[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5679
17. Wahlperiode 29. 04. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/5429 –
Abschiebungen nach Syrien und das Vorgehen der syrischen Sicherheitskräfte
gegen Demonstrierende
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Beginn des Jahres 2009 ist ein so genanntes Rückübernahmeabkommen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Syrien in Kraft. Darin
verpflichten sich beide Seiten, eigene Staatsangehörige zurückzunehmen, die sich
ohne die erforderlichen Papiere im Gebiet des anderen Staates aufhalten. Es
ist davon auszugehen, dass das Abkommen ausschließlich in eine Richtung
angewandt wird, nämlich zur Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten
syrischer Staatsangehöriger. Einbezogen sind allerdings auch Staatenlose aus
Syrien, in erster Linie Kurdinnen und Kurden.
Mittlerweile hat die Welle des Protests gegen die Machthaber arabischer
Staaten auch Syrien erfasst. Bei Protesten gegen die Regierung wurden nach
unterschiedlichen Angaben 20 bis über 100 Menschen von Sicherheitskräften
getötet. Das Aufgebot der Armee in Städten, in denen es zu Protesten kam, wurde
aufgestockt. Zugleich hat der syrische Präsident Bashar al-Assad die
Aufhebung der Notstandsgesetze von 1963 beschlossen, aber zum derzeitigen
Zeitpunkt noch nicht umgesetzt; damit würde die Einschränkung einiger
bürgerlicher Rechte in Syrien aufgehoben. Die Zulassung politischer Parteien werde
geprüft, wie eine Sprecherin der Regierung erklärte.
Trotz dieser undurchsichtigen Lage und der Unklarheit über die weitere innere
Entwicklung in Syrien werden Staatsangehörige und Staatenlose aus
Deutschland nach Syrien abgeschoben. Zuletzt war davon Bahran Mho betroffen, der
nach elf Jahren Aufenthalt in Deutschland (Landshut) nach Syrien
abgeschoben wurde. Er war in der Initiative „Netzwerk Abschiebestopp Syrien“ aktiv.
Von diesem Netzwerk wird regelmäßig auf die schlechte
Menschenrechtssituation in Syrien aufmerksam gemacht. Mho hatte in Deutschland ein
Asylverfahren betrieben. Ihm droht wegen dieses Asylantrags und seiner politischen
Betätigung Anklage gemäß § 287 des syrischen Strafgesetzbuchs, der das
Verbreiten von falschen Informationen über Syrien im Ausland unter Strafe stellt.
Als solche „falsche Informationen“ gelten insbesondere Berichte über Folter
und Misshandlungen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26. April 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/5679 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung beobachtet die aktuelle Lage in Syrien mit Sorge. Vor
dem Hintergrund der Zuspitzung der Lage hat das Auswärtige Amt am
12. April 2011 erneut den syrischen Botschafter einbestellt, um mit Nachdruck
auf eine Besserung hinzuwirken. Am 12. April 2011 hat der Rat „Allgemeine
Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ der Europäischen Union
Ratsschlussfolgerungen zu Syrien, in denen Gewaltanwendung verurteilt und ein
Reformkurs der syrischen Regierung eingefordert wird, verabschiedet.
Grundsätzlich bemüht sich die deutsche Botschaft Damaskus den Verbleib von
aus Deutschland nach Syrien zurückgeführten Personen zu verfolgen. Dies
geschieht über direkten oder telefonischen Kontakt zu den Betroffenen und sofern
diese einverstanden sind, über Kontakt zu in Syrien wohnenden Verwandten
oder syrische Anwälte. Bei Bekanntwerden von Inhaftierungen abgeschobener
Personen bemüht sich die deutsche Botschaft um Aufklärung der Hintergründe.
Das syrische Außenministerium ist jedoch nicht verpflichtet, offizielle
Anfragen zu beantworten, da es sich bei den Rückgeführten nicht um deutsche
Staatsangehörige handelt. Zudem nutzt das Auswärtige Amt auch
Informationen von Nichtregierungsorganisationen, Anwälten und Familienangehörigen
der Betroffenen, um dem Verbleib von aus Deutschland nach Syrien
zurückgeführten Personen nachzugehen.
