[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6034
17. Wahlperiode 01. 06. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/5830 –
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: erstes Quartal 2011)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und -beamten entwickeln sich immer
mehr zu einem Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die Militärdoktrin der
Europäischen Union, die sogenannte Europäische Sicherheitsstrategie, sieht
ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h. auch
polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen.
Diese Entwicklung ist aus mehreren Gründen besorgniserregend.
So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen
Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu
verschwimmen. Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und
Krisengebieten, Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen
kommen. Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der
Polizei, bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der
Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen.
Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentarische
Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht einmal die
Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein
wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle entzogen.
Bedenklich ist dies vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs- und
Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr.
Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und -beamten. Auch für ihre
Entsendung ins Ausland ist keine Zustimmung des Deutschen Bundestages
erforderlich.
Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an
Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher
Polizisten im (EU-)Ausland auf Grundlage des Prümer Vertrages oder
bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle.
Mit einigem Unverständnis bewerten die Fragesteller die Tatsache, dass die
Bundesregierung auf die bisherigen einschlägigen Anfragen der Fraktion DIE
LINKE. keine Angaben zu sicherheitsrelevanten Vorfällen machen konnte oder Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Mai 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6034 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewollte, denen deutsche Polizeibeamte in ihren Missionen ausgesetzt waren.
Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE. gehört die Erfassung solcher Vorfälle
zur Sorgfaltspflicht der Bundesregierung.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit
den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September
2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008
(Bundestagsdrucksache16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/
11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli
2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009
(Bundestagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom
3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010
(Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/
3640) und vom 9. Februar 2011(Bundestagsdrucksache 17/4729). Zur
Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom 8.
Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache 16/
12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom 27.
November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2264), vom
3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom 25. November 2010
(Bundestagsdrucksache 17/3931) und vom 28. Februar 2011
(Bundestagsdrucksache 17/4939) verwiesen. Veränderungen werden ergänzend dargestellt.
1. An welchen bi- und multilateralen Missionen sind derzeit deutsche
Polizistinnen und Polizisten (bitte aufgliedern nach Bundesländern, Zugehörigkeit
zu Bundespolizei/Bundeskriminalamt – BKA) sowie Zollbeamtinnen und
-beamte beteiligt?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte aufgliedern nach Zugehörigkeit zu Bundesländern,
Bundespolizei, BKA u. a.) sowie Zollbeamtinnen und -beamte sind dabei
derzeit eingesetzt?
* Darin enthalten sind 22 zivile deutsche Expertinnen und Experten.
Stärken (Stand 14.02.2011)
UNMIK EUPM
EUMM
GEO UNMIL UNMIS UNAMID
EUPOL
COPPS
EU
BAM
Rafah
EU
BAM
MD/UA
GPPT
AFG
EUPOL
AFG EULEX
Bundespolizei 0 24 28 2 6 4 0 0 5 257 10* 10
BKA 0 22 20 0 0 0 0 0 0 222 21* 22
Zoll 0 20 20 0 0 0 0 1 7 220 20* 21
Länderpolizeien 1 27 27 3 1 1 1 0 0 122 15* 60
Gesamt 1 13 15 5 7 5 1 1 12 181 48* 73 362
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6034b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind
sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
Die in den Missionen der Vereinten Nationen (VN) und der Europäischen Union
(EU) eingesetzten Polizeivollzugbeamten (PVB) des Bundes und der Länder
sowie Zollbeamten nehmen die der internationalen Polizei und dem Zoll mit
Mandat zugewiesenen Aufgaben wahr. Der Einsatz der PVB sowie der Zollbeamten
liegt in der Verantwortung des Mandatgebers (VN/EU) und erfolgt nach dem
jeweiligen Bedarf innerhalb der Mission.
GPPT Afghanistan
Missionen Derzeitige Einsatzorte
UNMIK, Kosovo Gesamt Kosovo
UNMIL, Liberia Monrovia
UNMIS, Sudan Khartoum, Juba, Ed Damazin, Torit
UNAMID, Sudan El Fasher
EUMM, Georgien Tiflis, Zugdidi, Gori, Mtskheta
EUPOL AFG, Afghanistan Kabul, Mazar e Sharif, Kunduz, Feyzabad, Taloquan
EU BAM MD/UA, Moldau/Ukraine Odessa, Besarabaesca, Chisinau, Otach, Kotovsk
EULEX, Kosovo Gesamt Kosovo
EUPOL COPPS, Paläst. Autonomiegebiete West Bank
EU BAM Rafah, Ashkelon
EUPM BuH, Bosnien-Herzegowina Gesamt Bosnien-Herzegowina
Dt. bilaterales Polizeiberaterteam (German Police
Project Team – GPPT), Afghanistan
Kabul, Mazar e Sharif, Kunduz, Feyzabad
Ort Verwendung Anzahl
Kabul Administration 23
Akademie 30
Flughafen 26
Mazar e Sharif Administration 22
Trainer 55
Kunduz Administration 26
Trainer 12
Feyzabad Administration 25
Trainer 22
Drucksache 17/6034 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit?
d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind im ersten Quartal 2011
neu hinzugekommen (bitte rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber
und Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den
Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat
es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben?
