,35 23,66 24,26 13,4 % 12,7 %
5. Militär und weitere kleine
Quellen
0,38 0,23 0,23 0,18 0,17 0,1 % –56,4 %
B. Diffuse Emissionen aus Brennstoffen 0,90 0,88 0,89 0,86 0,74 0,4 % –17,8 %
2. Industrieprozesse 76,86 77,39 75,83 58,37 51,80 28,6 % –32,6 %
A. Mineralische Produkte 7,43 7,97 7,71 7,58 6,96 3,8 % – 6,4 %
B. Chemische Industrie 0,47 0,54 0,54 0,53 0,49 0,3 % – 3,7 %
C. Herstellung von Metall 24,27 23,87 23,42 6,76 4,48 2,5 % –81,6 %
D. Herstellung weiterer Produkte 1,84 1,80 1,63 1,52 1,44 0,8 % –21,9 %
G. Andere (Staubemissionen als diffuse
Emissionen von Gewerbe und
Handel sowie Schüttgutemissionen)
42,84 43,22 42,53 41,96 38,43 21,3 % –10,3 %
3. Lösemittel und andere
Produktverwendung
10,43 10,41 10,40 10,37 10,35 5,7 % – 0,8 %
4. Landwirtschaft 37,04 36,77 37,32 37,65 38,53 21,3 % – 4,0 %
B. Düngerwirtschaft 18,31 18,09 18,62 18,86 19,72 10,9 % – 7,7 %
D. Landwirtschaftliche Böden 18,72 18,68 18,69 18,79 18,81 10,4 % – 0,4 %
6. Abfall 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,0 % 12,3 %
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/56512. Welche Folgen haben die Feinstaubemissionen für die Gesundheit und das
Klima?
Das Einatmen von Feinstaub wirkt sich negativ auf den Gesundheitszustand
des Menschen aus. Kleine Partikel dringen tief in die Atemwege ein. Sie
können Störungen, wie etwa entzündliche Veränderungen im Atemtrakt,
hervorrufen oder Herz und Kreislauf beeinträchtigen. Bei kurzfristig (einige Stunden bis
Tage) erhöhten PM10-Konzentrationen steigt die Zahl der
Krankenhauseinweisungen wegen Atemwegserkrankungen und die Gesamtsterblichkeit der
Bevölkerung steigt um knapp ein Prozent. Eine lebenslang um 10 Mikrogramm pro
Kubikmeter Luft höhere PM10-Belastung geht mit einer durchschnittlichen
Verkürzung der Lebenserwartung von knapp sechs Monaten einher. Bei PM2,5
beträgt die Abnahme der Lebenserwartung sogar acht Monate.*
PM2,5-Emissionen (in Kilotonnen) 2005 2006 2007 2008 2009 %
von
2009
Trend
letzte
5 Jahre
Insgesamt 121,8 120,5 114,2 106,1 99,7 100,0 % –18,2 %
1. Energie 79,88 79,19 73,89 71,59 67,63 67,8 % –15,3 %
A. Verbrennung fossiler Brennstoffe 79,34 78,68 73,41 71,07 67,23 67,4 % –15,3 %
1. Energiewirtschaft 10,49 10,40 10,71 10,97 10,27 10,3 % – 2,1 %
2. Verarbeitendes Gewerbe 3,39 3,27 3,21 2,71 2,83 2,8 % –16,6 %
3. Verkehr 35,10 33,69 31,10 27,97 25,75 25,8 % –26,6 %
davon Straßenverkehr 31,27 30,19 27,90 24,98 22,91 23,0 % –26,7 %
4. Übrige Feuerungsanlagen 29,98 31,09 28,16 29,25 28,22 28,3 % – 5,9 %
davon Gewerbe, Handel,
Dienstleistung
1,65 1,77 1,64 1,82 1,72 1,7 % – 4,3 %
davon Haushalte 20,38 21,53 20,19 22,39 22,95 23,0 % 12,6 %
5. Militär und weitere kleine
Quellen
0,38 0,23 0,23 0,18 0,17 0,2 % –56,3 %
B. Diffuse Emissionen aus Brennstoffen 0,42 0,41 0,42 0,41 0,35 0,4 % –16,3 %
2. Industrieprozesse 25,69 25,14 24,02 18,21 15,56 15,6 % –39,4 %
A. Mineralische Produkte 3,58 3,84 3,73 3,56 3,21 3,2 % –10,4 %
B. Chemische Industrie 0,30 0,34 0,34 0,33 0,31 0,3 % – 3,2 %
C. Herstellung von Metall 10,45 9,86 9,42 4,28 2,79 2,8 % –73,3 %
