[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6284
17. Wahlperiode 28. 06. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 24. Juni 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Ingrid
Nestle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6002 –
Ausbau der erneuerbaren Energien nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Reaktorkatastrophe von Fukushima hat erneut auf dramatische Weise
aufgezeigt, mit welch großem Risiko die Technologie der Kernspaltung behaftet
ist. In Folge der Katastrophe hat die Bundesregierung ein Moratorium der
Laufzeitverlängerung für die sieben ältesten Atomkraftwerke in Deutschland
verhängt. Die Bundesregierung beteuert nun schneller aus dem Atomzeitalter
aussteigen und in den Ausbau der erneuerbaren Energien einsteigen zu wollen.
Die anstehende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bietet die
Gelegenheit den Ausbau der erneuerbaren Energien zu forcieren.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Antworten der Bundesregierung zur Fortentwicklung des EEG und zum
weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien beziehen sich, sofern nicht anders
gekennzeichnet, auf den EEG-Erfahrungsbericht und den Entwurf des EEG der
Bundesregierung, die am 6. Juni 2011 vom Bundeskabinett beschlossen wurden.
1. Was war das Ausbauziel der Bundesregierung für erneuerbare Energien im
Stromsektor für 2020 vor der nuklearen Katastrophe in Fukushima?
2. Mit welchem Anteil erneuerbarer Energien rechnet die Bundesregierung im
Stromsektor bis 2020, und welches Ziel setzt sich die Bundesregierung für
2020?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich im Energiekonzept vom Herbst 2010 ein
Ausbauziel von 35 Prozent erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch bis 2020
gesetzt. Das Bundeskabinett hat am 6. Juni 2011 beschlossen, dieses Ziel als
Mindestziel im EEG zu verankern. In dem Nationalen Aktionsplan für
erneuerbare Energie (NREAP) geht die Bundesregierung davon aus, dass in 2020 ein
Anteil von 38,6 Prozent erreicht werden kann.
3. Mit welchem Anteil erneuerbarer Energien rechnet die Bundesregierung im
Wärmesektor bis 2020, und welches Ziel setzt sich die Bundesregierung für
2020?
Im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ist das Ziel von 14
Prozent erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte für
2020 gesetzlich verankert. Im NREAP schätzt die Bundesregierung, dass 2020
ein Anteil von 15,5 Prozent erneuerbarer Energien im Wärme-/Kältesektor
erreicht werden kann.
4. Mit welchem Anteil erneuerbarer Energien rechnet die Bundesregierung im
Verkehrssektor bis 2020, und welches Ziel setzt sich die Bundesregierung
für 2020?
Ein Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor im Jahr 2020
hat die Bundesregierung nicht festgelegt. Allerdings gibt die Richtlinie 2009/28/
EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
verbindlich vor, dass in 2020 mindestens 10 Prozent der im Verkehrsbereich
verbrauchten Energie aus erneuerbaren Energien stammen muss. Die Mitgliedstaaten
können dieses Ziel durch eine Steigerung des Biokraftstoffanteils, durch die
Förderung der Elektromobilität oder die Kombination beider Ansätze erreichen.
Im Rahmen des NREAP vom August 2010 hat die Bundesregierung den Anteil
erneuerbarer Energien im Verkehrssektor im Jahr 2020 auf rund 13,2 Prozent
geschätzt.
Die gesetzlichen Biokraftstoff-Quoten in Deutschland zielen darauf ab, den
Klimaschutzbeitrag der Biokraftstoffe zu optimieren. Dazu werden ab dem Jahr
2015 die Biokraftstoffquoten von der jetzigen energetischen Bewertung auf die
Treibhausgasminderung als Bezugsgröße umgestellt. Die Bundesregierung hat
darüber hinaus beschlossen, in den Jahren 2011 bis 2013 insgesamt 1 Mrd. Euro
in die Förderung der Elektromobilität zu investieren.
5. Welche Ziele hat die Bundesregierung für die einzelnen erneuerbaren
Energien des Stromsektors für 2020 (bitte in folgender Reihenfolge einzeln
darstellen:
a) Windenergie-Onshore,
b) Windenergie-Offshore,
c) Photovoltaik,
d) Wasserkraft,
e) Bioenergien,
f) Geothermie,
g) Meeresenergien)?
Die Bundesregierung hat sich, mit Ausnahme des Ziels von 10 Gigawatt
installierter Kapazität Windenergie auf See (Offshore-Windenergie) in 2020, keine
Ziele für die einzelnen erneuerbaren Energien des Stromsektors gesetzt.
Im NREAP hat die Bundesregierung die erwartete Entwicklung der einzelnen
erneuerbaren Energien im Stromsektor bis 2020 dargelegt. Hierbei handelt es
sich nicht um Ziele, sondern um Schätzungen, die im Rahmen der
Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission gegebenenfalls aktualisiert
werden.
6. Mit welchem Anteil erneuerbarer Energien rechnet die Bundesregierung im
Stromsektor bis 2020, und welches Ziel setzt sich die Bundesregierung für
2030?
Für 2030 hat sich Bundesregierung ein Ziel von mindestens 50 Prozent
erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch gesetzt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
7. Mit welchem Anteil erneuerbarer Energien rechnet die Bundesregierung im
Wärmesektor bis 2020, und welches Ziel setzt sich die Bundesregierung für
2030?
Im Energiekonzept der Bundesregierung wurde als Gesamtziel der erneuerbaren
Energien im Jahr 2030 ein Anteil von 30 Prozent am Endenergieverbrauch
beschlossen. Für erneuerbare Energien im Wärme- und Kältesektor im Jahr 2030
gibt es kein separates Ziel. Es ist jedoch ein weiter beschleunigter Ausbau der
Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien erforderlich, um das
Gesamtziel in 2030 zu erreichen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
8. Mit welchem Anteil erneuerbarer Energien rechnet die Bundesregierung im
Verkehrssektor bis 2020, und welches Ziel setzt sich die Bundesregierung
für 2030?
