[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6218
17. Wahlperiode 16. 06. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 8. Juni 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Koczy, Dr. Frithjof Schmidt,
Agnes Malczak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/5984 –
Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan bis 2014 und danach
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Um unserer Verantwortung für Afghanistan und die Menschen jenseits des
militärischen Einsatzes gerecht zu werden, brauchen wir bereits jetzt und für die
Zeit nach 2014 eine Agenda für den Aufbau. Ein solcher Plan muss in
Abstimmung mit den afghanischen und internationalen Partnerinnen und Partnern
entwickelt werden, die veränderten Rahmenbedingungen nach einem militärischen
Abzug berücksichtigen sowie die entwicklungspolitischen Anforderungen
anderer Staaten der Region integrieren.
Ausgehend von einer verheerenden sozioökonomischen und politischen Lage
im Jahr 2001 wurden vor allem in der ersten Phase der internationalen Präsenz
in Afghanistan bis Ende 2005 entwicklungspolitische Verbesserungen erzielt,
die Anlass zur Hoffnung gaben. Seit 2006 konnte dieser positive Trend aufgrund
der Sicherheitslage, aber auch aufgrund von Korruption und Drogenanbau nicht
mehr in gleichem Maße fortgesetzt werden.
Der Anteil der Menschen mit Zugang zu sauberem Trinkwasser in Afghanistan
stieg zwischen 2000 und 2008 auf insgesamt 22 Prozent. Eine regelmäßige
Stromversorgung ist etwa in den Städten Kabul, Mazar-e Sharif (Balk) und
Pul-e Khumri sichergestellt. Auch im Bereich der medizinischen Versorgung
gibt es beachtliche Erfolge. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler hat sich auf
sieben Millionen erhöht und damit verfünffacht; ein Drittel der Schulkinder sind
Mädchen. In den fünf Schwerpunktprovinzen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit wurden insgesamt 45 000 Lehrkräfte ausgebildet, eine
fortlaufende Qualifizierung ist allerdings notwendig.
Trotz all dieser Fortschritte war Afghanistan 2010 immer noch das ärmste Land
der Erde außerhalb von Subsahara-Afrika. 80 Prozent der Bevölkerung arbeiten
in der Landwirtschaft, Industrieproduktion gibt es kaum. Im internationalen
Korruptionsindex von Transparency International liegt Afghanistan auf dem
drittletzten Platz.
Bei der Londoner Konferenz hat die Bundesregierung zugesagt, die zivilen
Mittel für Afghanistan von 220 Mio. Euro in 2009 auf 430 Mio. Euro in 2010 zu
erhöhen. In ihrem Antrag zur Mandatsverlängerung für den Afghanistaneinsatz,
den die Bundesregierung am 13. Januar 2011 mit der Bundestagsdrucksache 17/
4402 vorgelegt hat, gibt die Bundesregierung in der Begründung an, die zivilen
Mittel auf dieser Höhe bis 2013 fortzuschreiben. Für die Konditionalisierung
der zivilen Hilfe abhängig von der Kooperation mit der Bundeswehr durch die
„NRO-Fazilität Afghanistan“ (NRO: Nichtregierungsorganisation) 2010 wurde
die Bundesregierung von Zivilgesellschaft, Medien und Opposition scharf
kritisiert. In der Ausschreibung für die Afghanistan Fazilität für 2011 hat die
Bundesregierung die Grundprinzipien für die von ihr geförderten Projekte
präzisiert; die Konditionierung der zivilen Hilfe besteht jedoch fort. Die
Regierungsverhandlungen für 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der afghanischen Regierung fanden im vergangenen Februar statt.
Die internationale Gemeinschaft hat sich auf einen Abzug bis 2014 festgelegt,
dem eine schrittweise Übergabe in Verantwortung vorausgehen soll. Welches
Konzept für den zivilen Aufbau unter diesen Voraussetzungen verfolgt werden
soll, ist jedoch unklar. Auch der regionalen Komponente wird von deutscher
Seite und im internationalen Rahmen zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet.
Eine klare Strategie für den zivilen Aufbau seitens der Bundesregierung ist
ebenfalls nicht sichtbar. Weiterhin dominiert das Militärische gegenüber dem
Zivilen.
1. Was sind die Ergebnisse der Regierungsverhandlungen 2011 mit
Afghanistan?
Verhandelt und zugesagt wurden 130 Mio. Euro (davon 87 Mio. Euro
Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) und 43 Mio. Euro Technische Zusammenarbeit (TZ))
+ 3 Mio. Reprogrammierung als erste Tranche von einer Gesamtzusage in 2011
in Höhe von 240 Mio. Euro. Die Zusage der zweiten Tranche in Höhe von 110
Mio. Euro (davon 90 Mio. Euro FZ und 20 Mio. Euro TZ) soll im Sommer oder
Frühherbst 2011 im Rahmen einer Verbalnote erfolgen. Die Aufteilung in zwei
Tranchen und die damit verbundene Konditionalisierung wurde erstmals
vorgenommen, weil es noch erhebliche Defizite seitens der afghanischen Regierung
hinsichtlich der Umsetzung der auf der Kabul-Konferenz vom Juli 2010
vereinbarten Reformen gibt. Dazu gehören vor allem erkennbare Fortschritte bei der
Eindämmung der allgegenwärtigen Korruption im Land. Außerdem sind
drängende Anliegen der deutsch-afghanischen. Entwicklungszusammenarbeit
(Entzollung von Fahrzeugen) nicht erfüllt. Die Aufteilung soll zusätzliche Anreize
zur Beschleunigung der Reformschritte geben und auch dem deutschen
Steuerzahler zeigen, dass die Bundesregierung auf Transparenz in der Mittelvergabe
achtet. Diese Aufteilung auf zwei Tranchen konnte einvernehmlich vereinbart
werden.
a) Welche Themen wurden in den Regierungsverhandlungen besprochen?
Insbesondere ging es um die Voraussetzungen für die Auszahlung der Mittel der
ersten Tranche und für die Zusage der zweiten Tranche.
Wesentliche Voraussetzung ist, dass die 28 sondergeschützten Fahrzeuge für die
deutsche Entwicklungszusammenarbeit, die sich seit über einem Jahr im
Entzollung- und Zulassungsverfahren befinden, innerhalb der nächsten zwei Monate
den Durchführungsorganisationen zur Verfügung stehen. Die afghanische Seite
(Dr. Mastoor, Deputy-Minister im afghanischen Finanzministerium) hat ihre
volle Unterstützung in Bezug auf die Umsetzung zugesagt.
Die Zusage der zweiten Tranche ist gekoppelt an eine generelle Beschleunigung
des Verfahrens der Entzollung und Zulassung von Fahrzeugen und Ausrüstung
auf drei Monate. Unsere Erwartungen bezüglich weiterer Fortschritte im
Bereich Korruptionsbekämpfung, Gender Equality und andere sind
Voraussetzungen in Bezug auf die Zusage der zweiten Tranche.
b) Was waren die strittigen Punkte zwischen der deutschen und der
afghanischen Regierung?
Erhöhter Erörterungsbedarf ergab sich insbesondere durch die erstmalige
Aufteilung der Gesamtzusage des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) 2011 auf zwei Tranchen sowie die damit
einhergehende Konditionalisierung. Die konsequente Verknüpfung der
Auszahlung der Mittel mit der raschen Entzollung und Zulassung sondergeschützter
Fahrzeuge ist mit Blick auf die Sicherheit für die deutschen Experten jedoch
unabdingbar und wurde letztlich von der afghanischen Seite akzeptiert.
c) War die Frage der Entwicklung der Frauenrechte, etwa in Bezug auf die
afghanischen Frauenhäuser, in Afghanistan Thema der
Regierungsverhandlungen?
Ja, das Thema wurde angesprochen. Die afghanische Seite verpflichtete sich zur
beschleunigten Umsetzung der Maßnahmen, die im Rahmen des „Gender
Mainstreaming Vorhabens“ der afghanisch-deutschen TZ angestrebt werden.
d) Über welche Sektoren und Zeiträume wurden die zivilen Mittel für
Afghanistan konkret aufgeteilt (bitte aufschlüsseln)?
Es wurde Einvernehmen darüber erzielt, die Zusammenarbeit in den
bestehenden Schwerpunktbereichen Energie, Wasser, nachhaltige
Wirtschaftsentwicklung, Bildung einschließlich beruflicher Bildung sowie gute Regierungsführung
fortzusetzen. Auch die regionale Ausrichtung bleibt auf den Norden
Afghanistans konzentriert.
