[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5837
17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert,
Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/5670 –
Entwicklung des Leistungsgeschehens im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-
Maßnahmen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem Jahr 2000 gehen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen
(GKV) für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen nach den §§ 24 und 41 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zurück, obwohl zahlreiche Studien
Nutzen und Bedarf nachweisen. Die Maßnahmen erreichen nicht nur
kurzfristig gesundheitliche Verbesserungen, sondern wirken sich langfristig positiv
auf die Gesundheit der Mütter, Väter und Kinder aus. Im Jahr 2007 hat der
Gesetzgeber mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz diese Maßnahmen
zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen erklärt, um den
Rechtsanspruch von Müttern und Vätern auf medizinische Vorsorge und
Rehabilitation gesetzlich zu verankern.
Die gesetzlichen Krankenkassen wurden 2008 zu einer statistischen Erfassung
ihrer Antrags- und Bewilligungspraxen verpflichtet. Die
Gesundheitsberichterstattung des Bundes (
www.gbe-bund.de) zeigt eine Ausgabensteigerung für
das Jahr 2008 und einen Ausgabenrückgang um 5,11 Prozent im Jahr 2009.
Für das erste Halbjahr 2010 zeigt die GKV-Ausgabenstatistik ein Minus von
11,16 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2009. Die politisch
beabsichtigten positiven Gesetzeseffekte waren nur kurzzeitig.
Medizinische Vorsorgeleistungen und Rehabilitationsleistungen für Mütter
und ab dem 1. August 2002 auch für Väter in Einrichtungen der Elly Heuss-
Knapp-Stiftung – Deutsches Müttergenesungswerk (MGW) und gleichartigen
Einrichtungen berücksichtigen die besondere Situation und die Bedürfnisse
von Müttern und Vätern. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ in § 23
Absatz 4 SGB V gilt explizit nicht. Dennoch erfolgen zahlreiche
Ablehnungen von Anträgen durch die gesetzlichen Krankenkassen mit genau dieser
Begründung wie ein Schreiben des Bundesversicherungsamtes an die
Spitzenverbände der Krankenkassen vom 5. Februar 2008 belegt. Das
Bundesversicherungsamt beanstandet außerdem unzureichende Begründungen für die
Ablehnung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Das
MGW, aber auch viele Kur- und Rehabilitationseinrichtungen, die in ihrer Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 12. Mai 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/5837 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewirtschaftlichen Existenz bedroht sind, berichten ebenfalls von Ablehnungen
mit Verweis auf ambulante Behandlung oder den Rentenversicherungsträger.
Die Zahl der Anträge, aber auch die Bewilligungspraxis differiert zwischen
den gesetzlichen Krankenkassen. So hat beispielsweise die Knappschaft-
Bahn-See bei 1,7 Millionen Mitgliedern 4 379 Anträge im Jahr 2009, die
Allgemeinen Ortskrankenkassen bei 23,8 Millionen Mitgliedern 35 208 Anträge.
Die Knappschaft hat also pro Mitglied fast doppelt so viele Anträge, aber nur
ein Viertel der Ablehnungen. Diese Schwankungen sind nicht mit
unterschiedlichen Versichertenstrukturen oder qualifizierterer Beratung durch die Kassen
zu erklären.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen sind wichtige Bausteine für eine erfolgreiche
Prävention und Rehabilitation. Zu ihrer Stärkung und besseren
Durchsetzbarkeit sind diese Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch das
zum 1. April 2007 in Kraft getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-
WSG) von Ermessens- in Pflichtleistungen umgewandelt worden.
