[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6408
17. Wahlperiode 30. 06. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 28. Juni 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms,
Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6177 –
Präsidentschaft Deutschlands im Ostseerat
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Ostseeregion gilt als stark vernetzter, aufstrebender Wirtschaftsraum
Europas. Seit dem Jahr 2004 sind alle Ostseeanrainerstaaten, außer Russland,
Mitglied der Europäischen Union (EU). Zwischen den Staaten wird reger Handel
betrieben. Ein Großteil der Waren im Ostseebinnenhandel wird per Seeschiff
transportiert, ebenso wird ein Großteil des Personenverkehrs mit Fähren
abgewickelt. Doch der Zustand der Ostsee verschlechtert sich aufgrund von
Schadstoffeinleitungen in das Meer zunehmend. Meeresüberwachungsprogramme
zeigen dies deutlich. Schnelles Handeln ist gefordert. Schiffsemissionen oder
landwirtschaftliche Einleitungen von Schadstoffen gefährden das Ökosystem
der Ostsee. Bei jüngsten Untersuchungen wurde festgestellt, dass die Ostsee in
weiten Teilen praktisch tot ist (Deutschlandfunk, Umwelt & Verbraucher,
Sendung vom 10. Mai 2011). Um den Umweltzustand in der Ostsee zu verbessern,
muss nach Lösungen gesucht werden.
Für den Ostseeraum gibt es verschiedene Organisationen auf Regierungsebene,
die sich dem Thema Meeresschutz und dem Erhalt der Ostsee widmen. Der
Ostseerat wurde 1992 gegründet und verfolgt das Ziel, die wirtschaftliche,
politische und kulturelle Zusammenarbeit der Ostsee-Anrainerstaaten sowie
Norwegens und Islands zu verbessern. Darüber hinaus will der Ostseerat insbesondere
die Zusammenarbeit in der Umweltpolitik vorantreiben und die
Verkehrsinfrastruktur verbessern. Deutschland wird ab Juli 2011 für ein Jahr die
Präsidentschaft im Ostseerat übernehmen. Das Gremium bietet Deutschland eine gute
Möglichkeit, den Schutz der Ostsee weiter voranzutreiben und die
Kooperationen mit den Anrainern zu vertiefen. Bisher ist jedoch undeutlich, welche
Schwerpunkte Deutschland während dieser Präsidentschaft setzen will.
1. Welche Themen sollen während der Präsidentschaft Deutschlands 2011/2012
im Ostseerat behandelt werden, und gibt es Bereiche, die einen Schwerpunkt
bilden?
2. Welche Ziele hat sich die Bundesregierung für ihre Präsidentschaft im
Ostseerat gesetzt?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Am 1. Juli 2011 übernimmt die Bundesrepublik Deutschland für ein Jahr von
Norwegen den Vorsitz im Ostseerat. Der deutsche Vorsitz fällt zusammen mit
dem 20-jährigen Jubiläum des Ostseerates und zahlreicher weiterer Foren der
Ostseekooperation. In den vergangenen 20 Jahren hat der Ostseeraum einen
weitreichenden Wandel durchgemacht. Mit dem EU-Beitritt von Polen, Litauen,
Lettland und Estland 2004 hat sich das Kooperationsumfeld für den Ostseerat
grundlegend verändert. Die EU-Ostseestrategie und die „Nördliche Dimension“
haben überdies eine neue Dynamik und neue Formate für die Ostseekooperation
gebracht.
Der deutsche Vorsitz im Ostseerat ist den Beschlüssen der Gipfel der Staats- und
Regierungschefs 2008 in Riga zur Reform des Ostseerates und 2010 in Wilna
zur „Vision 2020 für die Ostsee“ verpflichtet. Die Arbeit an den in Riga
vereinbarten fünf Langzeitprioritäten Wirtschaft, Energie, Umwelt, Bildung und
Kultur sowie zivile Sicherheit wird unter deutscher Präsidentschaft engagiert
fortgesetzt. Weiterhin wird der Ausbau der Fähigkeiten des Ostseerates und
seines Sekretariats zur Konzeption und Durchführung konkreter Projekte
vorangetrieben.
Die aufeinanderfolgenden Präsidentschaften von Deutschland und Russland
bieten eine gute Ausgangslage für die Verfolgung eines mittelfristig angelegten
Arbeitsprogramms zur Modernisierung des südöstlichen Ostseeraums.
Besondere Aufmerksamkeit soll dabei der Entwicklung des Gebiets Kaliningrad und
seiner Nachbarschaft zukommen. Die Außenminister des Ostseerates haben auf
ihrem Treffen in Oslo am 7. Juni 2011 das Mandat erteilt, hierzu ein Konzept zu
erarbeiten. Eine gemeinsame Initiative zur Förderung von „Öffentlich-Privaten
Partnerschaften“ soll Anreize für die wirtschaftliche Entwicklung des
Ostseeraums und private Investitionen geben.
