[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6047
17. Wahlperiode 01. 06. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 30. Mai 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Marieluise Beck (Bremen),
Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/5602 –
Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Zuge der Transformation der Bundeswehr zu einer Freiwilligenarmee wird
die Frage nach der Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften im Kontext der
Personalgewinnung umfassend diskutiert. Als Bestandteil dieser Diskussion hat
das Thema Vereinbarkeit von Familie und Dienst eine prominente Rolle
eingenommen. Es ist jedoch verkehrt, diese Diskussion lediglich auf die Gewinnung
neuer Bewerberinnen und Bewerber zu verkürzen. Die zentrale Motivation
sollte sich aus dem eigenen Anspruch ergeben, der unter anderem in § 31
Absatz 1 des Soldatengesetzes festgeschrieben ist: „Der Bund hat im Rahmen
des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Berufssoldaten und des
Soldaten auf Zeit sowie ihrer Familien (…) zu sorgen.“ Diese besondere
Fürsorgepflicht besitzt im Lichte der Belastungen durch Auslandseinsätze und die
bereits durchgeführte und nun erneut anstehende Reform der Bundeswehr
Gültigkeit – und zwar nicht nur für die Soldatinnen und Soldaten sondern auch die
Zivilbediensteten und deren Familien.
Trotz zahlreicher Maßnahmen wird teilweise erhebliche Kritik am Stand der
Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr geäußert. Der
Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages berichtet in seinem letzten Jahresbericht
2010 unter anderem von Belastungen durch heimatferne Verwendungen, die
Notwendigkeit transparenter und die Familiensituation berücksichtigender
Verwendungsentscheidungen, oder Planungsunsicherheiten durch unklare
Einsatzzeiten sowie die Belastung durch eine Erhöhung der Einsatzdauer. Der Deutsche
Bundeswehr-Verband e. V. sieht Handlungsbedarf in den Bereichen
Kinderbetreuung, Wahlmöglichkeit zwischen Umzugskostenvergütung und
Trennungsgeld sowie der verbindlichen Umsetzung des Handbuchs zur Vereinbarkeit von
Familie und Dienst in den Streitkräften (AU 1/500). Auch im persönlichen
Gespräch mit Bundeswehrangehörigen werden diese und weitere Defizite in der
Vereinbarkeit von Familie und Dienst beklagt.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Fürsorge des Dienstherrn für alle Bundeswehrangehörigen über alle
Statusgruppen hinweg ist Leitgedanke sämtlicher Bestrebungen des
Bundesministeriums der Verteidigung hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Dienst in
der Bundeswehr. Insbesondere sind die Belastungen, die aufgrund der Einsätze
der Bundeswehr entstehen, für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.
Von diesem Fürsorgegedanken werden auch die Familien der
Bundeswehrangehörigen umfasst, für die eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen werden
und zahlreiche Möglichkeiten bestehen, einsatzbedingte Belastungen erträglich
zu gestalten. Gleiches gilt auch für die Belastungen, die gegebenenfalls aus der
Neuausrichtung der Bundeswehr zu erwarten sind.
Einzelne Maßnahmen sind bereits realisiert oder in der Umsetzung bzw.
Planung. So wurden im Rahmen der Kinderbetreuung bereits an mehreren
Standorten Belegplätze an Kindertagesstätten für Kinder von
Bundeswehrangehörigen erworben. Weitere Maßnahmen sind geplant, auch die Einrichtung von
Betriebskindergärten an Standorten mit besonders hohem Bedarf. Zur
Unterstützung bei der Kinderbetreuung in Notfällen werden an zahlreichen Standorten
Eltern-Kind-Arbeitszimmer eingerichtet.
1. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit von Familie und
Dienst in der Bundeswehr?
Die Realisierung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr
ist eine wichtige Führungsaufgabe. Sie bedeutet insbesondere die adäquate
Rücksichtnahme auf familiäre und partnerschaftliche Belange der Soldatinnen
und Soldaten und zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Umsetzung
dienstlicher Notwendigkeiten. Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der
Bundeswehr ist Bestandteil der Fürsorgepflicht aller Vorgesetzten einschließlich
der Verantwortlichen in der Personalführung. Der hohe Stellenwert der
Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr wird auch daran deutlich,
dass sie im Rahmen der Vorgaben für Vorgesetzte als Gestaltungsfeld der
Inneren Führung besondere Erwähnung findet (ZDv 10/1 „Innere Führung“). Seit
Jahren wird diese Thematik sehr umfassend in den jeweiligen G1/A1-Tagungen
aufgegriffen.
So wird die Harmonisierung von Familie und Dienst auch als zeitgemäße
Anforderung an einen modernen Arbeitgeber und als ergänzende Antwort auf
kommende gesellschaftliche, insbesondere demografische Entwicklungen
verstanden und bewertet. Nicht zuletzt ist die Vereinbarkeit dienstlicher und familiärer
Belange ein wichtiger Beitrag zum inneren Zusammenhalt der Truppe.
Familienfreundlichkeit trägt als Teil der Organisationskultur zur Chancengleichheit,
Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und Humanisierung des Dienstes bei.
Vor dem Hintergrund der ständigen Notwendigkeit, Menschen für den Dienst in
der Bundeswehr zu gewinnen, aber auch Soldatinnen und Soldaten sowie
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Arbeitgeber zu binden, ist insbesondere die
Vereinbarkeit von Familie und Dienst ein nicht zu unterschätzender
attraktivitätssteigernder Faktor.
b) Welchen Verbesserungsbedarf sieht die Bundesregierung, und welche
Dringlichkeit misst sie diesem jeweils bei?
Das „Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der
Bundeswehr“ vom 5. Januar 2011 sieht Maßnahmen zur Verbesserung der
Vereinbarkeit von Familie und Dienst vor. Diese sind hoch priorisiert. Darüber hinaus
wird Verbesserungsbedarf gesehen und ressortübergreifend zu bewerten sein,
z. B. hinsichtlich der Möglichkeit der länderübergreifenden Kinderbetreuung
sowie der Schaffung von Möglichkeiten zur Spontanbelegung bei
Kindergartenplätzen im Hinblick auf Versetzungen, Lehrgänge und Einsätze.
2. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung der Vereinbarkeit von
Familie und Dienst in der zukünftigen Ausgestaltung der Bundeswehr,
insbesondere im Hinblick auf die Transformation hin zu einer Freiwilligenarmee,
ein?
Die Bundesregierung räumt der Vereinbarkeit von Familie und Dienst einen
hohen Stellenwert ein, da hierdurch die Berufszufriedenheit der Angehörigen
und die gesellschaftliche Wahrnehmung der Bundeswehr als attraktiver
Arbeitgeber beeinflusst werden. Um im sich verstärkenden Wettbewerb um die
„klügsten Köpfe“ und „geschicktesten Hände“ mit anderen Arbeitgebern erfolgreich
sein zu können, wird der Stellenwert der Vereinbarkeit von Familie und Dienst
in einer Gesellschaft, für die dieser Bereich immer mehr an Bedeutung gewinnt,
zwangsläufig weiter zunehmen. Dem wird sich die Bundeswehr auch in Zukunft
weiterhin stellen.
3. Welche Kriterien mit Bezug zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst
werden bei der Erarbeitung eines neuen Standortkonzeptes im Allgemeinen und
einzelnen Standortentscheidungen im Speziellen berücksichtigt?
Das grundsätzliche Ziel der Neuausrichtung ist eine noch professionellere,
modernere und attraktivere Bundeswehr. Der Bundesminister der Verteidigung hat
nach einer gründlichen Lagefeststellung über die dazu notwendigen Eckpunkte
entschieden und diese am 18. Mai 2011 in Berlin vorgestellt. Erst nach der
hierauf aufbauenden Ausplanung der Feinstrukturen wird ein neues
Stationierungskonzept der Bundeswehr in Deutschland im Herbst dieses Jahres erarbeitet
werden.
Vor diesem Hintergrund können zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten
Aussagen zu Standorten im Rahmen der weiteren Bundeswehrplanungen getroffen
werden.
Alle für die Bundeswehrreform notwendigen Entscheidungen werden nach
objektiven Maßstäben und unter sorgfältiger Abwägung aller relevanten
Faktoren getroffen. Dabei werden die Grundprinzipien der Stationierung als Maßstab
verwendet. Es gibt kein messbares Kriterium „Vereinbarkeit von Familie und
Dienst“; vielmehr wird dieser Aspekt unter dem Stationierungsprinzip
Attraktivität im Einzelfall betrachtet.
4. a) Inwiefern führt die Bundeswehr derzeit bzw. hat sie in den letzten fünf
Jahren Forschungsprojekte zum Thema Vereinbarkeit von Familie und
Dienst durchgeführt?
Zurzeit werden in der Bundeswehr keine Forschungsprojekte zum Thema
„Vereinbarkeit von Familie und Dienst“ durchgeführt. Die letzte Untersuchung
hierzu fand im Jahr 2007 als Onlinebefragung zu dem Thema
„Kinderbetreuung“ an den Standorten Koblenz und Wilhelmshaven statt.
Darüber hinaus wurden Einzelfragen zu diesem Themenkomplex in der
sozialwissenschaftlichen Begleituntersuchung zur „Integration von Frauen in die
Bundeswehr“ durch das Sozialwissenschaftliche Institut der Bundeswehr
(SWInstBw) bei Soldatinnen und Soldaten im Jahr 2005 näher untersucht. Die
Ergebnisse wurden im Forschungsbericht „Truppenbild mit Dame“ 2008
veröffentlicht.
b) Welche Ergebnisse haben die abgeschlossenen Projekte ergeben?
40 Prozent der befragten Eltern an den Standorten Koblenz und Wilhelmshaven
nahmen für ihre Kinder Betreuung in Anspruch. 23 Prozent suchten schon eine
weitere Betreuungsmöglichkeit und 37 Prozent eine Betreuungsmöglichkeit für
die nahe Zukunft.
Der überwiegende Anteil der Bundeswehrangehörigen war mit den in Anspruch
genommenen Formen der angebotenen Kinderbetreuung zufrieden (67 bis 87
Prozent).
Als Kritik-/Schwachpunkte wurden vor allem ungünstige (Ferien-)
Schließungszeiten (20 Prozent), nicht mit der Dienstzeit zu vereinbarende Öffnungszeiten
(18 Prozent), zu hohe Kosten (11 Prozent) sowie Unzufriedenheit mit dem
Betreuungs-/Unterrichtskonzept (9 Prozent) genannt.
Eine Lücke in der Kinderbetreuung sahen Bundeswehrangehörige dieser
Standorte nach Nennungen gewichtet vor allem bei Notfällen, bei längeren
dienstlichen Abwesenheiten, bei den (Ferien-)Schließungszeiten, bei den
Betreuungszeiten zwischen 8 und 16 Uhr bzw. 16 und 18 Uhr sowie bei Auslandseinsätzen.
Die Palette der Maßnahmen, die sich die Bundeswehrangehörigen von Seiten
des Dienstherrn in Bezug auf die Kinderbetreuung vorstellen konnten, umfasste
vor allem Onlineinformationen zur Kinderbetreuung, speziell organisierte
Ferienbetreuungen, Ansprechpartner für Kinderbetreuung am Standort, die
Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Kinderbetreuung und von finanziellen
Mitteln für zusätzliches Betreuungspersonal in vorhandenen Einrichtungen, die
Bereitstellung eines Fahrdienstes sowie eine Betreuung außerhalb der üblichen
Öffnungszeiten und bei längeren dienstlichen Abwesenheiten.
c) Inwiefern wurden aus den Ergebnissen Handlungsmöglichkeiten
abgeleitet und umgesetzt?
Die entsprechenden Studien „Auf dem Weg zur kinderfreundlichen
Organisation“ und „Truppenbild mit Dame“ wurden im Jahr 2008 zur Kenntnisnahme,
Auswertung und Umsetzung an die im Bundesministerium der Verteidigung
zuständigen Stellen verteilt.
Die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung zur Kinderbetreuung haben
Eingang gefunden in entsprechende Pilotprojekte (z. B. Kinderbetreuung,
Kinderbetreuungsportal) und in das „Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität
des Dienstes in der Bundeswehr“ (z. B. Anbieten von Notfalldiensten für
Betreuung, Ferienbetreuung).
5. Welche Mittel im Einzelplan 14 sind zur Förderung der Vereinbarkeit von
Familie und Dienst konkret vorgesehen (bitte jeweils nach Titeln und
Ansätzen für den Bundeshaushalt 2011 sowie für den Bundeshaushaltsentwurf
2012 aufschlüsseln)?
6. Inwiefern stehen im Einzelplan 14 Mittel für Kinderbetreuungsmaßnahmen
zur Verfügung (bitte jeweils nach Titeln und Ansätzen für den
Bundeshaushalt 2011 sowie für den Bundeshaushaltsentwurf 2012 aufschlüsseln)?
Im Haushalt 2011 sind im Einzelplan 14 für Zwecke der Förderung von Familie
und Dienst/Kinderbetreuungsmaßnahmen nachstehende Mittel berücksichtigt.
Eine titelscharfe Zuordnung – insbesondere im Bereich der Personalausgaben –
ist nicht möglich.
Weitere Mittel könnten bei nachgewiesenem Bedarf im Haushaltsvollzug
verfügbar gemacht werden. So werden z. B. im Jahr 2011 für die Einrichtung von
mehr als 200 Eltern-Kind-Arbeitszimmern die erforderlichen Mittel aus dem
laufenden Haushalt erwirtschaftet.
Belastbare Angaben über Titel und Ansätze im Haushaltsjahr 2012 sind
aufgrund der noch ausstehenden Strukturentscheidungen und der sich daran
anschließenden Ausplanungen derzeit noch nicht möglich.
Kinderbetreuung
7. Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Nutzen des
Kinderbetreuungsportals der Bundeswehr?
Im Zuge der abgeschlossenen Auswertung des Pilotbetriebs wird eine
Ausweitung in die Fläche geprüft.
a) Für welche Dienststellen steht das Betreuungsportal aus welchem Grund
zur Verfügung?
Das Kinderbetreuungsportal steht derzeit im Intranet der Bundeswehr und im
Internet nach vorheriger Registrierung allen Bundeswehrangehörigen zur
Verfügung.
b) Für welche Dienststellen steht das Betreuungsportal aus welchem Grund
nicht zur Verfügung?
Es gibt keine Dienststellen, denen das Kinderbetreuungsportal nicht zur
Verfügung steht.
c) Welche Personengruppen haben darauf Zugriff?
Es haben alle Bundeswehrangehörigen Zugriff auf das Kinderbetreuungsportal.
Der Zugang über das Internet erfordert über ein Formular eine vorherige
Registrierung, da das Portal im Internet passwortgeschützt ist.
Kapitel Art der Aufwendung Ansatz in
1 000 Euro
14 01 Personal in der Kindertagesstätte BMVg 850
Betrieb der Kindertagesstätte BMVg 30
Beauftragte/Beauftragter für die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf/Dienst in der Bundeswehr
250
14 03 Personal in den Familienbetreuungszentren 4 750
Familienbetreuungszentren 750
Betreuungsmaßnahmen/Belegrechte an
Kindertageseinrichtungen
450
14 04 Erstattung von Kinderbetreuungsausgaben aufgrund
Fortbildung
70
14 07
14 04
14 01
Einrichtung und Betrieb der Telearbeitsplätze 3 000
Summe 10 150
d) Welche Ergebnisse hat die Pilotphase des Projektes erbracht, und
inwiefern wurde sie wissenschaftlich begleitet?
In der Onlinenutzerbefragung auf Basis des Websitemonitors der Technischen
Universität Dresden wurden u. a. folgende Fragen beantwortet:
Die Frage „Wie beurteilen Sie insgesamt den Nutzen dieser Webseite für Ihr
Anliegen (Informationswert)?“ wurde von 66 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer
als „sehr nützlich“, „nützlich“ und „eher nützlich“ bewertet. Auf die Frage „Wie
zufrieden sind Sie mit dem Intranet- bzw. Internetauftritt insgesamt?“
antworteten 67 Prozent mit „sehr zufrieden“, „zufrieden“ und „eher zufrieden“.
Die wissenschaftliche Begleitung der Pilotphase orientierte sich an den
Leitfragen aus dem Projektauftrag des Bundesministeriums der Verteidigung. Als
quantitative und qualitative Methoden der Erfolgskontrolle wurden unter
anderem Webstatistik, Onlinenutzerbefragungen, Vergleichsstudie Suchanfragen über
das Internet, Benchmarking, Paneluntersuchung, Analyse Nutzerverhalten,
Distributionsnachweis und Rückmeldungen der Nutzer aus dem Forum genutzt.
e) Welche Maßnahmen trifft die Bundeswehr, um Rückmeldungen der
Nutzer einzuholen, und welche Rückmeldungen hat sie bezüglich des Portals
erhalten?