In der Vorbemerkung der Fragesteller zu dieser Kleinen Anfrage wird u. a. auf
den ausländerrechtlichen Einzelfall des syrischen Staatsangehörigen B. M. aus
Bayern ausdrücklich Bezug genommen. Hierzu weist das Bayerische
Staatsministerium des Innern darauf hin, dass B. M., entgegen den Feststellungen der
Fraktion DIE LINKE., nicht nach Syrien abgeschoben wurde. Die
Abschiebungsmaßnahme wurde am 29. März 2011 zwischenzeitlich gestoppt und B. M.
aus der Abschiebungshaft entlassen.
Die Bundesregierung hält es für grundsätzlich unangebracht, Einzelheiten zu
konkreten Asylverfahren öffentlich zu erörtern, zumal eine Gefährdung der
Betroffenen oder von Angehörigen im Herkunftsland nicht in jedem Fall
ausgeschlossen werden kann.
Da aufgrund der grundgesetzlich verankerten Kompetenzverteilung die
Bundesländer für die Durchführung von Rückführungen zuständig sind, liegen den
nachfolgenden Tabellen die Angaben der Bundesländer mit Stand 31. März
2011 zugrunde, es sei denn, es wird ausdrücklich eine andere Quellenangabe
genannt.
1. Für wie viele Personen wurden in den Jahren 2009, 2010 und 2011 die
Abschiebung bzw. „Rückführung“ nach Syrien angemeldet (bitte nach
Bundesländern und Jahren sowie nach syrischen Staatsangehörigen und
Staatenlosen getrennt angeben)?
2009 2010 1. Quartal 2011
Bundesland Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Baden- Württemberg 19 k. A. 39 k. A. 22 k. A.
Bayern 34 12 45 27 16 3
Berlin 5 11 4 3 2 2
Brandenburg 0 0 0 0 0 0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/56792. Wie viele der Personen, für die im genannten Zeitraum eine Abschiebung
bzw. „Rückführung“ angemeldet wurde, befanden sich zum Zeitpunkt der
Anmeldung seit mehr als sechs bzw. zehn Jahren in Deutschland (bitte
nach Bundesländern und Jahren für syrische Staatsangehörige und
Staatenlose getrennt angeben)?
Bremen 3 2 0 0 0 0
Hamburg 17 0 0 1 0 0
Hessen 38 3 5 5 4 2
Mecklenburg- Vorpommern 1 0 7 0 0 0
Niedersachsen 109 30 201 39 19 8
Nordrhein- Westfalen 164 0 91 1 23 0
Rheinland- Pfalz 62 15 23 6 3 0
Saarland 13 0 8 0 21 5
Sachsen 25 5 1 0 2 0
Sachsen- Anhalt 48 49 5 0 13 0
Schleswig- Holstein 28 24 8 11 8 11
Thüringen 16 0 9 0 6 1
(ungeklärte
StA)
2009 2010 1. Quartal 2011
Bundesland Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Baden-
Württemberg
Mehr als sechs
Jahre
Statistisch nicht
erfasst
k. A. Statistisch
nicht erfasst
k. A. 18 k. A.
Mehr als zehn
Jahre
Statistisch nicht
erfasst
k. A. Statistisch
nicht erfasst
k. A. 2 k. A.
Bayern
34 12 45 27 16 3
Mehr als sechs
Jahre
Differenzierung nicht möglich
Mehr als zehn
Jahre
2009 2010 1. Quartal 2011
Bundesland Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Drucksache 17/5679 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBerlin
Mehr als sechs
Jahre
Statistisch nicht erfasst
Mehr als zehn
Jahre
Brandenburg
Mehr als sechs
Jahre
0 0 0 0 0 0
Mehr als zehn
Jahre
Keine
Bremen
Mehr als sechs
Jahre
3 2 0 0 0 0
Mehr als zehn
Jahre
0 0 0 0 0 0
Hamburg
Mehr als sechs
Jahre
3 0 0 0 0 0
Mehr als zehn
Jahre
2 0 0 0 0 0
Hessen
Mehr als sechs
Jahre
14 5 9 24 3 2
Mehr als zehn
Jahre
5 1 11 6 – 2
Mecklenburg-
Vorpommern
Mehr als sechs
Jahre
Keine
Mehr als zehn
Jahre
Niedersachsen
Mehr als sechs
Jahre
Statistisch nicht erfasst
Mehr als zehn
Jahre
Nordrhein-
Westfalen
Mehr als sechs
Jahre
Statistisch nicht erfasst
Mehr als zehn
Jahre
2009 2010 1. Quartal 2011
Bundesland Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5679Rheinland-
Pfalz
Mehr als sechs
Jahre 18 7 7 1 0 0
Mehr als zehn
Jahre
2 6 6 0 0 0
Saarland
Mehr als sechs
Jahre
12 0 6 0 10 2
Mehr als zehn
Jahre
0 0 0 0 1 1
Sachsen
Mehr als sechs
Jahre
18 3 3 k. A. 2 k. A.