Im Energiekonzept der Bundesregierung wurde als Gesamtziel der erneuerbaren
Energien im Jahr 2030 ein Anteil von 30 Prozent am Endenergieverbrauch
beschlossen. Ein Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor im
Jahr 2030 hat die Bundesregierung nicht festgelegt. Es ist jedoch im Rahmen der
Treibhausgasquote ein weiterer Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien
im Verkehrsbereich erforderlich, um das Gesamtziel in 2030 zu erreichen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
9. Welchen Anteil haben die erneuerbaren Energien im Allgemeinen und das
EEG im Besonderen an den Einsparungen der energiebedingten
Treibhausgasemissionen?
Nach vorläufigen Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) in
Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (Stand‚ März
2011) wurden durch den Einsatz erneuerbarer Energien zur Strom-, Wärme-
und Kraftstoffbereitstellung Treibhausgasemissionen in Höhe von insgesamt
ca. 120 Mio. t CO2-Äquivalenten (CO2-Äq.) in 2010 vermieden. Der gesamten
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sind ca. 76 Mio. t CO2-Äq.
vermiedene Treibhausgasemissionen zuzuordnen, der EEG-vergüteten Stromerzeugung
rund 58 Mio. t CO2-Äq.
Aufgrund unterschiedlicher methodischer Rahmenbedingungen (Einbezug von
Vorketten, Territorialprinzip) können die vermiedenen Treibhausgasemissionen
durch erneuerbare Energien nur eingeschränkt mit der Entwicklung der nach
UNFCCC berichteten energiebedingten Treibhausgasemissionen Deutschlands
in Bezug gesetzt werden. Die energiebedingten Treibhausgasemissionen sind
nach vorläufigen Berechnungen des Umweltbundesamtes für 2010 im Vergleich
zu 1990 um 223 Mio. t CO2-Äq. bzw. 22 Prozent zurückgegangen.
10. Wie viele Mio. Euro gibt die Bundesregierung dieses Jahr entsprechend
der Haushaltsplanungen für die Forschung im Bereich erneuerbare
Energien aus (bitte unterteilen nach Bundesministerien)?
Die Angaben zu Fördermitteln der Bundesregierung im Bereich erneuerbare
Energien entsprechend der Haushaltsplanung für das Jahr 2011 sind folgender
Tabelle zu entnehmen:
Epl. = Einzelplan
* inkl. Mittel für institutionelle Förderung.
11. Wie viele Mio. Euro gibt die Bundesregierung dieses Jahr entsprechend
der Haushaltsplanungen für die Forschung im Bereich Energiespeicher
(im Stromsektor) aus?
Die Angaben zu Fördermitteln der Bundesregierung für Energiespeicher im
2011 sind folgender Tabelle zu entnehmen. Da es keine gesonderte
Haushaltsplanung für den Bereich Energiespeicher gibt, sind für 2011 die festgelegten
Mittel für bereits bewilligte Projekte im Bereich Energiespeicherung aufgeführt.
Eine Aufschlüsselung nach Art der Energiespeicher ist nicht möglich.
12. Wie viele Mio. Euro nimmt der Staat jährlich durch die
Vergütungszahlungen des EEG ein (bitte zum einen unterteilen in Mehrwertsteuer,
Stromsteuer, Gewerbesteuer, sonstige Steuern; zum anderen unterteilen in Bund,
Länder, Gemeinden)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine übergreifenden statistischen Daten
vor.
13. Wie viele Mio. Euro nimmt der Staat jährlich durch Gewerbebetrieb im
Bereich erneuerbare Energien ein (bitte nach einzelnen Steuerarten
getrennt aufführen)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine statistischen Daten vor.
Mittel fürF&EimBereich
erneuerbare Energien
(inkl. Mittel aus dem
Energie- und Klimafonds)
BMWi
Epl. 09
BMU
Epl. 16
BMBF
Epl. 30
BMELV
Epl. 10
SUMME
2011 [Mio. Euro] 3,600* 150,866 68,626* 34,000 257,092
Mittel fürF&EimBereich
Energiespeicher
BMWi
Epl. 09
BMU
Epl. 16
BMBF
Epl. 30
SUMME
2011 (bisher festgelegte
Mittel für lfd. Vorhaben)
[Mio. Euro]
13,800
(einschl. KoPa II)
3,500 2,775 20,075
14. Wie viele Mio. Euro an Lohnsteuern sowie an
Sozialversicherungsabgaben erhalten Staat und Sozialversicherungen jährlich durch Arbeitnehmer,
die in dem Sektor der erneuerbaren Energien beschäftigt sind?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine statistischen Angaben vor, da weder
die Lohnsteuerstatistik noch die Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Bund eine Branchengliederung aufweist.
Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit enthält zwar eine
Gliederung nach Wirtschaftszweigen; die im Sektor der erneuerbaren Energien
Beschäftigten lassen sich jedoch auch hier nicht präzise bestimmten
Wirtschaftszweigen zuordnen.
15. Wie viele Arbeitsplätze gibt es in der Branche der erneuerbaren Energien
(bitte nach Strom, Wärme und Mobilitätssektor aufteilen)?
Nach Angaben eines aktuellen Forschungsvorhabens für das
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) lag die
Bruttobeschäftigung durch erneuerbare Energien in Deutschland 2010 bei 367 400
Vollzeitarbeitsplätzen. Hiervon wurden 7 500 Arbeitsplätze der öffentlich
geförderten Forschung sowie der öffentlichen Verwaltung zugeschrieben. Die restliche
Beschäftigung entfiel zu etwa 73 Prozent (264 100 Personen) auf die
Installation sowie die Nutzung von Anlagen zur Stromerzeugung. Etwa 20 Prozent
(72 700 Personen) sind im Bereich der Erneuerbaren-Wärme-Anlagen
beschäftigt; die restlichen 6,4 Prozent entfallen auf den Bereich der Biokraftstoffe.