Als unmittelbare Folge sind in den Jahren 2007 und 2008 sowohl die Zahl der
durchgeführten Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen als auch die entsprechenden
Ausgaben der GKV zunächst spürbar angestiegen (im Jahr 2007 um 16,67
Prozent und im Jahr 2008 um 10,95 Prozent). Im Jahr 2009 waren die Ausgaben
gegenüber dem Vorjahr um 6,01 Prozent rückläufig. Für das Jahr 2010 ist nach
den vorläufigen Rechnungsergebnissen ein Ausgabenrückgang von 9,18
Prozent festzustellen. Dabei liegen die Leistungsausgaben für das Jahr 2010
(289,4 Mio. Euro) noch deutlich über den Leistungsausgaben für das Jahr 2005
(262,4 Mio. Euro).
Zur statistischen Erfassung der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen wird zudem
auf Folgendes hingewiesen: Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
(GKV-WSG) wurden § 23 Absatz 4, § 24 Absatz 1, § 40 Absatz 2 und § 41
Absatz 1 SGB V dahin gehend erweitert, dass von den Krankenkassen neben den
bereits erfassten Daten zu Fallzahlen und Ausgaben erstmals für das Jahr 2008
auch Daten zur Antrags- und Bewilligungspraxis von Vorsorge- und
Rehabilitationsmaßnahmen zu erheben waren. Die Ergebnisse sind im Rahmen der
Statistik KG5 vorzulegen und über den GKV-Spitzenverband dem
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu melden (§ 79 SGB IV). Die neuen Daten sollen
die Transparenz über die Antragsentwicklung und die Bewilligungspraxis der
gesetzlichen Krankenkassen bei Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
verbessern. Anlass für die neue Statistik war u. a., dass Träger von Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen von einer restriktiveren Bewilligungspraxis der
Krankenkassen in diesem Bereich berichteten.
Das federführende BMG und das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) stehen im Kontakt mit allen Beteiligten, um eine
angemessene Entwicklung der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen
sicherzustellen. Hierbei werden auch Prüfergebnisse des Bundesrechnungshofs (BRH) zur
Genehmigungspraxis der Krankenkassen Berücksichtigung finden, über die der
BRH dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages berichten will.
Am 2. Mai 2011 hat im BMG auf Einladung des Parlamentarischen
Staatssekretärs beim Bundesminister für Gesundheit, Daniel Bahr, ein Gespräch mit
Krankenkassen, dem GKV-Spitzenverband sowie seinem Medizinischen
Dienst, dem Müttergenesungswerk, dem Bundesverband Deutscher
Privatkliniken e. V. (BDPK) und dem BMFSFJ zur Situation der Mutter-/Vater-Kind-
Maßnahmen stattgefunden. Erörtert wurden insbesondere die
Bewilligungspraxis der Krankenkassen und Möglichkeiten einer besseren Transparenz und
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5837Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen der Krankenkassen. Die
Gesprächsergebnisse sowie weitere Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet.
1. Wie viele Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen wurden auf Grundlage der
§§ 24, 41 SGB V beantragt und bewilligt (bitte in absoluten Zahlen pro
Kalenderjahr seit 2007 sowie getrennt nach den §§ 24, 41 SGB V
aufschlüsseln)?
Im Jahr 2008 wurden 147 963 Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen bearbeitet,
davon wurden 110 494 bzw. knapp 75 Prozent genehmigt. Im Jahr 2009 wurden
148 822 Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen bearbeitet, davon wurden 110 749
bzw. 74 Prozent genehmigt. Die Antrags- und Bewilligungsstatistik im Rahmen
der Statistik KG 5 (Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen) ist erst zum Jahr
2008 eingeführt worden, daher können für das Jahr 2007 keine entsprechenden
Ergebnisse berichtet werden. Die Ergebnisse für 2010 liegen derzeit noch nicht
vor. Die Ergebnisse getrennt nach den §§ 24, 41 SGB V sind der folgenden
Tabelle zu entnehmen.
Quelle: Statistik KG 5
2. Aufgrund welcher Indikationen wurden diese Kuren bewilligt (bitte
aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren seit 2007, den §§ 24, 41 SGB V,
Bundesland, Alleinerziehende und Geschlecht angeben)?