Mehr als zehn
Jahre
2 k. A. 1 k. A. k. A. k. A.
Sachsen-
Anhalt
Mehr als sechs
Jahre
Statistisch nicht erfasst
Mehr als zehn
Jahre
Schleswig-
Holstein
Statistik auf der Grundlage: nur angenommene Ersuchen
Mehr als sechs
Jahre
6 20 2 10 0 9
Mehr als zehn
Jahre
4 4 4 0 8 2
Thüringen
Mehr als sechs
Jahre
4 0 6 0 4
1
(ungeklärte StA)
Mehr als zehn
Jahre
0 0 0 0 0 0
2009 2010 1. Quartal 2011
Bundesland Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Drucksache 17/5679 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Wie viele der Personen, für die im genannten Zeitraum eine Abschiebung
bzw. „Rückführung“ angemeldet wurde, waren zum Zeitpunkt der
Anmeldung noch nicht volljährig, wie viele lebten seit mehr als sechs bzw. zehn
Jahren in Deutschland (bitte nach Bundesländern und Jahren für syrische
Staatsangehörige und Staatenlose getrennt angeben)?
2009 2010 1. Quartal 2011
Bundesland Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Baden-
Württemberg
Mehr als sechs
Jahre
Statistisch nicht
erfasst k. A.
Statistisch nicht
erfasst k. A. 10 k. A.
Mehr als zehn
Jahre
Statistisch nicht
erfasst k. A.
Statistisch nicht
erfasst k. A. 0 k. A.
Bayern
7 5 10 7 6 0
Mehr als sechs
Jahre
Differenzierung nicht möglich
Mehr als zehn
Jahre
Berlin
Mehr als sechs
Jahre
Statistisch nicht erfasst
Mehr als zehn
Jahre
Brandenburg
Keine Minderjährigen angemeldet
Bremen
Mehr als sechs
Jahre
0 0 0 0 0 0
Mehr als zehn
Jahre
0 0 0 0 0 0
Hamburg
6 0 0 0 0 0
Mehr als sechs
Jahre
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Mehr als zehn
Jahre
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Hessen
minderjährig 7 1 4 8 – –
Mehr als sechs
Jahre
3 – 2 6 – –
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5679Mehr als zehn
Jahre
– – 2 2 – –
Mecklenburg-
Vorpommern
Mehr als sechs
Jahre
Keine
Mehr als zehn
Jahre
Niedersachsen
Mehr als sechs
Jahre
Statistisch nicht erfasst
Mehr als zehn
Jahre
Nordrhein-
Westfalen
minderjährig 43 24 4
Mehr als sechs
Jahre
Statistisch nicht erfasst
Mehr als zehn
Jahre
Rheinland-
Pfalz
Minderjährige (es wurden keine minderjährigen Einzelpersonen angemeldet)
Minderjährig 15 11 6 0 0 0
Mehr als sechs
Jahre 3 7 2 0 0 0
Mehr als zehn
Jahre
0 2 0 0 0 0
Saarland
minderjährig 2 0 2 0 7 3
Mehr als sechs
Jahre
2 0 2 0 2 1
Mehr als zehn
Jahre
0 0 0 0 0 0
Sachsen
minderjährig 5
Alle Personen waren volljährig
Mehr als sechs
Jahre
3
Mehr als zehn
Jahre
k. A.
