Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/311
16. Wahlperiode 20. 12. 2005 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Dr. Werner Hoyer, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 16/124 –
Aufklärung zu den Vorwürfen der CIA-Geheimgefängnisse, CIA-
Gefangenentransporte und Counter Terrorist Intelligence Centres (CTIC)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Einleitung einer offiziellen Untersuchung des Europarats über
mutmaßliche Gefangenentransporte und geheime Gefängnisse des amerikanischen
Geheimdienstes Central Intelligence Agency (CIA) in Europa ging eine
Voruntersuchung des Vorsitzenden des Rechtsausschusses der Parlamentarischen
Versammlung des Europarats, Dick Marty, voraus. Der eigens für die Frage
möglicher Geheimgefängnisse der CIA und Gefangenenflüge vom Europarat
benannte Berichterstatter, Dick Marty, untersucht 31 verdächtige Flüge aus den
vergangenen Jahren auf Grundlage einer von Human Rights Watch
übergebenen Liste.
Der Generalsekretär des Europarats, Terry Davis, teilte am 23. November 2005
mit, der Europarat habe bei allen Mitgliedstaaten einen formellen Antrag auf
Auskunft gestellt. Artikel 52 der Europäischen Menschenrechtskonvention
verpflichtet die Mitgliedstaaten, dem Europarat Auskunft über mutmaßliche
Menschenrechtsverletzungen auf ihrem Hoheitsgebiet zu übermitteln.
Der Europarat drückte auch seine Besorgnis über die mutmaßlichen
Geheimgefängnisse in den und Gefangenentransporte durch die Mitgliedstaaten des
Europarats aus. In einem Brief vom 21. November 2005 wurden die
Regierungen aufgefordert, bis zum 21. Februar 2006 Erklärungen über die Art und
Weise zu liefern, wie ihr innerstaatliches Recht die wirksame Umsetzung der
Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte sicherstellt.
Überdies hat die Europäische Union die Vereinigten Staaten aufgefordert, über
die angebliche Existenz geheimer CIA-Gefängnisse und über mögliche
Gefangenenflüge innerhalb der EU zu informieren.
Zahlreichen Medienberichten zufolge sollen Geheimgefängnisse und
Geheimzentren der Central Intelligence Agency (CIA) in Europa sowie
Geheimdiensttransporte von Gefangenen unter Nutzung deutscher und europäischer
Flughäfen existieren. In Europa, Asien und dem Mittleren Osten sollen mehr als Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. Dezember 2005 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/311 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodezwei Dutzend Counter Terrorist Intelligence Centres (CTIC; Anti-Terror-
Zentren) in Kooperation mit den jeweiligen Regierungen aufgebaut worden sein.
Im einzigen multinationalen Anti-Terror-Zentrum in Paris sollen u. a.
Franzosen und Deutsche mit den Amerikanern kooperieren. Darüber hinaus soll es
v. a. in Osteuropa Geheimgefängnisse der CIA geben, in denen
Terrorverdächtige ohne Gerichtsbeschluss gefangen gehalten werden. Die Garantie eines
fairen Verfahrens vor einem unabhängigen Richter würde damit fundamental
verletzt. Außerdem soll das Verbot, unmenschlich behandelt oder gar gefoltert
zu werden, also das Recht auf körperliche Unversehrtheit, gebrochen werden.
Weder Anwälte noch das Rote Kreuz haben Kenntnis der Gefangennahme noch
Zugang.
Unter Missachtung der Genfer Konventionen sollen Gefangene über geheime
Transporte durch ganz Europa gereist sein. Die Zwischenlandungen in
mindestens sechs europäischen Ländern sollen ohne Unterrichtung der örtlichen
Behörden über den Zweck der Flüge stattgefunden haben.
Das „Handelsblatt“ meldete am 25. November 2005 unter Berufung auf US-
Geheimdienstkreise, dass geheime CIA-Flüge mit gefangenen Terrorverdächtigen
an Bord offenbar weiterhin stattfänden. In der Bundesrepublik Deutschland sei
neben dem Frankfurter Flughafen die US Air Base im rheinland- pfälzischen
Ramstein betroffen. Die jeweiligen Regierungen seien von amerikanischer Seite
allerdings nicht informiert worden.
