[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5667
17. Wahlperiode 26. 04. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Christine Buchholz,
Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/5430 –
Die Rolle der GCC-Staaten und des Jemens angesichts der Aufstände
im arabischen Raum
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zwischen der Europäischen Union und dem Golfkooperationsrat (Gulf
Cooperation Council – GCC, Mitgliedstaaten: das Königreich Saudi-Arabien, das
Königreich Bahrain, die Vereinigten Arabischen Emirate, das Emirat Katar,
das Emirat Kuwait und das Sultanat Oman) bestehen enge politische
Verbindungen, die u. a. im Rahmen des 1988 geschlossenen EU-GCC-
Kooperationsabkommens gepflegt werden. Übergeordnetes Ziel dieser Zusammenarbeit ist
die Gründung einer gemeinsamen Freihandelszone; Deutschland und die EU
streben jedoch auch „einen Ausbau der Zusammenarbeit in Bereichen wie
Energiesicherheit, Umweltschutz, Kultur und Bildung, Terrorismusbekämpfung
und vor allem auch im politischen und sicherheitspolitischen Bereich“ an
(www. auswaertiges-amt.de). Begründet wird dies vom Auswärtigen Amt
insbesondere mit der wirtschaftlichen Relevanz der im GCC vertretenen Staaten.
Diese „fördern über 60 Prozent des Öls der gesamten Region des weiteren
Nahen und Mittleren Ostens sowie Nordafrikas. Ihr Anteil an den
Welterdölreserven liegt bei 55 Prozent, an der Weltölförderung bei etwa 20 Prozent. Saudi
Arabien bündelt allein 70 Prozent der Wirtschaftskraft des
Golfkooperationsrates. Der Golfkooperationsrat ist der wichtigste Handelspartner der
Europäischen Union in der arabischen Welt. Er ist Europas sechstgrößter
Exportmarkt. Umgekehrt ist die EU für den Golfkooperationsrat der Handelspartner
Nummer eins“ (ebd.).
Angesichts der gegenwärtigen Umbrüche in Nordafrika und auf der
Arabischen Halbinsel spielt der GCC eine widersprüchliche Rolle. Einerseits
schlagen mehrere Mitgliedstaaten Proteste ihrer eigenen Bevölkerung nieder,
andererseits mobilisierten sie innerhalb der Arabischen Liga militärische und
ideelle Unterstützung für ein militärisches Vorgehen gegen das Gaddafi-Regime
in Libyen. Auch anlässlich der Proteste im Jemen spielen die GCC-Staaten
eine zentrale – und von der Bundesregierung unterstützte – Rolle bei der
Installation eines neuen Regimes.
Im Anschluss an die Protestwellen in Tunesien und Ägypten, welche die
jeweiligen Regierungen zum Rücktritt zwangen, kam es auch in vielen
Mitgliedstaaten des GCC zu Protesten, die teilweise mit massiver Gewalt nieder- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. April 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/5667 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegeschlagen wurden. Zugleich setzten sich die Mitglieder des GCC innerhalb
der Arabischen Liga vehement für eine internationale Intervention gegen die
libysche Regierung in Form einer Flugverbotszone ein, die ihrerseits
gewaltsam gegen Aufständische vorging. An der zunächst von Frankreich
angeführten Intervention beteiligen sich die Vereinigten Arabischen Emirate mit zwölf
und das Emirat Katar mit sechs Kampfflugzeugen.
Im Falle Bahrains entschloss sich der GCC unter der Führung Saudi-Arabiens
auf Einladung des bahrainischen Königshauses, militärisch mit über 1 000
(andere Quellen sprechen von über 2 000,
www.nytimes.com/2011/03/15/
world/middleeast/15saudi.html) Soldaten und Polizisten gegen die Proteste zu
intervenieren, nachdem diese nicht nur den Perlenplatz für Wochen besetzt
hielten, sondern auch Zugänge zum Hafen und zum Bankenviertel blockiert
hatten. Bei der Auflösung des Protestcamps am Perlenplatz und der
anschließenden Stürmung eines Krankrenhauses sollen neben Tränengas auch scharfe
Munition zum Einsatz gekommen, Verwundete und Ärzte aus dem
Krankenhaus verschleppt und verprügelt worden sein. Die Hohe Kommissarin der
Vereinten Nationen für Menschenrechte, Navanethem Pillay, nannte das Vorgehen
„schockierend“ und einen „eklatanten Verstoß gegen internationales Recht“
(
www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?
