Haltung der Bundesregierung zur Tötung von Osama bin Laden
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Jens Petermann, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 1. Mai 2011 teilte US-Präsident Barack Obama in einer Rede an die Nation mit, dass der wegen Terrorismus weltweit gesuchte Gründer des al-Qaida- Netzwerkes Osama bin Laden durch ein US-Spezialkommando in einem Haus im pakistanischen Abbotabad getötet worden sei. Später erklärten US-Vertreter, Osama bin Laden sei unbewaffnet gewesen, habe aber Widerstand geleistet und sei daher von den Kommandosoldaten erschossen worden. Bei der Aktion sollen nach US-Angaben drei weitere Männer und eine Frau getötet worden sein. Die Leiche Osama bin Ladens sei anschließend von einem Flugzeugträger ins Meer geworfen worden.
Gegenüber der Presse erklärte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 2. Mai 2011 in einer persönlichen Stellungnahme, sie habe dem US-Präsidenten ihren „Respekt für diesen Erfolg und für diese gelungene Kommandoaktion mitgeteilt“. Auf Nachfrage eines Reporters, ob auch deutsche Sicherheitskräfte in der Lage sein sollten, mit gezielten Tötungen gegen „Terrorhäupter“ vorzugehen, antwortete die Bundeskanzlerin: „Ich bin heute erst einmal hier, um zu sagen: Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, bin Laden zu töten.“ (www.bundesregierung.de/nn_1272/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/ 2011/05/2011-05-02-merkel-osama-bin-laden.html).
Diese Äußerung wurde nicht nur von Seiten des Koalitionspartners FDP und der Opposition, sondern auch aus den Reihen der CDU/CSU, von Juristenverbänden und aus den Kirchen scharf kritisiert. „Das sind Rachegedanken, die man nicht hegen sollte, das ist Mittelalter“, erklärte CDU-Rechtsexperte Siegfried Kauder. „Aus christlicher Sicht ist es sicher nicht angemessen, Freude über die gezielte Tötung eines Menschen und dessen Tod zu äußern“, erklärte Unions- Fraktionsvize Ingrid Fischbach, die dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken angehört (www.abendblatt.de/politik/article1877675/Freude-ueber-bin-Ladens- Tod- Was-Angela-Merkel-wirklich-sagte.html). Zuvor hatte ein Sprecher von Papst Benedikt XVI bereits erklärt, der Tod eines Menschen sei für einen Christen niemals ein Grund zur Freude (www.taz.de/1/debatte/sonntazstreit/artikel/1/ darfman-seine-feinde-toeten/).
Die Neue Richtervereinigung in Berlin verurteilte „die beschämende, ausdrücklich und öffentlich ausgesprochene Freude“ seitens der Bundeskanzlerin, des Bundespräsidenten und des Bundesministers des Innern. „Osama bin Laden war einer der gewalttätigsten Verbrecher nach den Weltkriegen. Die Erklärung eines schmutzigen Krieges durch Terrororganisationen vermag es aber nicht zu legitimieren, auf derselben Ebene zu agieren. Wie jeder Verbrecher hätte er vor Gericht gestellt werden müssen. Dies ist ein Eckstein der Zivilisation“, so die Neue Richtervereinigung am 3. Mai 2011. (www.nrv-net.de/downloads_presse/ 135.pdf).
Die Bundeskanzlerin erklärte in ihrem Pressestatement „am 11. September 2001, als Tausende von unschuldigen Menschen ihr Leben verloren haben“ habe „der Kopf des Terrornetzwerks Al-Quaida“ gehandelt. Die US- Bundespolizei FBI fahndete nach Osama bin Laden auf ihrer Liste „Most wanted terrorists“ allerdings nur wegen der Anschläge auf US-Botschaften in Tanzania und Kenia im Jahr 1998, bei denen über 200 Menschen getötet wurden (www.fbi.gov/wanted/wanted_terrorists/usama-bin-laden/).
