Fragen zum Betrieb eines Atomkraftwerks als nukleare Kaltreserve und zu den Ergebnissen der Periodischen Sicherheitsüberprüfungen
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Oliver Krischer, Nicole Maisch, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Claudia Roth (Augsburg), Dorothea Steiner, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Laut Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 6. Juni 2011 für eine 13. Atomgesetznovelle soll eines der sieben ältesten Atomkraftwerke (AKW) Deutschlands, die aus Sicherheitsgründen alle sofort und endgültig stillgelegt werden sollen, noch bis Frühjahr 2013 als sogenannte Kaltreserve betrieben werden dürfen, wenn die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen dies für notwendig hält.
Gemäß diesem mit dem Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 17/6070 umgesetzten Beschluss obliegt es der Bundesnetzagentur, bis Ende August 2011 gegebenenfalls das betreffende Alt-AKW zu bestimmen. Möglicher Kaltreservekandidat ist das AKW Biblis B, das vergleichsweise viele Sicherheitsprobleme und -nachteile aufweist – siehe hierzu Bundestagsdrucksache 17/5808 und erste Stellungnahme der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) zum sogenannten AKW-Stresstest1. Da es sich bei dem Vorhaben einer nuklearen Kaltreserve um ein Novum handelt, stellt sich allgemein die Frage nach den sicherheitstechnischen Implikationen und inwiefern diese von der Bundesregierung berücksichtigt wurden.
Dabei beziehen sich die nachfolgenden Fragen auch auf die Ergebnisse der Periodischen Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ). Diese flossen weder in den AKW-Stresstest der RSK ein noch liegen sie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) systematisch vor (vgl. Bundestagsdrucksache 17/5808, zu Nummer 1). Insofern können sie in Bezug auf das Kaltreserve-Vorhaben wichtige Hinweise auf Sicherheitsdefizite und Abweichungen von den Anforderungen enthalten, die der Bundesregierung bislang unbekannt sind.
Darüber hinaus können die PSÜ bei allen 17 deutschen Atomkraftwerken – egal, ob sie in die Kategorie Kaltreserve, Leistungsbetrieb oder dauerhafte Betriebseinstellung fallen – Sicherheitsdefizite und Abweichungen von den Anforderungen ergeben haben, die stärkerer Beachtung bedürfen. Deshalb werden in den nachfolgenden Fragen alle 17 deutschen Atomkraftwerke abgefragt.
1 www.rskonline.de/downloads/rsk_sn_sicherheitsueberpruefung_20110516_hp.pdf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Mögliche Varianten einer AKW-Kaltreserve
1. Welche Varianten kommen aus Sicht des BMU grundsätzlich infrage, um ein Atomkraftwerk als Kaltreserve zu nutzen (bitte Angabe aller Varianten, wie zum Beispiel „unterkritisch heiß“, „unterkritisch kalt“, Entladung der Brennelemente aus dem Kern und Zwischenlagerung im Lagerbecken etc. inklusive Differenzierung möglicher Untervarianten)? In welchen Betriebszuständen soll sich das AKW vor dem Wiederanfahren befinden?
2. Was sind die wesentlichen Merkmale und Unterschiede dieser Varianten (bitte insbesondere mit Angaben zu Personal- und Wartungsaufwand, Höhe des Eigenbedarfs und Kosten)? Wie lange dauert jeweils der Wiederanfahrprozess auf Volllast, und in welchen Phasen welcher Dauer erfolgt er?
3. Welche regulatorischen, genehmigungsrechtlichen Schritte sind für jeden Wiederanfahrprozess notwendig, wenn es sich bei dem Kaltreserve-Kraftwerk um a) Biblis B, b) Neckarwestheim 1 oder c) Philippsburg 1 handeln sollte?
4. Sollen aufgrund der Neuartigkeit des Vorhabens einer nuklearen Kaltreserve neue genehmigungsrechtliche Schritte eingeführt werden bzw. mit welchen Auflagen soll der Wiederanfahrprozess versehen werden?
5. Welche wesentlichen Unterschiede bestehen in diesem Zusammenhang zwischen einem Siedewasserreaktor der Baulinie 69 und einem Druckwasserreaktor der Baulinie 2?
Sicherheitsaspekte
6. Hat das BMU im Vorfeld oder im Nachgang des o. g. Kabinettsbeschlusses eine sicherheitstechnische Betrachtung der verschiedenen Varianten eines Kaltreserve-Betriebs eines der deutschen Alt-AKW a) selbst vorgenommen und/oder b) vornehmen lassen (ggf. durch wen)?
