Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/325
16. Wahlperiode 27. 12. 2005 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele,
Volker Beck (Köln), Kerstin Müller (Köln), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/141 –
Berichte über verdeckte US-amerikanische Transporte und
menschenrechtswidrige Behandlung von Gefangenen sowie deutsche
Kooperation mit US-Sicherheitsbehörden
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
1. Der Bundesregierung sind Medienberichte über angebliche
Geheimgefängnisse der CIA in Ost-Europa sowie über angebliche geheime
Gefangenentransporte der CIA durch Europa und die Bundesrepublik Deutschland
bekannt. Die Berichte bedürfen der Klärung.
2. Die Bundesregierung hat sich zunächst im EU-Rahmen gemeinsam mit
anderen EU-Mitgliedstaaten für eine Klärung eingesetzt. Die britische
Ratspräsidentschaft hat daraufhin am 29. November 2005 im Namen der EU die USA
um Aufklärung gebeten. Das Thema war darüber hinaus Gegenstand der
Gespräche von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier in
Washington am 29. November 2005 sowie der Begegnungen von Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel und Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier mit
US-Außenministerin Condoleezza Rice am 6. Dezember 2005 in Berlin. US-
Außenministerin Condoleezza Rice hat Beantwortung der Anfrage der
britischen Ratspräsidentschaft zugesagt, die am 6. Dezember 2005 unter Hinweis
auf ihre ausführliche Presseerklärung vom 5. Dezember 2005 erfolgt ist. Sie
versicherte gleichzeitig, dass US-Aktivitäten im Ausland im Einklang mit
US-Gesetzen und internationalen Verpflichtungen der USA stehen, die USA
aber bereit seien, eventuelle Fehler gegebenenfalls zu berichtigen. Sie wies
ferner darauf hin, dass das Vorgehen der US-Geheimdienste im
Zusammenhang mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der
Verpflichtung der Regierungen gesehen werden müsse, ihre Bürger zu schützen.
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter
Steinmeier haben ihrerseits deutlich gemacht, dass der internationale
Terrorismus entschlossen bekämpft werden müsse, bei der Wahl der Mittel jedoch
demokratischen Prinzipien sowie dem Recht des jeweiligen Landes und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Dezember 2005 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/325 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeseinen internationalen Verpflichtungen uneingeschränkt Rechnung getragen
werden müsse.
Das Thema war auch Gegenstand intensiver Diskussionen auf dem
informellen Treffen der Außenminister der EU und der NATO am 7. Dezember 2005
in Brüssel. US-Außenministerin Condoleezza Rice erklärte, US-Stellen im
In- und Ausland seien gleichermaßen an das Folterverbot gebunden.
3. Der Bundesregierung ist bekannt, dass die angeblichen geheimen
Gefangenentransporte Gegenstand von zwei staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungsverfahren sind. In einem Fall geht es um die angebliche Entführung eines
ägyptischen Staatsangehörigen in Italien, der von US-Stellen über den US-
Militärflughafen Ramstein nach Ägypten verbracht worden sein soll; in dem
anderen um einen deutschen Staatsangehörigen libanesischer Herkunft, der
durch US-Stellen von Mazedonien nach Afghanistan verschleppt worden
sein soll. Zu laufenden Ermittlungsverfahren nimmt die Bundesregierung
keine Stellung.
4. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung Fragen zu
geheimhaltungsbedürftigen und nachrichtendienstlichen Zusammenhängen nur in den
dafür vorgesehenen Gremien des Deutschen Bundestages beantwortet. Damit
ist keine Aussage darüber getroffen, ob die der jeweiligen Frage zugrunde
liegenden Annahmen oder Vermutungen zutreffen oder nicht. Im Übrigen hat
die Bundesregierung am 14. Dezember 2005 im Plenum des Deutschen
Bundestages sowie im Rechtsausschuss und am 14./15. Dezember 2005 im
Auswärtigen Ausschuss, im Innenausschuss und im Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe umfassend zur angesprochenen Thematik
berichtet.