Die Mittel der ersten Tranche wurden vor allem für Vorhaben zugesagt, bei
denen ein aktueller Finanzierungsbedarf besteht, die schnell umgesetzt werden
können und für die Bevölkerung schnell sichtbar sind sowie für Vorhaben im
Bereich guter Regierungsführung.
Folgende Vorhaben wurden vereinbart:
1. Tranche: 130 Mio. Euro plus 3 Mio. Euro Reprogrammierung
Technische Zusammenarbeit: 43 Mio. Euro
Schaffung von Einkommen in ländlichen Regionen: 12 Mio. Euro,
Offener Politikberatungsfonds zur Unterstützung von Reformen: 2 Mio. Euro,
Grundbildung (Lehrerausbildung, Lehrplanentwicklung): 5 Mio. Euro,
Verbesserung der Wasserversorgung: 5 Mio. Euro,
Förderung der Wirtschaft im Norden AFGs, KMU: 7 Mio. Euro,
BMZ-Beitrag zum Sicherheitssystem: 8 Mio. Euro,
Studien- und Fachkräftefonds: 2 Mio. Euro,
Strategische Weiterentwicklung der Entwicklungsoffensive: 2 Mio. Euro.
Finanzielle Zusammenarbeit: 87 Mio. Euro plus 3 Mio. Euro Reprogrammierung
Regionaler Infrastrukturfonds im Norden AFGs: 25 Mio. Euro,
Anbindung der Provinzstädte im Norden an die Stromversorgung: 23 Mio. Euro,
Erweiterung des urbanen Nord-Ost-Stromversorgungssystems: 27 Mio. Euro,
Ausbau der Wasserversorgung in Kabul: 12 Mio. Euro,
Zuckerfabrik Baghlan (aus Reprogrammierung): 3 Mio. Euro.
e) Wie stellt sich diese Aufteilung in Bezug auf die Auszahlung der Mittel
in zwei Tranchen dar, die von dem Bundesminister Dirk Niebel mehrfach
im Zusammenhang mit Fortschritten im Bereich der
Korruptionsbekämpfung benannt wurden (bitte nach den Mitteln und Sektoren
aufschlüsseln, die eventuell zurückgehalten werden sollen)?
Die in der Antwort zu Frage 1d genannten Vorhaben und Beträge sind
Bestandteil der ersten Tranche. Folgende Vorhaben und Beträge sollen im Rahmen der
2. Tranche zugesagt werden:
2. Tranche: 110 Mio. Euro (Zusage im Sommer bzw. Frühherbst 2011)
Technische Zusammenarbeit: 20 Mio. Euro
Berufliche Bildung: 4,5 Mio. Euro,
Förderung der Rechtsstaatlichkeit: 3,0 Mio. Euro,
Förderung dezentraler erneuerbarer Energieversorgung: 4,5 Mio. Euro,
Regionaler Fonds zur Kapazitätsentwicklung: 5,0 Mio. Euro,
Wirtschaftliche Diversifizierung in der Provinz Baghlan: 2,0 Mio. Euro,
Gender Mainstreaming 1,0 Mio. Euro.
Finanzielle Zusammenarbeit: 90 Mio. Euro
Beitrag zum Afghanistan Reconstruction Trust Fund (ARTF): 40 Mio. Euro,
Beitrag zum Nationalen Bildungsprogramm (EQUIP): 20 Mio. Euro,
Bau der Nationalstraße Kunduz-Kholm: 20 Mio. Euro,
Wasserversorgung Nordstädte: 10 Mio. Euro.
f) Welche Kriterien legt die Bundesregierung konkret für eine (Nicht-)
Auszahlung der zweiten Tranche der Entwicklungsmittel für Afghanistan an?
Wie und wann werden diese Kriterien überprüft, und wann wird die
Bundesregierung eine entsprechende Entscheidung treffen?
Im Rahmen eines vertieften Dialogs („in-depth-dialogue“) zwischen der
deutschen Botschaft und afghanischem Finanzministerium werden die technischen
und inhaltlichen Einzelheiten besprochen. Der Vorgang ist noch nicht
abgeschlossen. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1a.
g) Wie unterscheiden sich die Ergebnisse der Regierungsverhandlungen
2011 von den Ergebnissen der Regierungsverhandlungen 2010, und wie
begründet die Bundesregierung diesen Unterschied?
Der wesentliche Unterschied ist die erstmalige Aufteilung der Mittelzusage auf
zwei Tranchen, um der afghanischen Regierung zusätzliche Anreize zur
beschleunigten Umsetzung notwendiger Reformschritte zu geben.
h) Auf welche Sektoren und mit jeweils welchen Mitteln teilt sich das
afghanische Portfolio auf?
Siehe Antworten zu den Fragen 1d und 1e.
i) Gibt es Pläne, das Portfolio zu vergrößern, zu verkleinern oder in
irgendeiner anderen Form zu verändern?
Falls ja, wie und mit welcher Begründung?
Dafür gibt es keine Pläne. Die Zusammenarbeit in den bisherigen
Schwerpunkten wurde erneut von beiden Seiten bekräftigt.
j) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan flexibel auf eine sich
verändernde Lage zu reagieren?
Sind Mittel für eine flexiblere Reaktion auf veränderte
Rahmenbedingungen geplant?
Möglichkeiten dafür gibt es im Rahmen der Not- und Übergangshilfe sowie der
flexiblen regionalen Fonds der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, die im
Jahre 2010 geschaffen wurden. Mit diesen Mitteln kann man schnell und flexibel
auf sich ändernde Bedarfe reagieren.
Auch die im Haushalt des Auswärtigen Amts eingestellten Mittel des
Stabilitätspakts ermöglichen eine flexible Reaktion auf veränderte Rahmenbedingungen.
2. Welches Konzept legt die Bundesregierung dem zivilen Aufbau im Rahmen
der Übergabe in Verantwortung und in der Zeit nach dem Abzug zu Grunde?
a) Welchen Sektoren des zivilen Aufbaus misst die Bundesregierung im
Rahmen der Übergabe in Verantwortung und nach einem Abzug der
internationalen Truppen eine besondere Bedeutung bei (bitte nach Sektoren,
Phasen und Zielvorstellungen aufschlüsseln)?
Parallel zur Übergabe der Sicherheitsverantwortung von ISAF an die
afghanischen Sicherheitskräfte verstärkt die Bundesregierung auch im zivilen Bereich
ihre Anstrengungen, um die Handlungsfähigkeit des afghanischen Staates und
das Vertrauen der Bürger in die staatlichen Institutionen weiter zu stärken.
Verwaltungsaufbau und Stärkung der staatlichen Kapazitäten bilden bereits jetzt
Kernbestandteile des zivilen Wiederaufbaus und der
Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan. Die zivile Unterstützung der Transition wird ein Thema
der Internationalen Afghanistan-Konferenz im Dezember 2011 in Bonn sein.
b) Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Sektoren der
Entwicklungszusammenarbeit sich nach einem Abzug der internationalen Truppen
verändern werden, und beispielsweise die Zusammenarbeit in politischen
Bereichen wie gute Regierungsführung und Demokratisierung reduziert
wird?
Davon ist derzeit nicht auszugehen.
c) In welchem Umfang und in welchen Sektoren plant die Bundesregierung,
in der Zeit nach 2014 in Afghanistan im Bereich des zivilen Aufbaus aktiv
zu werden bzw. zu bleiben?
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Entwicklungsoffensive des BMZ ihre
Planungen und Ziele von 2010 bis 2013 festgelegt. Sie wird zur gegebenen Zeit
diese Festlegungen überprüfen und das weitere Vorgehen ab 2014 mit der
afghanischen Regierung abstimmen. Das langjährige Engagement der internationalen
Gemeinschaft in Afghanistan ist auch Gegenstand der Internationalen
Afghanistan-Konferenz im Dezember 2011 in Bonn.
d) Wie steht die Bundesregierung zu einer Selbstverpflichtung, dass im
Rahmen der Reduzierung der Kosten des militärischen Einsatzes durch
einen schrittweisen Abzug die Mittel für den zivilen Aufbau angemessen
gesteigert werden?
Siehe Antwort zu Frage 2c.
e) Plant die Bundesregierung für die nächsten Jahre eine unabhängige
Wirkungsevaluation des deutschen Engagements im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan?
Falls ja, wie und in welchem Umfang soll diese durchgeführt werden?
Falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung kooperiert bereits seit 2006 mit der Freien Universität
Berlin im Rahmen einer Wirkungsanalyse zum internationalen Engagement in
Nord-Afghanistan. Zwei Berichte wurden 2008 und 2010 veröffentlicht. Derzeit
läuft die dritte Datenerhebungsphase, die Untersuchungsregion wurde dafür
auch auf die Provinz Badakhshan ausgeweitet. Die Wirkungsanalyse ist bis 2013
angelegt.
f) Wie werden die Wirkungen durchgeführter Maßnahmen in Afghanistan
im zivilen Aufbau (Entwicklungszusammenarbeit und Polizeiausbildung)
gemessen und bewertet?
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit werden für die einzelnen
Vorhaben der finanziellen und technischen Zusammenarbeit Ziele und Indikatoren für
die Messung der entwicklungspolitischen Wirkungen festgelegt, die während
der Laufzeit und nach Beendigung des Vorhabens überprüft werden. Ziel der
Polizeiausbildung ist der Aufbau einer stabilen, nach rechtsstaatlichen
Grundsätzen orientiert handelnden afghanischen Polizei. Hierzu wurde auf der
Londoner Konferenz 2010 eine Zielgröße von 134 000 ausgebildeten afghanischen
Polizisten bis Oktober 2011 festgelegt. Dieses Ziel wird erreicht.
g) Ist der Bundesregierung explizite Kritik, beispielsweise durch die
afghanische Bevölkerung, die internationalen und afghanischen Partnerinnen
und Partner oder die afghanischen Medien, am deutschen zivilen Aufbau
oder an der Qualität einzelner Projekte bekannt?
Falls ja, welche und wie reagiert die Bundesregierung darauf?
Die im Auftrag der Bundesregierung durchgeführten Projekte und Programme
sind mit den afghanischen Partnern vereinbart und genießen bei den Zielgruppen
hohe Wertschätzung. Es ist keine explizite Kritik durch die in der Frage
genannten Quellen am deutschen zivilen Aufbau oder der Qualität einzelner Projekte
bekannt.
h) Ist der Bundesregierung explizite Kritik, beispielsweise durch die
afghanische Bevölkerung, die internationalen und afghanischen Partnerinnen
und Partner oder die afghanischen Medien am internationalen zivilen
Aufbau oder an der Qualität einzelner Projekte bekannt?
Falls ja, welche und wie reagiert die Bundesregierung darauf?
Der Bundesregierung ist keine explizite Kritik durch die genannten Quellen am
internationalen zivilen Aufbau oder der Qualität einzelner Projekte bekannt.
i) Sind der Bundesregierung Projekte der Entwicklungszusammenarbeit
bekannt, die aufgrund mangelnder Qualität deutlich verändert oder
abgebrochen wurden?
Wenn ja, welche und wie schätzt die Bundesregierung die Folgen dieser
Projekte ein?
Es sind keine derartigen Projekte der Entwicklungszusammenarbeit bekannt.
j) Welche Maßnahmen zum institutionellen Lernen, zur Weitergabe von
lessons learnt und zur zukünftigen Vermeidung von Fehlern wendet die
Bundesregierung in der Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan an?
In der Entwicklungszusammenarbeit finden Maßnahmen zum institutionellen
Lernen beispielsweise in Form von regelmäßigen Projektfortschrittskontrollen
und Evaluierungen statt. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden der
Erreichungsgrad der angestrebten Ergebnisse und Wirkungen untersucht und mit
den Partnern gemeinsam besprochen. Dies bildet eine wichtige Grundlage für
„lessons learnt“ und die Möglichkeit, erforderliche Anpassungen in
strategischkonzeptioneller Hinsicht vorzunehmen.
3. Inwiefern rechnet die Bundesregierung aufgrund einer Verschärfung der
Sicherheitslage mit einer Beeinträchtigung des zivilen Aufbaus in den Jahren
bis 2014 und danach durch eine Veränderung der Sicherheitslage, und wie
plant sie darauf zu reagieren (bitte nach Phasen der Übergabe in
Verantwortung und danach sowie Provinzen aufschlüsseln)?
Die seit Jahren erkennbare Zweiteilung der Sicherheitslage in einen
verhältnismäßig ruhigeren Norden und Westen und einen deutlich unruhigeren Süden,
Südwesten und Osten (auf Letztere konzentrieren sich rund 90 Prozent aller
sicherheitsrelevanten Zwischenfälle) des Landes hält an. In Nordafghanistan,
wo sich das deutsche zivile Wiederaufbau- und Entwicklungsengagement
konzentriert, wird die allgemeine Bedrohungslage durch die Bundesregierung als
„niedrig bis erheblich“ eingestuft. Dennoch hat sich auch dort die Anzahl der
sicherheitsrelevanten Zwischenfälle deutlich erhöht (plus 110 Prozent zwischen
2009 und 2010). Die Sicherheitslage ist als volatil einzustufen. Dies zeigen auch
die jüngsten Ereignisse wie die Anschläge von Taloqan (Provinz Takhar) vom
28. Mai 2011 und von Baghlan vom 2. Juni 2011.
Wie sich die Sicherheitslage in Afghanistan insbesondere auch im
Wirkungsbereich des zivilen deutschen Aufbau- und Entwicklungsengagements bis 2014
und darüber hinaus entwickeln wird, lässt sich nicht verlässlich prognostizieren.
Die Bundesregierung unternimmt erhebliche Anstrengungen bei der Ausbildung
der afghanischen Sicherheitskräfte mit dem Ziel ihrer effektiven und
erfolgreichen Übernahme der Sicherheitsverantwortung bis Ende 2014.
Für erfolgreiches und nachhaltiges ziviles Engagement in Afghanistan bilden
Stabilität und Sicherheit wichtige Rahmenbedingungen. Wie bislang (z. B. in
Kunduz und Baghlan) ist gleichwohl für die Zukunft nicht auszuschließen, dass
in einigen Gebieten aufgrund der Sicherheitslage der Bewegungsfreiraum und
die Wirkungsmöglichkeiten der zivilen Fachkräfte, die im Auftrag der
Bundesregierung in Afghanistan tätig sind, auch zukünftig eingeschränkt sein können.
Eine kontinuierliche Bewertung der Sicherheitslage stellt sicher, dass
gegebenenfalls erforderliche Anpassungen bei der Umsetzung von Projekten und
Programmen des zivilen deutschen Engagements zeitnah vorgenommen werden können.
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, darüber, dass Teile der
afghanischen Bevölkerung sich von der Präsenz ausländischer Expertinnen und
Experten aus der Entwicklungszusammenarbeit bedroht fühlen, und was
unternimmt sie dagegen?
Eine kleine Minderheit der afghanischen Bevölkerung steht der Anwesenheit
ausländischen Expertinnen und Experten der Entwicklungszusammenarbeit
skeptisch gegenüber. Inwieweit das einhergeht mit dem individuellen Gefühl der
Bedrohung lässt sich nur schwer präzisieren. Ein Grund für diese Ablehnung
könnte die Wahrnehmung sein, dass die internationalen Fachkräfte in
Afghanistan sind, um die traditionellen Lebensweisen und Werte zu ändern. Diese vor
allem in isolierteren ländlichen Gebieten vorzufindende Haltung ist gepaart mit
einer grundsätzlichen „Angst“ vor Modernisierung. Bei den betroffenen
Personengruppen handelt es sich überwiegend um Analphabeten, die keinen Zugang
zu anderweitiger Berichtserstattung und alternativen Informationen haben und/
oder einer antiwestlichen Propaganda ausgesetzt sind. Eine Kombination aus
allen drei Faktoren tritt häufig in Gebieten auf, welche einer teilweisen oder
vollständigen Einflussnahme durch Insurgenten unterliegen. Den geschilderten
Ängsten wird seitens der deutschen Entwicklungszusammenarbeit durch
größtmöglichen interkulturellen Respekt begegnet, ohne dabei Ziele und Werte
der Entwicklungszusammenarbeit aufzugeben. Die vor Ort tätigen deutschen
Expertinnen und Experten legen ein besonderes Augenmerk auf eine
konfliktsensible Implementierung der einzelnen Maßnahmen, wozu die Beachtung und
Respektierung der kulturellen und religiösen Belange der afghanischen
Bevölkerung gehören. Mit den Zielgruppen der Vorhaben der deutsch-afghanischen
Entwicklungszusammenarbeit wird ein regelmäßiger und offener Dialog über
die Ziele und Werte des deutschen Engagements in Afghanistan geführt. Diese
dialogorientierte und transparente Vorgehensweise soll Missverständnisse und
Fehlinterpretationen des deutschen Engagements a priori vermeiden.
