[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6412
17. Wahlperiode 04. 07. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel,
Beate Müller-Gemmeke, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6198 –
Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Tourismuswirtschaft
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Tourismuswirtschaft sind
eindeutig verbesserungswürdig. Im Gesamtranking der 25 meistgewählten
Ausbildungsberufe im DGB-Ausbildungsreport (DGB: Deutscher
Gewerkschaftsbund) belegen die Ausbildungen zum Hotelfachmann/zur
Hotelfachfrau und zum Restaurantfachmann/zur Restaurantfachfrau die letzten beiden
Plätze. Die neu begonnenen Ausbildungsverhältnisse in der
Tourismuswirtschaft sind im Jahr von 2008 bis 2009 um insgesamt 9,1 Prozent
zurückgegangen. Die Vertragslösungsquoten durch Auszubildende liegen deutlich über
dem Durchschnitt. Als Gründe hierfür werden u. a. harte Arbeit, viele
Überstunden ohne Lohn- und Freizeitausgleich und mangelnde fachliche Anleitung
genannt. Wir fragen die Bundesregierung, was sie bisher unternommen hat,
um diese Missstände zu bekämpfen.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation, dass die Ausbildungen
zum Hotelfachmann/zur Hotelfachfrau und zum Restaurantfachmann/zur
Restaurantfachfrau im Gesamtranking der 25 meistgewählten
Ausbildungsberufe im DGB-Ausbildungsreport die letzten beiden Plätze
belegen?
Im Forschungsprojekt „Ausbildung aus Sicht der Auszubildenden“ hat das
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) stellvertretend für Auszubildende im
Hotel- und Gaststättengewerbe angehende Köche/Köchinnen befragt. Sowohl
nach dieser BIBB-Studie als auch nach dem Ausbildungsreport des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB) befindet sich die Gesamtqualität der
Ausbildungen im Mittelfeld. Andere Studien, die explizit die Ausbildungssituation im
Hotel- und Gaststättengewerbe untersuchen, sind nicht bekannt. Daher liegen
zu den beiden genannten Berufen keine weiteren Erkenntnisse aus Sicht der
Auszubildenden selbst vor. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 30. Juni
2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6412 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation, dass die Zahl der neu
begonnenen Ausbildungsverhältnisse zurückgegangen ist und die
Abbrecherquoten dieser Ausbildungen weit über dem Durchschnitt liegen?
Was hat die Bundesregierung bisher konkret unternommen, um diesen
Tendenzen entgegenzusteuern?
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der neu abgeschlossenen
Ausbildungsverhältnisse für die in Frage 1 genannten Berufe im Vergleich zu vier
anderen Berufen im Bereich Tourismus/Gastgewerbe, zu den Gesamtzahlen für
diesen Bereich sowie zu den Neuabschlüssen in allen anerkannten
Ausbildungsberufen. Sie umfasst den Zeitraum vom Jahr 2007 (Höchststand der
Neuabschlüsse) bis zum Jahr 2010 und basiert auf den Daten der Erhebung zum
Stichtag 30. September, die das BIBB jährlich in Zusammenarbeit mit den
zuständigen Stellen durchführt.
Tabelle 1: Entwicklung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse in
sechs Tourismusberufen* seit 2007 im Vergleich zu den anerkannten
Ausbildungsberufen insgesamt
2007 2008 2009 2010
Anzahl der Neuabschlüsse
Fachkraft im Gastgewerbe 4.823 4.257 3.856 3.899
Fachmann/-frau für
Systemgastronomie 2.851 3.194 2.960 2.888
Koch/Köchin 18.700 16.841 15.529 14.763
Hotelfachmann/-fachfrau 13.230 13.005 11.774 12.045
Hotelkaufmann/-frau 464 451 435 465
Restaurantfachmann/-fachfrau 7.611 7.066 6.331 6.190
Summe dieser sechs Berufe 47.679 44.814 40.885 40.250
Alle anerkannten Ausbildungsberufe 625.885 616.342 566.004 560.073
Index (2007=100)
Fachkraft im Gastgewerbe 100 88 80 81
Fachmann/-frau für
Systemgastronomie 100 112 104 101
Koch/Köchin 100 90 83 79
Hotelfachmann/-fachfrau 100 98 89 91
Hotelkaufmann/-frau 100 97 94 100
Restaurantfachmann/-fachfrau 100 93 83 81
Summe dieser sechs Berufe 100 94 86 84
Alle anerkannten Ausbildungsberufe 100 98 90 89
Quelle: Erhebung zum 30.9. des Bundesinstituts für Berufsbildung.
* Fachkraft im Gastgewerbe, Fachmann/-frau für Systemgastronomie, Koch/Köchin, Hotelfachmann/-frau,
Hotelkaufmann/-frau, Restaurantfachmann/-frau.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6412Grafik: Entwicklung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse in
sechs Tourismusberufen* seit 2007 im Vergleich zu den anerkannten
Ausbildungsberufen insgesamt
Betrachtet man die Entwicklung auf Indexbasis, ist der durchschnittliche
Rückgang für die sechs ausgewählten Berufe im Bereich Tourismus/Gastgewerbe
zwischen den Jahren 2007 und 2010 um 5 Prozentpunkte stärker ausgefallen als
der durchschnittliche Rückgang über alle Berufe. Allerdings liegen die
Hotelfachleute mit einem Wert von 91 geringfügig über dem Durchschnittswert für
alle Ausbildungsberufe, während die Restaurantfachleute mit einem Rückgang
auf 81 einen überdurchschnittlich starken Rückgang aufweisen.
Die Frage nach den Abbrecherquoten kann nur näherungsweise beantwortet
werden, da der Tatbestand des „Ausbildungsabbruchs“ statistisch nicht erfasst
wird. Erfasst wird lediglich die Zahl der Ausbildungsverträge, die im jeweiligen
Berichtsjahr vor Ablauf der im Berufsausbildungsvertrag genannten
Ausbildungszeit gelöst werden (Lösungsquote). Dabei ist zu beachten, dass solche
Vertragslösungen nicht unbedingt einen Abbruch der Berufsausbildung bedeuten;
so können auch Betriebs- oder Berufswechsel Gründe für die Vertragslösung
sein.