7. Falls ja, wann und mit welchen wesentlichen Ergebnissen (bitte vollständige Angabe für alle betrachteten AKW und alle Varianten inklusive aller festgestellter Risiken und Bedenken)?
8. Inwiefern wurde dabei die Auslegung bzw. der bauliche Schutz der Anlage gegen Flugzeugabstürze berücksichtigt?
9. Welche Varianten eines Reservebetriebs sind aus Sicht des BMU bezüglich einzelner Phasen/Zustände oder gänzlich sogar risikoreicher bzw. sicherheitskritischer als ein Normal- bzw. Volllastbetrieb der Anlage? Welche Varianten sind es nicht zwingend, aber können es unter welchen Umständen sein?
Zu Biblis
10. Weshalb entspricht es den Anforderungen des bestehenden kerntechnischen Regelwerks, insbesondere der 30-Minuten-Regel, dass im AKW Biblis die Einzelmaßnahme des sekundärseitigen Abfahrens mit 100 Kelvin pro Stunde (100 K/h) nicht automatisiert realisiert ist, sondern von Hand ausgelöst werden muss (es wird um ausführliche Erläuterung und Begründung gebeten)?
11. Weshalb entspricht es den Anforderungen des bestehenden kerntechnischen Regelwerks, insbesondere einer gemäß den BMI-Sicherheitskriterien (hier: Interpretationen zu den Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke: Einzelfehlerkonzept – Grundsätze für die Anwendung des Einzelfehlerkriteriums) zu unterstellenden möglichen Fehlbedienung, die eine Fehlfunktion in den Sicherheitseinrichtungen zur Folge hat, dass im AKW Biblis die Einzelmaßnahme des sekundärseitigen 100-K/h-Abfahrens nicht automatisiert realisiert ist, sondern von Hand ausgelöst werden muss (es wird um ausführliche Erläuterung und Begründung gebeten)?
12. Kann das BMU bestätigen, dass das automatisierte sekundärseitige Abfahren mit 100 K/h seit den 80er-Jahren Stand der Technik ist? Falls nein, seit wann ist es dies aus Sicht des BMU?
Weitere Sicherheitsfragen zu allen 17 deutschen AKW
13. Bei welchen Atomkraftwerken liegen der GRS – auch wenn das BMU und die GRS zwar in der Regel keine umfassende Übersicht über Ergebnisse der PSÜ erhalten – dennoch welche Übersichten und Erkenntnisse über Ergebnisse der PSÜ welchen Datums vor (quasi als Ausnahme zur Regel)?
14. Bei welchen Atomkraftwerken liegen dem BMU – auch wenn das BMU und die GRS zwar in der Regel keine umfassende Übersicht über Ergebnisse der PSÜ erhalten – dennoch welche Übersichten und Erkenntnisse über Ergebnisse der PSÜ welchen Datums vor (quasi als Ausnahme zur Regel)?
15. Hält das BMU – unbenommen von der Aufgabe der Landesatomaufsichtsbehörden im Zusammenhang mit den PSÜ, die bekannt ist – den Umstand, dass weder BMU noch GRS eine systematische Übersicht über wesentliche Ergebnisse der PSÜ haben, für sachgerecht und sinnvoll? Ließen sich hier aus Sicht des BMU Verbesserungen erzielen, ohne grundsätzlich die Rolle der Landesatomaufsichtsbehörden infrage zu stellen? Falls ja, welche und wie?
Fragen15
Welche Varianten kommen aus Sicht des BMU grundsätzlich infrage, um ein Atomkraftwerk als Kaltreserve zu nutzen (bitte Angabe aller Varianten, wie zum Beispiel „unterkritisch heiß“, „unterkritisch kalt“, Entladung der Brennelemente aus dem Kern und Zwischenlagerung im Lagerbecken etc. inklusive Differenzierung möglicher Untervarianten)?
In welchen Betriebszuständen soll sich das AKW vor dem Wiederanfahren befinden?
Was sind die wesentlichen Merkmale und Unterschiede dieser Varianten (bitte insbesondere mit Angaben zu Personal- und Wartungsaufwand, Höhe des Eigenbedarfs und Kosten)?
Wie lange dauert jeweils der Wiederanfahrprozess auf Volllast, und in welchen Phasen welcher Dauer erfolgt er?