5. Wie viele deutsche zivile Helferinnen und Helfer befinden sich derzeit in
Afghanistan, in welchen Schritten hat sich diese Anzahl seit März 2010
verändert und in welchen Schritten wird sie sich weiter verändern?
Mit der Intensivierung des entwicklungspolitischen Engagements in
Afghanistan ist die Mitarbeiterzahl in den staatlichen Durchführungsorganisationen für
die Entwicklungszusammenarbeit (GIZ, KfW Bankengruppe, Consultants im
Auftrag der KfW Bankengruppe) deutlich angewachsen, auf nunmehr 1 894,
darunter 328 Entsandte (Stand: Mai 2011). Im März 2010 waren 1 333
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die staatlichen Durchführungsorganisationen in
Afghanistan tätig, darunter 236 Entsandte. Ferner beschäftigen nichtstaatliche
Träger, die im Auftrag der Bundesregierung in Afghanistan tätig sind
(Nichtregierungsorganisationen, politische Stiftungen) eine signifikante Anzahl an
afghanischen und entsandten Mitarbeitern. Die Bundesregierung geht davon
aus, dass die Mitarbeiterzahl in den Durchführungsorganisationen in
Afghanistan angesichts des deutlichen Mittelaufwuchses weiter ansteigen wird.
6. Wie rekrutiert die Bundesregierung diesen Aufwuchs an Fachkräften, mit
welchen Probleme ist sie dabei konfrontiert und wie wird eine ausreichende
Qualifizierung, Betreuung und Erfahrung der Fachkräfte sichergestellt?
a) Inwiefern werden die zivilen Fachkräfte auf die sozialen und psychischen
Belastungen der Arbeit in Afghanistan vorbereitet?
Bereits während der Auswahlgespräche im Rahmen der Personalrekrutierung
werden nicht nur die fachlichen Voraussetzungen der Bewerberinnen und
Bewerber der GIZ getestet, sondern auch ihre Fähigkeiten zu Konfliktlösungen,
ihre sozio-kulturelle Kompetenz und ihre psychische Belastbarkeit in Stress-
Situationen. An den Auswahlgesprächen nimmt ein Psychologe bzw. eine
Psychologin teil, die oder der mit den Bewerberinnen und Bewerbern ein
Einzelgespräch führt und diese Punkte vertiefend bespricht. Stellt sich heraus, dass die
Bewerberinnen und Bewerber den Anforderungen gewachsen erscheinen,
werden im Rahmen der Vorbereitung neben den fachlichen Aspekten folgende
Pflichtmodule durchlaufen: Sicherheitstraining, interkulturelle Kompetenz und
Landesanalyse sowie Selbst- und Stressmanagement. Diese Module sind
miteinander verbunden und tragen mit ihrer inhaltlichen Ausrichtung dazu bei, die
Fachkräfte auf ihre Tätigkeit in einem volatilen und hoch konfliktiven Umfeld
Afghanistans vorzubereiten und gefährliche Situationen mit ihren psychischen
Belastungen zu antizipieren. Das Vorbereitungsprogramm für
Auslandsmitarbeiter in der GIZ wird kontinuierlich weiterentwickelt und auf die spezifischen
Bedarfe in Afghanistan ausgerichtet. Die Mitarbeiter der KfW Bankengruppe
durchlaufen vor ihrer Entsendung ein internes Vorbereitungsprogramm, in dem
umfassend über die Bedingungen im Gastland informiert und auf die
Herausforderungen der zu übernehmenden Positionen vor Ort vorbereitet wird. Bereits bei
der Personalauswahl im Rahmen entsprechender interner oder externer
Stellenbesetzungsverfahren wird darauf geachtet, dass Bewerber und Bewerberinnen
möglichst Vorerfahrungen in der Arbeit mit Krisenländern mitbringen und den
erhöhten psychischen und physischen Belastungen eines Einsatzes in
Afghanistan gewachsen sind. KfW-finanzierte Consultants führen die Vorbereitung ihrer
Fachkräfte eigenverantwortlich durch.
b) Inwiefern besteht eine soziale und psychologische Betreuung für die
Fachkräfte während ihrer Tätigkeit in Afghanistan?
Für die Fachkräfte wird während ihrer Tätigkeit in Afghanistan in regelmäßigen
Abständen eine psychologische Betreuung vor Ort angeboten. Ferner wird diese
psychologische Betreuung bei Aufenthalten in der GIZ-Zentrale in Deutschland
angeboten. Zu der sozialen Betreuung bzw. Fürsorgepflicht gehört ferner das
Einhalten der sogenannten Compensated Time Off-Phasen, in deren Rahmen
alle acht, spätestens alle zwölf Wochen eine mindestens siebentägige Ausreise
aus Afghanistan zu nichtdienstlichen Zwecken angeordnet wird.
Die Mitarbeiter können über eine durchgängig erreichbare Hotline stets einen
traumatherapeutisch bzw. notfallpsychologisch geschulten Ansprechpartner
kontaktieren. Dieses Angebot gilt auch als Beratung für die Führungskräfte im
Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach traumatischen
Erlebnissen. An Standorten mit Anbindung an die ISAF-Liegenschaften kann außerdem
auf die Truppenpsychologen und Seelsorger der Bundeswehr zurückgegriffen
werden. Um regelmäßige Aufenthalte außerhalb des Krisengebietes zu
ermöglichen, die der körperlichen und geistigen Erholung der Mitarbeiter dienen,
gewährt die KfW Bankengruppe im Rahmen ihrer arbeitsvertraglichen
Entsendekonditionen zusätzliche Urlaubstage und Reisekostenerstattungen. Darüber
hinaus haben KfW-Mitarbeiter die Möglichkeit der Betreuung durch den
betriebsärztlichen Dienst und die Sozialberatungsstelle der KfW Bankengruppe
in Frankfurt.
c) Inwiefern besteht insbesondere eine psychologische Betreuung für
Fachkräfte, wenn diese im Rahmen ihrer Tätigkeit in Afghanistan einer
potentiell traumatisierenden Situation ausgesetzt waren?
Für die GIZ-Fachkräfte, die einer potentiell traumatisierenden Situation
ausgesetzt waren, wird eine psychologische Betreuung angeboten (siehe Antwort zu
Frage 6b). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können nach traumatischen
Erlebnissen zusätzlich zu den unter Frage 6b genannten Angeboten nach (vorzeitiger
oder vorübergehender) Rückkehr nach Deutschland im Rahmen der
berufsgenossenschaftlichen Versorgung durch die Unfallkasse des Bundes wohnortnah
sofort bis zu fünf (probatorische) Sitzungen bei einem niedergelassenen
approbierten Psychotherapeuten (Traumatherapeut) in Anspruch nehmen. In
besonderen bzw. schweren Fällen können auch stationäre Angebote (Kliniken mit
PTBS-Schwerpunkt) vermittelt werden. KfW-Mitarbeiter können über die
Sicherheitszentrale rund um die Uhr mit der KfW-Zentrale in Verbindung treten.
Eine Betreuung bzw. Weitervermittlung von Mitarbeitern für posttraumatische
Behandlungen kann durch den betriebsärztlichen Dienst bzw. die
Sozialberatungsstelle erfolgen.
d) Inwiefern besteht eine soziale und psychologische Betreuung für
Fachkräfte nach ihrer Tätigkeit in Afghanistan?
Im Rahmen von Rückkehrgesprächen wird anlassbezogen darauf hingewiesen,
dass die psychologische Beratungsstelle COPE der GIZ auch für eine mögliche
Nachsorge nach der Rückkehr aus AFG im Falle von posttraumatischen
Folgeerscheinungen eine erste Anlaufstelle zur weiteren Behandlungsberatung
darstellt. Darüber hinaus sind die GIZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter auch nach
einer Rückkehr über die Unfallkasse des Bundes abgesichert, sofern die
Belastungsstörung ursächlich dem Afghanistaneinsatz zuzuordnen ist. Vergleiche
dazu ergänzend die Antwort zu Frage 6c.
e) Ist der Bundesregierung bekannt, wie verbreitet posttraumatische
Belastungsstörungen und andere psychische Störungen, die durch eine
Tätigkeit in Krisengebieten bedingt sein können, bei aktiven oder ehemaligen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan sind?
Es liegen keine belastbaren Informationen vor, wie verbreitet bei aktiven oder
ehemaligen GIZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter posttraumatische
Belastungsstörungen und andere psychische Störungen vorliegen, die durch eine Tätigkeit
in Krisengebieten bedingt sein können. Da die GIZ-Mitarbeiterinnen und -
Mitarbeiter kein primäres lohnenswertes Anschlagsziel für die Insurgenz darstellen,
beschränken sich die PTBS-Fälle in Afghanistan bislang auf wenige Einzelfälle.