Die Bundesregierung hat bislang weder zu den Vorwürfen existierender
Geheimgefängnisse in Europa noch zu den Berichten über Geheimtransporte
über den deutschen Luftraum oder existierender CTICs inhaltlich Stellung
genommen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
1. Der Bundesregierung sind Medienberichte über angebliche
Geheimgefängnisse der CIA in Osteuropa sowie über angebliche geheime
Gefangenentransporte der CIA durch Europa und die Bundesrepublik Deutschland bekannt.
Die Berichte bedürfen der Klärung.
2. Die Bundesregierung hat sich zunächst im EU-Rahmen gemeinsam mit
anderen EU-Mitgliedstaaten für eine Klärung eingesetzt. Die britische
Ratspräsidentschaft hat daraufhin am 29. November 2005 im Namen der EU die
USA um Aufklärung gebeten. Das Thema war darüber hinaus Gegenstand
der Gespräche des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Frank-Walter
Steinmeier in Washington am 29. November 2005 sowie der Begegnungen von
Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem Bundesminister des Auswärtigen
Dr. Frank-Walter Steinmeier mit US- Außenministerin Condoleezza Rice am
6. Dezember 2005 in Berlin. US-Außenministerin Condoleezza Rice hat
Beantwortung der Anfrage der britischen Ratspräsidentschaft zugesagt, die am
6. Dezember 2005 unter Hinweis auf ihre ausführliche Presseerklärung vom
5. Dezember 2005 erfolgt ist. Sie versicherte gleichzeitig, dass US-
Aktivitäten im Ausland im Einklang mit US-Gesetzen und internationalen
Verpflichtungen der USA stehen, die USA aber bereit seien, eventuelle Fehler
gegebenenfalls zu berichtigen. Sie wies ferner darauf hin, dass das Vorgehen der US-
Geheimdienste im Zusammenhang mit der Bekämpfung des internationalen
Terrorismus und der Verpflichtung der Regierungen gesehen werden müsse,
ihre Bürger zu schützen. Bundeskanzlerin Angela Merkel und der
Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier haben ihrerseits
deutlich gemacht, dass der internationale Terrorismus entschlossen bekämpft
werden müsse, bei der Wahl der Mittel jedoch demokratischen Prinzipien
sowie dem Recht des jeweiligen Landes und seinen internationalen
Verpflichtungen uneingeschränkt Rechnung getragen werden müsse.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/311Das Thema war auch Gegenstand intensiver Diskussionen auf dem
informellen Treffen der Außenminister der EU und der NATO am 7. Dezember 2005
in Brüssel. US-Außenministerin Condoleezza Rice erklärte, US-Stellen im
In- und Ausland seien gleichermaßen an das Folterverbot gebunden.
3. Der Bundesregierung ist bekannt, dass die angeblichen geheimen
Gefangenentransporte Gegenstand von zwei staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungsverfahren sind. In einem Fall geht es um die angebliche Entführung eines
ägyptischen Staatsangehörigen in Italien, der von US-Stellen über den US-
Militärflughafen Ramstein nach Ägypten verbracht worden sein soll; in dem
anderen um einen deutschen Staatsangehörigen libanesischer Herkunft, der
durch US-Stellen von Mazedonien nach Afghanistan verschleppt worden
sein soll. Zu laufenden Ermittlungsverfahren nimmt die Bundesregierung
keine Stellung.
4. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung Fragen zu
geheimhaltungsbedürftigen und nachrichtendienstlichen Zusammenhängen nur in den
dafür vorgesehenen Gremien des Deutschen Bundestages beantwortet. Damit ist
keine Aussage darüber getroffen, ob die der jeweiligen Frage zugrunde
liegenden Annahmen oder Vermutungen zutreffen oder nicht. Im Übrigen hat die
Bundesregierung am 14. Dezember 2005 im Plenum des Deutschen Bundestages
sowie im Rechtsausschuss und am 14./15. Dezember 2005 im Auswärtigen
Ausschuss, im Innenausschuss und im Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe umfassend zur angesprochenen Thematik berichtet.
