[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5838
17. Wahlperiode 16. 05. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 12. Mai 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Kathrin Vogler,
Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/5671 –
Entwicklungsstand bei der neuen elektronischen Gesundheitskarte
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) sollte ursprünglich ab dem 1. Januar
2006 die zum 1. Januar 1995 eingeführte Krankenversicherungskarte ersetzen
(§ 291a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V). Die Gesellschaft für
Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) wurde mit der
Entwicklung und Einführung der eGK betraut. Die gematik hat eine vertrauliche
Untersuchung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses in Auftrag gegeben, die vom
Chaos-Computer-Club 2006 veröffentlicht wurde. Darin wurde festgestellt, dass
der Hauptnutzen aus den freiwilligen Anwendungen, also dem elektronischen
Rezept, der elektronischen Patientenakte etc. resultiere. Dabei übersteigt laut
gematik der Nutzen der eGK die Kosten umso schneller, je schneller
qualitätssteigernde Anwendungen, wie z. B. die Arzneimittelprüfung, elektronische
Patientenakten, Arztbriefe und elektronische Rezepte genutzt werden.
Die Einführung verzögerte sich jedoch vor allem aufgrund massiver
Umsetzungsprobleme, die sich in verschiedenen Pilotprojekten gezeigt haben. Von
vielen Seiten wurde immer stärkere Kritik an der zwischenzeitlich für den 1.
Oktober 2009 geplanten Einführung der eGK geübt. So hat die Fraktion der FDP in
einem Antrag noch im Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11245) vor
einer übereilten Einführung gewarnt und das bisherige Konzept als
unzureichend bezeichnet. In dem Antrag heißt es, die Einführung werde abgelehnt, bis
sichergestellt ist, dass unter anderem
– „eine aktuelle Bewertung unter Einbeziehung der bisher gewonnenen
Erkenntnisse ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis ergibt;“
– „aus dem Gebrauch der elektronischen Gesundheitskarte kein erhöhter
bürokratischer Aufwand resultiert, insbesondere auch beim Einlesen der Karte in
Arztpraxen, Apotheken usw. sowie bei der Anwendung der PIN-Nummer;“
– „eine eingehende Prüfung durch unabhängige Sachverständige dahingehend
stattfindet, ob moderne alternative Speicherungsmöglichkeiten, wie z. B. die
Speicherung auf der Gesundheitskarte selbst oder auf so genannten USB-
Sticks, praktikabler und sinnvoller sind als eine Speicherung auf zentralen
Servern“.
Für den Fall einer bürgerlichen Bundesregierung wurde von der Fraktion der
FDP vor der Bundestagswahl der Stopp der eGK angekündigt.
Fünf Wochen nach der Bundestagswahl erklärte der Bundesminister für
Gesundheit, Dr. Philipp Rösler, am geplanten Roll-Out der Karten festzuhalten.
Allerdings wurden die meisten der Funktionen, welche von den Befürwortern für die
angepeilten Kostenersparnisse und Qualitätsgewinne verantwortlich gemacht
wurden, bis auf Weiteres gestrichen. Nach einer „Bestandsaufnahme“ sollte das
weitere Vorgehen bestimmt werden. Die Bestandsaufnahme wurde von der
gematik zum Abschluss gebracht.
Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz 2010 hat die Bundesregierung die
Einführung der eGK wieder forciert. Die Krankenkassen wurden verpflichtet, bis zum
Ende des Jahres 2011 die neue Gesundheitskarte an mindestens 10 Prozent der
Versicherten auszugeben. Kassen, die dieses Ziel verfehlen, drohen finanzielle
Einbußen.
Am 29. März 2011 meldete „DIE WELT“, dass keine der geplanten Funktionen
der eGK bislang richtig ausgereift sei und dennoch Millionen Versicherte in den
kommenden Monaten den elektronischen Ausweis bekommen sollen. Auf
Druck des Bundesministeriums für Gesundheit werde die Karte nun unbedingt
eingeführt, egal wie ausgereift die dazugehörigen Anwendungen noch seien.
Alle Onlineanwendungen, an denen die gematik bereits seit 2003 mit diversen
Kooperationspartnern aus der Industrie arbeitet, würden sich entweder erneut
verspäten oder kämen bislang nicht einmal über das Stadium eines
Forschungsprojektes hinaus. Wie genau die eGK aussehen werde, sei daher immer noch
völlig unklar.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der damit verbundene
Aufbau einer vernetzten IT-Infrastruktur leisten einen wichtigen Beitrag zur
Modernisierung der Gesundheitsversorgung und insbesondere zur Verbesserung
der Qualität der Behandlung sowie zur Stärkung der Patientenautonomie. Die
elektronische Gesundheitskarte, die die jetzige Krankenversichertenkarte ablöst,
ist ein Werkzeug in der Hand des Versicherten, mit dem er zukünftig
verschiedene Anwendungen selbständig und mit höchstem Datenschutz nutzen kann.
Um diese Ziele zu erreichen, wird im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches
(SGB V) auch die Schaffung einer Informations-, Kommunikations- und
Sicherheitsinfrastruktur geregelt. Für den Aufbau der Telematikinfrastruktur und die
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sind gemäß § 291a SGB V die
Organisationen der Selbstverwaltung zuständig. Zur Erfüllung ihrer
gemeinsamen Aufgaben haben die Organisationen der Selbstverwaltung die
Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik)
gegründet. Aufgabe der gematik ist es, die technischen Vorgaben einschließlich eines
Sicherheitskonzeptes zu erstellen sowie Inhalt und Struktur der Datensätze für
deren Bereitstellung und Nutzung festzulegen. Darüber hinaus stellt die gematik
die notwendigen Test- und Zertifizierungsmaßnahmen sicher und ist zuständig
für die Wahrung der Interessen von Patientinnen und Patienten sowie die
Einhaltung des Schutzes der personenbezogenen Daten.
