Die Europäisch-Iranische Handelsbank und die deutsche Handelspolitik gegenüber dem Iran
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Agnes Malczak, Omid Nouripour, Kerstin Müller (Köln), Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Ute Koczy, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Iranische Banken werden mit den UN-Sicherheitsratsresolutionen 1737 (2006), 1803 (2008) und 1929 (2010) immer stärker in das Sanktionsregime wegen der iranischen Verstöße gegen den Nichtverbreitungsvertrag aufgenommen. Die Europäisch-Iranische Handelsbank AG (EIHB) ist, spätestens seit den Sanktionen gegen die Bank Melli Iran aus dem Juni 2008, einer der wenigen verbliebenen finanziellen Verbindungswege für die iranische Wirtschaft nach Deutschland und Europa. Ihre Bedeutung für den europäisch-iranischen Handel, und damit auch für die Finanzierung des iranischen Regimes ist in den letzten Jahren beständig gestiegen, da fast alle anderen Finanzinstitutionen ihr Irangeschäft entweder aufgegeben haben oder mit Sanktionen belegt wurden. Die Bundesregierung hat jedoch Maßnahmen gegen die Bank stets abgelehnt,
- auch nachdem sie im Jahr 2008, unmittelbar nach der Sanktionierung der Bank Melli Iran, eine zweite Filiale im Iran eröffnete (vgl. Pressemitteilung von Germany Trade & Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH vom 27. Juni 2008),
- auch nachdem im Rat der EU im Sommer 2010 der Antrag auf Sanktionen gegen die EIHB gestellt wurde und damit mindestens ein EU-Ratsmitglied evtl. Sanktionen gegen die Bank für rechtssicher hielt (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 9. September 2010, S. 17: „USA gehen gegen Hamburger Bank vor“),
- auch nachdem das amerikanische Finanzministerium Sanktionen gegen die Hamburger Bank beschlossen hatte, und damit klar wurde, dass der wichtigste Verbündete der Bundesrepublik Deutschland anscheinend über Beweise gegen die Bank verfügte (vgl. Pressemitteilung TG-847 vom 7. September 2010).
Dies wurde stets damit begründet, dass man die Bank genau überwache und keine entsprechenden Hinweise auf eine Verwicklung der EIHB mit dem iranischen Atomprogramm habe. Die gleichen Argumente wurden auch im Falle der indisch-iranischen Öltransaktionen vorgebracht. Die Abwicklung dieser Transaktion durch die EIHB wurde von der Bundesregierung in Abstimmung mit der Deutschen Bundesbank Anfang dieses Jahres gebilligt, obwohl in der Sicherheitsratsresolution 1929 auf eine mögliche Verwendung der iranischen Öleinnahmen für das Nuklearprogramm hingewiesen wird.
Drucksache 17/5851 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm April 2011 revidierte die Bundesregierung ihre Position plötzlich. Diesem abrupten Wandel war eine breite öffentliche Berichterstattung über die Genehmigung des Iran-Indien-Geschäfts vorausgegangen. Zudem wurde über eine mögliche Verknüpfung der Genehmigung der Transaktionen mit der Freilassung der deutschen Journalisten der „Bild am Sonntag“ berichtet.
Der Umgang mit der EIHB steht darüber hinaus im weiteren Kontext der deutschen Handelspolitik mit Iran, denn er hat Implikationen für die Zukunft der europäisch-iranischen Geschäftsbeziehungen. Wenn weiterhin der Handel mit Iran stattfinden soll, dann müssen dessen Strukturen nun justiert werden, eine klare politische Haltung bezogen und wirksame Kontrollmechanismen mit Hinblick auf die Einhaltung des Nichtverbreitungsvertrags und der Wahrung der Menschenrechte eingesetzt werden. Dazu gehört auch eine Evaluation der bisherigen Sanktionspolitik.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle der EIHB im europäisch-iranischen Handel ein?
