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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Die menschenrechtliche und soziale Situation von Flüchtlingen in Griechenland

Verletzung von Menschenrechten Asylsuchender und Mängel des Asylverfahrens in Griechenland, Lagebeurteilung, griechisches Asylgesetz vom 12. Januar 2011, europäische Aufteilung der Flüchtlinge (Kontingentlösung), Resettlement-Programme, Einschätzung des &bdquo;Screening-Verfahrens&ldquo; zur Identitätsfeststellung, Zusammenarbeit zwischen griechischen und türkischen Grenzbehörden, Einsätze der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX, Bau neuer Grenzsicherungsanlagen, EU-Mittel, Einsatz von deutschen Polizeibeamten<br /> (insgesamt 51 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

19.07.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/640530. 06. 2011

Die menschenrechtliche und soziale Situation von Flüchtlingen in Griechenland

der Abgeordneten Annette Groth, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen zahlreicher einstweiliger Anordnungen – erstmalig im Beschluss vom 9. September 2009 (2 BvQ 56/09) – deutlich gemacht, dass es angesichts der Situation in Griechenland seine Urteile vom 14. Mai 1996 zur Änderung des Grundrechts auf Asyl (2 BvR 1938/93 und 2315/93) bezüglich der angenommenen Sicherheit von EU-Mitgliedstaaten für überprüfungsbedürftig hält.

Genau so entschied dann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 21. Januar 2011 im Verfahren M. S. S. gegen Belgien und Griechenland: Die Haft- und Lebensbedingungen Asylsuchender und die Mängel des Asylverfahrens in Griechenland stellten ebenso Menschenrechtsverletzungen dar wie die Praxis Belgiens, Asylsuchende in ein solches Land – zumal ohne wirksamen Rechtsbehelf – zu überstellen.

Insbesondere der Förderverein PRO ASYL e. V. hat frühzeitig und immer wieder durch Recherchen und Berichte belegt, dass die Menschenrechte im Umgang mit Schutzsuchenden in Griechenland und an den EU-Außengrenzen verletzt werden (vgl. z. B. deren Petition an den Deutschen Bundestag vom 21. Februar 2008).

Auch die Fraktion DIE LINKE. hat bereits im April 2008 auf die unhaltbaren Zustände in Griechenland und auf einen entsprechenden Handlungsbedarf hingewiesen – und seitdem hierzu kontinuierlich nachgefragt.

Die Bundesregierung hat die Situation in Griechenland hingegen lange Zeit beschönigt, und bis zuletzt wurden Überstellungen nach Griechenland im Einzelfall so vollzogen, dass den Betroffenen nicht einmal die Gelegenheit blieb, Rechtsschutz zu suchen – den sie spätestens vom Bundesverfassungsgericht erhalten hätten.

Der gesetzliche Ausschluss einer aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln bei Abschiebungen in angeblich sichere Drittstaaten oder Mitgliedstaaten der EU nach § 34a des Asylverfahrensgesetzes ist nach dem Urteil des EGMR vom 21. Januar 2011 zwingend zu ändern und in der Praxis nicht mehr anzuwenden.

Das Grundprinzip der Dublin-II-Verordnung, wonach im Regelfall derjenige Mitgliedstaat zur Aufnahme und Durchführung eines Asylverfahrens verpflichtet ist, der eine unerlaubte Ersteinreise in die EU nicht verhindert oder durch Visumerteilung „verursacht“ hat, sorgt dafür, dass sich diese Länder umso rigider abschotten – wie der geplante Mauerbau an der griechisch-türkischen Grenze, aber auch die Zusammenarbeit und geplante Rückübernahmeabkommen mit Ländern wie Libyen oder auch der Türkei, in denen nicht einmal die Genfer Flüchtlingskonvention uneingeschränkt gilt, zeigen.

Von der griechischen Polizei und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von FRONTEX aufgegriffene Flüchtlinge werden in zahlreichen Haftlagern interniert.

Die humanitären Lebensbedingungen in diesen Lagern sind katastrophal, die Haftzellen sind überfüllt, Hofgang wird kaum gewährt, die sanitären Bedingungen sind gesundheitsgefährdend.

Vielfach ist eine medizinische Versorgung höchstens rudimentär gewährleistet.

Nach einem Reisebericht von PRO ASYL vom November 2010 (www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/a_Startseite_und_Aktionsseiten/Startseite/2010_ab_April_/Evros_Reisebericht_2010.pdf) werden die Flüchtlinge weder über die Gründe der Inhaftierung in einer ihnen verständlichen Sprache, noch über die drohende Abschiebung in die Türkei informiert.