D. Herstellung weiterer Produkte 1,17 1,15 1,04 0,97 0,91 0,9 % –22,7 %
G. Andere (Staubemissionen als diffuse
Emissionen von Gewerbe und
Handel sowie Schüttgutemissionen)
10,19 9,96 9,50 9,07 8,34 8,4 % –18,1 %
3. Lösemittel und andere
Produktverwendung
10,43 10,41 10,40 10,37 10,35 10,4 % – 0,8 %
4. Landwirtschaft 5,92 5,83 5,90 6,01 6,18 6,2 % – 4,3 %
B. Düngerwirtschaft 5,20 5,11 5,18 5,29 5,46 5,5 % – 4,8 %
6. Abfall 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,0 % 12,3 %
* Quelle Methodology for the Cost-Benefit analysis for CAFE, Volume 2: Health Impact Assessment, AEA Technology. For European
Commission DG Environment under contract ENV.C.1/SER/2003/0027, February 2005 / Wichtigste epidemiologische Grundlage:
Pope, CA III, Burnett RT, Thun MJ, Calle EE, Krewski D, Ito K, Thurston GD (2002). Lung cancer, cardiopulmonary mortality, and long-term
exposure to fine particulate air pollution. Journal of the American medical association, 287: 1132–1141.
Drucksache 17/5651 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Beschaffenheit des Feinstaubs ist maßgebend für seine Auswirkung auf das
Klima. Während Ruß, der im Wesentlichen aus unvollständigen
Verbrennungsprozessen stammt, die Atmosphäre erwärmt, führt organischer Kohlenstoff, der
den Großteil des Kohlenstoffgehalts im Feinstaub darstellt, zu einer
Abkühlung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.
3. Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung über die Reduktion von
Luftschadstoffen in den einzelnen Umweltzonen seit ihrer Entstehung vor
(bitte aufschlüsseln nach Kommunen, Schadstoffen und den Jahren 2008,
2009)?
Als Instrument zur Verbesserung der Luftqualität werden Umweltzonen von
den Ländern eingerichtet und auch hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat die
74. und 75. Umweltministerkonferenz (UMK) im Jahr 2010 ausführlich über
den Sachstand zu Umweltzonen und deren Wirksamkeit unterrichtet.
Aus den Berichten der LAI geht hervor, dass Umweltzonen einen positiven
Effekt auf die Luftqualität haben: Sie bewirken sowohl einen Rückgang der
Feinstaubbelastung, insbesondere der sehr gesundheitsschädlichen Rußpartikel, als
auch der Stickstoffoxidbelastung. Nach dem Bericht für die 74. UMK zeigen
Untersuchungen in Berlin auch, dass nach Einführung der Umweltzone der
Bestand an alten Fahrzeugen deutlich schneller zurückgeht, als dies aus Sicht des
Landes ohne Umweltzone zu erwarten gewesen wäre. In Berlin, wo am 1.
Januar 2008 die Umweltzone mit Fahrverboten für Fahrzeuge der schlechtesten
Schadstoffgruppe eingerichtet worden ist, nahm der Bestand dieser Fahrzeuge
bis Ende 2008 um mehr als 70 Prozent bei Pkw und etwa 53 Prozent bei
Nutzfahrzeugen ab.
In seinen Berichten hat die LAI festgestellt, dass die Wirkung der
Umweltzonen mit Fahrverboten für Fahrzeuge der schlechtesten Schadstoffgruppe auf
die Immissionsbelastungen bei Feinstaub (PM10) und bei NO2 bis zu 10 Prozent
betragen kann. Berlin gibt einen Rückgang der Stickstoffoxidemissionen (NOx)
um fast 20 Prozent gegenüber 2007 an.
