[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5665
17. Wahlperiode 26. 04. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. April 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/5406 –
Stand des Aufbaus der afghanischen Polizei
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutsche Polizisten sind seit mehreren Jahren in Afghanistan tätig, um dort
beim Aufbau einer Polizei mitzuwirken. Die Fraktion DIE LINKE. hat schon
mehrfach kritisiert, dass es dabei faktisch darum gehe, eine zweite Streitkraft
für den Bürgerkrieg aufzubauen. Die Afghanische Nationalpolizei (ANP),
insbesondere die Bereitschaftspolizei, wird regelmäßig in Gefechte gegen
Aufständische geschickt und weist größere Verluste auf als die afghanische
Armee. Der quasimilitärische Charakter der Polizei wird von den an den
Ausbildungsprogrammen beteiligten Nationen ausdrücklich gewollt. Von Seiten
deutscher Polizeiorganisationen gibt es daran zunehmend Kritik. So äußerte
sich der Hauptpersonalrat der Bundespolizei im vergangenen Sommer mit den
Worten: „Man darf nicht denken, dass wir dort unten Polizeiarbeit machen“,
es handle sich eher um eine leichte Soldatenausbildung. Auch von Seiten der
Gewerkschaft der Polizei wie auch des Bundes Deutscher Kriminalbeamter
werden immer wieder der militärisch relevante Charakter der Arbeit deutscher
Polizisten und ihr Einsatz inmitten eines Kriegsgebietes kritisiert.
Im Januar 2011 hat die Bundesregierung einen „Fortschrittsbericht“ zu
Afghanistan vorgelegt, der nach Ansicht der Fragesteller diese Bezeichnung nicht
verdient. Probleme wie Korruption und systematische Verletzung der
Menschenrechte durch die afghanische Polizei werden darin allenfalls kursorisch
gestreift. Der einzig erkennbare „Fortschritt“ besteht im quantitativen
Zuwachs der ANP, wohingegen sich die Qualität der Polizeiarbeit kaum
verbessert hat.
Berichte von Polizisten, die aus Afghanistan zurückkehren, aber auch von
Journalisten und selbst Stellungnahmen der NATO-Ausbildungsmission
NTM-A zeigen vielmehr, dass die afghanische Bevölkerung „ihrer“ Polizei
kein Vertrauen entgegenbringt, sondern sie als Teil des Sicherheitsproblems
wahrnimmt. Dem NTM-A-Kommandeur General William Caldwell zufolge
erscheint die Polizei vielen Afghanen als Ansammlung „gesetzloser
bewaffneter Männer“ (The Independent, 21. November 2010).
„The New York Times“ (NYT) berichtete am 29. Januar 2011, der rasche
Aufbau des Polizeiumfanges habe dazu geführt, dass viele minderjährige Jungen
rekrutiert wurden, die von Offizieren als Sexsklaven gehalten würden. Das sei
der UNO schon lange bekannt, ebenso der Regierung Hamid Karzais, die es
aber jahrelang verschwiegen habe. Auch im „Fortschrittsbericht“ der
Bundesregierung findet sich kein Wort hierüber.
Seit Sommer vorigen Jahres werden im Rahmen des Versöhnungs- und
Friedensplans (APRP) Angehörige von Milizen in Polizeiuniformen gesteckt und
als „Afghanische Lokale Polizei“ eingesetzt. Ein Bericht der vom US-
Verteidigungsministerium autorisierten Zeitung „Stars and Stripes“ vom 29.
September 2010 vergleicht diese Praxis mit dem Anheuern von Gangsterbanden.
Eine solche Praxis widerlegt die Behauptung der in Afghanistan tätigen
ausländischen Mächte, es gehe ihnen um den Aufbau eines Rechtsstaates.
Der „Quick-fix“-Ansatz, also der rasche Aufbau eines zahlenmäßig großen
Apparates, sei kein Weg, den Aufstand zu bekämpfen, sondern vielmehr dafür,
Gründe für ihn zu liefern, heißt es in einem Bericht des Afghanistan Analysts
Network (AAN) vom 18. November 2010. Auch aus Sicht der Fraktion DIE
LINKE. muss der Versuch, durch den Aufbau der Polizei den Krieg zu
gewinnen und das Land zu beherrschen, als gescheitert betrachtet werden.
1. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass zahlreiche
Veröffentlichungen der Polizeigewerkschaften, aber auch von Experten wie dem
AAN, der Afghanistan Research and Evaluation Unit usw. feststellen, dass
die afghanische Bevölkerung „ihre“ Polizei verbreitet als Wegelagerer,
Schmuggler und Erpresser wahrnimmt, und warum geht sie in ihrem
„Fortschrittsbericht“ hierauf nicht ein?
Die Veröffentlichungen der genannten Institutionen werden, sofern diese
öffentlich zugänglich sind, durch die entsprechenden Fachreferate der
Bundesregierung zur Kenntnis genommen, ausgewertet und fließen gegebenenfalls
entsprechend in den Fortschrittsbericht der Bundesregierung ein. Der
Fortschrittsbericht der Bundesregierung enthält u. a. auf Seite 20 die Aussage:
„Eine weitere Herausforderung bleibt, dass die afghanische Polizei sich das
durch die Korruption in staatlichen Institutionen beschädigte Vertrauen der
Bevölkerung zurückgewinnen muss.“
2. Welche Schlussfolgerungen für die bisher vollbrachte Ausbildungsarbeit
lässt aus Sicht der Bundesregierung die Einschätzung des Kommandeurs
des NTM-A, General William Caldwell, von November 2010 zu, dass die
große Mehrheit der ANP nach wie vor nicht die Gesetze kenne, die sie
durchsetzen solle, und dass die meisten Afghanen in der ANP eine
Ansammlung „gesetzloser bewaffneter Männer“ sähen (THE INDEPEN-
DENT, 21. November 2010)?
Der Independent on Sunday vom 21. November 2010 reißt die Einschätzung von
NTM-A-Kommandeur Generalleutnant William Caldwell aus dem
Zusammenhang und zitiert falsch. Das Zitat bezieht sich auf eine Aussage im Jahresbericht
von NTM-A (Year in Review: November 2009 to November 2010, dort S. 17 f).
General William Caldwell stellt in der Tat fest, dass zu Beginn des
Berichtszeitraums die Mehrheit der Polizeikräfte die Gesetze nicht kannte, die sie umsetzen
sollte, und dass die meisten Afghanen daher nicht überraschend die ANP als
gesetzlose bewaffnete Männer angesehen hätten. Er berichtet jedoch in der Folge
über Verbesserungen innerhalb des Berichtszeitraums. So habe der neue
Innenminister einen zivilen Rechtsberater und einen neuen Leiter der Rechtsabteilung
in seinem Ministerium ernannt. Beide hätten entscheidend dazu beigetragen,
dass erstmals durchsetzbare rechtliche Regelungen für die ANP verabschiedet
worden seien (ANP Code of Conduct, Active Duty Service Obligation,
Presidential Legislative Decree, ANP Inherent Law). Zudem seien die Positionen von
ANP-Rechtsberatern auf Provinzebene geschaffen worden, die in fünf von sechs
Regionen Afghanistans in 15 von insgesamt 34 Provinzen rechtsstaatliche
Ausbildung durchführen. Die Ausdehnung auf weitere Provinzen sei geplant. Alle
diese Verbesserungen, so General William Caldwell in seinem Fazit, hätten dazu
geführt, dass Umfragen eine sich Schritt für Schritt verbessernde Wahrnehmung
der ANP abbildeten.
