Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze, Heidrun Dittrich, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit der Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind die Zahlen der Leistungsberechtigten stark angestiegen. Insbesondere die Personen, die eine dauerhafte volle Erwerbsminderungsrente beziehen, sind immer öfter auf die Fürsorgeleistung angewiesen. Dabei verfälschen die offiziellen Zahlen das Ergebnis. Denn spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenzen von derzeit 65 Jahren wird eine Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente umgewandelt. Die Höhe der Rente ändert sich dabei in der Regel nicht. Wer über 65 Jahre alt ist und eine zu geringer Rente hat, bekommt dann die Grundsicherung im Alter – statt der Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Damit sinkt die offizielle Zahl der Bezieherinnen und Bezieher der Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Um das Armutsrisiko aufgrund einer Erwerbsminderung umfänglich darzustellen, müssen die Personen über 65 Jahre, die ursprünglich eine Erwerbsminderungsrente bezogen, statistisch unter dem Punkt „Erwerbsminderung“ erfasst werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Personen bezogen in den jeweiligen Jahren von 2003 bis 2010 Leistungen im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (bitte getrennt insgesamt und separat für Alter und Erwerbsminderung sowie jeweils getrennt für Männer und Frauen jeweils im Bundesgebiet und den Bundesländern angeben)?
Wie viele Personen, die in den jeweiligen Jahren von 2003 bis 2010 Leistungen der Grundsicherung im Alter bezogen, bezogen unmittelbar vor der Altersrente eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (bitte insgesamt und getrennt nach Geschlecht, jeweils für das gesamte Bundesgebiet und die einzelnen Bundesländern)?
Wie viele Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und eine in eine Altersrente umgewandelte Erwerbsminderungsrente beziehen, beziehen gleichzeitig Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XII (Grundsicherung im Alter – bitte getrennt nach Geschlecht für das Bundesgebiet und die Bundesländer angeben)? Wie viele Personen die das 65. Lebensjahr vollendet haben, beziehen eine in eine Altersrente umgewandelte Erwerbsminderungsrente?
Wie viele Personen, die in den jeweiligen Jahren von 2003 bis 2010 die Grundsicherung im Alter bezogen haben, hatten unmittelbar vor Bezug der Grundsicherung im Alter die Grundsicherung bei voller dauerhafter Erwerbsminderung bezogen (bitte insgesamt und nach Geschlecht getrennt, jeweils für das Bundesgebiet und die Bundesländer)?
Wie viele Personen bezogen in den Jahren von 2003 bis 2010 zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres Leistungen der Grundsicherung im Alter und waren nach dem 31. Dezember 1938 bzw. nach dem 31. Dezember 1939 geboren (bitte insgesamt und nach Geschlecht getrennt, jeweils für das Bundesgebiet und die Bundesländer)?
Wie viele Personen, die in den jeweiligen Jahren von 2003 bis 2010 Leistungen der Grundsicherung im Alter bezogen, hatten bei erstmaliger Beantragung das 65. Lebensjahr bereits vollendet?
Wie hoch war der Bruttobedarf (insgesamt und getrennt nach Regelleistung, Kosten der Unterkunft und Mehrbedarfe) der Leistungsberechtigten (insgesamt und einzeln für Alleinstehende, Zweipersonenhaushalte, Haushalte mit Kindern und Haushalte mit drei oder mehr Personen) in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (bitte insgesamt und getrennt für Grundsicherung wegen Alter und Erwerbsminderung) in den jeweiligen Jahren seit 2003 bis 2010 (bitte insgesamt und getrennt nach Geschlecht, jeweils für das Bundesgebiet und die Bundesländer angeben)?
Wie hoch waren die tatsächlichen und die anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (insgesamt und einzeln für Alleinstehende, Zweipersonenhaushalte, Haushalte mit Kindern und Haushalte mit drei oder mehr Personen) in den jeweiligen Jahren seit 2003 bis 2010 (bitte jeweils für das Bundesgebiet und die Bundesländer angeben)?
Wie viele Anspruchsberechtigte auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhielten in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern in den einzelnen Jahren von 2003 bis 2010 keine oder geringere Leistungen als ihnen zustehen (verdeckt Arme) (bitte absolut und Quote Nichtinanspruchnahme, jeweils für das Bundesgebiet und die Bundesländer angeben)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen bezüglich der verdeckten Armut im Bereich des SGB XII bei Becker/Hauser 2010: „Kindergrundsicherung, Kindergeld und Kinderzuschlag. Eine vergleichende Analyse aktueller Reformvorschläge“, S. 138?
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um das Grundrecht auf ein Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe abzusichern, also auch die verdeckte Armut im Bereich des SGB XII (hier: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) zu bekämpfen?
Gedenkt die Bundesregierung für den 4. Armuts- und Reichtumsbericht und für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2012 valide Daten zur verdeckten Armut im Bereich des SGB XII, also auch für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu erheben? Wenn ja, wer wurde damit beauftragt?