Rückmeldungen der Nutzerinnen und Nutzer wurden bzw. werden über das
Kontaktformular, telefonische Anfragen, E-Mail-Anfragen an die Webredaktion
sowie über eine Onlinebefragung im Herbst 2010 eingeholt. Darüber hinaus
fungieren die Standortredakteure (Personen, die an den Pilotstandorten die
Standortseite im Portal pflegen) sowie die Partner des Projektes (Standortälteste,
Sozialdienst der Bundeswehr, Gleichstellungsbeauftragte,
Gesamtvertrauenspersonenausschuss, Hauptpersonalrat, Familienbetreuungszentren) als
Multiplikatoren und transportieren Meinungen der Nutzerinnen und Nutzer.
Zum Inhalt der Rückmeldungen siehe Antwort zu Frage 7d.
f) Welche Maßnahmen hat die Bundeswehr aufgrund der Ergebnisse der
Pilotphase bzw. der Rückmeldungen der Nutzerinnen und Nutzer
getroffen?
Siehe Antwort zu Frage 7.
g) Wie hoch beziffert die Bundeswehr die jährlichen Kosten des
Kinderbetreuungsportals?
Das Pilotprojekt wurde zwei Jahre lang mit einem Budget von insgesamt
341 000 Euro betrieben. Der Mittelbedarf bei einer eventuellen Ausweitung in
die Fläche wird im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ermittelt.
h) Wie plant die Bundeswehr, das Kinderbetreuungsportal in Zukunft weiter
auszugestalten, und mit welchen Mitteln wird sie den weiteren Betrieb
sicherstellen?
Siehe Antwort zu Frage 7.
i) Wie viele Betreuungsplätze stehen im Kinderbetreuungsportal zur
Verfügung, und wie viele konnten bisher darüber vermittelt werden?
In der Datenbank des Kinderbetreuungsportals befinden sich ca. 6 000
Datensätze von Kindertagesstätten, Tagespflegepersonen und Jugendämtern. Die Zahl
der Plätze variiert. Zur Verfügung stehen keine Plätze, da alle Kindertagesstätten
mit Wartelisten versehen sind. Es kann nicht ermittelt werden, wie viele Plätze
über das Portal vermittelt wurden, da die Aufnahmeentscheidung eines Kindes
im direkten Kontakt zwischen Betreuungseinrichtung und Eltern stattfindet.
Dies wird im Portal nicht nachgehalten, da die Eltern in der Regel keine
Rückmeldung geben, ob sie tatsächlich einen Platz gefunden haben.
8. Inwiefern bietet die Bundeswehr eigene Kinderbetreuungsmöglichkeiten
an?
Im Inland verfügt die Bundeswehr über eine Kindertagesstätte in eigener
Trägerschaft. An fünf Standorten befinden sich Kindertagesstätten freier Träger
innerhalb von Liegenschaften der Bundeswehr. An drei Standorten existieren
Belegplätze für Kinder von Bundeswehrangehörigen in Kindertagesstätten freier
Träger in der Nähe von Bundeswehrdienststellen.
Im Ausland verfügt die Bundeswehr über drei Kindertagesstätten.
a) Wie viele eigene Kinderbetreuungsplätze bietet die Bundeswehr an (bitte
jeweils aufgeschlüsselt nach Standort)?
Die Kindertagesstätte am ersten Dienstsitz des Bundesministeriums der
Verteidigung in Bonn in eigener Trägerschaft verfügt über insgesamt 92 Plätze, von
denen 42 Plätze Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Bundesministerien
zur Verfügung stehen. Kindertagesstätten freier Träger in Liegenschaften der
Bundeswehr befinden sich an folgenden Standorten:
– Berlin (zwei Kindertagesstätten mit 50 bzw. 40 Plätzen),
– Hamburg (eine Kindertagesstätte mit 140 Plätzen),
– Kiel (eine Kindertagesstätte mit 20 Plätzen),
– Köln (eine Kindertagesstätte mit 80 Plätzen),
– München (eine Kindertagesstätte mit 15 Plätzen).
Belegplätze für Kinder von Bundeswehrangehörigen in Kindertagesstätten
freier Träger in der Nähe von Bundeswehrdienststellen existieren an den
Standorten Koblenz (20 Plätze), Seedorf (40 Plätze) und Westerstede (12 Plätze).
Im Ausland befinden sich Kindertagesstätten
– in Italien (Deutsche Schule in Cagliari/Sardinien mit 25 Plätzen),
– in den Niederlanden (International School, Brunssum mit 50 Plätzen),
– in Belgien (Internationale Schule bei SHAPE, Brüssel mit 25 Plätzen).
b) Wie lang sind die durchschnittlichen Wartezeiten für einen der
bundeswehreigenen Kinderbetreuungsplätze?
Hierzu werden keine Statistiken geführt.
c) Wie viele Stunden am Tag umfassen die bundeswehreigenen
Kinderbetreuungsplätze?
Die Betreuungszeiten umfassen durchschnittlich 9 bis 10 Stunden pro Tag.
d) Bestehen bundeswehreigene Betreuungsangebote für Abend- und
Nachtzeiten?
Betreuungsangebote zu Abend- und Nachtzeiten bestehen am Standort des
Bundeswehrkrankenhauses Westerstede.
e) Bestehen kurzfristige bundeswehreigene Betreuungsangebote z. B. für
den Krankheitsfall bei schulpflichtigen Kindern?
Kurzfristige bundeswehreigene Betreuungsangebote bestehen nicht. Die
Bundeswehrangehörigen werden in diesen Fällen vom Sozialdienst der Bundeswehr
bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit unterstützt. Soweit vorhanden,
kann auch das Eltern-Kind-Arbeitszimmer genutzt werden (siehe Antwort zu
Frage 12).
9. a) Plant die Bundeswehr, zukünftig eigene
Kinderbetreuungsmöglichkeiten anzubieten?
b) Falls ja, welcher Zeitrahmen ist für die Schaffung dieser
Kinderbetreuungsmöglichkeiten vorgesehen?
Aufgrund der föderalen Aufgabenverteilung in der Bundesrepublik Deutschland
hat die Bedarfsdeckung durch die Kommunen in der Kindertagesbetreuung nach
dem Achten Buch Sozialgesetzbuch auch für die Bundeswehrangehörigen
Vorrang. Die Bundeswehr kann als öffentlicher Arbeitgeber des Bundes nur
Maßnahmen zur Abdeckung eines darüber hinaus gehenden zusätzlichen und
hinreichend gesicherten Bedarfs an einer arbeitsplatznahen und dienstzeitangepassten
Betreuung im Rahmen der betrieblichen Kinderbetreuung realisieren. Dieser
Zusatzbedarf der Bundeswehr wird derzeit auf bundesweit rund 1 000
Betreuungsplätze geschätzt. Er soll durch den Erwerb von Belegplätzen, Maßnahmen
der Tagespflege und die Einrichtung von Betriebskindergärten an Standorten mit
größerem Bedarf gedeckt werden. Dabei sind auch die Auswirkungen der
anstehenden Stationierungsentscheidungen zu berücksichtigen. Die Schaffung neuer
Betreuungsplätze ist derzeit sukzessive bis zum Jahr 2013/2014 vorgesehen.
10. Welche Ergebnisse liegen aufgrund bereits durchgeführter Analysen zum
Kinderbetreuungsbedarf den Dienststellen der Bundeswehr vor?
Bedarfsanalysen werden grundsätzlich nicht dienststellenbezogen, sondern auf
Standortebene durchgeführt. In Ausnahmefällen werden an Großstandorten wie
Köln einzelne Liegenschaften getrennt betrachtet, in denen mehrere
Dienststellen untergebracht sind. Die bisher durchgeführten Analysen haben an rund
40 Standorten einen Bedarf an arbeitsplatznahen und dienstzeitangepassten
Betreuungsplätzen, insbesondere für Kleinkinder bis zu drei Jahren, ergeben.
Weiterhin besteht Bedarf an Unterstützung bei vorübergehenden
Betreuungsproblemen vor allem in Notfällen und in der Ferienbetreuung.
11. Welche Konsequenzen zieht die Bundeswehr aus den bereits
durchgeführten Bedarfsanalysen?
Die Kinderbetreuung ist wesentlicher Bestandteil der Vereinbarkeit von Familie
und Beruf/Dienst. Die Bundeswehr wird ihre Aktivitäten zur Sicherstellung
einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung ausbauen. Dazu gehört in erster Linie die
Schaffung weiterer Betreuungsplätze (siehe hierzu Antwort zu Frage 9). Die
Betreuung in Notfällen soll durch Einrichtung weiterer Eltern-Kind-
Arbeitszimmer sowie durch vertragliche Regelungen zur Inanspruchnahme von
Notfalldienstleistungen durch Bundeswehrangehörige verbessert werden. Weiterhin
sind Maßnahmen zur Unterstützung bei der Ferienbetreuung beabsichtigt. Alle
Maßnahmen sind Bestandteil des „Maßnahmenpaketes zur Steigerung der
Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr“ vom 5. Januar 2011.
12. Inwiefern stehen in welchen Dienststellen der Bundeswehr Eltern-Kind-
Arbeitsplätze zur Verfügung?
Die Bundeswehr hat in einem zweijährigen Pilotverfahren die Einrichtung und
Nutzung von Eltern-Kind-Arbeitszimmern an 35 Standorten in Dienststellen der
Streitkräfte, der Wehrverwaltung und des Rüstungsbereichs erfolgreich erprobt.
Es ist beabsichtigt, im Jahr 2011 weitere Eltern-Kind-Arbeitszimmer
einzurichten. Damit kann der gegenwärtige Bedarf weitestgehend abgedeckt werden.
a) Wie sind diese jeweils ausgestattet?
Die Eltern-Kind-Arbeitszimmer sind mit kindgerechter und standardisierter
Arbeitsplatzausstattung unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer Vorgaben
versehen. Zur kindgerechten Ausstattung gehören unter anderem Wickeltisch,
Hochstuhl, Kindermöbel und Tafel.
b) Inwiefern werden diese auch durch Bundeswehrangehörige genutzt?
Die Eltern-Kind-Arbeitszimmer werden von den Bundeswehrangehörigen als
beruhigende Auffangregelung in Notsituationen angenommen und genutzt.
13. Inwiefern bemüht sich die Bundeswehr darum, an ihren Standorten in
Kooperation mit zivilen Trägern, Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder
von Bundeswehrangehörigen zu schaffen?
Die Schaffung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten erfolgt im Regelfall in
Kooperation mit den Kommunen und freien Trägern unter Berücksichtigung der für
die Bundeswehr als öffentlicher Arbeitgeber geltenden rechtlichen und
haushalterischen Regelungen.
14. Welche Möglichkeiten besitzen Bundeswehrangehörige, sich über
Kinderbetreuungsmöglichkeiten zu informieren?
Die Bundeswehrangehörigen haben unterschiedliche Möglichkeiten, sich
zusätzlich zum allgemein zugänglichen Angebot der Kommunen und freien Träger
über Kinderbetreuungsmöglichkeiten zu informieren. Der flächendeckend
eingerichtete Sozialdienst der Bundeswehr informiert Eltern und unterstützt sie auf
Wunsch individuell bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz. Bei
Versetzungen halten außerdem die Wohnungsfürsorgestellen Informationen
über die Betreuungssituation am neuen Standort bereit. Auch die
Standortältesten verfügen über Informationsmaterial. An den Pilotstandorten des
Kinderbetreuungsportals können sich die Bundeswehrangehörigen mittels eines
elektronischen Mediums informieren.
Angehörige von Soldatinnen, Soldaten und Zivilangestellten der Bundeswehr
erhalten außerdem Unterstützung durch die Familienbetreuungsorganisation der
Bundeswehr. Eine weitere Informationsquelle zu den Rechten und Pflichten
sowie Verfahrensabläufen am Standort bildet der Allgemeine Umdruck 1/500
„Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“, auf
den im Intranet und im Internet zugegriffen werden kann.
15. Inwiefern unterstützt die Bundeswehr Initiativen von
Bundeswehrangehörigen zur Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten am Standort?
Bei der Schaffung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind die
standortspezifischen Belange der Bundeswehrangehörigen sowie die örtlichen
Gegebenheiten und die in den Bundesländern unterschiedlichen rechtlichen Regelungen in
der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. Kenntnisse, Initiativen und Kontakte
der Bundeswehrangehörigen am Standort sind daher unverzichtbar; sie werden
künftig noch verstärkt unterstützt und koordiniert.
16. Inwiefern unterstützt die Bundeswehr alleinerziehende
Bundeswehrangehörige während besonders zeitintensiver Maßnahmen, wie beispielsweise
der Teilnahme an Auslandseinsätzen, Lehrgängen, anderen
Ausbildungsmaßnahmen oder Übungsplatzaufenthalten?
Die Besonderheiten des militärischen Dienstes und die Unterstützung
insbesondere alleinerziehender Soldaten fordern Vorgesetzte und Betroffene
gleichermaßen. Es werden oft pragmatische, individuelle Lösungen vor Ort gefunden.
Dennoch kann letztlich nicht alle Verantwortung für die Kindererziehung auf den
Dienstherrn übertragen werden. Auch die Betroffenen selbst haben ein Stück
weit „Vorsorge“ zu treffen. Ganz lassen sich die Widersprüche zwischen
dienstlichen und familiären Verpflichtungen nicht auflösen und verbleiben in der
Selbstverantwortung der jeweils betroffenen Soldatin bzw. des betroffenen
Soldaten.
Wo immer dienstlich vereinbar, werden Alleinerziehende von
Auslandseinsätzen ausgenommen oder es sollte ein „Splitting“ ermöglicht werden. Es wird
angestrebt, gerade den Alleinerziehenden langfristig den bevorstehenden
Einsatzzeitraum bekannt zu geben, so dass privat Vorsorge für diesen Zeitraum
getroffen werden kann. Bei Auslandseinsätzen von alleinerziehenden Soldatinnen
und Soldaten werden die Kinder und deren Betreuungspersonen durch die
Familienbetreuungsorganisation im gleichen Umfange wie die Familienangehörigen
und Kinder von im Einsatz befindlichen, gemeinsam erziehenden
Bundeswehrangehörigen unterstützt.
Während der Lehrgänge gibt es vereinzelt die Möglichkeit, Kinder mit an den
Ausbildungsort zu nehmen. Dieses stößt regelmäßig an Grenzen, wenn es sich
um schulpflichtige Kinder handelt oder Nachtausbildungsabschnitte Inhalt des
Lehrganges sind.
In der lehrgangsgebundenen Individualausbildung reduzieren die
Fernausbildungsanteile die Abwesenheit von der Familie. Die Anzahl der in der
Ausbildungsform Fernausbildung durchgeführten Trainings ist kontinuierlich
angestiegen:
2009: 97 Trainingsdurchläufe in 43 verschiedenen Trainingsarten,
2010: 125 Trainingsdurchläufe in 43 verschiedenen Trainingsarten,
2011 (Planung): 131 Trainingsdurchläufe in 45 verschiedenen Trainingsarten.
Die weitere Verbesserung technischer Möglichkeiten führt zu einer Erhöhung
der Fernausbildungsanteile in den Lehrgängen/Trainings und bringt
Fernausbildung weiter in die Fläche.
Die Befreiung Alleinerziehender von Ausbildungsmaßnahmen oder
Truppenübungsplatzaufenthalten ist vereinzelt möglich, jedoch schwierig in der
Umsetzung.
Mit Blick auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie können
auf Grundlage des § 10 Absatz 2 des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG)
in Verbindung mit der hierzu ergangenen Empfehlung des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, bei Teilnahme an Fortbildungen,
zusätzliche Kosten für die Betreuung von Kindern im Einzelfall und auf Antrag
für zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstattet werden.
Flexibilisierung/Teilzeit, Telearbeit, Gleitzeit
17. Wie viele Soldatinnen und Soldaten haben in den letzten fünf Jahren
Teilzeitarbeit beantragt, und wie vielen Anträgen wurde stattgegeben bzw.
abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach
a) Laufbahn,
b) Dienstgradgruppe,
c) Teilstreitkraft, Organisationsbereich,
d) Truppengattung,
e) ggf. Grund für die Ablehnung)?
Angaben zu stattgegebenen Anträgen zu den Fragen 17a, 17b, 17c und 17d sind
in der Beilage (jeweils mit Stichtag 31. Dezember und für 2011 mit Stichtag
6. Mai) aufgeschlüsselt wiedergegeben. Daten zu abgelehnten Anträgen werden
nicht erhoben, daher liegen keine Angaben zu Frage 17e vor.
18. Inwiefern haben Soldatinnen und Soldaten in den letzten fünf Jahren
Elternzeit genommen (bitte aufschlüsseln nach
a) Laufbahn,
b) Dienstgradgruppe,
c) Teilstreitkraft, Organisationsbereich,
d) Truppengattung,
e) Dauer der Elternzeit)?
