[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6666
17. Wahlperiode 19. 07. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Sevim Dağdelen,
Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6405 –
Die menschenrechtliche und soziale Situation von Flüchtlingen in Griechenland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen zahlreicher einstweiliger
Anordnungen – erstmalig im Beschluss vom 9. September 2009 (2 BvQ 56/09) –
deutlich gemacht, dass es angesichts der Situation in Griechenland seine
Urteile vom 14. Mai 1996 zur Änderung des Grundrechts auf Asyl (2 BvR 1938/
93 und 2315/93) bezüglich der angenommenen Sicherheit von EU-
Mitgliedstaaten für überprüfungsbedürftig hält. Genau so entschied dann der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 21. Januar 2011 im
Verfahren M. S. S. gegen Belgien und Griechenland: Die Haft- und
Lebensbedingungen Asylsuchender und die Mängel des Asylverfahrens in Griechenland
stellten ebenso Menschenrechtsverletzungen dar wie die Praxis Belgiens,
Asylsuchende in ein solches Land – zumal ohne wirksamen Rechtsbehelf – zu
überstellen.
Insbesondere der Förderverein PRO ASYL e. V. hat frühzeitig und immer
wieder durch Recherchen und Berichte belegt, dass die Menschenrechte im
Umgang mit Schutzsuchenden in Griechenland und an den EU-Außengrenzen
verletzt werden (vgl. z. B. deren Petition an den Deutschen Bundestag vom
21. Februar 2008). Auch die Fraktion DIE LINKE. hat bereits im April 2008
auf die unhaltbaren Zustände in Griechenland und auf einen entsprechenden
Handlungsbedarf hingewiesen – und seitdem hierzu kontinuierlich
nachgefragt. Die Bundesregierung hat die Situation in Griechenland hingegen lange
Zeit beschönigt, und bis zuletzt wurden Überstellungen nach Griechenland im
Einzelfall so vollzogen, dass den Betroffenen nicht einmal die Gelegenheit
blieb, Rechtsschutz zu suchen – den sie spätestens vom
Bundesverfassungsgericht erhalten hätten. Der gesetzliche Ausschluss einer aufschiebenden
Wirkung von Rechtsmitteln bei Abschiebungen in angeblich sichere Drittstaaten
oder Mitgliedstaaten der EU nach § 34a des Asylverfahrensgesetzes ist nach
dem Urteil des EGMR vom 21. Januar 2011 zwingend zu ändern und in der
Praxis nicht mehr anzuwenden.
Das Grundprinzip der Dublin-II-Verordnung, wonach im Regelfall derjenige
Mitgliedstaat zur Aufnahme und Durchführung eines Asylverfahrens
verpflichtet ist, der eine unerlaubte Ersteinreise in die EU nicht verhindert oder Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 15. Juli 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6666 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedurch Visumerteilung „verursacht“ hat, sorgt dafür, dass sich diese Länder
umso rigider abschotten – wie der geplante Mauerbau an der griechisch-
türkischen Grenze, aber auch die Zusammenarbeit und geplante
Rückübernahmeabkommen mit Ländern wie Libyen oder auch der Türkei, in denen nicht
einmal die Genfer Flüchtlingskonvention uneingeschränkt gilt, zeigen.
Von der griechischen Polizei und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von
FRONTEX aufgegriffene Flüchtlinge werden in zahlreichen Haftlagern
interniert. Die humanitären Lebensbedingungen in diesen Lagern sind
katastrophal, die Haftzellen sind überfüllt, Hofgang wird kaum gewährt, die sanitären
Bedingungen sind gesundheitsgefährdend. Vielfach ist eine medizinische
Versorgung höchstens rudimentär gewährleistet.
Nach einem Reisebericht von PRO ASYL vom November 2010 (
www.pro-
asyl.de/fileadmin/fm-dam/a_Startseite_und_Aktionsseiten/Startseite/2010_ab
_April_/Evros_Reisebericht_2010.pdf) werden die Flüchtlinge weder über die
Gründe der Inhaftierung in einer ihnen verständlichen Sprache, noch über die
drohende Abschiebung in die Türkei informiert. Die Flüchtlinge erhalten
keine Informationen über ihre Rechte als Inhaftierte und zum Asylverfahren.
