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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Entwicklung der Neue Rechten und ihr Gefahrenpotential für die freiheitlich-demokratische Grundordnung (G-SIG: 16010852)

Entwicklung der &quot;Neuen Rechten&quot;, propagierter Ethnopluralismus, versuchte Einflussnahme auf Jugendkultur, studentische Verbindungen, Gothic-Szene, Rolle des Instituts für Staatspolitik (IfS), &quot;Nationaldemokratischer Hochschulbund&quot; (NHB) <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

20.07.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/214030. 06. 2006

Entwicklung der Neuen Rechten und ihr Gefahrenpotential für die freiheitlich-demokratische Grundordnung

der Abgeordneten Monika Lazar, Katrin Göring-Eckardt, Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Begriff „Neue Rechte“ ist unterschiedlich definiert worden. In der Wissenschaft gilt die „Neue Rechte“ als intellektuelle Strömung des Rechtsextremismus bzw. Scharnier zwischen Wertkonservatismus und Rechtsextremismus, deren Ziel es ist, die kulturelle Hegemonie in Deutschland zu erreichen. Dabei grenzt sich die „Neue Rechte“ von den „traditionellen Rechten“ unter anderem über das Konzept des „Ethnopluralismus“ ab. Inhaltlich steht die „Neue Rechte“ für Vorrang des Kollektivs vor dem Individuum, Nationalismus, Ablehnung gleicher Menschenrechte für alle und Verharmlosung des Nationalsozialismus. Einige Konzepte der Neuen Rechten, wie das der so genannten national befreiten Zonen, haben sich im rechtsextremen Spektrum insgesamt durchsetzen können. Eine Auseinandersetzung mit der Neuen Rechten zum Schutze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist daher dringend geboten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „Neue Rechte“?

2

Inwieweit betrachtet die Bundesregierung den Ansatz des „Ethnopluralismus“ als verbindend für verschiedene politische Strömungen in diesem Sektor?

3

Wie grenzt sich aus Sicht der Bundesregierung die „Neue Rechte“ von den „traditionellen Rechten“ ab, und welche Bezüge und Gemeinsamkeiten hat die „Neue Rechte“ zu bereits bestehenden Organisationen im rechtsextremen Spektrum?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Personen und Vereinigungen in diesem Spektrum?

Wie hoch schätzt sie die Bedeutung der Neuen Rechten im Bereich des Rechtsextremismus ein?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Neuen Rechten in Deutschland und Europa?

Welche Vernetzungsbestrebungen mit ähnlichen Verbindungen in Europa sind ihr bekannt?

6

Welche Zeitungen, Zeitschriften, Periodika und sonstigen Publikationen des rechtsextremen Spektrums werden aus Sicht der Bundesregierung durch die „Neue Rechte“ entscheidend geprägt?

7

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Gründung, Werdegang, führende Personen, Leserschaft und finanzielle Entwicklung folgender Publikationen: „Nation & Europa“, „Junge Freiheit“, „nation24.de“, „Sezession“ und „Sleipnir“?

8

Sind die Inhalte dieser Publikationen im Einzelnen nach Ansicht der Bundesregierung mit den Werten und Normen des Grundgesetzes vereinbar?

Welche Publikationen und Internetdomains der Neuen Rechten werden durch den Bundesverfassungsschutz beobachtet oder ausgewertet?

9

Welche medialen Angebote speziell für Jugendliche und welche Werbestrategien um neue Anhänger der Neuen Rechten sind der Bundesregierung bekannt?

10

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Gründung, Werdegang, Schulungsveranstaltungen, führende Personen, Dozenten und Kursteilnehmer sowie die finanzielle Entwicklung folgender Institutionen: Deutsches Kolleg, Thule-Seminar e. V., Institut für Staatspolitik (IfS), Deutsch-Europäische Studiengesellschaft (DESG), Deutsche Akademie, Dresdner Schule?

11

Sind nach Ansicht der Bundesregierung die von diesen Institutionen vermittelten Inhalte mit den Werten und Normen des Grundgesetzes vereinbar?

Welche dieser Institutionen werden durch den Bundesverfassungsschutz beobachtet?

Gibt es weitere, hier nicht genannte, Institutionen der Neuen Rechten, die beobachtet werden?

12

Welche Organisationen, Seminare, Studieneinrichtungen bzw. Bildungszentren zählt die Bundesregierung zur Neuen Rechten?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle des IfS innerhalb der Neuen Rechten?

Wie beurteilt die Bundesregierung die Versuche des IfS, gesellschaftliche Diskussionen zu prägen?

14

Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Strömung der Neuen Rechten auch im Bereich von Universitäten und Fachhochschulen?

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den „Nationaldemokratischen Hochschulbund“ (NHB)?

15

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über verfassungsfeindliche Bestrebungen bzw. rechtsextremistische Affinitäten studentischer Verbindungen?

16

Welche studentischen Verbindungen beobachtet der Bundesverfassungsschutz?

17

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Wechselwirkungen zwischen studentischen Verbindungen, „traditionellen Rechten“ und den Neuen Rechten?

18

a) Wie schätzt die Bundesregierung rechtsextremistische Einflüsse auf die so genannte Gothic-Szene ein?

b) Welche Rolle spielt entsprechendes Gedankengut in dieser Jugendkultur aus Sicht der Bundesregierung?

c) Wie viele und welche Bands werden zum rechtsextremistischen (bzw. entsprechend beeinflussten) Teilbereich der Gothic-Szene gerechnet?

d) Sind der Bundesregierung Periodika bekannt, die an die Gothic-Szene gerichtet sind und rechtsextremistische Ideologieelemente enthalten?

e) Welches Gedankengut taucht in den Texten der Bands bzw. in entsprechenden Veröffentlichungen auf?

f) Gibt es regionale Schwerpunkte?

g) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, dass von der Neuen Rechten der Versuch unternommen wird, gezielt Einfluss auf diese Jugendkultur zu gewinnen?

19

a) Sind der Bundesregierung weitere Bestrebungen der Neuen Rechten in Bezug auf jugendliche Subkulturen bekannt?

b) Wenn ja, welche Bestrebungen und in welchem Unfang?

c) Welche anderen Musikszenen außerhalb jugendlicher Subkulturen werden von der Neuen Rechten als Plattform benutzt oder gezielt infiltriert?

20

Wie schätzt die Bundesregierung die von der Neuen Rechten ausgehende Gefahr für die Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein?

21

Was unternimmt die Bundesregierung, um die „Neue Rechte“ an der Erreichung ihres Ziels einer kulturellen und politischen Hegemonie zu hindern?

Berlin, den 29. Juni 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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