Auf der Grundlage der von den Organisationen der Selbstverwaltung unter
Moderation des Bundesministeriums für Gesundheit durchgeführten
Bestandsaufnahme hat die gematik grundlegende Entscheidungen und Planungsschritte
für die Neuausrichtung des Projektes getroffen. Im Sinne von mehr Effizienz,
Schnelligkeit und Reduzierung der Komplexität wurde eine klare Verteilung der
Aufgaben und Verantwortlichkeiten vorgenommen. Ergebnis ist unter anderem,
dass zunächst die folgenden Anwendungen umgesetzt werden: ein online
gestütztes Versichertenstammdatenmanagement, der Notfalldatensatz, die von der
Ärzteschaft geforderte adressierte Online-Kommunikation zwischen
Leistungserbringern sowie das Projekt „Zugang/Migration von Gesundheitsdatendiensten
als Mehrwertfachdienste in die Telematikinfrastruktur am Beispiel der
elektronischen Fallakte“. Die Ergebnisse der bisherigen Tests sind in die
Bestandsaufnahme eingeflossen und wurden bei der Festlegung der prioritären
Anwendungen berücksichtigt. Unter anderem wird das Konzept der Notfalldaten von der
Bundesärztekammer überarbeitet und das elektronische Rezept wird aufgrund
der Erfahrungen in den Testregionen zunächst zurückgestellt, bis
praxistaugliche und sichere Lösungen entwickelt worden sind.
Bereits zu Beginn der Bestandsaufnahme stand fest, dass der Basis-Rollout
weitergeführt werden soll. Im derzeit erfolgenden Basis-Rollout geben
Krankenkassen Gesundheitskarten aus, die – wie bereits erfolgreich getestet – die
administrativen Daten der Versicherten speichern, zusätzlich über ein Lichtbild verfügen
und – wie vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit (BfDI) gefordert – die Anforderungen des Datenschutzes besser als die
jetzige Krankenversichertenkarte erfüllen. Gleichzeitig werden die
Krankenhäuser und Praxen mit neuen Kartenlesegeräten ausgestattet, die sowohl die
jetzige Krankenversichertenkarte als auch die Gesundheitskarte lesen können.
Von Beginn an war klar, dass ein Projekt dieser Größenordnung nur schrittweise
realisiert werden kann. Sowohl die Projektplanungen als auch die technischen
Realisierungsschritte der Selbstverwaltung berücksichtigen dies. Deshalb sind
die jetzt ausgegebenen Gesundheitskarten sowie die neuen Lesegeräte technisch
darauf vorbereitet, dass sie in nachfolgenden Schritten für weitere
Anwendungen genutzt werden können, ohne dass ein Austausch dieser Komponenten
erforderlich ist. Die Anwendungen werden schrittweise eingeführt, sobald sie sich
in den Testverfahren als sicher und praxistauglich erwiesen haben. Da die
konkrete Ausgestaltung der Telematikinfrastruktur Aufgabe der Selbstverwaltung
ist, hängen auch die konkret anfallenden Kosten sowie der konkret anfallende
Nutzen der Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte und der
Telematikinfrastruktur in hohem Maße von deren Entscheidungen ab. Die
Organisationen der Selbstverwaltung sind hierbei den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit
verpflichtet. Auf der Grundlage der Entscheidungen der gematik haben die
zuständigen Organisationen der Selbstverwaltung entsprechende
Finanzierungsregelungen zu treffen bzw. haben diese bereits getroffen.
1. Hat seit der letzten Bundestagswahl eine aktuelle Bewertung unter
Einbeziehung der bisher gewonnenen Erkenntnisse ein positives Nutzen-Kosten-
Verhältnis für die beschlossene eGK mit aktuellem Funktionsumfang ergeben?
Wenn ja, wie sieht dies aus?
Wenn nein, warum nicht?
Gutachten der Selbstverwaltung, die sich mit speziellen Kosten-Nutzen-Aspekten
befasst haben, zeigen, dass die für den Aufbau der Telematik-Plattform
entstehenden Kosten durch den Nutzen, die die einzelnen, von der elektronischen
Gesundheitskarte unterstützten Anwendungen ermöglichen, refinanziert werden können.
Dies zeigt sowohl der Planungsauftrag der Selbstverwaltung
www.vdek.com/
versicherte/Telematik/download/erezept/projektdokument_planungsauftrag.pdf
als auch die von der Selbstverwaltung in Auftrag gegebene, allerdings nicht
konsentierte Studie von Booz and Company. Die Bundesregierung sieht keine
Veranlassung, den in ihren Grundaussagen nach wie vor gültigen Gutachten weitere
Gutachten hinzuzufügen. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die konkrete
Entwicklung des Kosten- und Nutzenverhältnisses von den Entscheidungen der
Selbstverwaltung abhängt, die diese bereits getroffen hat bzw. noch treffen wird.
Darüber hinaus wird die elektronische Gesundheitskarte durch die schnellere
Verfügbarkeit von Notfall- und sonstigen Behandlungsdaten zu einer
wesentlichen Verbesserung der Versorgungsqualität führen, die sich finanziell nur sehr
schwer oder gar nicht bewerten lässt.
Zudem wird der Datenschutz, der bei der Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte und dem Aufbau der Telematikinfrastruktur eine besondere Rolle
spielt, erheblich verbessert werden. Es besteht in der Fachöffentlichkeit Einigkeit
darüber, dass gerade durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
und der damit verbundenen Sicherheitsinfrastruktur Gesundheitsdaten sicherer
werden als bisher. Die Entwicklung der technischen Umsetzungen zur Sicherung
des Datenschutzes erfolgt dabei in enger Abstimmung mit dem
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie dem
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Insgesamt wird der Aufbau
einer Telematikinfrastruktur damit neben der Steigerung der medizinischen
Behandlungsqualität sowohl aus finanzieller als auch aus datenschutzrechtlicher
Perspektive zu Verbesserungen der gesundheitlichen Versorgung beitragen.