Der Fortführung der Arbeiten der Expertengruppen des Ostseerats, insbesondere
für Nachhaltige Entwicklung „Baltic 21“ sowie für Meerespolitik, wird die
Bundesregierung größte Aufmerksamkeit widmen.
Grundlegendes Ziel der deutschen Präsidentschaft ist die Schaffung eines
kohärenten Rahmens der Zusammenarbeit im Ostseeraum mit Vernetzung der
verschiedenen Foren der Zusammenarbeit und Förderung der sich
herausbildenden Arbeitsteilung zwischen den wichtigsten Akteuren. Dabei soll das Potenzial
des Ostseerates in der Umsetzung der EU-Ostseestrategie und der
weitergehenden Einbindung Russlands in die Ostseekooperation stärker genutzt werden. Die
Bundesrepublik Deutschland wird daher in diesem Bereich eng mit der EU und
mit Polen und Dänemark, zwei Ostseeanrainern, deren jeweilige EU-
Präsidentschaften mit dem deutschen Ostseeratsvorsitz zusammenfallen,
zusammenarbeiten.
3. Welche Kongresse, formelle Treffen, Vertragsunterzeichnungen und
Ähnliches plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer Präsidentschaft im
Ostseerat (bitte mit Ort und Datum benennen)?
Am 27. Juni 2011 hat der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Werner
Hoyer, das Programm der deutschen Ostseeratspräsidentschaft im Rahmen einer
Auftaktveranstaltung im Auswärtigen Amt vorgestellt. Den kulturellen Auftakt
der deutschen Ostseeratspräsidentschaft werden die Feierlichkeiten zu 20 Jahren
Ars Baltica am 13. September 2011 auf Schloss Plön bilden. Die
Ostseeratspräsidentschaft wird nicht allein von der Bundesregierung, sondern auch von
den nördlichen Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und
Schleswig-Holstein aktiv gestaltet.
Vom 22. bis 24. September 2011 findet das 10. ScanBalt Forum in Heringsdorf
auf Usedom statt; das Usedomer Musikfestival vom 24. September bis zum
15. Oktober 2011 wird in diesem Jahr der Kunst und Kultur aus dem Ostseeraum
gewidmet sein; sein Auftakt, ein Konzert mit dem Baltic Youth Orchestra steht
unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem
lettischen Ministerpräsident Valdis Dombrovskis.
In der ersten Hälfte der Präsidentschaft wird es Sitzungen des Ausschusses der
Hohen Beamten des Ostseerats am 20. und 21. September 2011 in Berlin sowie
am 22. und 23. November 2011 in Stockholm geben. Die verschiedenen Arbeits-
und Expertengruppen des Ostseerats unter deutschem Vorsitz werden ebenfalls
ihre Sitzungen abhalten, die Termine dazu sind im Einzelnen noch nicht
festgelegt. Im Oktober 2011 wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit im Rahmen des Ostseerates eine Konferenz zur
nachhaltigen Entwicklung in Petrozawodsk, Russland, abhalten. Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie plant für die zweite Hälfte der
Präsidentschaft eine Ministerkonferenz im Rahmen seines Vorsitzes in der Baltic Sea
Region Energy Cooperation (BASREC). Themen werden sein:
Energiesicherheit in der Region, erneuerbare Energien und Energieeffizienz.
Weitere Veranstaltungen sind in der Planung, sind aber terminlich noch nicht
genau festgelegt: das 20-jährige Jubiläum des Ostseerates steht im Frühjahr
2012 auf der Agenda. Wir wollen die verschiedenen Akteure des Ostseeraums
zu einem „Ostseetag“ in Berlin versammeln. Höhepunkt unserer Präsidentschaft
wird schließlich der Gipfel der Regierungschefs des Ostseerates sein, zu dem die
Bundeskanzlerin für den 30. und 31. Mai 2012 einladen wird.
4. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung der Entwicklung der
maritimen Wirtschaft im Ostseeraum ein, und aus welchen Gründen hat die
Bundesregierung in ihrem „Zweiten Bericht der Bundesregierung über die
Entwicklung und Zukunftsperspektiven der maritimen Wirtschaft in
Deutschland“ die bevorstehende Präsidentschaft Deutschlands im Ostseerat
und die sich daraus ergebenden Handlungsfelder nicht erwähnt?
Die Bundesregierung räumt der Entwicklung der maritimen Wirtschaft
insgesamt einen hohen Stellenwert ein. Mit der Ernennung eines Koordinators der
maritimen Wirtschaft und der Durchführung der Nationalen Maritimen
Konferenzen im ca. Zweijahresrhythmus trägt die Bundesregierung der Bedeutung
der maritimen Wirtschaft Rechnung.