Die Bundesregierung unterstützt die afghanische Regierung bei ihren
Bemühungen um die Professionalisierung der Sicherheitskräfte, z. B. durch ein
Projekt zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit in fünf Provinzen im Norden des
Landes. Das Projekt hat auch zum Ziel, das rechtsstaatliche Handeln der Polizei
zu verbessern. Es liefert unter anderem Module für die Alphabetisierungskurse
für afghanische Polizisten und trägt so dazu bei, Rechtskenntnis und -
verständnis der Polizeirekruten zu verbessern.
3. Inwiefern will die Bundesregierung Konsequenzen aus der Kritik ziehen,
die Organisationen wie die bundespolizeigewerkschaft – verbund innere
sicherheit, die Gewerkschaft der Polizei und der Bund Deutscher
Kriminalbeamter am militärisch relevanten Charakter des Polizeiaufbaus in
Afghanistan und generell am Einsatz deutscher Polizeibeamter inmitten eines
Kriegsgebietes äußern?
Nach den grundlegenden Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen besteht der Auftrag der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe
(ISAF) unter anderem darin, Afghanistan bei der Aufrechterhaltung der
Sicherheit so zu unterstützen, dass die afghanischen Staatsorgane, das Personal der
Vereinten Nationen und anderes internationales Zivilpersonal, insbesondere
solches, das mit Wiederaufbau- und humanitären Maßnahmen befasst ist, ihre
Tätigkeiten in einem sicheren Umfeld ausüben können.
Die Aufgabe der Polizistinnen und Polizisten im bilateralen Polizeiprojekt
GPPT und bei EUPOL besteht in der Beratung, Unterstützung und Ausbildung
einer zivilen afghanischen Polizei. Allein aus dem Umstand, dass in Afghanistan
ein nicht-internationaler bewaffneter Konflikt vorherrscht, ergeben sich keine
Hinderungsgründe für eine Entsendung von Polizeibeamtinnen und -beamten
nach Afghanistan. Maßgeblich ist allein die konkrete tatsächliche
Sicherheitslage am jeweiligen Ort.
Darüber hinaus verfolgt die Bundesregierung beim Polizeiaufbau, wie im Sitz-
und Statusabkommen vom 23. Oktober 2006 festgelegt, konsequent den Ansatz
der Beratung der afghanischen Sicherheitsbehörden bei der Führung und
Leitung einer nach rechtsstaatlichen Grundsätzen unter Beachtung der
Menschenrechte handelnden afghanischen Polizei. Die Bundesregierung hält auch
weiterhin am Aufbau einer zivil ausgerichteten und orientierten Polizei fest.
4. Haben neben dem Land Brandenburg, das bereits seinen Ausstieg aus der
Polizeiausbildung in Afghanistan erklärt hat, noch weitere Bundesländer
signalisiert, dass sie demnächst keine Polizeibeamten für das bilaterale
Ausbildungsprojekt GPPT (Deutsches Polizei Projekt Team) abstellen
werden, und wenn ja, welche?
Nein.
5. Wie kommt die Bundesregierung in ihrem „Fortschrittsbericht“ auf die Zahl
von 113 000 Polizisten, die es derzeit in Afghanistan gebe, angesichts der
Tatsache, dass sie in der Vergangenheit stets drauf hingewiesen hat, es gebe
überhaut keine verlässlichen Zahlen, weil die Angaben der afghanischen
Regierung stark überhöht seien und eine „aussagefähige Kopfzählung“ erst
noch durchgeführt werden müsse (Reisebericht des damaligen
Bundesministers des Innern, Dr. Thomas de Maizière, vom 26. April 2010)?
a) Ist diese Kopfzählung mittlerweile durchgeführt worden, und wenn ja,
wann, von wem, und mit welchem Ergebnis?
Mit der im Dienstreisebericht des damaligen Bundesinnenministers vom April
2010 getroffenen Aussage „Deutschland wird sich für eine aussagekräftige
Kopfzählung der afghanischen Polizisten einsetzen, um ein klares Bild der
Gesamtstärke zu erhalten“ sind die fortlaufenden deutschen Bemühungen im
Rahmen des Gebergremiums des Rechtsstaatlichkeitsfonds (LOTFA) gemeint, die
Existenz der aus dem LOTFA besoldeten und am elektronischen Gehaltssystem
(electronic payroll system) teilnehmenden Polizisten zu verifizieren. Dies
findet durch einen externen Prüfer (Monitoring Agent) fortlaufend statt. Das
jeweilige Ergebnis wird in monatlichen Prüfungsberichten den Gebern
übermittelt.
b) Umfasst die Zahl von 113 000 die eingerichteten oder die tatsächlich
besetzten Dienstposten, und wenn ersteres, wie viele von diesen sind
tatsächlich besetzt?
Die Zahl 113 000 ist, wie in der Fußnote 2 des Fortschrittsberichts angegeben,
dem ISAF Fact Sheet, aufgerufen Ende November 2010, entnommen und
entspricht der Zahl des damals letzten LOTFA-Berichts vom 7. Oktober 2010:
113 332 Polizisten, die in dem elektronischen Gehaltsdatensystem erfasst
waren. Der damals gültige Stellenplan des afghanischen Innenministeriums
umfasste 122 000 Dienstposten. Das im Rahmen der Londoner Konferenz
vereinbarte Aufwuchszwischenziel von 109 000 für den 31. Oktober 2010 war somit
übertroffen worden, wie der Fortschrittsbericht hervorhebt.
6. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Widersprüche hinsichtlich der
Zahlen zur Abgangs- bzw. Verlustrate der afghanischen Polizei, die laut
„Fortschrittsbericht“ bei der Gendarmerie (Bereitschaftspolizei) über
2 Prozent im Monat betrage, wohingegen NTM-A in ihrem Jahresbericht
(Year in Review, 2009 bis 2010) von einem durchschnittlichen Wert von
5,2 Prozent pro Monat spricht und der Leiter der US-Mission, General
William Caldwell, am 13. Januar 2011 laut Agenturmeldungen geäußert
hat, die Verluste seien so groß, dass man 133 000 Beamte ausbilden müsse,
um am Ende wenigstens 50 000 zu haben?
Aufgrund der örtlichen Umstände ist eine genaue Feststellung der Abgangsrate
mit Schwierigkeiten verbunden. NTM-A arbeitet bei der Erfassung und
Berechnung der Abgangsrate eng mit dem afghanischen Innenministerium
zusammen. Gemeinsam wird versucht, die Zahlen aus allen Provinzen und Distrikten
immer verlässlicher zu gestalten. Die Abgangsrate wird monatlich bekannt
gegeben. Schwankungen von Monat zu Monat sind üblich.
a) Worauf stützt sich die Bundesregierung bei ihrer Zahlenangabe?
