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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Entschädigung früherer sowjetischer Kriegsgefangener

Systematische, rassistische Vernichtungspolitik, besonders schwere, menschen- und völkerrechtswidrige Haftbedingungen sowie Zwangsarbeit im Rüstungsbereich als mögliche Gründe zur Änderung der bisherigen Haltung der Entschädigungsverweigerung auch bei nicht erfolgter Entschädigung deutscher Kriegsgefangener, Anerkennung als &quot;nationalsozialistisches Unrecht&quot;, Erstellung einer Liste aller Gefangenenlager<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

06.07.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/615608. 06. 2011

Entschädigung früherer sowjetischer Kriegsgefangener

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Vor 70 Jahren begann der deutsche Überfall auf die Sowjetunion. Er war von der Wehrmacht als Raub- und Vernichtungskrieg geplant worden. Teil dieser Planungen war das gezielte Verhungernlassen von mehreren Millionen Sowjetbürgerinnen und -bürgern.

Sowjetischen Kriegsgefangenen wurde – nicht zuletzt aus rassistischen Gründen – eine das Überleben ermöglichende Behandlung, wie sie etwa gegenüber Kriegsgefangenen aus westlichen Staaten gehandhabt wurde, verweigert. Rund drei Millionen sowjetische Kriegsgefangene starben, die meisten im ersten Jahr des Krieges. Es handelte sich um Mord. Ihre Versorgung wäre möglich gewesen, wurde aber von der Wehrmacht verweigert, weil diese ihre Transportkapazitäten alleine für das „Voranstürmen“ ihrer eigenen Truppen nutzen wollte. Die Gefangenen bekamen zu wenig zu essen, mussten den Winter in unbeheizten Gebäuden oder gar unter freiem Himmel verbringen und grundlegende hygienische Standards wurden ihnen verweigert. Offiziell vorgesehene Rationen wurden fast nirgends tatsächlich ausgegeben. In manchen Stammlagern wurden noch 1942 Ausgaben von 200 Gramm Brot täglich für „angemessen“ gehalten. Die Mordabsicht wurde vom Generalquartiermeister der Wehrmacht, Eduard Wagner, bekräftigt: „Nichtarbeitende Kriegsgefangene haben zu verhungern“ (Christian Gerlach, Kalkulierte Morde, Hamburg 1998, S. 801).

Auch der Historiker Rolf-Dieter Müller stellt fest: „Dass mit der Hungerpolitik gegenüber der sowjetischen Zivilbevölkerung und den Kriegsgefangenen eine konkrete Vernichtungsabsicht verbunden gewesen ist, lässt sich zumindest für die politische Führungsspitze des Dritten Reiches eindeutig feststellen.“ (Rolf-Dieter Müller: Das „Unternehmen Barbarossa“ als wirtschaftlicher Raubkrieg, in: Ueberschär/Wette: „Unternehmen Barbarossa“: Der deutsche Überfall auf die Sowjetunion 1941. Berichte, Analysen, Dokumente. Paderborn 1984, S. 186).

Dennoch haben die Überlebenden dieser verbrecherischen Politik bis heute keine Entschädigung erhalten. Aus der Entschädigung für Zwangsarbeiter waren sie pauschal herausgenommen worden. Ausnahmen gab es allenfalls für jene Kriegsgefangenen, die in Konzentrationslagern eingesperrt waren. Dass die Bedingungen in Durchgangs- und Stammlagern für sowjetische Kriegsgefangene häufig genug genau so schlimm waren wie in Vernichtungslagern, wurde dabei ignoriert.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/2423) führte die Bundesregierung aus, eine Entschädigung für ehemalige sowjetische Kriegsgefangene habe es „ebensowenig gegeben wie eine Entschädigung deutscher Kriegsgefangener durch die Sowjetunion oder deren Nachfolgestaaten.“ Es sollten „einseitige Regelungen nicht in Frage kommen.“ In dieser Aussage kommt eine erschreckende Relativierung der faschistischen Verbrechen zum Ausdruck. Die Bundesregierung missachtet nicht nur die Tatsache, dass das Deutsche Reich und nicht die Sowjetunion den Krieg angefangen hatte. Sie missachtet auch den Umstand, dass sowjetische Kriegsgefangene Opfer einer gezielten, kalkulierten Vernichtungspolitik der deutschen Machthaber geworden sind – was bei der Behandlung deutscher Gefangener durch die Sowjetbehörden, ungeachtet einzelner Ungerechtigkeiten, schlichtweg nicht unterstellt werden kann. Die Bundesregierung missachtet auch den Umstand, dass Deutsche, die aufgrund ihrer Kriegsgefangenschaft bleibende gesundheitliche Schäden erlitten haben, Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen können. Für sowjetische Gefangene, denen Gesundheitsschäden durch deutsche Täter entstanden, gibt es keine vergleichbaren Regelungen. Die „einseitige Regelung“ ist also schon längst in Kraft.