Ziel der Nationalen Maritimen Konferenzen ist die Erarbeitung konkreter
Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der maritimen Branchen. Der
Bericht über die Entwicklung und Zukunftsfähigkeit der maritimen Wirtschaft
ist dem Deutschen Bundestag zwei Monate vor einer jeweiligen Konferenz
vorzulegen. Er behandelt die Fortschritte bei der Umsetzung der
Handlungsempfehlungen zwischen den maritimen Konferenzen. Da der Ostseerat und dessen
Empfehlungen bisher nicht Thema der Nationalen Maritimen Konferenz war,
wurde dessen Tätigkeit auch nicht in dem Bericht genannt.
5. In welchen weiteren Gremien zur Kooperation im Ostseeraum ist
Deutschland neben dem Ostseerat vertreten?
Die Bundesrepublik Deutschland arbeitet in den Partnerschaften der Nördlichen
Dimension der EU mit und engagiert sich als Koordinator und Projektführer in
einer Reihe von Bereichen und Projekten der EU-Ostseestrategie. Daneben ist
die Bundesrepublik Deutschland weiterhin in der Helsinki-Kommission zum
Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (HELCOM) vertreten.
Im Bereich der Raumentwicklung besteht insbesondere über das Bundesamt für
Bauwesen und Raumordnung eine aktive Mitwirkung in dem 1992 gegründeten
Netzwerk der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit der Raumordnungsminister
(VASAB) sowie über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in der
Gemeinsamen HELCOM-VASAB Arbeitsgruppe für Maritime Raumordnung.
Eine enge Kooperation auf regionaler und kommunaler Ebene erfolgt zudem mit
der Union of Baltic Cities (UBC), der Zusammenarbeit der Subregionen
(BSSSC) und dem Netzwerk der Metropolregionen (BALTMET).
Eine genaue Übersicht der zahlreichen zwischenstaatlichen, interregionalen und
interinstitutionellen Ostseeorganisationen, an denen Deutschland mitwirkt, liegt
nicht vor. Das Gleiche gilt für die vielfältigen subregionalen Organisationen,
Netzwerke im Rahmen von Nichtregierungsorganisationen sowie
Projektnetzwerke, die über die Dauer der Projekte hinaus wirken.
6. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Aufgaben des Ostseerats,
und inwiefern unterscheiden sich diese von denen anderer Organisationen,
die die Kooperation der Ostseeanrainer zur Grundlage bzw. zum Ziel haben?
Die ursprüngliche Aufgabe des Ostseerates bestand in der Überwindung des
Ost-West-Gegensatzes durch aktive Unterstützung der östlichen
Anrainerstaaten bei ihren Transformationsprozessen von der Diktatur zur Demokratie und
von der Plan- zur Marktwirtschaft. Hierfür leistete er einen bedeutsamen Beitrag
und wurde damit ein Musterbeispiel für andere Regionen Europas.
Heute ist die Ostsee fast zu einem EU-Binnenmeer geworden. Auf diese
Veränderung, einschließlich der Gründung der Nördlichen Dimension, reagierte der
Ostseerat mit den Reformbeschlüssen des Gipfels von Riga 2008, mit denen er
sich auf eine begrenzte Zahl von Arbeitsschwerpunkten konzentrierte, in denen
er über spezifische Erfahrungen verfügt und einen konkreten Mehrwert liefern
kann. Inzwischen gibt es neben der Nördlichen Dimension die breit angelegte
EU-Ostseestrategie mit ihren 15 Schwerpunktbereichen und mehr als 80
Einzelvorhaben. All dies hat neue Formate und eine neue Dynamik für die
Ostseekooperation erzeugt.
Konsequenz dessen ist, dass ein kohärenter Rahmen der Zusammenarbeit in der
Region geschaffen werden muss, in dem sich Ostseerat und EU-Ostseestrategie
gegenseitig verstärken.
Unter dem Dach des Ostseerats ist eine breite Vielfalt an transnationalen
Netzwerken, Organisationen und Institutionen in allen Themenbereichen entstanden.
Er ist mehr als jedes andere Format geeignet, die Identifizierung der Menschen
im Ostseeraum mit dieser Region, ihrer Geschichte und ihrer Kultur zu stärken.
Nur im Ostseerat arbeiten alle Mitgliedstaaten – ob EU-Mitglied, EWR-
Mitglied oder Drittstaat – auf gleicher Augenhöhe zusammen. Damit übernimmt er
eine wichtige Funktion als Forum des Dialogs und der Zusammenarbeit
insbesondere mit Russland.
Darüber hinaus stimmt sich der Ostseerat mit anderen, geografisch
überlappenden Regionalgremien in Nordeuropa ab (Nordischer Ministerrat, Barentssee-
Rat, Arktischer Rat).