Die Flüchtlinge erhalten keine Informationen über ihre Rechte als Inhaftierte und zum Asylverfahren.

Das „Screening-Verfahren“ zur Feststellung der Identität, des Herkunftslandes und des Alters der Flüchtlinge dauert häufig nur wenige Minuten.

In Deutschland dauert ein solches Verfahren zur Feststellung der Identität in der Regel einen Arbeitstag.

Nach Informationen von PRO ASYL erfolgt die Abriegelung der Grenze durch den Einsatz von hochmodernen technischen Geräten und wesentlich intensivierte Kontrollen.

PRO ASYL berichtet weiter, dass an der Grenze auch schon in die Luft geschossen wurde, um Flüchtlinge zum Anhalten zu bringen.

PRO ASYL fordert, dass sich die Staaten Europas mit der Situation der Flüchtlinge in Griechenland intensiv auseinandersetzen und aktiv Hilfe leisten.

In Griechenland fehlt es an Ärztinnen und Ärzten, Krankenpflegepersonal, an Unterkünften, an ausreichendem Essen, funktionierenden Toiletten und Betten für eine angemessene Versorgung der Flüchtlinge.

Neben der konkreten humanitären Hilfe vor Ort ist ein solidarisches Handeln der EU gefordert.

Hierzu bedarf es gemeinsamer Anstrengungen der EU.

Insbesondere für die unbegleiteten Flüchtlingskinder und -familien mit Kindern in Griechenland muss schnell und unbürokratisch eine humanitäre Lösung gefunden werden.

Deutschland muss hier seiner menschenrechtlichen Verantwortung gerecht werden und Flüchtlinge aus Griechenland aufnehmen.

Wenige Staaten nehmen im Rahmen eines Resettlement-Programmes Flüchtlinge auf, darunter Schweden, Dänemark, Großbritannien und die Niederlande.

Während die EU im Jahr 2008 4 400 Flüchtlinge aufnahm, nahmen die USA rund 60 000 Flüchtlinge auf.

Das Konzept der Kommission sieht nicht vor, dass sich die Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Flüchtlingen verpflichten müssen.

Seit Längerem setzt sich PRO ASYL in einem breiten Bündnis für die Schaffung eines Resettlement-Programms ein.

Die Schaffung von gefahrenfreien Zugängen nach Europa muss Hand in Hand gehen mit der Aufnahme von Flüchtlingen aus Krisenregionen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen51

1

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie hoch ist die Zahl der in Griechenland lebenden Migrantinnen und Migranten ist, die einen Asylantrag gestellt haben oder auf eine Weiterreise in ein anderes europäisches Land warten?

2

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es genaue Zahlen über in Griechenland angekommene Migrantinnen und Migranten gibt (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?

3

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Tote es in den letzten Jahren an der griechisch-türkischen Außengrenze gegeben hat (bitte nach Jahren und Todesursachen aufschlüsseln)?

4

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie hoch die Zahl der Opfer von Flüchtlingen ist, die bei dem Versuch, von Griechenland nach Italien zu kommen, gestorben sind (bitte nach Jahren und Todesursache aufschlüsseln)?

5

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Asylsuchende pro 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner es 2009 und 2010 in Deutschland bzw. in den anderen Mitgliedstaaten der EU gab, und wie hoch war jeweils der Durchschnittswert aller EU-Staaten (bitte nach Mitgliedstaaten auflisten)?

6

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Zahl der sich „illegal“ in Griechenland aufhaltenden Personen und den Fluchtgründen dieser Personen?

7

Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung die humanitäre und menschenrechtliche Lage für Flüchtlinge in Griechenland seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 9. September 2009 (2 BvQ 56/09), welches die Aussetzung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Griechenland im Rahmen des EU-Verteilungssystems (Dublin-II-Verordnung) angeordnet hat verändert, und worin bestehen gegebenenfalls konkrete Veränderungen in der Lagebeurteilung?

8

Inwieweit gibt es infolge des am 12. Januar 2011 vom griechischen Parlament verabschiedeten neuen Asylgesetzes konkrete Veränderungen für die konkrete Lage der Flüchtlinge in Griechenland?

9

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Anzahl der Asylanträge in Griechenland seit Verabschiedung des neuen Asylgesetzes in Griechenland entwickelt haben?