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Flügen seit 2003 über
Deutschland und Landungen auf deutschen Flughäfen von Flugzeugen, die
vom US-amerikanischen Geheimdienst CIA genutzt werden?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Im Übrigen weist
die Bundesregierung darauf hin, dass für Flüge durch den deutschen Luftraum
in allen Fällen bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ein Flugplan
aufzugeben ist. Die Flugpläne enthalten neben den allgemeinen Angaben zum
Luftfahrzeug und zur Streckenführung außerdem auch Angaben über die Anzahl der
an Bord befindlichen Personen, nicht jedoch Auflistungen der einzelnen
Passagiere. Ebenso sind keine Rückschlüsse auf Auftraggeber und Zweckbestimmung
der Flüge möglich.
2. Inwieweit kann die Bundesregierung oder können ihr nachgeordnete Stellen
Medienberichte bestätigen, wonach von der CIA genutzte Flugzeuge seit
2003 in mehr als 80 Fällen auf Flugplätzen in Deutschland gelandet sind,
die Gefangene an Bord hatten?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort auf Frage 1 wird
verwiesen.
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib der
Gefangenen und insbesondere darüber, ob diese in Gefängnisse geflogen wurden,
in denen sie gefoltert oder anderer unmenschlicher Behandlung
unterworfen wurden?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort auf Frage 1 wird
verwiesen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3254. Inwieweit hat die Bundesregierung insbesondere Kenntnis und kann
Medienberichte bestätigen, wonach durch die CIA bzw. auf deren Veranlassung
hin
a) der deutsche Staatsbürger K. el-M. aus Ulm am 23. Januar 2004 von
Mazedonien nach Kabul verschleppt, dort in einem Gefängnis gefoltert
worden und unter Beteiligung eines Norddeutschen („Sam“) über
Albanien im Juni 2004 nach Frankfurt/Main zurückbefördert worden
sei (Süddeutsche Zeitung, 14. Januar 2005),
b) deswegen die Staatsanwaltschaft München gegen Unbekannt ermittelt
(Az. 111 UJs 715051/04) und Rechtshilfeersuchen an Mazedonien
sowie die USA gerichtet hat (Süddeutsche Zeitung, 25. November 2005),
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft München I in
diesem Zusammenhang ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt führt. In
diesem Verfahren wurden Rechtshilfeersuchen an die USA, Mazedonien und
Albanien gerichtet. Am 14. Dezember 2005 hat die Botschaft von Albanien ein
Erledigungsstück übermittelt. Auf die weiteren Ersuchen erfolgte bisher keine
Reaktion. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass das genannte
Ermittlungsverfahren im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Bayern liegt. Auskünfte zu
diesem Verfahren fallen daher in dessen Zuständigkeit.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 6i und die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
c) der Australier M. H. von Australien nach Ägypten sowie der Kanadier
M. A. von New York nach Syrien verschleppt und gefoltert worden
seien (Süddeutsche Zeitung, 14. Januar 2005),
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
d) der in Bremen geborene und lebende M. K. seit Ende 2001 zunächst in
Afghanistan und anschließend bis heute auf dem US-Stützpunkt
Guatanamo inhaftiert und gefoltert worden sei (WELT am SONNTAG,
13. März 2005),
M. K. hat ungeachtet seiner Geburt in Bremen nicht die deutsche
Staatsangehörigkeit. Daher kann die Bundesregierung keinen völkerrechtlichen Anspruch auf
konsularische Betreuung während seiner Inhaftierung im Ausland geltend
machen.
Gleichwohl hat sich das Auswärtige Amt unverzüglich nach Kenntnis des Falls
durch Pressemeldungen Ende Januar 2002 und einen Brief der Eltern vom 1.
Februar 2002 bemüht, mit M. K. in Kontakt zu treten. Bei ihren Bemühungen am
8. Februar und 27. März 2002, im US-Verteidigungs- bzw. Außenministerium
nähere Informationen zum Verbleib und Befinden von M. K. zu erhalten, wurde
der Botschaft Washington lediglich mitgeteilt, dass Auskünfte über die
Inhaftierung von Personen in Guantanamo nur an Regierungen erfolgten, deren eigene
Staatsangehörige betroffen seien.