Deutschland hat sich an keiner weiteren Mission beteiligt. Mandatsänderungen
in bestehenden Missionen hat es nicht gegeben.
e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein?
Mission Derzeitige Gesamtstärke
Polizei/Zoll
UNMIK, Kosovo 2228
UNMIL, Liberia 1 290
UNMIS, Sudan 2676
UNAMID, Sudan 2 938
EUPOL AFG, Afghanistan 2 180
EU BAM MD/UA, Moldau/Ukraine 2299
EULEX, Kosovo 1 111
EUPOL COPPS, Paläst. Autonomiegebiete 22 20
EU BAM Rafah 2 212
EUPM BuH, Bosnien-Herzegowina 2 290
EUMM, Georgien 2 274
Mission Derzeitiges Mandatsende
UNMIK, Kosovo offen
UNMIL, Liberia 30. September 2011
UNMIS, Sudan 9. Juli 2011
UNAMID, Sudan 31. Juli 2011
EUPOL AFG, Afghanistan 31. Mai 2013
EU BAM MD/UA, Moldau/Ukraine 1. Dezember 2011
EULEX, Kosovo 14. Juni 2012
EUPOL COPPS, Paläst. Autonomiegebiete 31. Dezember 2011
EU BAM Rafah 31. Dezember 2011
EUPM BuH, Bosnien-Herzegowina 31. Dezember 2011
EUMM, Georgien 14. September 2011
Dt. bilaterales Polizeiberaterteam (GPPT),
Afghanistan
offen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6034f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung
hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis
wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben und Zahlen
zu den einzelnen Missionen geben)?
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keine Veränderungen.
2. Wie viele der im Rahmen des German Police Project Teams in Afghanistan
eingesetzten deutschen Polizeibeamten sind Kurzeit- bzw. Langzeitexperten?
Aktuell sind 127 Kurzzeit- und 54 Langzeitexperten beim GPPT eingesetzt.
a) Wie viele Kurzzeitexperten waren insgesamt im Jahr 2011 in Afghanistan
eingesetzt, und wie lange war ihre durchschnittliche Aufenthaltsdauer?
Im Jahr 2011 waren insgesamt 173 Kurzzeitexperten im GPPT eingesetzt, wobei
die durchschnittliche Verwendungsdauer 4 Monate betrug.
b) Wie viele Langzeitexperten waren bislang im Jahr 2011 in Afghanistan
eingesetzt, und wie lange war ihre durchschnittliche Aufenthaltsdauer?
Im Jahr 2010 waren insgesamt 69 Langzeitexperten im GPPT eingesetzt, wobei
die durchschnittliche Verwendungsdauer 12 Monate betrug.
3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor bezüglich
sicherheitsrelevanter Vorfälle, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie
Zollbeamtinnen und -beamte im ersten Quartal 2011 involviert bzw. denen
sie ausgesetzt waren?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über sicherheitsrelevante
Vorfälle vor.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische
Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen
darstellen)?
Politische Lage:
European Union Border Assistance Mission to Moldova and Ukraine (EU BAM
Moldau)
Die bisherige Sicherheitslage in der Republik Moldau (MDA) bleibt nach den
Wahlen zu Parlament und Staatspräsident vom 28. November 2010 ruhig. Die
Republik Moldau bekennt sich zur Lösung des Transnistrienkonflikts auf
friedlichem Wege über Verhandlungen und hat einer Lösung des Konflikts auf
militärischem Wege eine klare Absage erteilt.
Die ukrainische Seite (UKR) entfernte am 15. November 2010 zwei ukrainische
Grenzblöcke zwischen den Ortschaften Mayaki (UKR) und Palanca (MDA).
Die Entscheidung war gefasst worden, nachdem eine ukrainische
Expertenkommission festgestellt hatte, dass die zwei Markierungen sich 120 m innerhalb
ukrainischen Gebiets befanden. Zwar war MDA über UKR-Vorhaben informiert
und eingeladen, die Entfernung der Grenzblöcke zu beobachten, jedoch nahm
kein Vertreter auf MDA-Seite teil. MDA hatte in der Joint UKR-MDA Border
Demarcation Commission (JUMCDB) die Position der UKR zurückgewiesen
und darauf bestanden, dass die Grenzlinie an besagter Stelle korrekt verlaufe.
EUBAM wurde über Vorfall informiert. Die Patrouille konnte Entfernung der
Drucksache 17/6034 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeukrainischen Grenzblöcke bestätigen. Beide Seiten haben sich auf JUMCDB-
Sitzung im Februar 2011 auf neue Position der Grenzblöcke verständigt. Im
Februar 2011 fand in Odessa ein von EUBAM organisierte Lehrgang zur
Korruptionsbekämpfung statt. Die Veranstaltung richtete sich speziell an Studenten
und thematisierte die Korruptionsproblematik in MDA und der UKR.