In der folgenden Tabelle sind die Lösungsquoten für die ausgewählten sechs
Berufe aus dem Bereich Tourismus/Gastgewerbe in Gestalt einer Rangfolge
dokumentiert, die nach der neuen Berechnungsweise nach dem Schichtenmodell
des BIBB (vgl.
www.bibb.de/dokumente/pdf/a21_dazubi_daten.pdf) ermittelt
worden sind.
Quelle: Erhebung zum 30.9. des Bundesinstituts für Berufsbildung.
* Fachkraft im Gastgewerbe, Fachmann/-frau für Systemgastronomie, Koch/Köchin, Hotelfachmann/-frau,
Hotelkaufmann/-frau, Restaurantfachmann/-frau.
Drucksache 17/6412 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 2: Rangliste ausgewählter Berufe nach Lösungsquoten im Jahr 2009
Demnach finden sich im Jahr 2009 einige Berufe des Hotel- und
Gaststättengewerbes unter den Berufen mit sehr hohen Lösungsquoten (von 38,8 Prozent bis
44,0 Prozent). Dies sind die Berufe Koch/Köchin, Restaurantfachmann/-frau
und Fachkraft im Gastgewerbe. Dabei ergeben sich „weitgehend
übereinstimmende Ergebnisse gegenüber den Vorjahren“ (vgl. BIBB, Datenreport zum
Berufsbildungsbericht 2011, S. 185). Der Beruf Hotelfachmann/-fachfrau weist
zwar einen nicht ganz so hohen Wert auf, liegt allerdings mit einer
Lösungsquote von 33,4 Prozent ebenfalls deutlich über dem Durchschnitt der dualen
Ausbildungsberufe insgesamt (22,1 Prozent, ebd., S. 187). Die Hotelkaufleute
weisen in dieser Rangliste mit 26,6 Prozent den niedrigsten Wert auf und liegen
damit um 4,5 Prozentpunkte über dem Durchschnitt aller Ausbildungsberufe.
Junge Menschen brechen ihre Ausbildung aus verschiedenen Gründen ab.
Darunter fällt auch, dass der gewählte Beruf doch nicht passend ist.
Berufsorientierung ist deshalb ein wichtiger Baustein im Vorfeld der Berufswahl.
Berufsorientierung ist eine Pflichtaufgabe der Arbeitsförderung. Zudem bieten die
Agenturen für Arbeit und Jobcenter kofinanziert von Dritten Maßnahmen der
(erweiterten) vertieften Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern an
allgemeinbildenden Schulen an. Im Jahr 2010 wurden dafür bundesweit rund
67 Mio. Euro allein von der Bundesagentur für Arbeit ausgegeben. Dies waren
14,5 Mio. Euro mehr als im Jahr 2008.
Durch das im Jahr 2008 von der Bundesregierung aufgelegte Programm
„Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und
vergleichbaren Berufsbildungsstätten (BOP)“ erhalten zudem Schülerinnen und
Schüler vor allem in Hauptschulen einen ersten Einblick in verschiedene
Berufe. Das Programm ist eingebettet in die Initiative „Abschluss und Anschluss –
Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ der Bundesregierung.
Um Ausbildungsabbrüche zu verhindern, können förderungsbedürftige junge
Menschen während der Ausbildung mit ausbildungsbegleitenden Hilfen der
Agenturen für Arbeit und der Jobcenter unterstützt werden. Die
Bundesregierung hat gemeinsam mit Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft und dem
Senior Experten Service (SES) im Jahr 2008 die Initiative VerA „Verhinderung
von Abbrüchen und Stärkung Jugendlicher in der Berufsausbildung“ gestartet.
VerA ist ein ehrenamtliches Angebot an alle, die in der Ausbildung auf
Schwierigkeiten stoßen oder daran denken, diese abzubrechen. Die betreuenden
Seniorexperten bieten Unterstützung und Orientierung und damit Hilfe zur
Selbsthilfe.
Rangliste ausgewählter Berufe nach
Lösungsquoten 2009
Koch/Köchin 44,0%
Restaurantfachmann/-fachfrau 43,6%
Fachkraft im Gastgewerbe 42,7%
Fachmann/-frau für Systemgastronomie 36,7%
Hotelfachmann/-fachfrau 33,4%
Hotelkaufmann/-frau 26,6%
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/64123. Wie steht die Bundesregierung zur Einführung eines branchenspezifischen
Mindestlohnes in der Tourismuswirtschaft?
Wenden sich die Sozialpartner einer Branche mit dem Anliegen, einen
branchenspezifischen Mindestlohn einzuführen, an die Bundesregierung, wird die
Bundesregierung prüfen, ob die im Rahmen der bestehenden gesetzlichen
Regelungen erforderlichen Voraussetzungen für die Einführung eines
branchenspezifischen Mindestlohns vorliegen.
Unabhängig von der Frage, welche Wirtschaftszweige überhaupt unter den
Begriff der Tourismuswirtschaft fallen, sind der Bundesregierung derzeit weder
Akteure der Branche bekannt, die für sich beanspruchen, als
Arbeitgeberverband für alle Bereiche der Tourismusbranche handeln zu können, noch
Bestrebungen, einen Antrag auf Erlass eines Mindestlohns zu stellen.
4. Gibt es bereits Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt zu „Auswirkungen
der Arbeit von Jugendlichen in den Abend- und frühen Nachtstunden“?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung in der Bund-
Länder-Arbeitsgruppe daraus, hinsichtlich der Flexibilisierung des
Jugendarbeitsschutzes von Jugendlichen, die im Hotel- und Gaststättengewerbe
tätig sind?
Wenn nein, wann werden voraussichtlich Ergebnisse vorliegen?
Das Forschungsprojekt „Auswirkungen der Arbeit von Jugendlichen am Abend
und in den Nachtstunden“ wurde zur Unterstützung der Arbeit der vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Fachebene eingerichteten Bund-
Länder-Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
durchgeführt. Der Forschungsbericht zu diesem Projekt wurde der Bund-Länder-
Arbeitsgruppe im August 2010 vorgelegt und anschließend ausgewertet.