Mit Schreiben vom 28. Februar 2002 teilte das Auswärtige Amt den Eltern von
M. K. die Bemühungen um Aufklärung sowie diese amerikanische Auffassung
mit. In der Folgezeit bemühten sich das Auswärtige Amt und die
Auslandsvertretungen kontinuierlich weiter um M. K. So unterrichtete das Auswärtige Amt
die Eltern des Betroffenen am 9. April 2002 über einen weiteren Versuch, bei
den US-Behörden Informationen zu erhalten.
Am 31. Juli 2002 berichtete die deutsche Botschaft Washington, das US-
Außenministerium habe nun bestätigt, dass sich M. K. in Guantanamo befinde, lehne
aber weitere Auskünfte unter Hinweis auf die oben genannte Informationspraxis
ab. Auch die deutsche Botschaft Ankara teilt am 9. August 2002 mit, die türki-
Drucksache 16/325 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodesche Regierung habe den Aufenthalt von M. K. in Guantanamo bestätigt, es gehe
ihm nach türkischen Angaben den Umständen entsprechend gut. Das türkische
Außenministerium empfehle den Eltern, sich an das türkische Generalkonsulat
in Hannover zu wenden, um nähere Einzelheiten zu erfahren. Diese
Erkenntnisse wurden am 16. August 2002 dem Rechtsanwalt der Familie von M. K.
sowie auf entsprechende Anfrage am 3. Januar 2003 auch der Beauftragten der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration mitgeteilt. Mit dem
Rechtsanwalt standen Auswärtiges Amt und Botschaft Washington in der
Folgezeit in regelmäßigem telefonischem Kontakt. Vom 6. bis 13. Oktober 2004 sowie
27. bis 29. Januar 2005 konnte M. K.’s amerikanischer Rechtsanwalt
Guantanamo besuchen. Im Anschluss an diese Besuche erklärte der amerikanische
Rechtsanwalt gegenüber der Botschaft Washington, M. K. gehe es physisch und
psychisch gut, doch träfen die in der Presse erhobenen Vorwürfe zu physischer
und psychischer Misshandlung auch auf M. K. zu. Am 10. März 2005 wurden
der deutsche und der amerikanische Rechtsanwalt vom Beauftragten der
Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen
Amt zu einem Gespräch empfangen.
Die Situation von M. K. im Besonderen wie auch der Rechtsstatus der
Gefangenen in Guantanamo im Allgemeinen wurde mehrfach hochrangig durch
Bundesaußenminister Joseph Fischer gegenüber den USA angesprochen. Der Fall M. K.
war auch Thema eines Gesprächs des Völkerrechtsberaters der Bundesregierung
mit dem Rechtsberater des amerikanischen Außenministeriums über
menschenrechtliche Problemfälle im Oktober 2004 in Washington. Die deutsche Botschaft
Washington berichtete im Rahmen ihrer kontinuierlichen Bemühungen um
M. K. zuletzt am 13. Oktober 2005, dass sie erneut den Fall M. K. unter Hinweis
auf humanitär-völkerrechtliche und menschenrechtliche Aspekte bei den US-
Behörden (Nationaler Sicherheitsrat, Justizministerium) angesprochen habe.
Ein konsularischer Zugang zu M. K. wurde der Botschaft Washington bis heute
nicht gewährt. Deswegen kann die Bundesregierung keine eigenen Aussagen zu
den aktuellen Haftbedingungen von M. K. und seiner gegenwärtigen
körperlichen Verfassung treffen. Weitere Aspekte des Falles M. K., insbesondere die
Befragung von M. K. durch Angehörige deutscher Sicherheitsbehörden, waren
bereits Gegenstand parlamentarischer Befassung und Unterrichtung. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
e) Anfang 2003 der angebliche Islamist A. O. in Mailand entführt und auf
dem Luftweg mit Zwischenlandung auf der pfälzischen US-Airbase
Ramstein nach Ägypten verschleppt worden sei (Süddeutsche Zeitung,
25. November 2005),
f) deswegen die Staatsanwaltschaft Zweibrücken ein Ermittlungsverfahren
einleitete (Süddeutsche Zeitung, 25. November 2005)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Zweibrücken in
diesem Zusammenhang ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt führt.
5. Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung sowie die Anregung
ermittelnder Staatsanwälte, der Generalbundesanwalt möge in diesem
Zusammenhang die Einleitung eines Strafermittlungsverfahrens prüfen?
Der Generalbundesanwalt ist nach § 142a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nur
in den in § 120 GVG abschließend aufgezählten Fällen für die Strafverfolgung
zuständig. Soweit ermittelnde Staatsanwälte der Ansicht sind, dass sich aus
einem ihnen vorliegenden Vorgang der Verdacht einer in die
Strafverfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts fallenden Straftat ergibt, haben sie
diesen Vorgang unverzüglich dem Generalbundesanwalt zur Prüfung der Über-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/325nahme vorzulegen (Nr. 202 der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren).
In dem auf die Strafanzeige des Betroffenen eingeleiteten Strafverfahrens, auf
das sich die Frage 4 b bezieht, hat der Generalbundesanwalt im Juni 2004 die
Übernahme der Strafverfolgung geprüft. Da diese Prüfung ergeben hat, dass der
ihm bekannt gewordene Sachverhalt keine zureichenden Anhaltspunkte für eine
in die Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts fallende Straftat
enthält, hat der Generalbundesanwalt das Verfahren nicht übernommen. Dies hat er
der damals in diesem Verfahren ermittelnden Staatsanwaltschaft Memmingen
mitgeteilt.
6. Inwieweit ist der Bundesregierung ferner bekannt bzw. kann sie
Medienberichte bestätigen, dass
a) Angaben der Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ die
US-Regierung 13 Geheimgefängnisse u. a. in Afghanistan, Pakistan,
Jordanien sowie auf US-amerikanischen Kriegsschiffen unterhält
(WELT am SONNTAG, 13. März 2005),
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
b) die CIA Anfang März 2005 zugab, seit dem 11. September 2001
mehrfach Terrorverdächtige an Länder ausgeliefert zu haben, in denen
gefoltert wird (WELT am SONNTAG, 13. März 2005),
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
c) für solche Transporte von Gefangenen Flugzeuge eines von der CIA
kontrollierten Unternehmens („Premier Exekutive Transport Services“,
Boeing 737 BBJ mit Kennung N 313 P, Gulfstream V mit Kennung
N 379 P) zwischen Januar 2003 bis Dezember 2004 mindestens 26-mal
auf der ehemaligen US-Airbase in Frankfurt/Main gestartet und gelandet
sein sollen (Süddeutsche Zeitung, 25. November 2005),
Eine Aufstellung einzelner Flüge bestimmter Flugzeuge stellt eine eingestufte
Information dar. Diese kann nur dem zuständigen Ausschuss des Deutschen
Bundestages zur Verfügung gestellt werden. Aus der Tatsache, dass Flüge der in
Frage kommenden Flugzeuge bzw. Fluggesellschaft stattgefunden haben,
können aus den vorliegenden Daten über einzelne Flugbewegungen indes keine
Rückschlüsse auf Auftraggeber, Zweckbestimmung und Passagiere gezogen
werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
d) Zählungen des Europarats sowie von Menschenrechtsorganisationen
ergeben haben, dass der CIA zugeschriebenen Flugzeuge mit Gefangenen
an Bord vielfach Flughäfen in ganz Europa angesteuert hätten: darunter
unter anderem Island, Glasgow, Palma de Mallorca, Larnaka, Shannon/
Irland, Mailand, Tartu/Estland, Constanta/Rumänien, Warschau
(Süddeutsche Zeitung, 25. November 2005),
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der Europarat keine solchen Zählungen
vorgenommen. Allerdings teilte der Vorsitzende des Rechtsausschusses der
Parlamentarischen Versammlung des Europarats, Dick Marty, in einem
Informationsmemorandum vom 22. November 2005 mit, dass ihm Human Rights
Watch (HRW) eine Liste von Flugzeugen übergeben habe, die der CIA direkt
oder indirekt zuzuordnen seien. Darüber hinaus habe ihm HRW Informationen
über Flugbewegungen dieser Luftfahrzeuge übermittelt. Ausdrücklich genannt
werden in dem Memorandum die Flughäfen Palma de Mallorca, Larnaka und
Shannon.