Die LAI rechnet mit einer deutlichen Steigerung der Wirkung der
Umweltzonen, wenn nur die saubersten Fahrzeuge (mit grüner Plakette) sie befahren
dürfen. Derartige Umweltzonen gibt es seit dem 1. Januar 2010 in Berlin und
Hannover sowie seit dem 1. März 2011 in Leipzig. Für weitere Umweltzonen
ist die Umstellung auf grüne Plaketten geplant. In dem Bericht für die 74. UMK
werden Berliner Prognosen zitiert, wonach durch die verschärfte Umweltzone
mehr als eine Verdoppelung des Minderungseffekts erwartet wird.
Auswertungen im Hinblick auf die Wirkung dieser Umweltzonen liegen noch nicht vor.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Länder auch zur Wirksamkeit
dieser Umweltzonen so schnell wie möglich Auswertungen vornehmen.
Eine Aufschlüsselung nach Kommunen, Schadstoffen und den Jahren 2008,
2009 liegt der Bundesregierung nicht vor.
4. Welche Minderungen von Feinstaubemissionen wurden durch die
Einführung der Umweltzonen erreicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/56515. Lassen sich signifikante Unterschiede bei der Entwicklung der
Feinstaubwerte in den Kommunen ohne Umweltzonen gegenüber jenen mit
Umweltzonen erkennen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
6. Von welchen Faktoren und Kriterien hängt nach Auffassung der
Bundesregierung die Wirksamkeit von Umweltzonen ab?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 8 verwiesen.
7. Wie viele Umweltzonen erfüllen nach Erkenntnissen der
Bundesregierung diese Kriterien?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 8 verwiesen.
8. Welche bundesweiten Vorgaben bei der Ausgestaltung der Umweltzonen
hält die Bundesregierung für geeignet, um eine wirksame Reduktion der
Luftschadstoffe zu erreichen?
Bei der Regelung der in einer Umweltzone maßgebenden
Verkehrsbeschränkungen sind die spezifischen örtlichen Umstände zu berücksichtigen. Hierzu
gehören insbesondere die jeweilige Schadstoffbelastung und die spezifischen
meteorologischen Verhältnisse. Vor diesem Hintergrund sind generelle
bundesweite Vorgaben für die Ausgestaltung von Umweltzonen nicht sachgerecht.
9. Plant die Bundesregierung soweit rechtlich möglich bundesweite
Vorgaben etwa für die einheitliche Ausgestaltung der Ausnahmeregelungen für
Umweltzonen, bzw. hat die Umweltministerkonferenz die
Bundesregierung um solche Vorschläge ersucht?
Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr gemeinsam mit den
Umweltministerien der Länder einen Abstimmungsprozess zur bundesweiten
Vereinheitlichung der Ausnahmeregelungen von Verkehrsverboten in Umweltzonen
eingeleitet. Der Abstimmungsprozess ist noch nicht abgeschlossen.
10. Ist die Bundesregierung bereit, aufgrund der anhaltend hohen
Belastungen in den Städten die bundesweiten Ausnahmeregelungen für zwei- und
dreirädrige Fahrzeuge sowie für mobile Geräte und Arbeitsmaschinen
abzuschaffen?
Die Bundesregierung hat bei der Verordnung zur Kennzeichnung der
Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV)
weitgehend die vom Bundesrat beschlossenen Regelungen (Bundesratsdrucksache
552/05 (Beschluss), Bundesratsdrucksache 464/07 (Beschluss)) übernommen.
Damit wurden zunächst die Fahrzeugklassen, die den größten Anteil am
innerstädtischen Verkehr haben und bei denen die Verringerung der
Abgasemissionen stufenweise bereits über Jahrzehnte geregelt ist, in die
Plakettenkennzeichnung einbezogen. Dabei handelt es sich um die Fahrzeugklassen M (Pkw) und
N (Lkw, Busse, Zugmaschinen).