Mit welchen Mitteln ist die Bundesregierung der Aufforderung aus Absatz 10 der UN-Sicherheitsratsresolution 1803 (2008) gefolgt, erhöhte Wachsamkeit gegenüber iranischen Banken in Europa walten zu lassen?
a) Wie überwacht die deutsche Finanzaufsicht BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) die Transaktionen der Niederlassungen der EIHB in Teheran und Kish?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerungen von Beamten der deutschen Finanzaufsicht, wonach eine Kontrolle der Teheraner Aktivitäten der EIHB nicht ausreichend möglich sind (vgl. Wall Street Journal vom 12. April 2011: „Germany Rebuffs U.S. Calls to Shut Iran Bank“)?
Welche Gründe haben die Bundesregierung im EU-Ministerrat im vergangenen Juni dazu bewogen, die Aufnahme der EIHB auf die Schwarze Liste der EU zu verhindern (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 9. September 2010, S. 17: „USA gehen gegen Hamburger Bank vor“)?
a) Welche zusätzlichen Kontrollmaßnahmen hat die Bundesregierung nach der Listung der EIHB durch das amerikanische Finanzministerium im September 2010 ergriffen?
b) Welcher Art waren die in der Antwort auf die Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 17/5422 des Abgeordneten Rolf Mützenich „zusätzliche Kontrollmaßnahmen“ gegen die EIHB angegebenen Maßnahmen? Was hat die Bundesregierung dazu veranlasst, sie zu treffen? Wann sind sie in Kraft getreten und welche Konsequenzen haben sich daraus ergeben?
a) Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus der Feststellung einer „potential connection between Iran’s revenues derived from its energy sector and the funding of Iran’s proliferation-sensitive nuclear activities“ in der Sicherheitsratsresolution 1929 (2010) getroffen?
b) Wieso hat die Bundesregierung trotz dieser möglichen Verbindung der Abwicklung indischer Zahlungen an den Iran über die Deutsche Bundesbank und die EIHB zugestimmt?
a) Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu bewogen, sich kurzfristig und erst nachdem sowohl die Deutsche Bundesbank als auch andere EU-Partner dies erneut einforderten (vgl. Handelsblatt vom 6. April 2011: „Iran-Bank soll auf die Schwarze Liste“), nun doch für eine Listung der EIHB einzusetzen?
b) Welche neuen Fakten und Erkenntnisse waren ausschlaggebend für eine neue Einschätzung der EIHB durch die Bundesregierung, und wann waren diese Tatsachen der Bundesregierung bekannt?
a) Wie schätzt die Bundesregierung die Befürchtung deutscher Unternehmen ein, dass bei einer Listung der EIHB deutsche Firmen Forderungen gegenüber iranischen Handelspartnern nicht mehr geltend machen könnten (vgl. FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 6. April 2011: „Regierung legt Iran-Geschäft trocken“)?
b) Erwartet die Bundesregierung Regressforderungen deutscher Unternehmen angesichts der bevorstehenden Listungen, und wenn ja, in welcher Höhe?
Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über die Geschäftsverhältnisse weiterer deutscher Banken mit durch UN-Sanktionen belegten iranische Banken, wie sie vom ehemaligen Analysten des US-Finanzministeriums, Avi Jorisch, angedeutet wurden (vgl. Wall Street Journal vom 19. Juli 2010: „Small Bank in Germany Tied to Iran Nuclear Effort“)?