Der Bundesregierung werden im Rahmen der amtlichen Statistiken der
gesetzlichen Krankenversicherung i. d. R. nur Fallzahlen berichtet.
Versichertenbezogene Merkmale wie z. B. Familienstand und Indikation werden hingegen i. d. R.
nicht erfasst. Nur für die medizinische Rehabilitation werden die Fallzahlen
außerdem getrennt nach Geschlecht erhoben. In der folgenden Tabelle sind die
entsprechenden Ergebnisse dargestellt. Für den Betrachtungszeitraum wird auf
die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
bearbeitete Anträge
insgesamt
davon genehmigt
Genehmigungsquote
2008
Mutter-/Vater-Kind Maßnahmen Vorsorge 127 495 95 055 74,6 %
Mutter-/Vater-Kind Maßnahmen Rehabilitation 20 468 15 439 75,4 %
Mutter-/Vater-Kind Maßnahmen insgesamt 147 963 110 494 74,7 %
2009
Mutter-/Vater-Kind Maßnahmen Vorsorge 127 837 94 732 74,1 %
Mutter-/Vater-Kind Maßnahmen Rehabilitation 20 985 16 017 76,3 %
Mutter-/Vater-Kind Maßnahmen insgesamt 148 822 110 749 74,4 %
bearbeitete Anträge
insgesamt
davon genehmigt
Genehmigungsquote
2008
Medizinische Rehabilitation für Mütter und
Kinder
15 901 12 045 75,7 %
Medizinische Rehabilitation für Väter und
Kinder
4 567 3 394 74,3 %
Drucksache 17/5837 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeQuelle: Statistik KG 5
3. Wie viele Kuren nach den §§ 24 und 41 SGB V wurden durchgeführt (bitte
in absoluten Zahlen pro Kalenderjahr seit 2007 sowie getrennt nach den
§§ 24, 41 SGB V aufschlüsseln)?
Auf die Tabelle zur Antwort zu den Fragen 7 und 8 wird verwiesen.
4. Wie viele der Kuren fanden mit Kindern statt (bitte aufgeschlüsselt nach
Anzahl und Alter der teilnehmenden Kinder pro Kalenderjahr seit 2007)?
In der amtlichen Statistik werden nur Fälle erfasst, nicht aber die Anzahl, das
Alter oder der Familienstand der Personen, die jeweils eine Mutter-/Vater-
Kind-Maßnahme in Anspruch genommen haben.
5. In welchen Altersgruppen waren die Teilnehmenden (bitte aufschlüsseln
nach Geschlecht und Alleinerziehende in den Altersgruppen bis 20 Jahre,
21 bis 25 Jahre, 26 bis 30 Jahre, 31 bis 35 Jahre, 36 bis 40 Jahre, 41 bis 45
Jahre, 46 Jahre und älter sowie getrennt nach den §§ 24, 41 SGB V)?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
6. Wie viele Mütter und Väter haben teilgenommen, wie viele waren
alleinerziehend (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren seit 2007, Anzahl der
Kinder und Bundesland sowie getrennt nach den §§ 24, 41 SGB V)?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
7. Wie viele der teilnehmenden Eltern waren berufstätig (bitte aufgeschlüsselt
angeben nach Vollzeit, Teilzeit und geringfügig beschäftigt sowie
Geschlecht, Alleinerziehende, Bundesland und Kalenderjahr seit 2007 sowie
getrennt nach den §§ 24, 41 SGB V)?
8. Wie viele der teilnehmenden Eltern waren im Arbeitslosengeld-II-Bezug
(bitte aufgeschlüsselt nach Aufstockern sowie Geschlecht,
Alleinerziehende, Bundesland und Kalenderjahr seit 2007 sowie getrennt nach den
§§ 24, 41 SGB V)?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 7 und 8 gemeinsam
beantwortet.
Medizinische Rehabilitation für Mütter/Väter
und Kinder, insg.
