[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5730
17. Wahlperiode 05. 05. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz,
Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/5589 –
Förderung von freier und quelloffener Software in Bundesbehörden,
insbesondere im Auswärtigen Amt
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Freie und quelloffene Software stellt eine sichere, wirtschaftliche und
nachhaltige Alternative zu proprietärer Software dar, die oftmals durch eine
marktbeherrschende Stellung der Anbieter gekennzeichnet ist, wodurch sich
vielfältige, vor allem auch sicherheitstechnische Nachteile ergeben. Freie Software,
auch Open-Source-Software genannt, ist dadurch definiert, dass sie von jedem
Menschen für jeden Zweck verwendet, ihre Funktionsweise mit Hilfe des
Quellcodes verstanden, kostenlos oder gegen ein Entgelt verbreitet und verändert
werden darf.
Nutzerinnen und Nutzer von freier und quelloffener Software sind durch die
Bereitstellung des Programmcodes in der Lage, die Anwendungen unabhängig von
wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen und den Lebenszyklen eines
Produktes weiterzuentwickeln. Sicherheitslücken können somit schneller
gefunden und behoben werden. Die Förderung freier und quelloffener Software
bietet nicht nur wirtschaftliche und sicherheitstechnische Vorteile, sie ist auch
für eine am Gemeinwohl orientierte Politik essentiell. Darüber hinaus kann ein
verstärkter Einsatz von freier und quelloffener Software einen wichtigen Beitrag
leisten, Unternehmen in innovativen Wirtschaftsfeldern am Wirtschaftsstandort
Deutschland zu fördern.
Die Haltung der Bundesregierung bezüglich der Unterstützung freier und
quelloffener Software ist weiterhin unklar. Obwohl mittlerweile ein Open-Source-
Kompetenzzentrum des Bundesverwaltungsamtes zur Einführung von
quelloffener Software in den Verwaltungen eingerichtet wurde und trotz des Rats das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum vermehrten
Einsatz freier Software, ist eine einheitliche und nachhaltige Strategie nicht
erkennbar.
So heißt es auf den Webseiten des BSI zwar, dass die Vielfalt von Software ein
„zentraler Aspekt innerhalb der IT-Strategie des Bundes“ wäre und es das Ziel
der Bundesregierung sei, Monokulturen zu vermeiden, „weil diese leichter Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 3. Mai 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/5730 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeangreifbar und daher sicherheitstechnisch bedenklich“ seien. Gleichzeitig wird
jedoch das IT-System des Auswärtigen Amts, das unter der rot-grünen
Bundesregierung auf freie und quelloffene Software umgestellt und seitdem immer
wieder als Leuchtturmprojekt herangezogen wurde, trotz wiederholter
Bescheinigung der Wirtschaftlichkeit, wieder – mit dem Hinweis auf eine mangelnde
Benutzerfreundlichkeit – auf die in der Bundesverwaltung weit verbreitete
proprietäre Anwendersoftware umgerüstet.
Dieser Kurswechsel verwundert, auch vor dem Hintergrund, dass das BSI
insgesamt durch den Einsatz freier und quelloffener Software im Prozess der
Sicherung von IT-Systemen „bedeutende strategische Vorteile“ sieht. Diese
ebenfalls vom Kompetenzzentrum angeführten Sicherheitsvorteile werden von der
Bundesregierung bisher jedoch weitestgehend ignoriert. Angesichts der beinahe
zeitgleichen Einrichtung eines Nationalen Cyber-Abwehrzentrums und der
Tatsache, dass nach Aussagen von Vertretern der Bundesregierung die Angriffe auf
das deutsche Regierungsnetz in jüngster Vergangenheit stark zugenommen
haben, ist dies nicht nachvollziehbar.
Das jüngste Vorgehen in Sachen Auswärtiges Amt macht den fehlenden
politischen Willen der Bundesregierung deutlich, im Feld der freien und quelloffenen
Software auch weiterhin der Vorbildfunktion gerecht zu werden und sich die
umfassenden Vorteile freier und quelloffener Software zunutze zu machen.
Auch nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD durch
die Bundesregierung (siehe Bundestagsdrucksache 17/4746) blieben etliche
Fragen offen.
Zur allgemeinen IT-Strategie der Bundesregierung
1. Wird die Bundesregierung trotz der Rückführung des Auswärtigen Amts zu
proprietärer Anwendersoftware an ihrer bisherigen IKT-Strategie (IKT:
Informations- und Kommunikationstechnologien) (Deutschland Digital 2015),
in der die Bundesregierung ausführt, dass Standardisierung und
Interoperabilität für Deutschland von strategischer Bedeutung seien und sie eine
internationale Vorreiterrolle für die Entwicklung und Verbreitung von auf offenen
Standards aufbauender Technologie anstrebe sowie die Vorteile des
Einsatzes von Open-Source-Software in der öffentlichen Verwaltung anerkennt,
festhalten?
Die Bundesregierung unterstützt den Einsatz von Open Source Software (OSS)
in der öffentlichen Verwaltung überall dort, wo sie geeignet und wirtschaftlich
ist. Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat sie Mittel für die Verbesserung der
IT-Organisation des Bundes eingesetzt (IT-Investitionsprogramm). Im
Kernbereich „Innovation/Zukunftsfähigkeit“ wird dabei auch der Einsatz von OSS
gefördert, u. a. durch den Ausbau des Kompetenzzentrums OSS (CC OSS).
2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um – wie im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP festgelegt – zu prüfen, wie
die IT des Bundes sich zukünftig an offenen Standards orientieren und dabei
auch Open-Source-Lösungen berücksichtigen kann, und was ist das
Ergebnis dieser Prüfung?
Um in Zukunft den Einsatz offener Standards noch weiter zu fördern, wurde in
den vergangenen Monaten vor allem eine umfassende Aktualisierung und
Überarbeitung des Grundlagenpapiers „Standards und Architekturen für E-
Government Anwendungen (SAGA)“ durchgeführt. Das Ergebnis befindet sich derzeit
in der Abstimmungsphase für einen Beschluss des Rates der IT-Beauftragten.
Im Bereich der OSS hat die Bundesregierung u. a. aus Mitteln des IT-
Investitionsprogramms das bereits erwähnte CC OSS beim Bundesverwaltungsamt
ausgebaut. Außerdem wurden weiter konsequent noch bestehende Vergabehin-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5730dernisse abgebaut; so enthält die aktuelle Fassung der Unterlage für
Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) ein eigenes Kapitel über die
Beschaffung von OSS-Lösungen.
3. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die
Verbreitung „offener Standards“ und interoperabler Systeme in Wirtschaft und
Verwaltung auch auf europäischer Ebene zu fördern, wie sie in ihrer IKT-
Strategie (Deutschland Digital 2015) festgelegt hat?
Die Bundesregierung unterstützt die „Digitale Agenda“ und den „eGovernment
Aktionsplan 2010–2015“ der Europäischen Kommission. Offene Standards und
Interoperabilität sind entscheidend für funktionsfähigen Wettbewerb in der
Informations- und Kommunikationstechnik.
4. Welche Rolle spielt freie und quelloffene Software (Desktop- und
Serversoftware) bei dem von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag
festgelegte Ziel, sich für eine Stärkung der IT-Sicherheit im öffentlichen und
nichtöffentlichen Bereich einzusetzen, auch vor dem Hintergrund, dass das
BSI, das im Einsatz freier und quelloffener Software strategische Vorteile
für die Sicherheit sieht, in diese Zielrichtung gestärkt werden soll?
Der Einsatz freier und quelloffener Software kann aus folgenden Gründen zur
Verbesserung der IT-Sicherheit beitragen:
● Freie und quelloffene Software kann zur Vermeidung von Monokulturen
beitragen.
● Freie und quelloffene Software kann von einer Vielzahl unabhängiger
Experten auf Quellcode-Ebene analysiert werden.
● Schwachstellen, die in freier und quelloffener Software entdeckt werden,
können durch unabhängige Entwickler geschlossen werden.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie in jedem Fall sicherer ist als proprietäre
Software. Auch in freier und quelloffener Software werden Sicherheitslücken
entdeckt, die teilweise über einen längeren Zeitraum ausgenutzt werden können.
Ihr Einsatz kann somit nur ein Baustein in einer umfassenden
Sicherheitsstrategie sein.
Die Bundesregierung fördert den Einsatz von freier und quelloffener Software
durch eine Reihe von Maßnahmen, u. a. durch verschiedene Projekte des BSI.
5. Plant die Bundesregierung, die ohnehin bereits marktbeherrschende Stellung
von Microsoft Office und Microsoft Windows weiter zu fördern, indem sie
diese Software zu „in der Bundesverwaltung standardisierter Software“ bzw.
Standardsoftware erklärt, wie sie dies in der Antwort auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der SPD (Bundestagsdrucksache 17/4746) getan hat?
Nein, die Bundesregierung plant nicht, die Stellung marktbeherrschender
Unternehmen im IT-Bereich aktiv zu stärken. Es ist auch nicht geplant, Lösungen
solcher Hersteller formal in den Rang eines Standards zu erheben.
6. Hat sich die Position der Bundesregierung, die sich in Person der
Bundesbeauftragten für Informationstechnik im Computermagazin „c’t“ (2010
Heft 15, S. 150 bis 151) dafür aussprach, dass „verbindliche Standards in
Zukunft nur Offene Standards“ sein könnten, mit dem Wechsel des
Auswärtigen Amts zu Microsoft-Office-Dateiformaten und der Sprachregelung der
Drucksache 17/5730 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundesregierung, dass diese proprietäre Software in der Bundesverwaltung
„standardisierte Software“ sei, verändert?
Nein, die Bundesregierung hält weiterhin an dem Kriterium der Offenheit von
verbindlichen Standards fest. Dies ist auch im aktuellen Entwurf des SAGA-
Papiers so explizit festgeschrieben.
7. Plant die Bundesregierung neben der Reorganisation der IT-Infrastruktur
des Auswärtigen Amts, wie sie sie in der Beantwortung der Kleinen
Anfrage der Fraktion der SPD (Bundestagsdrucksache 17/4746) ausgeführt
hat, noch weitere Behörden im Sinne einer kooperativen IT-Strategie was
Struktur, Strategie und Verfahren angeht, zu reorganisieren, um der im
Koalitionsvertrag festgelegten Konzentration, Standardisierung und
Effizienzsteigerung sowie der Bündelung vorhandener Ressourcen der IT-
Landschaft des Bundes Rechnung zu tragen?
Wenn ja, welche Rolle spielt freie und quelloffene Software bei diesen
Überlegungen?
Im Zuge der weiteren Umsetzung des Kabinettsbeschlusses „IT-Steuerung
Bund“ plant die Bundesregierung die IT-Dienstleistungszentren des Bundes
(DLZ-IT) weiter so auszubauen, dass diese auch ressortübergreifend IT-
Dienstleistungen anbieten können. Dies wird notwendigerweise zu
Umstrukturierungen besonders in den DLZ-IT selbst, aber auch in Behörden führen, die diese
Leistungen künftig beziehen werden. Es gibt aber keine resssortübergreifenden
Planungen, wann und in welcher Weise diese Umstrukturierungen im Einzelnen
durchgeführt werden.
Open-Source-Lösungen sind in diesem Prozess der Angebotskonsolidierung
– ebenso wie in allen sonstigen IT-Beschaffungen – entsprechend ihrer
fachlichen Eignung und Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Sie dürfen nicht
grundsätzlich benachteiligt werden.
8. Welche Anstrengungen haben das Bundesministerium des Innern bzw. die
Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik unternommen, um
auch in anderen Behörden für die Vorteile einer Strategie zum Einsatz freier
und quelloffener Software zu werben?
In diesem Bereich wird gegenwärtig an der Fortschreibung des Leitfadens für
die Migration von Software gearbeitet. Besonders hervorzuheben ist der Aufbau
des CC OSS (siehe Antwort zu Frage 2). Das CC OSS führt beispielsweise am
17. und 18. Mai 2011 in Berlin ein Symposium zum Thema OSS in der
Verwaltung durch, in dessen Mittelpunkt der Erfahrungsaustausch, wertvolle
Praxistipps und Einblicke in aktuelle Entwicklungen zu OSS stehen.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitsstandards freier und
quelloffener Softwarelösungen für den Desktop gegenüber den
Sicherheitsstandards proprietärer Software, insbesondere von Microsoft-Office-
Dokumenten, auch im Hinblick auf eine erschwerte Möglichkeit der Aufdeckung und
Behebung von Sicherheitslücken proprietärer Software durch das BSI?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/573010. Ist der Bundesregierung bekannt, dass auch das BSI auf seiner Homepage
den Einsatz offener Standards und Schnittstellen, um Interoperabilität zu
gewährleisten, für unabdingbar hält, und was plant sie, um die
Gewährleistung der Interoperabilität, z. B. durch Umstellung aller Office-
Anwendungen der Verwaltung auf Office-Lösungen, die das Open-Document-Format
vollständig implementieren, zu erreichen?