2009 2010 1. Quartal 2011
Bundesland Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Drucksache 17/5679 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Für wie viele Personen haben die syrischen Behörden in den Jahren 2009,
2010 und 2011 Pässe oder Passersatzpapiere ausgestellt (bitte nach Jahren
getrennt angeben für syrische Staatsangehörige und Staatenlose)?
Sachsen-
Anhalt
Mehr als sechs
Jahre
Statistisch nicht erfasst
Mehr als zehn
Jahre
Schleswig-
Holstein
Zum Gestellungszeitpunkt waren 16 Kinder syrischer Eltern und
27 Kinder staatenloser Eltern minderjährig
Mehr als sechs
Jahre
2 6 1 3 0 5
Mehr als zehn
Jahre
2 2 1 0 5 0
Thüringen
minderjährig 4 0 0 0 1 0
Mehr als sechs
Jahre
0 0 0 0 1 0
Mehr als zehn
Jahre
0 0 0 0 0 0
2009 2010 1. Quartal 2011
Bundesland Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Baden-
Württemberg
Passersatzpapiere
7 k. A. 29 k. A. 3 k. A.
Pässe k. A. k. A. k. A. k. A k. A. k. A.
Bayern
Passersatzpapiere
16 2 10 0 10 1
Pässe k. A. k. A. k. A. k. A. k.A k. A.
Berlin
Passersatzpapiere
Keine 3 4 2 1
Pässe Keine statistische Erfassung ausgestellter Pässe
2009 2010 1. Quartal 2011
Bundesland Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/5679Brandenburg
Passersatzpapiere
0 0 0 0 0 0
Pässe k. A. k. A. k. A. k. A. k.A k. A.
Bremen
Passersatzpapiere
0 0 0 0 0 0
Pässe k. A. k. A. k. A. k. A. k.A k. A.
Hamburg
Passersatzpapiere
1 0 0 0 0 0
Pässe k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Hessen
Passersatzpapiere
17 1 11 1 1 0
Pässe k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Mecklenburg-
Vorpommern
Passersatzpapiere
0 0 1 1 0 0
Pässe k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Niedersachsen
Passersatzpapiere
5 0 2 5 1 0
Pässe k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Nordrhein-
Westfalen
Passersatzpapiere
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Pässe k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Rheinland-
Pfalz
Passersatzpapiere
6 0 2 6 1 0
Pässe k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Saarland
Passersatzpapiere
0 0 11 0 3 0
Pässe k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
2009 2010 1. Quartal 2011
Bundesland Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Drucksache 17/5679 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Wie viele Personen wurden 2009, 2010 und 2011 zur Identitätsfeststellung
der syrischen Botschaft oder sonstigen Vertretern Syriens vorgeführt oder
dorthin einbestellt (bitte nach Bundesländern und Jahren getrennt angeben
für syrische Staatsangehörige und Staatenlose)?
Sachsen Keine Differenzierung nach Pässen oder Passersatzpapieren
Passersatzpapiere
6 k. A. 1 1 0 0
Pässe
Sachsen-
Anhalt
Keine Differenzierung nach Pässen oder Passersatzpapieren
Passersatzpapiere 1 0 5 7 0 0
Pässe
Schleswig-
Holstein
Passersatzpapiere
0 0 16 3 0 0
Pässe k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Thüringen
Passersatzpapiere
0 0 6 0 0 0
Pässe k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
2009 2010 1. Quartal 2011
Bundesland Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Baden-
Württemberg
Statistisch nicht
erfasst
k. A. 0 k. A. 0 k. A.
Bayern 0 0 0 0 0 0
Berlin Bei der Erhebung der Angaben wird nicht zwischen syrischen Staatsangehörigen und Staatenlosen/
Drittstaatsangehörigen differenziert
1 Person vorgeführt, die Zahl
der Einbestellungen wurde zu
diesem Zeitpunkt noch nicht
erfasst.
1 Person vorgeführt/
3 Personen einbestellt
1 Person vorgeführt/
2 Personen einbestellt
Brandenburg 0 0 0 0 0 0
Bremen 0 0 0 0 0 0
Hamburg 0 0 0 0 0 0
Hessen 2 1 – 4 – –
Mecklenburg-
Vorpommern
Keine
2009 2010 1. Quartal 2011
Bundesland Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/56796. Wie viele Personen wurden 2009, 2010 und 2011 nach Syrien
abgeschoben, und in wie vielen dieser Fälle (jeweils nach Bundesländern und
Jahren) erfolgte die Abschiebung im Rahmen des deutsch-syrischen
Rückübernahmeabkommens (bitte nach Jahren getrennt angeben für syrische
Staatsangehörige und Staatenlose)?