7. Inwieweit wird das EU-Ziel der „Integrierten Meerespolitik“ auf Ebene der
Bundesregierung umgesetzt?
Die Bundesregierung hat sich mit der Bremer Konferenz zur „Zukunft der
Meerespolitik der EU“ im Mai 2007 aktiv an der Ausarbeitung der „Integrierten
Meerespolitik der EU“ und der Umsetzung des Aktionsplans „Integrierte
Meerespolitik der EU“ beteiligt. Zudem hat sie ein großes Interesse an einer
integrierten deutschen Meerespolitik. Orientiert an den Leitlinien der Europäischen
Kommission „für einen integrierten Ansatz der Meerespolitik“ [KOM(2008)
395 endg.] wurde daher der „Entwicklungsplan Meer im Rahmen einer
integrierten deutschen Meerespolitik“ erarbeitet. Auf die Antwort zu Frage 7d wird
verwiesen.
a) Welche Bundesministerien werden in die Erarbeitung der „Unterrichtung
der Bundesregierung zur Lage der maritimen Wirtschaft“ (2011)
eingebunden?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit waren in die Erarbeitung des
Berichtes eingebunden.
b) Welche Bundesministerien wurden in die Planungen zu der
bevorstehenden Präsidentschaft Deutschlands im Ostseerat eingebunden, und welche
gemeinsamen Arbeitsgruppen mit welchen bisher beschlossenen Zielen
und Beschlüssen gab es im Vorfeld?
In die Vorbereitungen der deutschen Ostseeratspräsidentschaft hat das
Auswärtige Amt alle Ressorts und das Bundeskanzleramt sowie die Bundesländer
Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern eingebunden. In
Ressortbesprechungen und weiteren Abstimmungsprozessen wurde das
Präsidentschaftsprogramm dann mit den an den Arbeitsgruppen des Ostseerats
beteiligten Ressorts und den Ländern erarbeitet. Zu den in den Gremien des
Ostseerats besonders aktiven Ressorts zählen: Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie,
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtsicherheit und das Auswärtige Amt.
c) Inwiefern war das Auswärtige Amt an Frage 7a bzw. Frage 7b beteiligt?
Auf die Antwort zu den Fragen 7 und 7a wird verwiesen.
d) Wann ist mit dem laut dem „Zweiten Bericht der Bundesregierung über
die Entwicklung und Zukunftsperspektiven der maritimen Wirtschaft in
Deutschland“ für das Frühjahr 2011 angekündigten „Entwicklungsplan
Meer“ zu rechnen?
Der „Entwicklungsplan Meer im Rahmen einer integrierten deutschen
Meerespolitik“ befindet sich in der Endphase der Ressortabstimmung. Die
Kabinettsbefassung ist spätestens nach Ende der kommenden Sommerpause vorgesehen.
e) Welche weiteren Maßnahmen sind von der Bundesregierung in Bezug
auf die integrierte Meerespolitik geplant?
Integrierte Meerespolitik eröffnet die große Chance, die Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit der maritimen Wirtschaft im Ostseeraum, den Schutz der
Meeresumwelt und die Interessen derjenigen, die an den Küsten arbeiten und
wohnen, zu verbinden. Daher wurde im Ostseerat am 1. Juli 2009 ganz wesentlich
auf deutsche Initiative hin eine Expertengruppe „Meerespolitik“ eingerichtet.
Die Bundesregierung wird die erfolgreich begonnene Arbeit während ihrer
Ostseeratspräsidentschaft fortsetzen und vertiefen.
Das Thema Meerespolitik wird inzwischen von mehreren Foren der
Ostseekooperation behandelt. Die Bundesregierung will die Architektur der
Ostseekooperation auch in diesem Bereich insgesamt transparenter und effizienter gestalten.
Schwerpunkte werden daher sein:
● Besseres Miteinander und Bündelung der meerespolitischen Initiativen,
● Innovation zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Behebung von
Umweltschäden,
● Initiierung und politische Unterstützung von integrativen, Sektor
übergreifenden Projekten, die beispielhaft den praktischen Mehrwert von
Ostseezusammenarbeit belegen.
Folgende Maßnahmen, Projekte und Veranstaltungen sind geplant:
● Weiterentwicklung der Datenbank und der interaktiven
Kommunikationsplattform im Internet,
● Vertiefung des Dialogs der meerespolitischen Organisationen und Initiativen,
● Unterstützung der Zusammenschlüsse von Wirtschafts- und
Wissenschaftsorganisation zur Förderung von technologischen Innovationen (Maritime
Cluster),
● Unterstützung der Forschungs- und Wissenschaftszusammenarbeit im
Ostseeraum im Zusammenhang mit dem BONUS-Programm der EU-
Kommission zur Förderung der gemeinsamen Forschung im Ostseeraum,
● Workshop zur Entwicklung Sektor übergreifender, integrativer Projekte wie
z. B. im Bereich der maritimen Raumordnung,
● Informations- und Erfahrungsaustausch mit anderen europäischen
Meeresregionen.