Das „Screening-Verfahren“ zur Feststellung der Identität, des Herkunftslandes
und des Alters der Flüchtlinge dauert häufig nur wenige Minuten. In
Deutschland dauert ein solches Verfahren zur Feststellung der Identität in der Regel
einen Arbeitstag.
Nach Informationen von PRO ASYL erfolgt die Abriegelung der Grenze
durch den Einsatz von hochmodernen technischen Geräten und wesentlich
intensivierte Kontrollen. PRO ASYL berichtet weiter, dass an der Grenze
auch schon in die Luft geschossen wurde, um Flüchtlinge zum Anhalten zu
bringen.
PRO ASYL fordert, dass sich die Staaten Europas mit der Situation der
Flüchtlinge in Griechenland intensiv auseinandersetzen und aktiv Hilfe
leisten. In Griechenland fehlt es an Ärztinnen und Ärzten,
Krankenpflegepersonal, an Unterkünften, an ausreichendem Essen, funktionierenden Toiletten und
Betten für eine angemessene Versorgung der Flüchtlinge. Neben der
konkreten humanitären Hilfe vor Ort ist ein solidarisches Handeln der EU gefordert.
Hierzu bedarf es gemeinsamer Anstrengungen der EU.
Insbesondere für die unbegleiteten Flüchtlingskinder und -familien mit
Kindern in Griechenland muss schnell und unbürokratisch eine humanitäre
Lösung gefunden werden. Deutschland muss hier seiner menschenrechtlichen
Verantwortung gerecht werden und Flüchtlinge aus Griechenland aufnehmen.
Wenige Staaten nehmen im Rahmen eines Resettlement-Programmes
Flüchtlinge auf, darunter Schweden, Dänemark, Großbritannien und die
Niederlande. Während die EU im Jahr 2008 4 400 Flüchtlinge aufnahm, nahmen die
USA rund 60 000 Flüchtlinge auf. Das Konzept der Kommission sieht nicht
vor, dass sich die Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Flüchtlingen verpflichten
müssen. Seit Längerem setzt sich PRO ASYL in einem breiten Bündnis für
die Schaffung eines Resettlement-Programms ein. Die Schaffung von
gefahrenfreien Zugängen nach Europa muss Hand in Hand gehen mit der Aufnahme
von Flüchtlingen aus Krisenregionen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/66661. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie hoch ist die
Zahl der in Griechenland lebenden Migrantinnen und Migranten ist, die
einen Asylantrag gestellt haben oder auf eine Weiterreise in ein anderes
europäisches Land warten?
Die aktuelle Zahl der registrierten Asylanträge wird auf der Internetseite des
griechischen Ministeriums für Bürgerschutz veröffentlicht und ist damit
allgemein verfügbar (Januar bis Mai 2011: 3 797 Anträge).
2. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es genaue
Zahlen über in Griechenland angekommene Migrantinnen und Migranten gibt
(bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Statistiken über irregulär eingereiste Migrantinnen und Migranten werden vom
griechischen Ministerium für Bürgerschutz geführt (Januar bis Mai 2011:
bisher 27 559 Personen). Statistiken über legal eingereiste Migrantinnen und
Migranten werden vom griechischen Innenministerium geführt, liegen der
Bundesregierung aber nicht vor.
3. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Tote es
in den letzten Jahren an der griechisch-türkischen Außengrenze gegeben
hat (bitte nach Jahren und Todesursachen aufschlüsseln)?
Hierzu wird keine Statistik geführt. Zu den Schätzungen griechischer Experten
für das Jahr 2010, die sich bei ca. 50 Personen bewegen, kann die
Bundesregierung keine Stellung nehmen.
