[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6213
17. Wahlperiode 14. 06. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Christine Buchholz,
Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksche 17/5976 –
Unterstützung der kongolesischen Sicherheitskräfte im Vorfeld der Wahlen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Für den 22. November 2011 sind Präsidentschaftswahlen in der
Demokratischen Republik Kongo (DRC) vorgesehen, spätestens am 6. Dezember 2011
endet die Amtszeit des gegenwärtigen Präsidenten Joseph Kabila. Dieser hat in
den vergangenen Monaten mit Hilfe des Parlaments eine Verfassungsänderung
durchgesetzt und verschiedene Gesetze und Regelungen erlassen, welche seine
Wiederwahl sichern sollen. So wird der Präsident künftig nur noch in einem
Wahlgang mit einfacher Mehrheit gewählt. Zudem stimmte das Parlament
mehrheitlich einem Gesetz zu, dass allen Kandidaten für den
Präsidentschaftswahlkampf sowie Bewerbern für einen Sitz im Parlament hohe finanzielle
Hürden auferlegt, um überhaupt als Kandidaten antreten zu können.
Bereits vor und während des Wahlkampfes 2006 hatten Beobachter massive
Manipulationen des Wahlkampfes, Behinderung, Einschüchterung und
Willkür verschiedener Sicherheitsapparate (Präsidialgarde, Geheimdienste, Polizei
und Militär) und weitere „Unregelmäßigkeiten“ kritisiert. Nach seiner Wahl
2006 setzte Joseph Kabila Spezialeinheiten, Armee und Polizei ein, um seinen
größten Konkurrenten um das Präsidentenamt, Jean-Pierre Bemba, außer
Landes zu jagen, wo dieser später von belgischen Polizisten festgenommen und
dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag überstellt wurde.
Teile der zivilen Opposition (u. a. die UDPS – Union für Demokratie und
Sozialen Fortschritt – des langjährigen Mobutu- und Kabila-Gegners Étiènne
Tshisekedi) hatten bereits die Wahlen 2006 boykottiert und waren auch
danach schwerer Verfolgung, einschließlich Mord und Folter, durch die Joseph
Kabila nahestehenden „Sicherheitsbehörden“ ausgesetzt.
Diese Praktiken sind auch im aktuellen Vorwahlkampf beobachtet worden.
Erste öffentliche Veranstaltungen potentieller Oppositionskandidaten wurden
von „Sicherheitskräften“ auch unter dem Einsatz von Schusswaffen
unterbunden. Auch Medienvertreter sowie die Organisation Journalistes en Danger
(JED) berichten von einer spürbaren weiteren Einschränkung der
Pressefreiheit im Vorfeld der Wahlen. Der bekannte kongolesische
Menschenrechtsaktivist Floribert Chebeya hatte dies bereits im Mai letzten Jahres kritisiert Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. Juni 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6213 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeund wurde kurz darauf ermordet aufgefunden, nachdem er einer Vorladung
des Polizeipräsidenten der Hauptstadt Kinshasa Folge geleistet hatte, welcher
als enger Vertrauter Joseph Kabilas gilt. Am 9. April 2011 wurde Samy Mbeto
vom freien Radiosender Kilimanjaro festgenommen und für drei Tage
festgehalten, nachdem er Einschüchterungen und Falschdarstellungen im Kontext
des Wahlkampfes kritisiert hatte.
Die Wahlen 2006 wurden von Deutschland und der Europäischen Union (EU)
umfangreich unterstützt. Die EU stellte „zur Unterstützung der Wahlen“ fast
150 Mio. Euro, die Bundesregierung weitere 10 Mio. Euro zur Verfügung.
Zudem ist die EU bereits seit 2005 am Umbau, der Ausbildung und Ausrüstung
kongolesischer „Sicherheitskräfte“ beteiligt. Im Zuge der Europäischen
Polizeimission (EUPOL) in Kinshasa wurden in der Hauptstadt „Integrierte
Polizeieinheiten“ aufgebaut, ausgebildet und erhielten „eine individuelle Ausrüstung zur
Bekämpfung von Ausschreitungen bestehend aus Schutzschilden, Helmen,
Schlagstöcken und Tränengas sowie Maschinenpistolen der Marke UZI“
(Bundestagsdrucksache 17/2894). Die Aufgabe dieser Polizeieinheiten war der
„Schutz der Übergangsregierung“, der zu dieser Zeit Joseph Kabila vorstand.
Zugleich äußerten offizielle Vertreter der Europäischen Union offen ihre
Hoffnungen auf einen Wahlsieg Joseph Kabilas (
www.dw-world.de/dw/article/
0,,2142459,00.html).