EUPOL/Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan)
Innerhalb des zivilen Wiederaufbaus Afghanistans messen die afghanische
Regierung und die internationale Gemeinschaft dem Aufbau und der Ausbildung
der Polizei eine zentrale Bedeutung zu. Ziel ist es, die Sicherheitsverantwortung
im Land schrittweise an funktionierende afghanische Institutionen zu
übertragen. Dazu leisten die Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan
(EUPOL) und das bilaterale deutsche Polizeiberaterteam (GPPT) wichtige
Beiträge. Die Sicherheitslage in Afghanistan bleibt weiterhin angespannt. Die seit
Jahren erkannte Zweiteilung in einen im Landesvergleich ruhigeren Norden und
Westen und einen deutlich unruhigeren Süden/Südwesten und Osten des Landes
(ca. 90 Prozent der Zwischenfälle), gilt weiterhin. Die Zahl der registrierten
sicherheitsrelevanten Zwischenfälle (SRZ) entwickelte sich in den Regionen
unterschiedlich und nahm in den ersten vier Monaten des Jahres 2011 im
Verhältnis zum Vorjahr insgesamt landesweit (Durchschnitt) um ca. 33 Prozent zu.
Diese Steigerungsrate ist jedoch geringer als in den Vorjahren. In weiten Teilen
des Landes gibt es dagegen erste Anzeichen für eine mögliche Trendwende.
Medienwirksame Anschläge sind allerdings weiterhin zu erwarten.
Schwerpunkte der Auseinandersetzung im Norden konzentrierten sich weiter
auf die Provinzen Kunduz, Baghlan und Faryab (Distrikt Ghormach).
Mission der Vereinten Nationen zur Übergangsverwaltung des Kosovo (UNMIK)/
Rechtsstaatlichkeitsmissionen der Europäischen Union (EULEX Kosovo)
UNMIK hat ihre exekutiven Aufgaben im Zoll- und Polizeibereich beendet, sie
sind zum Teil auf die Sicherheitsinstitutionen der Republik Kosovo und zum
Teil auf die europäische Rechtsstaatsmission EULEX übergegangen. Insgesamt
ist die Sicherheitslage in Kosovo stabil, einzelne und isolierte Zwischenfälle
können aber vor allem im Nordteil des Landes auch weiterhin nicht
ausgeschlossen werden.
Im Zusammenhang mit dem Besuch einer serbischen Delegation kam es am
12. Mai 2011 in Pristina zu gewalttätigen Protesten, die von der Kosovo-Polizei
aufgelöst wurden. Ein Einsatz von EULEX war nicht erforderlich.
United Nations Mission in Liberia (UNMIL)
Insgesamt hat der Friedensprozess seit Einrichtung von UNMIL Fortschritte
gemacht. Die politischen Verhältnisse in Liberia bleiben aber fragil, wie
gewalttätige Auseinandersetzungen mit ethnisch-religiösem Hintergrund Ende Februar
2011 im Norden Liberias gezeigt haben. Die für Herbst 2011 anstehenden
Parlaments- und Präsidentschaftswahlen werfen bereits ihre Schatten voraus. Nach
allgemeiner Einschätzung besteht derzeit aber nur ein geringes Risiko, dass die
VN-Mission in einen gewaltsamen Konflikt verwickelt werden könnte. Im
September 2009 wurde die Reduzierung der Truppenstärke von UNMIL um ca.
2 000 Soldaten bis Mai 2012 entschieden, der weitere Abbau soll erst nach den
Wahlen 2011 erfolgen. Die Polizeikomponente der Mission wird vorerst nicht
reduziert. Das UNMIL-Mandat wurde einstimmig durch den VN-Sicherheitsrat
bis zum 30. September 2011 verlängert. Aufgrund der angespannten politischen
Lage in Côte d’Ivoire hat der Sicherheitsrat seit November 2010 die temporäre
Aufstockung der VN-Friedensmission UNOCI (United Nations Operation in
Côte d’Ivoire) durch einige Truppen von UNMIL autorisiert. Die
Polizeikomponente ist von dieser Maßnahme nicht betroffen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6034African Union/United Nations Mission in Darfur (UNAMID)/
United Nations Mission in Sudan (UNMIS)
Die Lage in Darfur ist weiterhin instabil. Unter katarischer Vermittlung
verhandeln die Regierung der Republik Sudan und der Zusammenschluss von
Rebellengruppen Liberation and Justice Movement (LJM) sowie das Justice and
Equality Movement JEM in Doha über ein Friedensabkommen für Darfur. Die
Rebellengruppe Sudan Liberation Army (SLA) verweigert sich einer Teilnahme
an den Friedensgesprächen Immer wieder aufflammende bewaffnete
Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und Rebellen sowie eine hohe
Bedrohung durch bewaffnete Banditen erschweren die humanitäre Lage der
dortigen Bevölkerung. Auch die Mission der Vereinten Nationen und der
Afrikanischen Union in Darfur (UNAMID) ist davon betroffen.
Die Sicherheitslage im Einsatzgebiet der Mission der Vereinten Nationen im
Sudan (UNMIS) im Südsudan ist teilweise angespannt, insbesondere wegen
immer wieder aufflammender tribaler Konflikte und bewaffneter Rebellionen.
Das Referendum über die Unabhängigkeit des Südsudan verlief friedlich und
erfolgreich. UNMIS kommt zusätzlich eine wesentliche Rolle bei der Sicherung
der umstrittenen Region Abyei zu.