Angaben zu den Fragen 18a, 18b, 18c, 18d und 18e sind in der Beilage (jeweils
mit Stichtag 31. Dezember und für 2011 mit Stichtag 6. Mai) aufgeschlüsselt
wiedergegeben.
19. Welche Voraussetzungen müssen grundsätzlich erfüllt sein, damit ein
militärischer bzw. ziviler Dienstposten auch in Teilzeit besetzt werden kann?
Die Voraussetzungen, unter denen ein Dienstposten in Teilzeit besetzt werden
kann, sind für den zivilen und militärischen Bereich unterschiedlich geregelt.
Für zivile Dienstposten sind die beamtenrechtlichen Vorschriften in § 92
Absatz 1 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) maßgebend.
Ausschreibungen ziviler Dienstposten, auch mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben,
werden entsprechend § 6 BGleiG mit einem besonderen Hinweis als
teilzeitfähig ausgeschrieben. Ist das im Einzelfall nicht möglich, weil zwingende
dienstliche Belange entgegenstehen, ist dies in der Ausschreibung ausdrücklich
zu vermerken.
Bei der Besetzung militärischer Dienstposten ergeben sich die Voraussetzungen
für die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung aus § 30a des Soldatengesetzes
(SG) in Verbindung mit den Bestimmungen der Soldatinnen- und
Soldatenteilzeitverordnung (STzV) vom 9. November 2005 (BGBl. I S. 3157), geändert
durch Verordnung vom 7. September 2009 (BGBl. I S. 3014).
Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen auf Zeit und Soldaten
auf Zeit kann grundsätzlich erst nach vier Jahren ihrer Dienstzeit auf Antrag eine
Teilzeitbeschäftigung im Umfang von mindestens der Hälfte der
Rahmendienstzeit bewilligt werden, soweit wichtige dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Voraussetzung ist, dass sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren tatsächlich
betreuen oder pflegen. Soweit in den ersten vier Dienstjahren ein Anspruch auf
Elternzeit besteht, ist es zulässig, anstelle der Elternzeit bereits in der
Vierjahresfrist eine Teilzeitbeschäftigung im Soldatenstatus zu bewilligen.
Die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung ist eine Ermessensentscheidung der
zuständigen Entlassungsdienststelle. Sie setzt voraus, dass wichtige dienstliche
Gründe nicht entgegenstehen.
20. Wie stellt die Bundeswehr sicher, dass der Dienstbetrieb durch Elternzeit
bzw. Teilzeit bedingte Abwesenheiten nicht beeinträchtigt wird?
Militärisches Personal
Eine Beeinträchtigung des Dienstbetriebes ist – abhängig von der Anzahl der
Antragstellerinnen und Antragsteller in den betroffenen Dienststellen –
aufgrund der sehr unterschiedlichen Nutzung von Eltern- und Teilzeit
(insbesondere in Bereichen mit hohem Frauenanteil) nicht immer vermeidbar.
Besondere Herausforderungen werden daher an das Vakanzenmanagement in
der Truppe gestellt, da der Zeitpunkt und der Umfang der Inanspruchnahme von
Elternzeit allein von den anspruchsberechtigten Soldatinnen und Soldaten
bestimmt werden.
Eine generelle Regelung zur Reduzierung der Beeinträchtigung gibt es nicht, da
die entsprechenden Maßnahmen nur vor Ort durch die jeweiligen zuständigen
Vorgesetzten getroffen werden können. In der Regel wird die Erledigung der
nicht abdeckbaren Aufgaben durch den gezielten Einsatz von Reservistinnen
und Reservisten oder durch ablauforganisatorische Maßnahmen gewährleistet.
Das bedeutet konkret, dass andere Soldatinnen und Soldaten innerhalb ihrer
Kapazitäten die Aufgaben nach Priorisierung mit übernehmen.
Ziviles Personal
Die durch Elternzeit bzw. Teilzeit bedingten Abwesenheiten entstehenden
Vakanzen werden vorrangig durch den Einsatz von strukturbetroffenen
Beschäftigten gedeckt. Sollte dies nicht möglich sein, kommen zur Vertretung der
Beschäftigten durch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch befristete
Neueinstellungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz in Betracht. Hierbei
werden vorrangig auch die bei der Bundeswehr gut ausgebildeten jungen
Menschen im Anschluss an ihre Ausbildung bei der Bundeswehr berücksichtigt, um
diesen den Übergang in das spätere Berufsleben zu erleichtern.
21. Inwiefern wurden Anträge auf Elternzeit aufgrund befürchteter negativer
Auswirkungen auf den Dienstbetrieb verweigert?
Militärisches Personal
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr haben nach den Vorgaben von § 28
Absatz 7 SG in Verbindung mit den Regelungen in der Elternzeitverordnung für
Soldatinnen und Soldaten einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit.
Eingeschränkt wird der gesetzliche Anspruch auf Elternzeit allerdings durch § 3
Absatz 2 der Verordnung. Hiernach kann aus zwingenden Gründen der
Verteidigung das Bundesministerium der Verteidigung die Erteilung der beantragten
Elternzeit ablehnen oder bereits gewährte Elternzeit widerrufen.
Eine Ablehnung eines Antrages auf Elternzeit aus dem in der Frage formulierten
Grund hat es bisher nicht gegeben.
Ziviles Personal
Für den Bereich der Bundeswehrverwaltung ist nicht bekannt, dass Anträge auf
Elternzeit wegen befürchteter negativer Auswirkungen auf den Dienstbetrieb
abgelehnt wurden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bei Vorliegen
der Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit nach Maßgabe
des § 15 Absatz 1 bis 3 und § 16 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
(BEEG), der nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
Dieser Anspruch gilt auch für die Beamtinnen und Beamten der
Wehrverwaltung, da § 6 der Verordnung zur Neuregelung mutterschutz- und
elternzeitrechtlicher Vorschriften vom 12. Februar 2009 in Abschnitt 2 die Anwendung des
§ 15 Absatz 1 bis 3, § 16 BEEG auch für diesen Personenkreis festschreibt.
22. Wie viele Angestellte der Bundeswehr, die nach dem Mutterschutz bzw.
der Elternzeit zunächst in Teilzeit gearbeitet haben, konnten bis heute
entgegen ihres Wunsches nicht wieder zu einer Vollzeittätigkeit
zurückkehren?
Nach einer Erhebung im Dezember 2010 konnte 649 Anträgen von
Teilzeitbeschäftigten auf Arbeitszeiterhöhung nicht entsprochen werden. Darunter
befinden sich aber auch Anträge von Teilzeitbeschäftigten, die bereits als solche
bei der Bundeswehr eingestellt wurden.
a) Aus welchen Gründen war die Wiederaufstockung zu einer
Vollzeittätigkeit jeweils nicht möglich?
In den Fällen, in denen eine Befristung der Arbeitszeitreduzierung vertraglich
nicht vereinbart wurde, besteht kein Anspruch der Beschäftigten auf Rückkehr
zur früheren Arbeitszeit bzw. Vollbeschäftigung. In diesen Fällen ist
ausschließlich der bestehende Bedarf maßgebliches Kriterium konkreter
Einzelfallprüfungen.
Der anhaltende Umstrukturierungsprozess der Bundeswehr erfordert die
Unterbringung strukturbetroffener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf
struktursicheren Dienstposten. Arbeitszeiterhöhungen dürfen daher nicht dazu führen,
eine mögliche heimatnahe Unterbringungsmöglichkeit für strukturbetroffene
Teilzeitbeschäftigte zu verhindern. Eine unbefristete Arbeitszeiterhöhung
kommt daher mit Blick auf die aktuellen Umstrukturierungen nur in Betracht,
wenn absehbar Überhangpersonal nicht zur Verfügung steht und ein zwingender
dienstlicher Bedarf besteht.
b) Welche Maßnahmen plant die Bundeswehr, um in diesen Fällen
Abhilfe zu leisten?
Das am 15. Dezember 2001 in Kraft getretene Bundesgleichstellungsgesetz
(BGleiG) sieht in § 13 erstmals vor, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
familienbedingt an Teilzeitbeschäftigung interessiert sind, über die
Befristungsmöglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung zu informieren. In der Folge werden die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seitens ihrer personalbearbeitenden
Dienststellen entsprechend informiert, so dass heute Arbeitszeitreduzierungen fast
ausschließlich befristet erfolgen, es sei denn, es ist ausdrücklich eine unbefristete
Reduzierung der Arbeitszeit erwünscht.
Nach Ablauf der Befristung besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren
Arbeitszeit.
c) Welche Maßnahmen hat die Bundeswehr in ähnlichen Fällen in der
Vergangenheit getroffen, um eine Wiederaufstockung zu ermöglichen?
Bei Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung wurde die Arbeitszeit in der
Vergangenheit regelmäßig auf Dauer reduziert. Belehrungen, dass die Arbeitszeit
auch befristet hätte reduziert werden können, fanden in vielen Fällen nicht statt,
weil die seinerzeitige Personal- und Dienstpostensituation dies nicht
erforderlich machte. Diesbezügliche rechtliche Vorgaben bestanden nicht.
Lediglich Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit nach Inkrafttreten des BGleiG
dauerhaft reduziert haben und nicht auf die Befristungsmöglichkeit hingewiesen
wurden, haben einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Arbeitszeiterhöhung.
In entsprechenden Fällen wurde den Anträgen von betroffenen Beschäftigten
bereits entsprochen.
Sofern ein bestehender dienstlicher Bedarf nicht durch die Unterbringung von
strukturbetroffenem Personal gedeckt werden konnte, wurden in der
Vergangenheit wie auch heute in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. in Mangelberufen)
Arbeitszeiterhöhungen durchgeführt.
d) Welche Maßnahmen hat die Bundeswehr ergriffen, um in Zukunft
sicherzustellen, dass eine Wiederaufstockung nicht aufgrund
mangelnder Beratung und nachteiliger Zusatzverträge verhindert wird?
Siehe Antwort zu Frage 22b.
23. Inwiefern wird die IT-Ausstattung von Arbeitsplätzen angepasst, wenn ein
Vollzeitarbeitsplatz in zwei Teilzeitarbeitsplätze aufgeteilt wird?
Bei Aufteilung eines Vollzeitarbeitsplatzes in zwei Teilzeitarbeitsplätze ist die
gegebenenfalls erforderliche IT-Mehrausstattung im IT-Konzept der
Dienststelle zu fordern. Grundsätzlich sind Arbeitsplatzrechner zwar nur bei
bestehenden Dienstposten auszuplanen, explizite Ausnahmen bestehen aber für
Halbtagskräfte. Von einer Genehmigung und Ausstattung ist auszugehen.
a) Inwiefern wurden in den letzten fünf Jahren aufgrund mangelnder IT
Ausstattung von Teilzeitarbeitsplätzen Beschwerden vorgebracht?
Es liegen keine Kenntnisse über Beschwerden aufgrund mangelnder IT-
Ausstattung im Zusammenhang mit Teilzeitarbeitsplätzen vor.
b) Welche Gründe sieht die Bundeswehr für die in diesen Beschwerden
vorgebrachten Mängel?
Siehe Antwort zu Frage 23a.
24. Inwiefern wurden in den letzten fünf Jahren Telearbeitsplätze beantragt,
und wie viele davon wurden genehmigt?
Über die Anzahl der gestellten Anträge liegen, soweit erfasst, folgende Daten
vor:
Im Bundesministerium der Verteidigung wurden im Zeitraum Januar 2006 bis
April 2011 18 Anträge auf Telearbeit gestellt. Davon wurden neun Anträge
genehmigt, fünf Anträge abgelehnt und vier Anträge sind noch nicht entschieden.
Im Organisationsbereich Rüstung (ohne IT-Anteil) wurden in den letzten fünf
Jahren 111 Anträge auf Telearbeit gestellt. Von diesen wurden 26 Anträge
bewilligt. Die Dienststellen der Territorialen Wehrverwaltung halten keine validen
statistischen Daten vor. In Teilen gibt es folgende Zahlen über gestellte Anträge:
in der Wehrbereichsverwaltung (WBV) Ost 13 gestellte Anträge, in der WBV
West 102 gestellte Anträge, im Bundesamt für Wehrverwaltung 47 gestellte
Anträge und im Bundessprachenamt 68 gestellte Anträge.
Im Organisationsbereich Rechtspflege der Bundeswehr wurde in den letzten
fünf Jahren kein Antrag auf Einrichtung eines Telearbeitsplatzes gestellt.
Mit Stand vom 1. Juli 2007 waren 169 Telearbeitsplätze im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung eingerichtet, mit Stand vom 1. Juli 2008
waren es 214 Telearbeitsplätze.
Bis zum 31. Dezember 2009 wurden 356 Telearbeitsplätze gemeldet.
Mit Stand vom 31. März 2010 waren 396 Telearbeitsplätze eingerichtet, weitere
152 Anträge waren offen. Mit Stand vom 31. Januar 2011 waren 470
Telearbeitsplätze eingerichtet und 146 Anträge waren noch offen.
a) Wie hoch sind die jährlichen Kosten für ein Telearbeitsplatz, und aus
welchen Mitteln werden diese bewilligt?
Derzeit wird für die Jahre 2011 bis 2013 von einer zu erwartenden Gesamtzahl
von 1 250 Telearbeitsplätzen (davon wenigstens 1 000 mit Netzanbindung)
ausgegangen. Soweit sich diese Zahl konkretisiert, würden die jährlichen Kosten
für die Informationstechnik bei ca. 3 500 Euro je Telearbeitsplatz liegen, bei
einer höheren oder niedrigeren Zahl entsprechend nach unten oder oben
abweichen.
Die benötigten Mittel werden aus Kapitel 14 04 Titelgruppe 55 (Ausgaben für
die Informationstechnik) sowie aus Kapitel 14 07 Titel 511 01 (Ausgaben für
Geschäftsbedarf und Kommunikation) bereitgestellt.
b) Inwiefern haben sich die Funktionalität und die Kosten von
Telearbeitsplätzen in den letzten zehn Jahren, insbesondere nach der Einführung
des IT-Systems „Herkules“, verändert?
Vor Realisierung des Projekts „IT-Unterstützung für Telearbeit in der
Bundeswehr“ wurden in früheren Jahren im Rahmen von Pilotverfahren einige
Telearbeitsplätze dezentral durch die Dienststellen der Bundeswehr eingerichtet,
teilweise auch mit umfangreicherem Zugriff auf Fachanwendungen. Diese
Pilotlösungen entsprechen zunehmend weniger den heutigen Anforderungen an die
IT-Sicherheit. Unter anderem deshalb war eine technische Lösung für die
Unterstützung von Telearbeit mit einer zentralen Zugangsinfrastruktur zum IT-System
der Bundeswehr und einer zentralen IT-Sicherheitslösung notwendig, in die
auch die früher eingerichteten Telearbeitsplätze schrittweise zu überführen sind.
Aus technischen Gründen kann bei dem zentralisierten Ansatz vorläufig noch
nicht die volle angestrebte Funktionalität von Telearbeitsplätzen zur Verfügung
gestellt werden. Der Zugriff des Telearbeiters/der Telearbeiterin bleibt dabei auf
das Intranet- und das Internetportal der Bundeswehr, auf ein persönliches
Datenlaufwerk im Netzwerk sowie den Kommunikationsverbund Lotus Notes
(E-Mail) begrenzt. Im Zuge der vertragsgemäßen Umsetzung wird kurzfristig
eine Erweiterung dieses Funktionsumfangs z. B. durch Bereitstellung eines
Zugriffs auf SASPF erfolgen, mit weiterer Erreichung des Zielbetriebs
HERKULES können auch andere Fachanwendungen für Telearbeit
bereitgestellt werden.
c) Wer ist für die Bewilligung eines Telearbeitsplatzes zuständig, und auf
Basis welcher Kriterien wird die Bewilligung getroffen?
Das Bewilligungsverfahren ist in der „Rahmenweisung zur Einführung der
Telearbeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung“ vom
31. März 2005 (VMBl 2005, S. 52) nebst Ausführungsbestimmungen (VMBl
2005, S. 55) geregelt. Nach Nummer 4 Absatz 3 dieser Rahmenweisung
entscheidet die zuständige personalbearbeitende Stelle (im militärischen Bereich
die zuständige Entlassungsdienststelle) nach pflichtgemäßem Ermessen und im
Einvernehmen mit der bzw. dem Vorgesetzten und mit der für die Organisation
zuständigen Stelle.