Welche weiteren Banken in Deutschland und Europa, neben der nun bald sanktionierten EIHB, lösen noch sogenannte Akkreditive aus dem Iran ein, also Zahlungsverpflichtungen iranischer Kunden gegenüber deutschen Lieferanten?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, allein oder im Rahmen der EU, um der Verlagerung der Finanzströme zugunsten des iranischen Atomprogramms, die bisher über die EIHB geleitet wurden, auf andere deutsche oder europäische Finanzinstitutionen vorzubeugen?
a) Wie wirkt sich die deutsche und internationale Sanktionspolitik gegenüber dem Iran in Hinblick auf die beabsichtigte Verhaltensänderung des Regimes in der Atompolitik aus?
b) Inwiefern hat die Sanktionspolitik bislang zur Lösung des Atomkonflikts beigetragen?
c) Welche Kausalzusammenhänge legt die Bundesregierung dieser Einschätzung zugrunde?
a) Was wurde unternommen, um möglichen kontraproduktiven Auswirkungen der Sanktionen vorzubeugen?
b) Gibt es Beispiele für kontraproduktive Auswirkungen der deutschen und internationalen Sanktionspolitik?
a) Führt die Bundesregierung eine Evaluation der Wirkung und Folgen der durchgeführten Sanktionen durch?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn ja, mit welchen Methoden und unter Verwendung welcher Kriterien?
d) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Inwiefern plant die Bundesregierung die aus ihren eigenen Reihen als „halbherzig“ bezeichneten Iran-Sanktionen zu erweitern (vgl. die Aussage des CDU-Außenpolitikers Philipp Mißfelder, Handelsblatt vom 28. März 2011: „Sanktionspolitik: Der Westen und sein angespanntes Verhältnis zu dem Regime in Teheran“)?
Inwiefern werden bei der Umsetzung der Sanktionen mögliche negative Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung geprüft, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um solche zu vermeiden?
Welche Auswirkungen hatten die Sanktionen bisher auf die Lebensbedingungen der Zivilbevölkerung im Iran, und auf welche Grundlage stützt sich die Bundesregierung bei ihrer Einschätzung?
Welche Reaktionen hat die bisherige Sanktionspolitik im Iran hervorgerufen (bitte insbesondere auf Reaktion der Bevölkerung, Zivilgesellschaft, der Oppositionsbewegung und von Menschenrechtsgruppen eingehen)?
a) Wie hat sich die deutsche und internationale Sanktionspolitik bislang auf die Menschenrechtslage im Iran ausgewirkt?
b) Welche Rolle spielen die massiven Menschenrechtsverstöße im Iran und die Verwicklungen der auch wirtschaftlich bedeutsamen Revolutionsgarden in diese Vorgänge für die Entwicklung der deutschen Sanktionspolitik gegenüber dem Iran?
a) Welche Perspektiven sieht die Bundesregierung für den deutsch-iranischen Handel, der durch die bevorstehende Listung der EIHB deutlich erschwert wird?
b) Hält die Bundesregierung die umfangreichen deutschen Handelsbeziehungen mit dem Iran angesichts der iranischen Menschenrechtsverletzungen, der Drohungen gegen Israel und der Verstöße gegen die Regeln des Nichtverbreitungsvertrags weiterhin für wünschenswert?
Wie lässt sich das Zögern der Bundesregierung bei der Sanktionierung der EIHB mit dem feierlichen Bekenntnis der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vor der Knesset am 18. März 2008 verbinden, die Sicherheit Israels sei für sie niemals verhandelbar, wenn nach den Hinweisen aus dem US-Finanzministerium (siehe oben zitierte Pressemitteilung) gleichzeitig zu befürchten stand, dass die Gelder, die über die EIHB in den Iran flossen, auch der Entwicklung von Waffen dienten, mit denen der Iran Israel bedroht?
a) Welche Schritte wurden seit der am 15. April 2011 bekannt gewordenen Entscheidung zur Listung der EIHB (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 15. April 2011, „Iranische Bank kommt auf schwarze Liste“) von der Bundesregierung national und im europäischen Rahmen unternommen?
b) Wann steht eine Entscheidung im EU-Rat zur Listung der Bank an?
c) Welche konkreten Wirkungen hat diese Listung zur Folge, und zu welchem Zeitpunkt werden diese eintreten?
d) Welche Folgen hat die Listung für deutsche Anleger (ggf. differenziert nach verschiedenen Anlegergruppen)?