Diese Hoffnungen schienen sich auch in der Mission EUFOR DRC (EUFOR:
European Union Force) widerzuspiegeln, welche ausschließlich in der
Hauptstadt, einer Hochburg der Opposition, stationiert war und dort für einen
„friedlichen Verlauf der Wahlen“ sorgen sollte. Zudem begann die EU bereits vor
der Wahl durch Militärberater, finanzielle Hilfen und Sachmittel die
kongolesische Armee zu restrukturieren. Diese Bemühungen halten ebenso wie die
Polizeiausbildung bis heute an, obwohl zahlreichen hochrangigen Offizieren
in Armee und Polizei schwere Kriegsverbrechen vorgeworfen werden. Die
Armee ist für einen Großteil der Menschenrechtsverletzungen – darunter auch
systematische Massenvergewaltigungen – in der DRC verantwortlich und vor
allem Spezialeinheiten wurden von Joseph Kabila nach der Wahl zur
Bekämpfung der Opposition eingesetzt. Im Dezember 2010 berichtete Human Rights
Watch von einer Zunahme bei der teilweise zwangsweisen Rekrutierung von
Kindersoldaten unter dem Kommando Bosco Ntagandas, einem ehemaligen
Rebellenkommandanten und heutigem General der offiziellen Streitkräfte der
DRC, gegen den ein Haftbefehl des IStGH vorliegt. Da die EU-Mission
EUSEC DRC (EUSEC: European Space Elevator Challenge) u. a. eine
„Reform der Zahlungsmechanismen“ innerhalb der Streitkräfte umfasste, ist
davon auszugehen, dass sie damit auch dazu beitrug, dass sowohl
Kindersoldaten als auch Kriegsverbrecher regelmäßig Sold erhalten. Parallel zu den
genannten GSVP-Missionen (GSVP: Gemeinsame Sicherheits- und
Verteidigungspolitik) und zumindest teilweise in enger Koordination mit diesen
leisten insbesondere Frankreich und die ehemalige Kolonialmacht Belgien
bilaterale Ausbildungs- und Ausstattungshilfe für die kongolesischen Streitkräfte
und die Polizei. Gegenüber der Polizei leistet auch die Bundesregierung
Ausbildungs- und Ausstattungshilfe.
Die von EU und auch der Bundesregierung in Joseph Kabila gesetzten
Hoffnungen haben sich nicht erfüllt. Mit seiner Wahl hat sich weder die
Menschenrechtslage noch die Bürgerkriegssituation im Land verbessert. Im Gegenteil
sind in den letzten Monaten neue bewaffnete Gruppen auch in Katanga und im
Westen des Landes in Erscheinung getreten. Auch im Hinblick auf die
wirtschaftliche Kooperation blieben jedoch viele Hoffnungen unerfüllt. So hat die
Regierung Joseph Kabila umfangreiche Abkommen mit der Volksrepublik
China unterzeichnet und vom September 2010 bis März 2011 den Export von
mineralischen Rohstoffen aus dem umkämpften Osten des Landes untersagt.
Die Vorbereitung der Wahlen durch die Regierung läuft schleppend und wird
bislang mit dem offensichtlichen Ziel verfolgt, Joseph Kabila im Amt zu
bestätigen. Gegenwärtig plant die EU, diese Wahlen mit knapp 50 Mio. Euro aus
dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zu unterstützen. Weitere Gelder
wurden aus dem „Instrument für Stabilität“ und durch einzelne Mitgliedstaaten
bereitgestellt, um im Vorfeld der Wahlen die der Nationalpolizei unterstehende
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6213„Police d’Intervention Rapide“ (PIR), angesichts der zu erwartenden
Spannungen, in Zusammenarbeit mit Frankreich und der UN-Mission Monusco
fortzubilden und besser auszustatten. Angesichts des sich abzeichnenden unfairen
und gewaltträchtigen Wahlverlaufs warnen jedoch zunehmend internationale
Beobachter vor einer weiteren unkritischen Unterstützung des Kabila-Regimes:
Entweder solle „die internationale Gemeinschaft“ darauf dringen, die Wahlen
zu verschieben, um eine angemessene Vorbereitung und einen fairen
Wahlkampf zu ermöglichen, oder sie solle ihre Unterstützung einstellen, um „einem
vollkommen mangelhaften [Wahl-]Prozess“ keine „ungerechtfertigte
Glaubwürdigkeit [zu] verleihen“, so der Rat der International Crisis Group.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Bilanz der Regierung
Kabila hinsichtlich der humanitären Lage, der Gewährleistung der
Menschenrechte und der friedlichen Lösung der Konflikte im Osten der DRC?