20 468 15 439 75,4 %
2009
Medizinische Rehabilitation für Mütter und
Kinder
16 324 12 361 75,7 %
Medizinische Rehabilitation für Väter und
Kinder
4 661 3 656 78,4 %
Medizinische Rehabilitation für Mütter/Väter
und Kinder, insg.
20 985 16 017 76,3 %
bearbeitete Anträge
insgesamt
davon genehmigt
Genehmigungsquote
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5837In der amtlichen Statistik existiert nur eine Aufteilung in Mitglieder ohne
Rentner, Familienangehörige der Mitglieder und Rentner und ihre
Familienangehörigen. Sowohl berufstätige Eltern als auch Eltern im Arbeitslosengeld-II-Bezug
werden in der Rubrik Mitglieder ohne Rentner erfasst. Weitere
Differenzierungen sind nicht möglich; die entsprechenden Ergebnisse lassen sich der
folgenden Tabelle entnehmen.
Quelle: Statistik KG 5
9. Wie groß ist die Zeitspanne zwischen Antrag und Bewilligung sowie
Antritt der Kur (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren seit 2007,
Herkunft Bundesland, Alleinerziehende und Geschlecht sowie getrennt nach
den §§ 24, 41 SGB V)?
Die Dauer zwischen Antrag und Bewilligung sowie Antritt der Kur wird in der
amtlichen Statistik nicht erfasst. Der Bundesregierung liegen daher keine
entsprechenden Kenntnisse vor.
10. Wie viele Anträge wurden abgelehnt (bitte in absoluten Zahlen und in
Prozent angeben, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren seit 2007,
Bundesland, Alleinerziehende und Geschlecht sowie getrennt nach den §§ 24, 41
SGB V)?
Sowohl in 2008 als auch in 2009 wurden im Bundesdurchschnitt rund ein
Viertel der Anträge abgelehnt. Das waren im Jahr 2008 37 469 Anträge (davon
32 440 Vorsorgemaßnahmen) und im Jahr 2009 38 073 Anträge (davon 33 105
Vorsorgemaßnahmen). In der folgenden Tabelle sind die entsprechenden Ergeb-
Fälle Fälle Fälle
2007 2008 2009
1. Leistungen für Mitglieder ohne Rentner
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen, Vorsorge 57 088 69 504 67 656
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen, Rehabilitation 11 375 10 966 9 595
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen, zusammen 68 463 80 470 77 251
2. Leistungen für Familienangehörige der Mitglieder ohne Rentner
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen, Vorsorge 49 084 51 375 45 318
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen, Rehabilitation 10 014 8 135 6 913
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen, zusammen 59 098 59 510 52 231
3. Leistungen für pflichtversicherte Rentenbezieher und ihre
Familienangehörigen
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen, Vorsorge 2 532 2 508 2 557
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen, Rehabilitation 916 852 715
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen, zusammen 3 448 3 360 3 272
4. Leistungen für Versicherte insgesamt
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen, Vorsorge 108 704 123 387 115 531
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen Rehabilitation 22 305 19 953 17 223
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen, zusammen 131 009 143 340 132 754
Drucksache 17/5837 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenisse dargestellt. Weitere Differenzierungen lässt die Statistik aus den bereits
angeführten Gründen nicht zu.
Quelle: Statistik KG 5
11. Was waren die zehn häufigsten Gründe für eine Ablehnung einer
Vorsorgemaßnahme nach § 24 SGB V und einer medizinischen Rehabilitation
nach § 41 SGB V (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben
sowie aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren seit 2007, Bundesland,
Alleinerziehende und Geschlecht sowie getrennt nach den §§ 24, 41 SGB V)?
Ablehnungsgründe werden nicht statistisch erfasst. Der Bundesregierung liegen
daher keine entsprechenden Erkenntnisse vor.