Auch aufgrund der Ergebnisse des Forschungsberichts empfiehlt die auf
Fachebene vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichtete Bund-
Länder-Arbeitsgruppe in ihrem Abschlussbericht, weder die allgemeinen
Regelungen zur Nachtruhe von Jugendlichen zu ändern noch eine Ausdehnung der
Schichtzeiten von Jugendlichen zu erlauben. Außerdem führt die Arbeitsgruppe
in ihrem Abschlussbericht aus, dass sowohl die Ergebnisse der
Forschungsprojekte als auch die Expertengespräche den Schluss nahelegen, dass es in der
Praxis Defizite in der Umsetzung des Jugendarbeitsschutzgesetzes gibt, etwa in
Bezug auf die Vorschriften zur Dauer der Arbeitszeit und zur Nachtruhe. Daher
empfiehlt die Arbeitsgruppe, dass sich die für den Vollzug des
Jugendarbeitsschutzgesetzes zuständigen Länder mit dieser Thematik weiter befassen.
Der Forschungsbericht zu dem Projekt „Auswirkungen der Arbeit von
Jugendlichen am Abend und in den Nachtstunden“ kann von der Homepage der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (
www.baua.de) unter der
Rubrik „Themen A–Z – Jugendarbeitsschutz/Junge Arbeitnehmer“
heruntergeladen werden. Eine Zusammenfassung des Forschungsberichts sowie die
Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Überprüfung des
Jugendarbeitsschutzgesetzes finden sich im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe, der
im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(
www.bmas.bund.de) unter der Rubrik „Unsere Themen – Arbeitsschutz“ als
Download zur Verfügung steht.
Drucksache 17/6412 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Wer kontrolliert Gesetzesverstöße, wie zu lange Arbeitszeiten, die
Gewährung von Urlaubsansprüchen und zu kurze Pausen?
Die gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten und Pausenregelungen für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richten sich nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Für
Beschäftigte unter 18 Jahren regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
die Höchstarbeitszeiten, die Mindestpausen und den Mindesturlaub. Obwohl es
sich dabei um Bundesgesetze handelt, ist die Überwachung der Einhaltung der
gesetzlichen Vorgaben nach Artikel 83 des Grundgesetzes Aufgabe der
Bundesländer, die nach § 17 Absatz 1 ArbZG bzw. § 51 Absatz 1 JArbSchG die für die
Aufsicht über die Ausführungen dieser Gesetze und der auf Grund dieser
Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen zuständigen Landesbehörden bestimmen.
Die zuständigen Landesbehörden führen regelmäßige und anlassbezogene
Kontroll- und Beratungsbesuche in den Unternehmen bzw. Betrieben durch.
Sie entscheiden auch darüber, ob und ggf. in welchem Umfang in bestimmten
Branchen Schwerpunktaktionen stattfinden.
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Regelungen des Urlaubsrechts können
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Urlaubsansprüche durch die
zuständigen Gerichte für Arbeitssachen überprüfen lassen. Nur die Arbeitsgerichte
können über Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis verbindlich entscheiden.
Nach dem arbeitsrechtlichen Maßregelungsverbot (§ 612a des Bürgerlichen
Gesetzbuchs) dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deswegen im
Arbeitsverhältnis nicht benachteiligt, insbesondere nicht gekündigt werden.
6. Wie viele Gesetzesverstöße sind seit 2006 registriert worden (bitte einzeln
auflisten)?
Gibt es regionale Schwerpunkte?
7. Wie viele Bußgelder und Freiheitsstrafen wurden seit 2006 aufgrund der
Nichteinhaltung von Arbeitsbedingungen von wem verhängt (wenn
möglich, bitte differenziert nach Ordnungswidrigkeiten)?
Die Durchführung des Arbeitszeitgesetzes und des
Jugendarbeitsschutzgesetzes ist Aufgabe der Länder (siehe Antwort zu Frage 5). Der Bundesregierung
liegen keine Erkenntnisse über die Anzahl der Verstöße im Hotel- und
Gaststättengewerbe gegen einzelne Arbeitszeitschutzbestimmungen sowie über die
Anzahl der in dieser Branche verhängten Bußgelder und Freiheitsstrafen wegen
Verletzungen von Arbeitszeitschutzbestimmungen vor.
8. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung nach strengeren Kontrollen
in den Betrieben?
Wenn ja, wie könnten diese konkret aussehen, und von welcher Behörde
sollen sie durchgeführt werden?
Wie in der Antwort zu Frage 5 dargestellt, ist die Festlegung von
Kontrollmaßnahmen im Rahmen der Aufsicht über die Ausführungen des
Arbeitszeitgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes und der auf Grund dieser Gesetze
erlassenen Rechtsverordnungen durch die zuständigen Behörden Aufgabe der
Länder.
Wie in der Antwort zu Frage 4 ausgeführt, hat sich die Bund-Länder-
Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Jugendarbeitsschutzgesetzes dafür ausgesprochen,
dass sich die für den Vollzug des Jugendarbeitsschutzgesetzes zuständigen
Länder weiter mit der Thematik von Defiziten bei der Umsetzung des
Jugendarbeitsschutzgesetzes in der Praxis befassen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6412Die Bundesregierung begrüßt entsprechende Aktivitäten der Länder in Bezug
auf das Jugendarbeitsschutzgesetz – aber auch das Arbeitszeitgesetz – im
Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes.
9. Gibt es, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP
angekündigt, Ergebnisse aus der Bund-Länder-Zusammenarbeit, um die
Rahmenbedingungen des Gaststättengesetzes zu verbessern?
Wenn ja, wie sehen diese aus?
Wenn nein, wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
Mit der Föderalismusreform ist die Zuständigkeit zur Regelung des
Gaststättenrechts zum 1. September 2006 auf die Länder übergegangen. Die
Bundesregierung hat keine Kompetenz, Einfluss auf die Länder beim Erlass eigener
Gaststättengesetze zu nehmen. Für eine Intensivierung der Bund-Länder-
Zusammenarbeit bei den Gaststättengesetzen sieht die Bundesregierung deshalb
kaum Spielraum.
10. a) Wie schätzt die Bundesregierung die zukünftige Fachkräftesituation in
der Tourismuswirtschaft ein?
Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (20 bis 64 Jahre) wird sich nach
Berechnungen des Statistischen Bundesamtes bis zum Jahr 2030 um über 6
Millionen Personen verringern. Vor diesem Hintergrund gewinnt die bereits heute
geführte Debatte um einen drohenden Fachkräftemangel eine zunehmende
Bedeutung für die Bundesregierung. Valide Aussagen zum derzeitigen und künftigen
Fachkräftebedarf sind nach Branchen nur eingeschränkt möglich. Deshalb
erstellt die Bundesregierung mit wissenschaftlicher Unterstützung derzeit einen
Jobmonitor, der die aktuelle und zukünftige Arbeitskräftenachfrage und das
-angebot in Deutschland nach Berufen, Branchen und Qualifikationen
analysiert. Erste Ergebnisse über den aktuellen Arbeitskräftebedarf werden im
Oktober 2011 veröffentlicht. Anfang 2013 sollen diese Erkenntnisse durch
Ergebnisse von Modellrechnungen zur langfristigen Entwicklung von
Arbeitskräfteangebot und -nachfrage ergänzt werden. Aktuelle Einschätzungen liefert
der Qualifizierungsmonitor, eine zweimal jährlich stattfindende
Unternehmensbefragung im Auftrag der Bundesregierung. Auf Basis einer möglichst großen
Transparenz können geeignete Maßnahmen ergriffen und auch einem regionalen
Mismatch entgegengewirkt werden.
b) Falls die Bundesregierung zu dem Ergebnis kommen sollte, dass wir
auf einen Fachkräftemangel zusteuern, was hat die Bundesregierung
konkret unternommen, um diese Situation zu beheben?
Die Bundesregierung befasst sich seit Mitte 2010 intensiv mit dem Thema
Fachkräftesicherung. Ziel ist es, alle Akteure einzubeziehen und
Fachkräfteengpässen entgegenzuwirken. In der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe
„Fachkräfte der Zukunft“ wurde erstmals ein Fachkräftekonzept der
Bundesregierung entwickelt. Das Konzeptpapier systematisiert und priorisiert
Maßnahmen und Vorhaben der Bundesregierung, definiert Ziele und beschreibt
Potenziale anhand der fünf Sicherungspfade Aktivierung und
Beschäftigungssicherung, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Bildungschancen für
alle von Anfang an, Qualifizierung: Aus- und Weiterbildung sowie Integration
und qualifizierte Zuwanderung. Mit den Sozialpartnern DIHK, BDA und ZDH,
DGB, IG Metall, ver.di und IG BCE führt die Regierung des Weiteren einen
fachlichen Dialog auf Spitzen- und auf Mitarbeiterebene.
Drucksache 17/6412 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie demografische ebenso wie die wirtschaftliche Entwicklung und daraus
folgende Handlungsbedarfe fallen regional sehr unterschiedlich aus. Deshalb wird
neben zielgerichteten Maßnahmen auf Bundesebene das Zusammenwirken der
Verantwortlichen vor Ort benötigt. Mit diesem Leitgedanken hat das BMAS
gemeinsam mit den arbeitsmarktnahen, regional verankerten Akteuren DIHK,
ZDH, BDA, DGB, BA und DRV Bund im Oktober 2010 die
„Arbeitskräfteallianz“ ins Leben gerufen. Ziel der Arbeitskräfteallianz ist es insbesondere,
leistungsfähige Kooperationsstrukturen zur Sicherung der Fachkräftebasis auf
regionaler Ebene auf- bzw. auszubauen und zu unterstützen. Hierzu hat im
März 2011 ein neu eingerichtetes Innovationsbüro „Fachkräfte für die Region“
seine Arbeit aufgenommen. Es wird existierende Netzwerke rund um Kammern
und Arbeitsagenturen unterstützen, neue Kooperationen fördern und innovative
Konzepte verbreiten.
11. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, und wenn ja welche, um die
Genderspezifik im Bereich der Tourismusberufe zu verringern und so das
Fachkräftepotential für die Ausbildungsgänge zu erhöhen?
Die von der Bundesregierung durchgeführten Maßnahmen entlang der fünf
Sicherungspfade sind unabhängig von Branchen auf die jeweils betroffenen
Personengruppen zugeschnitten. So haben sich beispielsweise Bund und
Länder in der Qualifizierungsinitiative das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2015 den
Anteil der Personen von 20 bis 29 Jahren ohne Berufsabschluss von 17 Prozent auf
8,5 Prozent zu halbieren. Weiterhin ist die Berufsorientierung und die
Berufsberatung geschlechtsunabhängige Pflichtaufgabe der Arbeitsförderung. Ebenso
sind die gesetzlichen Maßnahmen der Berufsvorbereitung und der
Ausbildungsförderung geschlechtsunabhängig zugänglich. Die Unternehmen können
darüber hinaus die Arbeitsbedingungen so ausgestalten, dass sie für beide
Geschlechter attraktiv sind.
12. a) Wie haben sich die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen
Vollzeitarbeitsplätze, sozialversicherungspflichtigen Teilzeitarbeitsplätze und
die Anzahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und
Leiharbeitsarbeitsverhältnisse in den letzten Jahren im Bereich der
Tourismuswirtschaft entwickelt, und wie viele Ausbildungsverhältnisse
stehen dem gegenüber (bitte weitestgehend nach Tourismusgewerbe
allgemein, Gastronomie, Hotellerie, Jugendherbergen etc.
aufschlüsseln)?
Die Tourismuswirtschaft ist keine auf Basis der Wirtschaftszweigklassifikation
WZ 2008 eindeutig definierte Branche. Sie wird zur Beantwortung dieser Frage
mit Auswertungen aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für
Arbeit mit dem Wirtschaftsabschnitt I „Gastgewerbe“ gleichgesetzt.
Vergleichbare Daten auf Basis der gleichen Wirtschaftszweigklassifikation stehen bis
zum Jahr 2007 zur Verfügung. In der Beschäftigungsstatistik wird
üblicherweise der Juni-Wert als Jahreswert herangezogen. Informationen zu
Zeitarbeitnehmern, differenziert nach den Wirtschaftszweigen, in denen sie tätig sind,
liegen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht vor.