Die Bundesregierung kennt und unterstützt diese Aussage auf der BSI-Seite.
Besonders durch die Erstellung des SAGA-Papiers mit seiner besonderen
Betonung der Offenheit von Standards, die Bereitstellung weiterer XML-
Interoperabilitätsstandards (XÖV) ist sie bei der Förderung der Interoperabilität aktiv. Im
IT-Planungsrat setzt sie sich aktiv dafür ein, dass offene
Interoperabilitätsstandards auch für Länder und Kommunen verbindlich werden.
11. Wie plant die Bundesregierung die Fortführung des Kompetenzzentrums
Open Source Software (CC OSS), dessen Aufgabe es ist, die Einführung
von freier Software in der Bundesverwaltung zu ermöglichen, nach
Auslauf der Mittel aus dem IT-Investitionsprogramm, und teilt die
Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass eine Fortsetzung der Arbeit des
Kompetenzzentrums zu begrüßen wäre?
Die Aufgabe des CC OSS ist es, freie und quelloffene Software als Alternative
aufzuzeigen und mit einem objektiven Beratungsansatz die
Einsatzmöglichkeiten von Freier Software in Bundesbehörden zu prüfen. Rahmenbedingung des
IT-Investitionsprogramms ist, dass seine Maßnahmen keine Folgekosten über
die Laufzeit des Programms verursachen. Insofern wird das CC OSS nach
Abschluss der Ausbaumaßnahme entsprechend des Umfangs, den es vor der IT-
Investitionsmaßnahme hatte, betrieben. Die Projektergebnisse, die während der
Maßnahme mit den beteiligten Behörden (Auswärtiges Amt, Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik, Bundesstelle für Informationstechnik im
Bundesverwaltungsamt) entstanden sind, erzeugen nachhaltigen Mehrwert und
werden auch nach dem Ende des IT-Investitionsprojektes von Bundesbehörden
nutzbar sein. Dazu gehören u. a. Leitfäden für Machbarkeitsuntersuchungen
zum Einsatz Freier Software in einer Behörde, eine überarbeitete Fassung des
Migrationsleitfadens und aufgearbeitete Erfahrungsberichte. Außerdem baut
das CC OSS während des IT-Investitionsprogramms ein Expertennetzwerk von
Erfahrungsträgern auf, das auch nach Maßnahmenende existieren wird und
somit als Ansprechpartner bezüglich der Erfahrungen mit Freier Software zur
Verfügung steht.
12. Hat das Auswärtige Amt nach Kenntnis der Bundesregierung das
Beratungsangebot des CC OSS in Anspruch genommen, um die
Weiterführung der eigenen Open-Source-Strategie zu prüfen?
a) Wenn ja, wie hat das CC OSS das Auswärtige Amt unterstützt?
b) Wenn nein, hat die Bundesregierung Kenntnis davon, warum dies nicht
geschehen ist?
Das Auswärtige Amt arbeitet eng mit dem CC OSS zusammen.
Zum einen haben IT-Mitarbeiter des Auswärtigen Amts das im Auswärtigen
Amt vorhandene Know-how im Umfeld von quelloffener Software eingebracht.
So waren z. B. Mitarbeiter des Auswärtigen Amts beim Aufbau und Transfer
von Know-how (Coaching/Workshop im Bereich Linux-Grundlagen) sowie
auch innerhalb eines Beratungsprojektes (zentrale Konfiguration des
Webbrowsers Mozilla Firefox in einer Windows-Umgebung) des
Kompetenzzentrums beteiligt.
Drucksache 17/5730 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAufgrund der engen Zusammenarbeit konnte das Auswärtige Amt wiederum
von Erfahrungen und Kenntnissen aus dem Umfeld der quelloffenen Software
von anderen Behörden profitieren.
13. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Umstellung des IT-Systems des
Auswärtigen Amts auf Windows, Office und Outlook bereits seit
September 2010 läuft, wie aus der teilweise öffentlich gewordenen internen
Mitteilung des Referatsleiters IT (
www.netzpolitik.org vom 16. Februar
2011) an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amts
hervorgeht, und wenn ja, seit wann ist ihr dies bekannt?
Die Frage unterstellt eine Abkehr von der bisherigen ausschließlich auf
quelloffener Software basierenden IT-Strategie des Auswärtigen Amts. Dies ist nicht
richtig.
Die Ausrichtung der zukünftigen IT-Strategie ist eng mit dem
Modernisierungsprozess (AA2020) verknüpft und stellt im Koordinatensystem von
Nutzerbedarf, Sicherheit und Kosten den Nutzer in den Mittelpunkt.
Quelloffene Software wird vom Auswärtigen Amt auch weiterhin dort
eingesetzt, wo dies technologisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Dies ist derzeit
überwiegend im Backend und zur Absicherung der Netzinfrastruktur sowie
punktuell im Client-Bereich der Fall. Seit September 2010 läuft im Auswärtigen Amt
ein Gesamtprojekt zur Konsolidierung der Arbeitsplatzrechner auf Windows 7
und Office 2010. Beginnend ab 2012 soll dieser neue PC-Standardarbeitsplatz
dann bis Anfang 2014 weltweit ausgerollt werden.
Die Entscheidung zur Weiterentwicklung der IT-Strategie trifft das Auswärtige
Amt innerhalb seiner Ressorthoheit.
Das Auswärtige Amt nimmt den in der Frage enthaltenen Hinweis auf den
„Referatsleiter IT“ zum Anlass, auf die in der engagierten Internetdiskussion
gelegentlich anzutreffende Personalisierung der Debatte hinzuweisen: So wird die
Entscheidung zur Weiterentwicklung der IT-Strategie des Auswärtigen Amts auf
die Einwirkung einer Einzelperson zurückgeführt, die mit Namen und zuletzt
auch mit Bild öffentlich vorgeführt wird. Dies ist nicht zuletzt mit Blick auf die
Persönlichkeitsrechte des Beschäftigten befremdlich, aber auch sachlich falsch:
Die Ausrichtung seiner IT ist eine strategische Entscheidung des Auswärtigen
Amts, die nach sorgfältiger Abwägung der Argumente und unter Einbeziehung
der Beteiligten auf allen Ebenen getroffen wurde.