Darüber hinaus bringt sich die Bundesregierung konstruktiv in die auf EU-
Ebene gerade begonnenen Diskussionen über eine meerespolitische
Nordseestrategie ein.
8. Welche Beschlüsse wurden bisher im Rahmen des Ostseerats zur maritimen
Wirtschaft, zu ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit und
zum Umweltschutz in der Ostseeregion gefasst, und wie wurden diese
Beschlüsse durch Deutschland umgesetzt?
Der Ostseerat regte im Juni 2005 die Ausarbeitung eines langfristigen
Raumentwicklungskonzeptes für die Ostseeregion („Long Term Perspective for the
Territorial Development of the Baltic Sea Region“ – LTP) mit einem
Zeithorizont bis etwa 2030 an. Die Ausarbeitung wurde im September 2005 mit der
Danziger Erklärung von den für Raumordnung und -entwicklung zuständigen
Ministern (VASAB) der elf Ostseerats-Mitgliedstaaten in Angriff genommen.
Die LTP wurde intensiv mit Stakeholdern diskutiert und im September 2009 von
den Raumordnungsministern angenommen. Die LTP ist auf Themen
konzentriert, die in besonderem Maße staatenübergreifend bearbeitet werden müssen:
Staatenübergreifende Städtenetze und Stadt-Land-Zusammenarbeit,
Verkehrserreichbarkeit sowie die Förderung einer maritimen Raumordnung. Die VASAB
LTP stellt damit einen Rahmen für eine nachhaltige Raumentwicklung in der
Ostseeregion dar und präzisiert gleichzeitig die raumentwicklungspolitischen
Ziele der Ostseestrategie der EU. Damit soll gleichzeitig ein Beispiel für die
Umsetzung der territorialen Kohäsionspolitik der EU geschaffen werden.
Die VASAB LTP wird durch eine Reihe konkreter Aktionen (z. B. Workshops
zur demographischen Entwicklung und zur Stadt-Land-Zusammenarbeit) und
Projekte (z. B. Eco-Region, New Bridges, Transbaltic, BaltSeaPlan) umgesetzt.
Mit der EU-Ostseestrategie sowie den Beschlüssen des Ostseerates wurde
gleichzeitig die Förderung einer maritimen Raumordnung angeregt. VASAB
und HELCOM haben hierzu eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet, die einen
konkreten Arbeitsplan erarbeitet und bereits erste Ergebnisse (Gemeinsame
Prinzipien für eine maritime Raumordnung in der Ostseeregion) vorgelegt hat.
a) Welche Auswirkungen hatten diese Beschlüsse für maritime Belange, für
den Umweltschutz sowie für die Wirtschaft in der Region?
In Bezug auf den Meeresumweltschutz bieten die Beschlüsse des Ostseerates
regelmäßig eine hochrangige politische Unterstützung und führen so zu einer
Verstärkung der Entscheidungen der HELCOM.
b) Welche Beschlüsse waren dabei bindend für die Arbeit weiterer
zwischenstaatlicher Organisationen (z. B. HELCOM – Helsinki
Commission) bzw. Institutionen (z. B. auf EU-Ebene), und welche Auswirkungen
hatten diese jeweils für die Ostseeanrainerstaaten?
c) Welche Beschlüsse aus Frage 8 werden auf europäischer Ebene im
Rahmen von Initiativen im Rat der EU weiterverfolgt?
d) Welche Beschlüsse aus Frage 8 wurden bisher auf keiner Ebene
weiterverfolgt, und warum nicht?
Wegen des fachlichen Zusammenhanges werden die Fragen 8b bis 8d im
Folgenden gemeinsam beantwortet.
In Bezug auf Meeresschutz und damit die HELCOM-Arbeit äußert sich der
Ostseerat regelmäßig positiv über die HELCOM-Arbeit und unterstützt
einschlägige HELCOM-Entscheidungen. Ostseeratsentscheidungen in Sachen
Meeresschutz werden daher regelmäßig im Rahmen der HELCOM-Arbeit
weiter verfolgt.
Entscheidungen des Ostseerates im Bereich Meeresschutz, die zu einem
unmittelbaren Tätigwerden auf EU-Ebene geführt hätten, sind hier nicht bekannt.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung den Zustand der Ostsee aus ökologischer
Sicht, und welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?
Der ökologische Zustand der Ostsee ist aus Sicht der Bundesregierung nicht
zufriedenstellend und gibt in vielen Bereichen nach wie vor Anlass zur Besorgnis.
