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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Überwachung des Bundesausschusses Friedensratschlag und möglicherweise anderer antimilitaristischer Organisationen durch das Bundesamt für den Verfassungsschutz (G-SIG: 16010866)

Begründung für Einstufung des Bundesausschusses Friedensratschlag und weiterer antimilitaristischer Organisationen als linksextremistisch bzw. verfassungsgefährdend durch das Bundesamt für Verfassungsschutz u.a. aufgrund des Protestes gegen Auslandseinsätze der Bundeswehr und Anti-Terror-Kampf <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

21.07.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/217130. 06. 2006

Überwachung des Bundesausschusses Friedensratschlag und möglicherweise anderer antimilitaristischer Organisationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2005 ist unter der Rubrik „Linksextremistische Bestrebungen und Verdachtsfälle“ unter anderem der Bundesausschuss Friedensratschlag aufgeführt. Es heißt darin, dieser sei linksextremistisch beeinflusst und verfolge eine „leninistische Kriegsursachenanalyse“.

Im Versuch, dies zu belegen, wird aus der Erklärung des Bundesausschusses Friedensratschlag, der am 2. Dezember 2005 in Kassel tagte, folgender Satz zitiert: „Der ausgeweitete ‚Anti-Terrorkampf‘ ist selbst Terror und steigert die Spirale der Gewalt. Innenpolitisch wird dieser Kampf zunehmend in den Dienst des Abbaus demokratischer Grundrechte gestellt.“

Nach Ansicht der Fragesteller sind solche Äußerungen vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Die Sorge, dass aktuelle Entwicklungen, die als „Kampf gegen Terror“ deklariert werden, zu Lasten der Grund- und Freiheitsrechte gehen, wird von zahlreichen Menschen geteilt und auch in den Medien immer wieder aufgegriffen. So hat der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts in seiner Rede auf dem Strafverteidigertag in Frankfurt am Main ausgeführt (Frankfurter Rundschau vom 27. März 2006), der aktuelle kriminalpolitische Diskurs neige dazu, „im Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit die Sicherheit stark zu machen […] die Grundrechte zu verschatten“. Er warnte vor Szenarien, die „Freiheitsrechten keine Chance“ ließen. „Freiheitsrechte und strafrechtliche Traditionen schonender Eingriffe werden in Bedrohungsszenarien zerrieben.“

Die Fragesteller haben den Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts bislang nicht dem linksextremistischen Spektrum zugeordnet.

Inwiefern die Aktivitäten des Bundesausschusses Friedensratschlag geeignet sein sollten, die Verfassung auszuhöhlen, entzieht sich der Kenntnis der Fragesteller. Der Friedensratschlag ruft zu Protestaktionen gegen Kriege und Bundeswehreinsätze im Ausland auf, beteiligt sich an den Ostermärschen, organisiert Unterschriftensammlungen und trifft sich regelmäßig zu Sitzungen und Aktionskonferenzen. Die Fragesteller halten dies nicht für eine Gefährdung, sondern für eine Wahrnehmung der Verfassung.

Wie berechtigt die Warnung vor Grundrechtsabbau im Namen des Anti-Terror-Kampfes ist, zeigen unter anderem die Berichte über Geheimgefängnisse in Osteuropa und die Entführung einer bislang unbekannten Anzahl von Menschen durch die CIA. Aber auch die Bundesregierung selbst hat mehrere Gesetze verabschiedet, die dem Anti-Terror-Kampf dienen sollten, tatsächlich aber verfassungswidrige Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger darstellten. Deutlich wurde dies zuletzt am Beispiel des Luftsicherheitsgesetzes und der Rasterfahndung.

Für die Analyse, dass der militärisch geführte Anti-Terror-Kampf selbst Terror sei und die Spirale der Gewalt steigere, liefert der Irak-Krieg immer wieder neue, grausame Belege, etwa in Form von völkerrechtswidrigen Massakern, welche die Besatzungstruppen dort begehen, aber auch Hunderten von Anschlägen, die verübt werden. Auch im Rahmen des ISAF- bzw. OEF-Einsatzes in Afghanistan kommt es immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen durch Besatzungstruppen, wobei aufgrund der Geheimhaltung der Einsätze des Kommando Spezialkräfte nicht gesagt werden kann, ob bzw. inwiefern deutsche Einheiten an diesen Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie begründet die Bundesregierung die Analyse, die beiden vom Verfassungsschutz aufgegriffenen und in der Vorbemerkung zitierten Sätze aus der Erklärung des Bundesausschusses Friedensratschlag belegten eine linksextremistische bzw. verfassungsgefährdende Ausrichtung des Friedensratschlags?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, dass entsprechende Warnungen nicht nur der Bundesausschuss Friedensratschlag, sondern auch der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts sowie eine Vielzahl weiterer Bürgerinnen und Bürger aussprechen, und stehen alle diese unter Beobachtung des Verfassungsschutzes?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, dass zahlreiche Menschen in der Bundesrepublik wie auch wissenschaftliche Institutionen, wie zuletzt im Friedensgutachten mehrerer Friedensforschungsinstitute und -stiftungen dokumentiert, die Auffassung teilen, der Anti-Terror-Kampf steigere die Spirale der Gewalt, und wenn ja, hält sie all diese Menschen für linksextremistisch oder teilt sie die Auffassung der Fragesteller, es handele sich um legitime Meinungen, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind, und wie begründet sie ihre Auffassung?

4

Hält die Bundesregierung den Protest gegen Auslandseinsätze der Bundeswehr für verfassungswidrig oder linksextremistisch oder schließt sie sich der Auffassung der Fragesteller an, es handele sich um legitime Meinungen, die (verfassungs-)rechtlich nicht zu beanstanden sind, und wie begründet sie ihre Auffassung?

5

Gehen von den Aktivitäten des Bundesausschusses Friedensratschlag nach Ansicht der Bundesregierung Gefahren für den Bestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aus, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht?

6

In welcher Form und mit welchen Methoden werden der Bundesausschuss Friedensratschlag sowie darin engagierte Personen beobachtet?

7

Stehen weitere Organisationen der Friedensbewegung oder von ihnen unternommene Aktivitäten unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, und wenn ja, welche und warum?

8

Was versteht die Bundesregierung unter einer „leninistischen Kriegsursachenanalyse“?

a) Was sind die wesentlichen Aussagen der leninistischen Kriegsursachenanalyse?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die Erklärungsmächtigkeit der leninistischen Kriegsursachenanalyse in Vergangenheit und Gegenwart?

Berlin, den 28. Juni 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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