Radioaktiv verstrahlte Lebensmittel aus Japan
der Abgeordneten Ulrike Höfken, Nicole Maisch, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit dem Reaktorunglück in Fukushima ist eine Debatte um die Höchstmengen für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel entbrannt. Nach heftigen Protesten von Umwelt- und Verbraucherorganisationen haben sich die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten am 8. April 2011 in Brüssel auf international einheitliche, strengere Grenzwerte für die radioaktive Belastung von Lebensmitteln und Futtermitteln aus Japan verständigt.
Die zuvor verabschiedete Durchführungsverordnung vom 25. März 2011 musste korrigiert werden. Die Höchstmengen wurden zum größten Teil halbiert, bei Cäsium in Milch sogar auf ein Fünftel abgesenkt.
Verbraucherinnen und Verbraucher sind durch die widersprüchlichen Informationen und etliche ungeklärte Fragen verunsichert. Das Konzept zur Risikobewertung ist ebenso unklar wie die Schlussverantwortung für Verbraucherinformationen. Gleichzeitig fehlen aufklärende Hinweise über die getroffenen Vorkehrungen in Kontrolle und Risikomanagement.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Höchstmengen für Radionuklide in Lebens- und Futtermitteln gelten seit dem 8. April 2011?
Aus welchen Gründen wurden die Höchstmengen angepasst?
Welche Höchstmengen für Radionuklide gelten für Lebensmittel aus den japanischen Nachbarstaaten?
Welche Höchstmenge für Radionuklide gelten für Verbraucherprodukte, die aus Japan bzw. seinen Nachbarstaaten nach Deutschland importiert werden?
Welche Höchstmengen für Jod-131 und Radiocäsium gelten für Elektrowaren, Werkzeugmaschinen und Kraftfahrzeuge?
Welche Höchstmengen für Radionuklide in Lebens- und Futtermitteln gelten in der Umgebung von Atomkraftwerken in Deutschland?
Welches Risikokonzept liegt der Bestimmung der Höchstmengen für Radionuklide in Lebensmitteln zugrunde?
Warum werden nicht die strengen Höchstmengen des Umweltinstituts München e. V. zugrunde gelegt?
Welches Verfahren zur Festlegung von Höchstmengen ist für den Fall eines nuklearen Unfalls in Deutschland vorgesehen?
Wie sieht der Kontrollplan für japanische Lebensmittelimporte aus? Welche amtlichen Messstellen sind beauftragt?
Wie und auf welcher rechtlichen Grundlage werden Fischprodukte sowie andere Lebens- und Futtermittel aus den japanischen Nachbarstaaten kontrolliert?
Wie erfolgt die Kontrolle auf Radioaktivität von Schiffscontainern im Hamburger Hafen?
Welche Leitstellen zur Überwachung der Radioaktivität erfassen welche Produkte, insbesondere im Hinblick auf Lebens- und Futtermittel, Fische, Wasser, Luft, Boden, Verbraucherprodukte?
Welche nationalen Referenzlaboratorien sind auf Radioaktivität spezialisiert?
Erwartet die Bundesregierung einen Personalmehrbedarf durch zusätzliche Radioaktivitätsmessungen in den nächsten Monaten?
Wo werden die Messergebnisse zur Radioaktivität veröffentlicht?
Warum liegt noch keine ausführliche Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung zu den Gesundheitsgefahren nach dem Reaktorunfall in Fukushima vor?
Welche Verbraucherempfehlung spricht das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aus?