Anwendung von Onlinedurchsuchungen
der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Anfang Mai 2010 fragte die Fraktion DIE LINKE. nach dem aktuellen Stand von durchgeführten Onlinedurchsuchungen in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Inkrafttreten des neuen Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) und der darin enthaltenen Onlinedurchsuchung am 1. Januar 2009. Ziel des Gesetzes sollte die „Verbesserung der Möglichkeiten bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ sein, wie es im Antragstext des am 12. November 2008 im Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetzesentwurfs (Bundestagsdrucksache 16/9588) hieß. Obwohl das Bundeskriminalamt (BKA) und der damalige Bundesminister des Innern Dr. Wolfgang Schäuble die Maßnahme als unverzichtbar bezeichneten, teilte die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/1814 am 21. Mai 2010, also eineinhalb Jahre nach der Einführung der Onlinedurchsuchung, mit, das BKA habe noch keine Onlinedurchsuchung durchgeführt. Über die Anzahl der vom Bundesnachrichtendienst (BND) durchgeführten Onlinedurchsuchungen wollte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die oben genannte Kleine Anfrage keine Angaben machen, obwohl die Nennung der reinen Anzahl keine Aufklärung von Methoden des BND zulassen würde. Auch nach einer Beschwerde über die Verweigerung einer Antwort sah die Bundesregierung offenbar keinen Anlass, das Fragerecht des Parlaments anzuerkennen und auf die Frage zu antworten.
Laut einer Meldung auf „SPIEGEL ONLINE“ vom 30. April 2011 hat das BKA im Vorfeld der Festnahmen von drei terrorverdächtigen Personen in Düsseldorf Onlinedurchsuchungen sowie eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) durchgeführt. Der Präsident des BKA Jörg Ziercke teilte laut einer Meldung der „nachrichtenagentur dapd“ vom 30. April 2011 mit, das BKA sei den Verdächtigen nach „umfangreichen, monatelangen Überwachungsmaßnahmen“ auf die Spur gekommen. In einer Meldung der Agentur „AFP“ vom 3. Mai 2011 heißt es, die deutschen Sicherheitsbehörden hätten einen Hinweis aus den USA bekommen, nach dem ein Verdächtiger sich in einem Ausbildungslager in Afghanistan aufgehalten haben soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Hat das BKA auf den Rechnern, die von den in Düsseldorf verhafteten Terrorverdächtigen genutzt wurden, Onlinedurchsuchungen durchgeführt?
Wurde die damalige Bundeskanzlerin ...?
a) Wenn ja, wurden die entscheidenden Hinweise, die zum Haftbefehl gegen die drei Terrorverdächtigen geführt haben, durch die Onlinedurchsuchungen gewonnen?
b) Wenn ja (zu Frage 1), wäre eine Festnahme der Verdächtigen ohne über die Onlinedurchsuchung gewonnene Erkenntnisse nicht möglich gewesen?
Wie oft hat das Bundeskriminalamt im Zeitraum vom 1. Mai 2010 bis heute Onlinedurchsuchungen durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach Monat, Zahl der betroffenen Personen, Anzahl und Dauer der Maßnahmen, Gründe der richterlichen Anordnung)?
Wie oft wurden seit dem 1. Mai 2010 richterliche Genehmigungen zur Onlinedurchsuchung beantragt, und in wie vielen Fällen wurden diese erteilt?
In wie vielen Fällen wurden aus Onlinedurchsuchungen gewonnene Erkenntnisse als Beweismittel in Gerichtsverfahren verwendet?
In wie vielen Fällen führten Gerichtsverfahren, in denen aus Onlinedurchsuchungen gewonnene Erkenntnisse als Beweis verwendet wurden, zu einer Verurteilung der angeklagten Person?
In wie vielen Fällen erfolgte aufgrund der durch eine Onlinedurchsuchung gewonnenen Beweise eine Verurteilung der von der Maßnahme unmittelbar betroffenen Person für Straftaten, deren Tatbestand den für die Genehmigung dieser Maßnahme erforderlichen Rechtsgüterschutz bezweckt?
In wie vielen Fällen erfolgte aufgrund der durch eine Onlinedurchsuchung gewonnenen Beweise eine Verurteilung der von der Maßnahme unmittelbar betroffenen Person für Straftaten, die tatbestandlich nicht von den Voraussetzungen für die Genehmigung einer solchen Maßnahme erfasst sind?
In wie vielen Fällen und innerhalb welchen Zeitraumes wurden die betroffenen Personen nach der Beendigung einer Onlinedurchsuchung oder -überwachungsmaßnahme benachrichtigt?
In wie vielen Fällen wurde eine gerichtliche Zustimmung zur Zurückstellung der Benachrichtigung beantragt, und wie vielen Anträgen auf Zurückstellung wurde stattgegeben?
Wie oft haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche Länderpolizeien Onlinedurchsuchungen durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach betroffenen Personen, Anzahl und Dauer der Maßnahmen, Gründe der richterlichen Anordnung)?
Welche Bundesländer haben bis heute ihre Polizeigesetze an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 27. Februar 2008 (1 BVR 370/07) zur Genehmigung einer Onlinedurchsuchung angepasst?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die bis heute angefallenen Kosten für technische Mittel zur Durchführung von Onlinedurchsuchungen, für Personalkosten im Zuge der Entwicklung und der Einsatzbereitschaft der Mittel und die seit dem 1. Januar 2009 beim BKA angefallenen Mehrausgaben für die Onlinedurchsuchung?
Wie viele Onlinedurchsuchungen hat der Bundesnachrichtendienst seit dem 1. Januar 2008 auf welcher rechtlichen Grundlage vorgenommen?
Wenn die Bundesregierung Frage 13 erneut nicht beantworten will, in welcher Weise ist der Bundesnachrichtendienst von der Aufklärung seiner operativen Fähigkeiten und Methoden bedroht, wenn die reine Anzahl der von ihm getätigten Onlinedurchsuchungen bekannt würde?