14. Welche Gründe haben nach Kenntnis der Bundesregierung dazu geführt,
dass das Auswärtige Amt, entgegen den Empfehlungen der in Auftrag
gegebenen internen Organisationsstudie vom 11. Dezember 2009 zur
Fortführung der Open-Source-Strategie, welche die Überzeugung der
Nutzerinnen und Nutzer durch stärkere Weiterbildung und eine
Kommunikationsoffensive empfahl, dennoch seine Computersysteme auf
proprietäre Anwendersoftware wie Microsoft Office und Outlook zurückführt
bzw. dies bereits getan hat?
Die Organisationsstudie ergab keine eindeutige Empfehlung zur Fortführung
der bisherigen IT-Strategie. Dort heißt es u. a.: „Ein Vergleich von drei
marktüblichen Szenarien (Microsoft, Mischform, Open Source) anhand von sechs
Dimensionen (Sicherheit, Kosten, Qualität, Nutzerfreundlichkeit, Risiko,
politische Bedeutung) zeigt keine eindeutig überlegene Strategie.“
Die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung schlossen die Frage einer
künftigen Ausrichtung der IT-Strategie also nicht ab. Zusätzliche Untersuchungen
zur weiteren Vorgehensweise waren erforderlich. So wurde – ausgehend von den
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5730Ergebnissen der Organisationsuntersuchung – im Frühjahr 2010 eine „Client-
Road-Map“ entwickelt.
Nachdem sich im Juli 2010 abzeichnete, dass aufgrund von Ressourcen- und
Zeitproblemen eine quelloffene Bundesdistribution nicht realisiert werden
konnte, wurde von der Hausleitung des Auswärtigen Amts die Konsolidierung
der Arbeitsplatzinfrastruktur entschieden. Im Hinblick auf diese Entwicklung
empfahl auch das Beratungsunternehmen die Migration der Arbeitsplatzrechner
auf Windows 7.
Zur Anwendung freier Software
15. Welche Schlussfolgerungen zieht das Auswärtige Amt nach Kenntnis der
Bundesregierung aus einer internen Organisationsstudie, deren kürzlich an
die Öffentlichkeit gelangter Abschlussbericht auf den 11. Dezember 2009
datiert ist?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
16. In welchen Bereichen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch
die Nutzerinnen und Nutzer fehlende Bedienfreundlichkeit und mangelnde
Funktionalität der im Auswärtigen Amt eingesetzten freien und
quelloffenen Software beanstandet, und was haben die zuständigen Stellen nach
Kenntnis der Bundesregierung unternommen, um den Anforderungen der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Anwendersoftware
entgegenzukommen?
Insbesondere bei den anwendernahen IT-Systemen (Mail, Office, Groupware)
gab es erhebliche Beschwerden der Nutzer hinsichtlich Bedienbarkeit,
Anwenderfreundlichkeit, fehlender Integration und mangelhafter Interoperabilität, die
auf Basis verfügbarer quelloffener Software nicht zufriedenstellend gelöst
werden konnten.
Das Auswärtige Amt ist im Bund das einzige Ressort, das über eigene,
langjährige konkrete Erfahrungen im flächendeckenden Einsatz von Linux auf den
Arbeitsplatzrechnern verfügt und am „eigenen Leib“ Vor- und Nachteile einer
ausschließlichen Ausrichtung auf Open Source beobachten konnte. Diese
Erfahrungen wurden mit der Entscheidung zum Wechsel der IT-Strategie bei den
Arbeitsplatzrechnern hin zu einem proprietären Betriebssystem konsequent
gewürdigt. Die genannten Defizite können mit dieser Neuausrichtung am
effektivsten abgestellt werden.
17. Welche Anstrengungen hat das Auswärtige Amt nach Kenntnis der
Bundesregierung unternommen, um insbesondere die von den Nutzerinnen und
Nutzern in der Organisationsuntersuchung vom 11. Dezember 2009
benannten Interoperabilitätsprobleme zu beheben?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
18. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um das in ihrer
IKT-Strategie (Deutschland Digital 2015) formulierte Ziel, eine nationale
Clearingstelle zur Lösung von Interoperabilitätsproblemen einzurichten,
umzusetzen, und wie ist der aktuelle Planungsstand?
Im Rahmen des IT-Invest-Programms der Bundesregierung wird auch das
Projekt „Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Interoperabilität in der
Drucksache 17/5730 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeInformations- und Kommunikationstechnologie (IKT)“ gefördert. Ziele des
Projekts sind die Planung und der Aufbau von Testlabors/Testeinrichtungen zur
Prüfung der Interoperabilität von IKT-Systemen. Es richtet sich an die öffentliche
Beschaffung, aber auch an die Wirtschaft. Für die öffentliche Beschaffung, aber
auch für die Anbieter von IKT-Produkten und -dienstleistungen wird durch
Testeinrichtungen die Transparenz über die Interoperabilität bestimmter
nachgefragter bzw. angebotener Systeme erhöht. Die öffentliche Hand kann bei der
Beschaffung/Ausschreibung von IKT-Produkten und -dienstleistungen prüfen,
inwieweit die angebotenen Systeme mit der bei ihr vorhandenen IKT-
Infrastruktur interoperabel sind. IKT-Hersteller wissen, welche
Interoperabilitätsanforderungen bei Ausschreibungen erfüllt werden müssen. Sie können dadurch
zielgenaue, wettbewerbsfähige Angebote abgeben. Ihre Teilnahme an
Ausschreibungen wird erleichtert.
Vorgesehen ist auch der Aufbau einer Kommunikations- und
Informationsplattform (KIP). Sie richtet sich an die öffentliche Beschaffung, aber auch an die
Wirtschaft. In geeigneten Fällen und dort, wo es erforderlich ist, kann sie auch
die Funktion und die Aufgabe einer Clearingstelle übernehmen.
19. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
innerhalb des Auswärtigen Amts ergriffen, um die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter – wie von der Organisationsstudie vom 11. Dezember 2009
empfohlen – in die Softwareumstellung einzubeziehen, ihre Bedürfnisse
hinsichtlich Bedienbarkeit und Funktionsumfang zu erfassen und zu
berücksichtigen sowie sie im Umgang mit der Software kontinuierlich zu
schulen, und wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
Kosten bzw. der Personalaufwand für diese Maßnahmen?