Die Bundesregierung stützt sich auf die von NTM-A veröffentlichten Zahlen.
b) Welche weiteren Zahlen gibt es von Seiten der NTM-A, des
International Police Coordination Board (IPCB), des afghanischen
Innenministeriums oder anderer, mit dem Polizeiaufbau befasster Einrichtungen,
und für wie verlässlich hält die Bundesregierung diese Zahlen?
NTM-A arbeitet bei der Feststellung der Abgangsrate eng mit dem afghanischen
Innenministerium zusammen. Die Zahlen werden den im IPCB vertretenden
Staaten und Organisationen regelmäßig bekannt gegeben. Weitere
Zahlenerhebungen von Dritten sind der Bundesregierung nicht bekannt.
7. Gibt es mittlerweile verlässliche Zahlen darüber, wie viele jener Polizisten,
die von deutschen Polizeiausbildern ausgebildet worden sind, tatsächlich
im Dienst verbleiben (wenn ja, bitte angeben), und wenn nicht, wie will die
Bundesregierung ohne solche Zahlen jemals die Effektivität und
Nachhaltigkeit der Ausbildung bemessen können?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26b der Großen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/2878 wird verwiesen.
Das afghanische Innenministerium will mit einem Anreizsystem eine weitere
Reduktion der Abgangsrate erreichen. Das Anreizsystem soll den Polizeiberuf
attraktiver gestalten und ausgebildete Sicherheitskräfte auch nach ihrer
Verpflichtungszeit im Dienst halten. Es umfasst unter anderem höhere Zulagen, die
Einführung eines Schichtsystems und Urlaub. Die Bundesregierung unterstützt
die Implementierung dieses Anreizsystems.
8. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass trotz
Alphabetisierungsbemühungen sowohl von Seiten der GTZ/GIZ – Deutsche
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH – als auch NTM-A
die Zahl der illiteraten afghanischen Polizisten immer noch extrem hoch
ist?
a) Hält die Bundesregierung die Einschätzung im Jahresbericht von Ende
2010 von NTM-A für zuverlässig, derzufolge die Analphabetenquote
bei den unteren Dienstgraden der Polizei 89 Prozent beträgt (und damit
höher ist als die von der Bundesregierung im August 2010 in der
Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE.,
Bundestagsdrucksache 17/2878, genannte Quote von 70 bis 85 Prozent und selbst
bei den Unteroffizieren noch 65 Prozent)?
Wenn nein, welche Einschätzung hat sie diesbezüglich, und wie
begründet sie diese?
Die in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/2878 genannte Quote von 70 bis 85
Prozent Analphabetenrate beim einfachen Dienst der gesamten afghanischen
Polizei beruhte auf Schätzungen von NTM-A und EU, da der Bundesregierung dazu
keine eigenen Erkenntnisse vorliegen. Die Bandbreite der angegebenen Quote
zeigt bereits, dass eine solche Schätzung nur eine grobe sein kann. Deshalb
spricht der zitierte NTM-A-Bericht auch von „annähernd 11 Prozent“
Alphabetisierungsrate bei Rekruten. Diese Zahl bezieht sich darüber hinaus auf die
gesamten afghanischen Sicherheitskräfte (Armee und Polizei). Daraus könnte
sich die leichte Abweichung ergeben.
Vor dem Hintergrund des verbreiteten Analphabetentums hat die
Alphabetisierung afghanischer Polizisten und Polizeirekruten einen hohen Stellenwert im
Rahmen des deutschen Beitrags zum Aufbau einer afghanischen Polizei.
Deutschland hat seit 2002 Alphabetisierungskurse angeboten, die von der
Arbeitsgruppe Entwicklung und Fachkräfte im Bereich der Migration und
Entwicklungszusammenarbeit (AGEF) durchgeführt wurden. 2 775 afghanische
Polizisten haben an diesen Kursen teilgenommen. Seit 2009 finanziert die
Bundesregierung Alphabetisierungskurse für die ANP, die von der Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in derzeit 105 von 114 Distrikten im
Regionalkommando Nord durchgeführt werden. Das hierfür erarbeitete Konzept
ist in den nationalen afghanischen Bildungsstrategieplan eingepasst und mit
dem afghanischen Innen- und Bildungsministerium abgestimmt. Es werden
sechsmonatige Grundkurse und dreimonatige Aufbaukurse durchgeführt. Über
4 600 afghanische Polizistinnen und Polizisten haben bisher an diesen
Alphabetisierungskursen teilgenommen; die Zahl der Teilnehmer steigt weiter an. Für
zukünftige afghanische Polizeitrainer, die im Rahmen des Ansatzes einer
Übergabe in Verantwortung ausgebildet werden, werden spezielle
Alphabetisierungskurse angeboten. Wegen der hohen Bedeutung der Alphabetisierung haben die
afghanische Regierung und NTM-A entschieden, dass die Teilnahme an
Alphabetisierungsmaßnahmen für afghanische Sicherheitskräfte verpflichtend sein
soll.
b) Trifft es zu, dass die Lese- und Schreibfähigkeiten jener Polizisten, die
als alphabetisiert gelten, dem eines Schulbesuches bis zur dritten
Klasse entsprechen (NTM-A-Zeitschrift The Enduring Ledger, Juni/
Juli 2010) (bitte ggf. korrekte Entsprechung angeben)?
Das amerikanische und das deutsche Alphabetisierungsprogramm sind nicht
direkt vergleichbar. Der erste Abschluss, der über das GIZ-
Alphabetisierungsprogramm (nach den Vorgaben des afghanischen Innenministeriums 312
Kursstunden über sechs Monate) erreicht werden kann, entspricht am ehesten dem
„3rd grade“ des amerikanischen Ansatzes (die grades basieren auf der formalen
Schulbildung des afghanischen Bildungsministeriums). Der Aufbaukurs der
GIZ (post literacy) besteht aus weiteren 156 Kursstunden über drei Monate. Er
führt damit deutlich über das Niveau des „3rd grade“ hinaus.
Zwischen den Programmen findet in wesentlichen Punkten (Orte,
Unterrichtsmaterial, Ausbildungsinhalte) eine Abstimmung statt.
c) Ist angestrebt, dass Polizisten, die Kurse des NTM-A sowie der GIZ
besuchen, nach deren Abschluss in der Lage sind, selbständig Protokolle
zu verfassen und Sachverhalte schriftlich zusammenzufassen sowie den
Inhalt schriftlicher Berichte vollumfänglich zu erfassen?
Wie viele der als alphabetisiert geltenden Polizisten sind nach Kenntnis
oder Einschätzung der Bundesregierung hierzu tatsächlich in der Lage?