Vorhandene akute Belastungsreaktionen (unter 10 pro Jahr) konnten durch die
unter den Antworten zu den Fragen 6b und 6c genannten präventiven und
therapeutischen Maßnahmen nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung
erfolgreich behandelt werden, bevor sie als PTBS manifest wurden. Seitens der
KfW Bankengruppe sind keine derartigen Fälle bekannt.
f) Wie hoch ist das Durchschnittsalter deutscher Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan?
Das Durchschnittsalter der deutschen GIZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in
der Entwicklungszusammenarbeit beträgt 40 Jahre. Die nach Afghanistan
entsandten KfW-Mitarbeiter befinden sich in der Regel im ersten Drittel ihres
Berufslebens (Ende zwanzig bis Ende dreißig). Bei den Consultants der
Finanziellen Zusammenarbeit ergibt sich ein differenzierteres Bild, oft handelt es sich
jedoch auch hier um jüngere Experten oder aber um ältere Fachleute, während
das mittlere Alterssegment schwächer vertreten ist.
g) Wie lange verweilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan?
Im Durchschnitt beträgt die Verweildauer der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der deutschen Technischen Zusammenarbeit drei Jahre. Die durchschnittliche
Verweildauer der KfW-Mitarbeiter ist im Laufe der Jahre gesunken und beträgt
aktuell ca. zwei Jahre.
7. Welche Maßnahmen sind von Seiten der Bundesregierung konkret geplant,
um ihr Engagement im Sektor Bildung auszuweiten und zu verbessern?
a) Wie groß schätzt die Bundesregierung die Zielgruppe von Afghaninnen
und Afghanen ein, die für eine Berufsausbildung in Frage kommen?
Rund 1,28 Millionen Jugendliche im Alter von 16 bis 19 Jahren sind Adressaten
einer beruflichen Erstausbildung.
b) Für wie viele Afghaninnen und Afghanen dieser Zielgruppe existieren
bereits Ausbildungsplätze?
Für die etwa 1,28 Millionen Jugendlichen der Zielgruppe (16 bis 19 Jahre) gibt
es etwa 30 000 Ausbildungsplätze in gut 87 Berufsschulen. Diese Jugendlichen
werden von rund 1 300 Lehrern unterrichtet. Etwa 50 Prozent der
Ausbildungsplätze werden in Kabul angeboten.
c) Wie bewertet die Bundesregierung ihr bisheriges Engagement im
Bereich der Hochschulbildung?
Die Zusammenarbeit im Hochschulbereich orientiert sich an einer nachhaltigen
Verbesserung der Lehrqualität und bereitet afghanische Führungskräfte auf
Aufgaben in Politik, Wirtschaft und Verwaltung vor.
Seit 2002 wird die Hochschulzusammenarbeit in Afghanistan in
Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) in den
Bereichen Informatik, Geo- und Naturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften,
Germanistik, Medizin und Good Governance gefördert. In diesem Zeitraum
wurden rund 1 000 Stipendien an afghanische Studierende und Dozenten
vergeben. Die Schwerpunkte 2011 liegen auf Programmen im Bereich Informatik und
Wirtschaftswissenschaften, sowie Good Governance. Erste Erfolge sind in den
durch Fachkoordinatoren gesteuerten Fachbereichen erkennbar. Die ersten
Stipendiaten sind an afghanische Hochschulen zurückgekehrt, um dort zu
unterrichten, und Schulungen am Kabuler Rechenzentrum liegen bereits in den
Händen des afghanischen Personals.
Gleichzeitig trägt die Zusammenarbeit im Hochschulbereich dazu bei, die
Kompetenz afghanischer Führungskräfte zu stärken und dadurch nachhaltige
Strukturen sowohl in der afghanischen staatlichen Administration, als auch in
nichtstaatlichen Institutionen und Organisationen zu schaffen. Für die Geförderten
eröffnen sich durch die Teilnahme an den Programmen Perspektiven in
Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft. Das Engagement im Hochschulbereich wirkt
insbesondere durch die Ausbildung von Nachwuchskräften, die bereit sind,
Verantwortung in ihrem Land zu übernehmen, stabilisierend.
2011 wird voraussichtlich mit der Errichtung einer Verwaltungsakademie an der
Universität Balkh in Mazar-e-Sharif begonnen werden: Die geplante „Balkh
School of Public Administration“ soll im Rahmen eines Bachelor-
Studienganges die Ausbildung von hohen Verwaltungsbeamten ermöglichen
d) Wie bewertet die Bundesregierung die Aufteilung des deutschen
Engagements im Bildungssektor in Afghanistan zwischen dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Grund- und
Berufsbildung) und dem Auswärtigen Amt (Hochschulbildung)?
Das deutsche Engagement im Bildungssektor wird eng zwischen den
Bundesministerien koordiniert. Sitzungen mit Vertretern des BMZ und der
Durchführungsorganisationen finden regelmäßig statt. Sowohl die vom BMZ als auch die
vom Auswärtigen Amt (AA) geförderten Vorhaben sind vertreten. Das
Strategiepapier der Bundesregierung für den Schwerpunktsektor Bildung wird derzeit
zwischen BMZ und AA abgestimmt. So bringt das AA die langjährige Erfahrung
im Hochschulbereich ein, über die es zusammen mit seinen
Mittlerorganisationen verfügt, während das BMZ mit seiner Erfahrung im Bereich der Grund- und
Berufsbildung beiträgt.
Für eine noch engere Zusammenarbeit im Bereich der Grundbildung und
Hochschulbildung wird ein großes Potenzial gesehen. So könnten Grund-, Berufs-
und Hochschulbildung durch Qualifizierungsmaßnahmen für Berufsschullehrer
und für Ausbilder an den Lehrerbildungsinstituten noch enger verzahnt werden.
e) Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit in den Teacher Training
Centers, und wie ist die Zukunftsplanung für diese Institutionen (bitte
nach einzelnen Zentren aufschlüsseln)?
Derzeit sind ca. 170 000 Lehrkräfte in allgemeinbildenden Schulen tätig. Davon
verfügen mehr als zwei Drittel nicht über die erforderliche Lehrqualifikation.
Das Bildungsministerium schätzt bis 2014 einen Bedarf von zusätzlich 119 000
Lehrkräften.
In den fünf Nordprovinzen (Balkh, Baghlan, Kunduz, Takhar und Badakhshan)
unterstützt das deutsche Grundbildungsprogramm insgesamt fünf Teacher
Training Colleges (TTCs), 19 Satelliten TTCs mit 347 Tutorinnen und Tutoren
(Frauenanteil 23 Prozent) sowie 13 400 Studentinnen und Studenten
(Frauenanteil 46 Prozent) und 38 Praxisschulen mit 2 500 Lehrkräften (Frauenanteil
68 Prozent) und 84 000 Schülerinnen und Schülern (Mädchenanteil 46 Prozent).
Über 1,4 Millionen Schülerinnen und Schüler in 2 300 Schulen profitieren von
den Maßnahmen.
Das entwickelte neue Curriculum für die Lehrerbildung findet inzwischen
Anwendung in allen TTCs Afghanistans und trägt maßgeblich zur Verbesserung
der Unterrichtsqualität bei.
Die Einführung einer praxisorientierten Lehrerausbildung ist ein wesentliches
innovatives Element des deutschen Beitrags. An die TTCs sind Praxisschulen
angegliedert, in denen Lehramtsstudentinnen und -studenten praktischen
Unterricht erproben. Die Lehrerausbildung wird damit erstmals praxisorientiert
ausgerichtet und die Lehrkräfte werden für ihren späteren Beruf besser qualifiziert.
Diese erfolgreiche Beratung wird bis 2013 auf den verschiedenen Ebenen
weitergeführt.
f) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, Koranschulen zu
fördern, um etwa der Radikalisierung in Madrassen entgegenzuwirken,
und wie wird dies international diskutiert?
Lehrkräfte aus religiösen Bildungseinrichtungen werden in das von der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) geförderte Fortbildungsprogramm für
Lehrer aufgenommen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Unterrichtsdidaktik
und -methodik sowie Mathematik und Naturwissenschaften.
In der internationalen Diskussion wird die Förderung islamischer Bildung unter
der Voraussetzung, dass es sich um staatlich registrierte Institutionen handelt,
befürwortet. Das Osloer Friedenforschungsinstitut (PRIO) spricht in einer aktuellen
Studie zur religiösen Bildung in Afghanistan entsprechende Empfehlungen aus.