NewsID=10855&LangID=E). Der Chefberater der Hohen Vertreterin für die EU-
Außen- und Sicherheitspolitik für den Balkan und den Mittleren Osten, Robert
Cooper, verteidigte hingegen in der anschließenden Sitzung des Auswärtigen
Ausschusses des Europäischen Parlaments das Vorgehen der
„Sicherheitskräfte“ in Bahrain: „Man muss verstehen, dass die Autoritäten Recht hatten,
Ruhe und Ordnung wiederherzustellen und das ist es, was sie getan haben.“ Es
sei „nicht einfach mit großen Demonstrationen umzugehen, von denen Gewalt
ausgehen könnte […] Das bekommen wir selbst in den besten westlichen
Staaten nicht immer richtig hin und es passieren Unfälle“.
Dessen ungeachtet befürwortet die Bundesregierung auch beim Umsturz im
Jemen eine führende Rolle Saudi-Arabiens, nachdem sich Präsident Ali
Abdullah Salih, der zuvor jahrelang von Deutschland mit polizeilicher und
militärischer Ausbildungs- und Ausstattungshilfe unterstützt wurde, nach
Einschätzung hochrangiger EU-Vertreter nur noch „wenige Tage“ im Amt wird
halten können. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Dirk Niebel, forderte gegenüber der Zeitung „DER TAGES-
SPIEGEL“, dass in dem „strategisch extrem wichtig[en] Land […] regionale
Mächte, allen voran Saudi- Arabien, ihren Einfluss geltend machen“ müssten
(
www.tagesspiegel.de/politik/man-sollte-wissen-wie-man-einsaetze-beendet/
39 82626.html). Saudi-Arabien hatte zuvor mehrfach und teilweise mit
Unterstützung der USA militärisch in Jemen auf Seiten des Salih-Regimes
interveniert. Als möglicher Nachfolger Ali Abdullah Salihs ist in EU-Kreisen
gegenwärtig Hamid al-Ahmar im Gespräch, von dem zwar keine grundlegenden
Reformen und auch kein Ende von Korruption und Instabilität zu erwarten sei,
der aber gute Kontakte zum saudischen Königshaus und dem GCC unterhalte.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtslage in den
Mitgliedstaaten des GCC (bitte zu jedem Staat eine kurze Einschätzung)?
Zur Menschenrechtslage im Königreich Saudi-Arabien verweist die
Bundesregierung auf den 9. Bericht über ihre Menschenrechtspolitik, insbesondere auf
Seiten 210 f. Die Menschenrechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten,
den Staaten Katar und Kuwait, dem Sultanat Oman und grundsätzlich auch im
Königreich Bahrain ist im Vergleich dazu besser. Namentlich die
Religionsfreiheit und die Rechte der Frauen werden in deutlich größerem Maße
respektiert. In Kuwait hat das Parlament schon seit langem eine sehr viel stärkere
Stellung als in den übrigen Staaten des Golfkooperationsrates. Zur aktuellen
Verschlechterung der Lage in Bahrain hat sich die Bundesregierung mehrfach
öffentlich geäußert. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/56672. Wie bewertet die Bundesregierung die demokratischen Beteiligungsrechte,
insbesondere die Gewährleistung der Versammlungs- und
Vereinigungsfreiheit sowie die Verwirklichung der Gewaltenteilung in den
Mitgliedstaaten des GCC (bitte zu jedem Staat eine kurze Einschätzung)?
Bei der Gewährleistung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und der
Verwirklichung der Gewaltenteilung bestehen in allen Staaten des
Golfkooperationsrates Defizite.
3. Welche Mitgliedstaaten des GCC halten nach wie vor an der Todesstrafe
fest, und aus welchen Mitgliedstaaten des GCC sind der Bundesregierung
Berichte über Folter bekannt?
Alle Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates halten an der Todesstrafe fest.
In Saudi-Arabien werden Peitschenhiebe als Strafe verhängt und vollzogen.
Über die Verhängung sonstiger, gesetzlich vorgesehener Körperstrafen, wie
Amputationen und Verstümmelungen, ist in den letzten Jahren nichts bekannt
geworden. Auch wenn in Saudi-Arabien die Folter untersagt ist und nicht
systematisch angewandt wird, gibt es doch immer wieder Berichte über schwere
Misshandlungen in Polizeigewahrsam.
