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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Gewährleistungen der Gleichstellung von Frauen im Richterdienst

Von Frauen besetzte Richterstellen nach Instanzen in den Gerichtszweigen, geringer Frauenanteil in den Obergerichten bei hohem Frauenanteil an den Sozialgerichten, Beförderungen, Gleichstellungsbeauftragte, Bewertung betr. Bundesgleichstellungsgesetz<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

06.06.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/587418. 05. 2011

Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen im Richterdienst

der Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Jerzy Montag, Monika Lazar, Katja Dörner, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Memet Kilic, Hans-Christian Ströbele, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Anteil der Frauen, die das erste sowie das zweite juristische Staatsexamen erfolgreich absolvieren, ist seit mehreren Jahren nahezu genauso hoch wie der der Männer. Im Jahr 2001 legten 47,99 Prozent Studentinnen das erste juristische Staatsexamen ab. Die Quote der erfolgreichen Referendarinnen belief sich auf 45,32 Prozent (Bundesministerium der Justiz, Ausbildungsstatistik 2001). Bis 2008 stieg der Anteil der Frauen in der juristischen Ausbildung leicht an. So lag der Anteil der Jurastudentinnen 2008 bei 51 Prozent, der der Referendarinnen bei 51,8 Prozent (Bundesministerium der Justiz, Ausbildungsstatistik 2008). Der Anteil der Richterinnen an den Amtsgerichten lag im Jahr 2010 bei 41,8 Prozent (Bundesamt für Justiz, Personalstand der Amtsgerichte, Stand vom 1. Juli 2010).

Um so mehr verwundert es, dass der Frauenanteil in der höheren Richterschaft weiterhin gering bleibt. Das Gleiche gilt für alle Instanzen bei den Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeiten.

2009 waren 35,6 Prozent der Richterstellen an Landgerichten mit einer Frau besetzt (Bundesamt für Justiz, Personalstand der Landgerichte, Stand vom 1. Juli 2010), an Oberlandesgerichten waren es im Bundesdurchschnitt im gleichen Jahr 29,9 Prozent (Bundesamt für Justiz, Personalstand der Oberlandesgerichte, Stand vom 1. Juli 2010). Außerdem sind unter den 24 Präsidenten der Oberlandesgerichte derzeit nur fünf Frauen. Auch beim Bundesgerichtshof stellt sich die Situation in vergleichbarer Weise dar. 2009 waren 13 der 52 am Bundesgerichtshof tätigen Richter Frauen, d. h. der Frauenanteil lag bei 25 Prozent (Bundesamt für Justiz, Bundesgerichtshof, Zusammenstellung des Personalbestandes, Stand vom 16. Juni 2010).

An den Sozialgerichten zeichnet sich eine Konzentration der Richterinnen ab. Der Anteil von Richterinnen bei den Sozialgerichten einschließlich aller Instanzen liegt bei 40,39 Prozent im Jahr 2008 (Bundesamt für Justiz, Gesamtstatistik der Anzahl der Richter, Staatsanwälte und Vertreter des öffentlichen Interesses in der Rechtspflege, Stand vom 30. Oktober 2009).

Bei den Finanz- und Verwaltungsgerichten fällt dagegen der Anteil der Richterstellen, die mit einer Frau besetzt sind, geringer aus. Er beläuft sich 2008 bei den Finanzgerichten auf 25,2 Prozent und bei den Verwaltungsgerichten auf 29,5 Prozent (Bundesamt für Justiz, Gesamtstatistik der Anzahl der Richter, Staatsanwälte und Vertreter des öffentlichen Interesses in der Rechtspflege, Stand vom 30. Oktober 2009).

Bei den Arbeitsgerichten liegt der Anteil der Richterinnen bei 36,16 Prozent (Bundesamt für Justiz, Gesamtstatistik der Anzahl der Richter, Staatsanwälte und Vertreter des öffentlichen Interesses in der Rechtspflege, Stand vom 30. Oktober 2009).

Auch am Bundesverfassungsgericht ist der Anteil der Richterinnen gering. Zuletzt war im Jahr 2002 Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff zur Bundesverfassungsrichterin ernannt worden. Darauf folgte die Wahl von neun Richtern. 2010 sind für zwei der drei neu zu besetzenden Richterposten am Bundesverfassungsgericht nun Frauen gewählt worden. Nach dem Amtsantritt von Prof. Dr. Susanne Baer und Prof. Dr. Gabriele Britz üben 2011 am Bundesverfassungsgericht insgesamt zwölf Richter und vier Richterinnen ihr Amt aus.

Wie die Zahlen darlegen, ist der Anteil von Frauen in höheren Richterämtern sowie in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit nach wie vor gering, obwohl sie für eine Richterposition genauso gut ausgebildet und qualifiziert wie Männer.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie hoch ist der Anteil der Richterstellen, die mit einer Frau besetzt sind, untergliedert nach den jeweiligen Instanzen bei den Sozial-, Arbeits-, Finanz- und Verwaltungsgerichten?

2

Worin sieht die Bundesregierung die Gründe für den geringen Anteil von Frauen in der Richterschaft an den Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie am Bundesgerichtshof und am Bundesverfassungsgericht?

3

Worauf ist nach Auffassung der Bundesregierung die geringe Anzahl an Präsidentinnen an den Oberlandesgerichten zurückzuführen?

4

Welchen Einfluss haben Gleichstellungsbeauftragte bei Entscheidungen über Beförderungen?

5

Welche Zusammenarbeit findet zwischen den Gleichstellungsbeauftragen an den unterschiedlichen Gerichtsebenen statt?

6

Warum ist an den Sozialgerichten ein höherer Frauenanteil in der Richterschaft zu verzeichnen als bei den Finanz- und Verwaltungsgerichten?

7

Wie hoch ist der Frauenanteil in den Organen, die bei der Beförderung von Richterinnen und Richtern mitwirken?

8

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes für den öffentlichen Dienst in Bezug auf die Richterschaft ausreichend sind?

Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung den anhaltend niedrigen Frauenanteil?

Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Gesetz zu verändern?

Berlin, den 18. Mai 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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