Ziel des deutschen Engagements ist der Aufbau selbsttragender afghanischer
Polizeistrukturen, die hinreichend die öffentliche Sicherheit und Ordnung
gewährleisten können. Dazu gehört auch ein Mindestmaß an Fähigkeiten im
Bereich Lesen und Schreiben. Die Verringerung der Analphabetenrate ist eine
besondere Herausforderung für den Aufbau einer professionell und nach
rechtsstaatlichen Prinzipien agierenden Polizei, die das Vertrauen der Bevölkerung
gewinnt.
d) Hat die Bundesregierung eine Einschätzung darüber, wie viele
Polizisten nach Abschluss eines Alphabetisierungsprogramms im
Polizeidienst verbleiben oder ihn quittieren, um sich nach einer anderen Arbeit
umzusehen, angesichts der Tatsache, dass Schreib- und Lesekenntnisse
auf dem afghanischen Arbeitsmarkt ein Herausstellungsmerkmal sind?
Die Bundesregierung kann hierzu keine fundierte Einschätzung abgeben.
e) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus eigenen oder
fremden Erhebungen zur durchschnittlichen Analphabetenrate der
männlichen sowie weiblichen Bevölkerung Afghanistans vor?
Der Bundesregierung liegen dazu keine eigenen Erkenntnisse vor. Laut CIA
World Factbook ist die durchschnittliche Alphabetisierungsrate bei Männern
deutlich höher als bei Frauen (43 Prozent im Vergleich zu 12 Prozent).
9. Wie erklärt die Bundesregierung die Aussage im „Fortschrittsbericht“, die
Gehälter der afghanischen Polizisten seien im Jahr 2010 „verdoppelt“
worden, angesichts der Tatsache, dass die einfachen Dienstgrade im Dezember
2009 durchschnittlich 200 Dollar monatlich verdienten (laut Reisebericht
des Bundesministeriums des Innern von April 2010) und die
Bundesregierung auch im August 2010 in der Antwort auf eine Große Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/2878) auf fast die
gleichen Zahlen rekurrierte (165 Dollar für einfache Streifenpolizisten sowie
Durchschnittswert von 220 Dollar für die unteren Dienstgrade, wobei als
Stand November 2009 angegeben worden war)?
Mit Wirkung zum 24. November 2009 wurde die Gehaltsstruktur der
afghanischen Polizei der Gehaltsstruktur der afghanischen Armee angeglichen. Dies
führte im vergleichbaren einfachen Dienst zu einer Verdoppelung des Gehalts
(120 US-Dollar ursprüngliches Gehalt plus 45 US-Dollar Anhebung plus bis zu
75 US-Dollar Zulagen). Im Dienstreisebericht des ehemaligen
Bundesinnenministers und der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/2878 wird, wie im
Fortschrittsbericht, diese Anhebung hervorgehoben.
a) Wie hoch war im Januar 2010 der Verdienst für afghanische Polizisten?
Das Gehalt für einen afghanischen Polizisten setzt sich aus einem Grundgehalt
und ggf. Sonderzahlungen an bestimmte Einheiten zusammen. Das monatliche
Grundgehalt hat sich zwischen Januar 2010 und April 2011 nicht geändert. Es
staffelt sich wie folgt:
– 2nd Patrolman: 165 US-Dollar
– 1st Patrolman: 180 US-Dollar
– 3rd Sergeant: 210 US-Dollar
– 2nd Sergeant: 235 US-Dollar
– 1st Sergeant: 255 US-Dollar
– Chief Non-Commissioned Officer: 275 US-Dollar
– 2nd Lieutnant: 295 US-Dollar
– Captain: 345 US-Dollar
– Major: 395 US-Dollar
– Lieutnant Colonel: 445 US-Dollar
– Colonel: 495 US-Dollar
– Brigadier General: 645 US-Dollar
– Major General: 745 US-Dollar
– Lieutnant General: 845 US-Dollar
– General: 945 US-Dollar
Im Laufe der Dienstjahre steigt das Grundeinkommen in der jeweiligen
Besoldungsgruppe. Angehörige der ANCOP erhalten darüber hinaus eine monatliche
Sonderzahlung von 50 US-Dollar. Hinzu kommt für alle afghanischen
Polizistinnen und Polizisten ein Verpflegungsgeld oder freie Kost.
b) Wie waren die Vergleichszahlen von Januar 2011?
Auf die Antwort zu Frage 9a wird verwiesen.
c) Wie hoch ist der gegenwärtige Verdienst (bitte bei den Buchstaben a bis
c jeweils nach Dienstgraden sowie Zugehörigkeitsdauer zur Polizei
sowie ggf. nach Polizeieinheiten differenzieren und ggf. diverse Zulagen
getrennt angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 9a wird verwiesen.
d) Welche Veränderungen bei den Verdiensten sind für die Zukunft
vorgesehen?
Derzeit sind nach Informationen der Bundesregierung keine Veränderungen
vorgesehen.
10. Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand der afghanischen Polizei
in der Provinz Badachschan, aus der deutsche Polizeiausbilder bis Ende
des Jahres abgezogen werden sollen?
Der Ausbildungs- und Ausrüstungszustand sowie die Besetzung der Stellen der
afghanischen Polizei ist in den 28 Distrikten und der Provinzhauptstadt
Faisabad unterschiedlich. Die Sicherheitslage in der Provinz Badakhshan ist im
Vergleich zu anderen Provinzen im Regionalkommando Nord stabiler. Dies ist
auch ein Ergebnis der seit Jahren erfolgten Ausbildungsanstrengungen des
deutschen Polizeiausbildungsprojekts. Die Aus- und Fortbildung durch
deutsche Polizeiausbilder wird in der Provinz Badakhshan auch im Jahr 2012
fortgesetzt.
a) Wie viele Dienstposten der afghanischen Polizei gibt es dort, und wie
viele hiervon sind tatsächlich besetzt (bitte nach den verschiedenen
Polizeieinheiten untergliedern)?
Gemäß dem Stellenplan des afghanischen Innenministeriums für das
Haushaltsjahr 1390 (Tashkil) gibt es in der Provinz Badakhshan insgesamt 2 840
autorisierte Polizei-Dienstposten. Nach Angaben der NTM-A sind diese derzeit wie
folgt verteilt:
Polizeieinheit Tashkil 1390
(autorisierte Posten)
IST-Stand
Afghan Uniform Police (AUP) 1 719 1 505
Afghan Border Police (ABP) 1 019 924
Afghan Anti Crime Police (AACP) 70 96
ENABLERS: Fire Department, Medical
Provincial Clinic, Training and Recruitment
32 30
b) Wie hoch ist die Analphabetenrate (bitte getrennt angeben nach
Dienstgraden und Polizeieinheiten)?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zur Analphabetenrate
bei der afghanischen Polizei in der Provinz Badakhshan vor. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
c) Inwiefern findet nach dem Abzug der deutschen Ausbilder noch eine
Bewertung oder Kontrolle des Agierens der afghanischen Polizisten
statt?