2. Resultiert aus dem Gebrauch der eGK ein erhöhter bürokratischer Aufwand,
insbesondere auch beim Einlesen der Karte in Arztpraxen, Apotheken usw.
sowie bei der Anwendung der PIN (bitte begründen)?
Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte werden sich Prozesse
verändern. Dies wird dazu führen, dass der Bürokratieaufwand insgesamt
reduziert wird. So wird es z. B. durch die Etablierung eines modernen
Versichertenstammdatendienstes möglich sein, Karten online zu aktualisieren, bei denen
vorher ein Austausch der Karte durchgeführt werden musste. Die Verständigung
auf Schnittstellen und Formate wird dazu führen, dass Daten automatisiert
übertragen werden können, die zuvor manuell bearbeitet werden mussten.
Die PIN-Eingabe ist das Instrument, mit dem Patienten ihre
Entscheidungsfreiheit zur Nutzung des medizinischen Teils der elektronischen Gesundheitskarte
technisch ausüben können. Die Anwendung einer PIN ist als technische
Maßnahme zur Sicherung der Daten vor Missbrauch erforderlich (Zugriffsschutz und
individuelle Verschlüsselung) und wird vom BfDI befürwortet. PIN-Verfahren
haben sich auch in anderen Bereichen, wie z. B. beim Geldverkehr, als
Standardverfahren bewährt. Der mit der PIN-Eingabe verbundene Aufwand kann durch
Optimierung der Ablaufprozesse minimiert werden. Im Hinblick auf den
notwendigen Schutz der sensiblen medizinischen Daten ist ein verbleibender
administrativer Aufwand, der durch die schnellere und qualitativ bessere
Verfügbarkeit von für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten kompensiert
wird, absolut vertretbar. Die Notfalldaten, die auf Wunsch des Versicherten auf
die elektronische Gesundheitskarte aufgenommen werden können, sind mit
Einsatz eines Heilberufsausweises ohne PIN lesbar.
3. Hat seit der letzten Bundestagswahl eine eingehende Prüfung durch
unabhängige Sachverständige dahingehend stattgefunden, ob moderne alternative
Speicherungsmöglichkeiten, wie z. B. die Speicherung auf der
Gesundheitskarte selbst oder auf so genannten USB-Sticks, praktikabler und sinnvoller
sind als eine Speicherung auf zentralen Servern?
Welche Ergebnisse hat die Überprüfung ergeben, und wer waren die
unabhängigen Sachverständigen?
Eine Speicherung aller medizinischen Daten eines Patienten auf zentralen
Servern war nie vorgesehen und wird es nicht geben. Unabhängig vom gewählten
Speichermedium muss eine mittels der elektronischen Gesundheitskarte
durchgeführte Speicherung sensibler medizinischer Versichertendaten verschlüsselt
und mit den vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen erfolgen.
Zur Frage der Möglichkeit der Speicherung medizinischer Daten auf einem
USB-Stick hat die gematik im Frühjahr 2009 im Auftrag ihrer Gesellschafter
gemeinsam mit dem Fraunhofer Institut für offene Kommunikationstechnik
(FOKUS) eine konzeptionelle Studie zur Durchführung technik- und
ergebnisoffener Tests von Speichermedien in der Hand von Versicherten als
ergänzende Alternative zur dezentralen, serverbasierter Speicherung von Daten in der
Telematikinfrastruktur durchgeführt. Auf dieser Grundlage haben sich die
Gesellschafter der gematik Mitte 2009 darauf verständigt, bei den Tests für den
weiteren Aufbau der Telematikinfrastruktur ebenfalls die Möglichkeit der
Nutzung dezentraler Speichermedien, wie z. B. sicherer USB-Sticks,
einzubeziehen. Die Ergebnisse der Studie sind auf der Website der gematik abrufbar
unter:
www.gematik.de/cms/media/dokumente/pressematerialien/dokumente_1/
Untersuchung_Dezentrale_Speichermedien.pdf. Die Bundesregierung geht
davon aus, dass es bei der weiteren Ausgestaltung dezentraler Speichermedien
unterschiedliche Angebote für die Versicherten geben wird. Um dies zu
unterstützen, hat sie in der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der
elektronischen Gesundheitskarte ausdrücklich geregelt, dass auch mobile
serverunabhängige Speichermedien technikoffen zu testen sind. Darüber hinaus
fördert sie ein Forschungsprojekt zur elektronischen Patientenakte, in dem
datenschutzkonforme Lösungen zu dieser Aufgabenstellung entwickelt und
erprobt werden sollen.
4. Welcher Funktionsumfang ist bislang für die eGK beschlossen?
Welche dieser Funktionen kommen neu hinzu?
Die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte sind gesetzlich geregelt
(§ 291a Absatz 2 SGB V). Nach den Beschlüssen der Selbstverwaltung nach der
Bestandsaufnahme sollen sich die Arbeiten zur Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte zunächst auf einen modernen und sicheren
Versichertenstammdatendienst sowie die Aufnahme von Notfalldaten konzentrieren. Diese
Funktionen wurden bereits in Testverfahren einbezogen.
Darüber hinaus wurden die adressierte Online-Kommunikation zwischen
Leistungserbringern und das Projekt „Zugang/Migration von
Gesundheitsdatendiensten als Mehrwertfachdienste in die Telematikinfrastruktur am Beispiel der
elektronischen Fallakte“ als weitere prioritäre Anwendungsprojekte beschlossen.