Die in der Antwort zu Frage 16 erläuterten Probleme wurden ernst genommen
und die Benutzerinnen und Benutzer in eine enge lösungsorientierte
Kommunikation eingebunden. So wurde im Frühjahr in einem amtsoffenen Forum
(Forum 1) die Weiterentwicklung der IT-Strategie kommuniziert und durch
verschiedene Veröffentlichungen (u. a. „Grüner Dienst“) fortgeführt.
Zu Schulungskosten wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
20. Warum gab es, obwohl Bundesbehörden nach IT-Ratsbeschluss Nr. 11/
2008 Open-Document-Format-Dokumente (ODF) empfangen, bearbeiten
und zurückschicken können müssen, dennoch die benannten
Interoperabilitätsprobleme im Austausch von Textverarbeitungsdokumenten zwischen
dem Auswärtigen Amt und anderen Bundesbehörden?
Die Anwendungsinfrastruktur des Auswärtigen Amts gewährleistet den
Empfang, die Bearbeitung und den Weiterversand von ODF-Dokumenten gemäß
Beschluss des Rates der IT-Beauftragten Nr. 11/2008.
Die Sicherstellung der verbindlichen Nutzung eines Softwarestandards allein
gewährleistet jedoch noch keine durchgängige, behördenübergreifende
Interoperabilität. Die verschiedenen Implementationen des ODF-Standards (z. B.
kOffice, LibreOffice, OpenOffice.org, StarOffice, NeoOffice, etc.) ergänzen den
Standard um produktspezifische Merkmale, deren identische Abbildung beim
Empfänger solcher Dokumente den Einsatz des Erstellerproduktes – zudem in
der gleichen Version – voraussetzt. Ist dies nicht der Fall, weicht die Darstellung
des Autors von der Darstellung des Empfängers ab – sofern die Lesbarkeit
überhaupt gewährleistet werden kann. Dringend erforderliche
Kollaborationsfunktionen wie z. B. der Überarbeitungsmodus werden durch die verschiedenen
Implementationen mangelhaft oder gar nicht angeboten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/5730Das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen sind zur Wahrnehmung
ihrer Aufgaben auf eine schnelle, reibungslose und möglichst unkomplizierte
Kommunikation mit einer Vielzahl nationaler und internationaler Behörden,
Organisationen und Unternehmen angewiesen. Wegen der Heterogenität der
unterschiedlichen weltweit eingesetzten Dokumentenformate – insbesondere auch
die nach wie vor sehr verbreiteten Microsoft Binär-Formate – werden neben
dem ODF-Format auch weiterhin proprietäre Dokumentenformate unterstützt
werden müssen.
21. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass in der internen
Organisationsuntersuchung vom 11. Dezember 2009 bemängelt wurde,
dass das Auswärtige Amt veraltete Software einsetzt und beispielsweise
im Jahr 2009 immer noch die E-Mail-Software Thunderbird mit der
Version 1.5 von 2007 verwendet hat?
Wenn ja, warum wurde diese nicht regelmäßig auf eine
benutzerfreundlichere neuere Version aktualisiert?
Die regelmäßige Aktualisierung von Open Source Anwendungssoftware
erfordert einen hohen internen Ressourcenaufwand. Bietet z. B. eine neue Version
neben funktionalen Ergänzungen auch unerwünschte Nachteile, sind deren
Auswirkungen zu antizipieren, da eine Herstellerhaftung für Mängel nicht geltend
gemacht werden kann. Das Risiko schwerwiegender Funktions- oder
Sicherheitsmängel liegt nach der Einführung einer Aktualisierung ausschließlich bei
der IT-Organisation des Auswärtigen Amts. Updates von Bestandssoftware
werden deshalb nur dann vorgenommen, wenn der erzielbare Nutzen den Aufwand
und die Risiken überwiegt.
Im Fall des in Rede stehenden Mozilla Thunderbird war das im besagten
Zeitraum nicht der Fall.
22. Welcher prozentuale Anteil im IT-Investitionsprogramm der
Bundesregierung bzw. im Haushaltsposten zur Open-Source-Umstellung des
Auswärtigen Amts wurde für Studien zur Umsetzung und Evaluierung der Open-
Source-Strategie ausgegeben, wie viele waren dies jeweils, und was war
deren genaue Summe?
Die Evaluierung der Open-Source-Strategie des Auswärtigen Amts war
Bestandteil der Organisationsstudie, die mit externer Unterstützung durchgeführt
wurde. Die Erkenntnisse dieser Organisationsstudie flossen in die
Weiterentwicklung der IT-Strategie des Auswärtigen Amts ein. Es ist deshalb nicht
möglich, einen prozentualen Anteil im Haushaltsposten des Auswärtigen Amts zu
beziffern.
Im Rahmen des IT-Investitionsprogramms wird im Maßnahmenblock B 1 das
ressortübergreifende Projekt „Ausbau des Kompetenzzentrums OSS“ mit
4 348 934,37 Euro gefördert. Die Maßnahme dient u. a. dazu, den Einsatz von
Open Source Software zu fördern bzw. entsprechende Beratungsleistungen zum
Einsatz von OSS anzubieten. Des Weiteren werden ressortspezifische
Maßnahmen im Maßnahmenblock D 5 (OSS) mit einem Gesamtvolumen von
8 299 758,95 Euro umgesetzt. Mit den Maßnahmen des Maßnahmenblocks D 5
sollen Software-Projekte der gesamten Bundesverwaltung, die auf Basis von
OSS realisiert werden, finanziert werden. Es ist nicht auszuschließen, dass auch
in Maßnahmen anderer Themenbereiche das Thema OSS in Teilbereichen eine
Rolle spielt bzw. entsprechende Software eingesetzt wird. Aussagen zu
möglichen maßnahmespezifischen Anteilen zum Umfang von Studien einer OSS-
Strategie können auf Programmebene nicht getroffen werden.
Drucksache 17/5730 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZur Sicherheit
23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umstellung der Anwendersoftware
im Auswärtigen Amt auf „in der Bundesverwaltung standardisierte
Programme“ (Bundestagsdrucksache 17/4746) im Hinblick auf die Tatsache,
dass das BSI sich gegen Monokulturen ausspricht, da diese leichter
angreifbar und sicherheitstechnisch bedenklich seien, sowie beim Einsatz
freier und quelloffener Software bedeutende strategische Vorteile im
Prozess der Sicherung der IT-Systeme sieht?