Die Aus- und Fortbildung durch deutsche Polizeiausbilder wird in der Provinz
Badakhshan auch im Jahr 2012 fortgesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 10e verwiesen.
d) Kann nach Ansicht der Bundesregierung davon ausgegangen werden,
dass die Polizisten der Provinz Badachschan nunmehr
rechtsstaatlichen Maßstäben genügen und es keine nennenswerten Probleme
hinsichtlich möglicher Verletzungen rechtsstaatlicher Standards mehr
gibt?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Das dort genannte Projekt zur
Förderung der Rechtsstaatlichkeit wird auch in der Provinz Badakhshan umgesetzt.
Dort wurden unter anderem elf Beschwerde-Boxen für Bürgerinnen und Bürger
eingerichtet. Eingereichte Beschwerden werden mit der afghanischen Polizei
bearbeitet, was erheblich zur Verbesserung eines bürgernahen und
rechtsstaatlichen Verhaltens der Polizei beiträgt. Des Weiteren werden Dialog-Plattformen
organisiert, kostenlose Rechtsberatung angeboten, Streitschlichtungsstellen
unterstützt, Justizpersonal ausgebildet und Kampagnen durchgeführt.
e) Inwiefern gibt es Pläne, deutsche Ausbilder aus weiteren Provinzen
oder Distrikten abzuziehen (bitte ggf. angeben, welche Regionen zu
welchem Zeitpunkt vorgesehen sind)?
Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin in den Provinzen Badakhshan,
Balkh und Kunduz für den Aufbau einer zivilen afghanischen Polizei
engagieren. In Folge der bis Ende 2014 erfolgenden vollständigen Übergabe der
Sicherheitsverantwortung an die afghanische Regierung (transition) wird der
Rahmen des deutschen Engagements beim Polizeiaufbau neu festgelegt werden.
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Berichten (z. B. NYT, 29. Januar
2011), denen zufolge der rasche Aufbau des Polizeiumfanges dazu
geführt habe, dass viele minderjährige Jungen rekrutiert wurden und es eine
weit verbreitete Praxis auch unter Polizeioffizieren gebe, Jungen als
Sexsklaven zu halten, und wenn ja, seit wann hat sie Kenntnis von diesem
Problem?
a) Welchen Umfang nimmt diese Praxis ein?
Der Bundesregierung liegen dazu keine eigenen Erkenntnisse vor. Laut Bericht
des Generalsekretärs der Vereinten Nationen an den Sicherheitsrat vom 3.
Februar 2011 (S/2011/55) konnten im zweijährigen Berichtszeitraum 26 Fälle der
Rekrutierung von Kindern in bewaffnete Gruppen einschließlich der
afghanischen Sicherheitskräfte ANSF verifiziert werden. Der Bericht stellt vereinzelte
Meldungen sexueller Gewalt gegen Kinder durch Vertreter der ANSF fest, die
jedoch schwierig zu überprüfen seien. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 17/2998 verwiesen.
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um zumindest
innerhalb der von der Bundeswehr kontrollierten afghanischen
Provinzen das Problem einzuschätzen und Abhilfe zu leisten?
Das deutsche Einsatzkontingent ISAF hat keine Hinweise für eine derartige
Praxis in seinem Verantwortungsbereich. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 17/2998 verwiesen.
c) Sind deutsche Polizisten oder Soldaten gehalten, Anzeige bei den
zuständigen afghanischen Behörden sowie Meldung bei den deutschen
Vorgesetzten zu erstatten, wenn sie Kenntnis von Kindesmissbrauch
erhalten, und wenn ja, inwiefern wurde dies umgesetzt?
Kindesmissbrauch ist international geächtet und auch in Afghanistan unter
Strafe gestellt. Im Rahmen des Partnering ist insbesondere auch auf die
Einhaltung internationaler Menschenrechtsnormen durch die afghanische Seite
hinzuwirken. Deutsche Soldatinnen und Soldaten sind angehalten, in solchen Fällen
unverzüglich Meldung bei ihren Vorgesetzten zu erstatten. Derartige
Meldungen wären dann durch die entsprechenden deutschen Vorgesetzten bei den
zuständigen afghanischen Institutionen vorzubringen. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 11b verwiesen. In deutschen Polizeitrainingslagern sind
keine Fälle von Kindesmissbrauch bekannt. Die zuständigen Stellen würden
unverzüglich hierüber informiert werden.
d) Ist das Problem des Kindesmissbrauchs innerhalb der afghanischen
Polizei auf Besprechungen des IPCB oder anderer
Koordinierungseinrichtungen besprochen worden, und wenn ja, welche Konsequenzen
sind dabei besprochen worden?
Das Problem des Kindesmissbrauchs in den afghanischen Sicherheitskräften
ANSF wird von der internationalen Gemeinschaft in Afghanistan sehr ernst
genommen. Ende Januar 2011 unterzeichneten der afghanische Außenminister
Rassoul, der Sondergesandte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen,
Staffan de Mistura, und die Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für
Kinder und bewaffnete Konflikte, Radhika Coomaraswamy, einen Aktionsplan zu
Kindern in Zusammenhang mit den ANSF (Action Plan between … regarding
Children associated with National Security Forces in Afghanistan). Der Plan
sieht konkrete Maßnahmen vor, die die Rekrutierung von Minderjährigen in die
afghanischen Sicherheitskräfte unterbinden sollen. Beispiele sind eine Stärkung
des Systems zur Ausstellung von Geburtsurkunden und nationalen
Personalausweisen, Bildungs- und Sensibilisierungskampagnen, Strafverfolgung von
ANSF-Angehörigen im Falle der Rekrutierung von Kindern und umfassende
Reintegrationsprogramme für Minderjährige, die zuvor in den ANSF, aber auch
in Milizengruppen, tätig waren. Diese Maßnahmen werden von den im IPCB
vertretenden Staaten und Organisationen unterstützt.
e) Warum geht die Bundesregierung in ihrem „Fortschrittsbericht“ mit
keinem Wort darauf ein, dass der auch von ihr unterstützte
zahlenmäßige Aufbau der Polizei zugleich dazu geführt hat, den zahlenmäßigen
Umfang von Kindesmissbrauch zu erhöhen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob der Aufwuchs
der afghanischen Sicherheitskräfte dazu geführt hat, den zahlenmäßigen
Umfang von Kindesmissbrauch zu erhöhen.
12. Wie genau gestaltet sich die Rekrutierung von Angehörigen der ANP?
a) Wer ist für Ausschreibung und Auswahl zuständig, und inwiefern
haben deutsche Polizisten hierbei ein Mitspracherecht?
Für Ausschreibung und Auswahl der ANP-Rekruten ist grundsätzlich das
afghanische Innenministerium zuständig. Es wird dabei durch Mentoren und Berater
von NTM-A unterstützt.
b) Wie wird gewährleistet, dass unter den Rekruten nicht eingeschleuste
Angehörige von Milizen oder Kriegsverbrecher sind?
Welche Möglichkeiten stehen zur Überprüfung zur Verfügung, und
inwiefern ist hierbei die Mitwirkung des – von schweren
Korruptionsvorwürfen betroffenen – afghanischen Innenministeriums erforderlich?
