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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zu den Vorwürfen der Begehung von Kriegsverbrechen gegen den stellvertretenden srilankischen Botschafter in Deutschland

Vorwürfe von Kriegsverbrechen gegen den heutigen stellvertretenden Botschafter von Sri Lanka in Deutschland Jagath Dias, Bedeutung von diplomatischer Immunität, Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Völkerstrafgesetzbuch und Wiener Diplomatenrechtskonvention, Folgen für die zukünftige Überprüfung von Diplomaten, Ausgestaltung von Mechanismen zur Personenüberprüfung; Verweigerung von Akkreditierungen für diplomatisches Personal, persona non grata<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

16.06.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/600526. 05. 2011

Haltung der Bundesregierung zu den Vorwürfen der Begehung von Kriegsverbrechen gegen den stellvertretenden sri-lankischen Botschafter in Deutschland

der Abgeordneten Tom Koenigs, Volker Beck (Köln), Kerstin Müller (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Agnes Malczak, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das European Center for Constitutional and Human Rights e. V. (ECCHR) hat zahlreiche Hinweise auf Kriegsverbrechen der 57. Division der sri-lankischen Armee unter dem Befehl von Jagath Dias in einem Dossier veröffentlicht. Demzufolge war Jagath Dias Generalmajor der sri-lankischen Armee zur Zeit der Schlussoffensive gegen die Rebellengruppe Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) Anfang 2009, die nach einem neuen Bericht der Vereinten Nationen vom 31. März 2011 schätzungsweise 40 000 Zivilisten das Leben gekostet hat. Seit September 2009 ist Jagath Dias als Diplomat der sri-lankischen Vertretung für Deutschland, die Schweiz und den Vatikan in Berlin akkreditiert.

Trotz schwerer Vorwürfe wegen der Begehung von Kriegsverbrechen gegenüber Jagath Dias, die bereits zum Zeitpunkt seiner Akkreditierung 2009 erhoben wurden, hat die Bundesregierung Jagath Dias ein Diplomatenvisum erteilt.

Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Artikel 146 der 4. Genfer Konvention und gemäß Abschnitt 2 des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) dazu verpflichtet, gegen mutmaßliche Kriegsverbrecher Ermittlungen aufzunehmen. Da eine Strafverfolgung von Jagath Dias aufgrund seiner diplomatischen Immunität derzeit nicht möglich ist, müsste die Bundesregierung Jagath Dias hierzu zur persona non grata erklären und sein Diplomatenvisum zurücknehmen, um ein Ermittlungsverfahren gegen Jagath Dias zu ermöglichen. Im Januar 2011 hat ECCHR dem Auswärtigen Amt in Deutschland das oben genannte Dossier vorgelegt und das Ministerium hierzu aufgefordert.

In der Fragestunde vom 11. Mai 2011 (Plenarprotokoll 17/107) antwortete die Bundesregierung auf die Mündlichen Fragen 45 und 46 des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich, welche Erkenntnisse die Bundesregierung zu den gegen den derzeitigen stellvertretenden Botschafter Sri Lankas erhobenen Vorwürfen habe, welche Konsequenzen sie aus diesen Erkenntnissen zu ziehen gedenke und welche Maßnahmen die Bundesregierung zu ergreifen plane, um in der Zukunft zu verhindern, dass mit strafrechtlichen Vorwürfen belastete Personen als Diplomaten in Deutschland akkreditiert werden, wie folgt:

„Die Bundesregierung hat die Vorwürfe gegen einen an der sri-lankischen Botschaft in Berlin tätigen Diplomaten unter Einbeziehung der deutschen Botschaft in Colombo und anderer Stellen der Bundesregierung eingehend geprüft. Auf Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden belastbaren Informationen lassen sich die gegen den Diplomaten erhobenen Vorwürfe nicht erhärten. Zunächst geht die Bundesregierung grundsätzlich davon aus, dass es im Sinne des Artikel 10 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (WÜD) der Verantwortung des Entsendestaates obliegt, keine Diplomaten zu entsenden, die strafrechtlich vorbelastet sind. Darüber hinaus hat sie im Rahmen des Zulassungsverfahrens – speziell im Zusammenhang mit der Beantragung des für die Einreise erforderlichen diplomatischen Visums – Mechanismen zur Personenüberprüfung eingerichtet. Das vor Einreise eingeleitete Prüfverfahren soll sicherstellen, dass strafrechtliche Vorbelastungen der zu entsendenden Diplomaten ausgeschlossen werden. In politisch sensiblen Fällen berichten zudem die deutschen Auslandsvertretungen an das Auswärtige Amt, das zusätzliche gezielte Überprüfungen einleitet.“