Drucksache 16/325 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodee) kürzlich das dänische Außenministerium die US-Regierung ersucht hat,
die CIA möge bei Flügen, die „nicht mit internationalen Konventionen
vereinbar sind“, den dänischen Luftraum meiden (Süddeutsche Zeitung,
25. November 2005),
Soweit der Bundesregierung bekannt, hat das dänische Außenministerium die
US-Regierung um Informationen über die in der Presse genannten Flüge gebeten.
f) die österreichische Bundesregierung wegen eines CIA-Fluges mit
Gefangenen von Frankfurt nach Aserbeidschan im Januar 2003 durch den
österreichischen Luftraum ermittelt (Süddeutsche Zeitung, 25.
November 2005),
Der Bundesregierung sind österreichische Ermittlungen wegen eines Überfluges
am 21. Januar 2003 bekannt. Nach Angaben der österreichischen
Bundesregierung ergaben Untersuchungen des österreichischen Verteidigungsministeriums,
dass dieser Flug dem logistischen Nachschub nach Afghanistan diente.
g) der Europarat Untersuchungen veranlasste, ob US-Regierungsstellen
Geheim-Gefängnisse – auch solche, in den gefoltert wird – in Staaten
des Europarats unterhalten (DER TAGESSPIEGEL, 23. November
2005),
Nach Artikel 52 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte
und Grundfreiheiten (EMRK) kann der Generalsekretär des Europarats die
Mitgliedstaaten auffordern zu erklären, in welcher Weise ihr nationales Recht die
wirksame Anwendung aller Bestimmungen der EMRK gewährleistet. Der
Generalsekretär hat seine auf Artikel 52 gestützte Anfrage an alle Mitgliedstaaten
des Europarats gerichtet; er reagiert damit auf eine Anfrage des
Rechtsausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarats.
Die Bundesregierung unterstützt den Europarat in seinen Bemühungen, die
effektive Umsetzung der Verpflichtungen aus der EMRK durch die
Mitgliedstaaten sicherzustellen.
Unabhängig von dem Verfahren nach Artikel 52 EMRK bereitet der
Rechtsausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarats einen Bericht zu
dem Gesamtfragenkomplex vor.
h) nach einer von der Deutschen Flugsicherung im Auftrag der
Bundesregierung gefertigten Statistik allein 2002 und 2003 zwei auf CIA-
Privatfirmen zugelassene Flugzeuge 137- bzw. 146-mal den deutschen
Luftraum nutzten oder auf deutschen Flughäfen landeten (DER
SPIEGEL, 5. Dezember 2005),
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
i) der frühere US-Botschafter in Deutschland, Coats, den ehemaligen
Bundesminister des Innern, Otto Schily, schon im Mai 2004 darüber
informiert hat, dass der in Frage 4a erwähnte deutsche Staatsbürger
K. el-M. auf Grund einer Verwechslung unter Mitwirkung der CIA
entführt worden sei (Washington Post, 4. Dezember 2005),
Am 31. Mai 2004 ist der damalige Bundesminister des Innern, Otto Schily, vom
damaligen US-Botschafter Daniel R. Coats auf diesen Fall angesprochen
worden. Zu diesem Zeitpunkt war die betroffene Person bereits wieder auf freiem
Fuß. Bundesinnenminister Otto Schily hatte US-Botschafter Daniel R. Coats auf
dessen ausdrücklichen Wunsch damals strenge Vertraulichkeit zugesichert und
sieht sich auch heute noch an diese Vertraulichkeit gebunden. Darüber hinaus
legt er Wert auf die Feststellung, dass er die US-Seite gebeten hat, die deutschen
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/325Behörden bei ihren Ermittlungen zu unterstützen. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
j) K. el-M. laut einem dem Auswärtigen Amt schon seit Juni 2004
vorliegenden Bericht an Bord einer CIA-Maschine misshandelt worden ist
(DER SPIEGEL, 5. Dezember 2005)?