Geheimgefängnisse
1. Welche Informationen hat die Bundesregierung bzw. der
Bundesnachrichtendienst über geheime CIA-Gefängnisse auf deutschem und europäischem
Boden, welches sind die Informationsquellen und seit wann liegen diese
Informationen ggf. vor?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über geheime CIA-Gefängnisse auf
deutschem Boden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es CIA-Gefängnisse in anderen
Mitgliedstaaten des Europarats (z. B. in Polen oder Rumänien) gibt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
3. Hat die Bundesregierung Informationen über die Existenz eines solchen
Geheimgefängnisses auf deutschem Boden, und wenn ja, seit wann?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Untersuchung des Europarats zu
Verletzungen des Artikels 52 der Europäischen Menschenrechtskonvention?
Nach Artikel 52 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention – EMRK) kann der
Generalsekretär des Europarats die Mitgliedstaaten auffordern zu erklären, in welcher
Weise ihr nationales Recht die wirksame Anwendung aller Bestimmungen der
EMRK gewährleistet. Der Generalsekretär hat seine auf Artikel 52 EMRK
gestützte Anfrage an alle Mitgliedstaaten des Europarats gerichtet; er reagiert
damit auf eine Anfrage des Rechtsausschusses der Parlamentarischen
Versammlung des Europarats.
Drucksache 16/311 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDie Bundesregierung unterstützt den Europarat in seinen Bemühungen, die
effektive Umsetzung der Verpflichtungen aus der EMRK durch die
Mitgliedstaaten sicherzustellen.
5. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung bei einer Verletzung
innerdeutschen Rechts zur wirksamen Umsetzung der Europäischen
Konvention zum Schutz der Menschenrechte einzuleiten?
Wenn der Bundesregierung ein Verstoß gegen innerdeutsches Recht, das der
Umsetzung der EMRK dient, bekannt werden sollte, wird sie die notwendigen
Maßnahmen treffen, um diesen Verstoß zu beseitigen und gegebenenfalls zu
ahnden.
Gefangenentransporte
6. Welche Informationen hat die Bundesregierung seit wann über mutmaßliche
geheime Gefangenentransporte der CIA von Terrorverdächtigen, die über
deutsche und europäische Flughäfen abgewickelt wurden?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
7. Hat die Bundesregierung Informationen über Zwischenlandungen von
Flugzeugen mit Gefangenen an Bord auf dem Weg zu Geheimgefängnissen
a) auf europäischem Boden,
b) auf deutschem Boden,
c) auf außereuropäischem Boden,
und wenn ja, seit wann?
Für Flüge durch den deutschen Luftraum ist in allen Fällen bei der DFS
Deutsche Flugsicherung GmbH ein Flugplan aufzugeben. Die Flugpläne
enthalten neben den allgemeinen Angaben zum Luftfahrzeug und zur Streckenführung
außerdem auch Angaben über die Anzahl der an Bord befindlichen Personen,
nicht jedoch Auflistungen der einzelnen Passagiere. Ebenso sind keine
Rückschlüsse auf Auftraggeber und Zweckbestimmung der Flüge möglich. Die
Flugpläne werden über die Flugfernmeldesysteme des jeweiligen Landes, in dem der
Abflug stattfindet, an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH für
Flugsicherungszwecke übermittelt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
8. Falls solche Gefangenentransportflüge stattgefunden haben, ist die
Bundesregierung bzw. sind die örtlichen Behörden über diese Flüge informiert
worden, und wenn ja, wann?
Grundsätzlich kann es unter bestimmten Voraussetzungen einem ausländischen
Staat gestattet sein, eine in seinem Gewahrsam befindliche Person über
deutsches Hoheitsgebiet zu befördern. Dies gilt beispielsweise im Bereich der
strafrechtlichen Rechtshilfe für die so genannte Durchlieferung einer Person, die zur
Strafverfolgung oder Strafvollstreckung von einem ausländischen Staat an einen
anderen Staat ausgeliefert und deren Auslieferung über deutsches Hoheitsgebiet
vollzogen wird (§ 43 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in
Strafsachen – IRG). Es gilt ferner für die so genannte Durchbeförderung einer Person,
die sich in einem ausländischen Staat in Haft befindet und die in einem dritten
Staat als Zeuge in einem Strafverfahren benötigt wird (§ 64 IRG). Entspre-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/311chende Regelungen sehen auch multilaterale und bilaterale Übereinkommen
bzw. Verträge über Rechtshilfe in Strafsachen vor.