Die Situation im großen und wenig entwickelten Ostkongo bleibt schwierig.
Die Menschenrechtslage ist schlecht. Eine Vielzahl von Gruppierungen,
darunter brutal und rücksichtslos vorgehende schwer bewaffnete Milizen sind im
Ostkongo aktiv. Staatliche Strukturen sind nur schwach entwickelt. Auch die
Mission der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo
(MONUSCO) hat bisher nur begrenzte Erfolge vorzuweisen.
Die Prozesse von Goma und Nairobi, die Kooperation zwischen kongolesischer
und ruandischer Regierung sowie die Unterstützung der Internationalen
Gemeinschaft haben dennoch erste Verbesserungen gebracht. Es wird aber noch
lange dauern, die Lage zu stabilisieren und nachhaltig zu verbessern.
Erforderlich ist dafür vor allem der Einsatz der kongolesischen Regierung, aber auch
der aller anderen im Ostkongo wirkenden Kräfte.
Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 3. September 2010
zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/2894 verwiesen.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Bilanz der Regierung
Kabila hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung und der
wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Deutschland?
Nach der negativen wirtschaftlichen Entwicklung im letzten Jahrzehnt des
vergangenen Jahrhunderts liegt die Demokratische Republik Kongo mit
Wachstumsraten über 5 Prozent in den meisten Jahren des letzten Jahrzehnts nun im
kontinentalen Durchschnitt. Auch andere makroökonomische Daten, wie
Inflationsrate und Währungsreserven, haben sich zuletzt verbessert. Die
Weltfinanzkrise hat nicht zu katastrophalen Einbrüchen in der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung geführt, so betrug das Wachstum 2009 noch 2,7 Prozent. Die
Demokratische Republik Kongo bleibt jedoch eines der ärmsten und am schwächsten
entwickelten Länder der Erde. Das vor allem rohstoffbasierte Wachstum ist
bisher nicht ausreichend, um die äußerst schlechte sozio-ökonomische Lage und
die extreme Armut unter großen Teilen der Bevölkerung entscheidend
abzumildern. Die Bevölkerung wächst zudem mit ungefähr drei Prozent im Jahr
weiterhin rasant. Die Verbesserung von Rechtstaatlichkeit und
Investitionsbedingungen, der Aufbau staatlicher Fähigkeiten zur Bereitstellung grundlegender
staatlicher Leistungen, die Ausbildung von qualifizierten Arbeitskräften und der
Ausbau der unzureichenden Infrastruktur bilden einige der wichtigsten
Voraussetzungen für eine Verbesserung der Perspektiven sozio-ökonomischer
Entwicklung und sind wichtige Grundlagen für eine intensivere wirtschaftliche
Zusammenarbeit mit Deutschland.
Drucksache 17/6213 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Wie bewertet die Bundesregierung die im Vorfeld der Wahlen von der
Regierung Kabila durchgesetzten Änderungen des Wahlrechts und der
Verfassung, und welche Schlussfolgerungen und politische Konsequenzen
zieht sie daraus?
Die Durchführung freier und fairer Wahlen liegt in erster Linie in der
Verantwortung der kongolesischen Regierung und der Parteien und Kandidaten. Freie
und faire Wahlen sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass das noch sehr
fragile Land nicht erneut destabilisiert wird. Die Bundesregierung unterstützt
das Ziel glaubwürdiger Wahlen bilateral sowie im EU- und VN-Rahmen. Nach
Auffassung der Bundesregierung können die verantwortlichen kongolesischen
Akteure dieses Ziel noch erreichen. Das von der Regierung eingebrachte,
umstrittene neue Wahlgesetz wurde vom Parlament bisher zurückgewiesen.
4. Wie werden diese Änderungen in der EU bewertet?
Welche politischen Handlungsmöglichkeiten werden in den EU-Gremien
diskutiert?
Die EU ist bedeutendster Geber in Bezug auf die Wahlen und beabsichtigt,
wenn der Weg zu den Wahlen glaubwürdig verläuft, diese zu beobachten. Die
Haltung der EU hat die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und
Sicherheitspolitik, Lady Catherine Ashton, in ihrer Erklärung vom 24. Januar 2011 zum
Ausdruck gebracht.
(eeas.europa.eu/congo_kinshasa/news/index_en.htm)
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussichten auf die Abhaltung freier
und fairer Wahlen bis zum vorgesehenen Zeitpunkt am 22. November
2011?