16. Liegen der Bundesregierung volkswirtschaftliche Kostenvergleiche unter
Einbeziehung externer Kosten vor, und zu welchem Ergebnis kommen
diese im Vergleich der erneuerbaren Energien mit den fossilen und
atomaren Stromerzeugungstechniken?
Der Bundesregierung ist eine Vielzahl von Studien bekannt, die die
Gesamtthematik oder einzelne Aspekte volkswirtschaftlicher Kostenvergleiche unter
Einbeziehung externer Kosten betrachten.
In der Gesamtheit verursachen die erneuerbaren Energien deutlich weniger
Treibhausgasemissionen, Luftschadstoffe und Umweltschäden als fossile
Energieträger bzw. sind mit deutlich geringeren Risiken verbunden als insbesondere
die Stromerzeugung durch Kernenergie. Daher tragen erneuerbare Energien
grundsätzlich dazu bei, externe Kosten zu vermeiden. Dies verbessert die
gesamtwirtschaftliche Nutzen-/Kosten-Bilanz der erneuerbaren Energien.
Dieser Effekt ist jedoch in der Praxis mit erheblichen Bewertungs-,
Abgrenzungs- sowie Zuordnungsproblemen (bei überlappender Regulierung im
Energiesektor beispielsweise zwischen EEG und europäischem
Emissionshandelssystem) verbunden.
17. Hält die Bundesregierung es für sinnvoller, dass Pflanzenöl-
Blockheizkraftwerke (BHKW) in Jahren hoher Pflanzenölpreise, die einen
wirtschaftlichen Betrieb ausschließen, über das Kraft-Wärme-
Kopplungsgesetz (KWKG) vergütet werden können (was den Einsatz von Diesel
bedingt) oder dass diese BHKW solange stillliegen, bis die
Pflanzenölpreise wieder die Wirtschaftlichkeitsschwelle für einen Betrieb mit
Pflanzenöl unterschritten haben?
Eine Besonderheit der Stromerzeugung aus Pflanzenöl besteht darin, dass der
Anteil der Rohstoffkosten an den Stromgestehungskosten mit 73 bis 77 Prozent
sehr hoch ist. Hinzu kommt, dass die Weltmarktpreise für Pflanzenöle großen
Schwankungen unterliegen. Dies hat bei den fixierten Einspeisevergütungen des
EEG dazu geführt, dass es in Zeiten niedriger Pflanzenölpreise zu
Überförderungen kommt und in Zeiten hoher Pflanzenölpreise ein wirtschaftlicher Betrieb der
Anlage nicht gegeben ist.
Die sich aus den Pflanzenölpreisen ergebenden Risiken für den wirtschaftlichen
Betrieb liegen in der Risikosphäre der Anlagenbetreiber. Viele Anlagenbetreiber
sehen deshalb für den Fall von Hochpreisphasen alternative Möglichkeiten zur
Wärme- und Strombereitstellung vor. Welche Verhaltensweise für den
Anlagenbetreiber im Falle von Hochpreisphasen jeweils am sinnvollsten ist, hängt von
den konkreten Anlagenkonzepten ab. In den vergangenen Jahren entwickelte
sich der Anlagenbestand rückläufig, da einem geringfügigen Zubau ein
erheblicher Anteil an stillgelegten Pflanzenöl-BHKW gegenüber stand.
Da allgemein mittelfristig von weiter steigenden Pflanzenölpreisen
ausgegangen wird, ist nicht zu erwarten, dass die Stromerzeugung aus Pflanzenölen einen
substantiellen Beitrag zur Erreichung der Ziele bei der Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energien leisten kann.
18. Welche Vorteile haben aus Sicht der Bundesregierung Windräder der
5 MW+X-Klasse im Binnenland gegenüber den aktuell meist eingesetzten
Windrädern zwischen 2 und 3 Megawatt (MW)?
Der Ertrag von Windkraftanlagen hängt vom jeweiligen Standort (Fläche,
Windaufkommen) sowie der Auslegung der jeweiligen Anlage inkl. Nabenhöhe ab.
Mit der 5-MW-Klasse und größeren Anlagen lassen sich auf bestehenden
Eignungsflächen in der Regel größere Strommengen je Flächeneinheit erzeugen,
wobei aktuell die durchschnittlichen Stromgestehungskosten pro
Kilowattstunde bei der 5-MW-Klasse höher liegen, als bei Anlagen mit 2 und 3 MW.
Insofern ist der Bau dieser Anlagen nur an sehr guten Binnenlandstandorten bei
großen Nabenhöhen wirtschaftlich. Im Bereich der 5-MW-Klasse werden noch
erhebliche Kostensenkungspotentiale gesehen.
19. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das EEG ein bewährtes
Instrument für die technologische Entwicklung von erneuerbaren Energien
ist, und dass durch das EEG-Anreize für technologische Innovationen
gesetzt werden, da die Investoren vergleichsweise hohe Planungssicherheit
haben?
Ja.
20. Welche Vorteile hat aus Sicht der Bundesregierung eine vergleichsweise
hohe Anfangsvergütung für Wind-Offshore und Geothermie im EEG für
die technologische Entwicklung sowie der Kostenentwicklung dieser
Technologien?
Ein derartiges Modell bietet die frühere Realisierung von Einnahmen. Der
schnellere Kapitalrückfluss, die kürzere Kapitalbindungszeit sowie die
Verkürzung von Kreditlaufzeiten sind die Vorteile, die sich durch die frühere
Realisierung von Einnahmen ergeben. Dies gilt für Projektfinanzierungen wie für
Unternehmensfinanzierungen gleichermaßen.
Insofern ist das Modell für Technologien geeignet, deren Wirtschaftlichkeit über
einen Zeitraum von 20 Jahren nur mit größeren Unsicherheiten im Vergleich zur
Nutzung anderer erneuerbarer Energien bewertet werden können. Auf diese
Unsicherheiten haben Banken, Versicherungen und Investoren bisher mit z. T.
erheblichen Risikoaufschlägen reagiert. Durch den schnelleren Kapitalrückfluss
wird die Bereitschaft zur Finanzierung bei Wind-Offshore-Anlagen deutlich
erhöht.