12. Wie viele Widersprüche wurden eingelegt, und wie viele der
Widersprüche waren erfolgreich (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben
sowie aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren seit 2007, Bundesland,
Alleinerziehende und Geschlecht sowie getrennt nach den §§ 24, 41
SGB V)?
Im Jahr 2008 wurden knapp 15 000 Widersprüche eingelegt, von denen dann
rd. 60 Prozent stattgegeben wurde. Im Jahr 2009 sank die Zahl der
Widersprüche auf etwas mehr als 12 000, von denen rd. 54 Prozent stattgegeben wurde.
Differenzierte Angaben sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
bearbeitete Anträge
insgesamt
davon abgelehnt
Ablehnungsquote
2008
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen, Vorsorge 127 495 32 440 25,4 %
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen, Rehabilitation 20 468 5 029 24,6 %
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen, insgesamt 147 963 37 469 25,3 %
2009
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen, Vorsorge 127 837 33 105 25,9 %
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen, Rehabilitation 20 985 4 968 23,7 %
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen, insgesamt 148 822 38 073 25,6 %
davon:
Widersprüche
insgesamt
Widersprüche
abgewiesen
Abweisungsquote
Widersprüche
stattgegeben
Bewilligungsquote
2008
Mutter-/Vater-Kind-
Maßnahmen, Vorsorge
12 859 5 117 39,8% 7 742 60,2 %
Mutter-/Vater-Kind-
Maßnahmen, Rehabilitation
2 110 867 41,1% 1 243 58,9 %
Mutter-/Vater-Kind-
Maßnahmen, insgesamt
14 969 5 984 40,0% 8 985 60,0 %
2009
Mutter-/Vater-Kind-
Maßnahmen, Vorsorge
10 636 4 852 45,6 % 5 784 54,4 %
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5837Quelle: Statistik KG 5
13. Welche fünf Krankenkassen haben die höchsten bzw. die niedrigsten
Ablehnungsquoten von Anträgen nach den §§ 24, 41 SGB V?
Die Bundesregierung veröffentlicht aus Wettbewerbsgründen keine nach
Einzelkassen differenzierten Daten der amtlichen Statistik. Nach Kassenarten
differenzierte Ablehnungsquoten für das Jahr 2009 sind der folgenden Tabelle zu
entnehmen.
Quelle: Statistik KG 5
14. Wie erklärt die Bundesregierung die teilweise sehr hohen
Ablehnungsquoten verbunden mit einer steigenden Zahl erfolgreicher
Widerspruchsverfahren der Versicherten?
15. Welche Gründe und ursächliche Faktoren gibt es für die stark
divergierende Entwicklung bei den verschiedenen Kassen und Kassenarten?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 14 und 15 gemeinsam
beantwortet.
Das BMG und das BMFSFJ stehen im Kontakt mit allen Beteiligten, um eine
angemessene Entwicklung der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen
sicherzustellen. Insoweit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Belastbare Erkenntnisse über Zusammenhänge zwischen der Ablehnungsquote
und der Anzahl erfolgreicher Widerspruchsverfahren liegen der
Bundesregierung nicht vor. Gleiches gilt für Gründe und ursächliche Faktoren zu
unterschiedlichen Entwicklungen bei Krankenkassen.
Mutter-/Vater-Kind-
Maßnahmen, Rehabilitation
1 703 811 47,6 % 892 52,4 %
Mutter-/Vater-Kind-
Maßnahmen, insgesamt
12 339 5 663 45,9 % 6 676 54,1 %
bearbeitete
Anträge
insgesamt
Anträge
abgelehnt
Anträge
genehmigt
Anteil
abgelehnter
Anträge
Anteil
genehmigter
Anträge
KBS 4 152 361 3 791 8,7 % 91,3 %
LKK 836 139 697 16,6 % 83,4 %
BKK 27 776 5 745 22 031 20,7 % 79,3 %
IKK 12 572 2 840 9 732 22,6 % 77,4 %
EK 68 781 17 530 51 251 25,5 % 74,5 %
AOK 34 705 11 458 23 247 33,0 % 67,0 %
davon:
Widersprüche
insgesamt
Widersprüche
abgewiesen
Abweisungsquote
Widersprüche
stattgegeben
Bewilligungsquote
Drucksache 17/5837 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit angesichts der genannten
Ungereimtheiten die Beantragung und Bewilligung von Mutter-/Vater-
Kind-Maßnahmen exakter als bisher zu evaluieren, und wenn ja, wann
wird die Bundesregierung die Evaluation in die Wege leiten, und wenn
nein, warum nicht?