10

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die konkreten Möglichkeiten für Flüchtlinge in Griechenland einen Asylantrag zu stellen, seit Verabschiedung des Gesetzes entwickelt haben?

11

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich seit Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes der bislang aufgelaufene Antragsstau von über 50 000 Altfällen entwickelt hat?

12

Welche konkreten Implementierungen wurden für den Aufbau der beschlossenen eigenständigen Asylbehörde in Griechenland bisher vorgenommen, und inwieweit erfolgt hierbei eine Kooperation mit vergleichbaren Einrichtungen in anderen EU-Mitgliedstaaten wie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Deutschland?

13

Gibt es von Seiten der Bundesregierung erste Erkenntnisse, ob die neu zu schaffende Behörde zu einer konkreten Verbesserung der Lage der Flüchtlinge in Griechenland beitragen konnte?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die Schaffung von sogenannten Screening Centres, die eine Einordung der Flüchtlinge in „legitime“ Asylantragstellerinnen und -antragsteller, „illegale“ Migrantinnen und Migranten und „besonders schutzbedürftige Gruppen“ vornehmen soll?

15

Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Screening-Verfahren nach europäischen Maßstäben äußerst unpräzise durchgeführt werden?

16

Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Flüchtlinge bei diesen Screening-Verfahren unzureichend über ihre Rechte und die Folgen des Screening-Verfahrens aufgeklärt werden?

17

Welche Rechtsmittel haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Migrantinnen und Migranten gegen das Ergebnis dieser Screening-Verfahren, und werden sie hierüber ausreichend aufgeklärt?

18

Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Zusammenarbeit an der EU-Außengrenze zwischen Griechenland und der Türkei?

19

Welche konkrete Zusammenarbeit gibt es zwischen den griechischen und türkischen Grenzbehörden?

20

Sind FRONTEX-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in die gemeinsame Zusammenarbeit zwischen Griechenland und der Türkei integriert, und wenn ja, in welchen Funktionen und Aufgabenbereichen?

21

Werden oder wurden FRONTEX-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter auch außerhalb Griechenlands auf türkischem Staatsgebiet eingesetzt, und wenn nach Kenntnis der Bundesregierung nicht, kann die Bundesregierung dies mit Sicherheit ausschließen?

22

Welche aktuelle Position vertritt die Bundesregierung zur Forderung der griechischen Regierung nach einer solidarischen europäischen Aufteilung der Flüchtlinge (Kontingentlösung) zwischen allen EU-Staaten, und welche Vorschläge hat sie dazu bislang unterbreitet?

23

Befürwortet die Bundesregierung eine Kontingentlösung im Rahmen der EU, und wie viele Flüchtlinge aus Griechenland wäre sie gegebenenfalls bereit in Deutschland aufzunehmen?

24

Setzt sich die Bundesregierung für eine verstärkte Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland innerhalb von Resettlement-Programmen ein?

Wenn ja, wie viele Flüchtlinge ist die Bunderegierung bereit, aufzunehmen?

Wenn nein, warum nicht?

25

Welche Positionen haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang die anderen EU-Staaten zur Forderung der griechischen Regierung nach einer solidarischen europäischen Aufteilung der Flüchtlinge bezogen (bitte nach Staaten aufschlüsseln)?

26

Welche konkreten Initiativen sind bisher, jenseits der Verhinderung der Einreise, in Planung, die Mitgliedstaaten der EU konkret zu unterstützen, deren nationales Asylsystem vor allem aufgrund ihrer geografischen Lage zu Fluchtrouten besonders gefordert ist?

27

Welche konkreten Initiativen sind bisher in Planung, um auf einer „freiwilligen und koordinierten Basis eine bessere Umverteilung der Personen“, die als schutzbedürftig gelten, zwischen den EU-Staaten zu ermöglichen?

28

Welche konkreten neuen Grenzsicherungsmaßnahmen wurden in den letzten beiden Jahren an der EU-Außengrenze zwischen Griechenland und der Türkei vorgenommen?

29

Wurden diese neuen Grenzsicherungsmaßnahmen durch Haushaltsmittel der EU unterstützt?

30

Welche konkreten Maßnahmen wurden diesbezüglich aus Haushaltsmitteln der EU gefördert (bitte nach Maßnahme und Förderhöhe aufschlüsseln)?

31

Gibt es laufende Verhandlungen über neue Maßnahmen, die aus EU-Mitteln gefördert werden sollen (bitte nach Maßnahme und Förderhöhe aufschlüsseln)?