Im Gastgewerbe hat sich im Zeitraum von 2007 bis 2010 die Zahl der
sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten von 619 000 auf 639 000, die
Zahl der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten von 170 000 auf
207 000 und die Zahl der geringfügig Beschäftigten von 720 000 auf 835 000
erhöht. Gleichzeitig ist die Zahl der sozialversicherungspflichtigen
Auszubildenden im Gastgewerbe von 76 000 auf 69 000 gesunken. Diese und weitere
nach Wirtschaftsordnung differenzierten Daten können der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/6412Tabelle 3: Beschäftigte in der Tourismuswirtschaft (Wirtschaftsabschnitt I „Gastgewerbe“, WZ 2008)
Deutschland
Juni 2007 Juni 2008 Juni 2009 Juni 2010
1 2 3 4
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 26.854.566 27.457.715 27.380.096 27.710.487
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 22.070.081 22.442.697 22.165.271 22.306.043
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 4.773.168 5.002.792 5.201.759 5.388.630
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 1.467.033 1.503.674 1.535.529 1.480.803
geringfügig Beschäftigte 7.313.479 7.472.017 7.590.383 7.683.964
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 789.015 805.856 828.441 846.373
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 619.218 626.760 635.056 639.165
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 169.549 178.810 193.031 206.760
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 75.813 76.223 74.308 69.042
geringfügig Beschäftigte 720.475 726.486 808.770 834.604
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 245.092 250.024 251.802 256.092
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 219.220 223.014 223.103 225.153
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 25.803 26.916 28.583 30.820
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 42.478 42.323 41.013 38.221
geringfügig Beschäftigte 115.724 118.310 125.881 129.706
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 221.145 225.821 226.823 230.214
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 201.481 205.230 204.841 206.406
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 19.599 20.499 21.876 23.707
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 41.403 41.274 39.942 37.126
geringfügig Beschäftigte 100.162 102.215 108.960 112.089
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 17.605 17.793 18.333 18.845
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 12.810 12.797 13.102 13.331
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 4.791 4.994 5.221 5.497
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 884 822 839 861
geringfügig Beschäftigte 10.475 10.886 11.404 11.817
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 3.542 3.622 3.815 4.044
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 3.066 3.147 3.274 3.445
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 476 475 541 599
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 97 125 132 140
geringfügig Beschäftigte 3.364 3.436 3.730 3.918
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 2.800 2.788 2.831 2.989
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 1.863 1.840 1.886 1.971
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 937 948 945 1.017
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 94 102 100 94
geringfügig Beschäftigte 1.723 1.773 1.787 1.882
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 543.923 555.832 576.639 590.281
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 399.998 403.746 411.953 414.012
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 143.746 151.894 164.448 175.940
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 33.335 33.900 33.295 30.821
geringfügig Beschäftigte 604.751 608.176 682.889 704.898
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 413.541 419.823 437.355 445.192
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 312.341 313.533 321.580 321.901
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 101.074 106.152 115.615 123.080
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 29.209 29.696 29.144 26.893
geringfügig Beschäftigte 446.718 448.123 503.283 512.688
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 99.660 104.754 106.883 111.678
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 64.490 66.737 66.550 68.105
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 35.133 37.977 40.270 43.489
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 2.819 2.759 2.717 2.617
geringfügig Beschäftigte 67.720 70.703 79.070 86.336
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 30.722 31.255 32.401 33.411
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 23.167 23.476 23.823 24.006
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 7.539 7.765 8.563 9.371
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 1.307 1.445 1.434 1.311
geringfügig Beschäftigte 90.313 89.350 100.536 105.874
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Hotels, Gasthöfe und
Pensionen (551)
Ferienunterk. u. ä.
Beherbergungsstätten
(552)
Campingplätze (553)
Sonstige
Beherbergungsstätten
(559)
Gastronomie (56)
Rest., Gastst., Imbissst.,
Café, Eissal.u.Ä. (561)
Caterer und Erbr. sonst.
Verpflegungs-DL (562)
Ausschank von
Getränken (563)
Insgesamt
Gastgewerbe
(Wirtschaftsabteilungen
55+56 WZ2008)
Beherbergung (55)
Wirtschaftszweige WZ08 Beschäftigte
)
Drucksache 17/6412 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Falls die Zahlen ergeben, dass sozialversicherungspflichtige
Vollzeitarbeitsplätze reduziert werden und die Anzahl der Minijobs gestiegen
ist, wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung vor dem
Hintergrund eines möglichen Fachkräftemangels, und was
unternimmt sie, um sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu stärken?
Die zur Beantwortung der Frage 12a zur Verfügung gestellten Daten zeigen,
dass in den vergangenen Jahren gleichzeitig die sozialversicherungspflichtige
Vollzeitbeschäftigung als auch geringfügige Beschäftigung im Gastgewerbe
zugenommen hat. Anzeichen für einen Ersatz sozialversicherungspflichtiger
Vollzeitstellen durch Teilzeitstellen oder geringfügige Beschäftigung im
Gastgewerbe und den ihm zugeordneten Wirtschaftsabteilungen Beherbergung und
Gastronomie sind hieraus nicht abzulesen. Darüber hinaus betrachtet die
Bundesregierung stabile und attraktive Arbeitsverhältnisse als eine Möglichkeit für
Betriebe, Fachkräfte für sich zu werben und an sich zu binden. Gute Chancen
zu Qualifizierung sind ein wichtiges Element, um langfristig Arbeitskräfte im
Unternehmen zu halten. Die Bundesregierung flankiert die Maßnahmen der
Unternehmen. Sie trägt beispielsweise mit der Förderung der beruflichen
Weiterbildung zur Fachkräftesicherung bei.
c) Gibt es Anzeichen dafür, dass Betriebe mit einem Missverhältnis
zwischen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen und
Ausbildungsverhältnissen arbeiten?
Wenn ja, in welchem Tourismusgewerbe?
Der Bundesregierung liegen keine Anzeichen dafür vor, dass es entsprechende
Missverhältnisse gibt.
13. Wie haben sich die durchschnittlichen Löhne und der Medianlohn seit
2006 in der Tourismuswirtschaft entwickelt (bitte weitestgehend nach
Tourismusgewerbe allgemein, Gastronomie, Hotellerie, Jugendherbergen
etc. aufschlüsseln)?
Grundlage für die Beantwortung dieser Frage ist die Entgeltstatistik der
Bundesagentur für Arbeit. Auswertungen liegen derzeit bis zum Jahr 2009 vor. Die
Abgrenzung der Tourismusbranche folgt grundsätzlich dem Vorgehen, wie es in
der Antwort zu Frage 12a beschrieben wurde.
Basis für die Entgeltstatistik als Teil der Beschäftigungsstatistik der
Bundesagentur für Arbeit bilden die Angaben aus dem Meldeverfahren zur
Sozialversicherung, in dem die Arbeitgeber ihre beschäftigten Arbeitnehmer melden. In
dieses Verfahren sind alle Arbeitnehmer (einschließlich Auszubildende)
einbezogen, die der Kranken- oder Rentenversicherungspflicht oder
Versicherungspflicht nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch unterliegen.