5. Hat es seit der letzten Bundestagswahl außer der gematik-Bestandsaufnahme
noch eine unabhängige Bestandsaufnahme gegeben, und wenn ja, wer war
an der Bestandsaufnahme beteiligt?
Welche unabhängigen Experten wurden gefragt, wo können die Aussagen
dieser Experten nachvollzogen werden, und wie bewertet die
Bundesregierung die Ergebnisse der Bestandsaufnahme?
Wenn nein, warum nicht?
Die Gesellschaft für Telematik und die Organisationen der Selbstverwaltung
befassen sich intensiv mit dem Aufbau der Telematikinfrastruktur in Deutschland.
Sie haben ausreichende Kenntnisse über das Gesundheitsversorgungssystem
und die dort verwendeten sowie zu planenden Informations- und
Kommunikationstechnologien. Deshalb war es richtig, die Bestandsaufnahme durch die
Organisationen der Selbstverwaltung durchführen zu lassen. Das
Bundesministerium für Gesundheit hat den Prozess eng begleitet und moderiert.
6. Warum wurde die vom Bundesministerium für Gesundheit initiierte
Bestandsaufnahme durch die gematik und nicht durch das Bundesministerium
abgeschlossen?
Auf welche Bedenken von Kritikern der aktuellen eGK-Konzeption (siehe
z. B. Antrag der Fraktion der FDP von 2008) wurde genauer eingegangen?
Siehe die Antwort zu Frage 5. Im Vordergrund der Bestandsaufnahme standen
insbesondere Fragen der Praxistauglichkeit, der Datensicherheit sowie der
Projektorganisation. Die Ergebnisse der Testphase wurden berücksichtigt.
7. Welche Ergebnisse hat die gematik-Bestandsaufnahme erbracht?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Siehe die Antwort zu Frage 4. Zusätzlich wurden für die Testvorhaben eine
Aufgabenteilung und eine neue Projektstruktur vereinbart. Diese zielt darauf ab,
dass die jeweils fachlich primär betroffenen Gesellschafter die entsprechenden
Anwendungen verantwortlich bearbeiten. Darüber hinaus wurde auf Initiative
der Deutschen Krankenhausgesellschaft das Projekt „Zugang/Migration von
Gesundheitsdatendiensten als Mehrwertfachdienste in die
Telematikinfrastruktur am Beispiel der elektronischen Fallakte“ eingebracht. Das elektronische
Rezept sowie die weiteren medizinischen Anwendungen wurden zunächst
zurückgestellt, bis praxistaugliche und sichere Lösungen vorgelegt werden. Die
Bundesregierung unterstützt diese Entscheidungen der Selbstverwaltung.
8. Welche Praxis-Tests wurden wo mit welchen Ergebnissen durchgeführt,
welche vorgesehenen Tests wurden aus welchen Gründen nicht
durchgeführt, und inwieweit waren oder sind die betroffenen Patientinnen und
Patienten in die Auswertung einbezogen?
Die Praxistests, an denen 190 Ärzte, 115 Apotheken, 11 Krankenhäuser und
mehr als 60 000 Versicherte beteiligt waren, fanden in sieben Testregionen statt.
544 Kartenlesegeräte und 264 Konnektoren wurden installiert. Getestet wurden
die administrativen Daten sowie das elektronische Rezept und die Notfalldaten.
Die Gesellschafter der gematik haben im März 2008 Booz & Co. zusammen mit
der Universität Bayreuth mit der wissenschaftlichen Evaluation der Tests
beauftragt. Die Ergebnisse wurden auf der Internetseite der gematik veröffentlicht.
Bei der Evaluation wurden sowohl Aussagen zur Akzeptanz der Testteilnehmer
erhoben als auch Prozessmessungen in den einzelnen Anwendungsbereichen
vor Ort durchgeführt. Mit über 4 300 Fragebögenrückläufen von Versicherten
handelt es sich um eine der bisher größten Versichertenbefragungen zur
Gesundheitskarte in Deutschland. Zu den wichtigsten Ergebnissen der
wissenschaftlichen Studie zählt die Erkenntnis, dass die Mehrheit aller Befragten die
elektronische Gesundheitskarte grundsätzlich für sinnvoll hält. Rund 60 Prozent der
befragten Ärzte und Apotheker sehen das Potenzial, das mit dem Aufbau der
Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte sowie ihren
Anwendungen zusammenhängt und halten die elektronische Gesundheitskarte
prinzipiell für sinnvoll. Die grundsätzlich positive Einstellung der Versicherten
zur Karte ist mit über 80 Prozent Zustimmung noch größer als bei den
Leistungserbringern. Die wissenschaftliche Evaluation bestätigt die Ergebnisse des
Zwischenberichts der gematik. Grundsätzlich wird auch die Einführbarkeit der
Anwendung Versichertenstammdatendienst bestätigt. Bestätigt wird auch die
Erkenntnis aus dem Zwischenbericht, dass die Implementierungen
elektronisches Rezept und Notfalldatensatz noch einmal grundlegend überarbeitet
werden müssen, um größere Akzeptanz bei den Anwendern zu finden. Diese
Ergebnisse sind in die Beschlüsse zur Bestandsaufnahme und die weiteren Arbeiten
eingeflossen. Unter anderem wurde das Konzept der Notfalldaten von der
Bundesärztekammer überarbeitet und das elektronische Rezept zunächst
zurückgestellt. Darüber hinaus sind Vertreter der Patientinnen und Patienten auch im
Beirat der gematik vertreten.
9. Sind weitere Tests geplant?
Falls ja, was wird getestet, wie viele Menschen werden teilnehmen, wann
werden sie starten, und wie viel werden sie kosten?
Wer wird die Kosten tragen?