Die Bundesregierung erteilt die Bewilligung zur Durchlieferung bzw.
Durchbeförderung von Personen im Rahmen der Rechtshilfe in Strafsachen, soweit sie
dazu ersucht wird. Die USA haben nicht um eine solche Bewilligung ersucht
und auch keine Beförderung auf dem Luftweg angekündigt. Dementsprechend
wurde eine solche Bewilligung auch nicht erteilt.
9. Wenn ja, welcher Zweck wurde bei Information der deutschen Behörden
durch die US-Behörden angegeben?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
10. Welche Informationen hat die Bundesregierung seit wann über die
angebliche mehrfache Landung von CIA-Flugzeugen auf der Rhein-Main-
Airbase in Frankfurt?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
11. Ist die Bundesregierung über den Flug am 21. Januar 2003 (Start einer
Hercules AC-130 von der Rhein-Main-Airbase in Frankfurt Richtung
Baku, Aserbaidschan) über österreichischem Luftraum informiert worden,
und wenn ja, wann?
Der Bundesregierung sind österreichische Ermittlungen wegen eines Überfluges
am 21. Januar 2003 bekannt. Nach Angaben der österreichischen
Bundesregierung ergaben die Untersuchungen des österreichischen
Verteidigungsministeriums, dass dieser Flug dem logistischen Nachschub nach Afghanistan diente.
Im Übrigen betrifft die Frage eingestufte Daten. Über solche Daten kann nur
dem zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages Auskunft erteilt
werden. Es wird darauf hingewiesen, dass, wie in der Antwort auf Frage 7
ausgeführt, aus den bei den zuständigen Stellen vorliegenden Daten über einzelne
Flugbewegungen keine Rückschlüsse auf Auftraggeber, Zweckbestimmung und
Passagiere gezogen werden können.
12. Gibt es Informationen über die Anwesenheit von Terrorverdächtigen an
Bord dieses Fluges?
Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 11 wird verwiesen.
13. Hat die Bundesregierung von den US-Behörden Auskunft über mögliche
Zwischenlandungen von der CIA genutzten Flugzeugen auf deutschem
Boden verlangt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
14. Wann hat die Bundesregierung zum ersten Mal Kenntnis von einer
Zwischenlandung eines mutmaßlichen geheimen Gefangenentransports der
CIA am Abend des 17. Februar 2003 auf dem US-Luftwaffenstützpunkt
Ramstein erhalten?
Die Bundesregierung hat erstmals im Juli 2005 durch Pressemeldungen von der
angeblichen Entführung eines ägyptischen Staatsangehörigen in Italien erfah-
Drucksache 16/311 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperioderen, der angeblich von US-Stellen über den US-Militärflughafen Ramstein nach
Ägypten verbracht worden sein soll. Am 15. August 2005 erhielt die
Bundesregierung durch einen Bericht der zuständigen Landesjustizverwaltung Kenntnis
davon, dass der genannte Sachverhalt Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens
bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken ist.
15. Ist es der Bundesregierung möglich, Auskunft über verdächtige
Flugbewegungen vom Satellitenzentrum der Europäischen Union (in Torrejón)
oder von EUROCONTROL (in Brüssel) zu erhalten?
Die im Satellitenzentrum der Europäischen Union (in Torrejón de Ardoz,
Spanien) vorliegenden Daten sind zurzeit nur zur Bildverarbeitung geeignet;
Flugbewegungen können mit den dort vorliegenden Daten nicht verfolgt werden.
Sofern konkrete Daten für einen Flug (Rufzeichen) durch den deutschen Luftraum
vorliegen, kann die Bundesregierung weitere Informationen (Start-/
Zielflugplatz, Zeitpunkt des Fluges, ggf. Streckenführung) bei der DFS Deutsche
Flugsicherung GmbH oder bei EUROCONTROL (Brüssel) abfragen. Solche Daten
würden der Einstufung unterliegen und könnten nur dem zuständigen Ausschuss
des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt werden.