Nummer 3 der Rahmenweisung nennt die Kriterien für die Teilnahme wie folgt:
(1) Für Telearbeit kommen nur Beschäftigte in Betracht, deren Arbeitsleistung
ergebnisorientiert kontrolliert werden kann. Die übertragene Aufgabenstellung
muss unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Eignung zur IT-gestützten Aufgabenerledigung, das heißt geringe
persönliche, insbesondere spontane Kommunikationserfordernisse innerhalb der
Dienststelle,
2. Eignung zur eigenverantwortlichen und unabhängigen Bearbeitung,
3. keine Bearbeitung von Verschlusssachen der Geheimhaltungsgrade VS-
Vertraulich bzw. NATO-Confidential und höher,
4. keine Bearbeitung von personenbezogenen Daten, die einem
Berufsgeheimnis unterliegen oder deren Sensitivität gleichwertig ist,
5. dienstliche Interessen dürfen der Wahrnehmung der Aufgaben in Form der
Telearbeit nicht entgegenstehen.
(2) In persönlicher Hinsicht sollen die Beschäftigten folgende Anforderungen
erfüllen:
1. eine mindestens die Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
umfassende Tätigkeit,
2. eine bei Antragstellung mindestens sechsmonatige Tätigkeit auf dem
jeweiligen oder einem vergleichbaren Dienstposten,
3. eine bei Antragstellung beendete Probezeit,
4. keine Planung eines Umzugs in absehbarer Zeit,
5. gute IT-Kenntnisse und IT-Fähigkeiten, die selbstständiges Arbeiten mit
Standard-anwendungen erlauben,
6. Eignung zum selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten nach
Zielvorgaben,
7. Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit.
(3) Der häusliche Arbeitsplatz muss den Anforderungen nach Nummer 7 der
Rahmenweisung genügen.
Nummer 7 regelt den Arbeitsschutz am häuslichen Arbeitsplatz.
Zudem muss in dem Umfang, in dem eine Anwendung der Regelungen auf
Soldatinnen und Soldaten in Betracht kommt, sichergestellt sein, dass
– die Funktionsfähigkeit und insbesondere die Einsatzbereitschaft der
Dienststelle bzw. des Truppenteils nicht beeinträchtigt werden,
– der Dienstablauf nach den militärischen Erfordernissen und den
Rahmendienstzeiten der Dienststelle bzw. des Truppenteils festgelegt wird,
– die Erstellung einer an der ZDv 20/6 orientierten ordnungsgemäßen
Beurteilung gewährleistet bleibt.
d) Wie werden Bundeswehrangehörige über die Möglichkeit von
Telearbeitsplätzen informiert?
Die Bundeswehrangehörigen werden über das Intranet der Bundeswehr und,
soweit sie im Bundesministerium tätig sind, im Intranet des Bundesministeriums
der Verteidigung informiert. Darüber hinaus erhalten sie bei Bedarf
Informationen von ihrer zuständigen personalbearbeitenden Stelle. Im nachgeordneten
Bereich beraten die Disziplinarvorgesetzten betroffene Soldatinnen und
Soldaten über die Möglichkeiten zur Telearbeit. Ergänzende Informationen und
Formblätter enthält der Allgemeine Umdruck 1/500 (AU 1/500).
Auch die Gleichstellungsbeauftragten und die Interessenvertretungen
informieren die Bundeswehrangehörigen über die Möglichkeit der Telearbeit.
25. Inwiefern wurde bereits in der Ausgestaltung des „Herkules“-
Rahmenvertrages nachgesteuert, um die Ausstattung mit Teilzeitarbeitsplätzen und
Telearbeitsplätzen zu verbessern?
Der Umfang an IT-gestützten Arbeitsplätzen ist für den Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung durch den Hauptvertrag HERKULES im
Grundbetrieb auf 140 000 festgelegt, davon 20 000 Notebooks. Er deckt
gleichermaßen Vollzeit- wie auch Teilzeitarbeitsplätze ab. Verschiebungen zu
Gunsten von Teilzeitarbeitsplätzen sind nur innerhalb dieses Mengengerüsts möglich.
Die Ausstattung mit Telearbeitsplätzen ist nicht Gegenstand des Hauptvertrages
HERKULES und wird daher außerhalb von HERKULES durch das Projekt „IT-
Unterstützung für Telearbeit in der Bundeswehr“ realisiert.
26. Welche Maßnahmen ergreift die Bundeswehr in welchen Bereichen, um
eine möglichst hohe Flexibilisierung der Arbeitszeiten zu erreichen?
In einer Arbeitsgruppe „Dienstzeitregelung für Soldatinnen und Soldaten“
wurden im Bundesministerium der Verteidigung unterschiedliche Dienstzeitmodelle
zur Flexibilisierung von Arbeitszeiten auch unter Betrachtung von
Arbeitszeitmodellen anderer Nationen und in anderen Streitkräften untersucht. Im Ergebnis
kam die Arbeitsgruppe zu der Feststellung, dass das Implementieren von
derartigen Dienstzeitmodellen, wie z. B. Lebensarbeitszeit oder „Sabbaticals“ unter
den gegebenen Rahmenbedingungen auf die deutschen Streitkräfte nicht
unmittelbar übertragbar ist. Das Thema Lebensarbeitszeitkonto wurde des weiteren
als Teilaspekt in den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe zur Steigerung der
Attraktivität und Funktionalität des Sanitätsdienstes der Bundeswehr
aufgenommen. Im Ergebnis des Berichts wurde die Weiterverfolgung einer Untersuchung
zur Berücksichtigung besonderer Einsatzbelastung durch
Lebensarbeitszeitkonten in einem streitkräftegemeinsamen Ansatz empfohlen.
Das Thema „Flexibilisierung der Arbeitszeit“ hat im Zuge der Umstrukturierung
der Bundeswehr, gerade im Zusammenhang mit einer Verbesserung der
Vereinbarkeit von Familie und Dienst, einen hohen Stellenwert. Insofern wurde im
„Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der
Bundeswehr“ als Einzelmaßnahme aufgenommen: „Lebensarbeitszeitkonten sind als
Instrument zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Dienst zu
untersuchen. Daneben sind die bestehenden Instrumentarien zur Teilzeit- und
Telearbeit weiter zu entwickeln“.
Vor diesem Hintergrund wurde die Möglichkeit einer unterhälftigen
Teilzeitbeschäftigung in den Entwurf eines „Fachkräftegewinnungsgesetzes“ eingebracht.
Verwendungsplanung/Umzug/Abwesenheit durch Lehrgänge
27. Inwiefern wird bei der Personal- und Verwendungsplanung der
Vereinbarkeit von Familie und Dienst Rechnung getragen?
Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften stellt aufgrund der
Besonderheiten des militärischen Dienstes gerade auch im Rahmen der
individuellen Verwendungsplanung durch die personalbearbeitenden Stellen hohe
Anforderungen an alle Beteiligten. Der einzelne Verwendungsaufbau richtet
sich zunächst nach den Kriterien Eignung, Befähigung und (fachliche) Leistung
unter Berücksichtigung des Bedarfs. Im Rahmen der hieraus resultierenden
(örtlichen) Verwendungsplanung werden ggf. berechtigte Anliegen des
Dienstherrn und der Soldatin oder des Soldaten sorgfältig gegeneinander abgewogen.
Dies geschieht im Regelfall auf der Basis eines persönlichen, vertrauensvollen
Dialogs zwischen allen Beteiligten mit dem erklärten Ziel, der Vereinbarkeit von
Familie und Dienst gerecht zu werden.
Es liegt im besonderen Interesse des Personalmanagements, dass sowohl die
betroffenen Soldatinnen und Soldaten als auch deren Familien die zu treffenden
personellen Verwendungsentscheidungen mittragen. Die Personalführung ist
bestrebt, die betroffenen Soldatinnen und Soldaten frühzeitig, umfassend und
unmittelbar über die für sie vorgesehenen Verwendungsplanungen zu
informieren, Personalentscheidungen auf der Grundlage dienstlicher Erfordernisse mit
Rücksicht auf die persönlichen und familiären Belange zu treffen und dabei auf
Wunsch die Angehörigen in geeigneter Weise (z. B. durch Teilnahme an
Personalgesprächen) einzubeziehen.
Bei der Dienstpostenbesetzung prüft die Personalführung, ob der
Verwendungsaufbau – wenn gewünscht – in Regionalbereichen des Lebensmittelpunktes des
bzw. der Betroffenen realisiert werden kann und ob unter Berücksichtigung von
Eignung, Befähigung und Leistung sowie der Wünsche der Betroffenen eine
entsprechende Einplanung möglich ist. Ihre Grenzen finden diese Maßnahmen
dort, wo die für den Verwendungsaufbau notwendigen Dienstposten im
regionalen Bereich nicht verfügbar sind, Gründe der Bedarfsdeckung oder vorrangige
Interessen anderer Soldatinnen und Soldaten entgegenstehen. Die sich mitunter
entgegenstehenden verschiedenen Interessenlagen, lassen sich dabei nicht
immer vollständig in Einklang bringen. Auch die Bereitschaft der Soldatinnen und
Soldaten, sich der Personalführung über die allgemein bekannten Angaben zum
Familienstand hinaus zu persönlichen Verhältnissen und Vorstellungen zu
äußern, ist Voraussetzung für eine beiderseits zufriedenstellende Personal- und
Verwendungsplanung.
a) insbesondere im Hinblick auf Soldatenpaare
Bei Soldatenpaaren werden die Personalgespräche – sofern beide Partner in der
Zuständigkeit des Personalamtes der Bundeswehr (PersABw) sind – in der
Regel mit beiden Partnern und mit beiden beteiligten Personalführern geführt, um
Möglichkeiten zu identifizieren, wie der dienstliche Bedarf und der
Verwendungsaufbau der einzelnen Partner in Einklang gebracht werden kann. Auch
ohne Personalgespräch im Amt erfolgt die Verwendungsplanung bei
Soldatenpaaren zumindest in enger Abstimmung der beteiligten Personalführer und der
beteiligten Dienststellen und über diesen Weg auch mit dem Soldatenpaar. Das
bedeutet, dass das PersABw bestrebt ist, beide Partner jeweils im gleichen
räumlichen Einzugsgebiet zu verwenden und auch die Versetzungszeitpunkte
bestmöglich aufeinander abzustimmen, sofern das Soldatenpaar dies wünscht.
Bei Soldatenpaaren mit unterschiedlichen personalbearbeitenden Stellen
(PersABw/Stammdienststelle der Bundeswehr – SDBw) wird mit der SDBw
Verbindung aufgenommen, um Möglichkeiten einer gemeinsamen
Verwendungsplanung im räumlichen Zusammenhang zu erörtern; dies setzt voraus, dass
bekannt ist, dass die Offizierin/der Offizier einen Partner/eine Partnerin hat, der
in der Personalführung der SDBw geführt wird.
b) im Hinblick auf Zivilangestelltenpaare
Bei allen durchzuführenden Personalmaßnahmen von Zivilbeschäftigten der
Bundeswehr wird versucht, die dienstlichen Interessen an einer
aufgabengerechten Deckung des Personalbedarfs und Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
gleichwertig mit den sozial schutzwürdigen Interessen der Beschäftigten in
Einklang zu bringen. Hierbei steht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und
deren praktische Umsetzung beim Arbeitgeber/Dienstherrn Bundeswehr
besonders im Fokus. Der Ausgangspunkt für Personal- und Verwendungsplanungen
eines Tarifbeschäftigten liegt in der Ausübung des Direktionsrechtes des
Arbeitgebers, das sich gleichwohl in den Grenzen des billigen Ermessens (§ 315
Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB) bewegen muss.
Bei Eheleuten oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, ist die
Bundeswehr als Arbeitgeber im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten
bestrebt, für beide Beschäftigte möglichst eine wohnortnahe Verwendung zu
realisieren. Sollte ein Partner versetzt werden müssen – wie in den häufig
vorkommenden Fällen, in denen ein Partner Soldatin oder Soldat ist – werden alle
Anstrengungen unternommen, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerecht
zu werden. Anträge auf Versetzungen in andere Wehrbereiche auf Wunsch der
Beschäftigten sind keine Seltenheit und werden stets unterstützt.
c) im Hinblick auf Alleinerziehende
Bei Alleinerziehenden wird verstärkt auf die Vereinbarkeit von Familie und
Dienst geachtet. Auf deren Interessen nimmt die Personalführung insofern
besondere Rücksicht, als sie bestrebt ist, einen Verwendungsaufbau zu realisieren,
der eine angemessene Möglichkeit der Kinderbetreuung eröffnet. Zudem
ermöglicht die Bundeswehr insbesondere Alleinerziehenden eine
familienfreundliche Gestaltung ihrer Aufgabenwahrnehmung in Form von flexiblen Dienst-
und Arbeitszeitmodellen oder durch die Inanspruchnahme von Telearbeit.
28. Inwiefern gewährt die Bundeswehr ihren Angehörigen und deren Familien
Unterstützung bei Wohnungsbesichtigungsreisen vor einem dienstlichen
Umzug ins Ausland?
Bei Auslandsumzügen mit Zusage der Umzugskostenvergütung gibt es vor dem
Umzug die Möglichkeit der Kostenerstattung für eine Reise an den neuen
Dienstort zwecks Suche oder Besichtigung einer Wohnung (§ 4 Absatz 4 der
Auslandsumzugskostenverordnung). Die einschlägige Regelung trägt dem
dienstlichen Bedürfnis nach einer möglichst raschen Durchführung des
Umzuges und der Fürsorgepflicht Rechnung.
Es bleibt den Berechtigten überlassen, die Wohnungsbesichtigungsreise selbst
durchzuführen und Auslagenerstattung hierfür zu beantragen oder die Auslagen
des Ehepartners für eine solche Reise geltend zu machen. Die Fahrkosten
werden bis zur Höhe der günstigsten Fahrkarte der allgemein niedrigsten Klasse
eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels sowie Tage- und
Übernachtungsgeld für höchstens vier Reise- und vier Aufenthaltstage gezahlt.
Maßnahmenpaket Bundesministerium der Verteidigung
29. Welche Schritte hat die Bundeswehr bereits ergriffen bzw. plant sie zu
ergreifen, um das Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des
Dienstes in der Bundeswehr umzusetzen, und welche Mittel stehen dazu
jeweils im Einzelplan 14 zur Verfügung (bitte insbesondere in Hinblick auf
Maßnahmen beantworten, die einen direkten Einfluss auf die Vereinbarkeit
von Familie und Dienst haben, wie u. a. Maßnahmen 17, 54, 68 bis 82)?
Das Maßnahmenpaket enthält eine Zusammenstellung von über 80 einzelnen
Maßnahmen, um die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr mit Blick
auf den demographischen Wandel und den sich verschärfenden Wettbewerb um
geeignetes Personal mit der Wirtschaft auch zukünftig sichern zu können. Die
Maßnahmen sollen – abhängig von gesetzgeberischem Handlungsbedarf, von
Ressortabstimmungen oder sonstigen Abstimmungen – zur Entscheidungsreife
gebracht werden. Die Frage der Finanzierbarkeit ist – je nach Erreichen der
Haushaltsreife einer jeweiligen Maßnahme – Gegenstand des Haushaltvollzuges
2011 bzw. der Anmeldung zum Regierungsentwurf des Bundeshaltes 2012 und
des 45. Finanzplans sowie zukünftiger Haushalte.
30. Wie stellt die Bundeswehr sicher, dass das Handbuch zur Vereinbarkeit von
Familie und Dienst in den Streitkräften (AU 1/500) Anwendung findet?
Die Bundeswehr hat die Anwendung des AU 1/500 explizit der
Führungskompetenz des Vorgesetzten zugeordnet und sie so zu einem wichtigen und
wesentlichen Beurteilungskriterium gemacht, an dem sich Vorgesetzte im
Leistungsvergleich messen lassen müssen. Damit ist ausgeschlossen, dass Vorgesetzte den
Umdruck ignorieren oder ohne triftige Gründe von den Empfehlungen und
Maßgaben der Vorschrift abweichen können, ohne damit in einem maßgeblichen
Beurteilungskriterium und ihrer eigenen Förderungsperspektive zurückzufallen.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 31 und 32 verwiesen.
31. Inwiefern werden die Inhalte des AU 1/500 in der Laufbahnausbildung
vermittelt, und inwiefern sind die Inhalte des AU 1/500 Gegenstand von
Fort- und Weiterbildungsangeboten der Bundeswehr?
Das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“ (AU 1/
500) wird in allen militärischen Organisationsbereichen entweder im Rahmen
der Laufbahnausbildung vermittelt oder ist Gegenstand von Fort- und
Weiterbildungen in den Einheiten und Verbänden und zwar in den Ausbildungsbereichen:
– Recht und soldatische Ordnung,
– Menschenführung, soziale Kompetenz,
– Führungsverhalten,
– Betreuung und Fürsorge sowie
– Konzeption der Inneren Führung.
Darüber hinaus werden die Inhalte des AU 1/500 durch den Sozialdienst der
Bundeswehr im Rahmen der Thematik „Gesetzliche und
versicherungsrechtliche Bestimmungen und Fürsorgemaßnahmen für Soldatinnen und Soldaten“
und als Themenfeld „Mensch/Familie und Dienst“ im Rahmen des
Lebenskundlichen Unterrichts vermittelt.
