Herkunft des Urans in deutschen Atomkraftwerken
der Abgeordneten Ute Koczy, Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Viola von Cramon-Taubadel, Oliver Krischer, Dorothea Steiner, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, Birgitt Bender, Dr. Thomas Gambke, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Ingrid Nestle, Omid Nouripour, Dr. Hermann Ott, Brigitte Pothmer, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Christine Scheel, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Deutschland ist von Uranimporten abhängig. Der Abbau von Uran ist äußerst gefährlich und bringt massive Risiken für Mensch und Umwelt mit sich. In vielen Abbaugebieten werden Menschenrechte missachtet und massive und langanhaltende Umweltverschmutzungen billigend in Kauf genommen. Viele der uranexportierenden Staaten sind aufgrund von Problemen in der Regierungsführung und von Korruption nicht in der Lage, eine effektive Einhaltung bestehender Gesetze und Auflagen zum Schutz von Mensch und Umwelt zu garantieren. Darüber hinaus fehlt in vielen Staaten eine entsprechende Umweltgesetzgebung. So gibt es beispielsweise häufig keine Strahlenschutzgesetze oder bestehende Gesetze werden nicht umgesetzt. Atombehörden fehlen bzw. sind nicht unabhängig. Kritikerinnen und Kritiker werden eingeschüchtert, zum Teil sogar verhaftet und vor Gericht gestellt. 75 Prozent der weltweiten Uranvorräte liegen in Regionen, in denen indigene Bevölkerungsgruppen leben. Uranbergbau zerstört ihre Lebensgrundlagen und ihre Kultur, ihre heiligen Stätten und auf viele Generationen hinaus ihre Gesundheit. Auf und um Abraumhalden bleiben 80 Prozent der ursprünglichen radioaktiven Strahlung erhalten. Uran gelangt durch Inhalation von verseuchter Luft oder durch verseuchtes Trinkwasser in den menschlichen Körper und kann verschiedene Arten von Krebs und Bluterkrankungen verursachen. Diese Gesundheitsschädigungen sind Menschenrechtsverletzungen. Die Arbeiterinnen und Arbeiter vor Ort und die Bewohnerinnen und Bewohner naheliegender Dörfer werden diesen Menschenrechtsverletzungen in unverantwortlicher Weise ausgesetzt.
Die Herkunft des in deutschen Atomkraftwerken verwendeten Urans nach Ursprungsländern und Minen bzw. Bergwerken wird bislang allerdings nicht offengelegt. Klarheit und Transparenz in Bezug auf die Herkunft des Urans sind jedoch dringend notwendig. Gerade im Hinblick auf die aktuelle Debatte zum Atomausstieg darf die Herkunft des Urans nicht außer Acht gelassen werden. Als Importeur kann Deutschland nicht aus der Verantwortung für die Schäden und Gefahren vor Ort entlassen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Welche Informationen liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Herkunft des in Deutschland verwendeten Urans seit dem Jahr 2000 vor (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Kraftwerken, Minen, Uranförderländern, Weiterverarbeitungsländern und Lieferketten, Liefermengen sowie Lieferunternehmen)?
Falls der Bundesregierung diese Informationen nicht vorliegen:
a) Warum verfügt sie nicht über diese Informationen?
b) Wie begründet die Bundesregierung, dass sie sich nicht darum bemüht hat, diese Informationen zu erhalten?
c) Was wird die Bundesregierung in der Zukunft unternehmen, um diese Informationen zu erhalten?
d) Welchen uranimportierenden und atomstromproduzierenden Ländern liegen diese Informationen vor?
Wie hoch ist der Anteil der einzelnen Uranförderländer bzw. Minen an der Uranversorgung Deutschlands seit dem Jahr 2000?
In welchem Umfang importiert Deutschland Uran aus Kasachstan (bitte aufschlüsseln nach Menge und Jahr seit dem Jahr 2000), und welcher Anteil des von Russland nach Deutschland importierten Urans stammt aus Kasachstan (bitte aufschlüsseln nach Menge, Anteil an den Importen aus Russland und Jahr, seit dem Jahr 2000)?
In welchem Umfang ist Deutschland von Uranimporten abhängig?
Welche ökologischen, sozialen, gesundheitlichen und menschenrechtlichen Probleme und Gefährdungen sind im Zusammenhang mit Uranabbau für Beschäftigte und die lokale Bevölkerung sowie Natur und Umwelt nach Informationen, die der Bundesregierung vorliegen, prinzipiell möglich, und wie bewertet die Bundesregierung diese Informationen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit, gute Regierungsführung und Menschenrechte in Staaten, die Uran exportieren?
Welche Informationen hat die Bundesregierung im Hinblick auf die ökologischen, sozialen, gesundheitlichen und menschenrechtlichen Auswirkungen des Uranabbaus in den Minen und Uranförderländer, aus denen das in Deutschland verwendete Uran stammt?
Welche ökologischen, sozialen, menschen- und arbeitsrechtlichen Kriterien und Standards hält die Bundesregierung in den Abbauländern für notwendig, und welche Kriterien und Standards gelten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Minen und Uranförderländern, aus denen das in Deutschland verwendete Uran stammt?
Wie schätzt die Bundesregierung die Einhaltung und Kontrolle der am 13. September 2007 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Deklaration der Rechte indigener Völker im Kontext des Uranabbaus ein, insbesondere in den Uranförderländern, aus denen das in Deutschland verwendete Uran stammt?