Das Vorstandsmitglied des deutsch-russischen Vereins KONTAKTE-KOHTAKTbl e. V., Eberhard Radczuweit, der private Spendensammlungen für die Überlebenden organisiert, nennt es „eine furchtbare Behauptung, sie hätten nur ein ‚allgemeines Kriegsschicksal‘ erlitten“. Auch nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE. sollte diese „Missachtung eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ (www.kontakte-kontakty.de) endlich beendet werden. Der 70. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion wäre hierfür ein passendes Datum.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sowjetische Kriegsgefangene Opfer einer systematisch betriebenen, nicht zuletzt rassistisch motivierten Vernichtungspolitik der deutschen Faschisten geworden sind, und wenn nein, warum nicht?

2

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die besonders schweren Haftbedingungen der sowjetischen Kriegsgefangenen eine ideologisch und rassistisch motivierte Verletzung der einschlägigen, schon damals gültigen völkerrechtlichen Bestimmungen darstellte, und wenn nein, warum nicht?

3

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Verhältnisse in den Durchgangs- und Stammlagern für sowjetische Kriegsgefangene teilweise ähnlich mörderisch waren wie in Konzentrationslagern, und falls nein, warum nicht?

4

Sieht die Bundesregierung angesichts der gravierenden Verletzungen der Menschenrechte, des Kriegsvölkerrechts und der Rechte von Kriegsgefangenen, denen sich sowjetische Soldaten in deutscher Gefangenschaft ausgesetzt sahen, deutsche Schuld?

5

Falls die Bundesregierung die vorangegangene Frage mit Ja beantwortet, sieht sie darin einen Anlass, ihre bisherige Haltung der Entschädigungsverweigerung zu überdenken und entweder eine Entschädigungsregelung zu finden oder wenigstens nach Möglichkeiten für humanitäre Hilfen für in Not befindliche Überlebende zu suchen?

Wenn ja, welche Initiativen beabsichtigt sie, und wenn nein, warum nicht?

6

Trifft es zu, dass überlebende sowjetische Kriegsgefangene in der Regel keine Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz erhalten konnten, weil ihre Behandlung in der Kriegsgefangenschaft nicht als Verfolgung „aus Gründen der Rasse“ im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) anerkannt war?

Inwiefern ergibt sich aus dieser – aus heutiger Sicht falschen – Interpretation des BEG Korrekturbedarf dahingehend, den überlebenden Kriegsgefangenen Entschädigung zu gewähren?

7

Trifft es zu, dass die in den 90er-Jahren getroffenen Globalabkommen mit Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die für Personen bestimmt waren, „die während des Zweiten Weltkrieges durch nationalsozialistische Unrechtsmaßnahmen schwere Gesundheitsschäden erlitten hatten und sich in einer gegenwärtigen wirtschaftlichen Notlage befinden“ (Homepage des Bundesministeriums der Finanzen) in der Regel nicht zur Entschädigung für Kriegsgefangene gedacht waren, weil deren Behandlung nicht als „nationalsozialistische Unrechtsmaßnahme“ betrachtet wurde, und inwiefern hält die Bundesregierung diese Sicht aufrecht?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, dass sowjetische Kriegsgefangene unter Verletzung des Völkerrechts gezwungen worden sind, Zwangsarbeit im Rüstungsbereich zu leisten?

a) Welche Erkenntnisse hat sie zu dieser Fragestellung?

b) Wie begründet die Bundesregierung ihre bisherige Entschädigungsverweigerung gegenüber jenen Kriegsgefangenen, die von dieser völkerrechtswidrigen Maßnahme betroffen waren?

9

Inwiefern hält die Bundesregierung den Tenor ihrer Bemerkung aufrecht, sowjetische Kriegsgefangene bräuchten nicht entschädigt zu werden, weil deutsche Kriegsgefangene „ebensowenig“ entschädigt worden seien, und wie rechtfertigt sie diese geschichtsrelativierende These angesichts der deutschen Schuld am Kriegsbeginn?

10

Inwiefern fließt in die Bemerkung der Bundesregierung, es solle keine „einseitigen“ Lösungen geben, die Überlegung ein, dass es nun einmal einen einseitigen Entschluss Deutschlands gegeben hatte, den Überfall auf die Sowjetunion vorzunehmen, und man daher kaum von dieser bzw. ihren Nachfolgestaaten erwarten kann, die Angehörigen der früheren Aggressorenarmee zu entschädigen, wohl aber von den Aggressoren, von ihnen verübtes Leid wiedergutzumachen – und zwar an allen, denen Leid angetan wurde?

11

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, eine komplette Auflistung aller Gefangenenlager (inklusive Durchgangslager) zu erstellen, insbesondere bezüglich der besetzten Teile der damaligen RSFSR (Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik)?

Berlin, den 8. Juni 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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