17. Zeigen die wiederkehrenden Probleme in der Bewilligungspraxis der
letzen Jahre aus Sicht der Bundesregierung an, dass es weiterer
Bemühungen bedarf, um den Anspruch der Mütter und Väter auf diese
Maßnehmen zu stärken und gegebenenfalls durch Sanktionen durchzusetzen?
18. Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur
Durchsetzung des Rechtsanspruchs der Mütter und Väter?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 16 bis 18 gemeinsam
beantwortet.
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung und in der Antwort zu den
Fragen 14 und 15 dargestellt, stehen das federführende BMG und das BMFSFJ im
Kontakt mit allen Beteiligten, um eine angemessene Entwicklung der Mutter-/
Vater-Kind-Maßnahmen sicherzustellen. Hierbei werden auch Prüfergebnisse
des BRH zur Genehmigungspraxis der Krankenkassen der GKV
Berücksichtigung finden, über die der BRH dem Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages berichten will. Die Ergebnisse des in der Vorbemerkung der
Bundesregierung genannten, im BMG mit Krankenkassen, dem GKV-Spitzenverband
sowie seinem Medizinischen Dienst, dem MGW sowie dem BDPK zur
Situation der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen geführten Gesprächs vom 2. Mai
2011 werden derzeit ausgewertet.
19. Wie viele der alleinerziehenden Kurteilnehmerinnen und -teilnehmer
haben für zu Hause gebliebene Kinder Haushaltshilfen beantragt und
bewilligt bekommen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben sowie
aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren seit 2007, Bundesland und
Geschlecht)?
20. Wie viele alleinerziehende Kurteilnehmerinnen und -teilnehmer haben
für zu Hause gebliebene Kinder Haushaltshilfen beantragt, aber nicht
bewilligt bekommen?
Wie viele konnten deshalb nicht an der Vorsorgemaßnahme teilnehmen
(bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben sowie aufgeschlüsselt
nach Kalenderjahren seit 2007, Bundesland und Geschlecht sowie
getrennt nach den §§ 24 und 41 SGB V)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 19 und 20 gemeinsam
beantwortet.
Die amtliche Statistik lässt die in den beiden Fragen gewünschten
Differenzierungen nicht zu (so werden in der amtlichen Statistik nur die Fälle für
Haushaltshilfe gemäß § 38 insgesamt gezählt; die Haushaltshilfe ist zudem kein
Bestandteil der Antrags- und Bewilligungsstatistik).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/583721. In wie vielen Fällen wurden die gesetzlichen Maßgaben eines
ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens nach den Regelungen des Zehnten
Buches Sozialgesetzbuch nicht eingehalten (bitte aufgeschlüsselt nach
Kalenderjahren seit 2007, Bundesland, Alleinerziehende und Geschlecht
sowie getrennt nach den §§ 24, 41 SGB V)?
Welche zehn Krankenkassen sind hierbei besonders negativ bzw. positiv
aufgefallen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
22. Wie viele der Kuranträge wurden fernmündlich rechtswidrig abgelehnt
(bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren seit 2007, Bundesland,
Alleinerziehende und Geschlecht sowie getrennt nach den §§ 24, 41 SGB V)?
Welche zehn Krankenkassen sind hierbei besonders negativ bzw. positiv
aufgefallen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
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