Die Festlegung des Wahltermins und die Durchführung der Wahlen nach
kongolesischem Recht sind in erster Linie Sache der zuständigen Wahlkommission
und anderer Verantwortlicher in der Demokratischen Republik Kongo. Die
Durchführbarkeit der Wahlen zu diesem Termin ist zur Zeit Gegenstand von
Diskussionen in der Demokratischen Republik Kongo, in die sich die
Bundesregierung nicht einmischt.
6. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko gewaltsamer
Auseinandersetzungen im Vorfeld, während und nach der Wahl, und welche Regionen
betrachtet sie als besonders gefährdet?
Nach gegenwärtig vorliegenden Einschätzungen sind die Hauptstadt Kinshasa
und der Ostkongo besonders gefährdet. Auch die Lage in der Provinz Bas-
Kongo ist nicht stabil.
7. Sieht die Bundesregierung angesichts der Wahlen einen gesteigerten
Bedarf an Ausbildung und Ausrüstung der kongolesischen Nationalpolizei?
Die Bundesregierung sieht einen solchen Bedarf. Die kongolesische Polizei ist
häufig schlecht ausgebildet und ausgerüstet, gerade im Umgang mit
Menschenansammlungen und Demonstrationen. Sie kann dadurch im Einsatz leicht
überfordert werden und deshalb zu unverhältnismäßigen Mitteln greifen. Es muss
daher darum gehen, den Polizeieinheiten Handlungsmöglichkeiten –
insbesondere konkrete Alternativen zum Schusswaffengebrauch – zu vermitteln. Dies
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6213gilt gerade mit Blick auf die anstehende Sicherung von Wahlkampf und
Wahlen.
8. Welche Einschätzungen hierzu sind der Bundesregierung durch ihre
europäischen Partner und den Europäischen Auswärtigen Dienst bekannt?
Die EU sieht die Notwendigkeit einer Reform des kongolesischen
Sicherheitssektors; die Polizeimission der Europäischen Union in der DR Kongo (EUPOL)
und die Mission zur Unterstützung der Sicherheitssektor-Reform in der
DR Kongo (EUSEC) erfreuen sich einer breiten Unterstützung der EU-Partner.
9. Wie hat die Europäische Union auf den Brief des Generalinspekteurs der
kongolesischen Nationalpolizei vom 4. Februar 2011 reagiert, in dem
dieser um Unterstützung durch die Europäische Union bat?
Die Europäische Union wird 2 Mio. Euro für den Ankauf von
Kommunikationsmitteln, vor allem von Funkgeräten, zur Verfügung stellen, die an die von
Frankreich und der VN-Polizei UNPOL ausgebildeten Einheiten der schnellen
Eingreiftruppe der Polizei (PIR) übergeben werden sollen. Auf die Antwort zu
Frage 21 wird verwiesen.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtsbilanz der
kongolesischen Nationalpolizei?
Aus Sicht der Bundesregierung bleibt Raum für Verbesserungen.
Dementsprechend leisten u. a. EUPOL und MONUSCO Unterstützung bei der Ausbildung
und Ausrüstung der Polizei.
11. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung darüber, dass auch
hochrangige Beamte der kongolesischen Nationalpolizei sowie Joseph
Kabilas Sicherheitsberater John Numbi an der Ermordung Floribert
Chebeyas beteiligt oder über entsprechende Pläne informiert waren?
Der Bundesregierung sind zu diesem Vorgang die allgemein bekannten
Informationen und Spekulationen aus öffentlich zugänglichen Quellen bekannt. Der
Sicherheitsberater von Präsident Kabila John Numbi ist bisher nicht angeklagt
worden. Seine Beteiligung an der Tötung Floribert Chebeyas scheint bisher
nicht erwiesen zu sein.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Ermittlungen bzw. Handlungen
der kongolesischen Justiz und Politik zur Aufklärung des Mordes?
Die Bundesregierung gibt gegenwärtig keine allgemeinen Bewertungen zu
diesem laufenden Verfahren ab, welches sie gemeinsam mit den EU-Partnern
aufmerksam verfolgt.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass gegenwärtig gegen
verschiedene Mitglieder der kongolesischen Nationalpolizei wegen
Gründung einer kriminellen Vereinigung unter der Leitung des
Polizeiobersts Daniel Mukalayi ermittelt wird?
Oberst Mukulay ist der Hauptangeklagte im Prozess wegen der Ermordung von
Floribert Chebeya. In diesem Prozess wurde der Tatvorwurf der Bildung einer
kriminellen Vereinigung mittlerweile fallengelassen.
Drucksache 17/6213 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über die
Auseinandersetzungen zwischen Studenten der Universität von Kinshasa und der
kongolesischen Nationalpolizei am 26. April 2011 anlässlich der Proteste
gegen erhöhte Studiengebühren, bei denen mindestens ein Mensch ums
Leben kam?