Zudem werden z. B. durch Gleichstellungsbeauftragte, Vertrauenspersonen oder
Personalvertretungen zu den im AU 1/500 aufgeführten Themenbereichen
Weiterbildungen im unterstellten Bereich durchgeführt. Auch der Deutsche
Bundeswehrverband unterstützt die Truppenteile des unterstellten Bereichs bei
selbstgeplanten und durchgeführten Weiterbildungen (siehe auch Antwort zu Frage 32).
32. Welche Schulungsmaßnahmen stehen militärischen sowie zivilen
Vorgesetzten mit Bezug zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Dienst und
Familie in der Bundeswehr zur Verfügung, und inwiefern werden diese
genutzt?
Am Zentrum Innere Führung werden folgende Fort- und
Weiterbildungslehrgänge mit Unterrichtsanteilen „Vereinbarkeit von Familie und Dienst“
durchgeführt:
Darüber hinaus wird gegenwärtig ein Lehrplanentwurf für eine Inhouseschulung
„Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ im Bundesministerium der Verteidigung
entwickelt. Diese Maßnahme soll sich an alle Führungskräfte im
Bundesministerium der Verteidigung richten. Zielsetzung ist die Sensibilisierung für die
zunehmende Bedeutung der Thematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
sowie die Schaffung einer nachhaltigen familienorientierten Führungskultur.
Lehrgang Thema Stunden Teilnehmer
2010
Innere Führung
mit Kommandeuren
Vereinbarkeit von
Familie und Dienst
3 97
Innere Führung
mit Kompaniechefs
Vereinbarkeit von
Familie und Dienst
2 280
Innere Führung mit
Kompaniefeldwebeln
Vereinbarkeit von
Familie und Dienst
2 145
Einweisungslehrgang
militärische
Gleichstellungsbeauftragte
Vereinbarkeit von
Familie und Dienst,
Teilzeitbeschäftigungen,
Telearbeit, Verordnung
über den Mutterschutz
von Soldatinnen,
Elternzeitverordnung
4 22
Seminar Soldatinnen-
und
Soldatengleichstellungsgesetz
Vereinbarkeit von
Familie und Dienst
3 5
Kurzeinweisung
für
Gleichstellungsvertrauensfrauen
Vereinbarkeit von
Familie und Dienst,
Teilzeitbeschäftigungen,
Telearbeit, Verordnung
über den Mutterschutz
von Soldatinnen,
Elternzeitverordnung
4 18
Weiterbildung
militärische
Gleichstellungsbeauftragte
Vereinbarkeit von
Familie und Dienst
3 12
Partnerschaftlich
Handeln
Vereinbarkeit von
Familie und Dienst
3 5
Einweisungslehrgang
für Rechtsberater
und Rechtslehrer
Vereinbarkeit von
Familie und Dienst
1 13
Bundespersonalvertretungsgesetz
Vereinbarkeit von
Familie und Dienst
2 26
Auslandseinsatz
33. Welche besonderen Belastungen für die Vereinbarkeit von Familie und
Dienst bestehen nach Ansicht der Bundesregierung für die Soldatinnen und
Soldaten sowie die Zivilangestellten im Auslandseinsatz, und wie
begegnet sie diesen?
Zu den wesentlichen Belastungen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie
und Dienst im Auslandseinsatz gehören für die Soldatinnen und Soldaten sowie
für die Zivilangestellten die räumliche Trennung von der Familie/den
Angehörigen und die damit verbundenen eingeschränkten Möglichkeiten zur
Kommunikation. Dabei kommen die Soldatinnen und Soldaten in der
Selbsteinschätzung in aller Regel gut mit der Trennung zurecht. Sie geben aber häufig ihrer
Befürchtung darüber Ausdruck, dass dieses mit Blick auf ihre Familien/
Angehörigen nicht der Fall sein könnte, was nach Aussagen der Soldatinnen und
Soldaten und der Zivilangestellten im Einsatz wiederum mit belastenden
Rückwirkungen auf sie selbst verbunden ist. Dabei werden in Bezug auf die
möglichen Probleme und Belastungen der Angehörigen insbesondere die Gefahr für
Leib und Leben für die Betreffenden bzw. den Betreffenden im Einsatz, fehlende
Körpernähe/fehlender Austausch von Zärtlichkeiten, der eingeschränkte
Gesprächsaustausch, fehlende Unterstützung im Haushalt und bei der
Kinderbetreuung, fehlende Hilfe bei notwendigen Entscheidungen vor Ort, beim Umgang
mit der Technik oder bei behördlichen Angelegenheiten angeführt.
Die Bundesregierung hat seit Beginn der Auslandseinsätze daran gearbeitet, den
daraus resultierenden emotionalen und sonstigen Belastungen und
Einschränkungen für die Soldatinnen und Soldaten sowie für die Zivilangestellten im
Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Dienst/Beruf mit entsprechenden
Maßnahmen zu begegnen. Hierzu zählen:
– die Beschränkung der Auslandseinsätze auf möglichst vier Monate und die
Möglichkeit des Personalsplittings bei Spezialkräften und -verwendungen,
– die Einhaltung eines Intervalls von möglichst zwei Jahren zwischen den
Einsätzen,
– die Bereitstellung von psychologischer Ersthilfe durch entsprechend
ausgebildete Peers und von entsprechenden militärseelsorgerlichen und
truppenpsychologischen Angeboten vor Ort im Einsatz,
– die Ausgestaltung einer Familienbetreuungsorganisation als einem
Kernelement der Vereinbarkeit von Familie und Dienst besonders bei
Auslandsverwendungen von Soldatinnen, Soldaten und Zivilangestellten sowie
– die Bereitstellung von Telekommunikations- und Internetverbindungen im
Rahmen entsprechender Konzepte der Betreuungskommunikation.
Die Bundeswehr versucht, einen Teil der Belastungen von den
Familienangehörigen über die Arbeit in den Familienbetreuungszentren zu nehmen. Hier wird
informiert und die Familienangehörigen werden während der monatlich statt
findenden Betreuungsmaßnahmen zusammen geführt. In Notsituationen können
Familienangehörige an 24 Stunden am Tag an sieben Tagen in der Woche Hilfe
und Rat bekommen.
Der Psychologische Dienst der Bundeswehr unterstützt durch
wehrpsychologische Fachkompetenz militärische und zivile Vorgesetzte in ihrem Betreuungs-
und Fürsorgeauftrag. Der Stellenwert von Betreuung und Fürsorge steigt
proportional zu den Belastungen und Herausforderungen, denen
Bundeswehrangehörige und deren Familien in Ausübung des Dienstes ausgesetzt sind. In diesem
Zusammenhang stellt die Teilnahme an einem Auslandseinsatz sowohl für die
teilnehmende Soldatin bzw. den teilnehmenden Soldaten und die Angehörigen
eine spezielle Belastung und Herausforderung dar.
Die Teilnahme eines Elternteils an einem Auslandeinsatz ist insbesondere für
Kinder kein alltägliches Ereignis. Gleichwohl zieht aus fachlicher Sicht die
Teilnahme eines Elternteils an einem Auslandseinsatz grundsätzlich nicht die
Hinzuziehung eines Kinderpsychologen zur individuellen Betreuung des Kindes
nach sich. Vielmehr leistet die Einbettung der Kinder in ein stabiles soziales
Umfeld einen wesentlichen Beitrag zum angemessenen Umgang mit der
besonderen Situation. Aus fachlich psychologischer Sicht sollte dies grundsätzlich
durch eine psychologisch angemessene, altersgerechte Form der Betreuung von
Kindern ergänzt werden. Im Einzelfall kann nicht ausgeschlossen werden, dass
bei einer entsprechenden Indikation eine individuelle psychologische Betreuung
eines Kindes notwendig erscheint.
Vor diesem Hintergrund unterstützen Wehrpsychologinnen und
Wehrpsychologen unter anderem im Rahmen der Beratung und Betreuung von Angehörigen
vor, während und nach dem Einsatz. Zu den Zielgruppen gehören unter anderem
Kinder, die grundsätzlich auch in einer altersgemäßen Form psychologisch
betreut werden.
34. Durch welche Maßnahmen der Familienbetreuungszentren werden die
Familien jeweils vor, während und nach einem Auslandseinsatz ihrer
Angehörigen betreut?
Die Familienbetreuungszentren stehen während der gesamten Dauer eines
Einsatzes und auch darüber hinaus den Angehörigen Tag und Nacht für alle
Fragen der Betreuung und Fürsorge als Ansprechpartner zur Verfügung
(eingerichtete 0800-Nummer für alle Familienbetreuungszentren zur kostenlosen
telefonischen Kontaktaufnahme). Die Familienbetreuungsorganisation folgt
dabei dem Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“. In einem „Netzwerk der Hilfe“
arbeiten die Familienbetreuungszentren mit den Dienststellen der Bundeswehr,
zivilen Behörden und Ämtern sowie ehrenamtlichen Organisationen, die sich im
Sozialbereich engagieren, zusammen. Situationsbezogen wird der Kontakt
zwischen den Hilfe suchenden Angehörigen und der fachlich zuständigen Behörde
bzw. Organisation hergestellt.
Darüber hinaus führen sie vor und während des Einsatzes
Informationsveranstaltungen durch, um die Angehörigen über die Lage und die Lebensumstände
in den Einsatzgebieten zu unterrichten. In diesen Informationsveranstaltungen
sind auch Videokonferenzschaltungen in die Einsatzgebiete vorgesehen. Die
Veranstaltungen der Familienbetreuungsorganisation dienen neben der
Versorgung der Angehörigen mit Informationen auch als Plattform zur Kontaktpflege
von Betroffenen untereinander. Die Familienbetreuungszentren vermitteln
zudem Kontakte zu den Soldatinnen und Soldaten im Einsatz, sofern in der Familie
Probleme auftreten.
Während des Einsatzes werden vielfach auch reine Betreuungsveranstaltungen,
z. B. Ausflüge durchgeführt, in denen gemeinsames Erleben und der Kontakt
untereinander im Vordergrund stehen.
Nach dem Auslandseinsatz sind die Familienbetreuungszentren weiterhin für
die Familienangehörigen ansprechbar.
a) Welches Personal und welche Mittel stehen den
Familienbetreuungszentren dafür zur Verfügung?
Dem Leiter bzw. der Leiterin (Oberstabsfeldwebel) des
Familienbetreuungszentrums stehen ein Unteroffizier mit Portepee – zugleich stellvertretender Leiter
bzw. stellvertretende Leiterin – und ein Unteroffizier ohne Portepee sowie zwei
Stabsdienstsoldatinnen bzw. Stabsdienstsoldaten zur Seite. Daneben wird die
Betreuungsarbeit des Familienbetreuungszentrums oftmals durch ehrenamtliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt.
Für die Informations- und Betreuungsveranstaltungen stehen den
Familienbetreuungszentren pro Teilnehmenden 5 Euro für die Erstveranstaltung vor dem
Einsatz bzw. 4 Euro für die Folgeveranstaltungen zur Verfügung.
b) Wie wird die Arbeit der Familienbetreuungszentren evaluiert?
Die Arbeit der Familienbetreuungszentren wird im Rahmen folgender
Maßnahmen evaluiert:
– Das Sozialwissenschaftliche Institut der Bundeswehr führt im Abstand von
einem halben Jahr nach dem Einsatz die „Befragung einsatzerfahrener
Soldaten“ durch. Hierdurch werden unter anderem Erkenntnisse über die Arbeit
und die Akzeptanz der Familienbetreuungszentren durch die Soldaten und
deren Familien gewonnen.
– Im Rahmen der Einsatzauswertung werden die Erfahrungsberichte der
Einsatzkontingente auf Aussagen zur Qualität/Arbeit der
Familienbetreuungszentren durch das Einsatzführungskommando der Bundeswehr ausgewertet.
– Das Leit-Familienbetreuungszentrum beim Einsatzführungskommando der
Bundeswehr führt als fachlich vorgesetzte Dienststelle regelmäßig
Fachaufsichtsbesuche in den Familienbetreuungszentren ggf. unter Einschluss der
Familienbetreuungsstellen durch, dessen Ergebnisse den truppendienstlichen
Vorgesetzten zur weiteren Veranlassung zugeleitet werden.
– Mittels eines regelmäßigen Meldewesens der Familienbetreuungszentren
werden Daten zur Anzahl der Kontaktsuchenden, Anzahl der Informations-
und Betreuungsveranstaltungen, sowie Höhe der Betreuungsstärke und
verwendete Haushaltsmittel auch für die Familienbetreuungsstellen erfasst.
– Die Familienbetreuungszentren führen daneben eine Selbstevaluierung über
die Qualität ihrer Arbeit sowie mögliche Verbesserungspotentiale mittels
eigener Fragebögen und/oder in Gesprächen mit den Familienangehörigen durch.
– Auch die Berichte des Beauftragten für Erziehung und Ausbildung beim
Generalinspekteur der Bundeswehr können Erkenntnisse zur Akzeptanz und
Arbeit der Familienbetreuungsorganisation liefern.
35. Welche Betreuungsangebote stellt die Bundeswehr ihren Soldatinnen und
Soldaten sowie Zivilangestellten im Auslandseinsatz zur Verfügung, um zu
gewährleisten, dass sie einen angemessenen Kontakt zu ihrem heimischen
sozialen Umfeld und insbesondere ihrer Familie halten können?
a) Wie hoch sind die jeweiligen Kosten dieser Betreuungsangebote für die
Bundeswehr?
b) Wie hoch sind die Kosten jeweils für die Soldatinnen, Soldaten sowie
Zivilangestellten im Auslandseinsatz?
Postversorgung
Die Versorgung der deutschen Einsatzkontingente mit Privatpost wird über die
Feldpostleitstelle in Darmstadt mit einer grundsätzlichen Laufzeitdauer von
rund vier Tagen bei ISAF, rund dreieinhalb Tagen bei KFOR und rund
zweieinhalb Tagen bei EUFOR sichergestellt. Auszunehmen von diesen Laufzeiten sind
seegehende Einheiten der Marine, deren Feldpostversorgung nur während der
Hafenaufenthalte möglich ist.
Die Portokosten für die Bundeswehrangehörigen entsprechen dabei denen im
Inland. Die Beförderung innerhalb der Bundeswehr-Einsatzgebiete ist für sie
entgeltfrei.
Die Feldpostversorgung erfolgt unter Mitnutzung der Transportsysteme der
Bundeswehr im Rahmen der Folgeversorgung (in der Regel Lufttransport).
Für ISAF können daher die Kosten nur anteilig auf die Kosten der
Gesamttonnage ermittelt werden. Für UNAMID/ UNMIS sind die Kosten direkt
ermittelbar, da die Feldpost als Frachtgut (Postsack) über Darmstadt mit Frachtfliegern
(DHL) von und in den SUDAN befördert und gesondert berechnet wird. Die
Kosten für KFOR/EUFOR sind direkt zurechenbar, da ein eigener
Straßentransport zur Beförderung von Feldpost zur und von der Feldpostleitstelle in
Darmstadt eingesetzt ist. Innerhalb der Einsatzgebiete wird die Feldpost neben
anderen Versorgungsgütern als Beiladung transportiert; gesonderte Kosten sind
hierfür nicht ermittelbar. Die Kosten des Transportes in Deutschland vom
Absender in Deutschland zur Feldpostleitstelle in Darmstadt bzw. von der
Feldpostleitstelle zum Empfänger in Deutschland sind über das Porto abgedeckt. Der
Bundeswehr entstehen keine Kosten.
Transportkosten 2010
ISAF: Vorlauf Darmstadt–Trollenhagen
(Straßentransport): 228 630 Euro,
Nachlauf Trollenhagen–Darmstadt
(Straßentransport): 119 250 Euro,
Von und nach Deutschland
(Lufttransport): 7 537 067 Euro,
KFOR: Von und nach Deutschland
(Straßentransport): 96 036 Euro,
EUFOR: Von und nach Deutschland
(Straßentransport): 205 529 Euro,
UNAMID/UNMIS (Sudan):Von und nach Deutschland
(Lufttransport): 35 098 Euro,
Gesamt: 8 221 610 Euro.
Die Personalkosten richten sich nach der Anzahl der von der Deutschen Post AG
abgestellten Wehrübenden und der geleisteten Wehrübungstage im Inland oder
in den Einsatzgebieten.
Im Jahr 2010 wurden 177 Wehrübende mit insgesamt 16 557 Wehrübungstagen
eingesetzt. Die Ausgaben für Wehrsold und Auslandsverwendungszuschlag
beliefen sich in diesem Zusammenhang auf 1 275 301 Euro.