4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie hoch die Zahl
der Opfer von Flüchtlingen ist, die bei dem Versuch, von Griechenland
nach Italien zu kommen, gestorben sind (bitte nach Jahren und
Todesursache aufschlüsseln)?
Hierzu wird keine Statistik geführt. In einem bekannt gewordenen Fall 2011
kamen 30 Personen ums Leben.
5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele
Asylsuchende pro 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner es 2009 und 2010 in
Deutschland bzw. in den anderen Mitgliedstaaten der EU gab, und wie
hoch war jeweils der Durchschnittswert aller EU-Staaten (bitte nach
Mitgliedstaaten auflisten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu entsprechende Angaben von EUROSTAT
vor, die auch in den „EUROSTAT“-Pressemitteilungen 63/2010 vom 4. Mai
2010 sowie 47/2011 vom 29. März 2011 veröffentlicht wurden und beim
Statistischen Bundesamt unter
www.eds-destatis.de in der Rubrik aktuelle
Pressemitteilungen öffentlich verfügbar sind.
6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Zahl der sich
„illegal“ in Griechenland aufhaltenden Personen und den Fluchtgründen dieser
Personen?
Genaue Zahlen liegen nicht vor. Zu den Schätzungen griechischer Experten, die
sich zwischen 1 und 1,5 Millionen Personen bewegen, kann die
Bundesregierung keine Stellung nehmen.
Drucksache 17/6666 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung die humanitäre und
menschenrechtliche Lage für Flüchtlinge in Griechenland seit dem
Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 9. September 2009 (2 BvQ 56/09),
welches die Aussetzung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach
Griechenland im Rahmen des EU-Verteilungssystems (Dublin-II-Verordnung)
angeordnet hat verändert, und worin bestehen gegebenenfalls konkrete
Veränderungen in der Lagebeurteilung?
Die Lage hat sich erst in den letzten Monaten zum Positiven verändert. Im Zuge
der Reform des griechischen Asylsystems arbeiten mehr Asylkommissionen
parallel als bisher. Dadurch sinkt die durchschnittliche Bearbeitungszeit für
einen Antrag und die Betroffenen haben schneller Klarheit über ihren Status.
8. Inwieweit gibt es infolge des am 12. Januar 2011 vom griechischen
Parlament verabschiedeten neuen Asylgesetzes konkrete Veränderungen für
die konkrete Lage der Flüchtlinge in Griechenland?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Griechenland berichtete am 25./
26. Mai 2011 im Strategischen Ausschuss für Einwanderung, Grenzen und
Asyl (SCIFA) folgende Fortschritte im Zusammenhang mit der Umsetzung des
nationalen Aktionsplans zur Reform des Asylsystems. Es seien sechs neue
„Screening Centres“ für die Erstaufnahme und Identifizierung von Personen an
den Haupteinreisestellen eingerichtet worden (Evros-Region und Samos). Die
bestehenden Aufnahmeeinrichtungen würden laufend verbessert. Mehrere
Schulungen und Ausbildungsseminare für das Personal seien durchgeführt
worden, z. T. in Zusammenarbeit mit dem Hohen Flüchtlingskommissariat der
Vereinten Nationen (UNHCR). Derzeit würden zehn neue Standorte für
Gewahrsamseinrichtungen eingerichtet bzw. geplant. Damit solle die bisherige
Kapazität von 2 000 auf 10 000 Plätze aufgestockt werden. Insgesamt seien
fünf neue Asylprüfungskommissionen eingerichtet worden (drei für
Neuanträge, zwei für Altfälle). Von den rund 47 000 Altfällen seien bislang 464
Personen vorgeladen worden, ferner seien seit Januar 2 078 neue Fälle geprüft
worden. Die Anerkennungsquote sei deutlich gestiegen und liege bei circa
30 Prozent.
9. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Anzahl
der Asylanträge in Griechenland seit Verabschiedung des neuen
Asylgesetzes in Griechenland entwickelt haben?
Die Zahl der registrierten Asylanträge für die ersten fünf Monate 2011 (3 797)
lag nur unwesentlich über der Zahl des Vergleichszeitraums 2010 (3 691).
10. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die
konkreten Möglichkeiten für Flüchtlinge in Griechenland einen Asylantrag
zu stellen, seit Verabschiedung des Gesetzes entwickelt haben?
Auf Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
11. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich seit
Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes der bislang aufgelaufene Antragsstau
von über 50 000 Altfällen entwickelt hat?
Auch die Widerspruchsfälle werden schneller als bisher bearbeitet, auf die
Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/666612. Welche konkreten Implementierungen wurden für den Aufbau der
beschlossenen eigenständigen Asylbehörde in Griechenland bisher
vorgenommen, und inwieweit erfolgt hierbei eine Kooperation mit
vergleichbaren Einrichtungen in anderen EU-Mitgliedstaaten wie dem Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge in Deutschland?
Der künftige Chef der Behörde wurde ausgewählt. Er muss noch durch das
griechische Parlament bestätigt werden. Die Ausschreibungen für Mitarbeiter
laufen bereits und ein geeignetes Gebäude ist ausgewählt worden. Das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) berät in prozeduralen Fragen.
Verschiedene andere EU-Mitgliedstaaten stellen Experten im Rahmen des
Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO), z. B. Frankreich,
Österreich, Norwegen und Schweden. Dies schließt auch Beratung beim Aufbau der
neuen Behörde mit ein.
13. Gibt es von Seiten der Bundesregierung erste Erkenntnisse, ob die neu zu
schaffende Behörde zu einer konkreten Verbesserung der Lage der
Flüchtlinge in Griechenland beitragen konnte?
Der Bundesregierung liegen bislang noch keine diesbezüglichen Erkenntnisse
vor.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Schaffung von sogenannten
Screening Centres, die eine Einordnung der Flüchtlinge in „legitime“
Asylantragstellerinnen und -antragsteller, „illegale“ Migrantinnen und Migranten
und „besonders schutzbedürftige Gruppen“ vornehmen soll?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Einrichtung dieser Zentren unter
Beachtung der asylrechtlichen Bestimmungen der EU und des nationalen
Rechts erfolgt. Von den insgesamt 14 geplanten Screening-Zentren sind nach
Auskunft der griechischen Regierung bislang insgesamt sechs an den
Haupteinreisestellen eingerichtet worden.
15. Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Screening-
Verfahren nach europäischen Maßstäben äußerst unpräzise durchgeführt
werden?
16. Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Flüchtlinge bei
diesen Screening-Verfahren unzureichend über ihre Rechte und die
Folgen des Screening-Verfahrens aufgeklärt werden?
Die Fragen 15 und 16 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die Bundesregierung kann diese Aussagen nicht bestätigen.
17. Welche Rechtsmittel haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Migrantinnen und Migranten gegen das Ergebnis dieser Screening-
Verfahren, und werden sie hierüber ausreichend aufgeklärt?
Beim Screening handelt es sich um eine Maßnahme nach nationalem
griechischem Recht. Zu den einschlägigen Rechtsmitteln liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 17/6666 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode18. Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die
Zusammenarbeit an der EU-Außengrenze zwischen Griechenland und der Türkei?
Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über die Zusammenarbeit
an der EU-Außengrenze zwischen Griechenland und der Türkei.
19. Welche konkrete Zusammenarbeit gibt es zwischen den griechischen und
türkischen Grenzbehörden?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
20. Sind FRONTEX-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in die gemeinsame
Zusammenarbeit zwischen Griechenland und der Türkei integriert, und
wenn ja, in welchen Funktionen und Aufgabenbereichen?
Nein. Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen (FRONTEX) verfügt als EU-Agentur über kein Mandat zu einer
Beteiligung an der bilateralen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten
und Drittstaaten.
21. Werden oder wurden FRONTEX-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter auch
außerhalb Griechenlands auf türkischem Staatsgebiet eingesetzt, und
wenn nach Kenntnis der Bundesregierung nicht, kann die
Bundesregierung dies mit Sicherheit ausschließen?
