Rolle von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern privater Unternehmen bei Einsätzen der Bundeswehr im Ausland
der Abgeordneten Agnes Malczak, Katja Keul, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Einem Video, das am 28. April 2011 auf der Webseite der Bundeswehr unter dem Titel „Heron hat alles im Blick“ eingestellt wurde, kann man entnehmen, dass zivile Techniker Aufgaben im Rahmen des Einsatzes der Aufklärungsdrohne in Afghanistan übernehmen. Welche Aufgaben genau die Zivilisten unter welchen – auch rechtlichen – Rahmenbedingungen übernehmen, geht aus dem Video aber nicht hervor. Entsprechend wirft dieses Video Fragen hinsichtlich der Aufgaben von zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Einsätzen der Bundeswehr im Ausland auf. Unklar ist auch, ob es sich um Angestellte der Bundeswehr oder eines privaten Unternehmens handelt. Dies wirft auch grundsätzlich Fragen hinsichtlich der Rolle von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern privater Firmen, die im Auftrag der Bundeswehr Aufgaben im Zusammenhang mit Einsätzen im Ausland übernehmen, auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Aufgaben übernehmen zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Einsatz der Aufklärungsdrohne Heron durch die Bundeswehr in Afghanistan?
a) Sind diese zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch direkt am Einsatz der Drohne für Aufklärungsflüge beteiligt, und wenn ja, in welcher Weise?
b) Aus welchen Gründen werden für diese Aufgaben zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt?
c) Sind diese zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Bundeswehr oder bei einem privaten Unternehmen angestellt?
d) Um wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handelt es sich, und – falls es sich nicht um Personal der Bundeswehr handelt – inwiefern wäre auch Personal der Bundeswehr in der Lage, diese Aufgaben wahrzunehmen?
In welchen Bereichen, die im Zusammenhang mit Einsätzen der Bundeswehr im Ausland stehen, zieht die Bundesregierung grundsätzlich die Beauftragung privater Unternehmen in Betracht?
a) In welchen Bereichen und aus welchen Gründen zieht sie eine solche Beauftragung privater Unternehmen grundsätzlich nicht in Betracht?
b) Welche Bereiche definiert das Bundesministerium der Verteidigung gegebenenfalls als insofern sicherheitsrelevant, als dass der Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern privater Unternehmen hier ausgeschlossen ist?
Zu welchem Zweck beschäftigt die Bundeswehr im Rahmen ihrer Auslandseinsätze welche privaten Unternehmen (jeweils seit wann, bzw. über welchen Zeitraum, welches Volumen, Personalumfang, wo genau)?
Inwiefern besteht aus Sicht der Bundeswehr ein erhöhtes Sicherheitsrisiko durch den Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern privater Unternehmen, insbesondere mit Blick auf das Arbeiten in sicherheitssensitiven Bereichen wie Aufklärung und der Verarbeitung von Aufklärungsinformationen?
Welchen rechtlichen Status haben die Angehörigen dieser privaten Unternehmen?
Wie sind Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern privater Unternehmen, die von der Bundeswehr im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen beauftragt werden, geregelt?
a) Welche Anforderungen stellt die Bundeswehr bezüglich der Absicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der durch sie beauftragten privaten Unternehmen im Falle einer Verletzung oder des Todes?
b) Wie stellt die Bundeswehr sicher, dass diese eingehalten werden?
a) Wie wird die Versorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Unternehmen im Einsatzland mit Gütern des täglichen Bedarfs gewährleistet?
b) Wer trägt für diese Versorgung welche Kosten?
Wie wird die Sicherheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von der Bundeswehr beauftragter privater Unternehmen im Einsatzland gewährleistet?
a) Inwiefern sind durch die Bundeswehr beauftragte private Unternehmen selbst für die Sicherheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einsatzgebieten der Bundeswehr zuständig?
b) Wer trägt die Kosten für den Schutz des Personals beauftragter privater Unternehmen in Einsatzgebieten der Bundeswehr (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Einsatzgebiet, Unternehmen, Aufgabenbereich, Zeitraum)?
c) Wo sind diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untergebracht?
d) Wenn ein Transport zwischen Unterkunft und Arbeitsplatz notwendig ist, wer übernimmt diesen Transport?
e) Inwiefern bewegen sich diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer Freizeit eigenständig im Umfeld ihrer Unterkunft?
f) Wenn sie in einem Camp der Bundeswehr untergebracht sind, sind sie dazu befugt, das Camp eigenständig zu verlassen?
a) Wie sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von durch die Bundeswehr beauftragten privaten Unternehmen im Einsatzland in die Befehlskette eingebunden?
b) Wer ist für die Dienstaufsicht verantwortlich?
Wie stellt die Bundeswehr sicher, dass sie die durch Privatunternehmen erbrachten Leistungen im Auslandseinsatz im Notfall (beispielsweise bei einem Ausfall des Unternehmens durch Streik oder Vertragsstreitigkeiten) auch autark durchführen kann?
a) Wurden inzwischen durch Zivilisten wahrgenommene Tätigkeiten im Auslandseinsatz zuvor durch Soldatinnen und Soldaten erbracht?
b) Falls ja, wann genau fand der Wechsel aus welchem Grund statt?
Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung die parlamentarische Kontrolle der Einsätze im Ausland durch die Übertragung von Aufgaben an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Unternehmen beeinträchtigt?
Plant die Bundesregierung das Parlament regelmäßig über Aufgaben und Rahmenbedingungen von zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen von Einsätzen der Bundeswehr im Ausland zu unterrichten, und wenn ja, auf welche Weise?
Inwiefern berührt nach Ansicht der Bundesregierung das Zurückgreifen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ziviler Unternehmen für Aufgaben im Rahmen von Einsätzen der Bundeswehr im Ausland die in den Mandaten des Deutschen Bundestages festgesetzten Obergrenzen?