16. Inwieweit sind der Bundesregierung die Zwischenergebnisse des
Verfahrens der Staatsanwaltschaft Zweibrücken im Zusammenhang mit dem
entführten Imam H. M. O. N. bekannt?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Zweibrücken ein
Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt unter anderem wegen des Verdachts der
Freiheitsberaubung führt. In diesem Verfahren ist ein Rechtshilfeersuchen an
Italien gestellt worden, das erledigt wurde. Ferner hat die Bundesregierung
Kenntnis davon, dass bei EUROJUST in Den Haag zu diesem Vorgang ein
Koordinierungstreffen unter Beteiligung von Vertretern der zuständigen
Strafverfolgungsbehörden aus Deutschland und Italien stattgefunden hat.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass das genannte Ermittlungsverfahren
im Zuständigkeitsbereich des Landes Rheinland-Pfalz liegt. Auskünfte zu
diesem Verfahren fallen daher in dessen Zuständigkeit.
17. Ist zwischenzeitlich eine Antwort der US-Behörden auf das
Rechtshilfeersuchen der Bundesregierung im Falle Imam H. M. O. N. eingetroffen?
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde hat bisher kein solches Ersuchen
gestellt.
18. Wann wurde die Bundesregierung vom Fall des 2003 von Skopje nach
Afghanistan verschleppten deutschen Staatsbürgers Khaled el-Masri
benachrichtigt?
Am 31. Mai 2004 wurde der damalige Bundesminister des Innern, Otto Schily,
vom damaligen US-Botschafter Daniel R. Coats auf diesen Fall angesprochen.
Die Bundesregierung wurde ferner durch Schreiben des Anwalts von Khaled
el-Masri vom 8. Juni 2004 über den Fall informiert.
19. Ist der Bundesregierung der Stand der Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft München im Fall des deutschen Staatsbürgers Khaled el-Masri
bekannt?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass in diesem Verfahren Rechtshilfeersuchen
an die USA, Mazedonien und Albanien gerichtet wurden. Am 14. Dezember
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/3112005 hat die Botschaft von Albanien ein Erledigungsstück übermittelt. Auf die
weiteren Ersuchen erfolgte bisher keine Reaktion. Im Übrigen wird darauf
hingewiesen, dass das genannte Ermittlungsverfahren im Zuständigkeitsbereich des
Freistaates Bayern liegt. Auskünfte zu diesem Verfahren fallen daher in dessen
Zuständigkeit.
20. Was weiß die Bundesregierung über den im „SPIEGEL“ vom 21.
November 2005 berichteten Fall des deutschen Staatsbürgers M. H. Z.?
M. H. Z. galt seit Dezember 2001 in Marokko als verschollen. Die deutsche
Botschaft Rabat war vergeblich bemüht, seinen Aufenthaltsort ausfindig zu machen.
Nach Presseberichten vom 18. Juni 2002, dass M. H. Z. sich in Syrien aufhalten
solle, demarchierte die deutsche Botschaft Damaskus bereits am 20. Juni 2002
schriftlich sowie persönlich beim syrischen Außenministerium. Die Botschaft
bat nachdrücklich um Mitteilung, ob M. H. Z. tatsächlich nach Syrien eingereist,
den syrischen Behörden sein Aufenthaltsort bekannt sei und er sich
möglicherweise in syrischer Haft befinde. Für den Fall, dass sich dies bestätigten sollte,
drängte die Botschaft auf konsularische Betreuung von M. H. Z.