Über Folter in den übrigen Staaten des Golfkooperationsrates ist der
Bundesregierung nichts bekannt. Eine Ausnahme bildet der Tod eines Häftlings in
kuwaitischem Polizeigewahrsam, der im Januar 2011 zum Rücktritt des
kuwaitischen Innenministers führte.
4. Welche Protestkundgebungen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit Beginn der Aufstände in Tunesien und Ägypten in den Mitgliedstaaten
des GCC statt, die unter dem Einsatz von Gewalt aufgelöst wurden (bitte
auflisten nach Datum, Ort und Anzahl der verletzten und getöteten
Demonstranten)?
In Bahrain kam es am 16. bis 17. Februar 2011 zu gewaltsamen
Polizeieinsätzen gegen Demonstranten, bei denen mehrere Menschen getötet und
zahlreiche verletzt wurden. Am 15. März 2011 wurde der „Perlenkreisel“, auf dem
Demonstranten ein Zeltlager errichtet hatten, gewaltsam geräumt. Es war die
größte Versammlung, die in den vergangenen Wochen in einem Mitgliedstaat
des Golfkooperationsrates gewaltsam aufgelöst wurde. Mehrere Tote auf
beiden Seiten und viele Verletzte waren zu beklagen.
Vereinzelt ging die Polizei auch bei kleineren Demonstrationen in der saudischen
Ostprovinz im März 2011 mit Gewalt gegen Demonstranten vor. Dabei soll es
nach Angaben der schiitischen Opposition einige Verletzte gegeben haben.
In Oman kam es, obgleich die dortige Regierung sich um Ausgleich bemüht
zeigt, zu zwei Todesopfern und mehreren Verletzten bei Zusammenstößen
zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten.
Eine Aufzählung der Ereignisse im Einzelnen ist der Bundesregierung nicht
möglich.
Drucksache 17/5667 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Wie viele politische Gefangene befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Mitgliedstaaten des GCC in Haft, und wie viele Anhänger
der Opposition wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Mitgliedstaaten des GCC seit Beginn der Aufstände in Tunesien und Ägypten
festgenommen?
Insbesondere in Bahrain, aber auch in Saudi-Arabien wurden in den
vergangenen Wochen zahlreiche Oppositionelle festgenommen. Etliche von ihnen
wurden nach einigen Tagen freigelassen. Genaue Zahlen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
6. Bei welchen Gelegenheiten hat die Bundesregierung seit Beginn der
Aufstände in Tunesien und Ägypten (17. Dezember 2010) gegenüber den
Mitgliedstaaten des GCC darauf hingewiesen, dass sie ein gewaltsames
Vorgehen gegen friedliche Proteste ablehnt und demokratische Reformen
gegenüber den GCC-Staaten einfordert?
Die Bundesregierung hat die Gewaltanwendung gegenüber friedlichen
Demonstranten in verschiedenen Staaten der Region mehrfach sowohl öffentlich
als auch in Gesprächen mit Repräsentanten der Staaten des
Golfkooperationsrates verurteilt. Die Bundeskanzlerin und der Bundesminister des Auswärtigen
haben zur Notwendigkeit von demokratischen und rechtsstaatlichen Reformen
in der arabischen Welt jeweils in Regierungserklärungen vor dem Deutschen
Bundestag Stellung bezogen (Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 24. März
2011, Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle am 16. und 18. März 2011).
7. Wie viele bilaterale Treffen von Vertretern der Bundesregierung und
Mitgliedstaaten des GCC bzw. der Organisation haben seit Beginn der
Aufstände in Tunesien und Ägypten stattgefunden, wann und wo haben diese
stattgefunden, und welche Themen wurden auf diesen Treffen behandelt?
Am 8./9. Februar 2011 trafen sich Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle
und der saudische Außenminister, Prinz Saud Al-Faisal, zur offiziellen
Einweihung der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin. Bundespräsident Christian Wulff
nahm am 26. Februar 2011 an den Feierlichkeiten zum 20. Jahrestag der
Befreiung Kuwaits teil und traf dabei auch den Emir Kuwaits, Scheich Sabah,
zu einem bilateralen Gespräch. Anschließend besuchte der Bundespräsident
Katar (26. bis 28. Februar 2011), wo er unter anderem den Emir, Scheich
Hamad, traf. Am 17. März 2011 wurde der Botschafter Bahrains in der
Bundesrepublik Deutschland, Ahmed Al-Doseri, zu einem Gespräch mit dem
Staatssekretär Dr. Wolf-Ruthart Born ins Auswärtige Amt einbestellt. Über den Inhalt
der Gespräche wurde Vertraulichkeit vereinbart.