32

Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob Haushaltsmittel für die von der griechischen Regierung geplanten sieben neuen „detention- und deportation-centres“ bewilligt werden sollen?

33

Gibt es von Seiten der griechischen Regierung konkrete Planungen zum Bau von neuen Grenzsicherungsanlagen (Grenzzaun) zwischen Griechenland und der Türkei, und wenn ja, in welchem Planungsstand befinden sich diese Bauvorhaben?

34

Wie beurteilt die Bundesregierung die Diskussion um den Bau eines solchen Grenzzauns?

35

Wie hoch werden die Kosten für den Bau einer solchen Grenzsicherungsanlage geschätzt?

36

Können die Kosten für einen solchen Grenzzaun als Teil der Grenzsicherungsmaßnahmen einer EU-Außengrenze aus Haushaltsmitteln der EU gefördert werden?

Wenn ja, aus welchem Haushaltstitel?

Wenn nein, aus welchen Grund ist diese Maßnahme nicht förderfähig?

37

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, zum Beispiel aus Berichten von FRONTEX-Operationen an der griechisch-türkischen Grenze eingesetzten deutschen Beamten oder dem an den deutschen Auslandsvertretungen eingesetzten Personal, zur Situation von Flüchtlingen an der griechisch-türkischen Grenze?

38

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Einsätze durch FRONTEX?

39

Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte waren bisher an der griechisch-türkischen Grenze im Einsatz (bitte nach Zeitraum, Einsatzort und Einsatzaufgabe aufschlüsseln), aus welchen Einheiten stammten diese, und was waren jeweils ihre spezifischen Aufgaben in Griechenland?

40

Wann und in welcher Weise wurde die Bundesregierung über Verlauf und Inhalt der Einsätze informiert?

41

Wann und in welcher Weise hat die Bundesregierung hierüber den Deutschen Bundestag informiert?

42

An wie vielen Verhaftungen im Rahmen eines illegalen Grenzübertritts waren deutsche Beamtinnen und Beamte beteiligt?

43

Wie oft, wann und aus welchem Anlass haben die deutschen Beamtinnen und Beamte, die in Griechenland im Einsatz waren, Kontakt mit ihren weisungsbefugten Vorgesetzten in Deutschland aufgenommen, um sich in zweifelhaften Situationen Anweisungen für ihr Handeln geben zu lassen?

44

Wie beurteilt die Bundesregierung die Beteiligung von deutschen Beamtinnen und Beamte im Rahmen der FRONTEX-Operationen bei der Überstellung von aufgegriffenen Flüchtlingen an die griechischen Behörden, obwohl Griechenland durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 9. September 2009 (2 BvQ 56/09) als nicht sicherer Drittstaat eingestuft wurde?

45

Waren deutsche Beamtinnen und Beamte mit daran beteiligt, Flüchtlinge direkt in Internierungslager in Griechenland zu überstellen?

46

Sind deutsche Beamtinnen und Beamte im Rahmen der FRONTEX-Missionen daran beteiligt, als sogenannte Befrager die Identität der Flüchtlinge festzustellen und damit konkrete Abschiebungen von Flüchtlingen in die Türkei zu beschleunigen?

47

Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob FRONTEX-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter an griechischen Flughäfen eingesetzt werden (bitte nach Jahren und Aufgabenbereichen am Flughafen aufschlüsseln)?

48

Wurden FRONTEX-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter auch dafür eingesetzt, Flüchtlinge daran zu hindern, eine Weiterreise in andere europäische Länder durchzuführen?

49

Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob Übersetzerinnen und Übersetzer im Rahmen von FRONTEX-Einsätzen an griechischen Flughäfen eingesetzt wurden, um eine Identitätsfeststellung von ausreisenden Flüchtlingen durchzuführen?

50

Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen, mit dem ersten FRONTEX-Regionalbüro in Piräus, und werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus diesen Erfahrungen konkrete Änderungen im Bereich der Aufgaben, Organisation oder Zuständigkeiten für zukünftige Regionalbüros, z. B. auf Malta, diskutiert?

51

Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu bisherigen Erfahrungen mit dem EU-Projekt PERSEUS vor, und mit welchen konkreten Vorhaben ist Griechenland in dieses Projekt integriert (bitte Vorhaben konkret benennen und Kosten für die einzelnen Vorhaben angeben)?

Berlin, den 30. Juni 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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