European Union Police Mission for the Palestinian Territories Coordinating
Office for Palestinian Police Support (EUPOL COPPS)/EUBAM
(Palästinensische Autonomiegebiete)
Innerhalb des Westjordanlandes besteht weiterhin grundsätzlich
uneingeschränkte Bewegungsfreiheit für Angehörige der Polizeimission. Die
Auswirkungen der israelischen Besatzung und sporadisch eskalierende Spannungen
zwischen Hamas und Fatah prägen den Alltag. Missionsangehörige sind
aufgefordert, Orte gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen Israelis und
Palästinensern bzw. zwischen den palästinensischen Fraktionen zu meiden. Darüber
hinausgehende spezifische Risiken bestehen für die Polizeimission nicht.
Für den Gazastreifen gilt eine Reisewarnung. Seit dem Ende der israelischen
Militäroffensive am 18. Januar 2009 herrscht im Gazastreifen eine fragile
Waffenruhe. Diese Waffenruhe wird immer wieder und in unterschiedlicher
Intensität durch Raketen- und Mörserbeschuss aus dem Gazastreifen gebrochen,
worauf die israelischen Streitkräfte in der Regel mit Luftangriffen gegen
Schmuggeltunnel entlang der ägyptischen Grenze oder Ziele im Gazastreifen antworten.
Eine Gefährdung durch mögliche Kampfhandlungen und Entführungen
westlicher Ausländer sind ebenfalls nicht auszuschließen.
Im Zusammenhang mit der Zukunft der Mission EUBAM Rafah, deren Mandat
am 18. Mai 2011 im schriftlichen Verfahren bis 31. Dezember 2011 verlängert
wurde, wird auf EU-Ebene gegenwärtig die Zusammenlegung beider Missionen
zum Jahresende diskutiert.
Infolge der Einigung zwischen Fatah und Hamas zur Bildung einer
gemeinsamen Regierung, kündigte der ägyptische Außenminister am 28. April 2011
öffentlich die dauerhafte und vollständige Wiedereröffnung des Grenzüberganges
Rafah an, die auch den Import und Export von Gütern umfassen soll.
Das Ratssekretariat schätzt, dass für eine stabile Versorgung des Gazastreifens
täglich bis zu 800 LKW die Grenzen überqueren müssten.
European Union Monitoring Mission in Georgia EUMM GEO
Nach wie vor kommt es zu einzelnen Zwischenfällen an den
Verwaltungsgrenzen zu Abchasien und Südossetien. Zwischenfälle an der Verwaltungsgrenze zu
Abchasien stehen häufig im Zusammenhang mit Versuchen von Zivilisten, die
Verwaltungsgrenze zu überwinden. Die Lage ist ruhig, aber nicht stabil.
Drucksache 17/6034 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeMilitärische Lage:
Es sind keine Veränderungen bei den Bewertungen zur militärischen
Gefährdungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in denen auch die
Bundeswehr eingesetzt ist, eingetreten.
5. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und -beamte des BKA halten sich derzeit
in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und -orte sowie die
zugehörige Zahl von Beamtinnen/Beamten angeben)?
Aktuell sind 65 Verbindungsbeamte des BKA an 53 Standorten in 50 Staaten
gemäß nachfolgender Übersicht eingesetzt:
Land Ort Anzahl Land Ort Anzahl
Afghanistan Kabul 2 Niederlande Den Haag 1
Ägypten Kairo 1 Österreich Wien 1
Albanien Tirana 1 Pakistan Islamabad 1
Algerien Algier 1 Panama Panama-City 1
Argentinien Buenos Aires 1 Peru Lima 1
Australien Canberra 1 Polen Warschau 2
Brasilien Brasilia 1 Polen Danzig 1
Brasilien Sao Paulo 1 Portugal Lissabon 1
Bulgarien Sofia 1 Rumänien Bukarest 2
China Peking 1 Russische Föderation Moskau 2
Dominikanische Republik Santo Domingo 1 Saudi Arabien Riad 1
Frankreich Paris 2 Schweden Stockholm 1
Ghana Accra 1 Serbien Belgrad 1
Griechenland Athen 1 Spanien Madrid 2
Großbritannien London 2 Südafrika Pretoria 1
Indien Neu Delhi 1 Tadschikistan Duschanbe 1
Italien Rom 2 Thailand Bangkok 2
Jemen Sanaa 1 Tschechische Republik Prag 1
Jordanien Amman 1 Türkei Istanbul 1
Kenia Nairobi 2 Türkei Ankara 1
Kolumbien Bogotá 2 Ukraine Kiew 1
Kosovo Pristina 1 USA Washington 2
Kroatien Zagreb 1 Usbekistan Taschkent 1
Lettland Riga 1 Venezuela Caracas 1
Libanon Beirut 1 Vereinigte Arabische
Emirate
Abu Dhabi 1
Marokko Rabat 1 Weißrussland Minsk 1
Mexiko Mexiko-City 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/60346. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als
a) Dokumentenberater,
Aktuell befinden sich 30 PVB der Bundespolizei als Dokumentenberater im
Einsatz.
b) Sicherheitsbeamte,
Aktuell befinden sich 15 PVB der Bundespolizei gemäß folgender Übersicht als
Sicherheitsbeamte im Einsatz:
c) grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
Aktuell sind 23 Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei in
22 Ländern eingesetzt:
d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und -ort sowie
die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob sie
vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden)?