Am 26. April 2011 hat es nach vorliegenden Informationen eine studentische
Demonstration an der Universitätsklinik von Kinshasa gegeben, in deren
Verlauf eine Sicherheitskraft der Universität von einer Kugel getroffen wurde und
später starb. Auslöser der Demonstration war die Ankündigung, dass die
Studiengebühren erhöht werden.
15. Wie hat die vor Ort in Goma stationierte Mission EUPOL auf die
gewalttätigen Übergriffe der Polizei in Goma auf Anhänger des
Präsidentschaftskandidaten Vital Kamerhe im Dezember 2010 reagiert, bei denen
scharf geschossen und mehrere Personen verletzt wurden und mit denen
der öffentliche Auftritt Vital Kamerhes effektiv verhindert wurde?
Auf die Antwort der Bundesregierung vom 21. Januar 2011 auf die Schriftliche
Frage 8 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 17/4587
wird verwiesen. Die in Goma stationierten Angehörigen von EUPOL DR Kongo
waren nicht am Ort des Geschehens. EUPOL ist zudem eine beratende Mission,
die keine direkten Engriffsbefugnisse besitzt. In ihrer Beratungstätigkeit für die
kongolesische Polizei legt EUPOL einen Schwerpunkt auf verhältnismäßigen
Mitteleinsatz. Dies soll den nicht erforderlichen Gebrauch von Schusswaffen
durch kongolesische Sicherheitskräfte eindämmen.
16. Was ist der Bundesregierung über die Folgen und Opfer der in Frage 1
genannten Auseinandersetzung bekannt?
Die Bundesregierung hat hierzu keine detaillierten Erkenntnisse.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Ausbildung und Ausrüstungen
mehrerer für die Aufstandsbekämpfung vorgesehenen Brigaden der Police
d’Intervention Rapide (PIR) durch Frankreich, obwohl die PIR u. a. „an
den schweren Menschenrechtsverletzungen [im Zuge der Einsätze gegen
die Bundu Dia Kongo (BDK) im Februar und März 2008] beteiligt und …
mit exzessiver Gewalt gegen die Anhänger der BDK vor[ging]“
(Bundestagsdrucksache 17/2894)?
Nach Auffassung der Bundesregierung sind verbesserte Ausbildung und
Ausrüstung der kongolesischen Polizei ein geeigneter, wenngleich nicht
unproblematischer Weg, um exzessive Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte zu
vermeiden. Die kongolesischen Sicherheitskräfte sich selbst zu überlassen,
erscheint der Bundesregierung in der gegenwärtigen Lage nicht als taugliches
Mittel, um die Lage zu verbessern.
18. Welche Formen der Zusammenarbeit oder Koordination bestehen
zwischen der EUPOL-Mission und den französischen Initiativen zur
Ausbildung und Ausstattung kongolesischer Polizeikräfte?
EUPOL und bilaterale Kooperationspartner der kongolesischen Polizei
koordinieren ihre Aktivitäten und Planungen durch ständigen Informationsaustausch
unter anderem in regelmäßig stattfindenden Koordinierungstreffen. Dopplun-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6213gen können so vermieden und die Komplementarität der Ansätze verbessert
werden.
Nach Kenntnis der Bundesregierung zielt das französische Programm zur
Ausbildung und Ausstattung der kongolesischen Polizei auf die Verbesserung der
Fähigkeiten zur Sicherung der Wahlen. EUPOL hat bei der Erstellung der
Ausgangslageanalyse und der Projekterarbeitung sowie -durchführung des
Ausbildungsvorhabens für die Schnelle Eingreiftruppe der Polizei (PIR)
Unterstützung geleistet. Frankreich zeichnet allein verantwortlich für die Ausrüstung der
ausgebildeten Einheiten.
19. Worin bestand die „beratende Funktion“ der EUPOL-Mission bei der
Ausstattung der PIR mit „mit Helmen, Schlagstöcken, Schutzschilden
und Tränengas sowie Kalaschnikow-Maschinenpistolen“
(Bundestagsdrucksache 17/2894)?
Wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/2894 ausgeführt, war EUPOL
Kinshasa in den Jahren 2005 bis 2007 in beratender Funktion an dem
Programm der EU-Kommission zur Ausstattung der Sicherheitskräfte beteiligt.
EUPOL hat der kongolesischen Polizei dabei keine Helme, Schlagstöcke,
Schutzschilde, Tränengas oder Kalaschnikow-Maschinenpistolen zur
Verfügung gestellt.