8. Welche Vertreter des GCC bzw. seiner Mitgliedstaaten waren bei diesen
Treffen anwesend, und welche Themen wurden besprochen?
Vertrauliche Gespräche mit den Regierungen anderer Staaten gehören zum
Kernbereich der Regierungstätigkeit, zu dem die Bundesregierung keine
Auskunft erteilt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/56679. Wie viele EU-GCC-Regionaldirektorentreffen haben seit Beginn der
Aufstände in Tunesien und Ägypten stattgefunden, wann und wo haben
diese stattgefunden, und welche Themen wurden auf diesen Treffen
behandelt?
Das einzige Treffen der Regionaldirektoren aus den Staaten der Europäischen
Union und des Golfkooperationsrates im genannten Zeitraum fand am 5. April
2011 in Brüssel statt. Die Bundesregierung kann über diese Treffen keine
Auskunft erteilen, dies ist Angelegenheit der Europäischen Union.
10. Welche Vertreter der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten des
GCC waren in welchem Rang und zu welchem Zweck bei diesen EU-
GCC-Regionaldirektorentreffen anwesend, und welche Themen wurden
besprochen?
11. War auch die Zustimmung der Bundesregierung, der Mitgliedstaaten des
GCC oder der Arabischen Liga zu einer Flugverbotszone gegenüber
Libyen bei diesen Treffen ein Thema?
Wenn ja, welche Positionen wurden hierzu von Seiten der EU sowie der
GCC-Staaten vorgetragen?
12. War auch die militärische Unterstützung des GCC für die Regierungen
der einzelnen Mitgliedstaaten, namentlich Bahrain und Jemen, bei diesen
Treffen ein Thema?
Wenn ja, welche Positionen wurden hierzu von Seiten der
Bundesregierung, der EU sowie der GCC-Staaten vorgetragen?
Bei den Fragen 10 bis 12 wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
13. Bei welchen Gelegenheiten hat die Bundesregierung sich mit dem GCC
oder dessen Mitgliedstaaten über die Möglichkeit einer Flugverbotszone
oder einer militärischen Intervention in Bahrain oder Jemen
ausgesprochen?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Legitimität des Verfahrens, nach
dem die Erklärung des Außenministerrates der Arabischen Liga
(Resolution 7360) vom 12. März 2011 verabschiedet wurde?
Beschlüsse in der Arabischen Liga werden nicht gegen den erklärten Willen
einzelner Mitgliedstaaten getroffen (Einstimmigkeitsprinzip).
15. Welche Position nahmen die Mitgliedstaaten des GCC innerhalb der
Arabischen Liga hinsichtlich der Frage einer Flugverbotszone ein?
Details zu den Positionen einzelner Mitgliedstaaten der Arabischen Liga, auch
solcher des Golfkooperationsrates, in der Frage einer Flugverbotszone
entziehen sich der Kenntnis der Bundesregierung.
Drucksache 17/5667 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Wie erklärt die Bundesregierung, dass diese Erklärung mit der Forderung
einer Flugverbotszone verabschiedet wurde, obwohl sich zuvor die
Arabische Liga in ihrer Resolution vom 3. März 2011 und anschließend
mehrere Mitgliedstaaten der Arabischen Liga (Syrien, Jemen, Algerien, Sudan)
deutlich gegen eine ausländische Intervention ausgesprochen hatten?
Kritische öffentliche Stellungnahmen einzelner Regierungen sind der
Bundesregierung bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
17. Als wie glaubhaft bewertet die Bundesregierung angesichts der
menschenrechtlichen und demokratischen Defizite, die in allen
Mitgliedstaaten des GCC bestehen, das in der Resolution 7360 vom 12. März 2011
formulierte Anliegen der Arabischen Liga, dass den „Forderungen [des
libyschen Volkes] entsprochen werden muss und dessen Zukunft im
Rahmen demokratischer Institutionen aufgebaut werden soll“?