Das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt (kurz Arbeitsentgelt)
umfasst alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der
Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der
Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils nur für Beschäftigte am
31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die Angaben über das
sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt beziehen sich immer auf einen spezifischen
Beschäftigungszeitraum, der das gesamte Kalenderjahr, im Extremfall aber
auch nur einen Tag umfassen kann. Um vergleichbare Angaben zu erhalten,
werden die Entgeltangaben deshalb auf einen einheitlichen Zeitraum normiert.
Ergebnisse zu den Bruttomonatsentgelten liegen klassiert in 100-Euro-Schritten
vor. Aus den klassierten Daten kann approximativ der Median ermittelt werden.
Das arithmetische Mittel wird nicht berechnet, weil für viele Beschäftigte auf-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/6412grund der Beitragsbemessungsgrenze die Höhe des tatsächlich erzielten
Entgelts nicht bekannt ist.
Bei der Interpretation der in den nachfolgenden Tabellen ausgewiesenen Daten ist
außerdem zu beachten, dass die Auswertung je nach Jahr auf unterschiedlichen
Wirtschaftszweigklassifikationen beruht, in denen die Branchenabgrenzungen
zum Teil und abhängig vom Aggregationsniveau voneinander abweichen, so
dass Branchendaten aus Jahren, die auf verschiedenen Klassifikationen
basieren, nicht ohne Verzerrungen vergleichbar sind. Vergleichbare Daten stehen auf
Basis der Wirtschaftszweigklassifikation 2008 rückwirkend bis zum Jahr 2007
zur Verfügung. Für weiter zurückliegende Zeiträume muss auf die
Wirtschaftszweigklassifikation 2003 zurückgegriffen werden, für die Daten maximal bis
zum Jahr 2007 vorliegen. Aufgrund des Wechsels der
Wirtschaftszweigklassifikation von der WZ 2003 auf die WZ 2008 ist die Vergleichbarkeit zwischen dem
Jahr 2006 und Zeiträumen ab 2008 sehr eingeschränkt.
Der Median der Bruttomonatsentgelte im Gastgewerbe hat von Dezember 2007
bis Dezember 2009 bei sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten
(ohne Auszubildende) von 1 370 Euro auf 1 397 Euro, bei
sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten von 832 Euro auf 842 Euro und bei
sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden von 522 Euro auf 547 Euro
zugenommen. Gleichzeitig ist das Bruttomonatsentgelt der geringfügig Beschäftigten
von 223 Euro auf 213 Euro gesunken. Die Medianentgelte aller
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind nur nachrichtlich genannt. Bei ihrer
Interpretation ist zu berücksichtigen, dass dort alle Beschäftigungsformen, also
Vollzeit-, Teilzeit- und Ausbildungsbeschäftigungsverhältnisse eingehen und
Zeitvergleiche sowie Vergleiche zwischen Wirtschaftsabteilungen oder - ordnungen
durch unterschiedliche Anteile von Teilzeit- und
Ausbildungsbeschäftigungsverhältnissen beeinflusst sind. Auch bei sozialversicherungspflichtigen
Teilzeit- und geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ist zu beachten, dass
Veränderungen der Stundenzahlen Einfluss auf die Arbeitsentgelte haben können.
Die genannten und weitere nach Wirtschaftsordnung differenzierte Daten
können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Drucksache 17/6412 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 4: Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtig und geringfügig
Beschäftigten nach ausgewählten Wirtschaftszweigen der WZ 2008
Deutschland
Wirtschaftszweige WZ2008 Beschäftigte
Dezember 2007 Dezember 2008 Dezember 2009
1 2 3
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 2251,24 € 2292,87 € 2308,20 €
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 2468,81 € 2522,07 € 2546,24 €
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 1387,35 € 1408,52 € 1427,17 €
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 607,22 € 621,39 € 642,62 €
sozialversicherungspflichtig VZ-Besch. ohne Auszubildende 2591,88 € 2651,55 € 2676,49 €
geringfügig Beschäftigte 288,77 € 294,80 € 292,70 €
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1118,01 € 1128,26 € 1140,24 €
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 1245,04 € 1259,82 € 1282,64 €
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 831,58 € 837,11 € 842,30 €
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 522,30 € 534,18 € 546,70 €
sozialversicherungspflichtig VZ-Besch. ohne Auszubildende 1369,70 € 1383,30 € 1397,16 €
geringfügig Beschäftigte 223,35 € 224,79 € 212,62 €
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1316,28 € 1330,20 € 1345,44 €
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 1373,27 € 1392,10 € 1413,76 €
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 905,40 € 903,84 € 902,49 €
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 538,20 € 548,63 € 559,02 €
sozialversicherungspflichtig VZ-Besch. ohne Auszubildende 1564,53 € 1577,68 € 1591,06 €
geringfügig Beschäftigte 268,12 € 273,23 € 266,22 €
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1304,33 € 1318,44 € 1335,90 €
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 1357,91 € 1377,35 € 1401,82 €
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 855,78 € 856,95 € 859,41 €
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 538,75 € 549,34 € 560,06 €
sozialversicherungspflichtig VZ-Besch. ohne Auszubildende 1556,10 € 1570,32 € 1584,88 €
geringfügig Beschäftigte 267,89 € 272,59 € 265,40 €
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1464,71 € 1466,15 € 1451,79 €
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 1639,61 € 1638,86 € 1607,13 €
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 1124,50 € 1136,92 € 1131,57 €
sozialversicherungspflichtig Auszubildende x x x
sozialversicherungspflichtig VZ-Besch. ohne Auszubildende 1741,03 € 1740,11 € 1724,79 €
geringfügig Beschäftigte 265,34 € 272,66 € 267,18 €
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1369,76 € 1371,40 € 1342,84 €
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 1448,04 € 1452,74 € 1449,58 €
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte x x x
sozialversicherungspflichtig Auszubildende x x x
sozialversicherungspflichtig VZ-Besch. ohne Auszubildende 1503,33 € 1508,06 € 1517,46 €
geringfügig Beschäftigte 292,22 € 297,17 € 293,77 €
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1534,28 € 1567,97 € 1563,13 €
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 1857,06 € 1911,46 € 1911,52 €
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte x x x
sozialversicherungspflichtig Auszubildende x x x
sozialversicherungspflichtig VZ-Besch. ohne Auszubildende 1950,50 € 1988,86 € 2002,39 €