Die weiteren Bemühungen der deutschen Botschaft Damaskus um konsularische
Betreuung stellen sich wie folgt dar: schriftliche und persönliche Demarchen
erfolgten am 22. Juni 2002 (Demarche Geschäftsträgerin beim syrischen
Vizeaußenminister), 3. März 2003, 21. Juni 2004 (Demarche Botschafter beim
syrischen Innenminister), 23. Juni 2004, 3. November 2004, 8. Dezember 2004,
19. Januar 2005, 7. März 2005, 5. April 2005, 29. April 2005 (Gespräch des
Nah-/Mittelostbeauftragten mit dem syrischen Vizeaußenminister in Berlin),
22. Mai 2005 und 30. November 2005 (Demarche Botschafter beim syrischen
Vizeaußenminister). Daneben unterstützte die Botschaft Damaskus gegenüber
der syrischen Regierung das Ersuchen von M. H. Z.s deutscher Rechtsanwältin
um einen Haftbesuch. Keine dieser Demarchen wurde beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Syrien M. H. Z. bei seiner deutschen
Einbürgerung nicht aus der syrischen Staatsangehörigkeit entlassen. Eine
völkerrechtliche Verpflichtung zur Gestattung konsularischer Betreuung von M. H. Z.
(als Doppelstaatler) durch die deutsche Botschaft Damaskus bestünde aus
syrischer Sicht daher nicht.
Unabhängig von den erfolglos gebliebenen Bemühungen um konsularische
Betreuung wurde M. H. Z. in Syrien von Vertretern bundesdeutscher
Sicherheitsbehörden befragt.
Die Bundesregierung betont, dass sie in keiner Weise an der teilweise behaupteten
Verschleppung „eines deutschen Staatsangehörigen“ nach Syrien beteiligt war.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass M. H. Z. Deutschland freiwillig
verlassen hat.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
21. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung seit wann über die
Festnahme in Marokko und seine berichtete Verbringung durch die CIA
von Marokko nach Syrien?
Auf die Antwort zu Frage 20 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung
wird verwiesen.
22. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Verstößen gegen das Folterverbot
oder unmenschliche Behandlung im Falle M. H. Z.s?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Drucksache 16/311 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode23. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einem Besuch deutscher
Sicherheitsbeamter in Syrien, im Zusammenhang mit dem Verhör M. H. Z.s?
Auf die Antwort zu Frage 20 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
wird verwiesen.
Counter Terrorist Intelligence Centres
24. Über welche Informationen bezüglich der Planung und der Existenz
solcher Anti-Terror-Zentren auf deutschem und europäischem Boden verfügt
die Bundesregierung, seit wann?
25. Waren die Bundesregierung bzw. Bundesbehörden bei der Planung und
dem Aufbau von CTICs beteiligt?
26. Inwieweit ist es der Bundesregierung bekannt, ob es ein CTIC in
Deutschland gibt?
27. Wie geht die Bundesregierung mit Informationen um, die aus
Ermittlungen innerhalb solcher CTICs gewonnen werden?
28. Welche Anweisung erhalten die deutschen Sicherheitsbehörden für den
Umgang mit Informationen, die möglicherweise gegen das Verbot,
unmenschlich behandelt oder gar gefoltert zu werden, verstoßen haben?
29. Welche Maßnahmen zu der Einhaltung menschenrechtlicher Normen und
Verträge bei der Arbeit deutscher Sicherheitsbehörden gedenkt die
Bundesregierung einzuleiten?
30. Inwieweit sind deutsche Behörden in die Arbeit von CTICs außerhalb
Deutschlands involviert?
31. Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass deutsche
Geheimdienstexperten im Pariser CTIC arbeiten, und wenn ja, seit wann?
32. Hat die Bundesregierung die Existenz solcher Zentren auf EU-Ebene im
Rahmen des Ministerrats, EU-Gipfels oder informeller Zusammenkünfte
der Regierungschefs beraten?
33. Hat die Bundesregierung die US-Regierung zu der Existenz solcher
CTICs befragt?
34. Wann hat die Bundesregierung zum ersten Mal Kenntnis von der Existenz
solcher CTICs erhalten?
Die Unterstellung, es bestünde Anlass, die deutschen Sicherheitsbehörden bei
ihrer Arbeit zur Einhaltung menschenrechtlicher Normen und Verträge
anzuhalten, weist die Bundesregierung zurück. Das absolute Folterverbot ist in der
deutschen Rechtsordnung fundamental verankert und daher zwingende Vorgabe für
die Arbeit der deutschen Sicherheitsbehörden. Erkenntnisse, die im Ausland
durch Sicherheitsbehörden anderer Staaten unter Folter gewonnen werden, sind
keine Beweismittel im rechtsstaatlichen Strafprozess.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
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