Ob im Rahmen der laufenden Einsatzoperationen zur Unterstützung
Griechenlands FRONTEX-Mitarbeiter bzw. Gastbeamte auf türkischem Gebiet
eingesetzt wurden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Für die eingesetzten
Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei kann dies ausgeschlossen werden.
22. Welche aktuelle Position vertritt die Bundesregierung zur Forderung der
griechischen Regierung nach einer solidarischen europäischen Aufteilung
der Flüchtlinge (Kontingentlösung) zwischen allen EU-Staaten, und
welche Vorschläge hat sie dazu bislang unterbreitet?
23. Befürwortet die Bundesregierung eine Kontingentlösung im Rahmen der
EU, und wie viele Flüchtlinge aus Griechenland wäre sie gegebenenfalls
bereit in Deutschland aufzunehmen?
Die Fragen 22 und 23 werden zusammen beantwortet:
Vorrang vor einer Verteilung der in Griechenland befindlichen Flüchtlinge auf
andere EU-Mitgliedstaaten hat nach Auffassung der Bundesregierung weiterhin
finanzielle Solidarität und praktische Unterstützung durch Bereitstellung
notwendiger technischer und personeller Ressourcen, um Griechenland in die
Lage zu versetzen, die von ihm eingegangenen EU-rechtlichen Verpflichtungen
einhalten zu können. So unterstützt Deutschland Griechenland bei der
Umsetzung seines Aktionsplans zur Reform des Asylsystems u. a. durch Entsendung
von Experten im Rahmen der von EASO geleisteten Hilfe. Grundlage für die
Zuständigkeit für Asylverfahren in der Europäischen Union ist die Dublin-
Verordnung. Sie begründet klare Zuständigkeiten unter den Mitgliedstaaten sowie
mit Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein. Die
Zuständigkeitskriterien beruhen auf einem angemessenen Ausgleich zwischen humanitären
Gesichtspunkten, z. B. der Familienzusammenführung, und Kriterien, die an die
Verantwortung eines Mitgliedstaates für den Aufenthalt des Asylbewerbers in
der EU anknüpfen, z. B. durch Ausstellung eines Visums. Dieses Verfahren hat
sich bewährt; eine grundlegende Veränderung wird von der Bundesregierung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6666abgelehnt. Deutschland kommt seiner flüchtlingspolitischen Verantwortung
nach. Nach Angaben des UNHCR verzeichnete Deutschland im Jahr 2010 die
drittgrößte Anzahl von Asylbewerbern weltweit. Ungeachtet dessen ist die
Bundesregierung grundsätzlich offen, in Ausnahmefällen auf freiwilliger Basis
schutzbedürftige Personen aus anderen Mitgliedstaaten in Deutschland
aufzunehmen. Voraussetzung ist aber, dass tatsächlich eine unverhältnismäßige
Belastung des Mitgliedstaates vorliegt, dass der Mitgliedstaat die vorrangigen
Unterstützungsmaßnahmen nutzt (z. B. EU-Fonds, Einschaltung des EASO sowie
von FRONTEX) und das EU-Asylrecht einhält. Deutschland hat auf dieser
Basis in der Vergangenheit wiederholt schutzbedürftige Personen aus Malta
aufgenommen und wird auch jetzt wieder 150 Flüchtlinge aus Malta aufnehmen.
24. Setzt sich die Bundesregierung für eine verstärkte Aufnahme von
Flüchtlingen in Deutschland innerhalb von Resettlement-Programmen ein?
Wenn ja, wie viele Flüchtlinge ist die Bunderegierung bereit,
aufzunehmen?
Wenn nein, warum nicht?