Die Entscheidung und die hierfür herangezogenen Gründe trifft das Auswärtige
Amt innerhalb seiner Ressorthoheit (siehe Antwort zu Frage 13).
24. Wie viele identifizierte Angriffe mit signifikanter Bedrohung auf die IT-
Systeme des Auswärtigen Amts sind der Bundesregierung bekannt, wie
viele davon konnten abgewehrt werden, und in welchem Verhältnis stehen
diese Angriffe zu Angriffen auf die IT-Systeme anderer Bundesministerien
(bitte aufschlüsseln nach Art, Zahl und gegebenenfalls erfolgter Abwehr
der Angriffe in den Jahren 2008, 2009, 2010, bisherige Monate 2011)?
Nach Erkenntnissen des BSI werden durchschnittlich fünf gezielte Angriffe
täglich auf Personen als Nutzer des Regierungsnetzes detektiert und abgewehrt.
Weiterhin wurden monatlich im Durchschnitt 30 000 Zugriffe aus der
Bundesverwaltung auf Schadprogramm-behaftete Webseiten unterbunden.
Für darüber hinaus gehende Informationen wird auf das Berichtswesen des BSI
verwiesen. Es sieht gemäß § 5 Absatz 10 des BSI-Gesetzes (BSIG) eine
Unterrichtung des Deutschen Bundestages über die gemäß § 5 BSIG angefallenen
Erkenntnisse bis zum 30. Juni des Folgejahres vor.
25. Wie beurteilt die Bundesregierung die Abkehr von freier Software im
Auswärtigen Amt vor dem Hintergrund der Einrichtung eines Nationalen
Cyber-Abwehrzentrums und der Tatsache, dass nach Aussagen von
Vertretern der Bundesregierung die Angriffe auf das deutsche Regierungsnetz
in jüngster Vergangenheit stark zugenommen haben sowie den Aussagen
des BSI, dass freie Software einen strategischen Vorteil im Prozess der
Sicherung von IT-Systemen bietet?
Das Cyber-Abwehrzentrum ist unabhängig von der Frage eingerichtet worden,
ob quelloffene oder proprietäre Software eingesetzt wird. Über die Ausrichtung
seiner zukünftigen IT-Strategie entscheidet das Auswärtige Amt innerhalb
seiner Ressorthoheit.
26. Mit welchen Maßnahmen wird die neue vom Bundesministerium des
Innern eingesetzte Task Force „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ angesichts
der Einschätzung des BSI, dass freie Software bedeutende strategische
Vorteile für die Sicherung von IT-Systemen bietet, den Einsatz von freier
und quelloffener Software in kleinen und mittelständischen Unternehmen
fördern?
Die Task Force „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ wurde am 29. März 2011 im
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eingerichtet. Sie soll in
erster Linie kleine und mittlere Unternehmen, die einer aktuellen Studie zur Folge
akute IT-Sicherheitsprobleme haben, für das Thema IT-Sicherheit
sensibilisieren.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/573027. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vom Auswärtigen Amt eine
eigene Distribution des Linux-Betriebssystems benötigt?
a) Wenn ja, was waren deren spezielle Anforderungen, und wurde die
Entwicklung einer solchen Distribution extern beauftragt, im Verbund mit
anderen Bundesbehörden als Bundesdistribution oder allein durch
Personal des Auswärtigen Amts bewerkstelligt?
b) Wenn nein, welche Argumente sprachen gegen die Entwicklung einer
solchen Bundesdistribution, und wie wurde sichergestellt, dass den
speziellen Anforderungen an Sicherheit und Stabilität mit den bestehenden
Distributionen Rechnung getragen wurde?
Ein anfängliches Ziel der Einführung einer quelloffenen Arbeitsplatzumgebung
im Auswärtigen Amt war die Loslösung von herstellerdiktierten Updatezyklen.
Zu diesem Zweck wurde eine eigene Distribution entwickelt. Im weiteren
Verlauf musste das Auswärtige Amt feststellen, dass durch die
Aktualisierungsanforderungen von Drittsoftware (Mailclient, OpenOffice, Groupware, etc.)
eine Abkopplung von Updatezyklen nicht möglich war, da diese regelmäßig
auch eine Aktualisierung des darunterliegenden Betriebssystems erforderten.
Alle für eine Aktualisierung notwendigen Maßnahmen waren mit eigenen
Ressourcen oder entgeltlich durch Dritte durchzuführen, neue Versionen waren auf
Mängel und Schwachstellen zu prüfen, anzupassen, zu testen, zu warten und zu
pflegen. Eine Mängelhaftung gegenüber einem kommerziellen Anbieter konnte
nicht beansprucht werden.
Diese Verfahrensweise erwies sich auf Dauer – insbesondere beim Einsatz
maßgeschneiderter Individualentwicklungen – als sehr personalintensiv und
unwirtschaftlich.
Zu den Kosten
28. Gibt es von Seiten der Bundesregierung Studien, die eine mögliche
kurzfristige, mittelfristige und langfristige Kostenersparnis durch den Einsatz
von freier Software und offenen Standards in der Bundesverwaltung bzw.
in der gesamten öffentlichen Verwaltung untersuchen?
a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen diese Studien?
b) Wenn nein, warum gibt es derartige Studien nicht?
Derzeit untersucht das CC OSS diese Fragestellung und wird zum
Maßnahmenende ein Ergebnisdokument veröffentlichen, in dem die Erfahrungen von
Behörden mit dem Einsatz Freier Software nicht nur im Einzelfall, sondern auch
im übergreifenden Zusammenhang betrachtet werden.
29. Hat die Bundesregierung eine kurzfristige, mittelfristige und langfristige
Analyse der Kosten der Umstellung der Anwendersoftware des
Auswärtigen Amts vorgenommen, und was war jeweils das Ergebnis dieser
Studien?
Eine Kostenschätzung vom März 2010 ergab für den Einsatz von quelloffener
Software Kosten von ca. 5,6 Mio. Euro für das Auswärtige Amt. Für den Einsatz
von proprietärer Software wurden ca. 6,6 Mio. Euro geschätzt. Die
Kostenschätzung betrachtet einen Zeitraum von fünf Jahren und beinhaltet auch
Personalausgaben. Die höheren Hardware-, Peripheriesoftware- und Entwicklungskosten
Drucksache 17/5730 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezu Lasten von quelloffener Software sowie die Kosten für die quelloffene
Bundesdistribution i. H. v. 4,3 Mio. Euro, wurden dabei nicht berücksichtigt.