Auf die Mündliche Frage 47 der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Plenarprotokoll 17/107, was die Gründe dafür seien, dass die Bundesregierung die Akkreditierung des stellvertretenden Botschafters von Sri Lanka, Generalmajor Jagath Dias, angenommen und ihm diplomatische Immunität gewährt habe, obwohl dieser nach Recherchen des ARD-Magazins „FAKT“ vom 2. Mai 2011 als einer der Hauptverantwortlichen für den blutigen Feldzug gegen die LTTE im Frühjahr 2009 gelte und was die Bundesregierung jetzt zu unternehmen gedenke, damit der Fall strafrechtlich untersucht werden könne, antwortete die Bundesregierung wie folgt:

„Die Bundesregierung hat die Vorwürfe gegen einen an der sri-lankischen Botschaft in Berlin tätigen Diplomaten unter Einbeziehung der Deutschen Botschaft in Colombo und anderer Stellen der Bundesregierung eingehend geprüft. Auf Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden belastbaren Informationen lassen sich die gegen den Diplomaten erhobenen Vorwürfe nicht bestätigen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Frage der mangelnden Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen durch die sri-lankische Regierung gemeinsam mit den EU-Partnern auf der Tagesordnung des VN-Menschenrechtsrates zu halten.“

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung erstmals von den Vorwürfen von Kriegsverbrechen gegen den heutigen stellvertretenden sri-lankischen Botschafter Kenntnis erlangt?

2. Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung diese Vorwürfe erstmals überprüft?

3. Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung der sri-lankischen Regierung ihr Agreement zur Ernennung von Jagath Dias als stellvertretenden sri-lankischen Botschafters in Deutschland erteilt?

4. Welche genaue Kenntnis hatte die Bundesregierung vor der Akkreditierung Jagath Dias von der mangelnden Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen durch die sri-lankische Regierung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 47 der Abgeordneten Kerstin Müller – Köln, Plenarprotokoll 17/107)? In welcher Form hat sie dies im Rahmen des diplomatischen Zulassungsverfahrens und bei der Prüfung der Vorwürfe berücksichtigt?

5. Hat im Falle Jagath Dias die Deutsche Botschaft Colombo dem Auswärtigen Amt vor dessen Akkreditierung einen gesonderten Bericht zugeleitet, und hat das Auswärtige Amt daraufhin eine zusätzliche, gezielte Überprüfung eingeleitet (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündlichen Fragen 45 und 46 des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich, Plenarprotokoll 17/107)?

6. Wie hat die Bundesregierung die Vorwürfe von Kriegsverbrechen überprüft?

  • Welche Quellen hat die Bundesregierung herangezogen (bitte einzeln auflisten)?
  • Wer/welche Stelle im Auswärtigen Amt war mit der Überprüfung befasst?
  • An welchen völkerrechtlichen Grundlagen hat sich die Bundesregierung orientiert?

7. Auf welchen konkreten Ergebnissen basiert die Schlussfolgerung der Bundesregierung, dass die Vorwürfe gegen den stellvertretenden sri-lankischen Botschafter, Kriegsverbrechen begangen zu haben, nicht bestätigt werden konnten?

8. Kann auf Grundlage der von der Bundesregierung herangezogenen Informationen ausgeschlossen werden, dass Jagath Dias bei der Schlussoffensive gegen die Rebellengruppe LTTE Anfang 2009 schwere Kriegsverbrechen begangen hat?

9. Decken sich die Informationen aus dem ECCHR-Dossier mit denen, die die Bundesregierung zur Überprüfung der Vorwürfe gegen Jagath Dias vor Januar 2011 herangezogen hat oder enthält das Dossier zusätzliche Hinweise? Inwieweit hat sich die Einschätzung der Bundesregierung über die Geeignetheit des stellvertretenden sri-lankischen Botschafters durch die im ECCHR-Dossier „Generalmajor Jagath Dias“ vom Januar 2011 enthaltenen Informationen verändert?

10. Sieht die Bundesregierung das Bestehen eines Anfangsverdachts der Begehung von Straftaten gegen das Völkerrecht, der strafrechtliche Ermittlungspflichten deutscher Strafverfolgungsbehörden aufgrund von § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung in Verbindung mit Artikel 146 der 4. Genfer Konvention und Abschnitt 2 des Völkerstrafgesetzbuches auslöst, als entscheidendes Kriterium im Prüfungsverfahren vor Erteilung eines diplomatischen Visums zu dessen Versagung bzw. fortlaufend während des Gültigkeitszeitraums des diplomatischen Visums zu dessen Rücknahme an?

11. Wieso spricht die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Mündliche Frage 46 des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich auf Plenarprotokoll 17/107 von „strafrechtlicher Vorbelastung“?

  • Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert dieser Überprüfungsstandard?
  • Wie ist ein etwaiger Überprüfungsstandard einer „strafrechtlichen Vorbelastung“ in Fällen von andauernder Straflosigkeit für bestimmte Straftatbestände und Personengruppen haltbar und mit Strafverfolgungspflichten bei Kriegsverbrechen vereinbar?