Die Bundesregierung begrüßt die Hervorhebung des Demokratieprinzips in
dem zitierten Beschluss der Arabischen Liga, der verdeutlicht, dass sich bei den
Mitgliedstaaten die Einsicht zur Notwendigkeit von Reformen in der Region
durchzusetzen beginnt.
18. Welchen Umfang hatte der deutsche Außenhandel in den vergangenen
fünf Jahren (2006 bis 2010) mit den Mitgliedstaaten des GCC, und wie
bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der Mitgliedstaaten des
GCC für den deutschen Außenhandel?
Der Umfang des deutschen Außenhandels mit den Staaten des
Golfkooperationsrates in den Jahren 2005 bis 2010 ergibt sich aus der Übersicht in der
Anlage 1.
19. In welchem Umfang wurden in den vergangenen zehn Jahren (2001 bis
2010) Rüstungsexporte in die Mitgliedstaaten des GCC durch die
Bundesregierung genehmigt?
Die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sehen vor, dass die Bundesregierung dem
Deutschen Bundestag jährlich einen Rüstungsexportbericht vorlegt. Darin
werden die von der Bundesregierung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
erteilten Exportgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter
entsprechend den oben genannten Grundsätzen im Einzelnen aufgeschlüsselt
und bewertet. Der Umfang der genehmigten Ausfuhren von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsexporten an die Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates
ergeben sich aus den jeweiligen Rüstungsexportberichten der Bundesregierung,
die seit 2000 dem Bundestag vorgelegt wurden. Für die Jahre 2000 bis 2009
wird auf diese Berichte verwiesen.
Der Rüstungsexportbericht für das Jahr 2010 liegt derzeit noch nicht vor.
Bahrain
Nach vorläufiger Auswertung wurden 2010 für Lieferungen nach Bahrain von
Gütern, die von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anhang zur
Außenwirtschaftsverordnung) erfasst werden, 17 Genehmigungen im Wert von rund
16,4 Mio. Euro erteilt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5667Katar
Nach vorläufiger Auswertung wurden 2010 für Lieferungen nach Katar von
Gütern, die von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anhang zur
Außenwirtschaftsverordnung) erfasst werden, 17 Genehmigungen im Wert von rund
4 Mio. Euro erteilt.
Kuwait
Nach vorläufiger Auswertung wurden 2010 für Lieferungen nach Kuwait von
Gütern, die von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anhang zur
Außenwirtschaftsverordnung) erfasst werden, 86 Genehmigungen im Wert von rund
19,7 Mio. Euro erteilt.
Oman
Nach vorläufiger Auswertung wurden 2010 für Lieferungen nach Oman von
Gütern, die von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anhang zur
Außenwirtschaftsverordnung) erfasst werden, 116 Genehmigungen im Wert von rund
19,5 Mio. Euro erteilt.
Saudi-Arabien
Nach vorläufiger Auswertung wurden 2010 für Lieferungen nach Saudi-
Arabien von Gütern, die von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anhang zur
Außenwirtschaftsverordnung) erfasst werden, 232 Genehmigungen im Wert
von rund 152,5 Mio. Euro erteilt.
Vereinigte Arabische Emirate
Nach vorläufiger Auswertung wurden 2010 für Lieferungen in die Vereinigten
Arabischen Emirate von Gütern, die von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste
(Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung) erfasst werden, 158
Genehmigungen im Wert von rund 262,5 Mio. Euro erteilt.
20. Welche Mitgliedstaaten des GCC erhielten in den vergangenen zehn
Jahren (2001 bis 2010) polizeiliche und/oder militärische Ausbildungs- und/
oder Ausstattungshilfe (bitte nach Jahr, Art und Umfang auflisten)?
Militärische Ausbildungshilfe erhielten in den Jahren 2000 bis 2010 unter den
Mitgliedern des Golfkooperationsrates die Vereinigten Arabischen Emirate
(VAE) und Saudi-Arabien. Näheres geht aus der Anlage 2 hervor.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 16/10252, 16/11314, 16/11548, 16/12968,
16/13897, 17/84, 17/1006, 17/2264, 17/2845, 17/3931 und 17/5007 verwiesen.
