Rückbau und Entsorgung des Thorium-Hochtemperatur-Reaktors Hamm-Uentrop und neue Subventionen hierfür
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Thorium-Hochtemperatur-Reaktor (THTR) Hamm-Uentrop wurde am 29. September 1988 nach nur gut einem Jahr Betriebszeit, auch noch unterbrochen von mehreren Stillständen, abgeschaltet und am 1. September 1989 endgültig stillgelegt. Damit ist dieser Reaktor der technisch und wirtschaftlich gescheiterte Versuch, den im Forschungszentrum Jülich entwickelten Kugelhaufenreaktor zur kommerziellen Stromproduktion weiterzuentwickeln.
Der THTR ist eines der größten technischen und finanziellen Desaster der deutschen Atomindustrie. Den Baukosten in Höhe von mindestens 2 Mrd. Euro und den Kosten für Stilllegung und sog. sicher eingeschlossenem Erhaltungsbetrieb in von ca. 400 Mio. Euro – im Wesentlichen finanziert von Bund und Land Nordrhein-Westfalen (NRW) – steht keinerlei Nutzen gegenüber. Im Gegenteil: Der sog. sichere Einschlussbetrieb kostet jährlich ca. 5 Mio. Euro. Mit einem Rückbau der Anlage soll frühestens im Jahr 2030 begonnen werden. Ein Gutachten der Betreibergesellschaft Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG), der die RWE Vertrieb AG als größter Gesellschafter neben anderen Energieunternehmen angehört, kommt zum Ergebnis, dass der Rückbau der Anlage nach heutiger Kostenschätzung weitere 347,1 Mio. Euro kosten wird. Selbst die atomfreundliche frühere schwarz-gelbe Landesregierung von NRW hält diese Kostenschätzung für „eher optimistisch“ (NRW Landtags-Vorlage 14/2173).
Hinzu kommen Vorausleistungen für die Kosten der Endlagerung in erheblichem Umfang. Ende 2009 ist die bisherige Finanzierungsvereinbarung für den THTR zwischen Bund, Land NRW und HKG ausgelaufen.
Aktuell liegt ein Vorschlag der EU-Kommission für einen Beschluss des Rates über die Aufrechterhaltung der Vergünstigungen nach dem Euratom-Vertrag „des gemeinsamen Unternehmens Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG)“ vor, den das Unternehmen seit dem 1. Januar 1974 innehat, zuletzt verlängert im Jahr 1999 für elf weitere Jahre. Ein entsprechender Antrag der HKG vom 26. April 2010 wird von der Bundesregierung unterstützt.
Der Status als „gemeinsames Unternehmen“ nach dem Euratom-Vertrag sieht erhebliche Steuervergünstigungen vor, so z. B. Grundsteuer, der Grunderwerbsteuer und der Gewerbeertragsteuer auf Zinsen. Die EU-Kommission befürwortet die Aufrechterhaltung der Vergünstigungen eines gemeinsamen Unternehmens bis 2017, u. a. weil bis dahin zwischen Bund, Land NRW und HKG eine Finanzierungsvereinbarung zum weiteren „sicheren Einschlussbetrieb“ geschlossen worden sein soll. Zur Begründung der Steuerprivilegien heißt es in der Vorlage der EU-Kommission u. a.:
„Nach Auffassung der HKG werden die aus der Aufrechterhaltung des sicheren Einschlusses (Einschlusszeit) und dem späteren Rückbau gewonnenen Erkenntnisse für die Kerntechnik in Europa und weltweit von großer Bedeutung sein. Dies umso mehr als mit den Arbeiten zur Generation IV auch die Hochtemperaturreaktortechnik wieder aufgegriffen werde und zu einem Gesamtbild (Lifecycle-Cost) auch die verschiedenen Phasen der Stilllegung gehörten.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Welche Kosten sind für Planung, Bau, Betrieb, Stilllegung, „sicheren Einschluss“, „sicher eingeschlossenen Erhaltungsbetrieb“, Zwischenlagerung, Vorleistungen für Endlagerung usw. des THTR Hamm-Uentrop bis heute angefallen und werden in Zukunft nach heutigem Erkenntnisstand noch anfallen (bitte aufschlüsseln nach den Kostenträgern Bund, Land NRW und Gesellschaftern der HKG)?
Welche der Bundesregierung bekannten Gutachten, Studien und Schätzungen zu den Kosten für Rückbau und Entsorgung des THTR wurden seit 2007 von wem und in wessen Auftrag erstellt?
Auf welche/welches davon stützt sich die Bundesregierung bei ihrer Antwort zu den zukünftigen Kosten zu Frage 1?
Hält die Bundesregierung die ermittelten Kosten in der von der HKG in Auftrag gegebenen Kostenstudie der Siempelkamp NIS Ingenieurgesellschaft mbH von 2007 für belastbar und realistisch oder nicht (bitte mit Begründung)?
Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen technischen Gutachten für den Rückbau und die Entsorgung des THTR, die nach wie vor Bestand haben?
Von wem und von wann stammen sie?
Mit welchen Instrumenten wird die Finanzierung des Rückbaus und der Entsorgung des THTR konkret bewerkstelligt (Treuhandfonds, Endlagervorausleistungsverordnung etc.)?
Wann wurde die Folgevereinbarung der 2009 ausgelaufenen Finanzierungvereinbarung zwischen Bund, Land NRW und HKG abgeschlossen?
In welcher Weise wurde der Deutsche Bundestag am Zustandekommen dieser Vereinbarung beteiligt?
