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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Arbeitsbedingungen und gesundheitliche Risiken beim Probebetrieb von Körperscannern in Hamburg

Wissenschaftliche Erkenntnisse über Gesundheitsgefährdung durch Millimeterstrahlung von Körperscannern, durchschnittliche Anzahl der von einem Luftsicherheitsassistenten durchgeführten Scanvorgänge, gegen ihren Willen an Körperscannern eingesetzte Mitarbeiter, Maßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Beeinträchtigungen<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.05.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/574305. 05. 2011

Arbeitsbedingungen und gesundheitliche Risiken beim Probebetrieb von Körperscannern in Hamburg

der Abgeordneten Jan Korte, Jan van Aken, Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 30. März 2011 teilte die Bundesregierung mit, dass der Testbetrieb von Körperscannern am Flughafen Hamburg um vier Monate verlängert werde. In ihrer Pressemitteilung hierzu führt die Bundesregierung aus, dass die Tests weiterhin freiwillig sein sollen. Bislang durften nicht nur die Passagiere frei darüber entscheiden, ob sie durch die Testgeräte gehen wollen, auch den Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten des Sicherheitsdienstleisters war es freigestellt, an den Körperscannern zu arbeiten oder nicht. Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit führten inzwischen dazu, dass sich nicht mehr genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sicherheitsdienstleisters freiwillig zum Einsatz an den Körperscannern gemeldet haben. Seitdem werden sie den Kontrollen durch den Arbeitgeber verpflichtend zugeteilt, eine Wahl besteht nicht mehr.

Die Bundesregierung und der ehemalige Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière haben die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Körperscanner als Voraussetzung für deren Betrieb genannt. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Probebetrieb von Körperscannern am Flughafen Hamburg“ (Bundestagsdrucksache 17/3789) gibt die Bundesregierung an, „von der Millimeterwellentechnik der von der Bundespolizei getesteten Körperscanner geht keine Gesundheitsgefährdung aus“. Deshalb seien die Passagiere, die freiwillig durch die scannergestützten Kontrollen in Hamburg gehen, auch nicht über mögliche gesundheitliche Risiken aufzuklären. Ein Nachweis für diese Unbedenklichkeit ist bisher aber nicht erbracht worden. In der Antwort auf die Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Dr. Egon Jüttner nach medizinischen Gutachten zur Unbedenklichkeit von körperscannergestützten Kontrollen für Personen mit Herzschrittmachern oder Metallimplantaten antwortete die Bundesregierung am 12. Januar 2010, es lägen ihr keine solchen Gutachten vor.

Als unbedenklich stufte die antwortende Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser lediglich passive Körperscanner ein, die mit der Terahertz-Strahlung des menschlichen Körpers arbeiten (Bundestagsdrucksache 17/440, zu Frage 47). Auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gibt auf seiner Internetseite an, unter Strahlenschutzaspekten sei „dem Einsatz von passiven Systemen der Vorzug zu geben“. Die vom BfS überprüften Testgeräte, die in Hamburg verwendet werden, seien aktive Geräte, deren Messwerte deutlich unter dem von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) empfohlenen Grenzwert von 10 W/m2 lägen. Dieser basiere allerdings auf wenigen wissenschaftlichen Studien. Nur aufgrund der deutlichen Unterschreitung des Grenzwerts sei der Einsatz der Scanner laut BfS „akzeptabel“.