Das Auswärtige Amt und das Bundeskanzleramt haben am 8. Juni 2004 einen
Brief des Anwalts von el-M. erhalten. Die Beantwortung des Briefs wurde durch
das Bundeskanzleramt vorgenommen. Darin wird el-M.s Anwalt versichert,
dass die Bundesregierung alle geeigneten Maßnahmen getroffen hat, die zur
Aufklärung der erhobenen Vorwürfe führen können.
Der Vorwurf der Misshandlung des el-M. ist Gegenstand eines
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
7. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung außerdem im vorgenannten
Zusammenhang hinsichtlich folgender Punkte:
a) wie viele und welche Personen auf solchen Flügen transportiert wurden,
insbesondere auf Flügen mit deutschen Einwohnern oder mit Berührung
deutschen Luftraums,
b) über Start, Verlauf und Ziel solcher Flüge,
Die bei Flügen durch den deutschen Luftraum bei der DFS Deutsche
Flugsicherung GmbH aufzugebenden Flugpläne enthalten neben den allgemeinen
Angaben zum Luftfahrzeug und zur Streckenführung zwar Angaben über die Anzahl
der an Bord befindlichen Personen, nicht jedoch Auflistungen der einzelnen
Passagiere. Rückschlüsse auf Auftraggeber und Zweckbestimmung der Flüge sind
nicht möglich.
c) insbesondere, ob Flüge in Staaten gingen, welche die Anti-Folter-
Konvention nicht unterzeichnet haben oder nicht beachten,
Auf die Antwort zu Frage 6c wird verwiesen.
d) über die Behandlung transportierter Gefangener, insbesondere, ob diese
tatsächlich während ihrer Gefangenschaft gefoltert wurden?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
8. Welche informatorische, logistische oder sonstige Unterstützung haben
deutsche Stellen zu den vorgenannten Praktiken geleistet, insbesondere zu
Ergreifung und Transport der erwähnten Personen?
Die Unterstellung, deutsche Behörden hätten menschenrechtswidrigen
Praktiken Vorschub geleistet, wird zurückgewiesen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die unter 1. bis 6. geschilderten
Sachverhalte, sofern diese sich tatsächlich ereigneten?
Zur Bewertung wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 6 verwiesen. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Drucksache 16/325 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode10. Wann hat die Bundesregierung und wann haben deutsche Geheimdienste
wie der Bundesnachrichtendienst erstmals von den unter 1. bis 6.
erwähnten Sachverhalten oder Medienberichten darüber erfahren?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 6 wird verwiesen. Im Übrigen wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. a) Was hat die Bundesregierung seither unternommen, um
aa) diese Sachverhalte aufzuklären,
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
bb) rechtswidrige Behandlung von Personen zu unterbinden, v. a.
Folter und Verschleppung, und eine Behandlung im Einklang mit allen
einschlägigen Rechtsnormen sicherzustellen?
Wenn der Bundesregierung ein Verstoß gegen innerdeutsches Recht bekannt
wird, unternimmt sie die notwendigen Maßnahmen, um diesen Verstoß zu
beseitigen und ggf. zu ahnden.
Der Kampf gegen Folter und Misshandlung ist zentraler Bestandteil der
Menschenrechtspolitik der Bundesregierung. Gemeinsam mit den EU-Partnern
unterstützt die Bundesregierung die internationalen Mechanismen zur Bekämpfung
der Folter und verwendet sich für die vollständige Umsetzung des VN-
Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder
erniedrigende Behandlung oder Strafe. In der VN-Menschenrechtskommission wie auch
in der VN-Generalversammlung zählt die Bundesregierung zusammen mit den
EU-Partnern zu den Initiatoren der jährlichen Resolution gegen Folter.
b) Falls die Bundesregierung seit Bekanntwerden nichts unternahm,
warum nicht?
