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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts in Deutschland

Planungen für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West, Auswirkungen der Angleichung der Rentenwerte, verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Hochwertung der Entgeltpunkte Ost, durchschnittlicher Rentenanspruch eines Erwerbstätigen in Ostdeutschland, Auswirkungen der Angleichung der Bemessungsgrenzen Ost und West, Kosten<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

14.06.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/598226. 05. 2011

Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Monika Lazar, Birgitt Bender, Katrin Göring-Eckardt, Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung haben die als Übergangsregelung gedachten rentenrechtlichen Unterschiede infolge der erheblichen Verlangsamung des Angleichungsprozesses der Löhne und Gehälter immer noch Bestand. Das unterschiedliche Rentenrecht wird ohne Eingriffe des Gesetzgebers noch so lange existieren, bis sich die Entgelte und damit die Rentenwerte in den alten und neuen Bundesländern vollkommen angeglichen haben. Nach § 254b Absatz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch werden in den neuen Ländern erzielte Arbeitsentgelte „bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland“ höher bewertet. Aus dem bestehenden System heraus ist auf kurze bis mittlere Sicht keine wesentliche Angleichung zu erwarten. So wird im aktuellen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung angenommen, dass sich die Durchschnittsentgelte bis zum Jahr 2015 kaum weiter annähern (vgl. Rentenversicherungsbericht 2010 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – BMAS –, Bundestagsdrucksache 17/3900, S. 47 f.). Die einstige Übergangslösung droht zu einer Dauerregelung zu werden, so dass sich die Frage stellt, ob und wie lange noch ein unterschiedliches Rentenrecht angewendet werden soll, und ob dies noch die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP beschlossen: „Wir führen in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West ein.“ Die „Berliner Zeitung“ bzw. die „Frankfurter Rundschau“ zitierte am 28. April 2011 einen Sprecher des BMAS mit den Worten: „Es handele sich um eine sehr komplexe, sensible Materie. Man müsse sehr viel abwägen“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Hält die Bundesregierung an ihrer Aussage im Koalitionsvertrag bezüglich der Schaffung eines einheitlichen Rentensystems fest?

Wenn nein, warum nicht?

2

Wann plant die Bundesregierung Vorschläge für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West vorzulegen?

3

Wie lange würde die Rentenversicherung brauchen, um diese Vorschläge umzusetzen, und welchen Zeitrahmen plant die Bundesregierung der Rentenversicherung zur Umsetzung ihrer Vorschläge zu setzen?

4

Wann wäre nach Meinung der Bundesregierung der frühestmögliche Zeitpunkt für ein einheitliches Rentenrecht?

5

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es gegen die bestehenden Unterschiede beim Rentenrecht verfassungsrechtliche Einwände gibt?

Wenn ja, welche, und wie lange, und unter welchen Bedingungen sind die Voraussetzungen für die verfassungsrechtliche Konformität noch erfüllt?

6

Wie sind die in der Vorbemerkung des Fragestellers dieser Kleinen Anfrage genannten Aussagen des Sprechers des BMAS zu interpretieren?

Was genau findet die Bundesregierung an der Rentenangleichung „komplex“, und was genau muss abgewogen werden?

7

Gehört für die Bundesregierung zu einem einheitlichen Rentenrecht, dass der Rentenwert in ganz Deutschland gleich hoch ist?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerungen der VdK-Präsidentin Ulrike Mascher (VdK: Sozialverband VdK Deutschland e. V.), dass ein einheitlicher Rentenwert zu einer Rentenkürzung im Westen führen könnte?

Ist diese Aussage auch zutreffend bei einer Festsetzung des einheitlichen Rentenwerts auf der Höhe des bisherigen Rentenwerts West, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

9

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass bei einem gleichem Rentenwert in Ost und West noch eine „Höherwertung“ der Arbeitsentgelte bei der Berechnung der Entgeltpunkte notwendig ist?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Beibehaltung der Hochwertung der Entgeltpunkte Ost bei gleichzeitiger Angleichung des Rentenwerts auf einen gesamtdeutschen Wert?

11

Gibt es aus Sicht der Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, die Berechnungsfaktoren für die Hochgewichtung der in Ostdeutschland in der Vergangenheit erworbenen Entgeltpunkte so zu reduzieren, dass sich – trotz einer gleichzeitigen Anhebung des Rentenwerts Ost auf das Niveau des Rentenwerts West – die daraus resultierenden Rentenansprüche nicht ändern?

12

Wie hoch ist der Rentenanspruch eines Erwerbstätigen in Ostdeutschland, der

a) 30 000 Euro,

b) 40 000 Euro,

c) 50 000 Euro

zurzeit verdient, wenn der aktuelle Rentenwert Ost unterstellt würde, und wie hoch wäre er, wenn der aktuelle Rentenwert West unterstellt würde und gleichzeitig keine Höherwertung des Arbeitsentgelts durchgeführt würde?

Wie ändern sich die Zahlen am 1. Juli 2011?

13

Wie würde sich eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze Ost auf die Beitragsbemessungsgrenze West auf die Einnahmen der Rentenversicherung, den Beitragssatz und die Höhe des aktuellen Rentenwertes auswirken?

14

Welche Kosten würden in den kommenden Jahren jährlich entstehen, wenn der Rentenwert Ost auf den Rentenwert West am 1. Juli 2011 angehoben würde, ohne dass die Höherwertung der Ostrenten entfallen würde?

15

Welche Kosten würden in den kommenden Jahren jährlich entstehen, wenn der Rentenwert Ost bis 2016 schrittweise auf den Rentenwert West angehoben würde, ohne dass die Höherwertung der Ostrenten entfallen würde, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorschlag?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge zur Vereinheitlichung aller maßgeblichen Bezugsgrößen zur Entstehung und Berechnung der Rente der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/5207) hinsichtlich

a) der Wahrung des Vertrauensschutzes,

b) der Wahrung des Gleichbehandlungsgebotes,

c) seiner Verteilungswirkungen,

d) der Kosten zum Zeitpunkt der Umwertung?

Berlin, den 26. Mai 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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