Es sind weitere Tests geplant. Denn nach wie vor gilt die Maxime, dass alle
Anwendungen ihre Funktionalität, Sicherheit und Praxistauglichkeit in Tests
nachweisen müssen, bevor sie flächendeckend eingeführt werden. Die im Rahmen
der Bestandsaufnahme festgelegten prioritären Anwendungen werden auf Basis
der im Januar 2011 an die Ergebnisse der Bestandsaufnahme angepassten
Rechtsverordnung für die Testmaßnahmen zur Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte getestet. Die Rechtsverordnung sieht auch vor, dass zur
Sicherung der Praxistauglichkeit der Anwendungen in den Testregionen Beiräte auch
unter Beteiligung von Patientinnen und Patienten eingerichtet werden können.
Zuständig für die Organisation und Durchführung der Testphase ist die gematik.
Diese hat auch die Kosten der Testverfahren zu tragen.
10. Welche Konsequenzen haben gegebenenfalls negative Testergebnisse
angesichts der Tatsache, dass dann viele Versicherte mit den neuen Karten
und viele Praxen mit entsprechender Technologie ausgestattet wurden?
Auf der Basis der bisherigen Testergebnisse wird eine elektronische
Gesundheitskarte mit Bild eingeführt, die die Funktionen der bisherigen
Krankenversichertenkarte übernehmen wird und die bereits technisch geeignet ist, weitere
Anwendungen aufzunehmen, wenn sich diese in den Testverfahren bewährt
haben. Sowohl die über einen Mikroprozessor verfügenden Gesundheitskarten,
als auch die neuen Kartenlesegeräte sind so konzipiert, dass Veränderungen
technisch möglich sind, ohne dass die Hardware ausgetauscht werden muss.
11. Welche Ergebnisse haben zu welchen Modifikationen an der
ursprünglichen Architektur des eGK-Projekts geführt?
Siehe die Antwort zu Frage 7. Die Testverfahren haben darüber hinaus gezeigt,
dass auch hinsichtlich der technischen Realisierung ein stufenweises Vorgehen
erforderlich ist. Zudem muss die Praxistauglichkeit bei den weiteren Arbeiten
noch intensiver beachtet werden. Die Regelungen der Rechtsverordnung zur
Testphase berücksichtigen dies z. B. durch die frühzeitige Einbeziehung der
Leistungserbringer und die Einrichtung von Beiräten in den Testregionen.
12. Wie schätzt die Bundesregierung abschließend die Ergebnisse der Tests im
Hinblick auf Praktikabilität im Praxisalltag, Sicherheit von Daten und
Prozessen sowie technische Stabilität ein?
Wie bereits in den Antworten zu den Fragen 7 und 11 dargestellt, haben die Tests
wichtige Erkenntnisse gebracht, die bei den Beschlüssen der Selbstverwaltung
im Rahmen der Bestandsaufnahme und für die Weiterführung des Basis-
Rollouts berücksichtigt wurden. Alle Anwendungen, die über die jetzigen
Funktionen der KVK hinausgehen, werden erneut in die Testung einbezogen. Eine
abschließende Einschätzung ist erst nach Durchführung dieser Tests möglich.
13. In welchem Stadium befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Entwicklung der Telematikinfrastruktur, die die Onlineanbindung der eGK
sicherstellt?
Dies ist Teil der Pflichten- und Lastenhefte, die derzeit durch die
Selbstverwaltung erarbeitet werden.
14. a) Welcher Stand ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
Ausstattung der Leistungserbringer mit Breitbandzugängen zum Internet
erreicht, die für eine Nutzung der Onlinefunktionen der eGK zwingende
Voraussetzung sind?
b) Welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung in dieser Hinsicht in
den nächsten Monaten, insbesondere in ländlichen Regionen?
Anfang 2011 betrug die Verfügbarkeit von Anschlüssen mit einer für die
prioritären Anwendungen der eGK für ausreichend erachteten Bandbreite von
mindestens 1 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im downstream bezogen auf alle
bundesdeutschen Haushalte rund 98,5 Prozent. Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr
waren bereits für rund 35 Prozent der Haushalte verfügbar.
Aufgrund der aktuell positiven Entwicklung bei der Versorgung ländlicher
Gebiete mit Mobilfunk der vierten Generation (LTE) können nach
Unternehmensangaben die Lücken bei der Breitbandgrundversorgung (Bandbreiten ≥ 1 Mbit/s)
kurzfristig nahezu geschlossen werden. Einen weiteren Beitrag leisten die
bereits angestoßenen Fördermaßnahmen sowie – in besonders entlegenen
Gebieten – auch Satellitendienste.
15. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die erwarteten
Gesamtkosten für die Einführung der eGK nach derzeitigem Stand?
Wie hoch sind direkte Kosten jeweils pro Arztpraxis, Apotheke, sonstige
Leistungserbringer, Krankenversicherungen, öffentliche Haushalte und
Versicherte?
Für den Aufbau der Telematikinfrastruktur und die Einführung der
elektronischen Gesundheitskarte gemäß § 291a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sind
die Organisationen der Selbstverwaltung zuständig. Da die Ausgestaltung der
Telematikinfrastruktur Aufgabe der Selbstverwaltung ist, hängen auch die
konkret anfallenden Kosten sowie der konkret anfallende Nutzen der Anwendungen
der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur in hohem
Maße von deren Entscheidungen ab.
16. Wie viel Geld erhalten die verschiedenen Leistungserbringer für die
Bereitstellung der notwendigen technischen Infrastruktur von den
Krankenkassen?
Wie viel Geld müssen Krankenkassen damit insgesamt für die Einführung
der eGK nach derzeitiger Beschlusslage aufwenden?
Die Leistungserbringer erhalten Pauschalen für stationäre und – soweit
erforderlich – für mobile Kartenlesegeräte. Die Pauschalen werden von der
Selbstverwaltung auf Bundesebene festgelegt.
