Stickstoffüberschüsse in landwirtschaftlichen Böden – Vollzug und Regelungslücken der Düngeverordnung
der Abgeordneten Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel formuliert, im Jahr 2010 die Stickstoffüberschüsse im Dreijahresdurchschnitt auf 80 Kilogramm Stickstoff pro Hektar zu senken. Laut Indikatorenbericht 2010 zur nachhaltigen Entwicklung war in Deutschland im Jahr 2008 bundesweit jedoch noch ein Wert von ca. 103 Kilogramm Stickstoff pro Hektar zu verzeichnen. Neuere Daten liegen bisher nicht vor. Die in den letzten fünf Jahren davor erreichten Raten bei der Verminderung der Stickstoffüberschüsse von ca. 1 Prozent jährlich, machen deutlich, dass es unrealistisch ist, dass das für 2010 gesteckte Ziel erreicht worden ist. Dafür hätte laut Statistischem Bundesamt der Rückgang der Stickstoffüberschüsse von 2008 bis zum Zieljahr 2010 durchschnittlich 9 Prozent jährlich betragen müssen. Unter Berücksichtigung der erheblichen Abweichung zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist nunmehr ein Strategiewechsel erforderlich, der es tatsächlich ermöglicht, die Stickstoffüberschüsse in landwirtschaftlich genutzten Böden auf ein ökologisch und ökonomisch vertretbares Maß zu senken.
Ein Blick auf die regionale Verteilung der Stickstoffüberschüsse in Deutschland macht deutlich, dass es erhebliche regionale Schwerpunkte gibt. So liegen die Stickstoffüberschüsse in einzelnen Regionen über 200 Kilogramm je Hektar und Jahr. Die Regionen mit besonders hohen Stickstoffüberschüssen sind vor allem in Nordwestdeutschland und zum Teil im südlichen Bayern zu finden. Besonders auffällig sind hier die Schwerpunkte der Tierhaltung. Demgegenüber sind die Stickstoffüberschüsse in den Regionen, in denen vor allem Ackerbau bzw. nur in angemessenem Umfang Tierhaltung betrieben wird, eher unauffällig.
Nach den vorliegenden Flächenauswertungen muss man davon ausgehen, dass die von der Düngeverordnung vorgegebenen Stickstoffüberschüsse (60 kg je ha und Jahr) – ein direkter Vergleich ist aufgrund der unterschiedlichen Bilanzierungsmethoden nicht möglich – in diesen Regionen von sehr vielen Betrieben überschritten werden und die Ausbringung von Gülle und anderen Wirtschaftsdüngern offenbar regelmäßig nicht mit dem Gebot der bedarfsorientierten Düngung, den die Düngeverordnung formuliert, in Einklang stehen. Vielmehr dient die Ausbringung von Gülle und anderen Wirtschaftsdüngern dort offenbar nach wie vor in erster Linie der Entsorgung.
Dies wirft die Frage auf, ob und in welchem Maße die Regelungen der Düngeverordnung bei der Beschränkung von Stickstoffüberschüssen greifen, und ob die darin formulierten Vorgaben ausreichend sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie hoch lagen 2009 und 2010 die Stickstoffüberschüsse gemäß Nachhaltigkeitsberichterstattung im Bundesdurchschnitt und in den einzelnen Regionen, und welche Entwicklung ist dabei jeweils gegenüber den vorher festgestellten Stickstoffüberschüssen festzustellen?
Sofern diese Daten noch nicht vorliegen, wann ist damit zu rechnen, dass diese Daten vorliegen und veröffentlicht werden?
Wo und wie oft werden die regionalen Daten über die Stickstoffüberschüsse, für die der Indikatorenbericht des Statistischen Bundesamtes zur nachhaltigen Entwicklung in Deutschland den bundesweiten Durchschnitt angibt, veröffentlicht?
Welcher Anteil der Stickstoffüberschüsse gemäß Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in die Atmosphäre (als Lachgas, als Ammoniak und als elementarer Stickstoff) und welcher in das Grundwasser bzw. die Gewässer ausgetragen?
Welche Bilanzierungsmethodik liegt den Stickstoffüberschüssen gemäß Nachhaltigkeitsberichterstattung und welche Bilanzierungsmethodik liegt den Stickstoffüberschüssen gemäß Düngeverordnung zugrunde?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, die Bilanzierungsmethodik der Düngeverordnung aus Gründen der Transparenz an die der Nachhaltigkeitsberichterstattung anzugleichen?
Wie hoch liegen gemäß den aktuellen Daten die Stickstoffüberschüsse gemäß Düngeverordnung im Bundesdurchschnitt und in den einzelnen Regionen, und welche Entwicklung ist dabei jeweils gegenüber den vorherigen Stickstoffüberschüssen festzustellen?
Wo und wie oft werden die Daten über die bundesweiten und die regionalen Stickstoffüberschüsse gemäß Düngeverordnung veröffentlicht?
Wäre, und wenn ja, wie wäre es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, die Begrenzung der Stickstoffüberschüsse in der Düngeverordnung nach Standortverhältnissen (z. B. Bodenart) zu differenzieren, und wie begründet sie ihre Haltung?
Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung, um das in der Nachhaltigkeitsstrategie formulierte Ziel zur Senkung der Stickstoffüberschüsse auf 80 Kilogramm Stickstoff pro Hektar zu erreichen, und welchen Zeithorizont sieht die Bundesregierung dafür als realistisch an?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass sich die registrierten Stickstoffüberschüsse in Deutschland sehr stark in den Tierhaltungsregionen konzentrieren?
Wie viele Betriebe haben die zuständigen Behörden in den letzten Jahren im Hinblick auf Überschreitungen der vorgegebenen Stickstoffüberschüsse kontrolliert, und in wie vielen Betrieben haben die zuständigen Behörden dabei in den letzten Jahren Überschreitungen der vorgegebenen Stickstoffüberschüsse festgestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Ländern und nach Betriebsform)?
Werden die Ergebnisse des Vollzugs der Düngeverordnung veröffentlicht (z. B. in einem Bericht, wie ihn das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für die Kontrolle des Pflanzenschutzrechts publiziert), und wenn ja, wie oft, und wenn nein, ist dies geplant?
Welchen Grad an Verbindlichkeit haben die in § 6 Absatz 2 der Düngeverordnung formulierten Obergrenzen für Stickstoffüberschüsse für die Agrarbetriebe?
Welche Sanktionen sieht die Düngeverordnung für das Überschreiten der vorgegebenen Stickstoffüberschüsse vor, und wie werden diese umgesetzt?
Wie oft wurden diese Sanktionen für das Überschreiten der vorgegebenen Stickstoffüberschüsse verhängt (bitte aufgeschlüsselt nach Ländern und Jahren)?
Reichen die in der Düngeverordnung vorgesehenen Sanktionen für das Überschreiten der vorgegebenen Stickstoffüberschüsse aus Sicht der Bundesregierung aus, und wenn nein, wie sollten sie verändert werden?
Welche Möglichkeiten haben die Behörden, im Falle des Überschreitens des Nitratschwellenwertes gemäß Grundwasserverordnung auf die Düngepraxis der Agrarbetriebe im entsprechenden Einzugsgebiet Einfluss zu nehmen?
Reichen diese Möglichkeiten aus Sicht der Bundesregierung aus, oder müssten diese Möglichkeiten erweitert werden, um gegen die Ursachen überhöhter Nitratschwellenwerte effektiv vorgehen zu können?
Welche Möglichkeiten könnten hier geprüft werden?