Zudem wird auf den Bericht des Auswärtigen Amts und des
Bundesministeriums der Verteidigung vom 10. März 2011 an den Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages hingewiesen (Bericht über die Mittelverwendung 2010 aus
Kapitel 05 02, Titel 687 73: Ausstattungshilfeprogramm für ausländische
Streitkräfte). Dieser Bericht wurde in der Ausschusssitzung am 6. April 2011 beraten.
21. Welche Formen der polizeilichen und/oder militärischen Ausbildungs- und/
oder Ausstattungshilfe wurden bislang gegenüber dem Jemen geleistet?
Informationen zur militärische Ausbildungshilfe für den Jemen in den Jahren
2000 bis 2010 finden sich ebenfalls in der Anlage 2. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 20 verwiesen.
Drucksache 17/5667 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Hält die Bundesregierung weiterhin an ihrer militärischen
Ausstattungshilfe für die jemenitische Küstenwache fest, und begrüßt sie weiterhin
deren „Beitrag zu Frieden und Sicherheit am Golf von Aden“ (vgl.
www.sabanews. net/en/news198027.htm)?
Die Kooperation mit der jemenitischen Küstenwache ist nicht Bestandteil des
Programms der Ausstattungshilfe (AH-P) der Bundesregierung für
ausländische Streitkräfte, sondern wird aus Mitteln des Titels „Friedenserhaltende
Maßnahmen“ (FEM) finanziert.
In einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit wurde der Küstenwache
Jemens Unterstützung beim Bau und bei der Ausstattung von medizinischen
Einrichtungen (Sanitätsstationen) in den Orten Aden (fertiggestellt Februar
2011), Insel Perim/Mayyun und Khor Amera zugesagt. Hinzu kommt die
Einrichtung einer Meerwasserentsalzungsanlage auf der Insel Perim. Nutznießer
der Sanitätsstationen ist zum Großteil (80 Prozent) die jemenitische
Zivilbevölkerung.
Bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Maßnahmen wird Jemen durch
eine Beratergruppe der Bundeswehr unterstützt. Die Finanzierung der
Beratergruppe erfolgt durch das Bundesministerium der Verteidigung.
Die derzeitige innenpolitische Lage in Jemen erforderte einen Abzug der
Beratergruppe und damit auch eine Unterbrechung der Kooperation mit der
Küstenwache. Nach Normalisierung der Verhältnisse und sorgfältiger
Neubewertung ist beabsichtigt, die begonnenen Projekte zu Ende zu führen. Eine
darüber hinausgehende Zusammenarbeit mit der Küstenwache Jemens ist nicht
vorgesehen.
23. Dient die polizeiliche und/oder militärische Ausstattungshilfe nach
Auffassung der Bundesregierung auch der Verbesserung der Absatzchancen
deutscher Unternehmen, wie es nach Angaben von Dieter Schenk
(„Polizei-Entwicklungshilfe an Folter-Regime“, in: Ossietzky, Nr. 16 vom
22. August 1998) vom Bundesministerium der Verteidigung und dem
Auswärtigen Amt hinsichtlich des Jemens festgehalten wurde („Stärkung
deutscher Wirtschaftsinteressen durch Unterstützung jemenitischer
Beschaffungen in Deutschland (z. B. Medizintechnik, Transport- und
Kommunikationstechnik))“?
Nein. Die (grenz-)polizeiliche Ausbildungs- und Ausstattungshilfe dient
vielmehr dazu, die internationale Kriminalität bereits vor den deutschen Grenzen zu
bekämpfen und die Auswirkungen auf Deutschland zu reduzieren. Sie ist daher
ein wichtiger Bestandteil der sogenannten Vorverlagerungsstrategie. Darunter
wird die Verlagerung der polizeilichen Abwehrlinie in die Ursprungs- und
Transitländer, zum Beispiel der organisierten Kriminalität, der
Rauschgiftkriminalität, und in die Herkunfts-, Rekrutierungs-, Aktions- und Rückzugsregionen des
internationalen Terrorismus verstanden. Zudem haben die (grenz-)polizeilichen
Aufbauhilfen das Ziel, den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen in den
Empfängerstaaten im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die
Schaffung demokratischer Rahmenbedingungen zu fördern.