Die Pauschalen für die Startregion Nordrhein für den ambulanten ärztlichen und
zahnärztlichen Bereich betrugen für ein stationäres Gerät 430 Euro und 375 Euro
für ein mobiles Kartenterminal sowie 215 Euro für die Installation.
Für den bundesweiten Basis-Rollout beträgt die Höhe der Pauschalen für Ärzte
und Zahnärzte für ein stationäres Lesegerät 355 Euro und für ein mobiles
Lesegerät 280 Euro. Darüber hinaus wird eine Installationspauschale in Höhe
von 215 Euro gezahlt. Als Refinanzierungszeitraum wurde der 1. April 2011 bis
30. September 2011 festgelegt.
Für den Krankenhausbereich wurden für ein Kartenterminal pro 25 angefangene
Betten eine Pauschale in Höhe von 430 Euro festgelegt sowie eine
Installationspauschale in Höhe von 1 500 Euro je Krankenhaus sowie ein Zuschlag in
Höhe von 129 Euro je Kartenlesegerät.
Die genauen Ausgaben der Krankenkassen für die elektronischen
Gesundheitskarten hängen unter anderem von den Ergebnissen ihrer
Ausschreibungsverfahren ab. Diese liegen dem Bundesministerium für Gesundheit nicht vor.
17. Welche Einsparungen und in welcher Höhe sind durch die eGK zu
erwarten, wenn es bei den bislang beschlossenen Eigenschaften der Karte bleibt?
Siehe auch die Antwort zu Frage 1. Ferner wird schon von Beginn an die im
Basis-Rollout ausgegebene elektronische Gesundheitskarte mit Bild zu
Einsparungen aufgrund von Missbrauchsreduzierung beitragen. Darüber hinaus
wird es nach der Umsetzung der prioritären Anwendungen weitere
nutzbringende Anwendungen geben, die in § 291a SGB V geregelt sind.
18. Wie bewertet die Bundesregierung das Kosten-Nutzen-Verhältnis der eGK
angesichts der Tatsache, dass die meisten der in der genannten Studie als
nützlich erachteten Funktionen in absehbarer Zeit nicht zur Anwendung
kommen sollen?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 11 dargestellt, haben die Testverfahren
gezeigt, dass hinsichtlich der technischen Realisierung ein stufenweises Vorgehen
erforderlich ist. Es ist nun Aufgabe der Selbstverwaltung, für eine schnelle
Realisierung der nutzbringenden Anwendungen zu sorgen.
19. Welche Untersuchungen belegen für die Funktionen, die neu
hinzukommen, einen Zusatznutzen?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung diesen Zusatznutzen?
Wenn Funktionen neu hinzukommen, müssen diese ihren Nutzen, Sicherheit
und Praktikabilität im Testbetrieb zeigen; nur dann werden sie in den
Wirkbetrieb überführt werden.
20. Ermöglicht die eGK mit dem derzeit beschlossenen Funktionsumfang
sogenannte Mehrwertdienste, also Anwendungen von privaten Drittanbietern
außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung?
Falls ja, wie will die Bundesregierung die Sicherheit der Daten
gewährleisten, und wie können die Patientinnen und Patienten die Datenweitergabe
und ggf. Zweckänderung kontrollieren und verhindern?
Die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte sind grundsätzlich
gesetzlich geregelt. Eine Bewertung gesetzlich nicht geregelter Anwendungen
kann erst erfolgen, wenn hierzu konkrete Planungen vorgelegt werden. Für
Mehrwertanwendungen im Zusammenhang mit der elektronischen
Gesundheitskarte gilt, dass sie die gesetzlich geregelten Anforderungen an den
Datenschutz und die Datensicherheit erfüllen müssen.
21. Wie genau soll die sichere Arzt-zu-Arzt-Kommunikation funktionieren?
Die sichere Arzt-zu-Arzt-Kommunikation ist Teil der Pflichten- und
Lastenhefte, die derzeit durch die Selbstverwaltung erarbeitet werden.
22. Wie bewertet die Bundesregierung die von der gematik am 25. März 2011
beschlossenen Lasten-Hefte für die Anforderungen an die Nutzung und
technische Infrastruktur für die eGK?
Wann werden die entsprechenden Pflichten-Hefte folgen?
Die Bundesregierung sieht in den beschlossenen Lastenheften einen wichtigen
Zwischenschritt, um die weiteren Testverfahren vorzubereiten. Zu einzelnen
Punkten, insbesondere zu Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit,
wird es noch Erörterungen des Bundesministeriums für Gesundheit mit den
Beteiligten sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und
dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
geben.
23. Welche Möglichkeiten haben die Patientinnen und Patienten, die geplante
Onlinekommunikation zwischen Leistungserbringern einzugrenzen oder
zu unterbinden, und in welcher Form werden die Patientinnen und
Patienten darüber informiert?
Grundsätzlich haben die Patientinnen und Patienten bei der von der Ärzteschaft
geplanten und bereits jetzt teilweise erfolgenden Online-Kommunikation die
gleichen Rechte, wie bei einer papiergebundenen Kommunikation. Die
Übermittlung von Patientendaten ist nur zulässig, wenn sie entweder durch eine
gesetzliche Vorschrift, durch die Einwilligung des Patienten oder durch einen
besonderen Rechtfertigungsgrund legitimiert ist; andernfalls läuft der Arzt
Gefahr, die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB in Verbindung mit § 9 MBO)
zu verletzen. Dies gilt grundsätzlich auch bei der elektronischen Übermittlung
von Daten von Arzt zu Arzt.
24. Wie lange werden technische Doppelstrukturen bei den
Leistungserbringern notwendig sein?
Wie viele Mehrkosten entstehen hier durch bürokratischen Mehraufwand?
Ob und wie lange es möglicherweise Doppelstrukturen geben wird, hängt von
den noch zu treffenden Entscheidungen der Selbstverwaltung ab.