Aktuell befinden sich 3 PVB der Bundespolizei als Grenzpolizeiliche
Unterstützungsbeamte Ausland in Griechenland (Athen, Igoumenistsa und Patras) im
Einsatz.
Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl
Kenia, Nairobi 1 Türkei, Ankara 1
Afghanistan, Kabul 1 Usbekistan, Taschkent 1
Vereinigte Staaten von Amerika, Washington D. C. 1 Indonesien, Jakarta 1
Indien, Neu Delhi 1 Pakistan, Islamabad 1
Brasilien, Rio de Janeiro 1 Ghana, Accra 1
Saudi Arabien, Riad 1 Ägypten, Kairo 1
Russland, Moskau 1 Iran, Teheran 1
China, Peking 1
Land Anzahl Land Anzahl
Spanien 1 Ungarn 1
Frankreich 2 Slowakei 1
Niederlande 1 Serbien 1
Schweiz 1 Rumänien 1
Italien 1 Bulgarien 1
Österreich 1 Griechenland 1
Kroatien 1 Türkei 1
Tschechische Republik 1 Russland 1
Polen 1 Georgien 1
Litauen 1 China 1
Ukraine 1 Weißrussland 1
Drucksache 17/6034 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im ersten Quartal 2011 im
Rahmen der „Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen“ (FRONTEX) eingesetzt
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen, und an
welchen Standorten,
Es erfolgten keine Einsätze von Dokumentenberatern bei FRONTEX-Einsätzen.
b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
Es waren 12 PVB der Bundespolizei gemäß folgender Übersicht in der
Warschauer Zentrale im Einsatz:
c) als Teilnehmer von Operationen zur Überwachung und Kontrolle der
Außengrenzen, die deutsches Gerät aus der FRONTEX-„Toolbox“
bedienen (bitte mit Einsatzstandort und jeweiligem Tätigkeitsprofil),
Im ersten Quartal 2011 fand kein Einsatz von deutschem Gerät aus dem
Zentralregister CRATE statt.
d) als Mitglied der „Rapid Border Intervention Teams“ (RABIT),
Es wurden 49 PVB im Rahmen des RABIT in Griechenland eingesetzt.
e) und welche Melde- und Berichtswege zwischen diesen Beamten und
deren deutscher Führungsstelle bestehen für die einzelnen operativen
Bereiche?
Nach Abschluss des Einsatzes erfolgt ein Bericht an das
Bundespolizeipräsidium und zu FRONTEX. Bei besonderen Anlässen erfolgen
Erkenntnismeldungen.
8. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt im
Rahmen von FRONTEX eingesetzt
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen, und an
welchen Standorten,
Es erfolgen keine Einsätze von Dokumentenberatern im Rahmen von
FRONTEX-Einsätzen.
Funktion Anzahl
Head of Operation Division 1
Horizontal Coordinator (Operations Division) 1
Training Unit 1
Risk Analysis Unit (Operative Auswertung) 2
Pooled Resources 2
Air Border Sector 1
Return Operations Sector 1
Sea Border Sector 2
Situation Centre 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/6034b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
In der Warschauer Zentrale sind derzeit 12 PVB der Bundespolizei gemäß
folgender Übersicht im Einsatz:
c) als Teilnehmer von Operationen zur Überwachung und Kontrolle der
Außengrenzen, die deutsches Gerät aus der FRONTEX-„Toolbox“
bedienen (bitte mit Einsatzstandort und jeweiligem Tätigkeitsprofil),
Derzeit findet kein Einsatz mit deutschem Gerät aus dem Zentralregister
CRATE statt.
d) als Mitglied von RABIT?
Aktuell werden keine PVB im Rahmen eines RABIT eingesetzt.
9. An welchen weiteren internationalen Einsätzen, auf Grundlage des Prümer
Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen die
sogenannte Nacheile) haben deutsche Polizisten im Jahr 2011 teilgenommen?
a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in
welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben/Dienststellen usw. die deutschen
Polizeikräfte eingesetzt waren)?
b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze?
c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach
Länderpolizeien/Bundespolizei/BKA angeben)?
d) Von wem ging das Ersuchen aus?
e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur
Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?
f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden
jeweils mitgeführt?
Eine zusammengeführte statistische Erfassung aller im Ausland eingesetzten
Polizisten des Bundes und der Länder wird nicht geführt. In diesem
Zusammenhang wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/5081 verwiesen.