Beschaffungen, die im Rahmen des militärischen Ausstattungshilfe-Programms
bzw. des FEM-„Yemen Coast Guard“-Programms durch den nachgeordneten
Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung abgewickelt werden,
erfolgen (gestaffelt nach Wertgrenzen) grundsätzlich nach den derzeit geltenden
Vergaberichtlinien und im Wettbewerb.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/566724. Stimmt die Bundesregierung der der vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie geförderten Gesellschaft für Außenwirtschaft und
Standortmarketing mbH mehrfach zum Ausdruck gebrachten
Einschätzung zu, wonach „[d]ie Länder der Arabischen Halbinsel […] ein
hervorragendes Absatzgebiet für Sicherheitstechnik und -dienstleistungen
[sind]“ („Golfstaaten investieren kräftig in Sicherheit“,
www.gtai.de)?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Germany Trade and Invest –
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH über die
Absatzperspektiven für deutsche Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen auf
der Arabischen Halbinsel. Eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie in Auftrag gegebene Studie zu Marktchancen und
Wachstumstrends in der Sicherheitswirtschaft aus dem Jahre 2009 kommt zu gleichen
Ergebnissen.
25. In welchem Umfang und in welcher Form wird die Gesellschaft für
Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH von der Bundesregierung
gefördert, und wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH deutschen
Unternehmen Kontakte zu potentiellen Kunden vermittelt?
Die Bundesbeteiligung der Germany Trade and Invest – Gesellschaft für
Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH wird als Zuwendungsempfängerin zu
100 Prozent aus Bundesmitteln finanziert. Neben der Werbung für den
Investitions- und Technologiestandort Deutschland ist es ihre Aufgabe,
branchenspezifische Marktinformationen für exportorientierte deutsche Unternehmen
bereitzustellen. Die Vermittlung von Kontakten zwischen Unternehmen ist nicht
primäre Aufgabe der Germany Trade and Invest, aber eine gewünschte
mittelbare Folge, die sich aufgrund der Marktinformationen ergibt.
26. Welche deutschen Unternehmen waren nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Rüstungsmesse IDEX 2011, die vom 17. bis 21. Februar
2011 mit einem deutschen Pavillon in Abu Dhabi stattfand, als Aussteller
beteiligt, und welche Kenntnisse hat sie über die in diesem Rahmen
abgeschlossenen oder begründeten Verträge deutscher Rüstungsunternehmen?
Im deutschen Pavillon anlässlich der Messe IDEX 2011 haben nach Kenntnis
der Bundesregierung die in der Anlage 3 aufgeführten Unternehmen
ausgestellt. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über Verträge, die im
Rahmen der Messe abgeschlossen oder begründet wurden.
27. Welche deutschen Unternehmen waren nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Messe für Sicherheitstechnik und IT, Intersec, die vom
16. bis 18. Januar 2011 in Dubai stattfand, als Aussteller beteiligt, und
welche Kenntnisse besitzt sie über in deren Rahmen abgeschlossene oder
begründete Verträge mit deutschen Unternehmen?
Am offiziellen Gemeinschaftsstand anlässlich der Messe Intersec – Sicherheit
und Brandschutz haben nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Anlage 4
aufgeführten Unternehmen ausgestellt. Die Bundesregierung hat keine
Erkenntnisse über Verträge, die im Rahmen der Messe abgeschlossen oder
begründet wurden.
Drucksache 17/5667 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode28. Sind der Bundesregierung Beweise für die Behauptungen des
bahrainischen Königshauses bekannt, wonach die Proteste in Bahrain vom Iran
„gesteuert“ seien, und wie bewertet sie solche Behauptungen, wonach es
sich bei den Protesten um den Vollzug eines „ausländischen Plans“
handle?
Der Bundesregierung sind keine derartigen Beweise bekannt.
29. Wie bewertet die Bundesregierung die Stellungnahmen der Regierung
des Iran zur Intervention des GCC in Bahrain und der daran
anschließenden Ausweisung des iranischen Botschafters aus Bahrain?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, diese Stellungnahme der iranischen
Regierung zu bewerten.
30. Wie bewertet die Bundesregierung den in EU-Kreisen vorgebrachten
Vorschlag, den Führer der islamistischen Islah-Partei Hamid al-Ahmar als
möglichen zukünftigen Präsidenten des Jemen zu unterstützen?
Ein derartiger Vorschlag ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/5667Anlage 1
Drucksache 17/5667 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAnlage 2
Drucksache 17/5667 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAnlage 3
Drucksache 17/5667 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAnlage 4
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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]