25. Welche weiteren Dienste sollen bis wann nutzbar sein, und welche
Voraussetzungen müssen dafür noch geschaffen werden?
Die für die Beantwortung dieser Frage erforderlichen Entscheidungen müssen
von der Selbstverwaltung noch getroffen werden.
26. Wurde auf Grundlage der Empfehlungen des Gutachtens der
Arbeitsgruppe 7 „Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und
Gesundheit“ vom 20. November 2008, in dem Umsetzungsempfehlungen für
die Nutzung von Mehrwertanwendungen auf Basis der gemäß § 291a
SGB V aufgebauten Telematikinfrastruktur gegeben wurden, eine
arbeitsfähige Struktur gebildet, die das Ziel verfolgt, in Zusammenarbeit von
Vertretern der Selbstverwaltung und Anbietern möglicher Dienstleistungen
die Realisierung von Mehrwertdiensten in einem abgestimmten Prozess zu
entwickeln?
a) Wenn ja, wann geschah dies, wer war daran genau beteiligt, und
welches Ergebnis war zu verzeichnen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Mit der Mitte des Jahres 2010 vom Bundesministerium für Gesundheit
gegründeten eHealth-Initiative, die von allen Organisationen der Selbstverwaltung und
den maßgeblichen Unternehmensverbänden getragen wird, wurden die
Empfehlungen der Arbeitsgruppe 7 aufgegriffen und in eine arbeitsfähige Struktur
überführt. Im Rahmen der eHealth-Initiative wurde ein Maßnahmenportfolio
erarbeitet, mit dem die Entwicklung und Implementierung von eHealth-Anwendungen
in die Regelversorgung katalysiert, strukturiert und beschleunigt werden soll. Die
Träger der „eHealth-Initiative“ haben sich Ende 2010 auf ein Maßnahmenpaket
verständigt, um zu ermöglichen, dass zukünftig Anwendungen der Telemedizin
besser flächendeckend realisiert werden können und um damit nachhaltige
Beiträge zur Bewältigung der demographischen Herausforderungen leisten zu
können. Die Umsetzungsarbeiten wurden im Jahr 2011 aufgenommen. Das
Maßnahmenpaket umfasst den Aufbau von Informations- und Serviceangeboten, mit
denen der jeweilige Informations- und Regelungsbedarf von Kooperations-,
Vertragspartnern und Unternehmen gedeckt werden kann. Zudem sollen Vorgaben
zur Nutzung medizinischer und technischer Standards erarbeitet werden, die für
die Realisierung von Anwendungen der Telemedizin notwendig sind. Außerdem
ist es Ziel, im Rahmen der eHealth-Initiative einen Orientierungsrahmen für
medizinische und datentechnische Umsetzungen zu entwickeln, der es regionalen
Kooperations- und Vertragspartnern erleichtern soll, Anwendungen der
Telemedizin in Behandlungsabläufe und Versorgungsverträge zu integrieren.
27. Wann wird voraussichtlich das elektronische Rezept umgesetzt sein, und
aus welchen Gründen wurde es immer wieder verschoben?
Die Übermittlung ärztlicher Verordnungen in elektronischer Form ist eine der in
§ 291a SGB V geregelten Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Bestandsaufnahme der bisherigen
Arbeiten zur Gesundheitskarte hat auf Basis der Erfahrungen aus Tests zum
elektronischen Rezept unter anderem zu dem Ergebnis geführt, dass die Umsetzung
elektronischer Verordnungen so lange zurückgestellt wird, bis praktikable und
datenschutzrechtlich sichere Lösungen entwickelt worden sind. Die hierzu
erforderlichen Entscheidungen der Selbstverwaltung, wann das Rezept erneut
getestet und eingeführt werden soll, sind nach Vorlage der entsprechenden
Lösungsansätze zu treffen.
28. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von BITKOM – Bundesverband
Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (DIE
WELT vom 29. März 2011), dass dadurch den Ärzten jährlich 500 Mio.
Euro an Einsparungen entgehen (bitte begründen)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich diese Aussage auf eine Studie
bezieht, die sich mit dem Thema Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und
der Reduzierung von – vermeidbaren – unerwünschten Arzneimittelereignissen
(UAE) befasst. Eine Aussage, wonach den Ärzten jährlich 500 Mio. Euro an
Einsparungen entgehen, kann die Bundesregierung nicht bestätigen. Jedoch
führen ungenügend kontrollierte Risiken des Prozesses der Arzneimitteltherapie
nach Untersuchungsergebnissen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in
relevantem Umfang zu vermeidbarer Morbidität und Mortalität sowie zu
erheblichen Kosten im Gesundheitswesen. Daher arbeitet die Bundesregierung
zusammen mit der Ärzteschaft, der Apothekerschaft und anderen am nationalen
Gesundheitswesen Beteiligten unter anderem im Rahmen des Aktionsplans zur
Verbesserung der AMTS daran, diesbezüglich notwendige Maßnahmen zur
Verbesserung der AMTS zu identifizieren und umzusetzen. Unter anderem soll zur
Schaffung von mehr Transparenz im Hinblick auf die von den Patientinnen und
Patienten eingenommenen Arzneimittel eine Struktur für einen individuellen
Medikationsplan erarbeitet werden.
Die mittels Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützte
Bereitstellung relevanter Informationen zu Arzneimitteln und zu individuellen
Versichertenrisiken stellt hierbei eine sinnvolle und notwendige Maßnahme dar, um
die Sicherheit der Arzneimitteltherapie zu verbessern. Ziel der Bundesregierung
ist es, diesen Prozess auch mittels der elektronischen Gesundheitskarte zu
unterstützen und die Möglichkeit zu schaffen, relevante Daten der Versicherten für
eine IT-unterstützte Prüfung der AMTS beim Arzt oder der Ärztin und in der
Apotheke verfügbar zu machen. Inwieweit dies auch unabhängig von der
Einführung des elektronischen Rezeptes erfolgen kann, soll hierbei ebenfalls
geprüft werden.