Bei Geothermieanlagen besteht ein hohes Risiko, nicht fündig zu werden, bevor
Strom erzeugt wird. Die Bauphase kann bis zu zwei Jahre dauern und es gehen
mehrere Jahre der Planung voraus. Eine verlässliche Vergütung im EEG ist ein
wichtiger Anreiz, solche Projekte zu beginnen und in der Folge
Technologiefortschritte zu erzielen. Eine Finanzierung durch Banken ist in der ersten Phase sehr
erschwert, so dass in dieser Phase in der Regel Eigenkapital eingesetzt werden
muss. Zusätzlich zu einer Erhöhung der Vergütungssätze ist daher auch eine
Fortentwicklung der Förderung für kombinierte Strom- und Wärmeprojekte im
Marktanreizprogramm, insbesondere über das Kreditprogramm
Fündigkeitsrisiko, vorgesehen.
Die zeitliche Befristung des Offshore-Stauchungsmodells sowie die
vorgesehenen Degressionen bei der Offshore-Windenergie und Geothermie machen
deutlich, dass es sich um eine frühzeitige Phase der Markteinführung handelt.
Insofern ist es das Ziel der Regelungen, dass alle Akteure Erfahrungen sammeln und
dadurch die Kostendegressionspotentiale schnell erschließen.
21. Befürwortet die Bundesregierung eine Gleichstellung der sonstigen
Meeresenergien gegenüber der Wind-Offshore-Technologien hinsichtlich der
Vergütung und der Regularien bezüglich des Netzanschlusses und des
Netzausbaus, und falls nein, wieso nicht?
Die Stromerzeugung aus Meeresenergie wird im EEG gemäß § 23 (Wasserkraft)
vergütet. An dieser Regelung soll im Rahmen der EEG-Novelle aus Sicht der
Bundesregierung auch nichts verändert werden.
In Deutschland werden derzeit keine Meeresenergieanlagen zur
Stromerzeugung betrieben oder erprobt. Es werden nach derzeitigem Kenntnisstand nur
relativ geringe Potenziale gesehen, wobei zusätzlich die ökologischen
Auswirkungen zu berücksichtigen sind. Allerdings könnte die Meeresenergie Chancen für
deutsche Unternehmen und Institute, die heute als führende Technologieanbieter
insbesondere in den Bereichen Wind- und Wasserkraft, aber auch in der
maritimen Technik und Logistik aktiv sind, bieten. Um deren Know-how zu stärken,
sollten sie z. B. durch ergänzende Forschungsförderung geeignet unterstützt
werden.
Aufgrund der begrenzten Potenziale ist aus Sicht der Bundesregierung derzeit
keine eigenständige Regelung für Meeresenergieanlagen notwendig. Strom aus
Meeresenergieanlagen sollten über die bestehenden Netzinfrastrukturen für
Offshore-Windenergieanlagen an Land geleitet werden.
22. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um die
regulatorischen Hemmnisse des EEG für Kleinwindanlagen abzubauen?
Kleinwindenergieanlagen sollen aus Sicht der Bundesregierung auch zukünftig
im EEG innerhalb der Vergütungsstruktur für Windenergie an Land
berücksichtigt werden. Der bislang verhältnismäßig hohe administrative Aufwand für die
Einspeisung und Vergütung von Strom aus Kleinwindanlagen soll weiter
reduziert werden. Der Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des EEG sieht
daher vor, dass Kleinwindanlagen bis zu einer installierten Leistung von 50 kW
kein Referenzertragsgutachten mehr vorlegen müssen. Diese Anlagen sollen
zukünftig den hohen Anfangsvergütungssatz über den gesamten
Vergütungszeitraum von 20 Jahren erhalten und nicht, wie derzeit gemäß EEG 2009 noch
geregelt, nach fünf Jahren auf die Grundvergütung fallen.
23. Sind aus Sicht der Bundesregierung die für Großwind-Binnenlandanlagen
berechneten Vergütungen auch für Kleinwindanlagen auskömmlich, und
falls nein, was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, die
Kleinwindanlagen mit Offshore-Windanlagen in der Vergütung gleichzustellen?
Im Bereich der Kleinwindenergie sollte das Ziel einer Förderung im Rahmen des
Erneuerbaren-Energien-Gesetzes eine möglichst hohe Eigenverbrauchsquote
sein. Die Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Kleinwind-Projektes ist nicht über
die Vergütung selbst, sondern vor allem über eine Reduzierung der
Stromrechnung durch einen erhöhten Eigenverbrauch des Windstroms darstellbar. Bei
Kleinwindanlagen bedarf es aus Sicht der Bundesregierung keiner eigenen
Vergütungsstruktur, da der in das öffentliche Netz eingespeiste, überschüssige
Strom durch die Anfangsvergütung ausreichend gefördert wird.
24. Bis wann rechnet die Bundesregierung damit, dass die Vergütungen für
neue Photovoltaikfreiflächenanlagen niedriger sein werden, als die
Anfangsvergütungen für neue Offshore-Windkraftanlagen?
Eine entsprechende Abschätzung hängt von der zukünftigen Ausbaudynamik
der Photovoltaik und der weiteren Ausgestaltung des EEG ab.
25. Welche Anreize will die Bundesregierung dafür setzen, dass sich das
Verhältnis der Flügellängen zur Generatorleistung bei Windenergieanlagen
erhöht und somit einerseits weniger Erzeugungsspitzen auftreten und
andererseits mehr Schwachwindstrom erzeugt wird, und sollen diese Anreize
für alle neuen Windenenergieanlagen bestehen oder nur für diejenigen, die
ein bestimmtes Marktmodell über ihre gesamte Nutzungsdauer
bevorzugen?