Niedersachsen Keine
Nordrhein-
Westfalen
Keine
Rheinland-
Pfalz
2 0 0 0 0 0
Saarland 0 0 0 0 0 0
Sachsen Keine Person Keine Person Keine Person
Sachsen-
Anhalt
36 18 5 8 2 7
Schleswig-
Holstein
7 21 0 6 1 7
Thüringen 0 0 5 0 0 0
2009 2010 1. Quartal 2011
Bundesland Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Baden-
Württemberg
Anzahl Rückführungen nach dem RÜA
4 k. A. 4 k. A. 0 k. A.
Bayern 4/davon
1 Person
im Rahmen
des
deutschsyrischen RÜA
0
1/ davon
1 Person
im Rahmen
des
deutschsyrischen RÜA
0
1/davon
0 Person
im Rahmen
des
deutschsyrischen RÜA
0
Berlin Alle Abschiebungen seit Januar 2009 im Rahmen des RÜA
5 0 4 0 0 0
Brandenburg
0 0
1
die
Rückführung lief nicht
über RÜA,
sondern als reguläre
Rückführung
mit gültigem
Pass
0 0 0
Bremen 0 0 0 0 0 0
Hamburg 0 0 0 0 0 0
Hessen Vollzogene Rückführungen (keine Angaben zur Grundlage der Rückführungen)
2009 2010 1. Quartal 2011
Bundesland Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Drucksache 17/5679 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Wie viele der abgeschobenen bzw. überstellten Personen hielten sich zum
Zeitpunkt ihrer Abschiebung mehr als sechs bzw. zehn Jahre in
Deutschland auf (bitte nach Bundesländern und Jahren getrennt angeben für
syrische Staatsangehörige und Staatenlose)?
1 0 2 0 2 0
Mecklenburg-
Vorpommern*
Erfolgte Abschiebungen im Rahmen des deutsch-syrischen RÜA
0 0 1 0 0 0
Niedersachsen Abschiebung auf der Grundlage des RÜA
1 k. A. 7 k. A. 4 k. A.
Nordrhein-
Westfalen
Im Rahmen des RÜA
24 0 0 0 0 0
Rheinland-
Pfalz
Anzahl Rückführungen (keine Angaben zur Grundlage der Rückführungen)
1 0 1 0 0 0
Saarland Anzahl der abgeschobenen Personen nach Syrien (keine Angaben zur Grundlage der Rückführungen)
1 0 0 0 3 0
Sachsen Grundsätzlich erfolgen alle Abschiebungen seit Januar 2009 im Rahmen des
Rückübernahmeabkommens, entweder ohne Rückübernahmeersuchen bei nachgewiesener Staatsangehörigkeit
gemäß Artikel 1 Durchführungsprotokoll oder nach positiver Prüfung auf Ersuchen.
3 k. A. 1 k. A. 0 0
Sachsen-
Anhalt
1
Keine Angabe
zur Grundlage
der
Rückführung
0 0 0 0 0
Schleswig-
Holstein
0 0 0 0 0 0
Thüringen 0 0 0 0 0 0
* Eine weitere Person, für die im Rahmen des deutsch-syrischen RÜA Dokumente ausgestellt wurden, ist in die Zuständigkeit der ABH Berlin
umverteilt worden.
2009 2010 1. Quartal 2011
Bundesland Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Baden-
Württemberg
Mehr als sechs
Jahre 3 k. A. 1 k. A. 0 k. A.
2009 2010 1. Quartal 2011
Bundesland Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/5679Mehr als zehn
Jahre 1 k. A. 2 k. A. 0 k. A.