Laut FBI-Pressesprecher Rex Cob gäbe es keine Beweise für Osama bin Ladens Beteiligung an den Anschlägen vom 11. September 2001 in Washington und New York. So war Osama bin Laden wegen dieser Anschläge vom 11. September 2001 niemals angeklagt oder verurteilt worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wann und auf welche Weise hat die Bundesregierung vom Tod Osama bin Ladens erfahren?
a) Hat die Bundesregierung nachgeprüft oder Beweise vorgelegt bekommen, dass bei der US-Kommandoaktion in Abbotabad/Pakistan tatsächlich Osama bin Laden getötet wurde, und wenn ja, welche?
b) Wie verlief die Kommandokation Osama bin Ladens nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen?
c) Unter welchen Umständen wurde Osama bin Laden nach Kenntnis der Bundesregierung getötet?
d) Inwieweit war nach Kenntnis der Bundesregierung eine Verhaftung Osama bin Ladens überhaupt eine Option der Kommandoaktion?
e) Inwieweit handelt es sich nach Einschätzung der Bundesregierung um eine gezielte Tötung von Osama bin Laden?
f) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Status (Zivilisten, Militärs, „Kombattanten“), derzeitigen Verbleib und die Situation der anderen Personen, die sich während der Kommandoaktion in dem Gebäude aufhielten?
Inwieweit steht die Bundesregierung weiterhin hinter der Äußerung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel „Ich freue mich, dass es gelungen ist, bin Laden zu töten“?
a) Inwieweit sieht die Bundesregierung diese Äußerung im Einklang mit dem Grundgesetz, das die Würdigkeit des Menschen für unantastbar erklärt?
b) Inwieweit sieht die Bundesregierung diese Äußerung im Einklang mit dem geltenden deutschen Recht?
c) Inwieweit sieht die Bundesregierung in dieser Äußerung einen Widerspruch zu den Anstrengungen der Bundesregierung zur weltweiten Ächtung und Abschaffung der Todesstrafe?
d) Inwieweit sieht die Bundesregierung die Äußerung von Dr. Angela Merkel im Einklang mit einem christlichen Selbstverständnis?
e) In welchen Fällen ist nach Meinung der Bundesregierung Freude über den Tod eines Menschen gerechtfertigt?
Sieht die Bundesregierung das Vorgehen des US-Kommandos, das ohne Prozess oder Verurteilung zur Erschießung Osama bin Ladens und vier weiterer Personen auf pakistanischem Territorium führte, im Einklang mit dem internationalen Recht und dem Recht der USA sowie dem Recht Pakistans?
a) Wenn ja, wie und aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen und Auffassungen begründet die Bundesregierung die (völker-)rechtliche Legitimität der Tötung Osama bin Ladens?
b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Gratulation gegenüber der US-Regierung für die „gelungene Kommandoaktion“ und die Freude der Bundeskanzlerin über den Tod Osama bin Ladens?
c) Wenn nein, welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung in ihrem Verhältnis zu den USA zu ziehen?
d) Inwieweit schätzte die Bundesregierung Osama bin Laden als militärischen Gegner ein, dessen Erschießung als kriegerischer Akt legitim ist?
e) Falls die Bundesregierung eine rechtliche Würdigung der Tötung Osama bin Ladens nicht vornehmen will, weil sie womöglich keine detaillierten Kenntnisse über den genauen Handlungsablauf hat, wie rechtfertigt sie dann, dennoch Freude über die Tötung Osama bin Ladens zu äußern?
Liegen der Bundesregierung Beweise für eine Beteiligung Osama bin Ladens an Anstiftung, Vorbereitung, Planung oder Durchführung der Anschlägen vom 11. September 2001 in New York und Washington vor?
a) Wenn ja, um welche Beweise handelt es sich im Einzelnen?
b) Wenn ja, warum wurde Osama bin Laden nach Kenntnis der Bundesregierung für diese Anschläge bislang weder angeklagt noch verurteilt?
c) Wenn nein, wie erklärt die Bundesregierung dann Dr. Angela Merkels Behauptung, Osama bin Laden habe als „Kopf des Terrornetzwerks“ am 11. September 2001 gehandelt?
d) Welche Anschläge mit wie vielen Opfern liegen nach Kenntnis der Bundesregierung in der Verantwortung von Osama bin Laden (bitte einzeln aufzählen)?
Ist die Bundesregierung der Meinung, die gezielte Tötung von wegen Terrorismus gesuchten Personen sollte auch deutschen Sicherheitskräften im In- und Ausland ermöglicht werden?
a) Wenn ja, welche Rechtsgrundlage besteht für ein solches Vorgehen, bzw. welche Gesetze müssten dafür geändert werden?
b) Wenn ja, in welchen Fällen befrwortet die Bundesregierung ein solches Vorgehen deutscher Sicherheitskräfte?
c) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Zustimmung zur Tötung Osama bin Ladens?
Inwieweit ist die Bundesregierung der Meinung, US-Sicherheitskräfte sollten auch in Deutschland gegen Terrorverdächtige bzw. wegen Terrorismus gesuchte Personen mit gezielten Tötungen vorgehen?