Die Beratungs- und Ausbildungsleistung von EUPOL für die kongolesischen
Polizeieinheiten zielte auf den sachgemäßen Einsatz vor allem der nicht-letalen
Ausrüstung und auf die Vermittlung nicht-letaler Einsatztaktik und -methoden.
Die Einheiten wurden mit dem Ziel ausgebildet, vor allem den Schutz der
damaligen Übergangsinstitutionen zu gewährleisten.
20. Welche dieser Ausrüstungsgegenstände wurden von Deutschland oder
anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geliefert?
Über die in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/2894
wiedergegebenen Informationen liegen der Bundesregierung zu den in Frage 19
genannten Ausrüstungsgegenständen keine weiteren Erkenntnisse vor. Es
handelt sich dabei um die von der kongolesischen Regierung regelmäßig
ausgegebene Polizeiausstattung.
21. Welche weiteren Initiativen europäischer und internationaler Partner zur
Ausbildung und Ausstattung kongolesischer Polizei- und Streitkräfte sind
der Bundesregierung bekannt, und welche davon finden in
Zusammenarbeit oder Koordination mit den Missionen EUPOL und EUSEC statt
(bitte jeweils mit Inhalt und Zielsetzung der Initiative auflisten)?
Die EU-Delegation in Kinshasa unterstützt in Zusammenarbeit mit EUPOL
durch Ausbildung und Ausrüstung (Funkgeräte und ergänzende Technik) ein
Programm zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit von Einheiten der
PIR mit Blick auf die geplanten Wahlen.
Belgien führt seit 2006 eine bilaterale militärische Beratungsmission in Kindu,
Maniema Provinz (Ost-Kongo) durch. 22 belgische Soldaten nehmen an dieser
Mission teil und unterstützen die Ausbildung von kongolesischen Soldaten des
„321ème Bataillon commando“. Zudem berät Belgien die kongolesischen
Streitkräfte mit fünf Soldaten in Kindu bei der Renovierung bzw. dem
Wiederaufbau von Kasernen. Die Mission wird bis 2012 durchgeführt. Diese
ausschließlich belgische Mission läuft parallel zu EUSEC und trägt zum Aufbau
Drucksache 17/6213 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeeiner schnellen Eingreiftruppe sowie zur Aufstellung einer territorialen
Verteidigung bis 2013 bei.
Großbritannien führt im Kongo ein bilaterales Polizeiprogramm durch, über
das der Bundesregierung jedoch keine Einzelheiten vorliegen.
Die MONUSCO-Mission bildet abgestimmt mit EUPOL sechs Polizeieinheiten
im Vorfeld der Wahlen aus. Diese Einheiten haben bisher noch keine
Ausrüstung erhalten.
22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Demobilisierung
oder ggf. Überführung der durch die EU ausgebildeten und ausgerüsteten
„integrierten Polizeieinheiten“ in andere Sicherheitsbehörden sowie über
den Verbleib der im Rahmen des Unterstützungsprojekts der EU-
Kommission gelieferten „individuelle[n] Ausrüstung zur Bekämpfung von
Ausschreitungen bestehend aus Schutzschildern, Helmen, Schlagstöcken
und Tränengas sowie Maschinenpistolen der Marke UZI“
(Bundestagsdrucksache 17/2894)?
Die „integrierten Polizeieinheiten“ sind in der schnellen Eingreiftruppe der
Polizei (PIR) aufgegangen. Zum Teil werden sie weiter zum Personenschutz
eingesetzt, zum Beispiel für Parlamentspräsident Boshap. Sämtliche von der
EU-Kommission gelieferten individuellen Ausrüstungsgegenstände sind bei
der kongolesischen Polizei verblieben. Mittlerweile sollen viele der
Ausrüstungsgegenstände unbrauchbar geworden sein.
23. Welche Mittel aus dem Instrument für Stabilität (IfS) wurden bislang
über welche Organisationen oder privatwirtschaftlichen Unternehmen
bereitgestellt mit dem Ziel, Kapazitäten und Funktion der kongolesischen
Polizei- und Streitkräfte zu verbessern, und welche dieser Projekte
wurden in Zusammenarbeit oder Koordination der Missionen EUPOL und
EUSEC durchgeführt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden über die in der Antwort zu Frage 9
genannten 2 Mio. Euro hinaus bisher keine Mittel für die in der Frage
genannten Zwecke zur Verfügung gestellt.
24. Von welchen dieser aus dem IfS finanzierten oder in der Planung
befindlichen Projekte profitiert(e) die kongolesische Nationalpolizei bzw. die
PIR?
25. Welche regionalen Schwerpunkte weisen die aus dem IfS finanzierten
Projekte auf, und zu welchem Anteil kommen die aus dem IfS
bereitgestellten Mittel den Sicherheitskräften in Kinshasa zugute?