Bayern 1 0 1 0 0 0
Mehr als sechs
Jahre
Differenzierung nicht möglich
Mehr als zehn
Jahre
Berlin
Mehr als sechs
Jahre
Statistisch nicht erfasst
Mehr als zehn
Jahre
Brandenburg
Mehr als sechs
Jahre
0 0 1 0 0 0
Mehr als zehn
Jahre
Keine
Bremen
Mehr als sechs
Jahre
Entfällt
Mehr als zehn
Jahre
Hamburg
Mehr als sechs
Jahre
0 0 0 0 0 0
Mehr als zehn
Jahre
0 0 0 0 0 0
Hessen
Mehr als sechs
Jahre
– – 2 k. A. 1 k. A.
Mehr als zehn
Jahre
1 – 1 k. A. – k. A.
Mecklenburg-
Vorpommern
Mehr als sechs
Jahre
Keine
Mehr als zehn
Jahre
2009 2010 1. Quartal 2011
Bundesland Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Drucksache 17/5679 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNiedersachsen
Mehr als sechs
Jahre
Statistisch nicht erfasst
Mehr als zehn
Jahre
Nordrhein-
Westfalen
Mehr als sechs
Jahre
Statistisch nicht erfasst
Mehr als zehn
Jahre
Rheinland-
Pfalz
Mehr als sechs
Jahre 0 0 0 0 0 0
Mehr als zehn
Jahre
0 0 0 0 0 0
Saarland
Mehr als sechs
Jahre
0 0 0 0 1 0
Mehr als zehn
Jahre
0 0 0 0 0 0
Sachsen
Mehr als sechs
Jahre
1 k. A. 1 1 0 0
Mehr als zehn
Jahre
k. A. k. A. k. A. k. A. 0 0
Sachsen- Anhalt
Mehr als sechs
Jahre 0 0 0 0 0 0
Mehr als zehn
Jahre 1 0 0 0 0 0
Schleswig-
Holstein
Mehr als sechs
Jahre
Entfällt
Mehr als zehn
Jahre
2009 2010 1. Quartal 2011
Bundesland Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/56798. In wie vielen Fällen in den Jahren 2009, 2010 und 2011 hat die syrische
Seite nach dem Stellen eines Übernahmegesuchs nicht innerhalb der
vertraglich geregelten Frist von 60 Tagen geantwortet, so dass die deutsche
Seite von einer „Zustimmungsfiktion“ ausgehen konnte (bitte nach Jahren
und syrische Staatsangehörigkeit/Staatenlosigkeit getrennt angeben)?
Thüringen
Mehr als sechs
Jahre
Entfällt
Mehr als zehn
Jahre
2009 2010 1. Quartal 2011
Bundesland Syrische
Staatsangehörigkeit
Staatenlosigkeit
Syrische
Staatsangehörigkeit
Staatenlosigkeit
Syrische
Staatsangehörigkeit
Staatenlosigkeit
Baden-
Württemberg
19 k. A. 39 k. A. 22 k. A.
Bayern 22 12 17 9 11 7
Berlin 3 3 k. A. 4 k. A. 1
Brandenburg 0 0 0 0 0 0
Bremen 3 2 0 0 0 0
Hamburg 11 0 0 0 0 1
Hessen 27 2 4 2 7 7
Mecklenburg-
Vorpommern
0 0 1 0 5 0
Niedersachsen 74 7 127 30 46 21
Nordrhein-
Westfalen
Keine Differenzierung nach syrischen Staatsangehörigen/Staatenlosen
156 87 12
Rheinland-
Pfalz
60 15 22 2 1 4
Saarland 8 0 12 0 0 0
Sachsen 21 2 5 k. A. 3 k. A.
Sachsen-
Anhalt
41 48 5 0
Für 13 gestellte
Ersuchen ist die
Frist noch nicht
abgelaufen.
0
Schleswig-
Holstein
28 24 1 1 0 0
Thüringen 16 0 9 0 2 0
2009 2010 1. Quartal 2011
Bundesland Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Syrische
Staatsangehörige
Staatenlose
Drucksache 17/5679 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Wie viele ausreisepflichtige bzw. geduldete syrische Staatsangehörige bzw.
Staatenlose aus Syrien (bitte jeweils differenzieren) leben derzeit in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Bundesländern und nach
Aufenthalt seit über sechs Jahren differenzieren)?
Die Angaben zu syrischen Staatsangehörigen können der folgenden Tabelle
entnommen werden (Quelle: Ausländerzentralregister). Im
Ausländerzentralregister werden Staatenlose, die aus Syrien stammen, nicht gesondert erfasst.