Falls es aus Sicht der Bundesländer erforderlich ist, wird die Einbeziehung
weiterer Fahrzeugklassen in die 35. BImSchV in Betracht kommen. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
Drucksache 17/5651 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Sieht die Bundesregierung Geschwindigkeitsbegrenzungen als ein
probates Mittel an, um die Feinstaubbelastung in Ballungsräumen zu senken,
da gemäß einer Auswertung der Luftreinhaltepläne durch die
Europäische Kommission von 2006 Feinstaub-Emissionsminderungen durch ein
Tempolimit von 80 km/h für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge auf
Autobahnen zwischen 30 und 70 Prozent reduzieren können (vgl.
Umweltbundesamt, Feinstaubbelastung in Deutschland, 2009, S. 12)?
Ob und inwieweit Geschwindigkeitsbeschränkungen geeignet sind, die
Feinstaubbelastung in Ballungsräumen tatsächlich zu senken, kann nur von den
Ländern unter Berücksichtigung der konkreten Bedingungen vor Ort
entschieden werden.
12. Wird die Bundesregierung den Ländern wenn rechtlich möglich
einheitliche Vorgaben für die wirksame Kontrolle der Plakettenpflicht
vorschlagen?
Die Überwachung der Vorschriften fällt in die alleinige Zuständigkeit der
Länder.
13. Unterstützt die Bundesregierung die Aufforderung von
Luftreinhalteexperten an die Kommunen, die Einfahrbedingungen grundsätzlich zu
verschärfen (Stufe 3), sobald die Feinstaubgrenzwerte überschritten sind?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 8 ausgeführt, sind bei der Regelung der in
einer Umweltzone maßgebenden Verkehrsbeschränkungen die spezifischen
örtlichen Umstände zu berücksichtigen. Entsprechende Entscheidungen treffen
die örtlich zuständigen Behörden der Länder.
14. Welche zusätzlichen Maßnahmen will die Bundesregierung zur
Abgasreinigung im Straßenverkehr ergreifen, um die Belastung mit Feinstaub
und Stickstoffoxiden zu reduzieren?
Durch die Verschärfung der europäischen Abgasvorschriften wurden in den
letzten Jahren deutliche Emissionsminderungen erreicht. So haben nach
Berechnungen des Umweltbundesamtes sowohl die Partikel- als auch die
Stickoxidemissionen aus dem Straßenverkehr bis zum Jahr 2010 um rund 60 Prozent
gegenüber 1990 abgenommen. Um diese Entwicklung fortzuführen, wird
insbesondere der vorgezogenen Einführung von Fahrzeugen der neuen
Abgasstufen Euro 6/VI eine große Bedeutung zukommen. Die Bundesregierung prüft
hierzu, ob und in welcher Form zusätzliche Anreize gesetzt und wie diese
ausgestaltet werden können. Weiterhin unterstützt die Bundesregierung die
Europäische Kommission bei ihren Arbeiten zur Weiterentwicklung der
Emissionsanforderungen an Kraftfahrzeuge.
15. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die rasche Einführung der
Stufe 3 bei den Umweltzonen, d. h. Einfahrverbot für Fahrzeuge der
Schadstoffgruppe 1, 2 und 3 und Einfahrerlaubnis nur mit grüner
Plakette, die wichtigste Voraussetzung für die Einhaltung der Grenzwerte
ist?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/565116. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Verletzung der
Einfahrbestimmungen in die Umweltzone in den Bundesländern ganz unterschiedlich
geahndet werden, und wie bewertet die Bundesregierung dieses
Vorgehen?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Informationen vor.
17. Wie viele Gerichtsverfahren und gerichtlichen Schritte wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung gegen die Einführung von Umweltzonen
in deutschen Kommunen eingeleitet, und wie viele davon waren
erfolgreich?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele Verfahren bislang insgesamt
gegen die Einführung von Umweltzonen eingeleitet und wie viele davon
erfolgreich waren. Die der Bundesregierung bekannten Verfahren waren jeweils
nicht erfolgreich.
18. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Klagen betroffene Bürger auf
Erstellung eines Aktionsplanes und die Einführung verhältnismäßiger
Maßnahmen bei anhaltenden Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte
eingereicht worden sind?
Nein.
19. Wie viele Mahnschreiben sind inzwischen an deutsche Kommunen
ergangen, seit die Europäische Kommission Anfang 2009 gegen die
Bundesrepublik Deutschland wegen Nichteinhaltung der
Luftqualitätsstandards förmlich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat?