Die Bundesregierung hat im Entwurf zur Novellierung des EEG keine
spezifischen Anreize dafür gesetzt, dass sich das Verhältnis der Flügellängen zur
Generatorleistung bei Windenergieanlagen erhöht.
26. Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass in Bayern in den
letzten zehn Jahren die Stromerzeugung aus Wasserkraft, trotz
Modernisierung der Wasserkraftanlagen und trotz moderatem Zubau, die
Stromerzeugung unabhängig von Witterungsverhältnissen stetig
zurückgegangen ist?
Nach Auskunft des Freistaates Bayern ist in Bayern ein geringer Rückgang der
Anlagenanzahl von früher 4 250 auf 4 211 Anlagen zu verzeichnen, die
installierte Leistung ist dabei stetig gestiegen. Sie liegt derzeit nach Auskunft des
Freistaates Bayern bei 2 944 MW. Die statistischen Jahrbücher 1994 bis 2008
Bayerns zeigen eine stetig steigende Stromerzeugung aus Wasserkraft auf.
27. Welche Punkte aus dem 10-Punkte-Sofortprogramm zum Energiekonzept
der Bundesregierung hat die Bundesregierung bereits umgesetzt?
1. Eine Änderung des Seeaufgabengesetzes ist am 4. Mai 2011 im
Bundeskabinett beschlossen worden. Damit ist die Ermächtigungsgrundlage für die
Seeanlagen-VO erstellt worden, die bis Ende des zweiten Halbjahrs 2011
erarbeitet wird.
2. Über das 5-Mrd.-Euro-KfW-Förderprogramm für Wind-Offshore-Anlagen
wurde der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 25. Mai 2011
informiert.
3. Die Bundesregierung hat die Netzplattform im Februar 2011 gestartet.
4. Die Clusteranbindung von Wind-Offshore-Anlagen wird im Rahmen des
Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) geregelt und ist am 6. Juni 2011
vom Bundeskabinett beschlossen worden.
5. Die Netzentgeltbefreiung für Energiespeicher ist am 6. Juni 2011 in der
Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (ENWG) vom Bundeskabinett
beschlossen worden.
6. Die Informationsoffensive Netze soll im Herbst 2011 gestartet werden.
7. Die Bundesregierung hat am 6. Juni 2011 im Rahmen des NABEG eine
Bundesnetzplanung beschlossen.
8. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für CCS am 13. April 2011 im
Kabinett beschlossen.
28. Mit welchen Jahresvolllaststunden rechnet die Bundesregierung für
Elektrolyseure zur Wasserstofferzeugung, die Strom aus
a) Windenergieanlagen und
b) Solarstromanlagen
verwenden, wenn ausschließlich dann Strom erzeugt werden soll, wenn
lediglich bedarfsorientiert Wasserstoff erzeugt wird (d. h. ein zu großes
Wind- oder Solarstromangebot auf eine geringe Stromnachfrage treffen,
bitte getrennt nach Wind- und Solarstrom aufführen)?
29. Mit welchen Jahresvolllaststunden rechnet die Bundesregierung für
Methanisierungsanlagen, die Strom aus
a) Windenergieanlagen und
b) Solarstromanlagen
verwenden, wenn lediglich dann Strom erzeugt werden soll, wenn
lediglich bedarfsorientiert Methan erzeugt wird (d. h. ein zu großes Wind- oder
Solarstromangebot auf eine geringe Stromnachfrage treffen)?
Die Fragen 28 und 29 werden zusammen beantwortet.
Der durch den Ausbau der Wind- und Solarenergie zukünftig anfallende
„überschüssige“ Strom, welcher über Elektrolysen oder Methanisierungsanlagen
nutzbar gemacht werden kann, ist derzeit schwer zu quantifizieren; ebenso die
damit zusammenhängenden möglichen Volllaststunden.
Faktoren, die dies beeinflussen, sind der Netzausbau, bzw. mögliche
Netzengpässe, die Wirkung alternativer Ausgleichsoptionen auf den Strommarkt
(Stromspeicher, Import-Export, Lastmanagement), der mögliche Rückgang
konventioneller „must-run-units“ (Kraftwerke, die für die Netz- und
Systemsicherheit erforderlich sind), die Wirkung von negativen Preisen auf dem
Spotmarkt der Strombörse oder die Wirkung der industriellen Eigenerzeugung.
Zur Quantifizierung des Stromangebotes für Elektrolysen werden im Rahmen
der BMU-Leitstudie 2011 erste Analysen durchgeführt.
Im Übrigen will die Bundesregierung die Forschung in neue
Speichertechnologien, z. B. Wasserstoffspeicher und aus Wasserstoff hergestelltes Methan,
deutlich intensivieren und zur Marktreife führen.
30. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, den Anteil von Mais und
Getreide bei Nawaro-Biogasanlagen (Nawaro: nachwachsende Rohstoffe)
schrittweise abzusenken?
Nach der Betreiberbefragung des Deutschen Biomasseforschungszentrums
(DBFZ) 2010 erfolgt etwa 80 Prozent der Energiebereitstellung aus Biogas auf
Basis nachwachsender Rohstoffe. Unter den nachwachsenden Rohstoffen
dominiert Mais, meist in Form von Maissilage, mit 76 Prozent (massebezogen). Um
den negativen Auswirkungen des Energiemaisanbaus auf die biologische
Vielfalt und den Gewässerschutz entgegenzuwirken, hält es die Bundesregierung für
sinnvoll, den Anteil von Mais in neu errichteten Biogasanlagen ab dem 1. Januar
2012 auf einen Masseanteil von 50 Prozent zu begrenzen. Um einen Ersatz von
Mais durch Getreidekorn zu verhindern, soll diese Begrenzung für Mais und
Getreidekorn gelten.
Durch die Begrenzung des Maisanteils in Biogasanlagen sollen gleichzeitig die
vielfältigen Möglichkeiten des Einsatzes von Energiepflanzen und von biogenen
Rest- und Abfallstoffen zur Biogaserzeugung zusätzlich angereizt werden.
31. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Bestandsbiogasanlagen
ihren Gülleeintrag nach Einführung des Güllebonuses reduziert hatten, um
ihre EEG-Vergütung zu optimieren, und hält die Bundesregierung es für
sinnvoll, bei Bestandsanlagen Anreize, die in diese Richtung wirken,
wieder zu korrigieren?
Bei der im Auftrag des BMU 2010 vom DBFZ durchgeführten
Biogasanlagenbetreiberbefragung gaben 4 Anlagenbetreiber an, den Einsatz von Gülle in ihrer
Biogasanlage seit 2009 verringert zu haben. Vor diesem Hintergrund hat die
Bundesregierung keine Korrekturen vorgesehen, wobei durchaus gewisse
Anzeichen für eine Überförderung bestimmter Biogasanlagen durch den bisherigen
Gülle-Bonus bestehen.
Etwa ein Drittel der Bestandsanlagen die den Güllebonus in Anspruch nehmen,
haben im Vertrauen auf die Vergütungsregelung des EEG 2009 zusätzliche
Investitionen getätigt, beispielsweise in zusätzliche Güllelagerkapazitäten.
32. Befürwortet die Bundesregierung einen Mindestnutzungsgrad für Wärme
bei neuen Biogasanlagen, und falls ja, in welcher Höhe sollte dieser
festgesetzt werden (bitte die exakte Höhe begründen)?
Für die Novellierung des EEG hat die Bundesregierung vorgeschlagen, dass
neue Anlagen zur Verstromung von gasförmiger Biomasse entweder eine
Wärmenutzung oder eine Mindestgüllenutzung (60 Prozent) oder die
Direktvermarktung wählen.
Der Mindestwärmenutzungsgrad beträgt bei Biogasanlagen mit Vor-Ort-
Verstromung 60 Prozent (35 Prozent nach Abzug des anrechenbaren
Eigenwärmebedarfs von 25 Prozent zur Fermenterbeheizung). Die Vor-Ort-Verstromung von
Biogas erfolgt in ländlichen Gebieten (zudem oft im unbeplanten Außenbereich)
mit geringeren Wärmebedarfsdichten. Bei einer Wärmeversorgung eines Dorfs
über die Abwärme einer Biogasanlage werden üblicherweise
Wärmenutzungsgrade zwischen 25 und 40 Prozent erreicht. Die
Mindestwärmenutzungsverpflichtung von 35 Prozent setzt deshalb angemessen hohe Effizienzanforderungen.
Für Biomethananlagen (Verstromung von auf Erdgasqualität aufbereitetes und
in das Gasnetz eingespeistes Biogas) beträgt der Anteil 100 Prozent.
Mit Biomethan-KWK-Anlagen können leichter größere Wärmesenken
erschlossen werden, da weite Teile Deutschlands und insbesondere Innenstadtbereiche
mit hohen Wärmebedarfsdichten über die bestehende Erdgasnetzinfrastruktur
versorgt sind. Die Biogasaufbereitung und -einspeisung erfordert Energieeinsatz
sowie Investitionen in Technik. Diese sind nur zu rechtfertigen, wenn hohe
Effizienzanforderungen an die Biomethannutzung gestellt werden.
33. Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor, damit
Landschaftspflegematerial in Biogasanlagen besser genutzt wird?
Die Bundesregierung schlägt für die Novelle des EEG eine deutliche
Vereinfachung des Vergütungssystems für Strom aus Biomasse vor. Neben einer von der
Anlagenleistung abhängigen Grundvergütung sollen zwei
einsatzstoffabhängige Vergütungsklassen eingeführt werden. Die Einsatzstoffvergütungsklasse I
umfasst im Wesentlichen die bislang über den „Nawaro-Bonus“ geförderten
Energiepflanzen. Die höhere Einsatzstoffvergütungsklasse II soll bestimmte
ökologisch wünschenswerte Einsatzstoffe, die geringe Nutzungskonkurrenzen
aufweisen und deren Einsatz einen hohen Beitrag für den Klimaschutz leisten
kann, die jedoch in der Regel nur mit höheren Kosten mobilisiert werden können,
für die Stromerzeugung aus Biomasseerschließen. Zu diesen Stoffen gehört auch
Landschaftspflegematerial. Beim Einsatz von Landschaftspflegematerial zur
Stromerzeugung aus Biogas besteht neben der Grundvergütung ein Anspruch auf
die höhere Einsatzstoffvergütungsklasse II mit 8 Cent/kWh für den
Leistungsbereich bis 5 Megawatt.
Eine bessere Nutzung von Landschaftspflegematerial in Biogasanlagen ist auch
durch die vorgeschlagene anteilige Rohstoffvergütung zu erwarten. Im Hinblick
auf den Vergütungsanspruch nach EEG können zukünftig alle nach der
Biomasseverordnung anerkannten Einsatzstoffe beliebig gemischt in Biogasanlagen
eingesetzt werden. Nach dem EEG 2009 musste dagegen für den Anspruch auf
den so genannten Landschaftspflegebonus „überwiegend“
Landschaftspflegematerial in Biogasanlagen eingesetzt werden. Da Landschaftspflegematerial in
vielen Fällen nicht im ausreichenden Umfang für einen „überwiegenden“
Einsatz in Biogasanlagen anfällt, hat sich diese Regelung als ein Hemmnis für den
Einsatz von Landschaftspflegematerial in Biogasanlagen erwiesen. Durch die
vorgeschlagene neue anteilige Berechnung des Vergütungsanspruchs wird
dieses Hemmnis beseitigt.
34. Wie hoch war in den letzten Jahren der Merit-Order-Effekt der
erneuerbaren Energien an der Strombörse, und welche aktuellen Schätzungen liegen
der Bundesregierung vor?