Ebenfalls unberücksichtigt sind Einspareffekte, die beispielsweise dadurch
realisiert werden, dass Virtualisierungssoftware für fachlich notwendige
Anwendungen, die ausschließlich auf Microsoft Windows laufen, künftig nicht mehr
benötigt wird. Allein die dafür notwendigen Aufwendungen für Lizensierung,
Pflege und Wartung belaufen sich auf ca. 250 000 Euro jährlich.
Des Weiteren werden sich künftig sowohl der zeitliche als auch der monetäre
Aufwand zur Schulung von Mitarbeitern, die bislang in der Nutzung zweier
Arbeitsplatzumgebungen unterwiesen wurden, drastisch reduzieren.
Nachdem sich im Juli 2010 abzeichnete, dass aufgrund von Ressourcen- und
Zeitproblemen eine quelloffene Bundesdistribution nicht realisiert werden
konnte, wurde die Kostenschätzung aktualisiert. Nach der Neuberechnung
ergaben sich unter diesen Rahmenbedingungen deutlich höhere Kosten beim Einsatz
von quelloffener Software.
30. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die erwarteten Kosten
für die interne oder externe Entwicklung nicht am Markt verfügbarer
Treiber für die Hardware des Auswärtigen Amts, und wie hoch waren die
Kosten pro Treiber dann tatsächlich?
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.
31. Sind bei der durch das Auswärtige Amt im zweiten Schritt der sogenannten
kooperativen IT-Strategie geplanten Umstellung auf Windows 7 die
benötigten Treiber für Fingerabdruckscanner, Drucker etc. verfügbar?
Wenn nein, wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die nun
zu entwickelnden Treiber ein?
Die im Rahmen der Umstellung benötigte zertifizierte Treibersoftware war unter
Windows bislang entweder betriebssystemseitig bereits verfügbar oder wurde
vom Hersteller kurzfristig kostenlos zur Verfügung gestellt. Diese
Vorgehensweise wird auch zukünftig beibehalten. Dadurch fallen zukünftig keine weiteren
Kosten an.
Für eine Open Source Arbeitsplatzumgebung mussten diese Treiber bislang mit
eigenen Ressourcen entwickelt oder von externen Dritten eingekauft, intensiv
getestet und zertifiziert werden.
32. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die bei der
Umstellung des Auswärtigen Amts auf freie und quelloffene Software erwarteten
Kosten für umstellungsbedingte Mehraufwendungen für Kommunikation,
Personalschulung, für die Implementierung der neuen Software,
Treiberentwicklung und Pflege von Anpassungen, und wie hoch waren nach
Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlichen Kosten, die nach Aussage
der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/4746) deutlich höher
ausfielen als erwartet?
Zu Beginn der Umstellung auf quelloffene Software wurde erwartet, dass
Einspareffekte insbesondere durch den Wegfall von Lizenzkosten erkennbar sein
würden. Da eine Reihe von Anwendungen nur unter Windows lauffähig waren
und sind, wurden die Arbeitsplätze entweder als Dual-Boot-Hybriden mit
wahlweise Windows oder Linux betrieben, oder auf Linux-Boot-Geräten durch
Virtualisierung fähig, diese Anforderungen zu erfüllen. Eine Einsparung ließ sich
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/5730durch die Notwendigkeit der Windows-Lizensierung der Arbeitsplätze nicht
darstellen und kann im Nachhinein auch nicht belegt werden.
33. Wie hoch wird nach Kenntnis der Bundesregierung der finanzielle
Aufwand für Kommunikation, Personalschulung, Treiberentwicklung und
Pflege von Anpassungen für die einzelnen Stufen der seit September 2010
laufenden Umstellung der Informationstechnik im Auswärtigen Amt und
den Auslandsvertretungen veranschlagt, und wie viele
Computerarbeitsplätze sind davon insgesamt betroffen?
Auf die Antwort zu Frage 29 (Schulung) wird verwiesen.
Auf die Antwort zu Frage 31 (Treiber) wird verwiesen.
Im Auswärtigen Amt wurden und werden Mitarbeiter grundsätzlich auch in der
Nutzung der Microsoft Anwendungsinfrastruktur unterwiesen. Mehrkosten sind
deshalb künftig nicht zu erwarten. Die Aufwendungen für Schulungen an Open
Source Arbeitsplätzen werden hingegen künftig wegfallen.
34. Wie kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass durch die
Rückumstellung der Anwendersoftware auf proprietäre Lösungen im Auswärtigen
Amt keine mittelbaren Kosten entstehen werden bzw. sogar
Effizienzgewinne erzielt werden können (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4746)?
Eine flächendeckende Windows-Lizensierung ist im Haus bereits seit einigen
Jahren vorhanden. Dadurch entstehen keine mittelbaren Mehrkosten.
Einsparungen und Effizienzgewinne entstehen u. a. aus dem Wegfall des
Entwicklungs-/Anpassungs-/Wartungs-/Pflegeaufwands für OSS
Eigenentwicklungen, den geringeren Schulungsaufwand (Wegfall Linux-Schulungen bei Nutzern)
und der Möglichkeit, Arbeitsplatz-Hardware künftig über einen kostengünstigen
Rahmenvertrag aus dem Kaufhaus des Bundes zu beziehen. Durch spezielle
Anforderungen des Open Source Betriebssystems war das Auswärtige Amt bislang
stark in der Hardware-Auswahl eingeschränkt und musste Geräte in
vergleichsweise geringen Mengen zu entsprechend hohen Preisen am Markt erwerben, statt
auf Rahmenverträge zurückgreifen zu können.
Zu den Vergabekriterien
35. Ist der Bundesregierung die Neuerung vom 31. Januar 2011 in den IKT-
Beschaffungshinweisen der britischen Regierung (Action Note 3/11) bekannt,
wonach definiert wird, dass Open-Source-Software dann einzusetzen ist,
wenn damit für den Steuerzahler der größte Wert einer Investition erreicht
wird, wobei bei der Bewertung von proprietärer Software nun die
negativen Folgen der Herstellerabhängigkeit berücksichtigt und in Bezug auf
OSS die Kosten für Verteilung, Migration und Wartung betrachtet werden,
mit dem Ergebnis, dass freie Software Lösungen auf Grund ihrer
Flexibilität zu bevorzugen sind, falls zwischen Open-Source-Software und
proprietärer Software keine signifikanten Kostenunterschiede vorliegen, und
plant die Bundesregierung ihre Beschaffungsrichtlinien oder ihre
vergaberechtlichen Grundprinzipien für Software auch dementsprechend
auszurichten?