10. Was ist der Bundesregierung zum Verbleib der Familie Cindo bekannt,
die am 8. Oktober 2010 nach Syrien abgeschoben und dort für zwei
Wochen inhaftiert wurde, obwohl die Mutter der Familie zuckerkrank ist?
Familie C., die bereits 2009 abgeschoben wurde, wurde nach ihrer
Rückführung am Flughafen Damaskus festgenommen. Auf Frage der Botschaft
Damaskus nach den Haftgründen verwiesen die syrischen Behörden per
Verbalnote vom 3. Dezember 2009 auf die seinerzeit erfolgte illegale Ausreise der
Familie C. In einem nach der Haftentlassung mit der Familie C. geführten
Telefonat gab die Familie an, dass sie mehrere Wochen inhaftiert gewesen und
mehrfach zu ihren Ausreisegründen, dem Grund des Aufenthaltes in
Deutschland und fehlenden Personaldokumenten befragt worden sei.
11. Was ist der Bundesregierung zum derzeitigen Aufenthaltsstatus und dem
Schicksal von Khalid Kenjo bekannt, der nach seiner Abschiebung nach
Syrien inhaftiert und gefoltert wurde und im Juli 2010 aus Syrien wieder
Bundesland
Ausreisepflichtige Syrer zum Stichtag 31. März 2011 Ausreisepflichtige Syrer
mit Aufenthalt von mehr
als 6 Jahren insgesamt
darunter
geduldet
Baden-Württemberg 345 312 224
Bayern 228 201 166
Berlin 120 93 72
Brandenburg 10 9 5
Bremen 110 98 94
Hamburg 33 26 17
Hessen 192 142 134
Mecklenburg-Vorpommern 19 15 6
Niedersachsen 1 458 1 378 1 159
Nordrhein-Westfalen 1 546 1 375 1 118
Rheinland-Pfalz 146 137 58
Saarland 79 79 50
Sachsen 71 62 40
Sachsen-Anhalt 234 184 143
Schleswig-Holstein 133 128 100
Thüringen 51 42 17
Deutschland gesamt 4 775 4 281 3 403
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/5679nach Deutschland fliehen konnte, und welche Konsequenzen hat die
Bundesregierung aus diesem Fall gezogen?
K. K. besitzt einen gesicherten Aufenthalt in Deutschland. Die mit einem
Einzelfall gewonnenen Erfahrungen fließen in die Entscheidungspraxis des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ein, hier insbesondere im Hinblick auf
die Relevanz einer exilpolitischen Betätigung.
12. Wie können syrische Geheimdienste in den Besitz der Asylakte (oder
Teile davon) von Personen gelangen, die nach Syrien abgeschoben
worden sind und denen dort in Verfahren nach § 287 des syrischen
Strafgesetzbuchs Aussagen ihrer Asylakte entgegengehalten werden, um eine
Anklage nach diesem Paragrafen zu begründen und unter Folter die
Leugnung der dort angegebenen Verfolgungsgründe zu erzwingen, wie
im Fall Khalid Kenjo geschehen?
Die Bundesregierung kann den in der Frage unterstellten Sachverhalt nicht
bestätigen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
13. Was ist der Bundesregierung zum Verbleib und weiteren Schicksal von
Badir und Anuar Naso bekannt, die am 1. Februar 2011 aus Hildesheim
abgeschoben und danach 10 bzw. 31 Tage in Syrien in Haft waren?
Was ist der Bundesregierung zum Status der in Deutschland verbliebenen
Familienmitglieder bekannt?
B. und A. N. wurden nach der Rückführung festgenommen und nach zehn bzw.
31 Tagen freigelassen. Derzeit liegen gegen sie von syrischer Seite keine
Vorwürfe vor.
14. Was ist der Bundesregierung zum Verbleib und weiteren Schicksal von
Khalid Hasan bekannt, der am 27. Juli 2010 zusammen mit seiner Familie
aus Essen abgeschoben und am Flughafen Damaskus verhaftet wurde und
der zumindest im September 2010 noch in Haft gewesen sein soll
(Bundestagsdrucksache 17/3365, Antwort zu Frage 13)?