Der 184. Exekutivrat der UNESCO verabschiedete 2010 eine Resolution, die
unter Verweis auf bestehende UNESCO Bildungsprogramme zur Beratung der
Mitgliedstaaten durch die UNESCO bei der Modernisierung ihrer Schulsysteme
ermutigt. Damit wurde eine (polarisierende) Substanzdebatte zu einem
Resolutionsentwurf einiger islamischer Länder (unter anderem Afghanistan) betreffend
die Anerkennung und finanzielle Förderung von „Madrassen“ allgemein durch
die UNESCO verhindert. Eine generelle Würdigung des Bildungsbeitrags von
„Madrassen“ gelang auch deshalb nicht, weil es für den Begriff „Madrassa“
keine allgemeine Definition gibt.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die „NRO-Fazilität Afghanistan“ in
ihrem zweiten Jahr?
a) In welcher Höhe wurden Mittel aus der „NRO-Fazilität Afghanistan“ für
das Haushaltsjahr 2010 beantragt und bewilligt (bitte nach Titeln,
Sektoren, Beantragungs- und Bewilligungsdatum sowie durchführenden
Organisationen aufschlüsseln)?
Insgesamt wurden aus Kapitel 23 02 Titel 687 06 für die NRO-Fazilität
Afghanistan in 2010 bisher Zuwendungen in Höhe von rund 10,5 Mio. Euro bewilligt.
Die Mittel für die meist mehrjährigen Vorhaben werden von den Trägern nach
Projektfortschritt abgerufen.
1. Afghanistan Schulen e. V; Bau von Klassenräumen in Nordwest
Afghanistan; Gesamtbewilligung: 364 350 Euro, beantragt am 15. Juni 2010, bewilligt
am 2. August 2010.
2. Waisenmedizin e. V., Solaranlage für ein Krankenhaus in Mazar-e-Sharif;
Gesamtbewilligung 33 440 Euro, beantragt am 15. Juli 2010, bewilligt am
20. August 2010.
3. Global Team e. V., Mikro-Wasserkraftanlage in Badakhshan;
Gesamtbewilligung 45 494 Euro, beantragt am 27. Juli 2010, bewilligt am 2. September
2010.
4. NAZO Deutschland – Hilfe für Afghanistan e. V.; Ausbildungs- und
Beratungszentrum für Frauen und Mädchen in der Provinz Kabul;
Gesamtbewilligung: 659 152 Euro, beantragt am 24. August 2010, bewilligt am 14.
September 2010.
5. Deutsche Welthungerhilfe; Ernährungssicherung und Verbesserung der
Lebensgrundlagen in Badakhshan; Gesamtbewilligung: 1 484 290 Euro,
beantragt am 1. Oktober 2010, bewilligt am 15. November 2010.
6. Deutsche Welthungerhilfe; Förderung der ländlichen Entwicklung in den
Provinzen Jawzjan/Faryab und Nangahar; Gesamtbewilligung 4 408 280 Euro,
beantragt am 1. November 2010, bewilligt zum 1. November 2010.
7. Malteser International, Aufbau eines Bildungsfernsehsenders und -
programmes in Mazar-e-Sharif; Gesamtbewilligung: 360 800 Euro, beantragt am
12. November 2010, bewilligt am 1. Dezember 2010.
8. Deutscher Volkshochschulverband; Förderung der Erwachsenenbildung;
Gesamtbewilligung: 3 200 000 Euro, beantragt am 29. Oktober 2010, bewilligt
am 19. November 2010.
b) Wurden von Seiten der Bundesregierung im Jahr 2010 Maßnahmen
unternommen, um aktiv bei einzelnen Nichtregierungsorganisationen für
eine Beantragung der Mittel aus der Fazilität zu werben?
Die Möglichkeit einer Förderung im Rahmen der „NRO-Fazilität Afghanistan“
wurde 2010 über den Verteiler und die Webseite der Beratungsstelle für private
Träger (bengo) veröffentlicht. Auch im Jahr 2011 wurde die Fazilität auf diesem
Weg ausgeschrieben.
c) In welcher Höhe wurden bislang Mittel aus der „NRO-Fazilität
Afghanistan“ für das Haushaltsjahr 2011 beantragt und bewilligt (bitte nach
Titeln, Sektoren, Beantragungs- und Bewilligungsdatum sowie
durchführenden Organisationen aufschlüsseln)?
Insgesamt wurden aus Kapitel 23 02 Titel 687 06 für die NRO-Fazilität
Afghanistan in 2011 bislang Zuwendungen in Höhe von 637 500 Euro beantragt,
davon wurden 100 000 Euro bewilligt:
1. Global Team e. V., Erneuerbare Energien, Gesamtbewilligung 100 000 Euro,
beantragt am 30. März 2011, bewilligt am 10. Mai 2011.
2. Independent Afghan Women Association e. V., Aufstockung der Schule
Quala-ye Murad Bek um sechs Klassenräume, Fördersumme 37 500 Euro,
beantragt am 20. Mai 2011, noch nicht bewilligt.
3. Mediothek Afghanistan e. V., Friedenszentrum für die Zivilgesellschaft in
Mazar-e-Sharif, Fördersumme 500 000 Euro, beantragt am 12. April 2011,
noch nicht bewilligt.
d) In welcher Höhe wurden von Nichtregierungsorganisationen in den
Jahren 2010 und 2011 Mittel aus weiteren Titeln und Einzelplänen
beantragt, und wie viele davon wurden bewilligt (bitte nach Titeln
aufschlüsseln)?
Aus dem Titel 687 20, Kapitel 23 02 „Entwicklungsorientierte Not- und
Übergangshilfe“ wurden im Jahr 2010 seitens deutscher
Nichtregierungsorganisationen Barmittel in Höhe von 1,07 Mio. Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen
für die Jahre 2011 und 2012 in Höhe von 530 000 Euro beantragt. Diese konnten
in voller Höhe bewilligt werden. Für das Haushaltsjahr 2011 liegen erst wenige
Anträge vor. Diese belaufen sich zum 27. Mai 2011 auf 400 000 Euro Barmittel
in 2011 sowie 138 000 Euro Verpflichtungsermächtigungen für 2012.
e) Hat die Bundesregierung die Kriterien für die Mittelvergabe aus der
„NRO-Fazilität Afghanistan“ im Jahr 2011 verändert im Vergleich zu den
2010 festgelegten Kriterien?
Wenn ja, welche und warum?
Die „NRO-Fazilität Afghanistan“ wurde bei Kapitel 23 02 Titel 687 06
ausgeschrieben und folgt daher den Richtlinien dieses Titels. Die Kriterien wurden
grundsätzlich nicht verändert.
9. Inwiefern stimmt die Bundesregierung ihre Planungen für den zivilen
Aufbau in Afghanistan mit den internationalen Partnern ab?
a) Welche sind die Zielvorstellungen von Seiten der afghanischen
Regierung im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit (bitte nach kurz- und
langfristigen Zielvorstellungen aufschlüsseln)?
Die deutsch-afghanische Entwicklungszusammenarbeit wird jährlich mit den
afghanischen Partnern im Rahmen von Regierungsverhandlungen besprochen,
im Detail abgestimmt und verbindlich vereinbart. Dabei haben sich die
Bundesregierung und die afghanische Regierung auf die Sektoren Gute
Regierungsführung, Wasser, Bildung, Energie und Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung als
Schwerpunkte geeinigt. Für diese Schwerpunkte hat die Bundesregierung 2010
konkrete Ziele festgelegt, zu denen sie im Fortschrittsbericht der
Bundesregierung regelmäßig Stellung nimmt.
Die langfristigen Ziele der afghanischen Regierung sind in der afghanischen
Entwicklungsstrategie (Afghan National Development Strategy – ANDS)
niedergelegt: Im Sicherheitsbereich hat die afghanische Regierung sich die
Stabilisierung des Landes in der Fläche, die Stärkung der Strafverfolgungsorgane
sowie die persönliche Unversehrtheit eines jeden Afghanen zum Ziel gesetzt. Im
Bereich Regierungsführung hat sich die afghanische Regierung unter anderem
die Verbesserung der demokratischen Prozesse und die Verbesserung der
öffentlichen Verwaltung zum Ziel gesetzt. Im Bereich wirtschaftliche und soziale
Entwicklung wird die Reduzierung von Armut, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung
durch verstärktes Engagement der Privatwirtschaft sowie die Verbesserung der
Entwicklungsindikatoren, inklusive der Millennium Development Goals,
angestrebt. Darüber hinaus hat sich die afghanische Regierung zum Ziel gesetzt,
die Drogenindustrie als Querschnittsaufgabe zu eliminieren.
b) Sind der Bundesregierung die Prioritäten der Vertreterinnen und Vertreter
der afghanischen Zivilgesellschaft für den Aufbau bis 2014 und danach
bekannt, und wie bewertet sie diese?