Wie schätzt die Bundesregierung die Respektierung des Free, Prior and Informed Consent, wie in der ILO-Konvention 169 (ILO: Internationale Arbeitsorganisation) vorgesehen, in den Uranabbaugebieten ein und insbesondere in den Uranförderländern, aus denen das in Deutschland verwendete Uran stammt?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Kriterien, welche die deutschen Kraftwerksbetreiber für das in ihren Werken verwendete Uran für den Abbau des Urans anlegen, wie schätzt sie diese Kriterien ein im Hinblick auf ihre Verbindlichkeit und die Kopplung an internationale Standards einerseits sowie im Hinblick auf eine unabhängige Kontrolle und Überprüfung andererseits?
Welche Standards gelten im Hinblick auf das nach Deutschland und in die EU importierte Uran, und wie bewertet die Bundesregierung diese? Plant die Bundesregierung Schritte, diese Standards zu erhöhen? Wenn ja, welche sind dies konkret? Wenn nein, warum ist dies aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich?
Inwiefern thematisiert die Bundesregierung im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern, die Uran abbauen bzw. dies planen, den Uranabbau, und inwiefern setzt sich die Bundesregierung für den Schutz der in den Uranabbaugebieten aktiven Zivilgesellschaft ein?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die radioaktiven Tailings der Uranminen, aus denen das in Deutschland verwendete Uran stammt?
Welche deutschen Firmen und Firmen mit Sitz oder Niederlassungen in Deutschland sowie welche deutschen Institutionen, Universitäten, Ministerien etc. führten seit dem Jahr 2000 Uranexplorationen durch bzw. waren daran beteiligt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Explorationsgebieten, Ländern, Projekten)?
Wie hoch waren, nach Jahren und Projekten aufgeschlüsselt, Zuschüsse oder Kredite des Bundes und der Länder zu diesen Explorationen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor in Bezug auf eine deutsche Beteiligung an Explorationsvorhaben in Tansania?
a) In welcher Form war bzw. ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) involviert?
b) Im Falle von entsprechenden Aktivitäten der BGR, was war bzw. ist das Ziel der Beteiligung der BGR, was sind die Ergebnisse der Explorationen, und wie ist die BGR aktuell beteiligt, bzw. ist geplant, dass die BGR weiterhin involviert ist?
c) War bzw. ist das deutsche Unternehmen Uranerzbergbau GmbH in die Explorationen involviert?
d) Falls ja, in welcher Form, und in welchem Zeitraum?
e) Was sind die aktuellen Aktivitäten und Eigentümerstrukturen der Uranerzbergbau GmbH?
Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung in Bezug auf die geplante Uranförderung in Mali?
Warum bezeichnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Uran als „quasi einheimische Energie“ (vgl. www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Energietraeger/uran-kernenergie,did=156140.html), obwohl dargelegt wird, dass die Veredelung des Urans in Deutschland stattfindet, die Förderung des Urans aber in anderen Ländern getätigt wird?
In welchen Ländern wird das Uran gewonnen, das in der Urananreicherungsanlage Gronau angereichert wird?
In welche Atomkraftwerke wird das in der Urananreicherungsanlage Gronau angereicherte Uran geliefert?
Welchen Anteil am deutschen, europäischen und weltweiten Bedarf an Uran für Atomkraftwerke erzeugt die Urananreicherungsanlage Gronau?
Wie lange reichen nach Einschätzung der Bundesregierung die in Deutschland gelagerten Uranvorräte und Brennstäbe, um die Atomkraftwerke in Deutschland zu betreiben?
Wie kommt das BMWi zu der Einschätzung, dass die Uranreserven in überwiegend politisch stabilen Regionen liegen (vgl. www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Energietraeger/uran-kernenergie,did=156140.html) angesichts der Tatsache, dass große Mengen von Uran in Niger abgebaut werden, und damit in einem Land, das mehrere Staatsstreiche hinter sich hat und derzeit von einer Militärregierung regiert wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des Uranmarktes kurz, mittel- und langfristig in Bezug auf Produktion, Bedarf, Preise, Abbaugebiete/Länder?
Wie schätzt die Bundesregierung die mittel- und langfristige Versorgungslage mit Uran ein, und welche Entwicklung sieht sie für die Sicherheit der Versorgung der deutschen Atomwirtschaft mit Uranbrennstoff?
Wann wird nach Einschätzung der Bundesregierung die weltweite Nachfrage nach Uran das Angebot übersteigen?
Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Verknappung der Uranvorräte die künftige Rolle der Atomkraft in der weltweiten Energieversorgung?
Inwiefern bezieht die Bundesregierung im Rahmen der aktuellen Atomdebatte die Herkunft des in Deutschland verwendeten Urans mit ein, bzw. inwiefern plant sie dies zu tun?
Haben sich die von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel eingesetzten Kommissionen über die Zukunft der Energieversorgung Deutschlands mit der Herkunft des in Deutschland verwendeten Urans beschäftigt, bzw. werden sie dies tun? Wenn nein, warum nicht?
Welche Kosten sind durch die Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetrieben in Sachsen und Thüringen entstanden, und wer hat die Kosten getragen (bitte nach Jahren und Kostenträgern aufschlüsseln)?
In welchem Verhältnis stehen die Kosten für Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung verglichen mit den Gewinnen, die durch die Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetriebe in Sachsen und Thüringen insgesamt erwirtschaftet wurden?
Sind der Bundesregierung Berechnungen bekannt, in denen die Gewinne durch Uranförderung mit den Kosten für Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung gegenübergestellt werden?
Wer ist für die Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Uranminen in den Förderländern, aus denen Deutschland Uran bezieht, verantwortlich?
Trägt Deutschland Sorge dafür, dass die Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Uranminen nicht von den oft ohnehin armen Förderländern getragen wird? Wie wird dies sichergestellt?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen nicht die Förderbetriebe die Kosten für die Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Uranminen getragen haben, sondern diese von den Förderländern getragen werden mussten bzw. diese gar nicht stattfand?