Die in der Frage zum Ausdruck kommende Unterstellung wird zurückgewiesen.
Auf die Antwort zu Frage 11a wird verwiesen.
12. Was wird die Bundesregierung nunmehr unternehmen, um
a) die in Frage 11a genannten Ziele zu erreichen,
Auf die Antwort zu den Fragen 11a und 11b wird verwiesen.
b) entsprechende Transporte, v. a. Flüge, wirksamer zu kontrollieren bzw.
kontrollieren zu lassen,
Die luftverkehrsrechtlichen Möglichkeiten zur Kontrolle von Staats- und
Privatluftfahrzeugen ergeben sich aus dem Abkommen über die Internationale
Zivilluftfahrt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
c) sicherzustellen, dass deutsche Behörden nicht zu Transporten Beihilfe
leisten, die völkerrechtswidriges Handeln, insbesondere Folter und
folterähnliche Behandlung, ermöglichen?
Deutsche Behörden leisten keine Beihilfe zu Transporten, die
völkerrechtswidriges Handeln, insbesondere Folter und folterähnliche Behandlung ermöglichen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/32513. Welche Rechtsinstrumente kann und will die Bundesregierung einsetzen,
um solche Verschleppungen und Transporte zu unterbinden?
Auf die Antwort zu den Fragen 11a und 11bb wird verwiesen.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagen des CIA-Direktors Porter
Goss, wonach US-amerikanische Behörden in der Auseinandersetzung mit
dem internationalen Terrorismus „einzigartige und innovative Methoden“
wie beispielsweise Schläge ins Gesicht und in den Bauch, Schlafentzug
und vorgetäuschtes Ertränken anwenden?
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, zu angeblichen Äußerungen von
Mitgliedern der Regierung anderer Staaten in den Medien Stellung zu beziehen.
15. Hat der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier,
die obigen Sachverhalte und Medienberichte bei seinem Besuch in
Washington gegenüber der US-Administration angesprochen?
16. Wenn ja,
a) was war dessen Reaktion und Antwort,
b) welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus,
c) welche Konsequenzen hat die Bundesregierung daraufhin von der
US-Administration gefordert?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
17. Wird die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, diese Sachverhalte bei
ihren Besuchen in Washington im Januar 2006 ansprechen?
Die Themen der Gespräche der Bundeskanzlerin werden in unmittelbarer
zeitlicher Nähe zum geplanten Besuch in Washington festgelegt.
18. Hat die Bundesregierung in Ergänzung zur entsprechenden Anfrage der
EU-Kommission um Aufklärung über obige Sachverhalte und
Medienberichte, so diese zutreffen, bei den EU-Partnern sowie den
Beitrittskandidaten zur EU – Rumänien und Bulgarien – und bei den Staaten, mit
denen gegenwärtig Beitrittsverhandlungen geführt werden – Kroatien und
Türkei – ersucht?
Nein.
a) Falls ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung erhalten?
Auf die Antwort auf Frage 18 wird verwiesen.
b) Falls nein, warum nicht und beabsichtigt die Bundesregierung, dies zu
tun und wenn ja, wann?
Die Überprüfung der Einhaltung der Kopenhagener Kriterien sowie des EU-
Acquis durch die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Beitrittskandidaten fällt in die
Zuständigkeit der EU-Kommission.
Drucksache 16/325 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodec) Wie unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen von EU-
Präsidentschaft, EU-Kommission, Europäischem Parlament und vom
Europarat hinsichtlich einer umfassenden und vollständigen Aufklärung
der oben dargestellten Sachverhalte und Medienberichte, soweit
zutreffend?
Die Bundesregierung unterstützt diese Bemühungen politisch und wirkt bei
Bedarf an ihnen aktiv mit.
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