Funktion Anzahl
Head of Operation Division 1
Horizontal Coordinator (Operations Division) 1
Training Unit 1
Risk Analysis Unit (Operative Auswertung) 2
Pooled Resources 2
Return Operations Sector 2
Sea Border Sector 1
Situation Centre 2
Drucksache 17/6034 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte
haben deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte im ersten Quartal 2011
durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits
abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte angeben)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Seit der letzten
Kleinen Anfrage auf Bundestagdrucksache 17/4729 sind folgende Maßnahmen
der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe im ersten Quartal 2011 durchgeführt
worden:
Bundeskriminalamt
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation
in Euro
Ort
Indonesien Terrorismusbekämpfung 24.01.–28.01.2011 Lehrgang 16 000 Semerang
Jemen Erster Angriff auf einem
Schiff
29.01.–06.02.2011 Lehrgang 26 000 Aden
Palästinensische
Autonomiegebiete
Rauschgiftbekämpfung 13.02.–11.03.2011 Lehrgang 22 000 Ramallah
Liberia Rauschgiftbekämpfung 18.02.–27.02.2011 Lehrgang 20 000 Monrovia
Ukraine Rauschgiftbekämpfung 22.02.–24.02.2011 Lehrgang 15 000 Kiew
Indonesien Verhandlungen in Fällen
von Geiselnahmen und
Entführungen
07.03.–19.03.2011 Lehrgang 14 000 Semerang
Kosovo, Türkei,
Albanien,
Montenegro,
Bulgarien
Rauschgiftbekämpfung 09.03.–11.03.2011 Gem. Übung OSZE Pristina
u. a.
Dominikanische
Republik
Rauschgiftbekämpfung 08.04.–17.04.2011 Lehrgang 28 000 Santo
Domingo
Tadschikistan Terrorismusbekämpfung 11.04.–15.04.2011 Lehrgang 28 000 Duschanbe
Kroatien VP(Vertrauensperson)-
Führung
03.05.–05.05.2011 Lehrgang 26 000 Valbandon
Bundespolizei
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation
in Euro
Ort
Russland Besuch von Experten
der BPOLAK der BPOL
bei den Moskauer und
Golizyner Grenzinstituten
des FSB RUS mit dem Ziel
des
Erfahrungsaustausches im Bereich der
AuF von Grenzpolizisten
16.02.–19.02.2011 Ausbildung 23 000 Moskau,
Golyzin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/6034Aufgrund des größeren Umfangs des Engagements in den Ländern Afghanistan
und Saudi-Arabien werden diesbezüglich zu o. a. Tabelle nachfolgende
Antworten gegeben:
a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden/finden
sie statt?
1. Afghanistan (GPPT)
Kriminalpolizeiliche Fortbildung, verbandspolizeiliche Fortbildung, Sprach-
und Computerkurse, polizeiliche Grundausbildung und Wahlhelferausbildung
im Rahmen polizeilicher Grundbefähigungen. Die Aus- und Fortbildungen
wurden in den Polizeitrainingszentren Mazar-e Sharif, Kunduz und Feyzabad
durchgeführt. Darüber hinaus wurden Schulungen im Rahmen „Training on the job“
am Flughafen Kabul durchgeführt. Weiterhin unterstützt ein
Polizeimentorenteam die Ausbildungsgänge des vergleichbar mittleren und gehobenen Dienstes
der afghanischen Polizei an der Nationalen Polizeiakademie in Kabul. Im
Rahmen des Focused District Development Programms sind derzeit 8
Polizeimentorenteams in 20 Distrikten in den Provinzen Balkh und Badakhshan tätig.
2. Saudi-Arabien
Das Engagement der Bundespolizei im Projekt zur Modernisierung des
saudiarabischen Grenzschutzes erfolgt bis auf weiteres lediglich in der Nordregion
des Landes (ArAr, Al Shouba).
Bundespolizei
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation
in Euro
Ort
Ukraine Arbeitsbesprechung von
Lehrkräften d.
Nationalakademie des Staatlichen
Grenzdienstes
der UKR a. d. BPOLAK
21.02.–25.02.2011 Ausbildung 23 000 Lübeck
Belarus Schulung belarussischer
Experten im Bereich der
Risikoanalyse
21.02.–25.02.2011 Ausbildung 22 200 Belarus
China Hospitation von Experten
für Grenzkontrolle und
Grenzangelegenheiten,
Urkundenspezialisten
sowie Experten für
Rückführungsmaßnahmen vom
Flughafen Frankfurt am
Main in China
28.03.–01.04.2011 Ausbildung 12 000 Peking
Bosnien und
Herzegowina
Evaluierungsbesuch zur
Umsetzung der MKÜ-
Konzeption
28.03.–29.03.2011 Ausbildung 22 500 Bosnien
Albanien Schulung
Urkundenfälschung, Grundlehrgang
10.01.–12.01.2011 Ausbildung 23 000 Tirana
Albanien Schulung
Urkundenfälschung, Aufbaulehrgang
21.02.–25.02.2011 Ausbildung 23 000 Tirana
Drucksache 17/6034 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Was sind die Ziele der Maßnahmen, über welchen Zeitraum erstrecken
sie sich?
1. Afghanistan (GPPT)
Ziel ist nach wie vor die Ausbildung und damit der Aufbau einer stabilen, nach
rechtsstaatlichen Grundsätzen orientiert handelnden afghanischen Polizei.