Die Bundesregierung befindet sich in einem konstanten Dialog mit der
afghanischen Zivilgesellschaft und trifft hierzu regelmäßig mit Vertreterinnen und
Vertretern der afghanischen Zivilgesellschaft zusammen. Die Einbindung der
Zivilgesellschaft in die internationale Afghanistan-Konferenz in Bonn im
Dezember 2011 wird von der Bundesregierung mit großem Nachdruck unterstützt.
Beim Besuch des Sonderbeauftragten der Bundesregierung, Botschafter Steiner,
am 24. und 25. Mai 2011 in Kabul zur Vorbereitung der Afghanistan-Konferenz
in Bonn im Dezember 2011 herrschte Konsens mit der afghanischen Regierung,
dass neben einer geeigneter Repräsentation der Zivilgesellschaft bei der
Konferenz ein gesondertes Forum für die Zivilgesellschaft wünschenswert ist.
c) Führt die Bundesregierung Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern
der afghanischen Zivilgesellschaft über ihre Strategie für den Aufbau bis
2014 und danach?
Falls ja, mit wem spricht die Bundesregierung?
Falls nein, warum führt die Bundesregierung diese Gespräche nicht?
Die Bundesregierung führt einen dauerhaften Dialog mit zahlreichen Vertretern
der afghanischen Zivilgesellschaft. Die Strategie für den kurz- und langfristigen
Aufbau des Landes gehört dabei regelmäßig zu den zentralen Gesprächsthemen.
Die afghanische „Zivilgesellschaft“ beschränkt sich nicht auf
Nichtregierungsorganisationen (NRO) im eigentlichen Sinne, die zum einen Advocacy-Arbeit
leisten, zum anderen aber auch häufig als „Dienstleister“ (Auftragnehmer) im
Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit auftreten. Hinzu kommen Verbände
der Wirtschaft, wissenschaftliche Institutionen, die Medien, religiöse
Würdenträger und traditionale „zivilgesellschaftliche“ Strukturen
(Stammesinstitutionen und Ähnliches). Seit dem Sturz der Taliban hat sich in Afghanistan eine
relativ freie Medienlandschaft, vor allem geprägt durch eine Vielzahl privater
Fernsehsender, entwickelt. Die Ausbildung von afghanischen Journalisten durch
die internationale Gemeinschaft und privatwirtschaftliches Engagement haben
wesentlich zur Verbesserung der Qualität der Berichterstattung und zur Stärkung
der Medienfreiheit beigetragen. Das Auswärtige Amt und das BMZ finanzieren
Medienprojekte zur Fortbildung afghanischer Journalisten. Die Deutsche Welle
produziert gemeinsame Radio und Fernsehsendungen mit afghanischen
Partnern. Einige afghanische NROs, die sich bereits durch aktive Advocacy-Arbeit
auszeichnen und mit denen eine gute Zusammenarbeit im internationalen
Rahmen besteht:
● ACBAR (Agency Coordinating Body for Afghan Relief);
● ACSF (Afghan Civil Society Forum);
● AHRDO (Afghanistan Human Rights and Democracy Organization);
● ANCB (Afghan NRO Coordination Board);
● ATSA (Afghan Teachers Support Association);
● AWEC (Afghan Women’s Educational Centre);
● AWN (Afghan Women Network);
● CSDC (Civil Society Development Center);
● CPAU (Cooperation for Peace and Unity);
● CSHRN (Civil Society Human Rights Network);
● FEFA (Free and Fair Election Foundation);
● FCCS (Foundation for Culture and Civil Society);
● HRRAC (Afghan Human Rights Research and Advocacy Consortium);
● ILF (International Legal Foundation Afghanistan);
● LAOA (Legal Aid Organization Afghanistan);
● Medica Mondiale/Medica Afghanistan;
● Mediothek;
● NUAE (National Union of Afghan Employees);
● SDO (Sanayee Development Organization);
● TJCG (Transitional Justice Coordination Group);
● TLO (The Liaison Office);
● WAW (Women for Afghan Women).
Außerdem tritt die AIHRC (Afghanistan Independent Human Rights
Commission, ein Verfassungsorgan gemäß Artikel 58 der afghanischen Verfassung von
2004) häufig als Sprachrohr der Zivilgesellschaft in Menschenrechtsfragen auf
(siehe auch Antwort zu Frage 9b).
d) Verfügt die afghanische Regierung über Provinzentwicklungsprogramme,
in denen konzeptionell unter einem Dach die verschiedenen
entwicklungspolitischen Maßnahmen der internationalen Partner zusammengefasst
werden?
Afghanische Verwaltungen auf Provinzebene verfügen im Regelfall nicht über
ausreichende personelle und fachliche Kapazitäten, um alle
entwicklungspolitischen Maßnahmen der internationalen Partner effektiv zu koordinieren. Daher
unterstützt die Bundesregierung die afghanischen Partner bei der Erfüllung ihrer
Aufgaben. In den Provinzen bilden die verschiedenen, an Entwicklung,
Stabilisierung und Wiederaufbau beteiligten internationalen Akteure regionale
Wiederaufbau-Teams (Provincial Reconstruction Team – PRT), um die
gemeinsamen Anstrengungen in diesem Bereich gemeinsam mit den afghanischen
Partnern zu koordinieren. Die Koordinierungsaufgaben werden bei verbesserter
Leistungsfähigkeit sukzessive auf die afghanische Seite übertragen. Hierzu
leistet das zivile Engagement der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag.
e) In welcher Form stimmt die Bundesregierung sich konkret mit den
anderen Gebern in Afghanistan ab?
Die Bundesregierung nutzt eine Reihe unterschiedlicher
Koordinierungsgremien, in denen die zivile Hilfe zwischen den Gebern, aber auch mit der
afghanischen Regierung abgestimmt wird. Grundlage dieser Abstimmung sind die
afghanische Entwicklungsstrategie (ANDS), sektorale Entwicklungspläne
sowie Provinz- und Distriktentwicklungspläne. Die Koordination der
internationalen Geber in Afghanistan ist Aufgabe der afghanischen Regierung; die
Federführung liegt beim Finanzministerium. Die Mission der Vereinten Nationen
(United Nations Assistance Mission in Afghanistan – UNAMA) unterstützt die
afghanische Regierung bei diesen Aufgaben.
Deutschland ist mit anderen Gebern in einem internationalen
Koordinierungsgremium (Joint Coordination and Monitoring Board – JCMB) und seinen
Untergliederungen (Standing Committees und andere) in Kabul vertreten. Dieses
Koordinierungsgremium stimmt die Unterstützungsleistungen eng mit der
afghanischen Regierung ab.
In den PRTs stimmen sich die zivilen Vertreter der Bundesregierung zudem
regelmäßig mit den dortigen Vertretern anderer Geber ab.
Die seit 2009 bestehende Internationale Kontaktgruppe (Leitung: Botschafter
Steiner), die mittlerweile auf rund 50 Teilnehmer gewachsen ist, verfolgt das
Ziel, die Abstimmung der internationalen Gemeinschaft in und mit Afghanistan
(und Pakistan) zu verbessern.
f) Welche Probleme im Bereich des zivilen Aufbaus sind der
Bundesregierung von anderen Gebern bekannt?
Im Rahmen der internationalen Abstimmung wird regelmäßig über eine Vielzahl
von Problemen und Lösungen gesprochen.
g) Gibt es Gespräche mit den internationalen Partnern darüber, wie der zivile
Aufbau im Rahmen der Übergabe in Verantwortung und nach einem
Abzug der internationalen Truppen in konkreten Schritten angepasst
werden soll?
Wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Gespräche?
Wenn nein, warum finden diese Gespräche nicht statt?
Langfristiges Engagement (2015 bis 2024) und zivile Aspekte der Transition
(bis 2014) werden – neben dem politischen Prozess – die Hauptthemen der
Internationalen Afghanistan-Konferenz in Bonn am 5. Dezember 2011 sein. Zur
thematischen Vorbereitung und Abstimmung mit der afghanischen Regierung
hat die Internationale Kontaktgruppe (ICG) der Afghanistan-
Sonderbeauftragten und anderen die thematischen Arbeitsgruppen „Transition“ und „Longterm
Engagement“ gebildet, in denen die Übergabe in Verantwortung und die
Anpassung des zivilen Wiederaufbaus nach einem Abzug der internationalen Truppen
erörtert wird. Diese Arbeitsgruppen sollen bis zum Herbst die Konferenzthemen
vorstrukturieren. Die Ergebnisse werden auf der Konferenz am 5. Dezember
2011 in Bonn präsentiert.