geringfügig Beschäftigte 273,89 € 292,78 € 284,37 €
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1052,27 € 1058,98 € 1071,50 €
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 1183,80 € 1197,43 € 1222,45 €
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 819,95 € 826,01 € 832,25 €
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 498,23 € 512,75 € 529,08 €
sozialversicherungspflichtig VZ-Besch. ohne Auszubildende 1263,47 € 1276,39 € 1295,40 €
geringfügig Beschäftigte 214,85 € 215,59 € 202,75 €
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1014,93 € 1023,76 € 1040,66 €
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 1121,48 € 1140,10 € 1165,75 €
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 791,79 € 795,59 € 805,34 €
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 499,93 € 514,47 € 531,17 €
sozialversicherungspflichtig VZ-Besch. ohne Auszubildende 1212,54 € 1229,31 € 1248,00 €
geringfügig Beschäftigte 218,73 € 219,81 € 207,07 €
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1281,66 € 1269,65 € 1267,54 €
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 1545,17 € 1537,66 € 1562,24 €
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 929,98 € 941,81 € 937,24 €
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 475,64 € 496,03 € 506,91 €
sozialversicherungspflichtig VZ-Besch. ohne Auszubildende 1587,70 € 1582,49 € 1602,42 €
geringfügig Beschäftigte 242,80 € 243,59 € 234,81 €
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 860,25 € 847,69 € 862,93 €
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 1014,39 € 1011,74 € 1041,48 €
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 550,38 € 542,35 € 543,15 €
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 502,42 € 510,24 € 528,40 €
sozialversicherungspflichtig VZ-Besch. ohne Auszubildende 1067,69 € 1072,57 € 1099,09 €
geringfügig Beschäftigte 186,60 € 185,31 € 176,96 €
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb hat die Statistik der BA aus methodischen Gründen festgelegt, dass
auf den Ausweis von Entgeltverteilungen und Medianentgelten (oder anderen Verteilungsparametern) mit weniger als 1.000 Beschäftigten verzichtet wird.
Median
Gastronomie (56)
Rest., Gastst., Imbissst., Café,
Eissal.u.Ä. (561)
Caterer und Erbr. sonst.
Verpflegungs-DL (562)
Ausschank von Getränken
(563)
Insgesamt
Gastgewerbe
(Wirtschaftsabteilungen 55+56
WZ2008)
Beherbergung (55)
Hotels, Gasthöfe und
Pensionen (551)
Ferienunterk. u. ä.
Beherbergungsstätten (552)
Campingplätze (553)
Sonstige
Beherbergungsstätten (559)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/6412Tabelle 5: Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtig und geringfügig
Beschäftigten nach ausgewählten Wirtschaftszweigen der WZ 2003
Deutschland
Wirtschaftszweige WZ2003 Beschäftigte
Dezember 2006 Dezember 2007
1 2
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 2239,06 € 2251,24 €
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 2443,65 € 2468,81 €
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 1383,27 € 1387,35 €
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 602,47 € 607,22 €
sozialversicherungspflichtig VZ-Besch. ohne Auszubildende 2561,58 € 2591,88 €
geringfügig entlohnte Beschäftigte 282,28 € 288,77 €
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1106,38 € 1117,82 €
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 1227,71 € 1243,19 €
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 822,61 € 829,22 €
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 517,31 € 522,44 €
sozialversicherungspflichtig VZ-Besch. ohne Auszubildende 1353,23 € 1368,57 €
geringfügig entlohnte Beschäftigte 220,09 € 223,24 €
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1288,85 € 1306,70 €
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 1340,14 € 1360,38 €
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 842,02 € 854,66 €
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 532,73 € 539,11 €
sozialversicherungspflichtig VZ-Besch. ohne Auszubildende 1539,19 € 1558,06 €
geringfügig entlohnte Beschäftigte 260,45 € 267,97 €
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1456,36 € 1453,25 €
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 1610,35 € 1620,19 €
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 1117,66 € 1098,57 €
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 580,42 € 514,20 €
sozialversicherungspflichtig VZ-Besch. ohne Auszubildende 1737,47 € 1720,10 €
geringfügig entlohnte Beschäftigte 264,71 € 269,50 €
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1004,79 € 1014,25 €
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 1107,21 € 1120,74 €
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 781,35 € 791,89 €
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 494,48 € 499,39 €
sozialversicherungspflichtig VZ-Besch. ohne Auszubildende 1198,15 € 1212,42 €
geringfügig entlohnte Beschäftigte 216,75 € 218,92 €
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 843,37 € 854,62 €
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 983,71 € 1008,78 €
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 536,28 € 550,14 €
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 498,67 € 505,36 €
sozialversicherungspflichtig VZ-Besch. ohne Auszubildende 1039,32 € 1063,60 €
geringfügig entlohnte Beschäftigte 187,33 € 186,40 €
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1287,54 € 1285,27 €
dar. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 1518,68 € 1530,66 €
sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 936,95 € 933,68 €
sozialversicherungspflichtig Auszubildende 451,97 € 475,75 €
sozialversicherungspflichtig VZ-Besch. ohne Auszubildende 1561,35 € 1574,68 €
geringfügig entlohnte Beschäftigte 231,20 € 239,91 €
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb hat die Statistik der BA aus methodischen
Gründen festgelegt, dass auf den Ausweis von Entgeltverteilungen und Medianentgelten (oder anderen Verteilungsparametern) mit weniger als 1.000 Beschäftigten
verzichtet wird.
Median
Insgesamt
Gastgewerbe (55)
Hotellerie (551)
Sonstiges
Beherbergungsgewerbe (552)
Speisengeprägte Gastronomie
(553)
Getränkegeprägte
Gastronomie (554)
Kantinen und Caterer (555)
Drucksache 17/6412 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Welche Schritte sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig, damit
sich in Zukunft auch stärker Unternehmen aus der Tourismuswirtschaft
CSR-Siegel (CSR: Corporate Social Responsibility) einführen?
Das Thema Stärkung gesellschaftlich verantwortungsvoller
Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility – CSR) im Tourismus ist vielschichtig.