2. Saudi-Arabien
Ziel ist es, die Kompetenzen der Angehörigen des saudi-arabischen
Grenzschutzes zu erweitern. Dazu wird das Vorgehen bei Standardmaßnahmen im Rahmen
der Grenzüberwachung sowie die Methodik von Führungs- und
Entscheidungsprozessen vermittelt; Menschenrechte und rechtstaatliche Grundsätze gehören
zu den Kursinhalten.
c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde/wird
welche Art der Ausbildung gewährt?
1. Afghanistan (GPPT)
Im ersten Quartal 2011 wurden 43 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und
1 685 Trainees von deutschen Polizisten ausgebildet. Mit Stand 23. Mai 2011
werden zudem in neun laufenden Ausbildungen 596 afghanische Polizisten
durch 61 deutsche Trainer und 54 afghanische Trainer aus- und fortgebildet.
2. Saudi-Arabien
Im ersten Quartal 2011 wurden 11 Angehörige des saudischen Grenzschutzes zu
Multiplikatoren im Rahmen eines Trainer Course ausgebildet.
Insgesamt haben bis zum 17. Mai 2011 372 Lehrgangsteilnehmer die
verschiedenen Kurse durchlaufen.
d) Worin bestanden/bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der
deutschen Polizeibeamtinnen und -beamten, und in welchen Stäben,
Einrichtungen und sonstigen Stellen waren/sind sie vertreten?
1. Afghanistan (GPPT)
Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 1b und 1c verwiesen.
2. Saudi-Arabien
e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte waren jeweils an
den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen
detailliert ausweisen)?
1. Afghanistan (GPPT)
Auf die Antwort zu Frage 10c wird verwiesen.
Verwendung Anzahl
Projektleitung 23
Trainer 18
Administration 10
Leiter Außenstelle 24
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/60342. Saudi-Arabien
Insgesamt wurden 35 Angehörige der BPOL (Stand 4. April 2011) in dem
Projekt vor Ort verwendet. Zur konzeptionellen Vorbereitung und Koordination der
Maßnahmen werden derzeit ein Projektbüro in Riad mit 10 Beamten und zwei
Außenstellen im Norden des Landes mit jeweils 2 Beamten betrieben. Die Zahl
der temporär zu entsendenden Trainer ist abhängig von der Zahl der parallel
laufenden Kurse und variiert zwischen fünf und 15.
f) Welche Kosten entstanden/entstehen der Bundesrepublik Deutschland
für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln
wurden diese bestritten?
1. Afghanistan (GPPT)
Die Kosten werden aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts (Stabilitätspakt
Afghanistan) beglichen und sind aufgrund der noch laufenden Maßnahmen
derzeit nicht detailliert zu beziffern.
2. Saudi-Arabien
Die auslandsbedingten Mehrkosten trägt das saudi-arabische Innenministerium.
11. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind
für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür
entstehen, und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden
(bitte nach dem Schema der vorangegangenen Frage beantworten)?
Bundeskriminalamt
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation
in Euro
Ort
Tadschikistan Kfz-Kriminalität 16.05.–27.05.2011 Lehrgang 28 000 Duschanbe
Dominikanische
Republik
Verhandlungen in Fällen
von Geiselnahmen und
Entführungen
23.05.–03.06.2011 Lehrgang 28 000 Santo
Domingo
Ukraine Operative Analyse 24.05.–31.05.2011 Lehrgang 26 000 Kiew
Indonesien Terrorismusbekämpfung 06.06.–10.06.2011 Lehrgang 12 000 Semerang
Nigeria Schulung Beratergruppe 06.06.–10.06.2011 Lehrgang 10 000 n. n.
Ghana Operative Analyse 14.06.–21.06.2011 Lehrgang 10 000 n. n.
Kolumbien Operative Technik 27.06.–01.07.2011 Lehrgang 20 000 Bogota
Bundespolizei
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation
in Euro
Ort
Serbien Seminar zur Risiko- und
Kriminalitätsanalyse
23.05.–27.05.2011 Ausbildung 22 500 Belgrad
Serbien Schulungsmaßnahmen
im Erkennen von
Urkundenfälschungen
06.06.–10.06.2011 Ausbildung 22 500 Belgrad
Drucksache 17/6034 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundespolizei
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation
in Euro
Ort
Montenegro Aufgabenwahrnehmung
Flughafen und
Urkundenschulung
09.05.–13.05.2011 Ausbildung 22 000 Tivat/
MNE
Montenegro Schulung bzgl. der
Aufgabenwahrnehmung
zur Überwachung der
Küstengrenzen,
internationales Seerecht
06.06.–10.06.2011 Ausbildung 22 000 MNE
Montenegro Theoretische und
praktische Einweisung bzgl.
der
Kompensationsmaßnahmen nach Wegfall
der Grenzkontrollen/
Landgrenze
11.04.–14.04.2011 Ausbildung 23 000
Deutschland
China Hospitation einer
Delegation des Aviation
Security Bureau in
Deutschland zum
Thema: Luftsicherheit/
Kontrollkonzeption
16.05.–20.05.2011 Ausbildung 22 000
Deutschland
China Hospitation einer
Delegation der BPOLD Bad
Bramstedt bei der
Shanghai Border Control
Division Workshop mit Border
Control Department zur
Erarbeitung einer
Konzeption zum Schutz
gefährdeter Objekte
08.05.–13.05.2011 Ausbildung 12 000 Shanghai
Russland Arbeitsaufenthalt von
Experten des BPOLP bei
der Regionalen
Grenzschutzverwaltung des FSB
RUS für das Gebiet der
Winterolympiade 2014
mit dem Ziel der Analyse
möglicher Reisewege und
gegebener
Unterstützungsmöglichkeiten.
