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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Verfassungsgemäße Schließung von Steuersparmodellen (G-SIG: 16011104)

Steuermindereinnahmen durch Steuersparmodelle, Verfassungskonformität der Ausdehnung der Verlustverrechnungsbeschränkung, Datenbank betr. anerkannte Steuergestaltungen, Wirksamkeit des § 42 AO, Möglichkeiten für steuersparende Gestaltungen in den USA und Großbritannien <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

12.10.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/273522. 09. 2006

Verfassungsgemäße Schließung von Steuersparmodellen

der Abgeordneten Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung beabsichtigt mit dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2007 neue Steuersparmodelle zu schließen, die nach der grundsätzlichen Einschränkung der Steuerprivilegien geschlossener Fonds durch den neuen § 15b des Einkommensteuergesetzes (EStG) vermehrt aufgetreten sind. Dazu soll die neue Verlustverrechnungsbeschränkung im § 15b EStG auf sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgedehnt werden und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2006. Diese rückwirkende Ausdehnung wird von Sachverständigen gutachterlich als nicht verfassungskonform kritisiert und eine Datierung auf den Kabinettbeschluss bzw. auf den Bundestagsbeschluss empfohlen.

Das Aufkommen neuer Steuersparmodelle und die Verabschiedung neuer gesetzlicher Regeln, diese zu verhindern, gleicht einem Wettlauf zwischen Hase und Igel. Kaum ist ein Steuersparmodell geschlossen, existiert schon wieder ein neues. Der Gesetzgeber läuft der Entwicklung hinterher und trifft oftmals rückwirkende Regelungen, um milliardenschwere Steuerausfälle zu verhindern, häufig verbunden mit verfassungsrechtlichen Risiken und negativen Wirkungen auf das Vertrauen der Bürger in die geltenden Steuergesetze. Dieses Dilemma muss grundsätzlich gelöst werden.

Im Gegensatz zu den USA und Großbritannien sind den deutschen Finanzbehörden im Kampf gegen Steuersparmodelle die Hände gebunden. Zwar verbietet der § 42 der Abgabenordnung (AO) Steuern sparende Gestaltungen im Allgemeinen, aber dieser Paragraph kann nur in Ausnahmefällen tatsächlich wirken. Darüber hinaus behindern Standortinteressen und entsprechende Verwaltungsstrukturen in Deutschland den Austausch zwischen den Finanzbehörden in verschiedenen Bundesländern. Um effizient und im Sinne des Vertrauensschutzes der Bürger gegen Steuergestaltungen vorzugehen, wäre eine Bundessteuerverwaltung sinnvoll, die Steuern sparende Gestaltungen zentral genehmigt. Dem Gesetzgeber wären die Gestaltungen damit von vornherein bekannt und rückwirkende gesetzliche Änderungen nicht mehr notwendig. Für Schäden, die den Bürgern dadurch entstehen können, dass Steuersparmodelle nicht anerkannt werden, haften die Anbieter.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Mit welchen Steuermindereinnahmen rechnet die Bundesregierung, falls die neuen Steuersparmodelle nicht gestoppt werden, und welche Mindereinnahmen würden eintreten, wenn das Datum des Kabinettbeschlusses (23. August 2006) oder das Datum des Bundestagsbeschlusses (voraussichtlich 10. November 2006) als Stichtag für die Ausdehnung der Verlustverrechnungsbeschränkung gewählt würde?

2

Aus welchen Gründen wurden die in der Kabinettvorlage zum Jahressteuergesetz 2005 noch enthaltenen Steuermindereinnahmen aus neuen Steuersparmodellen von 685 Mio. Euro (Handelsblatt vom 24. August 2006) nicht in den Gesetzentwurf übernommen?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung den von Sachverständigen gutachterlich geäußerten Vorwurf, die Ausdehnung der Verlustverrechnungsbeschränkung rückbezogen auf den 1. Januar 2006 wäre nicht verfassungsgemäß, und wie beurteilt die Bundesregierung das Datum des Kabinettbeschlusses als Stichtag für die Ausdehnung der Verlustverrechnungsbeschränkung unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten?

4

Auf welchem Verfahrensweg erlangen die Finanzbehörden in Deutschland Kenntnis von Gestaltungen, die vor allem dem Ziel der legalen Steuervermeidung dienen?

5

Welche Verfahren gibt es, die Anerkennung einer steuerlichen Gestaltung vorab prüfen zu lassen, wie verbindlich sind die Ergebnisse dieser Prüfverfahren, und wie häufig werden diese angewandt?

6

Welche Möglichkeiten stehen den Finanzbehörden in den anderen Bundesländern noch zur Verfügung, die Anerkennung zu versagen, wenn eine Steuergestaltung von einer Finanzbehörde in einem Bundesland anerkannt wird?

7

Gibt es eine für alle Finanzbehörden einsehbare Datenbank mit von jeweiligen Finanzbehörden anerkannten Steuergestaltungen? Wenn nein, planen die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern, eine solche Datenbank einzurichten? Sollten auch die Steuerpflichtigen Zugang zu einer solchen Datenbank erhalten?

8

Welche direkten Austauschmöglichkeiten bestehen zwischen den Finanzbehörden, wenn einem Finanzamt eine konkrete Anfrage zu einer steuerlichen Gestaltung vorliegt?

9

Stehen Vorschriften zu Datenschutz und Steuergeheimnis dem direkten bundesländerübergreifenden Austausch der Finanzbehörden in verschiedenen Bundesländern bei Vorliegen von Anfragen zu konkreten Steuergestaltungen entgegen?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit des § 42 AO bei der Einschränkung von Steuergestaltungsmöglichkeiten, und wie viele Steuergestaltungen wurden auf der Grundlage des § 42 AO bereits untersagt?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Verfahren bei der Genehmigung von Steuern sparenden Gestaltungen in den USA und Großbritannien, und welche Effekte haben diese Verfahren auf die frühzeitige Eindämmung unerwünschter Steuersparmodelle?

12

Sind die in den USA und Großbritannien angewendeten Genehmigungsverfahren und Erfahrungen auf Deutschland übertragbar, und wie wäre dies möglich bzw. warum wäre es nicht möglich?

13

Würde das oben beschriebene zentrale Genehmigungsverfahren durch eine Bundessteuerverwaltung es ermöglichen, unerwünschte Steuergestaltungen frühzeitig zu verhindern, und könnte damit auf eine rückwirkende Eindämmung dieser Steuergestaltungen durch den Gesetzgeber überwiegend verzichtet werden?

Berlin, den 22. September 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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