K. H. befindet sich weiterhin in Haft. Gegen ihn laufen Ermittlungen der
syrischen Behörden wegen in Deutschland verübter Straftaten. Syrien behält sich
bei im Ausland durch Syrer begangenen Straftaten eigene Ermittlungen vor.
Nach Angaben des zuständigen Ministeriums für Inneres und Kommunales des
Landes Nordrhein-Westfalen sind zwei verschiedene im Bundesgebiet tätige
Rechtsanwälte mit der Vertretung seiner rechtlichen Interessen beauftragt
worden.
15. Sind der Bundesregierung weitere Fälle bekannt, in denen es nach der
Ankunft in Syrien zu asylrelevanten Handlungen gegen Abgeschobene
gekommen ist, welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung
hieraus gezogen, und was unternimmt sie üblicherweise bei Bekanntwerden
solcher Fälle?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Drucksache 17/5679 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Ist der Bundesregierung insbesondere der Fall eines aus Dänemark am
9. Februar 2011 abgeschobenen Syrers bekannt, der nach seiner Ankunft
schweren Misshandlungen ausgesetzt war und von den dänischen
Beamten wieder mit nach Dänemark genommen wurde?
Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung ggf. aus diesem Fall
gezogen?
Der Fall betrifft eine Rückführung aus Dänemark, Einzelheiten sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
17. Was ist der Bundesregierung zum Verbleib und weiteren Schicksal des
Deutsch-Syrers Ismail Abdi bekannt, der am 23. September 2010 von
syrischen Sicherheitskräften bei einem Besuch des Landes inhaftiert wurde,
und bis Dezember 2010 noch nicht aus der Haft entlassen war (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/3811)?
I. A., den die Botschaft konsularisch betreut hat, wurde in den frühen
Morgenstunden des 31. März 2011 aus der Haft entlassen. Er wurde nach Auskunft
seines Anwalts am 18. April 2011 zu einer Haftstrafe verurteilt; unter Anrechnung
seiner Untersuchungshaft gelte diese jedoch als verbüßt. Gegen I. A. ist derzeit
eine Ausreisesperre verhängt.
18. Was ist der Bundesregierung zum Verbleib und weiteren Schicksal von
Ayid Hawa Silo bekannt, der am 13. September 2010 bei seiner Einreise
nach Syrien von Sicherheitskräften festgenommen und in das Gefängnis
von Adra gebracht wurde?
Der Fall ist der Bundesregierung nicht bekannt.
19. Welche Artikel des syrischen Strafgesetzbuchs würden nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht mehr weitergelten, wenn das Notstandsgesetz
aufgehoben würde?
20. Rechnet die Bundesregierung mit einer zügigen Auflösung der
Einrichtungen des syrischen Staates, die regelmäßig für Menschenrechtsverstöße
verantwortlich sind, wie der Staatssicherheitsdienst und die
Militärgerichte?
Welchen Anlass zur Hoffnung auf eine Verbesserung der
menschenrechtlichen Lage in Syrien sieht die Bundesregierung?
21. Welche Rechte des internationalen Pakts über die bürgerlichen und
politischen Rechte (Zivilpakt) gelten nach Kenntnis der Bundesregierung auch
nach Aufhebung des Notstands in Syrien weiterhin nicht oder nur
eingeschränkt?
22. Welche Gruppen (ethnisch, religiös, etc.) werden auch nach Aufhebung
des Notstandes von einer Einschränkung ihrer zivilen und politischen
Rechte betroffen sein, etwa weil sie trotz dauerhaften Aufenthalts in
Syrien keine Staatsangehörigen werden können (Kurden, Palästinenser)?
Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit ihren Partnern in der EU mit
großem Nachdruck für politische Reformen in Syrien ein. Die weitere
Entwicklung in Syrien ist aber im Detail nicht vorherzusehen. Einzelheiten zur
angekündigten Aufhebung der Notstandsgesetze sind bisher noch nicht bekannt.
Über Auswirkungen auf Straftatbestände, bürgerliche und politische Rechte
und die Staatsangehörigkeit bestimmter Gruppen können daher derzeit keine
Aussagen getroffen werden.
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ISSN 0722-8333]