Zur Verunsicherung von Luftsicherheitsassistenten tragen auch die Arbeitsbedingungen bei. Laut Gewerkschaftsangaben werden immer weniger Vollzeitkräfte eingestellt und neue Stellen nur in Teilzeit, mit 80 bis maximal 120 Stunden im Monat, ausgeschrieben. Als Grund hierfür geben Arbeitnehmervertreter die Auftragsvergabepraxis durch die Bundespolizei an. Um Kosten zu sparen, fordert die Bundespolizei Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten lediglich für kurze Zeiträume von wenigen Stunden an. Um Leerlauf zu verhindern, sehen sich die beauftragten Sicherheitsunternehmen offenbar dazu gezwungen, möglichst wenig Vollzeitbeschäftigte einzustellen und die Spitzen durch Teilzeitkräfte abzudecken. Konsequenz dieses Handelns sind für die betroffenen Mitarbeiter Einkommen, von denen sie bei einem Tariflohn von ca. 11 Euro und angesichts der Arbeit in wechselnden Schichten, welche die Aufnahme eines Zweitjobs erschweren, ihren Lebensunterhalt kaum bestreiten können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Liegen der Bundesregierung mittlerweile wissenschaftliche und medizinische Studien vor, welche eine Gesundheitsgefährdung durch die Millimeterstrahlung von Körperscannern nach der Bauart, wie sie in Hamburg eingesetzt werden, ausschließen, und wenn ja, welche?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BfS, der von Europäischer Kommission und ICNIRP festgelegte Grenzwert basiere auf wenigen wissenschaftlichen Studien und die „wenigen vorliegenden Untersuchungen im Frequenzbereich der Ganzkörperscanner, die mit Millimeter- oder Terahertzstrahlung arbeiten“ ließen „noch keine abschließende Bewertung aus Sicht des Strahlenschutzes zu“?

3

Wenn ja,

a) wie kommt die Bundesregierung zu ihrer in der oben genannten Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/3789) mitgeteilten Feststellung, von der „Millimeterwellentechnik der von der Bundespolizei getesteten Körperscanner geht keine Gesundheitsgefährdung aus“, wenn eine Gesundheitsgefährdung wissenschaftlich noch gar nicht ausgeschlossen wurde,

b) wieso weist sie Flugpassagiere, die sich freiwillig als Testpersonen in die Körperscanner begeben, nicht auf dieses mögliche Gesundheitsrisiko hin,

c) welche wissenschaftlichen und medizinischen Studien zur Untersuchung der Auswirkungen der Millimeterstrahlung durch Körperscanner auf den menschlichen Körper und zur Ermittlung von Grenzwerten hat die Bundesregierung in Auftrag gegeben oder gefördert, und welche wird sie zukünftig in Auftrag geben oder fördern?

4

Wenn nein (zu Frage 2), aufgrund welcher Studien oder Erkenntnisse geht die Bundesregierung davon aus, dass die Einschätzung des BfS bezüglich der Bewertbarkeit der Gesundheitsrisiken durch die Millimeterstrahlung von Körperscannern falsch ist?

5

Wie groß ist der Anteil der Millimeterstrahlung, dem das bedienende Personal ausgesetzt ist, bei einem Scanvorgang?

6

Wie viele Scanvorgänge führt eine Luftsicherheitsassistentin/ein Luftsicherheitsassistent pro Schicht im Durchschnitt durch?

7

Welche wissenschaftlichen Studien liegen der Bundesregierung vor oder sind ihr bekannt, in denen die Folgen einer regelmäßigen Exposition von Menschen zu künstlicher Millimeterstrahlung analysiert und bewertet wurden?

8

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um mögliche Beeinträchtigungen der Gesundheit von Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten zu vermeiden?

9

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die an den Körperscannern in Hamburg arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilweise gegen ihren Willen an den Kontrollpunkten eingesetzt werden?

10

Wie häufig hat im laufenden Jahr die Bundespolizei am Flughafen Hamburg bei privaten Sicherheitsdienstleistern Personal für wenige Stunden eingefordert (bitte aufschlüsseln nach 1-Stunden-, 2-Stunden-, 3-Stunden- und 4-Stunden-Einsätzen pro Monat)?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, dass an den Luftsicherheitskontrollen Personal privater Sicherheitsfirmen zum Teil über vier Stunden ohne eine Pause arbeitet, und sieht sie darin ein Sicherheitsrisiko?

Berlin, den 4. Mai 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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