12. Ist nach Ansicht der Bundesregierung die diplomatische Immunität ein Hinderungsgrund für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Jagath Dias, angesichts der Tatsache, dass der Internationale Strafgerichtshof gerade davon unabhängige Verfahren sogar gegen amtierende Regierungschefs einleitet?

  • Wenn nein, warum wurden im Fall Jagath Dias bislang keine Ermittlungen eingeleitet?
  • Wenn ja, inwieweit sieht sich die Bundesregierung aktuell auf Grundlage ihrer Verpflichtung gemäß Artikel 146 der 4. Genfer Konvention in der Pflicht, dem stellvertretenden sri-lankischen Botschafter zur persona non grata zu erklären, um ein Ermittlungsverfahren gegen ihn zu ermöglichen?

13. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Staaten nach der Wiener Diplomatenrechtskonvention Diplomaten auch nach der Einreise zur persona non grata erklären können?

14. Wird die Bundesregierung Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf Anfrage Einblick in die Unterlagen zur Überprüfung der Vorwürfe gegen Generalmajor Jagath Dias (gegebenenfalls im Geheimschutzraum des Deutschen Bundestages) gewähren, und wenn nein, warum nicht?

15. Wie setzt die Bundesregierung im Falle eines Konfliktes zwischen guten diplomatischen Beziehungen mit Staaten und ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung, Kriegsverbrechen aufzuklären, ihre Prioritäten?

16. Inwiefern zieht die Bundesregierung aus dem Fall Jagath Dias Konsequenzen für die zukünftige Überprüfung von Diplomaten?

17. Wann hat die Bundesregierung im Rahmen des Zulassungsverfahrens – speziell im Zusammenhang mit der Beantragung des für die Einreise erforderlichen diplomatischen Visums – Mechanismen zur Personenüberprüfung eingerichtet, und wie sind diese konkret ausgestaltet?

18. In welchen Fällen und aus welchen Gründen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit Diplomaten anderer Staaten eine Akkreditierung von Diplomaten verwehrt bzw. sie zur persona non grata erklärt (bitte vollständige Auflistung der Fälle unter Angabe der jeweiligen Gründe für eine Verwehrung der Akkreditierung)?

19. Wann genau plant die Bundesregierung zusammen mit den EU-Partnern das Thema Menschenrechtsverletzungen durch die sri-lankische Regierung auf die Tagesordnung des VN-Menschenrechtsrats zu setzen, und wird dabei der Fall „Jagath Dias“ eine Rolle spielen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 47 der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) auf Plenarprotokoll 17/107)?

20. Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, den Empfehlungen des vom UN-Generalsekretär eingesetzten Expertenpanels im UN- Sicherheitsrat Nachdruck zu verleihen, und auch gegenüber der Regierung Sri Lankas auf deren Umsetzung zu drängen?

Fragen20

1

Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung erstmals von den Vorwürfen von Kriegsverbrechen gegen den heutigen stellvertretenden sri-lankischen Botschafter Kenntnis erlangt?

2

Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung diese Vorwürfe erstmals überprüft?

3

Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung der sri-lankischen Regierung ihr Agreement zur Ernennung von Jagath Dias als stellvertretenden sri-lankischen Botschafters in Deutschland erteilt?

4

Welche genaue Kenntnis hatte die Bundesregierung vor der Akkreditierung Jagath Dias von der mangelnden Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen durch die sri-lankische Regierung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 47 der Abgeordneten Kerstin Müller – Köln, Plenarprotokoll 17/107)?

In welcher Form hat sie dies im Rahmen des diplomatischen Zulassungsverfahrens und bei der Prüfung der Vorwürfe berücksichtigt?

5

Hat im Falle Jagath Dias die Deutsche Botschaft Colombo dem Auswärtigen Amt vor dessen Akkreditierung einen gesonderten Bericht zugeleitet, und hat das Auswärtige Amt daraufhin eine zusätzliche, gezielte Überprüfung eingeleitet (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündlichen Fragen 45 und 46 des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich, Plenarprotokoll 17/107)?

6

Wie hat die Bundesregierung die Vorwürfe von Kriegsverbrechen überprüft?

Welche Quellen hat die Bundesregierung herangezogen (bitte einzeln auflisten)?

Wer/welche Stelle im Auswärtigen Amt war mit der Überprüfung befasst?

An welchen völkerrechtlichen Grundlagen hat sich die Bundesregierung orientiert?

7

Auf welchen konkreten Ergebnissen basiert die Schlussfolgerung der Bundesregierung, dass die Vorwürfe gegen den stellvertretenden sri-lankischen Botschafter, Kriegsverbrechen begangen zu haben, nicht bestätigt werden konnten?