Einige Studien weisen darauf hin, dass eine quantitative Bewertung des Merit-
Order-Effekts aufgrund von Anpassungseffekten mit Unsicherheiten verbunden
ist. Verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen haben jedoch in den letzten
Jahren ermittelt, dass insbesondere in Zeiten hoher Stromeinspeisung
fluktuierender erneuerbarer Energien (Sonne, Wind) und gleichzeitig geringer
Nachfrage der Börsenpreis am Spotmarkt sinkt. Dieser sogenannte Merit-Order-
Effekt betrug nach wissenschaftlichen Untersuchungen für das BMU in den
Jahren 2006 bis 2009 jeweils etwa 0,6 Cent/kWh; er dürfte nach einer Schätzung
des BMU 2010 in einer ähnlichen Größenordnung gelegen haben.
In welchem Ausmaß sich dies nachhaltig auf die Strombeschaffungskosten der
Vertriebe und – hieran anschließend – auf die Strompreise auswirkt, hängt stark
vom jeweiligen Marktverhalten und von der weiteren Entwicklung des
Kraftwerkspark ab und wird unterschiedlich bewertet.
35. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur
Verbesserung der Verträglichkeit von militärischen Radaranlagen mit
Windenergieanlagen, und wie sieht der Zeitplan für diese Maßnahmen aus?
Die Bundeswehr hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die mit den betroffenen
Landkreisen, Kommunen und Vertretern der Windenergieindustrie im aktiven
Dialog die militärischen Erfordernisse (Flugsicherheit, Sicherheit im Luftraum)
verdeutlicht und im Konfliktfall nach tragfähigen Kompromissen und
Lösungsmöglichkeiten sucht. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, zur Optimierung der
Rahmenbedingungen für die Errichtung von Windenergieanlagen beizutragen sowie
eine gesteigerte Transparenz und Nachvollziehbarkeit der vorgebrachten
Einwände der Bundeswehr Dritten gegenüber zu erreichen. Durch die Entwicklung
neuer Kriterien für die operationelle Bewertung der Einflüsse von
Windenergieanlagen hat die Arbeitsgruppe seit Oktober 2009 in vielen Einzelfällen die
Errichtung von Windenergieanlagen ermöglicht.
Ferner wurden – mit Förderung des BMU – durch die Industrie Studien zur
Verbesserung der Verträglichkeit zwischen Windenergieanlagen und
Flugsicherungsradaranlagen durchgeführt. Die bislang vorgelegten Ergebnisse der Studien
weisen darauf hin, dass technische Maßnahmen die Störungen von
Flugsicherungsradaren durch Windenergieanlagen reduzieren könnten. Die notwendige
Validierung im operationellen Betrieb steht jedoch noch aus. Die endgültigen
Ergebnisse der letzten Studie sollen noch im Sommer 2011 vorliegen und
veröffentlicht werden. Im Anschluss werden das BMU und das Bundesministerium
der Verteidigung unter Beteiligung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung die Möglichkeiten zur Umsetzung der vorgeschlagenen
technischen Maßnahmen am militärischen Flugplatzrundsichtradar – auch im
Hinblick der Finanzierung – prüfen.
Speziell zur Verbesserung der Verträglichkeit zwischen Windenergieanlagen
und Luftverteidigungsradaren hat das Bundesministerium der Verteidigung eine
eigene Studie in Auftrag gegeben, die voraussichtlich Ende des Jahres 2011
abgeschlossen sein wird.
36. Befürwortet die Bundesregierung ein Stauchungsmodell für die Vergütung
von Wind-Offshore-Anlagen, und falls ja, wie beabsichtigt die
Bundesregierung zu verhindern, dass dadurch negative Qualitätsanreize gesetzt
werden, die dahingehend wirken, dass preisgünstigere Anlagen im
Vergleich zu längerlebigen Anlagen bevorzugt werden oder Anlagen auf
Verschleiß gefahren werden?
Ein optionales Stauchungsmodell für Wind-Offshore-Anlagen wird von der
Bundesregierung für einen befristeten Zeitraum befürwortet. Das
Stauchungsmodell soll so ausgelegt werden, dass eine Mindestrendite und damit eine
belastbare Sicherheit zur Finanzierung gegeben ist. Für eine Renditesteigerung bedarf
es aber dennoch des Fortbetriebs der Windparks auch nach Auslaufen des
Anfangsvergütungssatzes.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
37. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen einen
festen Deckel zur Begrenzung des Marktvolumens bei der Photovoltaik?
Eine feste Begrenzung des Marktvolumens durch einen festen Deckel wäre mit
einem sehr hohen bürokratischen Aufwand verbunden, würde sich nachteilig auf
das Handwerk auswirken und würde die Planungs- und Investitionssicherheit in
Deutschland stark einschränken.
38. Wie viele Kilometer Übertragungsnetze müssten von Südeuropa aus nach
Deutschland verlegt werden, wenn die im nationalen Aktionsplan für
erneuerbare Energien zusätzlich zur bereits installierten Leistung geplanten
Photovoltaik-Kapazitäten in Südeuropa statt in Deutschland gebaut
würden, und wer würde die Kosten für diese Leitungen tragen?
Die Bundesregierung hält an ihrem nationalen Ausbaukorridor bei Photovoltaik
fest. Mittel- bis langfristig ist es durchaus sinnvoll, den europäischen
Stromverbund zu stärken, so dass ein bestimmter Anteil erneuerbarer Energien importiert
werden kann. Konkrete Pläne zum Import von Photovoltaik aus Südeuropa gibt
es dabei nicht.
39. Welche Abschätzung hat die Bundesregierung bezüglich der Höhe der
zum 1. Juli 2011 zu erwartenden Degression bei der Solarstromvergütung?
Die Solarstromvergütung kann laut EEG zum 1. Juli 2011 in Abhängigkeit des
Zubaus in den Monaten März, April und Mai 2011 um bis zu 15 Prozent sinken.
Laut Veröffentlichung der Bundesnetzagentur vom 16. Juni 2011 ergibt sich aber
aus dem für diesen Zeitraum inzwischen ermittelten Zubau, dass zum 1. Juli
2011 keine Absenkung erfolgen wird.
