„Student Services“ und die soziale Dimension von Bologna und den Hochschulpakten
der Abgeordneten Ulla Burchardt, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Petra Ernstberger, Michael Gerdes, Iris Gleicke, Klaus Hagemann, Oliver Kaczmarek, Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Florian Pronold, René Röspel, Marianne Schieder (Schwandorf), Swen Schulz (Spandau), Andrea Wicklein, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Zum Wintersemester 2011/2012 ist mit erheblichen Studienanfänger- und Studierendenzahlen insgesamt zu rechnen. Im Laufe des Jahres 2011 drängen in Bayern und Niedersachsen die ersten doppelten Abiturjahrgänge an die Hochschulen, hinzu kommen aufgrund des Aussetzens der Wehrpflicht bundesweit nach Schätzungen der Kultusministerkonferenz ca. 59 000 zusätzliche Studienberechtigte. Sowohl die Verkürzung der Schulzeit als auch der Wegfall der Wehrpflicht führen zu einer Absenkung des Eintrittsalters in die Hochschulen.
Die bisherige Umsetzung des Bologna-Prozesses hat gezeigt, dass die Hochschulen erheblichen Herausforderungen ausgesetzt sind. Neben notwendigen Verbesserungen in der Lehre steigt auch die Nachfrage nach Service- und Beratungsangeboten rund um das Studium, vor allem durch jüngere Studierende, die jetzt verstärkt in die Hochschulen drängen werden. Im Zuge des Bologna-Prozesses wurde bereits in der Konferenz der Europäischen Bildungsministerinnen und Bildungsminister in Berlin 2003 die Notwendigkeit des Ausbaus der sozialen Dimension betont. 2007 verpflichteten sich die europäischen Bildungsminister in London, „adäquate Student Services bereitzustellen“.
Zur Abfederung der erwarteten steigenden Studienanfängerzahlen sollen im Rahmen des Hochschulpakts II an den Hochschulen bis 2015 rund 275 000 zusätzliche Studienplätze eingerichtet werden. Diese berücksichtigen die zusätzlichen Studienanfänger/Studienanfängerinnen aufgrund des Aussetzens der Wehrpflicht bislang nicht.
Auch ist der Ausbau der sozialen Dimension des Studiums bislang kein Bestandteil des Hochschulpakts. Vor allem der Bestand an Wohnplätzen stagniert seit Jahren, obwohl schon im Rahmen der Konzertierten Aktion „Internationales Marketing für den Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland“ Anfang dieses Jahrtausends ein zusätzlicher Bedarf von 21 000 Wohnplätzen als Planzahl verwendet wurde, um die steigende Zahl international Studierender unterbringen zu können. Seitdem ist der Anteil ausländischer Studierender in Deutschland von rund 143 000 im WS 2001/2002 auf über 180 000 im Jahr 2009 gestiegen.
Es steht daher zu befürchten, dass zum Beginn des Wintersemesters 2011/2012 vor allem in erheblichem Umfang Wohnplätze und Beratungsangebote für jüngere und internationale Studierende fehlen werden.
Und dies, obwohl der Deutsche Bundestag auf Basis des Entschließungsantrages der Fraktionen der CDU/CSU und SPD am 29. März 2007 die Länder aufgefordert hatte, beim Ausbau der Studienplätze auch den Ausbau der Studentenwerke im Blick zu haben (Beschluss: Den Hochschulpakt erfolgreich umsetzen: „Der Deutsche Bundestag erwartet von den Ländern, die Leistungsfähigkeit der Studentenwerke zu erhöhen und auch die sozialen Voraussetzungen für eine deutlich höhere Zahl von Studienanfängern, z. B. im Bereich der Wohnraumversorgung, rechtzeitig zu schaffen.“).
Eine Stärkung der Studentenwerke hatte auch die 327. Kultusministerkonferenz zuletzt am 15. Oktober 2009 (Beschluss: Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses) für erforderlich gehalten.
Zudem wurden im Rahmen der Föderalismusreform 2006 die Zuständigkeit der sozialen Wohnraumförderung auf die Bundesländer übertragen und Finanzmittel des Bundes den Ländern bis einschließlich 2013 zur Verfügung gestellt. Die Zweckbindung der sozialen Wohnraumförderung kann sich auch auf die Wohnraumförderung für Studierende erstrecken, sodass seit 2007 durchaus Kapazitäten hätten bereitgestellt werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den durch die steigenden Studierendenzahlen entstehenden zusätzlichen Bedarf an Service- und Beratungsangeboten rund ums Studium für die einzelnen Bereiche (Wohnen, Hochschulgastronomie, psychologische und soziale Beratung, Kinderbetreuung, Angebote für Studierende mit Behinderung/chronischer Krankheit) ein?
Hat die Bundesregierung eine nach Ländern geordnete Übersicht darüber, inwieweit im Rahmen der Hochschulpakte I und II parallel zum Ausbau der Studienplätze in den Ausbau der Service- und Beratungsangebote investiert wurde?
Hat die Bundesregierung entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 29. März 2007 und der Einsicht der Kultusminister vom 15. Oktober 2009, dass die Studentenwerke zu stärken seien, in den Verhandlungen mit den Ländern zum Hochschulpakt II darauf gedrungen, die Service- und Beratungsangebote für Studierende ebenfalls adäquat auszubauen?
Hat die Bundesregierung auf Grundlage des Kommuniques der europäischen Bildungsminister in London 2007 entsprechende Initiativen zur Umsetzung der sozialen Dimension und zur Bereitstellung adäquater „Student Services“ gestartet?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Ländern und in welchem Umfang die soziale Wohnraumförderung für den Ausbau zusätzlicher Wohnplätze genutzt wird?
Sieht die Bundesregierung zusätzlichen Handlungsbedarf im Ausbau der Service- und Beratungsangebote für Studierende, insbesondere was die Bereitstellung von Wohnkapazitäten parallel zur Steigerung der internationalen Attraktivität des Studienstandortes Deutschland, aber auch im Hinblick auf die Unterbringung künftig jüngerer Studierender und der barrierefreien Unterbringung von Studierenden mit Behinderung betrifft?
Hält die Bundesregierung hierzu erneut ein Zuschussprogramm mit Bundesbeteiligung wie Ende der 80er-/Anfang der 90er-Jahre für erforderlich, um die drohende Unterversorgung an Service- und Beratungsangeboten für Studierende zu kompensieren?