Privatkommunikation
Im deutschen Einsatzkontingent ISAF erfolgt die Bereitstellung der
Privatkommunikation durch einen Rahmenvertragspartner der Bundeswehr und ist für die
Bundeswehr derzeit ausgabenneutral. Die Telefonverbindung kann über GSM
(Minutenpreis: 0,23 Euro bis 0,41 Euro) oder Prepaid (Minutenpreis*: 0,26 Euro
bis 0,41 Euro) erfolgen. Des Weiteren wird über Internetcafés mit LapTop-Ports
und APC, teilweise per WLAN auch in den Unterkunftsgebäuden, eine
Internetverbindung zur Verfügung gestellt (Minutenpreis: 0,05 Euro).
Für die Deutschen Einsatzkontingente im Kosovo sowie für den UNIFIL-
Einsatz wird die private Kommunikation durch lokale Anbieter sicher gestellt,
deren Preisniveau deutlich unter dem des Rahmenvertragspartners der
Bundeswehr liegt.
Die Angehörigen des Deutschen Einsatzkontingentes EUFOR sind ausnahmslos
im Headquaters EUFOR eingesetzt und können dort die dienstlichen Anlagen
(Telefon und Internet) kostenfrei mitbenutzen.
* Alle Preisangaben sind Nettopreise, da diese Dienstleistungen seit dem 1. Januar 2011 nicht mehr der
deutschen Umsatzbesteuerung unterliegen.
Für das Deutsche Einsatzkontingent Atalanta (Marine) stehen bisher nur in
Djibouti Festnetztelefone und Internet über den Rahmenvertragspartner der
Bundeswehr zu den oben genannten Tarifen zur Nutzung bereit.
Möglichkeiten einer Verbesserung der besonderen Situation der Soldatinnen und
Soldaten an Bord von seegehenden Einheiten im Hinblick auf die
Kommunikation mit der Heimat werden geprüft.
Videokonferenzen
Für die Betroffenen werden im Zuge der monatlich stattfindenden
Familienbetreuungsveranstaltungen kostenlose Videokonferenzen zwischen Soldatinnen
und Soldaten und deren Angehörigen mittels dienstlicher Anlagen ermöglicht.
Die hierfür anfallenden Kosten werden durch die Bundeswehr nicht gesondert
erfasst.
Grußbotschaften
Über das Betreuungsradio „Radio Andernach“ ist es möglich, kostenlose
Grußbotschaften aus der Heimat in das Einsatzland zu senden. Die hierfür
anfallenden Kosten werden durch die Bundeswehr nicht gesondert erfasst.
36. Gibt es spezielle Betreuungsprogramme die sich mit der Situation der
Eltern- Kind-Beziehung während und nach dem Auslandseinsatz gezielt
auseinandersetzen?
Im Rahmen des Betreuungs- und Fürsorgeauftrages werden grundsätzlich alle
an einem Auslandseinsatz teilnehmenden Soldatinnen und Soldaten sowie deren
Angehörige vor, während und nach dem Einsatz betreut. Dabei wird auch die
Eltern-Kind-Beziehung berücksichtigt.
Derzeit gibt es noch keine speziellen Betreuungsprogramme, die ausschließlich
auf die Eltern-Kind-Beziehung im Rahmen eines Auslandseinsatzes abstellen,
in Anwendung. Gleichwohl werden alle an einem Auslandseinsatz
teilnehmenden Soldatinnen und Soldaten sowie deren Angehörige vor dem Einsatz unter
anderem in Form von Schriftenreihen, Informationsveranstaltungen über den
oben genannten Sachverhalt informiert.
a) Wie wird die psychologische und soziale Betreuung von Kindern, deren
Elternteil sich im Auslandseinsatz befindet gewährleistet?
b) Wie wird die psychologische Betreuung von Soldatinnen und Soldaten
gewährleistet, die sich von ihren Kindern getrennt im Auslandseinsatz
befinden?
Während des Einsatzes beraten und betreuen Wehrpsychologinnen und
Wehrpsychologen im Rahmen der Familienbetreuung. Nach dem Einsatz ist ein
zeitlicher Anteil der Einsatznachbereitungsseminare für betroffene und belastete
Angehörige vorgesehen. Bei Bedarf unterstützen Wehrpsychologinnen und
Wehrpsychologen speziell zu diesem Themenkomplex sowohl die Soldatinnen
und Soldaten als auch die Kinder in einer altersgemäßen Form, auf besondere
Nachfrage auch durch Einzelgespräche und Therapievermittlung. Darüber
hinaus werden auch ehrenamtliche Betreuungsangebote durch fachlichen Rat und
Mitarbeit unterstützt.
Speziell für Kinder und die Arbeit mit Kindern wurde die interaktive Geschichte
„Karl der Bärenreporter“ mit zahlreichen Lern- und Spielelementen verfasst und
vom Zentrum Innere Führung bzw. dem Führungsstab der Marine für die Marine
herausgegeben.
c) Inwiefern gibt es eine psychologische und soziale Vor- und
Nachbereitung von Auslandseinsätzen, die speziell auf die Herausforderungen für
das Eltern-Kind-Verhältnis ausgerichtet ist?
d) Welche Angebote der sozialen und psychologischen Betreuung
bestehen speziell für Kinder von aktiven Soldatinnen oder Soldaten, die nach
einem Einsatz an einer posttraumatischen Belastungsstörung, oder
einer anderen einsatzbedingten psychischen Störung erkranken?
e) Welche Angebote der sozialen und der psychologischen Betreuung
bestehen speziell für Kinder von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten,
die nach einem Einsatz an einer posttraumatischen Belastungsstörung,
oder einer anderen einsatzbedingten psychischen Störung erkranken?
f) Inwiefern sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf bei der
sozialen und psychologischen Betreuung von aktiven Soldatinnen und
Soldaten, die an einem Einsatz teilnehmen bzw. teilgenommen haben?
g) Inwiefern sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf bei der
sozialen und psychologischen Betreuung von ehemaligen Soldatinnen und
Soldaten, die an einem Einsatz teilgenommen haben?
Der flächendeckend eingerichtete Sozialdienst der Bundeswehr bietet
professionelle Beratung und Betreuung in allen sozialen Angelegenheiten.
Die Beratungs- und Betreuungsarbeit im Rahmen der Eltern-Kind-Beziehung
wird von Fachkräften geleistet, die als Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern
über interdisziplinäre wissenschaftliche Kenntnisse im Umgang mit
psychischen, physischen und sozialen Problemen verfügen. Sie arbeiten in einem
Netzwerk mit Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzten und
Militärgeistlichen der Bundeswehr zusammen. Hierdurch können sie denjenigen, die
z. B. unter körperlichen oder seelische Beeinträchtigungen leiden, entweder
selbst eine adäquate Beratung und Betreuung bieten oder aber dafür Sorge
tragen, dass diesem bzw. dieser eine solche zuteil wird.
Eine besondere Herausforderung ist die Beratung und Betreuung von
Angehörigen der Bundeswehr und deren Familien, die durch eine Verwendung im
besonderen Auslandseinsatz körperlich oder seelisch verletzt wurden. Aufgabe der
Sozialarbeit ist es hierbei, planend, vorbeugend und nachsorgend zu wirken und
an der Beseitigung akuter Notstände und Konflikte mitzuwirken. Dabei wird
nicht zwischen der Betreuung von aktiven bzw. ehemaligen Soldatinnen und
Soldaten unterschieden.
Bereits im Vorfeld eines geplanten Einsatzes können Vorgesetzte auf die
Unterstützung durch die Sozialarbeit des Sozialdienstes der Bundeswehr
zurückgreifen, wenn es z. B. um die grundsätzliche Frage geht, ob die Teilnahme am
Auslandseinsatz einer bestimmten Soldatin oder Soldaten überhaupt angezeigt ist.
Dies kann zur Problemvermeidung durchaus der Fall sein.
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unterstützen bei kurzfristig
eintretenden Notlagen auch hinsichtlich einer Betreuung von Kindern und nutzen dabei
ihre Verbindungen und Kontakte z. B. zu den Jugendämtern, Fachpersonal oder
kirchlichen Einrichtungen vor Ort. Dies gilt natürlich in besonderem Maße,
wenn Angehörige mit Kindern, bei denen ein Elternteil im Auslandseinsatz ist,
sich an den Sozialdienst wenden.
Im Rahmen von Familienseminaren, die bundesweit von den Einsatzverbänden
organisiert werden, werden alle Familienmitglieder sozialarbeiterisch beraten
und betreut. Je nach Fallkonstellation stehen dabei die Eltern bzw. ein Elternteil
oder aber die Kinder im Fokus der Arbeit.
37. Wie viele Dienstposten des jeweils letzten und aktuellen
Einsatzkontingentes der verschiedenen Einsatzgebiete der Bundeswehr wurden „gesplittet“,
und wie viele Anträge auf „Splitting“ wurden für diese Kontingente aus
welchem Grund abgelehnt?
Eine dienstpostenbezogene Auswertung des Splittinganteils von
zurückliegenden deutschen Einsatzkontingenten wird durch die Bundeswehr nicht
durchgeführt. Für die aktuellen Einsatzkontingente gilt folgende Verteilung:
ISAF: 1 900 Soldatinnen/Soldaten im Splitting auf 800 Dienstposten,
KFOR: 256 Soldatinnen/Soldaten im Splitting auf 114 Dienstposten,
EUFOR: 5 Soldatinnen/Soldaten im Splitting auf 3 Dienstposten,
UNIFIL: 8 Soldatinnen/Soldaten im Splitting auf 4 Dienstposten,
Atalanta: 12 Soldatinnen/Soldaten im Splitting auf 6 Dienstposten.
Gemäß der gültigen Weisungslage ist das Einsatzführungskommando der
Bundeswehr grundsätzlich berechtigt, in begründeten Fällen Anträge auf Splitting
von Dienstposten abzulehnen. Seit mehreren Jahren wurde jedoch durch das
Einsatzführungskommando der Bundeswehr kein Antrag auf Splitting
abgelehnt.
38. Wie weit im Voraus erfahren Soldatinnen und Soldaten im Durchschnitt
von einem bevorstehenden Auslandseinsatz, und zu welchem Zeitpunkt
kennen sie die genauen Verlegedaten in das bzw. aus dem Einsatzgebiet?
Die Großverbände erhalten ca. ein Jahr im Voraus die Information über den
geplanten Einsatz und die damit verbundene Personalgestellung. Diese
Information wird bis in die Ebene der Leitverbände/truppenstellenden Verbände
weitergegeben. Bis zum Einsatzbeginn wird auf der Grundlage der
Dienstpostenliste des im Einsatz befindlichen Einsatzkontingentes der Personalkörper
aufgestellt. Circa vier Wochen vor Einsatzbeginn hat das Einsatzkontingent eine
Personalstärke von 98 Prozent und gilt bis auf Einzeldienstposten als aufgestellt.
Der Prozess ist iterativ angelegt, weil sich die Kommunikation der Vorgesetzten
in den Monaten vor einem Einsatz darauf richtet, möglichst viele Freiwillige für
das Kontingent zu gewinnen.
Die dienstpostenbezogenen Verlegedaten werden ca. drei Monate vor
Kontingentwechsel an die truppenstellenden Verbände gegeben, die in der Folgephase
die Einzelausplanung vornehmen. Die Fluglisten werden durch die
Einsatzkontingente ca. vier Wochen vor dem jeweiligen Verlegedatum befüllt und dem
Einsatzführungskommando der Bundeswehr zur Verfügung gestellt. Es ist davon
auszugehen, dass der Soldat ca. vier bis sechs Wochen vor dem Verlegetermin
seine taggenauen Verlegedaten erhält.
Eine orientierende Information zum geplanten Verlegetermin erhalten die
betroffenen Soldatinnen und Soldaten ca. zwei Monate vor Einsatzbeginn bzw.
-ende. Die Reihenfolge der Rückverlegung innerhalb der
„Kontingentwechselphase“ legt das Einsatzkontingent fest. Genaue Daten liefert allerdings erst die
konkrete Einplanung in die Verlegeflüge, die durch die Personalabteilung des
Einsatzführungskommandos der Bundeswehr vorgenommen wird. Da der
Einsatz von Transportflugzeugen über das „European Air Transport Command“ in
Eindhoven gesteuert werden muss, kann der definitive Flugtag in aller Regel erst
mit einem Vorlauf von zwei bis drei Wochen mitgeteilt werden.
39. Inwiefern hat sich bei den letzten fünf Kontingenten der jeweiligen
Auslandseinsätze die geplante Einsatzdauer während des Einsatzes aus
welchen Gründen um mehr als eine Woche verlängert?
Das Einsatzführungskommando der Bundeswehr und die militärischen
Organisationsbereiche führen keine gesonderten Übersichten über
Stehzeitverlängerungen von Soldatinnen und Soldaten. Daher kann die Frage nur grundsätzlich
beantwortet werden. Gründe für Stehzeitverlängerungen können sein:
– Nachfolger auf dem Dienstposten fällt aus,
– Ausbildung des Nachfolgers ist (z. B. wegen Krankheit) nicht zeitgerecht
abgeschlossen,
– Luftfahrzeugtransportraum steht in den geforderten Kapazitäten nicht zur
Verfügung,
– Umplanung des Nachfolgers aufgrund einer Priorisierung notwendig,
– Luftfahrzeug kann auf Grund der Witterungslage oder technischer Probleme
nicht termingerecht das Einsatzgebiet erreichen.
In der Regel erfolgt eine längerfristig geplante Stehzeitverlängerung im
Einvernehmen mit den Soldatinnen und Soldaten oder auf deren Antrag. Nur in
Ausnahmefällen (z. B. bei einsatzrelevanten Schlüsseldienstposten) wird eine
Stehzeitverlängerung ohne Zustimmung der Soldatinnen und Soldaten angewiesen.
Lehnt eine Soldatin oder ein Soldat eine längerfristig geplante
Stehzeitverlängerung ab, verlegt sie/er zum frühestens möglichen Zeitpunkt nach Deutschland.
Eine Vakanz auf dem Dienstposten wird dann zeitlich befristet hingenommen.
40. Inwiefern sind die Angehörigen der Einsatzkontingente während der sechs
Monate vor Verlegung in das Einsatzgebiet zeitlich gebunden
(beispielsweise durch Lehrgänge), und inwiefern besteht die Möglichkeit, während
dieses Zeitraumes Familienurlaub zu nehmen?
Die Verwendung im Einsatz orientiert sich an den im Rahmen der regulären
Laufbahn- und Verwendungsausbildung erworbenen individuellen Fähigkeiten
und Fertigkeiten, die zumeist ein halbes Jahr, spätestens aber vier Monate vor
Einsatzbeginn abgeschlossen sind. Darüber hinaus besteht nur in Einzelfällen
ein auf den Einsatz zugeschnittener, fachlicher Ausbildungsbedarf.
Für landbasierte Einsätze ist eine zusätzliche einsatzlandspezifische Ausbildung
erforderlich, die vor Einsatzbeginn an Ausbildungseinrichtungen der
Bundeswehr und/oder in den Einheiten und Verbänden durchgeführt wird.
Der dafür erforderliche Zeitraum variiert je nach Erfordernissen. In der Regel
beschränkt sich die Ausbildung auf bis zu drei Wochen „Zusatzausbildung
Einsatzvorbereitende Ausbildung für Konfliktverhütung und Krisenbewältigung
(ZA EAKK)“. Im Einzelfall ist auch eine Einsatzvorbereitende Ausbildung von
bis zu 17 Wochen erforderlich.
Die Ausbildungsplanung wird hierfür frühzeitig personenbezogen festgelegt, so
dass zwischen den Ausbildungsabschnitten, in Zuständigkeit der
truppendienstlichen Vorgesetzten, Urlaub genommen werden kann.
Bei den mit einer festen Stammbesatzung fahrenden Schiffe und Boote der
Marine liegt der Schwerpunkt auf dem Erreichen bzw. Halten der für den Einsatz
erforderlichen Einsatzfähigkeitsstufe. Zu diesem Zweck durchlaufen diese
Einheiten ein sogenanntes Einsatzausbildungsprogramm, dass sich unter anderem
auf die für die individuelle Einheit gültige Jahres Übungs- und Einsatzplanung
auswirkt. Grundsätzlich sieht diese Übungs- und Einsatzplanung für einen
Zeitraum von zwei Wochen vor dem Auslaufen/Verlegen für alle Einheiten eine
„Ruhephase“ vor, die nur in begründeten Ausnahmefällen durch externe
dienstliche Obliegenheiten beeinträchtigt werden darf.
Dabei liegt es in der Verantwortung des jeweiligen Kommandanten/
Einsatzführers, dem unterstellten Personal während dieser zwei Wochen auch Urlaub zu
gewähren. Die zeitgerechte Ausrüstung bzw. Vorbereitung der Einheit darf
hierdurch jedoch nicht beeinträchtigt werden.
