Haltung der Bundesregierung zur angekündigten EU-Rechtsetzungsinitiative zu Dienstleistungskonzessionen und Stand der Vergaberechtsreform
der Abgeordneten Kerstin Andreae, Fritz Kuhn, Britta Haßelmann, Christine Scheel, Dr. Thomas Gambke, Maria Klein-Schmeink, Ingrid Nestle, Brigitte Pothmer, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bisher gelten bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen die durch Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) konkretisierten Grundsätze des EU-Primärrechts (Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz), nicht die Vergaberegeln.
Dienstleistungskonzessionen unterscheiden sich von öffentlichen Aufträgen dadurch, dass der Leistungserbringer nicht von der öffentlichen Hand entlohnt wird, sondern sich direkt beim Nutzer seiner Leistung refinanziert. Die Hauptanwendungsfelder für Dienstleistungskonzessionen liegen in der Daseinsvorsorge (Wasser- und Abfallwirtschaft, Rettungswesen, Schulspeisung).
Die EU-Kommission hat im Oktober 2010 im Single Market Act (KOM(2010) 608) eine Rechtsetzungsinitiative zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für 2011 angekündigt.
Diese EU-Initiative stößt in Deutschland schon im Vorfeld überwiegend auf Ablehnung. Wirtschaftsverbände und öffentliche Auftraggeber bezweifeln, dass zusätzliche Regeln zu mehr Wettbewerb und Transparenz auf den öffentlichen Beschaffungsmärkten führen und sehen keinen diesbezüglichen Regelungsbedarf. Zu derselben Einschätzung kommen auch die kommunalen Spitzenverbände (vgl. Schreiben an die wirtschaftspolitischen Sprecher/-innen der Bundestagsfraktionen vom 15. Februar 2011) Der Bundesrat (Beschluss vom Februar 2010) fürchtet um die bisherigen Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten. Wie auch das Europäische Parlament (sog. Rühle-Bericht vom Mai 2010) sieht er wegen der bestehenden EuGH-Rechtsprechung zu Konzessionen kein Regelungsbedürfnis.
Auch der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages hat sich in seiner Sitzung am 1. Dezember 2010 „einmütig dafür ausgesprochen, dass die Rechtsetzungsinitiative kein Regelungsbestand der Europäischen Union sein sollte. Es wird aus Gründen der Subsidiarität nicht als angemessen angesehen, dass auch im Bereich der Daseinsvorsorge eine Dienstleistungskonzessionspflicht bestehen solle.“ (Schreiben des Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie Eduard Oswald an den EU- Kommissar für den Binnenmarkt und Dienstleistungen Michel Barnier vom 1. Dezember 2010). Er forderte in dem Schreiben im Namen des Ausschusses den EU-Kommissar Michel Barnier auf, von diesem Regelungsvorschlag Abstand zu nehmen.
Drucksache 17/5288 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie bewertet die Bundesregierung die angekündigte Rechtsetzungsinitiative der EU-Kommission zu Dienstleistungskonzessionen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Wirtschaftsverbänden und öffentlichen Auftraggebern, dass eine Einbeziehung der Dienstleistungskonzessionen ins Vergaberecht nicht erforderlich ist?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Auswirkungen hätte nach Einschätzung der Bundesregierung eine Einbeziehung der Dienstleistungskonzessionen in das Vergaberecht auf die Vergabe von Konzessionen durch die Kommunen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Position der kommunalen Spitzenverbände, die eine Einbeziehung von Dienstleistungskonzessionen in das Vergaberecht ablehnen?
Wird die Bundesregierung noch vor Erscheinen des angekündigten Rechtsetzungsaktes die breite Ablehnung der Rechtsetzungsinitiative in Parlament, Bundesrat, Wirtschaftsverbänden und bei den öffentlichen Auftraggebern an die EU-Kommission herantragen?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Wann plant die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP bereits für 2010 angekündigte Reform des Vergaberechts dem Parlament vorzulegen?
Welche Regelungsschwerpunkte wird die angekündigte Reform des Vergaberechts beinhalten?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Evaluierung der mit den Konjunkturpaketen angehobenen Schwellenwerte für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Anwendung des Vergabekriteriums „Wirtschaftlichstes Angebot“ durch Vergabestellen des Bundes?
Wie beteiligt sich die Bundesregierung am Konsultationsprozess über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens, und worin besteht aus Sicht der Bundesregierung der wesentliche Reformbedarf im EU-Vergaberecht?