Die Bundesregierung wird deshalb weiterhin alle notwendigen Anstrengungen
unternehmen, die zu einer Verbesserung des Zustandes des Ökosystems Ostsee
notwendig sind. Das Integrationsprinzip, d. h. die Einbeziehung der Belange des
Meeresschutzes in andere relevante Politikfelder wie Fischerei, Landwirtschaft,
Verkehr und Chemikalienpolitik, ist dabei von besonderer Bedeutung.
Ergänzend bedarf es aus Sicht der Bundesregierung ausdrücklich auch einer
engen Verknüpfung einschlägiger fachlicher Maßnahmen im Rahmen der
Umsetzung des HELCOM-Ostseeaktionsplans mit solchen im Rahmen der
Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie.
10. Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand der Luftqualität über der
Ostsee bzw. an deren Küsten, und welchen Handlungsbedarf leitet sie
daraus ab?
Die Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes lassen erkennen, dass
die Luftqualität an der deutschen Ostseeküste sowie über dem zum deutschen
Hoheitsgebiet gehörigen Meeresgebiet der Ostsee gut ist. Die geltenden
Luftqualitätsgrenzwerte werden mit Ausnahme des Jahresmittelwerts für
Stickstoffdioxid flächendeckend eingehalten. Der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid ist
lediglich in einzelnen Hauptverkehrsstraßen von Kiel und Rostock
überschritten. Für die Einhaltung der Grenzwerte sind die Länder zuständig.
Die von der Europäischen Umweltagentur veröffentlichten Daten zeigen, dass
die Einhaltung der EU-weit festgelegten Grenzwerte, insbesondere für
Feinstaub und Stickstoffdioxid, in größeren Küstenstädten der anderen
Anrainerstaaten nicht durchgängig sichergestellt ist. Für die Bundesregierung ergibt sich aus
diesem Sachverhalt kein Handlungsbedarf.
11. Welche Rolle spielt die Ostsee-Kommission HELCOM dabei, den Zustand
der Meeresqualität der Ostsee und die Luftqualität, auch an den Küsten des
Meeres, spürbar zu verbessern, und welche Erfolge konnten bisher erzielt
werden?
Die Helsinki-Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets ist
aus Sicht der Bundesregierung die regional fachlich einschlägige Kooperation
zum Schutz des Meeresökosystems Ostsee. Im Mittelpunkt der HELCOM-
Arbeiten steht der im November 2007 verabschiedete HELCOM-
Ostseeaktionsplan (HELCOM BSAP). Die erfolgreiche Umsetzung der darin enthaltenen
Maßnahmen ist aus Sicht der Bundesregierung eine der wesentlichen
Voraussetzungen zur Erreichung der Verbesserung des Zustandes der Ostsee.
Anlässlich der HELCOM-Ministerkonferenz in Moskau im Mai 2010 zur
Bewertung des aktuellen Umsetzungsstandes des HELCOM BSAP wurde im
Rahmen einer ersten umfassenden Bestandsaufnahme der aktuelle Zustand der
Ostsee dargestellt. Danach hat keiner der Teilbereiche der Ostsee einen
akzeptablen Ökosystemstatus. Hinsichtlich der wesentlichen nutzungsbedingten
Einflüsse auf das Meeresökosystem Ostsee lassen sich die folgenden, zum Teil
pauschalierten Aussagen machen:
Die durch zu hohe Nährstoffeinträge verursachte Eutrophierung ist in den
meisten Regionen der Ostsee von großer Bedeutung. Zwischen 1990 und 2000
konnten die Einträge aus Punktquellen von Phosphat um 68 Prozent, von Nitrat
um 60 Prozent reduziert werden. Im Zeitraum 1990 bis 2006 konnte der
Gesamteintrag von Phosphat um 45, der von Nitrat um 30 Prozent reduziert werden. In
Bezug auf atmosphärische Einträge, bei denen Schiffsemissionen eine
bedeutende Rolle spielen, sind die Reduzierungserfolge geringer.
In allen Ostseeregionen kommt es zu Auswirkungen des Eintrags sogenannter
Gefährlicher Stoffe auf lebende Organismen und Sedimente. Der
atmosphärische Eintrag einiger sog. Gefährlicher Stoffe (Quecksilber, Blei und Cadmium)
konnte reduziert werden. Dies gilt ebenfalls für den Eintrag einzelner POPs
(Persistant Organic Pollutants) wie DDT, PCB und TBT, deren Nutzung in der
Ostseeregion nicht mehr zugelassen ist.
Der Zustand der Meeresbiodiversität ist in den meisten Regionen der Ostsee
nicht zufriedenstellend. Die Fischerei stellt nach wie vor eine ernsthafte
Bedrohung mit ernst zu nehmenden Auswirkungen auf die Nahrungskette dar.