Haben Soldatinnen und Soldaten diese Ausbildung bereits innerhalb der letzten
drei Jahre durchlaufen oder innerhalb der letzten drei Jahre an einem Einsatz
teilgenommen, kann sich bei vergleichbarer Einsatzverwendung die Ausbildung
verkürzen. In Abhängigkeit vom Ausbildungsstand der Soldatinnen und
Soldaten setzt der bzw. die zuständige Disziplinarvorgesetzte weitere Übungs- und
Ausbildungsvorhaben an, die jedoch nicht in zentralen
Ausbildungsprogrammen erfasst und damit zeitlich nicht eingrenzbar sind.
41. Inwiefern sind die Angehörigen der Einsatzkontingente während der sechs
Monate nach Verlegung aus dem Einsatzgebiet zeitlich gebunden
(beispielsweise durch Lehrgänge), und inwiefern besteht die Möglichkeit
während dieses Zeitraumes Familienurlaub zu nehmen?
Es wird grundsätzlich angestrebt, den Soldatinnen und Soldaten unmittelbar
nach Einsatzende Erholungsurlaub zu gewähren. Jedoch gilt auch hier die
Prüfung und Einzelfallentscheidung des bzw. der Disziplinarvorgesetzten im
Heimatstandort. Eingeschränkt wird die Gewährung von Erholungsurlaub nur durch
die Auflage, die Teilnahme an Reintegrationsseminaren zu gewährleisten. Diese
werden jedoch in der Regel zeitlich so geplant, dass sie nicht unmittelbar nach
Einsatzende stattfinden.
Einsatznachbereitende Abwesenheiten beschränken sich auf zumeist
einwöchige Einsatznachbereitungsseminare, die auf Wunsch gemeinsam mit dem
Lebenspartner bzw. der Lebenspartnerin durchgeführt werden und, je nach
Verwendung im Einsatzland, auf Teilnahme an Ausbildungsabschnitten von
Folgekontingenten als sogenannte „Subject Matter Experts“ zur Vermittlung
aktueller Einsatzerfahrungen, in einem zeitlichen Umfang von bis zu drei Wochen.
Die Teilnahme an weiteren laufbahnrelevanten Verwendungs- oder
Laufbahnlehrgängen ist, zur Vermeidung von Laufbahnnachteilen, auch innerhalb von
sechs Monaten nach Einsatzende nicht auszuschließen.
42. Zu welchem Zeitpunkt waren alle Dienstposten der derzeitigen
Einsatzkontingente der Bundeswehr besetzt, und wie viel Zeit lag im Durchschnitt
zwischen dem Zeitpunkt, an dem die Soldatin, der Soldat bzw.
Zivilangestellte von ihrem Einsatz erfuhr und dem Zeitpunkt, an dem er bzw. sie
tatsächlich in das Einsatzland verlegte?
Die derzeitigen Einsatzkontingente sind personell zu ca. 98 Prozent aufgestellt.
Im Weiteren siehe auch Beantwortung zu Frage 38.
43. Wann gab es innerhalb der letzten drei Monate vor dem Kontingentwechsel
welche Veränderungen in der Stellenbesetzung der derzeitigen
Einsatzkontingente (bitte jeweils den Zeitpunkt angeben, an dem die Betreffenden
informiert wurden, um welchen Dienstposten es sich handelte und aus
welchen Gründen die Veränderung stattfand)?
Eine Statistik dazu wird durch das Einsatzführungskommando der Bundeswehr
und die militärischen Organisationsbereiche nicht geführt.
Beilage zu Frage 17a und 17b zu Parl Sts beim
Bundesminister der Verteidigung Kossendey
1780018-V69 vom 30. Mai 2011
a. + b.) Laufbahn und Dienstgradgruppe
2007
Offz Uffz Msch Gesamtergebnis
AllgFD 0 18 0 18
MilFD 2 0 0 2
SanDst 26 14 0 40
TrDst 1 3 0 4
Gesamtergebnis 29 35 0 64
2008
Offz Uffz Msch Gesamtergebnis
AllgFD 0 46 0 46
MilFD 3 0 0 3
SanDst 58 41 1 100
TrDst 2 3 2 7
Gesamtergebnis 63 90 3 156
2009
Offz Uffz Msch Gesamtergebnis
AllgFD 0 96 1 97
MilFD 9 0 0 9
SanDst 143 165 10 318
TrDst 15 4 4 23
Gesamtergebnis 167 265 15 447
2010
Offz Uffz Msch Gesamtergebnis
AllgFD 0 151 0 151
MilFD 14 0 0 14
SanDst 170 214 9 393
TrDst 19 10 13 42
Gesamtergebnis 203 375 22 600
2011
Offz Uffz Msch Gesamtergebnis
AllgFD 0 183 0 183
MilFD 14 0 0 14
SanDst 177 247 13 437
TrDst 23 12 12 47
Gesamtergebnis 214 442 25 681
zu Frage 17: Wie viele Soldatinnen und Soldaten haben in den letzten fünf
Jahren Teilzeitarbeit beantragt und wie vielen Anträgen wurde stattgegeben
bzw. abgelehnt?
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Beilage zu Frage 17c zu ParlSts beim
Bundesminister der Verteidigung Kossendey
1780018-V69 vom 30. Mai 2011
c.) Teilstreitkraft, Organisationsbereich
2007
Heer Lw Marine SKB ZSanDBw Gesamtergebnis
Soldaten Heer 5 0 0 3 24 32
Soldaten Luftwaffe 1 11 0 2 8 22
Soldaten Marine 0 0 3 1 6 10
Gesamtergebnis 6 11 3 6 38 64
2008
Heer Lw Marine SKB ZSanDBw Gesamtergebnis
Soldaten Heer 19 0 0 12 68 99
Soldaten Luftwaffe 0 12 0 5 16 33
Soldaten Marine 0 0 9 4 11 24
Gesamtergebnis 19 12 9 21 95 156
2009
BMVg Heer Lw Marine SKB ZSanDBw Gesamtergebnis
Soldaten Heer 1 40 2 0 36 208 287
Soldaten Luftwaffe 0 0 23 0 11 66 100
Soldaten Marine 0 0 0 16 6 38 60
Gesamtergebnis 1 40 25 16 53 312 447
2010
BMVg Heer Lw Marine SKB ZSanDBw Gesamtergebnis
Soldaten Heer 1 67 2 0 55 260 385
Soldaten Luftwaffe 0 0 39 0 23 84 146
Soldaten Marine 0 0 0 20 4 45 69
Gesamtergebnis 1 67 41 20 82 389 600
2011
BMVg Heer Lw Marine Rüstung SKB ZSanDBw Gesamtergebnis
Soldaten Heer 1 82 1 0 0 71 278 433
Soldaten Luftwaffe 0 0 50 0 0 20 100 170
Soldaten Marine 0 0 0 24 1 5 48 78
Gesamtergebnis 1 82 51 24 1 96 426 681
zu Frage 17: Wie viele Soldatinnen und Soldaten haben in den letzten
fünf Jahren Teilzeitarbeit beantragt und wie vielen Anträgen wurde
stattgegeben bzw. abgelehnt?
Beilage zu Frage 17d zu Parl Sts beim
Bundesminister der Verteidigung Kossendey
1780018-V69 vom 30. Mai 2011
d.) Truppengattung
2007 2008 2009
A4 S4 GEBIET 1 A4 S4 GEBIET 1 ABCAbwTr 2
APOTHEKER 1 ALLG DIENST 1 ALLG DIENST 1
ArtTr 1 AllgDst 1 AllgDst 2
ÄRZTE 10 APOTHEKER 2 APOTHEKER 5
BODRAD + EDVAINST 1 ArtTr 2 ArtTr 4
BÜRODIENSTE 1 ÄRZTE 17 ÄRZTE 39
ELOPRFGERINST 1 BODRAD + EDVAINST 1 BODRAD + EDVAINST 1
FJgTr 1 BÜRODIENSTE 1 BÜRODIENSTE 3
FlaRak 1 ELOPRFGERINST 1 EDV 2
FmTr 1 FJgTr 1 FJgTr 2
FüDst FmEloAufkl/Elo 2 FlaRak 2 FLARAK ELOINST 1
H/SanTr 8 FM-/ELO AUFKL 1 FLUGMEDIZIN 1
HFlgTr (allg) 1 FmTr 2 FM-/ELO AUFKL 1
HUMANMEDIZIN 2 FüDst FmEloAufkl/Elo 1 FMBTRBGERINST 1
L/SanDst 8 FüDst IT 1 FmTr 8
LFZ + TRIEBWINST 1 H/SanTr 44 FmTr (Eloka) 1
LFZ AUSRÜSTUNG 1 HAUSHALT GELDW 1 FschJgTr 2
LwSichTr 1 HFlaTr 1 FüDst FmEloAufkl/Elo 1
M/SanDst 3 HFlgTr (allg) 2 FüDst IT 2
MARFÜDIENST 1 HUMANMEDIZIN 3 FüDst/RadarFüDst/Mil 1
MATBEWIRTSCHAFT 1 JgTr 1 H/SanTr 158
NACHRICHTENWESEN 2 L/SanDst 14 HAUSHALT GELDW 1
PzGrenTr 1 LFZ + TRIEBWINST 1 HFlaTr 1
STABSDIENST 1 LwSichTr 1 HFlgTr (allg) 7
TTrInst 1 LwVersDst 1 HUMANMEDIZIN 15
TTrNsch 2 M/SanDst 8 JgTr 1
VersDst 1 MARFÜDIENST 1 KFZ + BODGERINST 1
VETERINÄRE 1 MATBEWIRTSCHAFT 1 KRAFTFAHRBETRB 1
ZAHNÄRZTE 4 NACHRICHTENWESEN 2 L/SanDst 60
ZAHNMEDIZIN 3 NAVIGATION 1 LFZ AUSRÜSTUNG 1
Gesamtergebnis 64 PERSVERW 1 LFZ ELOINST 1
PiTr 3 LwSichTr 1
PzGrenTr 2 M/SanDst 24
PzTr 2 MARFÜDIENST 5
STABSDIENST 5 MATBEWIRTSCHAFT 1
TRUPPE SANITÄTSDIEN 1 MILGEODST 1
TTrInst 9 NACHRICHTENWESEN 1
TTrNsch 4 NAVIGATION 1
VersDst 1 PERSVERW 7
VETERINÄRE 1 PHARMAZIE 1
ZAHNÄRZTE 5 PiTr 6
ZAHNMEDIZIN 5 PzGrenTr 5
Gesamtergebnis 156 PzTr 6
STABSDIENST 5
TrspLFF/HF 1
TRUPPE SANITÄTSDIEN 2
TTrInst 9
TTrNsch 18
UEWA OPDST 1
VersDst 4
VETERINÄRE 2
WAFFEN + MUNINST 1
ZAHNÄRZTE 9
ZAHNMEDIZIN 9
Gesamtergebnis 447
zu Frage 17: Wie viele Soldatinnen und Soldaten haben in den letzten fünf
JahrenTeilzeitarbeit beantragt und wie vielen Anträgen wurde stattgegeben
bzw. abgelehnt?
Seite 1
Beilage zu Frage 17d zu Parl Sts beim
Bundesminister der Verteidigung Kossendey
1780018-V69 vom 30. Mai 2011
2010 2011
ABCAbwTr 3 ABCAbwTr 5
ALLG DIENST 1 ALLG DIENST 1
AllgDst 5 AllgDst 6
APOTHEKER 4 ALLGEMEINE ANGABEN 1
ArtTr 5 APOTHEKER 4
ÄRZTE 34 ArtTr 3
BÜRODIENSTE 9 ÄRZTE 36
EDV 2 BILDBEARBEITUNG 2
FACHMEDIZIN 1 BÜRODIENSTE 9
FJgTr 6 EDV 1
FlaRak 1 FACHMEDIZIN 1
FlgDst 1 FELDNACHRICHTENTR 1
FLUGBETRIEB 1 FJgTr 9
FMBTRBGERINST 1 FlaRak 2
FmTr 11 FlgDst 1
FmTr (Eloka) 3 FLUGBETRIEB 1
FmTr (OpInfo) 1 FMBTRBGERINST 1
FschJgTr 2 FmTr 18
FüDst FmEloAufkl/Elo 3 FmTr (Eloka) 1
FüDst IT 1 FmTr (OpInfo) 1
FüDst/RadarFüDst/Mil 4 FschJgTr 2
H/SanTr 210 FüDst FmEloAufkl/Elo 2
HAUSHALT GELDW 3 FüDst IT 2
HFlgTr (allg) 13 FüDst/RadarFüDst/Mil 5
HUMANMEDIZIN 13 H/SanTr 229
JgTr 3 HAUSHALT GELDW 2
KFZ + BODGERINST 2 HFlgTr (allg) 13
KRAFTFAHRBETRB 2 HUMANMEDIZIN 11
L/SanDst 73 JgTr 2
LFZ + TRIEBWINST 1 KFZ + BODGERINST 1
LFZ ELOINST 3 KRAFTFAHRBETRB 2
LwSichTr 3 L/SanDst 88
M/SanDst 33 LFZ + TRIEBWINST 1
MARFÜDIENST 3 LFZ ELOINST 4
MIL SEELSORGE 1 LwSichTr 2
M-SICHERUNGSDST 1 LwVersDst 1
NACHRICHTENWESEN 3 M/SanDst 39
PERSVERW 8 MARFÜDIENST 4
PHARMAZ + SANNSCH 1 MATBEWIRTSCHAFT 1
PHARMAZIE 1 MIL SEELSORGE 1
PiTr 5 M-SICHERUNGSDST 1
PzAufklTr 2 NACHRICHTENWESEN 3
PzGrenTr 6 NAVIGATION 1
PzJgTr 1 PERSVERW 9
PzTr 10 PHARMAZ + SANNSCH 1
SCHIFFSTECHNDST 1 PHARMAZIE 1
STABSDIENST 5 PiTr 6
TrspLFF/HF 1 PzAufklTr 2
TRUPPE SANITÄTSDIEN 6 PzGrenTr 12
TTrInst 10 PzJgTr 1
TTrNsch 32 PzTr 9
UWA OPDST 1 SCHIFFSTECHNDST 2
VERPFLEGUNG 1 STABSDIENST 4
VersDst 11 TrspLFF/HF 1
VETERINÄRE 2 TRUPPE SANITÄTSDIEN 8
WAFFEN + MUNINST 2 TTrInst 13
ZAHNÄRZTE 16 TTrNsch 40
ZAHNMEDIZIN 12 UEWA OPDST 1
Gesamtergebnis 600 UWA OPDST 1
VersDst 15
VETERINÄRE 1
WAFFEN + MUNINST 2
ZAHNÄRZTE 17
ZAHNMEDIZIN 14
Gesamtergebnis 681
Seite 2
Beilage zu Frage 18a und 18b zu Parl Sts beim
Bundesminister der Verteidigung Kossendey
1780018-V69 30. Mai 2011
a. + b.) Laufbahn + Dienstgradgruppe
2007
Offz Uffz Msch Gesamtergebnis
AllgFD 0 319 4 323
GeoInfoDBw 2 1 0 3
MilFD 15 1 0 16
MilMusD 0 7 0 7
SanDst 143 271 53 467
TrDst 47 39 52 138
Gesamtergebnis 207 638 109 954
2008
Offz Uffz Msch Gesamtergebnis
AllgFD 0 477 6 483
GeoInfoDBw 2 0 0 2
MilFD 18 4 0 22
MilMusD 0 7 0 7
SanDst 176 291 75 542
TrDst 87 73 73 233
Gesamtergebnis 283 852 154 1.289
2009
Offz Uffz Msch Gesamtergebnis
AllgFD 0 543 6 549
GeoInfoDBw 3 3 0 6
MilFD 35 3 0 38
MilMusD 0 7 1 8
SanDst 173 310 57 540
TrDst 111 79 107 297
Gesamtergebnis 322 945 171 1.438
2010
Offz Uffz Msch Gesamtergebnis
AllgFD 0 598 3 601
GeoInfoDBw 3 2 0 5
MilFD 37 2 0 39
MilMusD 0 15 0 15
SanDst 175 320 56 551
TrDst 127 88 98 313
Gesamtergebnis 342 1.025 157 1.524
2011
Offz Uffz Msch Gesamtergebnis
AllgFD 0 540 3 543
GeoInfoDBw 5 4 0 9
MilFD 47 2 0 49
MilMusD 0 15 0 15
SanDst 171 306 53 530
TrDst 124 82 89 295
Gesamtergebnis 347 949 145 1.441
zu Frage 18: Inwiefern haben Soldatinnen und Soldaten in den letzten fünf
Jahren Elternzeit genommen?