Neben den Anstrengungen zum Aufbau und zur Ausbildung der afghanischen
Sicherheitskräfte sind auch in den Bereichen Regierungsführung und
Entwicklung bereits Maßnahmen angelaufen, die durch die ausstehenden
Implementierungspläne noch weiter operationalisiert werden. Die mit der afghanischen
Regierung erarbeiteten Implementierungspläne befassen sich unter anderem mit
den Bereichen Regierungsfähigkeit und Entwicklung und werden
gegebenenfalls zu einer Neupriorisierung unter den Gesichtspunkten Dringlichkeit,
Wirksamkeit und Umsetzbarkeit (einschließlich Nutzung seiner Ressourcen) im
Transitionszeitraum führen.
Es besteht in der internationalen Gemeinschaft Einigkeit, dass eine
Friedensdividende aus dem geplanten Abzug militärischer Kampftruppen bis 2014 in
Form eines mittel- und langfristigen Engagements (2015 bis 2024) reinvestiert
werden muss, um Land und Region dauerhaft zu stabilisieren.
Es herrscht international Einvernehmen, dass Afghanistan über die Aktivierung
seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten, insbes. des Rohstoffpotentials,
langfristig in die Lage versetzt werden muss, steigende Eigenbeiträge zu seinem
Staatshaushalt zu erwirtschaften. Durch die wachsende finanzielle Eigenständigkeit
Afghanistans ergibt sich für die internationale Gemeinschaft automatisch die
notwendige Perspektive der schrittweisen Reduzierung auch des finanziellen
Engagements über die Jahre 2015 bis 2024, auch wenn dieses zunächst
fortgeführt werden muss.
h) Plant bzw. prüft die Bundesregierung die Möglichkeit, im Rahmen der
internationalen Gemeinschaft verbindliche Zusagen gegenüber
Afghanistan zu machen, die sicherstellen, dass mit einem Abzug der Truppen
das zivile Engagement nicht reduziert wird?
Belastbare Aussagen zum zivilen Engagement der Bundesregierung über das
Haushaltsjahr 2013 hinaus lassen sich zum aktuellen Zeitpunkt nicht treffen, da
diese von einer Zustimmung des Deutschen Bundestages zu den entsprechenden
Haushaltsgesetzen abhängt. Die Internationale Afghanistan-Konferenz in Bonn
wird aber das Signal senden, dass die internationale Gemeinschaft Afghanistan
auch nach einem Truppenabzug nicht im Stich lassen wird.
10. Inwiefern bettet die Bundesregierung den zivilen Aufbau für Afghanistan
in ein regionales Konzept ein?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die politische und sozioökonomische
sowie die Sicherheitssituation der afghanischen Nachbarstaaten in
Hinblick auf die Entwicklung Afghanistans (bitte nach Staaten
aufschlüsseln)?
Die Stabilisierung Afghanistans ist untrennbar mit der Stabilität in der Region
verbunden. Regionale Zusammenarbeit ist trotz der Vielzahl regionaler
Organisationen und bilateraler bzw. trilateraler Gipfelprozesse sowohl politisch wie
auch ökonomisch und gesellschaftlich unterentwickelt. Gründe hierfür sind
unter anderem regionale politische Konflikte, unterschiedliche wirtschaftliche
Entwicklungsstände, divergierende wirtschaftliche Interessen und gegenseitiges
Misstrauen. Weitgehende Einigkeit herrscht hinsichtlich der gravierenden
regionalen Probleme: Terrorismus, Extremismus, Drogenhandel, Flüchtlinge.
Die regionale Zusammenarbeit wird weiterhin nur langsam und schrittweise
verbessert werden können. Vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den
Akteuren der Region sind in erster Linie über verstärkte Zusammenarbeit bei
Handel, Infrastrukturmaßnahmen, Energiekooperation, Wassermanagement oder
ähnliches zu realisieren.
b) In welchen Regionen und Sektoren der Nachbarstaaten sieht die
Bundesregierung eine Gefährdung für eine nachhaltige Entwicklung
Afghanistans?
Nachhaltige Stabilität und Entwicklung in Afghanistan ist mit Stabilität,
Entwicklung und Kooperation in der gesamten Region verbunden. Es wird hier
darauf ankommen, nicht nur das Störpotential in der Nachbarschaft zu
reduzieren, sondern aktive regionale Vertrauensbildung und Zusammenarbeit zu
fördern.
c) Inwiefern stimmt die Bundesregierung ihre entwicklungspolitischen
Maßnahmen in Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan und Pakistan
auf ihre Maßnahmen in Afghanistan ab?
Ziel und Interesse der deutschen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit
Turkmenistan, Usbekistan und Tadschikistan ist es, durch die Förderung einer
nachhaltigen Entwicklung zu einer Stabilisierung der Region insgesamt
beizutragen. Eine Stabilisierung Afghanistans kann ohne Kooperation mit den Staaten
Zentralasiens langfristig nicht gelingen. Die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit fördert z. B. die grenzüberschreitende wirtschaftliche Kooperation mit
Afghanistan. In Tadschikistan entstehen durch die Unterstützung des legalen
Grenzhandels Geschäftschancen für Bauern und Kleinhändler. Zudem wird die
Versorgungssicherheit auf der afghanischen Seite verbessert. Das Vorhaben ist
mit den in Afghanistan durchgeführten Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit abgestimmt.
Die Bundesregierung unterstützt seit Jahren die grenzüberschreitende
wirtschaftliche Kooperation mit Afghanistan. Sie fördert seit 2010 ein Programm
mit dem Titel: Pakistan – Afghanistan – Tajikstan Regional Integration
Programme (PATRIP). Zielsetzung ist die Förderung des grenzüberschreitenden
Handels und Austauschs, um einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung
und politischen Stabilisierung der volatilen Grenzregionen zu leisten. Soziale
und wirtschaftliche Infrastrukturmaßnahmen werden in enger Zusammenarbeit
mit der lokalen Bevölkerung geplant und umgesetzt. Seit 2010 wurden
grenzüberschreitende Projekte an der Grenze Afghanistan-Tadschikistan sowie an der
Grenzregion zu Pakistan (Brücken, Bewässerungskanäle, Reparatur von
Wasserkraftwerken) durchgeführt. Das Programm soll gegebenenfalls in eine
Stiftung überführt werden, um die Einzahlung anderer Geber zu ermöglichen.
Die Bundesregierung unterstützt den „Dubai-Prozess”, der sich in erster Linie
auf technische Fragen beim Management der afghanisch-pakistanischen
Grenzregion konzentriert. Die 2007 unter deutscher G8-Präsidentschaft begründete
Afghanistan-Pakistan Initiative unterstützt grenzüberschreitende
Projektzusammenarbeit zwischen Afghanistan und Pakistan. Sämtliche G8-Mitglieder sind
beteiligt, Deutschland mit Projekten (unter anderem Ausbildung von
Grenzpolizeieinheiten, gemeinsames Wasserressourcenmanagement, Versorgung und
Wiedereingliederung von afghanischen Flüchtlingen in Pakistan).
Seit 2009 fördert die Bundesregierung Ausbildungsmaßnahmen im Bereich
Monitoring von Gletscher, Schnee und Wasserressourcen für Afghanistan-
und Pakistan-Experten. Das Projekt wird durch das International Centre for
Integrated Mountain Development (ICIMOD) umgesetzt. Außerdem
unterstützte die Bundesregierung im Jahre 2010 in Pakistan und Afghanistan
verschiedene UNODC-Projekte im Bereich Drogen- und Terrorismusbekämpfung.
Schließlich fördert die Bundesregierung überjährig einen trilateralen
Expertendialog zwischen Afghanistan, Pakistan und Indien.
d) Plant die Bundesregierung, ihre entwicklungspolitischen Maßnahmen
in Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan und Pakistan im Rahmen
der Übergabe in Verantwortung in Afghanistan und nach einem Abzug
der internationalen Truppen aus Afghanistan entsprechend anzupassen?
Die Bundesregierung beobachtet die Sicherheitslage in Afghanistan und der
Region intensiv. Sie überprüft dabei laufend das entwicklungspolitische
Portfolio auf notwendige Anpassungen zur verbesserten konfliktsensiblen und -
präventiven Ausrichtung der Vorhaben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]