Erheblicher Beifang ist dabei ein wesentlicher Aspekt.
Nach ersten Ergebnissen einer HELCOM-Bestandsaufnahme befinden sich
82 Prozent der Küstenregionen in einem ungünstigen Zustand. Als Erfolg ist
jedoch zu werten, dass, insbesondere auch wegen intensiven deutschen
Engagements, die Ostseeregion bereits im Jahr 2010 als erste Meeresregion weltweit die
Zielvorgabe der VN-Konvention zur Biologischen Vielfalt erfüllt hat,
mindestens 10 Prozent der Meeresfläche als Meeresschutzgebiete auszuweisen.
Im Bereich Schifffahrt haben die HELCOM-Vertragsstaaten bereits zahlreiche
Maßnahmen, insbesondere auch im Rahmen der IMO, vorangebracht. Die
Ausweisung der Ostsee als sogenannte SECA (Sulphur Emission Control Area)
sowie der aktuell in der Erarbeitung befindliche Antrag zur Ausweisung als NECA
(NOx-Emission Control Area) werden zu einer deutlichen Reduzierung von
Schiffsemissionen beitragen. Maßnahmen zur Schiffssicherheit sowie zur
Verkehrswegeführung haben bereits zu einer spürbaren Reduzierung von
Schiffskollisionen geführt.
Die Arbeit der HELCOM ist gemäß des ihr zugrunde liegenden völkerrechtlich
verbindlichen Übereinkommens auf den Schutz der Meeresumwelt gerichtet.
Verbesserungen der Luftqualität sind daher der HELCOM-Arbeit nur mittelbar
zuzurechnen. Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
12. Wie wird die Arbeit der Ostsee-Kommission HELCOM in das Handeln der
Bundesregierung eingebunden?
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Helsinki-Kommission zum Schutz der
Meeresumwelt des Ostseegebiets (HELCOM) die fachlich einschlägige
Regionalkooperation zum Schutz des Meeresökosystems Ostsee. Entscheidungen der
Helsinki-Kommission werden im Rahmen der Meeresschutzpolitik der
Bundesregierung regelmäßig umgesetzt. Sie sind zudem fester Bestandteil der
Umsetzungsbemühungen von Bund und Ländern im Bezug auf die EU-
Meeresstrategie Rahmenrichtlinie, soweit die Meeresregion Ostsee betroffen ist.
13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit die neuen
Vorschriften der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) zur Senkung
des Schwefelgehalts in Schiffstreibstoffen im Ostseeraum
(Schwefelemissions-Kontrollgebiet – SECA) ab 2015 durch die operierenden Schiffe
eingehalten werden?
a) Welche Kontrollmaßnahmen werden ab 2015 durchgeführt, wann sollen
die Kontrollen gegebenenfalls beginnen, und mit welcher
Kontrollintensität sollen sie durchgeführt werden?
b) Wer wird für die Kontrollen zuständig sein?
c) Welche Strafen drohen den Schiffen bei Nichteinhaltung?
d) Falls keine Kontrollen vorgesehen sind, warum nicht?
Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Einhaltung internationaler Bestimmungen zum Schutz der Meeresumwelt
wird in einem bewährten Verfahren im Rahmen der Hafenstaatkontrolle
überprüft. Dazu zählen auch die Vorgaben aus Anlage VI des MARPOL-
Übereinkommens, das mittlerweile alle Ostseeanrainerstaaten ratifiziert haben. Es regelt
die Luftverschmutzung durch Schiffe. Sie enthält unter anderem besondere
Regelungen für Schwefelemissions-Sondergebiete (SECAs). Neben der Ostsee
(seit Mai 2006) gehören unter anderem auch die Nordsee und der Ärmelkanal
(seit November 2007) zu diesen Schutzgebieten, in denen strengere Grenzwerte
für den Schwefelgehalt des Schiffsbrennstoffes gelten bzw. Schiffe mit einem
speziellen Filtersystem ausgerüstet sein müssen, um den Schwefelgehalt der
Abgase zu reduzieren. Die Wasserschutzpolizei führt in diesem Zusammenhang
Kontrollen zur Aufdeckung umweltrelevanter Ordnungswidrigkeiten und
Straftaten durch. Die Höchststrafe, die das internationale Seerecht vorsieht, beträgt
derzeit 50 000 Euro. Da es sich bei Verstößen gegen die Anlage VI in der Regel
um eine Ordnungswidrigkeit handelt, lag der bis heute verhängte Höchstbetrag
bei 5 000 Euro.
Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die bewährten Verfahren zur
Überwachung der Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften wegen der Senkung des
Schwefelgrenzwerts von 1,0 Prozent auf 0,1 Prozent zu ändern.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne von Dänemark/Arhus bzw.