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Beilage zu Frage 18c zu ParlSts beim
Bundesminister der Verteidigung Kossendey
1780018-V69 vom 30. Mai 2011
c.) Teilstreitkraft, Organisationsbereich
2007
Heer Lw Marine SKB ZSanDBw Gesamtergebnis
Soldaten Heer 187 0 2 122 322 633
Soldaten Luftwaffe 2 78 0 39 95 214
Soldaten Marine 2 0 59 12 34 107
Gesamtergebnis 191 78 61 173 451 954
2008
Heer Lw Marine SKB ZSanDBw Gesamtergebnis
Soldaten Heer 291 2 3 194 351 841
Soldaten Luftwaffe 2 121 0 54 116 293
Soldaten Marine 2 0 74 26 53 155
Gesamtergebnis 295 123 77 274 520 1.289
2009
BMVg Heer Lw Marine SKB ZSanDBw Gesamtergebnis
Soldaten Heer 1 329 3 0 203 375 911
Soldaten Luftwaffe 0 1 167 0 80 104 352
Soldaten Marine 0 1 0 95 23 56 175
Gesamtergebnis 1 331 170 95 306 535 1.438
2010
BMVg Heer Lw Marine SKB ZSanDBw Gesamtergebnis
Soldaten Heer 1 373 2 0 222 368 966
Soldaten Luftwaffe 0 2 192 0 78 108 380
Soldaten Marine 0 1 0 91 24 62 178
Gesamtergebnis 1 376 194 91 324 538 1.524
2011
BMVg Heer Lw Marine SKB ZSanDBw Gesamtergebnis
Soldaten Heer 1 342 4 0 228 363 938
Soldaten Luftwaffe 1 2 165 0 62 96 326
Soldaten Marine 0 1 0 88 24 64 177
Gesamtergebnis 2 345 169 88 314 523 1.441
zu Frage 18: Inwiefern haben Soldatinnen und Soldaten in den letzten fünf Jahren Elternzeit genommen?
Beilage zu Frage 18d zu ParlSts beim
Bundesminister der Verteidigung Kossendey
1780018-V69 vom 30. Mai 2011d.) Truppengattung
2007 2008
ABCAbwTr 7 A3 S3 GEBIET 1
AllgDst 3 ABCAbwTr 15
ALLGEMEINE ANGABEN 2 ALLG DIENST 8
ANTRIEBSTECHNIK 2 AllgDst 10
APOTHEKER 4 ALLGEMEINE ANGABEN 3
ArtTr 16 ANTRIEBSTECHNIK 2
ÄRZTE 29 APOTHEKER 3
BILDBEARBEITUNG 1 ArtTr 27
BODRAD + EDVAINST 1 ÄRZTE 27
BÜRODIENSTE 13 BRANDSCH FLAUSR 1
EDV 6 BÜRODIENSTE 19
FERNMELDEBETR 4 EDV 7
FERNSPÄHTRUPPE 2 ELEKTROTECHNIK 2
FJgTr 10 ELOPRFGERINST 2
FlaRak 3 FACHMEDIZIN 1
FlgDst 3 FELDNACHRICHTENTRUPP 2
FLUGBETRIEB 3 FERNMELDEBETR 1
FLUGGERÄTTECH 2 FERNSPÄHTRUPPE 1
FM-/ELO AUFKL 4 FJgTr 26
FMBTRBGERINST 2 FlaRak 5
FmTr 25 FlgDst 3
FmTr (OpInfo) 3 FLUGBETRIEB 5
FschJgTr 9 FLUGGERÄTTECH 3
FüDst FmEloAufkl/Elo 5 FLUGMEDIZIN 1
FüDst IT 2 FM-/ELO AUFKL 4
FüDst/RadarFüDst/Mil 6 FmTr 53
GebJgTr 7 FmTr (Eloka) 8
H/SanTr 286 FmTr (OpInfo) 6
HAUSHALT GELDW 3 FschJgTr 11
HFlaTr 8 FüDst FmEloAufkl/Elo 8
HFlgTr (allg) 25 FüDst IT 8
HUMANMEDIZIN 8 FüDst/RadarFüDst/Mil 15
JgTr 9 GebJgTr 6
KFZ + BODGERINST 1 H/SanTr 313
KRAFTFAHRBETRB 8 HAUSHALT GELDW 3
KRAFTFAHRBTRB 1 HEERESAUFKLÄRUNGSTR 1
KRANKENPFLEGE 2 HFlaTr 13
L/SanDst 95 HFlgTr (allg) 34
LEHRPERSONAL 1 HUMANMEDIZIN 13
LFZ + TRIEBWINST 5 JgTr 18
LFZ ELOINST 5 KFZ + BODGERINST 3
LOGISTIK + STABSDST 1 KRAFTFAHRBETRB 6
LwSichTr 6 KRAFTFAHRBTRB 2
M/SanDst 34 KRANKENPFLEGE 1
MARFÜDIENST 4 L/SanDst 109
MATBEWIRTSCHAFT 8 LFZ + TRIEBWINST 12
METALLBEARB 1 LFZ ELEKTRONIK 1
MILGEODST 2 LFZ ELOINST 4
MilMus 5 LFZTW-/BGERTECH 2
MILMUS + SPORT 2 LOGISTIK + STABSDST 1
NACHRICHTENWESEN 2 LwSichTr 11
NAVIGATION 4 LwVersDst 5
PERSVERW 7 M/SanDst 52
PHARMAZ + SANNSCH 1 MAR-ELEKTRONIK 4
PHARMAZIE 2 MARFÜDIENST 3
PiTr 16 MARWAFFENDIENST 1
PzAufklTr 3 MATBEWIRTSCHAFT 17
PzGrenTr 26 METALLBEARB 1
PzJgTr 1 MILGEODST 2
PzTr 16 MilMus 5
SCHIFFSTECHNDST 3 MILMUS + SPORT 2
SFF 1 NACHRICHTENWESEN 5
SIGNALBETRIEB 1 NAVIGATION 2
STABSDIENST 12 PERSVERW 16
TechDst 1 PHARMAZ + SANNSCH 1
TOPOGRAPHIETRUPPE 1 PHARMAZIE 2
TRUPPE SANITÄTSDIENS 6 Pi/Infra/Bau 1
TTrInst 45 PiTr 33
TTrNsch 65 PzAufklTr 14
UEWA OPDST 7 PzGrenTr 32
UWA OPDST 1 PzTr 26
VERPFLEGUNG 2 SCHIFFSTECHNDST 4
VersDst 16 SFF 1
VETERINÄRE 3 STABSDIENST 5
WSO 3 TechDst 1
ZAHNÄRZTE 6 TOPOGRAPHIETRUPPE 1
ZAHNMEDIZIN 9 TRUPPE SANITÄTSDIENS 11
Gesamtergebnis 954 TTrInst 45
TTrNsch 94
UEWA OPDST 6
UWA OPDST 2
VERPFLEGUNG 3
VERPFLEGUNGSDST 1
VersDst 22
VETERINÄRE 5
WAFFENMECHANIK 2
WSO 1
ZAHNÄRZTE 11
ZAHNMEDIZIN 9
Gesamtergebnis 1.289
zu Frage 18: Inwiefern haben Soldatinnen und Soldaten in den letzten fünf Jahren Elternzeit genommen?
Beilage 18d zu ParlSts beim
Bundesminister der Verteidigung Kossendey
1780018-V69 vom 30. Mai 2011
2009
A3 S3 GEBIET 1
A4 S4 GEBIET 1
ABCAbwTr 17
ALLG DIENST 7
AllgDst 15
ALLGEMEINE ANGABEN 3
ANTRIEBSTECHNIK 1
APOTHEKER 4
ArtTr 32
ÄRZTE 23
BILDBEARBEITUNG 2
BODRAD + EDVAINST 2
BRANDSCH FLAUSR 1
BÜRODIENSTE 28
DECKSDIENST 3
EDV 8
ELEKTROTECHNIK 2
ELOPRFGERINST 1
FACHMEDIZIN 1
FELDNACHRICHTENTRUPP 1
FERNMELDEBETR 2
FERNSPÄHTRUPPE 1
FJgTr 27
FLAK-KAMPF 1
FlaRak 7
FlgDst 3
FLUGBERAT DST 1
FLUGBETRIEB 4
FM-/ELO AUFKL 5
FMBTRBGERINST 1
FmTr 64
FmTr (Eloka) 6
FmTr (OpInfo) 11
FschJgTr 20
FüDst FmEloAufkl/Elo 11
FüDst IT 6
FüDst/RadarFüDst/Mil 16
GebJgTr 17
H/SanTr 336
HAUSHALT GELDW 2
HEERESAUFKLÄRUNGSTRU 1
HFlaTr 14
HFlgTr (allg) 42
HUMANMEDIZIN 12
IT-M 2
JgTr 11
KFZ + BODGERINST 9
KRAFTFAHRBETRB 9
KRAFTFAHRBTRB 3
KRANKENPFLEGE 2
L/SanDst 96
LFZ + TRIEBWINST 13
LFZ AUSRTECH 1
LFZ AUSRÜSTUNG 1
LFZ ELEKTRONIK 2
LFZ ELOINST 6
LFZ FLR + FRAINST 1
LFZTW-/BGERTECH 1
LOGISTIK + STABSDST 2
LUFTWAFFE ALLGEMEIN 1
LwSichTr 19
LwVersDst 4
M/SanDst 55
MAR-ELEKTRONIK 2
MARFÜDIENST 4
MARINETECHNIK 1
MATBEWIRTSCHAFT 13
MIL SEELSORGE 2
MILGEODST 2
MilMus 6
MILMUS + SPORT 2
M-SICHERUNGSDST 2
NACHRICHTENWESEN 5
NAVIGATION 2
PERSVERW 19
PHARMAZ + SANNSCH 1
PHARMAZIE 1
Pi/Infra/Bau 3
PiTr 27
PzAufklTr 21
PzGrenTr 34
PzJgTr 1
PzTr 23
SCHIFFBETRTECHN 2
SCHIFFSTECHNDST 3
SFF 1
SIGNALBETRIEB 2
STABSDIENST 4
TechDst 1
TOPOGRAPHIETRUPPE 4
TrspLFF/HF 1
TRUPPE SANITÄTSDIENS 4
TTrInst 53
TTrNsch 95
UEWA OPDST 13
UWA OPDST 2
VERPFLEGUNG 5
VERPFLEGUNGSDST 4
VersDst 37
VETERINÄRE 5
WAFFEN + MUNINST 3
WAFFENMECHANIK 2
WSO 5
ZAHNÄRZTE 11
ZAHNMEDIZIN 9
Gesamtergebnis 1.438
Beilage 18d zu ParlSts beim
Bundesminister der Verteidigung Kossendey
1780018-V69 vom 30. Mai 2011
2010 2011
ABCAbwTr 28 ABCAbwTr 21
ALLG DIENST 5 ALLG DIENST 7
AllgDst 15 AllgDst 14
ALLGEMEINE ANGABEN 2 ANTRIEBSTECHNIK 2
ANTRIEBSTECHNIK 2 APOTHEKER 4
APOTHEKER 4 ArtTr 33
ArtTr 39 ÄRZTE 22
ÄRZTE 21 BODRAD + EDVAINST 2
BILDBEARBEITUNG 1 BRANDSCH FLAUSR 2
BODRAD + EDVAINST 1 BÜRODIENSTE 25
BRANDSCH FLAUSR 2 DECKSDIENST 1
BÜRODIENSTE 31 EDV 6
DECKSDIENST 1 ELEKTROTECHNIK 1
EDV 7 FACHMEDIZIN 1
ELOPRFGERINST 1 FELDNACHRICHTENTRUPP 1
FELDNACHRICHTENTRUPP 3 FERNMELDEBETR 4
FERNMELDEBETR 4 FERNSPÄHTRUPPE 1
FERNSPÄHTRUPPE 1 FJgTr 32
FJgTr 33 FLAK-KAMPF 1
FlaRak 6 FlaRak 4
FLARAK ELOINST 2 FlgDst 4
FlgDst 1 FLUGBERAT DST 2
FLUGBERAT DST 2 FLUGBETRIEB 3
FLUGBETRIEB 4 FLUGGERÄTTECH 2
FLUGGERÄTTECH 1 FLUGMEDIZIN 1
FLUGMEDIZIN 1 FM-/ELO AUFKL 2
FM-/ELO AUFKL 3 FmTr 71
FmTr 72 FmTr (Eloka) 10
FmTr (Eloka) 9 FmTr (OpInfo) 9
FmTr (OpInfo) 11 FschJgTr 23
FschJgTr 22 FüDst FmEloAufkl/Elo 6
FüDst FmEloAufkl/Elo 8 FüDst IT 9
FüDst IT 14 FüDst/RadarFüDst/Mil 20
FüDst/RadarFüDst/Mil 24 GebJgTr 18
GebJgTr 19 H/SanTr 327
H/SanTr 333 HAUSHALT GELDW 8
HAUSHALT GELDW 6 HEER ALLGEMEIN 1
HEER ALLGEMEIN 1 HEERESAUFKLÄRUNGSTRU 5
HEERESAUFKLÄRUNGSTRU 6 HFlaTr 10
HFlaTr 13 HFlgTr (allg) 53
HFlgTr (allg) 49 HUMANMEDIZIN 13
HUMANMEDIZIN 11 IT-M 2
INFO + ÖFFARBEIT 1 JgTr 18
IT-M 3 KFZ + BODGERINST 3
JgTr 14 KRAFTFAHRBETRB 11
KFZ + BODGERINST 7 KRAFTFAHRBTRB 1
KRAFTFAHRBETRB 15 KRANKENPFLEGE 4
KRAFTFAHRBTRB 2 L/SanDst 94
KRANKENPFLEGE 3 LFZ + TRIEBWINST 17
L/SanDst 106 LFZ AUSRTECH 1
LFZ + TRIEBWINST 13 LFZ AUSRÜSTUNG 3
LFZ AUSRÜSTUNG 2 LFZ ELOINST 7
LFZ ELOINST 6 LFZTW-/BGERTECH 1
LFZTW-/BGERTECH 2 LOGISTIK + STABSDST 1
LOGISTIK + STABSDST 3 LUFTWAFFE ALLGEMEIN 1
LwSichTr 14 LwSichTr 9
LwVersDst 6 LwVersDst 8
M/SanDst 60 M/SanDst 60
MAR-ELEKTRONIK 2 MAR-ELEKTRONIK 3
MARFÜDIENST 6 MARFÜDIENST 5
MARWAFFENDIENST 1 MARWAFFENDIENST 1
MATBEWIRTSCHAFT 10 MATBEWIRTSCHAFT 10
METALLBEARB 2 METALLBEARB 2
MILGEODST 1 MILGEODST 1
MilMus 13 MilMus 14
MILMUS + SPORT 2 MILMUS + SPORT 1
M-SICHERUNGSDST 3 M-SICHERUNGSDST 2
Munitionstechnik 1 NACHRICHTENWESEN 3
NACHRICHTENWESEN 4 NAVIGATION 5
NAVIGATION 3 PERSVERW 24
PERSVERW 27 Pi/Infra/Bau 4
PHARMAZ + SANNSCH 1 PiTr 36
Pi/Infra/Bau 4 PzAufklTr 10
PiTr 26 PzGrenTr 29
PzAufklTr 18 PzJgTr 1
PzGrenTr 29 PzTr 26
PzJgTr 1 SCHIFFBETRTECHN 2
PzTr 26 SCHIFFSTECHNDST 1
SCHIFFBETRTECHN 4 SFF 2
SCHIFFSTECHNDST 1 SIGNALBETRIEB 1
SFF 1 STABSDIENST 11
SIGNALBETRIEB 3 TechDst 1
STABSDIENST 14 TOPOGRAPHIETRUPPE 5
TOPOGRAPHIETRUPPE 2 TRUPPE SANITÄTSDIENS 2
TRUPPE SANITÄTSDIENS 3 TTrInst 46
TTrInst 54 TTrNsch 91
TTrNsch 96 UEWA OPDST 13
UEWA OPDST 11 UWA OPDST 2
UWA OPDST 3 VERPFLEGUNG 3
VERPFLEGUNG 1 VERPFLEGUNGSDST 2
VERPFLEGUNGSDST 1 VersDst 32
VersDst 41 VETERINÄRE 4
VETERINÄRE 5 WAFFEN + MUNINST 2
WAFFEN + MUNINST 1 WSO 3
WSO 5 ZAHNÄRZTE 15
ZAHNÄRZTE 15 ZAHNMEDIZIN 4
ZAHNMEDIZIN 7 Gesamtergebnis 1.441
Gesamtergebnis 1.524
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
Elternzeit 2007 durchschnittliche Dauer in Monaten: 17,4
Elternzeit 2008 durchschnittliche Dauer in Monaten: 15,2
Elternzeit 2009 durchschnittliche Dauer in Monaten: 14,2
Elternzeit 2010 durchschnittliche Dauer in Monaten: 14,1
Elternzeit 2011 durchschnittliche Dauer in Monaten: 14,4
Beilage zu Frage 18e zu Parl Sts beim
Bundesminister der Verteidigung Kossendey
1780018-V69 30. Mai 2011
e.) Dauer der Elternzeit
zu Frage 18: Inwiefern haben Soldatinnen und Soldaten in den
letzten fünf Jahren Elternzeit genommen?]