Die Rekrutierung der ANP wird zentral über das afghanische Innenministerium
in Kabul gesteuert und in die Fläche (Provinzen, Distrikte) delegiert. Dazu
wurden in den einzelnen Regionalkommandos insgesamt sieben
Rekrutierungsbüros geschaffen.
Rekrutierungsprozess im Detail:
– Mögliche Anwärter werden an das Rekrutierungsbüro des jeweiligen
Provinzhauptquartiers gemeldet.
– Jeder Kandidat stellt sich mit Personaldokument vor, wird mit Hilfe der
örtlichen Polizei sicherheitsüberprüft und verschiedenen Untersuchungen zur
Diensttauglichkeit unterzogen. Hierzu gehört auch ein Drogentest. Zwei
Ältere seines Dorfes müssen die Herkunft des Anwärters bestätigen. Soweit
keine Auffälligkeiten festgestellt werden, unterschreibt der künftige Polizist
einen Ausbildungsvertrag und wird mit positivem Votum durch den
Verantwortlichen des Rekrutierungsbüros zum sog. Inprocessing (vgl. Aufnahme
bei der Polizei) in das Regionale Trainingszentrum entsandt.
– Hier werden vor Ausbildungsbeginn erneut ein medizinischer Test, eine
Identitätsprüfung (u. a. erneute Erhebung der biometrischen Daten) sowie ein
Drogenscreening durchgeführt. Die gesammelten Daten werden dem
afghanischen Innenministerium zur Verfügung gestellt und dort erneut geprüft.
Währenddessen beginnt der Rekrut seine Ausbildung.
– Im weiteren Verlauf werden dem Rekruten nach positivem Votum des
Innenministeriums Personaldokumente (Identitätskarte, Dienstausweis)
ausgestellt und durch den Kommandeur des Polizeihauptquartiers oder seinen
Vertreter ausgehändigt. Der Rekrut wird spätestens ab diesem Zeitpunkt als
Rekrut erfasst und als angehender Polizist geführt.
c) Wie hoch ist nach Schätzung der Bundesregierung der Anteil von
Minderjährigen in den Reihen der ANP (bitte – soweit möglich –
Altersangaben vornehmen), und welche Möglichkeiten bieten sich
deutschen Polizeiausbildern, den Einsatz von Kinderpolizisten zu
verhindern oder zu beenden?
Wie oft wurde in der Vergangenheit von diesen Möglichkeiten
Gebrauch gemacht?
Eine Person darf in Afghanistan erst mit Erreichen der Volljährigkeit (18.
Lebensjahr) in den Polizeidienst eingestellt werden. Minderjährige Polizisten
wurden von Seiten der Angehörigen des deutschen Polizeiprojekts GPPT in der
Vergangenheit – soweit bekannt – nicht angetroffen. Deutsche Polizeiausbilder
würden auf derartige Vorfälle mit einer dienstlichen Meldung respektive durch
Einwirken auf die zuständigen Stellen des afghanischen Innenministeriums
reagieren.
d) Wie lange dauert gegenwärtig die Ausbildung von ANP-Rekruten?
Derzeit dauert die Ausbildung von ANP-Rekruten sechs Wochen. Eine
Erhöhung auf acht Wochen ist vorgesehen.
13. Was ist die Aufgabe der „Provincial Response Companies“, und
inwiefern unterscheiden sich diese von den anderen Einheiten der ANP?
Provincial Response Companies (PRC) sind spezialisierte Einheiten der ANP,
die unter Führung der Polizeichefs der jeweiligen Provinzen mit dem Ziel der
Verbesserung der Sicherheitslage unter anderem zur Durchsetzung des
geltenden Rechts und der öffentlichen Ordnung zu polizeilichen Ermittlungs- und
Überwachungsaufgaben und zur Durchführung von Festnahmen im Rahmen
gezielter Zugriffsoperationen ausgebildet und eingesetzt werden.
Im Jahr 2010 wurde in zwölf Provinzen Afghanistans mit der Aufstellung von
PRC begonnen, darunter auch in der Nordregion in den Provinzen Balkh und
Kunduz. Für das Jahr 2011 ist der Beginn der Aufstellung dieser Einheiten in
acht weiteren Provinzen des Landes, darunter die Provinz Baghlan, vorgesehen.
a) Welchen Umfang haben die PRC, und wie hoch ist der angestrebte
Umfang?
Eine PRC umfasst nach den Organisationsgrundlagen des zuständigen
afghanischen Innenministeriums (Tashkil 1390) bis zu 125 Polizisten und gliedert sich
in eine Führungsgruppe mit 20 Polizisten und drei Einsatzteams mit je 35
Polizisten. Die PRC in Kunduz ist mit einem aktuellen Personalbestand von 42
Polizisten auf Teile der Führungsgruppe und den Kern zweier Einsatzteams
aufgewachsen.
b) Wer ist zuständig für Ausschreibung und Rekrutierung der PRC
(Presidential Reserve Call-up)?
Die Zuständigkeit für die Rekrutierung des Personals der PRC liegt beim
jeweiligen Polizeichef. Für den Aufwuchs der PRC wird dabei in einem
Auswahlverfahren entweder auf besonders geeignete Polizisten aus anderen Einheiten der
ANP oder leistungsfähige Rekruten eines Regional Training Centers
zurückgegriffen.
c) Wie lange dauert die Ausbildung der PRC, und wer ist an ihr beteiligt?
Die Ausbildung der Polizisten in den PRC beträgt planerisch bis zu 30 Wochen.
Sie umfasst die sechswöchige Basisausbildung, die alle Rekruten der ANP in
einem Training Center durchlaufen, sowie die daran anschließende vertiefende
Ausbildung im spezifischen Aufgabenspektrum der Einheit unter Anleitung
und mit Unterstützung von militärischen Spezialkräften unter Führung von
ISAF.
d) Versteht sich diese Ausbildungsdauer als zusätzlich zur „normalen“
ANP-Ausbildung?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13c wird verwiesen.
e) Was sind die wesentlichen Unterschiede der Ausbildung der PRC im
Vergleich zur Ausbildung der ANP?
Der Unterschied in der Ausbildung der PRC im Vergleich zu anderen Einheiten
der ANP besteht in einer Schwerpunktsetzung auf der Befähigung zur
Anwendung der taktischen Planungs-, Führungs- und Einsatzverfahren im
spezifischen Aufgabenspektrum der Einheit, auch in besonderen Bedrohungslagen.
f) Inwiefern und mit welchem Aufwand beteiligt sich die Bundeswehr
an der Ausbildung der PRC?
Die als Task Force 47 im ISAF Regionalkommando Nord eingesetzten
Spezialkräfte der Bundeswehr unterstützen seit Mai 2010 die Aufstellung und
Ausbildung der PRC in Kunduz. Zusätzlich dazu werden derzeit in Baghlan die
Voraussetzungen dafür geschaffen, möglichst unverzüglich und ebenfalls mit
Unterstützung der Task Force 47 mit dem Aufbau der dortigen PRC beginnen zu
können.
g) Inwiefern sind deutsche Polizisten in die Ausbildung der PRC
eingebunden?