Bei den Fragen 24 und 25 wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
26. Welche Projekte mit dem Ziel, Kapazitäten und Funktion der
kongolesischen Polizei- und Streitkräfte zu verbessern wurden bislang mit
welchem Finanzvolumen durch die Gesellschaft für Technische
Zusammenarbeit (GTZ) GmbH bzw. Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt, und welche dieser Projekte fanden in
Zusammenarbeit oder Koordination der Missionen EUPOL und EUSEC
statt?
2009 und 2010 arbeitete die Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ damals GTZ) in enger Kooperation mit EUPOL an dem Auf-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/6213bau einer Spezialeinheit zur Bekämpfung organisierter Kriminalität in Kinshasa
(„Police de Recherche et Intervention“, PRI). In diesem Zusammenhang fanden
verschiedene Ausbildungsmaßnahmen statt, die das Auswärtige Amt finanziert,
die GIZ organisiert und EUPOL durchgeführt hat (z. B. verdeckte
Vermittlungen, Abseiltechnik). Auch die durch das Auswärtige Amt finanzierte
Ausstattung (Sicherheitsequipment ohne Waffen, Fahrzeuge, Büroausstattung etc.)
wurde mit Hilfe der Expertise von EUPOL ausgewählt. Im Oktober 2010
organisierte die GIZ einen Informatikkurs für 15 Polizeibeamte („Officiers de
police judiciairee“, OPJ) der PRI. Einem allgemeinen Teil folgend, übte
EUPOL zusätzlich intensiv das elektronische Ausfüllen von Formularen der
Ermittlungsprozesse. EUPOL führte mit Unterstützung durch Auswärtiges Amt
und GIZ ein Training zur technischen Spurensuche („Police technique et
scientifique“, PTS) durch. Die Finanzierung der PRI durch das Auswärtige Amt lief
Ende 2010 aus, aus logistischen Gründen fand die Übergabe der bereits 2010
mit Hilfe von EUPOL ausgesuchten und bestellten Spurensicherungskoffer
jedoch erst im März 2011 statt. Aufbauend auf das PTS-Training unterrichtete
EUPOL in der Benutzung dieser technischen Ausrüstung und hat seitdem zwei
Monitoringbesuche bei der PRI bezüglich dieser Ausbildung durchgeführt.
Des Weiteren arbeitet die GIZ seit 2009 mit EUPOL im Bereich SGBV („sexual
and gender based violence“) zusammen. Gemeinsam mit dem Programm
REJUCSO („Réhabilitation de la justice à l’Est“) wurden zu dieser Zeit
verschiedene Ausbildungsmaßnahmen für Polizeibeamte organisiert. Seit 2010
zielte die GIZ bei den von ihr finanzierten Ausbildungsmaßnahmen
hauptsächlich auf die Polizisten der Sondereinheiten zum Schutz von Frauen und Kindern
(„Police Spéciale pour la Protection de l’Enfant et de la Femme“, PSPEF, in
Nord-Kivu und „Police de la femme de la lutte contre les violences sexuelles“,
PELVS, in Süd-Kivu). Für diese Spezialeinheiten ist im Juni 2011 ebenfalls ein
PTS-Training (mit speziellem Fokus auf SGBV-Spurensicherung) durch die
GIZ mit EUPOL und dem nationalen Labor der kongolesischen Nationalpolizei
(„Police Nationale Congolaise“, PNC) geplant. Die GIZ stellt unter anderem die
durch das Auswärtige Amt finanzierten Spurensicherungskoffer, deren Inhalt
mit Hilfe von EUPOL zusammengestellt wurde. Weitere Trainingsmaßnahmen
zur Spezialisierung von Polizeijustizbeamten zu Ermittlern von SGBV-
Kriminalität sind für 2011 in Süd-Kivu geplant.
Für die von der GIZ durchgeführte Baumaßnahme eines Kommissariats in
Uvira/Süd-Kivu stellt EUPOL die Büroausrüstung. Daneben hat EUPOL bei
der Erstellung der Baupläne aus polizeilicher Sicht beraten.
Die Wirkung der einzelnen Aktivitäten auf die Qualität der Arbeit der
Sondereinheiten in Kivu wird durch regelmäßiges Monitoring durch EUPOL in Goma
überprüft. Außerdem nahm EUPOL am dem GIZ-PNC Planungsworkshop in
Uvira im Februar 2011 teil, um von Anfang an gemeinsame Projektideen und
Monitoringmöglichkeiten entwickeln zu können.
27. Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolge von EUPOL und EUSEC
gemessen an den formulierten Zielen der Streitkräftereform, und welche
politischen Konsequenzen wird sie – auch im Hinblick auf eine
Verlängerung der Mandate – ziehen?
Beide Missionen sind in einem anspruchsvollen Umfeld tätig. Angesichts der
Größe des Landes und der Herausforderungen brauchen Fortschritte Zeit und
Ausdauer. Gleichwohl hält die Bundesregierung das EU-Engagement im
Kongo weiter für sinnvoll. Die Bundesregierung setzt sich daher aktuell für
eine Verlängerung von EUPOL DR Kongo ein. Über eine Verlängerung von
EUSEC DR Kongo wird 2012 zu entscheiden sein.
Drucksache 17/6213 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode28. Welche Schlüsse und Konsequenzen ziehen Bundesregierung und EUSEC
aus der anhaltenden Präsenz von Kriegsverbrechern innerhalb der
kongolesischen Streitkräfte und der zunehmenden Rekrutierung Minderjähriger
durch diese?
Die Bundesregierung vertritt eindeutige Positionen zu Straflosigkeit und
Rechtstaatlichkeit. Sie hat die kongolesische Regierung im Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen aufgefordert, einen Aktionsplan zur Beendigung der Rekrutierung
von Kindersoldaten vorzulegen. EUSEC und EUPOL sowie MONUSCO sind
gehalten, nicht mit Kriegsverbrechern innerhalb der kongolesischen Streitkräfte
zusammenzuarbeiten.
In den kongolesischen Streitkräften gilt ein Rekrutierungsverbot für
Minderjährige. Rekrutierungen von Minderjährigen erfolgen nach Informationen der
Bundesregierung vor allem durch frühere Angehörige der Miliz CNDP, die
heute offiziell Teil der Armee sind, de facto aber ein Eigenleben führen. Die
Regierung der Demokratischen Republik Kongo bleibt aufgefordert, ihre zivile
und militärische Justiz nach rechtstaatlichen Grundsätzen aufzubauen bzw. zu
reformieren. EUSEC leistet dazu im Rahmen der Möglichkeiten der Mission
einen Beitrag.
29. Erwägt die Bundesregierung ähnlich dem US-amerikanischen „Child
Soldier Prevention Act“ eine Gesetzesinitiative, welche die militärische
Unterstützung ausländischer Armeen sanktioniert, in denen
Minderjährige in Regierungsstreitkräften dienen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant gegenwärtig keine derartige Gesetzesinitiative und
leistet keine militärische Unterstützung in der Demokratischen Republik
Kongo. Eine solche Gesetzgebung in Deutschland erscheint nicht geeignet,
einen nennenswerten Beitrag zur notwendigen Bekämpfung der Rekrutierung
beziehungsweise zur ebenso notwendigen Reintegration von Kindersoldaten in
das zivile Leben zu leisten.
30. Erwägt die Bundesregierung innerhalb der Europäischen Union eine
Initiative, welche – analog zum Artikel 1 des Beschlusses des Rates über
restriktive Maßnahmen gegen Syrien – den „Verkauf, die Lieferung, die
Weitergabe oder die Ausfuhr von Rüstungsgütern und dazugehörigen Gütern aller
Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -
ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und entsprechender Ersatzteile, sowie
von zu interner Repression verwendbarer Ausrüstung … durch
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus
oder unter Benutzung von ihre Flagge führenden Schiffen oder
Luftfahrzeugen … unabhängig davon, ob diese Güter ihren Ursprung im
Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, untersagt“?
Wenn nein, warum nicht?
Nein, die Bundesregierung erwägt eine solche Initiative nicht. Sie wäre nach
Einschätzung der Bundesregierung nicht geeignet, einen nennenswerten
positiven Einfluss auf die Entwicklung der Sicherheits- und Menschenrechtslage in
der Demokratischen Republik Kongo und darüber hinaus in der Region
auszuüben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/621331. Welche Position vertritt die Bundesregierung im Rat der Europäischen
Union und den entsprechenden Ratsarbeitsgruppen hinsichtlich der
Verlängerung des EUPOL-Mandates über den 30. September 2011 hinaus,
und wie begründet sie diese Position?
Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen.
32. Welche Position vertritt die Bundesregierung im Rat der Europäischen
Union und den entsprechenden Ratsarbeitsgruppen hinsichtlich der
Verabschiedung eines neuen Finanzrahmens für die EUSEC Mission über
den 30. September 2011 hinaus, und wie begründet sie diese Position?
Die Bundesregierung befürwortet die Verabschiedung eines neuen
Finanzrahmens für EUSEC DR Kongo. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 27
verwiesen.
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