29. Aus welchen Gründen und bis wann verzögert sich der elektronische
Arztbrief?
Die adressierte Onlinekommunikation der Leistungserbringer gehört zu den
prioritären Anwendungen, für die derzeit von der Selbstverwaltung Lasten- und
Pflichtenhefte erarbeitet werden. Ein elektronischer Arztbrief im Sinne eines
Informationsaustausches zwischen Ärzten ist Bestandteil dieser Anwendung.
30. Welche Daten enthält nach bisheriger Planung der sogenannte
Notfalldatensatz?
Sollen die Daten, wie am 15. April 2011 vom Deutschen Ärzteblatt
berichtet, im Klartext auf der Karte gespeichert werden?
Falls ja, wie will die Bunderegierung den Zugriff Unbefugter verhindern?
Im Zuge der Umsetzung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme wurde die
Bundesärztekammer von den Gesellschaftern der gematik mit der Erarbeitung des
Notfalldatensatzes für die elektronische Gesundheitskarte und der
Projektleitung zur Umsetzung des Notfalldatenmanagements beauftragt. Das von der
Bundesärztekammer hierzu erarbeitete Arbeitskonzept zum
Notfalldatenmanagement, in welchem sowohl der Inhalt als auch die Struktur des künftigen
Notfalldatensatzes dargestellt sind, ist auf folgender Website der
Bundesärztekammer veröffentlicht:
www.bundesaerztekammer.de/downloads/Notfalldaten-
management_Arbeitskonzept.pdf.
Dieses Konzept sieht unter anderem Datenfelder zur Dokumentation von
Diagnosen, notfallrelevanten Medikamenten sowie Allergien und
Unverträglichkeiten des Versicherten vor. Neben den medizinischen Notfalldaten sollen
auch Angaben des Patienten zum Aufbewahrungsort einer möglichen
Organspendeerklärung, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht gespeichert
werden können.
Für die Dokumentation der Diagnosen sollen neben dem Diagnosecodiersystem
der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter
Gesundheitsprobleme (ICD) auch der mit der Codierung verbundene
Diagnosetext genutzt werden. Dies dient zum einen der Erhöhung der
Dokumentationssicherheit. Zum anderen kann so sichergestellt werden, dass dem
Zugriffsberechtigten im Notfall relevante Informationen zum Patienten ohne zusätzliche
Klassifikationstabellen verfügbar sind.
Die Sicherheit der medizinischen Daten der Versicherten vor unbefugten
Zugriffen Dritter hat bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte einen
zentralen Stellenwert. Der Zugriff auf die notfallrelevanten Daten der
elektronischen Gesundheitskarte unterliegt einer auf Kryptoalgorithmen basierenden
„rollenbasierten Zugangskontrolle“, das heißt er wird dadurch geschützt, dass
durch technische Vorkehrungen sichergestellt wird, dass nur die in § 291a
SGB V aufgeführten Personen zugreifen können, wenn sie sich gegenüber der
Gesundheitskarte des Versicherten mit einem entsprechenden
Heilberufsausweis authentifizieren, der über die erforderlichen technischen Zugangsschlüssel
und Zertifikate verfügt. Die letzten 50 Zugriffe werden auf der Gesundheitskarte
protokolliert, so dass der Versicherte die Zugriffe anschließend nachvollziehen
kann.
31. Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung an der Einführung eines
erwiesenermaßen unausgereiften und von Anfang an umstrittenen
Großprojekts fest?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Aufbau einer
Telematikinfrastruktur in einem immer spezialisierteren Gesundheitssystem erforderlich ist,
um Lösungen für die gesundheitspolitischen Herausforderungen zu finden.
Hierüber besteht Einigkeit bei Politik, Selbstverwaltung und Wissenschaft. Dies
betrifft die Betreuung und Therapie chronisch kranker Menschen, die
Finanzierbarkeit des Systems in einer alternden Gesellschaft und die Verbesserung der
Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum. Durch den von einer
Telematikinfrastruktur unterstützten sicheren und praktikablen Informationsaustausch
werden die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Behandlung verbessert sowie der
Datenschutz, die Datensicherheit und die Patientenautonomie gestärkt.
32. Welche Ursachen haben nach Ansicht der Bundesregierung die
anhaltenden technischen Probleme dieses Projekts, dessen ursprünglicher Start
schon 2006 sein sollte, und sieht die Bundesregierung in der eGK immer
noch ein ökonomisches Erfolgsmodell?
Die schnelle und sichere Verfügbarkeit behandlungsrelevanter Informationen,
die Optimierung von administrativen Prozessen und die
Missbrauchsbekämpfung sind die wesentlichen Erfolgsfaktoren bei der Einführung der
Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte. Eine
Kommunikationsinfrastruktur im Gesundheitswesen aufzubauen, ist ein sehr komplexes Projekt.
Das liegt nicht nur an der Technik, die entwickelt wird, sondern sehr wesentlich
auch an den unterschiedlichen Interessen der Beteiligten, denen die Technik
dienen soll. Die Bestandsaufnahme war notwendig, um die Komplexität im ersten
Schritt der Einführung zu reduzieren und eine effizientere Projektorganisation
zu etablieren, bei der Entscheidungen schneller getroffen werden können.
Als Ergebnis der Bestandsaufnahme hat die Selbstverwaltung die
organisatorischen Voraussetzungen für die erfolgreiche Einführung einer
Telematikinfrastruktur geschaffen, die durch entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen
flankiert werden. Es liegt nun an der Selbstverwaltung, die neuen Strukturen
effektiv zu nutzen.
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ISSN 0722-8333]