Neben ökonomischen und ökologischen Aspekten (wie beispielsweise die
negativen Folgen der Urlaubsreisen auf das Klima oder der Wasserverbrauch)
spielen soziale Fragen eine überragende Rolle. CSR-Berichte der
Reiseveranstalter, die eine Vergleichbarkeit aufweisen, können ein wichtiges Element für
Touristinnen und Touristen bei Kaufentscheidungen sein, um sich über die
sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Reisen zu informieren.
Die Bundesregierung setzt sich für die Stärkung gesellschaftlich
verantwortungsvoller Unternehmensführung ein. CSR im Tourismus umschreibt den
Beitrag eines Unternehmens zu einer nachhaltigen Entwicklung, indem es über
gesetzliche Vorgaben hinaus soziale und ökologische Verantwortung in sein
Kerngeschäft übernimmt. Das Engagement von Unternehmen kann etwa dadurch
zum Ausdruck kommen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fair
behandelt und beteiligt werden, kulturelle Vielfalt und Toleranz innerhalb des
Betriebes gefördert wird, Verbraucherinnen und Verbraucher transparent
informiert werden, die Umwelt nicht belastet und mit natürlichen Ressourcen
schonend und effizient gewirtschaftet wird, oder in der internationalen
Wertschöpfungskette die Menschenrechte geachtet werden.
Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt diese freiwilligen CSR-
Aktivitäten von Unternehmen. Sie hat im Oktober 2010 eine Nationale CSR-Strategie
als „Aktionsplan CSR“ beschlossen. Mit dem „Aktionsplan CSR“ will die
Bundesregierung verantwortungsbewusste Unternehmen unterstützen, nachhaltiges
Wirtschaften in die Breite tragen und Transparenz herstellen, damit
Verbraucherinnen und Verbraucher CSR einfordern bzw. belohnen und sich die Marktkräfte
dadurch im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung besser entfalten können.
Hierfür prüft die Bundesregierung derzeit unter anderem die Einführung eines
CSR-Informationsportals. Die Entwicklung und Anwendung von
branchenspezifischen CSR-Siegeln kann ebenfalls hilfreich sein, um die Sichtbarkeit und
Glaubwürdigkeit von CSR-Aktivitäten zu erhöhen.
Im Bereich des Tourismus hat sich beispielsweise mit TourCert eine
gemeinnützige Organisation zur Zertifizierung von Reiseveranstaltern erfolgreich
etabliert. TourCert vergibt das fachlich anspruchsvolle Siegel „CSR Tourism
Certified“ als Auszeichnung für Nachhaltigkeit und
Unternehmensverantwortung an Tourismusunternehmen, deren Geschäftspraxis auf Nachhaltigkeit
geprüft sowie anhand ökologischer und sozialer Kriterien quantitativ und
qualitativ gemessen wurde. Mit dem CSR-Siegel verpflichten sich diese Unternehmen
zudem dazu, ihre Nachhaltigkeitsleistung kontinuierlich weiterzuentwickeln
und zu verbessern.
Nachdem im Jahr 2009 die ersten 15 Reiseveranstalter auf der Internationalen
Tourismusbörse (ITB) in Berlin mit dem CSR-Zertifikat ausgezeichnet wurden,
sind inzwischen 55 Unternehmen von TourCert zertifiziert. Zunächst war das
Siegel vornehmlich für kleine Unternehmen und Anbieter von Spezialreisen im
Umfeld des Verbands „forum anders reisen“ konzipiert worden. Mittlerweile
haben sich im Jahr 2011 auch größere Reiseveranstalter zertifizieren lassen und
einen TourCert-Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht.
Die Entwicklung des Zertifizierungssystems und die Anlaufphase wurden seit
Ende 2008 maßgeblich von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt in
Osnabrück finanziert. Nach Auslaufen der Förderung voraussichtlich Ende 2011 soll
sich die weitere Finanzierung durch die Einnahmen aus den
Unternehmenszertifizierungen selbst tragen. Damit verbindet sich die Erwartung, dass über die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/6412Zertifizierung der Unternehmen und Veranstalter an einem strategischen
Umdenken in der Tourismusbranche gearbeitet wird und dies zu einem neuen
Branchenstandard insgesamt führen kann.
15. Sind der Bundesregierung die relativ schlechten Arbeitsbedingungen von
Beschäftigten auf Flusskreuzfahrtschiffen deutscher Reiseveranstalter
bzw. Subunternehmern im Hotel- und Gastronomiebereich bekannt, und
wie verhält sie sich dazu?
16. Welche sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die niedrigsten
bekannten Stundenlöhne, die im Hotel- und Gastronomiebereich auf
Flusskreuzfahrtschiffen gezahlt werden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
17. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der nationalen bzw.
europäischen Wirtschafts- und Sozialgesetzgebung in Bezug auf
Arbeitsbedingungen auf Flusskreuzfahrtschiffen (Hotel- und Gastronomiebereich
sowie nautisch-technischer Bereich)?
Wie in den Antworten zu den Fragen 15 und 16 ausgeführt, liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Arbeitsbedingungen auf
Flusskreuzfahrtschiffen besonders problematisch seien. Deshalb sieht die
Bundesregierung derzeit auch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf nationaler
bzw. europäischer Ebene.
18. Über welche Rechtsvorschriften könnten in der Flusskreuzfahrt
flächendeckende Tarife eingeführt werden, wie dies in der Seeschifffahrt bereits
der Fall ist (ITF-Verdi-Tarifvertrag – ITF: Internationale
Transportarbeiter-Föderation)?
In Deutschland ist die Festlegung von Löhnen, Gehältern und sonstigen
Arbeitsbedingungen grundsätzlich den beteiligten Arbeitgebern und Arbeitnehmern
selbst bzw. ihren Organisationen, den Arbeitgeberverbänden und
Gewerkschaften, überlassen. Ausgangspunkt dieser Tarifautonomie ist die in Artikel 9
Absatz 3 des Grundgesetzes garantierte Koalitionsfreiheit, das heißt das Recht, „zur
Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
Vereinigungen zu bilden“. Daneben bildet das Tarifvertragsgesetz die einfachgesetzliche
Grundlage für die Ausübung der Tarifautonomie. Es enthält Bestimmungen über
den Abschluss von Tarifverträgen sowie ihre gesetzliche Ausgestaltung und ihre
Wirkung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]