40. Wie will die Bundesregierung konkret sicherstellen, dass die von der
besonderen Ausgleichsregelung des EEG Begünstigten die Einsparziele
umsetzen?
Alle bislang Begünstigten der Regelung müssen auch weiterhin durch
Zertifizierung nachweisen, dass sie ihren Energieverbrauch und die Potenziale zur
Verminderung des Energieverbrauchs erhoben und bewertet haben.
Im Übrigen haben die begünstigten Unternehmen ein wirtschaftliches
Eigeninteresse, Energie effizient einzusetzen.
41. Sind der Bundesregierung bei der besonderen Ausgleichsregelung des
EEG Umgehungsmodelle z. B. durch Contracting-Unternehmen bekannt,
und falls ja, wie sehen diese aus, und was gedenkt die Bundesregierung,
diesen Umgehungsmodellen entgegenzusetzen?
Der Bundesregierung ist ein gerade in letzter Zeit deutlich verstärkter Trend zur
missbräuchlichen Inanspruchnahme der Regelung bekannt. Der Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Novellierung des EEG sieht vor, die Inanspruchnahme
der Besonderen Ausgleichsregelung künftig auf solche Unternehmen des
produzierenden Gewerbes einzuschränken, die dem Bergbau, der Gewinnung von
Steinen und Erden oder dem verarbeitenden Gewerbe zugeordnet werden. Ziel
dieser Eingrenzung ist es, einer missbräuchlichen Inanspruchnahme der
Regelung über bestimmte Contracting-Modelle entgegenzutreten.
42. Wie groß sind die jährlichen CO2-Einsparungen durch die 2010 weltweit
installierten Photovoltaik-Kapazitäten, und wie hoch schätzt die
Bundesregierung die globalen CO2-Einsparungen durch Photovoltaik in den
Jahren 2020 und 2030?
Die bis Ende 2010 weltweit installierte Photovoltaikleistung wird laut „Global
Market Outlook for Photovoltaics until 2015“ der European Photovoltaic
Industry Association (EPIA) auf etwa 40 Gigawatt geschätzt. Die Höhe der
vermiedenen CO2-Emissionen durch diese PV-Kapazitäten wird durch die verdrängte
konventionelle Stromerzeugung in den einzelnen Ländern bestimmt, die sehr
unterschiedlich ist. In Deutschland wurden durch Photovoltaik im Jahr 2010
6,4 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Für die Jahre 2020 und 2030 hängt die
globale CO2-Minderung durch Photovoltaik sowohl von der Ausbaudynamik,
der Standorte in den verschiedenen Ländern und dem Wandel des jeweiligen
Energieträgermixes bis dahin ab.
43. Welche wissenschaftlichen und technischen Grundlagen hat die Aussage
des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter
Ramsauer (Süddeutsche Zeitung, 25. März 2011, S. 20; „Jedes Haus kann
Strom sparen“), wonach Luftverwirbelungen, die an Autobahnen entstehen
in Straßenbeleuchtung umgewandelt werden können, und welche
Stromerzeugungspotenziale sieht die Bundesregierung hierfür?
Gibt es diesbezügliche Studien und Prototypen?
Mit der Äußerung wurde eine in der Zukunft zu prüfende Möglichkeit zur
alternativen Energiegewinnung aufgezeigt.
44. Plant die Bundesregierung den Import von nachhaltigem Biomethan über
das Gasnetz zu ermöglichen, und wenn ja, bis wann ist mit der
Anerkennung des dafür notwendigen Nachweissystem zu rechnen?
Der Import von Biomethan über das Gasnetz ist nach den Grundsätzen der
Warenverkehrsfreiheit in der EU sowie sekundärrechtlichen Regelungen zum
Energiebinnenmarkt grundsätzlich bereits möglich. Aus Sicht der Bundesregierung
muss dabei u. a. sichergestellt werden, dass Biomethan, das ins Gasnetz
eingespeist und an anderer Stelle entnommen wird, nur in dem Umfang der
Einspeisung als Biomethan genutzt werden kann und eine mehrfache Anrechnung bzw.
Förderung sicher ausgeschlossen ist. Die Bundesregierung setzt sich auf
europäischer Ebene dafür ein, Nachhaltigkeitskriterien der EE-Richtlinie auf alle
Bioenergieträger auszudehnen. Für gasförmige Biomasse, die als Kraftstoff genutzt
wird, existieren verbindliche Nachhaltigkeitskriterien. Eine Zertifizierung durch
anerkannte Zertifizierungssysteme (z. B. RedCert, ISCC und vorläufig RSB) ist
auf Grundlage der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)
vom 30. September 2009 möglich. 2011 sind bereits Biomethanmengen nach
dem RedCert-Zertifizierungssystem als nachhaltig zertifiziert worden.
45. Wie viele Mio. Euro werden für die „Förderinitiative Energiespeicher“ in
der ersten Phase im Durchschnitt jährlich zur Verfügung gestellt, und wie
viele Mio. Euro wurden 2010 für die Forschung bei Energiespeichern zur
Verfügung gestellt (bitte unter Angabe der „Soll“- und „Ist“-Zahlen)?
Für die Förderinitiative Energiespeicher stellt die Bundesregierung in den
nächsten Jahren bis zu 200 Mio. Euro bereit. Eine Festlegung auf einzelne
Jahrestranchen erfolgt dabei nicht.
Die Angaben zu Fördermitteln der Bundesregierung für Energiespeicher in 2010
sind folgender Tabelle zu entnehmen: .
Epl. = Einzelplan
Eine Aufschlüsselung nach Art der Energiespeicher ist nicht möglich.
Mittel für F&E im Bereich
Energiespeicher
BMWi
Epl. 09
BMU
Epl. 16
BMBF
Epl. 30
SUMME
2010 [Mio. Euro] 16,000 13,072 2,542 31,614
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]