Die PRC in Kunduz ist seit ihrer Aufstellung und bis Ende Mai 2011
vorübergehend in der Liegenschaft des bilateralen Polizeiprojekts GPPT in Kunduz
untergebracht. Darüber hinaus beschränkt sich die Kooperation mit dem GPPT
auf Maßnahmen der logistischen Unterstützung.
h) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den
Alphabetisierungsgrad der PRC-Angehörigen?
Der Alphabetisierungsgrad der in der PRC Kunduz Dienst leistenden Polizisten
liegt bei etwa 20 Prozent. Daher wird mit den Polizisten ergänzend zum
sonstigen Ausbildungsprogramm auch Unterrichtung zur Verbesserung der Lese- und
Schreibfertigkeiten durchgeführt.
i) Trifft es zu, dass die PRC vor allem für den militärischen Kampf
gegen Aufständische eingesetzt werden sollen (DER SPIEGEL 3/2011)?
In der derzeitigen Bedrohungslage in Afghanistan zählt das Vorgehen gegen
identifizierte regierungsfeindliche Kräfte zu den wesentlichen Aufgaben der
PRC.
14. Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle der Milizen ein, die im
Rahmen des Afghanischen Programms für Wiedereingliederung und Frieden
(APRP) unter der Bezeichnung „Afghanische Lokale Polizei“ (ALP)
legalisiert werden?
a) Inwiefern steht die Schaffung der ALP in Übereinstimmung mit dem
proklamierten Ziel, eine Polizei zu schaffen, die rechtsstaatlichen
Kriterien entspricht?
Die Schaffung der ALP steht dem Ziel, eine nationale afghanische Polizei zu
schaffen, die rechtsstaatlichen Kriterien entspricht, nicht entgegen. Die
Aufstellung der ALP ist ein bilaterales Programm der US-Regierung und der
afghanischen Regierung mit dem Ziel, für einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren
durch die Aufstellung von lokal verwurzelten Bürgerwehren Sicherheitslücken
in Gebieten zu schließen, in denen die regulären afghanischen Sicherheitskräfte
nicht oder kaum präsent sind. Die ALP ist in die Strukturen des
Innenministeriums eingebunden, ist aber nicht Bestandteil der Afghan National Police ANP.
Sobald die afghanischen Sicherheitskräfte in der Lage sind, flächendeckend für
Sicherheit im Land zu sorgen, sollen die ALP-Kräfte aufgelöst werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Großen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/2878
verwiesen.
b) Welchen zahlenmäßigen Umfang nehmen die ALP derzeit ein,
welcher Gesamtumfang wird angestrebt, und sind diese Zahlen im oben
abgefragten Gesamtumfang der ANP enthalten?
Nach Angaben des afghanischen Innenministeriums (Stand 17. März 2011) hat
die ALP derzeit rund 4 600 Mitglieder (nach US-amerikanischen Angaben vom
10. April 2011 sind 5 500 ALP aufgestellt), die in 30 Distrikten in Afghanistan
eingesetzt sind. Der durch Dekret von Präsident Hamid Karzai genehmigte
Gesamtumfang beträgt 10 000 Mitglieder. Die ALP ist nicht Teil des Stellenplans
der ANP.
c) Wer ist für Ausschreibung und Rekrutierung zuständig?
Nach Angaben des afghanischen Innenministeriums werden ALP-Kandidaten
nach der grundsätzlichen Entscheidung der lokalen Bevölkerung, ALP
einsetzen zu wollen, von lokalen Räten (shuras) nominiert, durch das
Innenministerium überprüft und biometrisch erfasst. Die ALP wird von der Abteilung Local
Police im Innenministerium überwacht. Das direkte Kommando obliegt dem
Vizepolizeichef des jeweiligen Distrikts.
d) Welche Nationen sind für die Ausbildung der ALP-Angehörigen
zuständig, und inwiefern sind deutsche Stellen hierbei beteiligt?
Die Ausbildung der ALP wird derzeit durch US-Streitkräfte in
Zusammenarbeit mit dem afghanischen Innenministerium durchgeführt. Deutsche Stellen
sind nicht beteiligt.
e) Wie lange dauert die Ausbildung der ALP-Rekruten, und was sind die
wesentlichen Unterschiede zur normalen Ausbildung der ANP?
Die Ausbildung dauert nach Angaben des afghanischen Innenministeriums drei
Wochen und umfasst unter anderem die Bereiche afghanische Verfassung,
Polizeiwesen, Moral und Werte, rechtmäßiger Gebrauch von Gewalt,
Menschenrechte, Schießen, Kommunikation, Durchsuchen und Festnahme sowie
Sanitätsausbildung.
f) In welchem Verhältnis steht die ALP zur ANP?
Auf die Antwort zu Frage 14a wird verwiesen.
g) Wie viele ALP-Einheiten gibt es in den deutschen Einflussgebieten
Afghanistans, und inwiefern sind deutsche Stellen mit Rekrutierung,
Ausbildung oder Förderung der ALP befasst?
Im deutschen Einflussbereich gibt es derzeit nach Angaben des afghanischen
Innenministeriums in Pol-e-Khumri (Provinz Baghlan) und in Kunduz je eine
Einheit mit jeweils 225 ALP-Angehörigen, davon sind nach amerikanischen
Angaben 115 Dienstposten in Kunduz und 210 Dienstposten in Pol-e-Khumri
besetzt. Deutsche Stellen sind mit der Rekrutierung, Ausbildung oder
Förderung der Einheiten nicht befasst.
h) Inwiefern fließen die Gelder des APRP-Treuhandfonds, an dem sich
die Bundesregierung mit 50 Mio. Euro (über fünf Jahre) beteiligt,
auch in die Finanzierung der ALP, und für welche Zwecke genau
(Soldzahlung, Ausrüstung, Bewaffnung usw.)?
Die Finanzierung der ALP erfolgt ausschließlich über ein bilaterales US-
amerikanisch-afghanisches Projekt. Eine Finanzierung aus dem APRP-
Treuhandfonds findet nicht statt. ALP ist nach Angaben des afghanischen
Innenministeriums nicht als Werkzeug für die Reintegration von ehemaligen Aufständischen
gedacht, ergänzt das Reintegrationsprogramm aber durch eine Verbesserung
der Sicherheitslage für lokale Gemeinschaften und reintegrationswillige
Individuen.
15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht
„Manchmal ist das schon ein Scheißjob“ (Die Bundeswehr, März 2011),
aus dem hervorgeht, dass ALP-Angehörige in der Provinz Baghlan
bekanntermaßen schwere Menschenrechtsverletzungen begehen („Wer
nicht spurt, den peitscht er aus“ heißt es über einen ALP-Anführer), die
Bundeswehr sich da aber raushalte?