Keine.
20. Mit welcher Strafzahlungsforderung der EU-Kommission rechnet die
Bundesregierung für die Kommunen, die auch nach Ablauf der
Übergangsfrist die Grenzwerte für Feinstaub nicht einhalten und auch keine
ausreichenden Maßnahmen ergriffen haben?
Bei der Festsetzung eines Pauschalbetrags oder Zwangsgelds wegen der
Nichtbeachtung eines Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union
berücksichtigt das Gericht die jeweiligen Umstände. Pauschale Aussagen sind nicht
möglich.
21. Plant die Bundesregierung das in der Vergangenheit erfolgreiche Konzept
der Vorförderung wieder einzuführen, bei dem Fahrzeuge geförderte
werden, die frühzeitig eine strengere Abgasnorm erfüllen als gesetzlich
vorgeschrieben ist?
Als Anreiz zur frühzeitigen Marktdurchdringung gilt für Diesel-Pkw der
Emissionsklasse „Euro 6“ bei erstmaliger Zulassung bis 31. Dezember 2013 eine
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von maximal 150 Euro. Diese derzeit strengste
Emissionsklasse ist ab dem 1. September 2015 obligatorisch. Die
Bundesregierung prüft, ob und in welcher Form zusätzliche Anreize gesetzt und wie diese
ausgestaltet werden können.
Drucksache 17/5651 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Ist die Bundesregierung bereit, die im Frühjahr dieses Jahres auslaufende
Malus-Regelung für nichtgefilterte Dieselfahrzeuge bei der Kfz-Steuer zu
verlängern und damit die Förderung der Nachrüstung mit
Rußpartikelfiltern fortzuführen?
Der vergleichsweise geringe Zuschlag nach § 9a des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) war zeitweilig eingeführt worden, um die bis 31. Dezember
2009 befristete Steuerbefreiung für Diesel-Pkw mit nachgerüsteter
Partikelminderungstechnik nach § 3c KraftStG zu kompensieren (vgl.
Bundestagsdrucksache 16/4010). Die Bundesregierung prüft, ob und in welcher Form
zusätzliche Anreize zur Emissionsminderung an der Quelle gesetzt und wie diese
ausgestaltet werden können.
23. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung in den Aktionsplänen für
zielführend, die nach § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bei
Grenzwertüberschreitungen durch die zuständigen Behörden der Länder
als Teil eines Luftreinhalteplanes zu erstellen sind?
Über die Auswahl zielführender Maßnahmen entscheiden die Länder.
24. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass für eine flächendeckende
Nachrüstung aller mobilen Maschinen und Geräte, Binnenschiffe und
Lokomotiven die EU-Abgasgrenzwerte verschärft werden müssen, und setzt
sich die Bundesregierung bei der EU für diese Verschärfung aktiv ein?
Die europäischen Typgenehmigungsvorschriften für neue mobile Maschinen
und Geräte, Binnenschiffe und Lokomotiven haben zum Ziel, das
Funktionieren des Binnenmarktes und den Schutz der menschlichen Gesundheit und der
Umwelt sicherzustellen. Sie umfassen keine Nachrüstvorschriften. Deutschland
hat mit der Dreißigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung bereits Mitte 2007 technische Anforderungen festgelegt, die
Partikelminderungssysteme für eine Nachrüstung von schweren
Nutzfahrzeugen oder von bestimmten mobilen Maschinen und Geräten einhalten müssen.
Im Rahmen der UN/ECE werden derzeit harmonisierte Anforderungen an die
Nachrüstung von mobilen Maschinen und Geräte erarbeitet. Die
Bundesregierung arbeitet aktiv in den Arbeitsgruppen mit.
25. Warum folgt die Bundesregierung nicht dem Beispiel der Schweiz, die
mit einer seit längerem geltenden Partikelfilterpflicht für alle mobilen
Maschinen und Geräte die Feinstaubbelastungen erheblich senken
konnte?
Die Emissionsgrenzwerte für mobile Maschinen und Geräte werden durch die
EU-Richtlinie 97/68/EG geregelt, eine nationale Grenzwertsetzung ist EU-
rechtlich nicht möglich.
26. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, eine
Plakettenverordnung für mobile Maschinen und Geräte mit dem Ziel zu entwickeln, die
Nachrüstung in diesem Bereich zu forcieren, eine Erneuerung des
Fuhrparks anzustoßen und so die Feinstaubbelastung zu mindern?
Für mobile Maschinen und Geräte ist in der 35. BImSchV keine Plakette
vorgesehen. Sie sind in Anhang 3 zu § 2 Absatz 3 der 35. BImSchV enthalten, d. h.
für mobile Maschinen und Geräte sowie Arbeitsmaschinen besteht kein
Verkehrsverbot in Umweltzonen. Bei der Gestaltung der 35. BImSchV ist man da-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/5651von ausgegangen, dass die Luftqualitätsgrenzwerte dennoch erreicht werden
können. Die 35. BImSchV eröffnet die Möglichkeit, Maßnahmen zu ergreifen,
die den Straßenverkehr betreffen. Dies wird als sachgerecht erachtet, weil den
Bundesländern damit ein hinreichendes Instrument zur Verminderung der
relevanten Stickstoffoxid- und Partikelemissionen an die Hand gegeben wird.
In Fällen, in denen Emissionen von Baumaschinen lokal merklich zu den
Stickstoffoxid- und Partikelemissionen beitragen können, können z. B. Städte und
Gemeinden dem Auftraggeber von Baumaßnahmen bei der Ausschreibung
bzw. der Auftragsvergabe vorschreiben, dass die eingesetzten Maschinen
bestimmte Grenzwerte einhalten müssen. So kann punktuell die
Emissionsbelastung vermindert werden.
27. Ist der Bundesregierung die Studie „Integrated Assessment of Black
Carbon and Tropospheric Ozone Summary for Decision Makers“ im Auftrag
des UNEP und der WMO bekannt (
www.unep.org/gc/gc26/download.
asp?ID= 2197)?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die hier vorgeschlagenen
Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub?
Die Studie ist der Bundesregierung bekannt. Die darin vorgeschlagenen
Maßnahmen können zur Reduzierung von Feinstaub geeignet sein.
28. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Feinstaubpartikel als
Ablagerungen auf den Eisflächen der Arktis oder auf Inlandsgletschern die
Reflektion des Sonnenlichts reduziert, das Abschmelzen des Eises
beschleunigt und durch weitere Veränderungen den Klimawandel
beschleunigt?
Feinstaub besteht aus unterschiedlichen Komponenten. Dazu zählen Ruß,
Schwermetalle, Abriebpartikel, biologisches Material, Sulfat, Nitrat,
Ammonium und organische Kohlenstoffe. Rußablagerungen auf Schnee- und
Eisflächen verringern die Reflektion der Sonnenstrahlung und führen damit in der
Tendenz zu einer Erwärmung. Allerdings ist der globale Effekt dieser
Rußablagerungen schwer zu beziffern. Dies liegt daran, dass detaillierte Beobachtungen
dazu fehlen, vorhandene Ablagerungen durch Neuschnee überdeckt werden
und Eisflächen oft zerklüftete Oberflächen haben, die das Reflektionsverhalten
ebenfalls beeinflussen. Im Vierten Sachstandsbericht des IPCC
(Intergovernmental Panel on Climate Change) wird der Strahlungsantrieb von Ruß auf
Schnee als Index für die Bedeutung dieses Faktors als potenzieller
Mechanismus einer Klimaänderung auf 0,1 Watt je Quadratmeter (W/m2) für das Jahr
2005 geschätzt. Der durch anthropogenes CO2 bedingte global gemittelte
Strahlungsantrieb für dasselbe Jahr wurde von IPCC auf 1,66 W/m2 geschätzt.
29. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dieses in der
Fachdebatte als Black Carbon bezeichnete Klimarisiko einzudämmen?
Die zahlreichen Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduzierung der
Feinstaubbelastung zum Schutz der menschlichen Gesundheit führen auch zu einer
Minderung der Emissionen von feinsten Rußpartikeln (engl. black carbon).
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ISSN 0722-8333]