Schweden/Göteborg, jeweils neue Tiefwasserhäfen für den
Transhipmentverkehr zum bzw. vom Ostseeraum zu errichten?
a) Wie bewertet dies die Bundesregierung in Bezug auf die Auslastung der
bestehenden Häfen und vor allem auf den neuen Container-
Tiefwasserhafen JadeWeserPort in Wilhelmshaven?
Der Bundesregierung liegen keine Verkehrsprognosen und sonstigen
Erkenntnisse im Hinblick auf Planungen für möglicherweise mit dem JadeWeserPort
konkurrierende Tiefwasserhäfen in Nachbarländern vor. Die Bundesregierung
wird sich zukünftig für entsprechende Rahmenbedingungen einsetzen, damit
sich die deutschen Seehäfen und auch der JadeWeserPort im europäischen
Hafenwettbewerb behaupten können.
b) Wie wird dies die Planungen hinsichtlich des prognostizierten
Transhipmentverkehrs ab bzw. bis Wilhelmshaven verschieben, nach denen etwa
zwei Drittel der umgeschlagenen Container Seetransitverladungen vom
bzw. in den Ostseeraum sein sollen?
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, ihre Planungen zur
infrastrukturellen Anbindung des JadeWeserPorts zu ändern.
15. Ist Deutschland am sog. Blue Belt Pilot Project, das im Mai 2011 als
Testprojekt für einen grenzfreien EU-Meeresraum gestartet ist, beteiligt?
a) Für welchen Zeitraum ist das „Blue Belt Pilot Project“ ausgelegt, und
wer sind die Beteiligten?
Das Pilotprojekt hat eine Laufzeit von 13 Monaten. Es beteiligen sich drei
deutsche Reedereien mit insgesamt 14 Schiffen an dem Pilotprojekt. Das
Pilotprojekt wird durch die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs
(EMSA) geleitet.
b) Wird das „Blue Belt Pilot Project“ im Rahmen der bevorstehenden
Ostseerats-Präsidentschaft Deutschlands von der Bundesregierung
unterstützt und vorangetrieben, und wenn ja, in welcher Form?
Die Bundesregierung befürwortet Maßnahmen, die geeignet sind, den
Kurzstreckenseeverkehr attraktiver zu machen. Das Pilotprojekt ist geeignet, erste
Erfahrungen mit administrativen Vereinfachungen im innereuropäischen
Seeverkehr zu sammeln.
c) Inwieweit sieht die Bundesregierung durch die Einführung eines
einheitlichen europäischen Meeresraums Chancen, dass der Seeverkehr im
Modal Split im Ostseeraum zunimmt und damit die EU ihrem Ziel
näher kommt, mehr Verkehr von der Straße auf das Wasser zu verlagern?
Die Reduzierung bürokratischer Anforderungen im innereuropäischen
Seeverkehr, die im Rahmen des Pilotprojektes erprobt werden soll, fördert die
Attraktivität des Kurzstreckenseeverkehrs und könnte eine geeignete Maßnahme sein,
den Anteil des Kurzstreckenseeverkehrs bei der Verkehrsträgerwahl zu erhöhen.
d) Welche Chancen bzw. Risiken sieht die Bundesregierung für einen
einheitlichen europäischen Meeresraum für den Schiffsverkehr im
europäischen Raum nach Abschluss des „Blue Belt Pilot Projects“?
Die Beantwortung der Frage kann erst nach Abschluss des Projektes und
Auswertung der Ergebnisse erfolgen.
e) Welche Auswirkungen hätte ein einheitlicher EU-Meeresraum auf
Deutschland bzw. auf die zukünftigen Verkehre innerhalb der EU?
Die Verwirklichung eines einheitlichen EU-Meeresraums wird den
Kurzstreckenseeverkehr attraktiver machen und zu einer stärkeren Nutzung dieses
Verkehrsträgers führen. Dies hätte positive Auswirkungen auf die Umwelt und würde
einer Entlastung der Straßeninfrastruktur zugute kommen.
f) Welche Prozesse im grenzüberschreitenden Schiffsverkehr müssten
staatlicherseits (z. B. bei der Zollabwicklung) im Zuge des einheitlichen
europäischen Meeresraumes vereinfacht werden, und welcher
Zeitrahmen ist dafür vorgesehen?
Die Beantwortung der Frage, insbesondere hinsichtlich Änderungen bei der
Zollabwicklung, kann erst nach Abschluss des Projektes und Auswertung der
Ergebnisse erfolgen. Des Weiteren ist für den Zollbereich zu beachten, dass
Gesetzesänderungen ausschließlich auf EU-Ebene zusammen mit den
Mitgliedstaaten beraten und umgesetzt werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]