8

Kann auf Grundlage der von der Bundesregierung herangezogenen Informationen ausgeschlossen werden, dass Jagath Dias bei der Schlussoffensive gegen die Rebellengruppe LTTE Anfang 2009 schwere Kriegsverbrechen begangen hat?

9

Decken sich die Informationen aus dem ECCHR-Dossier mit denen, die die Bundesregierung zur Überprüfung der Vorwürfe gegen Jagath Dias vor Januar 2011 herangezogen hat oder enthält das Dossier zusätzliche Hinweise?

Inwieweit hat sich die Einschätzung der Bundesregierung über die Geeignetheit des stellvertretenden sri-lankischen Botschafters durch die im ECCHR-Dossier „Generalmajor Jagath Dias“ vom Januar 2011 enthaltenen Informationen verändert?

10

Sieht die Bundesregierung das Bestehen eines Anfangsverdachts der Begehung von Straftaten gegen das Völkerrecht, der strafrechtliche Ermittlungspflichten deutscher Strafverfolgungsbehörden aufgrund von § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung in Verbindung mit Artikel 146 der 4. Genfer Konvention und Abschnitt 2 des Völkerstrafgesetzbuches auslöst, als entscheidendes Kriterium im Prüfungsverfahren vor Erteilung eines diplomatischen Visums zu dessen Versagung bzw. fortlaufend während des Gültigkeitszeitraums des diplomatischen Visums zu dessen Rücknahme an?

11

Wieso spricht die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Mündliche Frage 46 des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich auf Plenarprotokoll 17/107 von „strafrechtlicher Vorbelastung“?

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert dieser Überprüfungsstandard?

Wie ist ein etwaiger Überprüfungsstandard einer ���strafrechtlichen Vorbelastung“ in Fällen von andauernder Straflosigkeit für bestimmte Straftatbestände und Personengruppen haltbar und mit Strafverfolgungspflichten bei Kriegsverbrechen vereinbar?

12

Ist nach Ansicht der Bundesregierung die diplomatische Immunität ein Hinderungsgrund für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Jagath Dias, angesichts der Tatsache, dass der Internationale Strafgerichtshof gerade davon unabhängige Verfahren sogar gegen amtierende Regierungschefs einleitet?

Wenn nein, warum wurden im Fall Jagath Dias bislang keine Ermittlungen eingeleitet?

Wenn ja, inwieweit sieht sich die Bundesregierung aktuell auf Grundlage ihrer Verpflichtung gemäß Artikel 146 der 4. Genfer Konvention in der Pflicht, dem stellvertretenden sri-lankischen Botschafter zur persona non grata zu erklären, um ein Ermittlungsverfahren gegen ihn zu ermöglichen?

13

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Staaten nach der Wiener Diplomatenrechtskonvention Diplomaten auch nach der Einreise zur persona non grata erklären können?

14

Wird die Bundesregierung Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf Anfrage Einblick in die Unterlagen zur Überprüfung der Vorwürfe gegen Generalmajor Jagath Dias (gegebenenfalls im Geheimschutzraum des Deutschen Bundestages) gewähren, und wenn nein, warum nicht?

15

Wie setzt die Bundesregierung im Falle eines Konfliktes zwischen guten diplomatischen Beziehungen mit Staaten und ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung, Kriegsverbrechen aufzuklären, ihre Prioritäten?

16

Inwiefern zieht die Bundesregierung aus dem Fall Jagath Dias Konsequenzen für die zukünftige Überprüfung von Diplomaten?

17

Wann hat die Bundesregierung im Rahmen des Zulassungsverfahrens – speziell im Zusammenhang mit der Beantragung des für die Einreise erforderlichen diplomatischen Visums – Mechanismen zur Personenüberprüfung eingerichtet, und wie sind diese konkret ausgestaltet?

18

In welchen Fällen und aus welchen Gründen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit Diplomaten anderer Staaten eine Akkreditierung von Diplomaten verwehrt bzw. sie zur persona non grata erklärt (bitte vollständige Auflistung der Fälle unter Angabe der jeweiligen Gründe für eine Verwehrung der Akkreditierung)?

19

Wann genau plant die Bundesregierung zusammen mit den EU-Partnern das Thema Menschenrechtsverletzungen durch die sri-lankische Regierung auf die Tagesordnung des VN-Menschenrechtsrats zu setzen, und wird dabei der Fall „Jagath Dias“ eine Rolle spielen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 47 der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) auf Plenarprotokoll 17/107)?

20

Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, den Empfehlungen des vom UN-Generalsekretär eingesetzten Expertenpanels im UN-Sicherheitsrat Nachdruck zu verleihen, und auch gegenüber der Regierung Sri Lankas auf deren Umsetzung zu drängen?

Berlin, den 26. Mai 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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