Welche regulatorischen, genehmigungsrechtlichen Schritte sind für jeden Wiederanfahrprozess notwendig, wenn es sich bei dem Kaltreserve- Kraftwerk um
a) Biblis B,
b) Neckarwestheim 1 oder
c) Philippsburg 1 handeln sollte?
Sollen aufgrund der Neuartigkeit des Vorhabens einer nuklearen Kaltreserve neue genehmigungsrechtliche Schritte eingeführt werden bzw. mit welchen Auflagen soll der Wiederanfahrprozess versehen werden?
Welche wesentlichen Unterschiede bestehen in diesem Zusammenhang zwischen einem Siedewasserreaktor der Baulinie 69 und einem Druckwasserreaktor der Baulinie 2?
Hat das BMU im Vorfeld oder im Nachgang des o. g. Kabinettsbeschlusses eine sicherheitstechnische Betrachtung der verschiedenen Varianten eines Kaltreserve-Betriebs eines der deutschen Alt-AKW
a) selbst vorgenommen und/oder
b) vornehmen lassen (ggf. durch wen)?
Falls ja, wann und mit welchen wesentlichen Ergebnissen (bitte vollständige Angabe für alle betrachteten AKW und alle Varianten inklusive aller festgestellter Risiken und Bedenken)?
Inwiefern wurde dabei die Auslegung bzw. der bauliche Schutz der Anlage gegen Flugzeugabstürze berücksichtigt?
Welche Varianten eines Reservebetriebs sind aus Sicht des BMU bezüglich einzelner Phasen/Zustände oder gänzlich sogar risikoreicher bzw. sicherheitskritischer als ein Normal- bzw. Volllastbetrieb der Anlage?
Welche Varianten sind es nicht zwingend, aber können es unter welchen Umständen sein?
Weshalb entspricht es den Anforderungen des bestehenden kerntechnischen Regelwerks, insbesondere der 30-Minuten-Regel, dass im AKW Biblis die Einzelmaßnahme des sekundärseitigen Abfahrens mit 100 Kelvin pro Stunde (100 K/h) nicht automatisiert realisiert ist, sondern von Hand ausgelöst werden muss (es wird um ausführliche Erläuterung und Begründung gebeten)?
Weshalb entspricht es den Anforderungen des bestehenden kerntechnischen Regelwerks, insbesondere einer gemäß den BMI-Sicherheitskriterien (hier: Interpretationen zu den Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke: Einzelfehlerkonzept – Grundsätze für die Anwendung des Einzelfehlerkriteriums) zu unterstellenden möglichen Fehlbedienung, die eine Fehlfunktion in den Sicherheitseinrichtungen zur Folge hat, dass im AKW Biblis die Einzelmaßnahme des sekundärseitigen 100-K/h-Abfahrens nicht automatisiert realisiert ist, sondern von Hand ausgelöst werden muss (es wird um ausführliche Erläuterung und Begründung gebeten)?
Kann das BMU bestätigen, dass das automatisierte sekundärseitige Abfahren mit 100 K/h seit den 80er-Jahren Stand der Technik ist?
Falls nein, seit wann ist es dies aus Sicht des BMU?
Bei welchen Atomkraftwerken liegen der GRS – auch wenn das BMU und die GRS zwar in der Regel keine umfassende Übersicht über Ergebnisse der PSÜ erhalten – dennoch welche Übersichten und Erkenntnisse über Ergebnisse der PSÜ welchen Datums vor (quasi als Ausnahme zur Regel)?
Bei welchen Atomkraftwerken liegen dem BMU – auch wenn das BMU und die GRS zwar in der Regel keine umfassende Übersicht über Ergebnisse der PSÜ erhalten – dennoch welche Übersichten und Erkenntnisse über Ergebnisse der PSÜ welchen Datums vor (quasi als Ausnahme zur Regel)?
Hält das BMU – unbenommen von der Aufgabe der Landesatomaufsichtsbehörden im Zusammenhang mit den PSÜ, die bekannt ist – den Umstand, dass weder BMU noch GRS eine systematische Übersicht über wesentliche Ergebnisse der PSÜ haben, für sachgerecht und sinnvoll?
Ließen sich hier aus Sicht des BMU Verbesserungen erzielen, ohne grundsätzlich die Rolle der Landesatomaufsichtsbehörden infrage zu stellen?
Falls ja, welche und wie?