04.06.–10.06.2011 Ausbildung 22 500 Russland
Russland Besuch der
Expertengruppe des Zentrums für
Sonderaufgaben des FSB
Russlands bei der GSG 9
zur Teilnahme an der
„Combat Team
Conference“
04.06.–11.06.2011 Ausbildung 23 000
Deutschland
Ukraine Seminar zur Maritimen
Aus- u. Fortbildung
06.06.–10.06.2011 Ausbildung 23 000
Deutschland
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/6034GPPT und Saudi Arabien
Es ist vorgesehen, in den in der Antwort zu Frage 10a genannten Bereichen
weiter aus- und fortzubilden. Zu den Kosten wird auf die Antwort zu Frage 10f
verwiesen.
12. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und
Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und -beamte im Ausland eingesetzt, und
welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und -orten
sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern/BKA/Bundespolizei aufgliedern)?
PVB der BPOL sind im Hausordnungs- und Objektschutzdienst in folgenden
Ländern eingesetzt:
Bundespolizei
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation
in Euro
Ort
Ukraine Schulung von Kadetten
der Nationalakademie des
Staatlichen Grenzdienstes
der UKR bei der BPOLAK
08.04.–15.04.2011 Ausbildung 12 000
Deutschland
Aserbaidschan Ausbildung für
Grenzdienst AZE:
8 Angehörige der
Küstenwache/Bootsbesatzung
Schiffssicherung/
Rettungstraining/SAR
22.05.–25.05.2011 Ausbildung 10 000
Deutschland
Einsatzort Einsatzland Einsatzort Einsatzland
Abidjan Côte d’Ivoire Kinshasa Kongo
Addis Abeba Äthiopien Kiew Ukraine
Alexandria Ägypten Kuwait Kuwait
Algier Algerien Lagos Nigeria
Almaty Kasachstan London Vereinigtes Königreich
Amman Jordanien Madrid Spanien
Ankara Türkei Maskat Oman
Astana Kasachstan Mexiko-Stadt Mexiko
Athen Griechenland Minsk Belarus
Bagdad Irak Moskau Russland
Baku Aserbaidschan New Delhi Indien
Bamako Mali New York Vereinigte Staaten von Amerika
Bangkok Thailand Nouakchott Mauretanien
Beirut Libanon Ouagadougou Burkina Faso
Belgrad Serbien Paris Frankreich
Bischkek Kirgisistan Peking China
Bogota Kolumbien Pjöngjang Korea, Demokratische Volksrepublik
Brasilia Brasilien Prag Tschechische Republik
Drucksache 17/6034 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundespolizei setzt zudem Polizeibeamte für den Personenschutz an den
deutschen Auslandsvertretungen in Kabul und Bagdad ein.
Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der
OSZE, der Vereinten Nationen, und den daraus resultierenden Vereinbarungen
(z. B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) finden in Form von
Verwaltungszusammenarbeitsprojekten (z. B. Twinning), kleineren Projekten (z. B.
TAIEX) oder Einzelmaßnahmen, auch Auslandseinsätze von deutschen
Zollbeamtinnen und -beamten statt. Diese dienen ausschließlich dem Aufbau von
zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in den begünstigten Ländern. Zudem
sind 17 Zollverbindungsbeamte in Ländern eingesetzt, mit denen eine enge
zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird.
Außerhalb der Bereiche der internationalen Polizeimissionen und der
polizeilichen Ausbildungshilfe halten sich Beamte des BKA anlassbezogen und
temporär insbesondere im Rahmen von Ermittlungsverfahren, Entführungslagen
sowie zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes im Ausland
auf.
Einsatzort Einsatzland Einsatzort Einsatzland
Brüssel Belgien Pristina Kosovo
Budapest Ungarn Ramallah Palästinensische Autonomiegebiete
Bukarest Rumänien Riad Saudi-Arabien
Chisinau Moldau Rom Italien
Colombo Sri Lanka Sanaa Jemen
Dakar Senegal Sarajewo Bosnien und Herzegowina
Damaskus Syrien Skopje Mazedonien
Doha Katar Sofia Bulgarien
Erbil Irak St. Petersburg Russland
Eriwan Armenien Taschkent Usbekistan
Genf Schweiz Teheran Iran
Hanoi Vietnam Tel Aviv Israel
Harare Simbabwe Tiflis Georgien
Havanna Kuba Tirana Albanien
Hurghada Ägypten Tokio Japan
Islamabad Pakistan Tripolis Libyen
Istanbul Türkei Tunis Tunesien
Izmir Türkei Warschau Polen
Jakarta Indonesien Washington Vereinigte Staaten von Amerika
Kabul Afghanistan Wien Österreich
Kairo Ägypten Zagreb Kroatien
Khartum Sudan
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]