Die Bundesregierung sieht sich nicht zu Schlussfolgerungen in der Lage, da der
Namensartikel des Marco Seliger des Verlags Frankfurter Allgemeine Zeitung
GmbH, der in dem Magazin des Deutschen BundeswehrVerbandes abgedruckt
wurde, anders als die Fragesteller ausführen, nicht die Behauptung, dass
Angehörige des US-amerikanisch-afghanischen ALP-Programms „bekanntermaßen
schwere Menschenrechtsverletzungen begehen“, enthält. Darüber hinaus
enthält der Artikel keine dahingehende Aussage, dass Mullah Kahar Angehöriger
des durch die USA und afghanische Regierungsstellen betriebenen bilateralen
Projekts der Afghan Local Police (ALP) sei.
a) Ist es nach Ansicht der Bundesregierung legitim, deutsche
Steuergelder solchen Polizisten zukommen zu lassen, von denen man weiß,
dass sie Menschen auspeitschen?
Angehörige der ALP werden nicht aus dem von UNDP verwalteten
Rechtsstaatlichkeitsfonds (LOTFA) bezahlt, in den auch die Bundesregierung zur
Finanzierung der Gehälter der regulären afghanischen Polizeikräfte einzahlt. Es handelt
sich um ein bilaterales US-amerikanisch-afghanisches Projekt (siehe Antwort zu
Frage 14. ALP-Kräfte werden daher nicht mit deutschen Steuergeldern
finanziert. Die in dem genannten Artikel bezüglich der Finanzierung der ALP
getroffenen Aussagen sind insofern unzutreffend.
b) Sind Bundeswehrsoldaten dazu verpflichtet, Strafanzeige bei den
zuständigen afghanischen Behörden zu stellen, wenn sie von schweren
Menschenrechtsverletzungen durch afghanische Polizisten erfahren,
und inwiefern ist dies im Fall des ALP-Führers Mullah Kahar
geschehen?
c) Sind Bundeswehrsoldaten dazu verpflichtet, an ihre Vorgesetzten
Meldung über solche Menschenrechtsverletzungen zu erstatten, und
inwiefern ist dies im beschriebenen Fall geschehen?
Deutsche Soldatinnen und Soldaten sind im Rahmen des Partnering angehalten,
ihren Vorgesetzten Meldung bei schweren Menschenrechtsverletzungen durch
afghanische Polizisten zu erstatten. Der Bundesregierung liegen noch keine
ausreichenden Informationen zur Bewertung des beschriebenen Falles vor.
16. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bislang mit „Train-the-
trainer“-Programmen gemacht, und welche Angaben kann sie darüber
machen, wie stark die tatsächliche Präsenz der Trainer in den
Ausbildungsabschnitten ist und wie viele der ausgebildeten Trainer im Polizeidienst
verbleiben bzw. diesen nach kurzer Zeit quittieren?
Wie viele afghanische Polizisten wurden bislang von deutschen
Polizisten zu Trainern ausgebildete Trainer, und wie viele von diesen sind noch
heute als Trainer tätig?
Die Bundesregierung hat mit dem Programm bisher gute Erfahrungen gemacht.
Seit dem 5. Februar 2011 führt das bilaterale Polizeiprojekt GPPT ein durch das
afghanische Innenministerium zertifiziertes und von deutscher Seite
entwickeltes „train-the-trainer“-Programm durch. Im Trainerkurs werden die
Lehrgangsteilnehmer theoretisch in die Lehrtätigkeit eingewiesen und haben sodann
praktische Lehrproben zu absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss des
Trainerkurses (Phase C) kehren die Teilnehmer in ihre Trainingszentren zurück und
müssen nun selbständig theoretische Unterrichte und praktische Ausbildungen
vorbereiten, durchführen und nachbereiten. Hierbei werden sie von
internationalen Mentoren beraten. Ziel des „train-the-trainer“-Programms ist es, bis Ende
2012 insgesamt 1 100 afghanische Polizisten als Polizeiausbilder zu
qualifizieren. Bisher konnte ein Lehrgang mit 25 Teilnehmern erfolgreich abgeschlossen
werden. Am 2. April 2011 begann der zweite Lehrgang mit 50 Teilnehmern. Ab
Mitte Mai 2011 werden im deutschen Polizeitrainingszentrum in Kabul
zeitgleich jeweils 75 bis 80 Lehrgangsteilnehmer geschult.
Das Programm bezweckt vor allem die Qualifizierung afghanischer Ausbilder
für die derzeit vom deutschen Polizeiprojekt betriebenen
Polizeitrainingszentren in Faisabad, Kunduz und Masar-e Sharif sowie die zukünftige Außenstelle
der nationalen Polizeiakademie in Masar-e Sharif. Über diesen Bedarf hinaus
ausgebildetes Personal wird durch das afghanische Innenministerium anderen
Standorten zugewiesen. Präsenz und Motivation der Lehrgangsteilnehmer sind
hoch. Unentschuldigte Abwesenheiten von Lehrgangsteilnehmern während des
Lehrgangs konnten bisher nicht festgestellt werden.
GPPT führt seit Jahren Fortbildungsprojekte mit der Zielrichtung „train-
thetrainer“ durch, wobei insgesamt rund 100 afghanische Trainer mit Erfolg
fortgebildet worden sind. Derzeit werden in Masar-e Sharif 30 dieser Ausbilder
eingesetzt.
17. Welche Überlegungen gibt es auf Seiten der Bundesregierung und bei den
anderen am Polizeiaufbau beteiligten Nationen, wie auch über 2014
hinaus die Bezahlung der afghanischen Polizisten gewährleistet werden soll?
Die afghanische Regierung übernimmt seit März 2011 3 Prozent der Kosten für
die Grundgehälter der ANP. Ab März 2012 hat sie die Übernahme von
7,5 Prozent zugesagt. Darüber hinaus trägt die afghanische Regierung die
Kosten für die Verpflegungspauschale von 82 000 Polizisten in diesem
Haushaltsjahr (Beginn: März 2011) und hat die Übernahme der Verpflegungskosten für
98 239 Polizisten ab dem nächsten Haushaltsjahr (Beginn: März 2012)
zugesagt. In den folgenden Jahren soll die afghanische Regierung schrittweise einen
immer größeren Anteil an den Kosten übernehmen. Gleichzeitig hat sich die
internationale Gemeinschaft bereit erklärt, sich auch über 2014 hinaus an der
Finanzierung der afghanischen Polizei zu beteiligen.
18. Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige „ethnische“
Zusammensetzung der afghanischen Polizei vor dem Hintergrund des
angestrebten Ziels einer gleichberechtigten Multiethnizität, und welche Zahlen
liegen ihr diesbezüglich vor?
Die ANP setzt sich nach Angaben von NTM-A ethnisch wie folgt zusammen:
– Paschtunen: 43 Prozent
– Tajiken: 42 Prozent
– Hazara: 5 Prozent
– Usbeken: 5 Prozent
– Andere: 5 Prozent
Diese Zusammensetzung entspricht im Falle der Paschtunen in etwa ihrem
Anteil an der Gesamtbevölkerung. Tajiken sind im Vergleich zu ihrem Anteil an
der Gesamtbevölkerung überrepräsentiert; anderen Bevölkerungsgruppen leicht
unterrepräsentiert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]