Wurde die Folgevereinbarung vom Bundesrechnungshof geprüft, und falls ja, wann, und mit welchen wesentlichen Ergebnissen?
Welche konkreten Regelungen trifft diese Finanzierungsvereinbarung?
Welche Kostenbelastungen werden danach jeweils auf Bund, Land NRW und die Gesellschafter der HKG zukommen?
Bis wann gilt diese Vereinbarung, und welche Regelungen zur Kündigung wurden vereinbart?
Wurden Vereinbarungen zur Kostenübernahme für den Zeitraum nach Ablauf dieser Vereinbarung getroffen?
Wenn ja, welche, und in welcher Form wurden sie getroffen?
Erzielt die HKG Einnahmen?
Wenn ja, wodurch, in welcher Höhe, und wofür werden diese verwendet?
Über welche Vermögenswerte verfügt die HKG (bitte getrennt nach Sach- und Barvermögen)?
Wofür wurden bzw. werden die bisher kalkulierten 5 Mio. Euro Kosten pro Jahr für den „sicher eingeschlossenen Erhaltungsbetrieb“ ausgegeben?
Wie viel Personal beschäftigt die HKG und zu welchem Zweck?
Von welchem Zeitplan (Dauer des „sicher eingeschlossenen Erhaltungsbetriebes“, Planung, Beginn und vollständiger Abschluss des Rückbaus des THTR usw.) geht die Bundesregierung aus?
Welche konkreten Vergünstigungen ergeben sich für die HKG durch den Status „gemeinsames Unternehmen“ nach dem Euratom-Vertrag (bitte Auflistung aller Steuer- und sonstigen Privilegien)?
Welche Kosten spart die HKG hierdurch jährlich ein (bitte getrennt auflisten nach Steuerarten und sonstigen Privilegien)?
Welche Einnahmeausfälle entstehen hierdurch der öffentlichen Hand (bitte getrennt auflisten nach Bund, Land, betroffenen Kommune/n)?
In welcher Weise profitieren die Gesellschafter der HKG unmittelbar oder mittelbar durch den Status als „gemeinsames Unternehmen“ nach dem Euratom-Vertrag?
In welcher Weise sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Erkenntnisse aus dem „sicher eingeschlossenen Erhaltungsbetrieb“ und dem Rückbau der Anlage der „Kerntechnik in Europa und weltweit“ zu „Arbeiten zur Generation IV“, bei der auch „die Hochtemperaturtechnik wieder aufgegriffen werde“ (siehe Zitat aus dem Beschlussvorschlag der EU-Kommission 2011/0061 NLE) genutzt werden?
Für welche Hochtemperatur- bzw. Kugelhaufenreaktoren erwartet die Bundesregierung Erkenntnisse gemäß folgender Aussage aus dem o. g. Beschlussvorschlag der EU-Kommission: „Die besondere Konstellation der sicher eingeschlossenen Anlage ergebe die bisher einzigartige Gelegenheit, Daten und Kosten für einen „quasi-passiven“ sicheren Einschluss einer Anlage mit SBRB zu ermitteln. Dies gelte insbesondere für Energiekosten (u. a. Lüftung, Lufttrocknung), Betriebskosten, wiederkehrende Prüfungen und Reparaturen.“?
Für welche Hochtemperatur- bzw. Kugelhaufenreaktoren erwartet die Bundesregierung Erkenntnisse gemäß folgender Aussage aus dem o. g. Beschlussvorschlag der EU-Kommission: „Die HKG erwartet bei einem späteren Rückbau der Anlage wichtige Erkenntnisse von der Durchführung ferngesteuerter und manueller In-core-Rückbauarbeiten. Darüber hinaus würden das „Ausschälen“ der Innenfläche des SBRB (nicht alle Spannkabel sind eindeutig entspannbar) und die Demontage von 550 Mg radiologisch belasteten keramischen Einbauten innerhalb des SBRB neue Erkenntnisse für die Stilllegung von Hochtemperaturreaktoren bringen.“?
Welche mit dem AVR Jülich (Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich) und THTR Hamm-Uentrop vergleichbaren Kugelhaufenreaktoren waren bzw. sind weltweit mit jeweils welcher Leistung in Betrieb?
Wo gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung konkrete Neubauprojekte, die über den Status von Ankündigungen und allgemeine Planungen hinausgehen?
Warum soll der THTR Hamm-Uentrop erst nach dem Jahr 2030 zurückgebaut werden?
Wie begründet die Bundesregierung ihre folgende in o. g. Vorlage der EU-Kommission wiedergegebene Aussage angesichts der Tatsache, dass andere Atomanlagen in Deutschland heute schon rückgebaut werden: „Der THTR befindet sich seit 1989 in der Stilllegung mit dem Ziel, die Anlage nach einer längeren Phase des Sicheren Einschlusses (geplant sind 30 Jahre) vollständig zu beseitigen. Der Zeitpunkt der vollständigen Beseitigung ist unter anderem von der Verfügbarkeit eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle abhängig, was angesichts der unsicheren Zukunft von Gorleben zurzeit nicht absehbar ist.“?
Trifft es zu, dass angesichts der Strahlung in den nuklearen Teilen der Anlagen heute ein Rückbau mit vertretbarem technischen Aufwand nicht möglich ist, weshalb abgewartet werden muss, bis die Strahlung teilweise abgeklungen ist?
Welche Endlagerkapazitäten benötigen AVR Jülich und THTR für ihre Brennelemente und ihr radioaktives Reaktormaterial im Vergleich zu kommerziellen Siedewasser- oder Druckwasserreaktoren mit jeweils ähnlicher Leistung und Betriebszeit?