Der Bundesregierung ist diese Neuerung bekannt. Im Rahmen der europäischen
Kooperation verfolgt sie die Erfahrungen in Großbritannien aufmerksam. In der
Bundesverwaltung muss bereits heute vor jeder Beschaffung eine
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt werden, welche alle kalkulierbaren Kosten
Drucksache 17/5730 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeund Folgekosten ebenso wie strategische Vor- und Nachteile einer
Systementscheidung berücksichtigt. Dazu gehört auch eine Betrachtung der Folgen, die
sich durch die Bindung an einen Hersteller ergeben könnten. Durch die bereits
erfolgten Anpassungen in den Unterlagen und Hilfsmitteln für
Ausschreibungsverfahren (UfAB Version 2.0) ist sichergestellt, dass OSS-Lösungen hierbei
nicht diskriminiert werden. Damit sind aus Sicht der Bundesregierung die
Voraussetzungen für eine objektive Auswahl der wirtschaftlichsten Lösung
gegeben. Zurzeit sieht die Bundesregierung deshalb keinen Anlass, weitergehende
besondere Anforderungen und Kriterien zu ergänzen.
36. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei
öffentlichen Ausschreibungen nicht nur die kurz- und mittelfristigen Ziele und
Kosten, sondern auch langfristig nachhaltige Strategien sowie die
Förderung der lokalen Wirtschaft berücksichtigt werden sollten?
Die öffentliche Auftragsvergabe dient der wirtschaftlichen Bedarfsdeckung der
öffentlichen Auftraggeber. Gemäß den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind hierbei die Lebenszykluskosten zu
berücksichtigen. In diesem Rahmen können auch Nachhaltigkeitsaspekte verfolgt
werden. Das im Dezember 2010 vom Staatssekretärsausschuss für nachhaltige
Entwicklung beschlossene „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ legt die
Berücksichtigung dieses Ziels sowie Vorgaben f��r einzelne Produktgruppen bei der
öffentlichen Beschaffung fest. Nachhaltigkeit hat insbesondere aus staatlicher
Sicht auch eine finanzpolitische Dimension im Hinblick auf unmittelbare und
mittelbare gesamtgesellschaftliche Spätfolgen der heutigen Vergabepraxis, die
den Handlungsspielraum künftiger Generationen einschränken. Eine Förderung
der lokalen Wirtschaft ist dagegen aus vergaberechtlicher Sicht grundsätzlich
nicht zulässig, da die Auswahl von Bietern bzw. Angeboten diskriminierungsfrei
erfolgen muss.
37. Welcher Anteil der Maßnahmen nach dem im Rahmen des Paktes für
Beschäftigung und Stabilität in Deutschland aufgelegten und mit 10 Mio.
Euro budgetierten Maßnahmenblock D5 (OSS-Projekte) im IT-
Investitionsprogramm wurde nach Kenntnis der Bundesregierung an
selbstständige und mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer vergeben?
Über 550 kleine, mittelständische und große Unternehmen erhalten Aufträge aus
dem gesamten IT-Investitionsprogramm. Derzeit werden 21 ressortspezifische
Maßnahmen im Maßnahmenblock D 5 mit einem Gesamtvolumen von
8 299 758,95 Euro umgesetzt. Wie in der Antwort zu Frage 22 bereits
ausgeführt, ist nicht auszuschließen, dass auch in Maßnahmen anderer
Themenbereiche das Thema OSS in Teilbereichen eine Rolle spielt bzw. entsprechende
Software eingesetzt wird.
Ziel des Programmes war und ist es u. a., die IKT-Wirtschaft zu stärken und
damit die Folgen der Konjunkturkrise abzuschwächen. Die Unternehmensgröße
war und ist dabei nicht relevant, eine entsprechende Auftragserteilung erfolgt
auf der Grundlage vergaberechtlicher Vorgaben. Genauere Aussagen zum
Umfang der Vergabe an selbständige und mittelständische Unternehmen können
deswegen nicht getroffen werden. Da die deutsche OSS-Wirtschaft fast
ausschließlich aus kleinen und mittelständischen Unternehmen besteht, kann
allerdings von einem hohen Anteil entsprechend beauftragter Unternehmen
ausgegangen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/573038. Ist der Bundesregierung bewusst, dass es für selbstständige und
mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer beim Einsatz von
anbieterunabhängiger freier und quelloffener Software leichter möglich ist, bei
Ausschreibungen zu Serviceverträgen oder Softwareanpassungen mitzubieten,
da sie keine Lizenzierung der jeweiligen Originalsoftwareanbieter für ihre
Dienstleistung bzw. Erlaubnis der jeweiligen Hersteller benötigen, und was
unternimmt die Bundesregierung, um die Chancen dieser Unternehmen,
auch vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag formulierten Ziels,
selbstständige und mittelständischer Unternehmerinnen und Unternehmer
und nachhaltiges Wirtschaften zu fördern, sich erfolgreich zu bewerben, zu
erhöhen?
Das in der Beantwortung der Frage 18 erwähnte Projekt erhöht aus Sicht der
Bundesregierung die Chancen von kleinen und mittleren IKT-Unternehmen,
sich erfolgreich an IKT-Ausschreibungen der öffentlichen Hand zu beteiligen.
Interoperabilität erhöht die Wettbewerbsintensität auf IKT-Märkten und
reduziert die Abhängigkeit von anderen IKT-Systemen.
39. Wie vereinbart die Bundesregierung die Aussage aus ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (Bundestagsdrucksache 17/4746),
passende Softwarelösungen zunächst bei den „in der Bundesverwaltung
standardisierten Anwendungen“ suchen zu wollen, mit ihrem in der
gleichen Antwort formulierten Ziel, die Wirtschaftlichkeit zum alleinigen
Vergabekriterium von Aufträgen im IT-Bereich zu machen?
Die Bundesregierung beschafft neue Softwarelösungen nach dem Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit. Bei standardisierten Anwendungen können sich Vorteile
ergeben. Insbesondere, wenn Standardanforderungen vorliegen. Insofern wird
kein Widerspruch gesehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]