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Schaffung eines für die
Mitgliedstaaten freiwilligen Resettlement-Programms wird derzeit in den Gremien
der EU beraten. Nach Abschluss der Verhandlungen wird die Bundesregierung
gemeinsam mit den Bundesländern entscheiden, ob und in welchem Umfang die
in Deutschland praktizierte humanitäre Aufnahme schutzbedürftiger Personen
aus Drittstaaten durch Ad-hoc-Entscheidung gemäß den §§ 22, 23 des
Aufenthaltsgesetzes – die zuletzt genannte Norm war z. B. auch Grundlage für die
Aufnahme von 2 501 irakischen Flüchtlingen in Deutschland in den Jahren 2009 und
2010 – durch eine Resettlement-Quote ergänzt oder ersetzt werden soll.
25. Welche Positionen haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang die
anderen EU-Staaten zur Forderung der griechischen Regierung nach
einer solidarischen europäischen Aufteilung der Flüchtlinge bezogen (bitte
nach Staaten aufschlüsseln)?
Für eine generell stärkere Solidarität innerhalb der EU mit besonders belasteten
Mitgliedstaaten plädieren Zypern, Malta, Italien, Spanien und Portugal. Die
Niederlande und Belgien sprechen sich ebenfalls für Solidarität aus, betonen
jedoch, dass diese nicht nur gegenüber den „Eintrittsländern“
(Außengrenzenstaaten), sondern auch gegenüber den Zielländern einer EU-internen
Sekundärmigration gelten müsse.
26. Welche konkreten Initiativen sind bisher, jenseits der Verhinderung der
Einreise, in Planung, die Mitgliedstaaten der EU konkret zu unterstützen,
deren nationales Asylsystem vor allem aufgrund ihrer geografischen
Lage zu Fluchtrouten besonders gefordert ist?
Aufgrund einer Entscheidung der Bundesregierung von Mitte Januar 2011
werden derzeit – zunächst für die Dauer eines Jahres – keine sog. Dublin-
Überstellungen nach Griechenland durchgeführt. Bereits zuvor hatte die Bundesrepublik
Deutschland mit Rücksicht auf die Situation in Griechenland sog. besonders
schutzbedürftige Asylbewerber (z. B. unbegleitete Minderjährige, Personen mit
ernsthaften Erkrankungen oder hohen Alters, Familien mit kleinen Kindern)
nicht nach Griechenland überstellt und die Asylverfahren selbst durchgeführt.
Ob die Aussetzung der Überstellungen über das eine Jahr hinaus verlängert
wird, wird unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände entschieden
werden.
Drucksache 17/6666 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEine konkrete Unterstützung Griechenlands bei der Umsetzung seines
Aktionsplans zur Reform des Asylsystems findet auch durch EASO statt, das am
19. Juni 2011 offiziell seine Arbeit aufgenommen hat. Der Aktionsplan sieht
u. a. die Einführung eines neuen Asylverfahrens, die Schaffung einer zivilen
Asylbehörde sowie die Einrichtung von dezentralen
Erstaufnahmeeinrichtungen sowie von Unterbringungs- und Betreuungsmöglichkeiten insbesondere
für unbegleitete Minderjährige, Folteropfer und Opfer von Menschenhandel
vor. Zur Umsetzung des Aktionsplans leistet auch Deutschland Unterstützung,
u. a. durch Entsendung von Experten sowie eines Verbindungsbeamten.
Weiterer Schwerpunkt der zukünftigen Arbeit von EASO wird die Sammlung und
Analyse von Informationen aus den und über die besonderem Druck
ausgesetzten Mitgliedstaaten sein, um diese auf ein entsprechendes Ersuchen hin durch
konkrete Maßnahmen unterstützen zu können (z. B. bei der ersten Analyse von
Asylanträgen). Beabsichtigt ist weiterhin der Aufbau eines „Frühwarnsystems“
zur Feststellung einer besonderen Belastung eines Mitgliedstaates.
27. Welche konkreten Initiativen sind bisher in Planung, um auf einer
„freiwilligen und koordinierten Basis eine bessere Umverteilung der
Personen“, die als schutzbedürftig gelten, zwischen den EU-Staaten zu
ermöglichen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 22 und 23 verwiesen.
28. Welche konkreten neuen Grenzsicherungsmaßnahmen wurden in den
letzten beiden Jahren an der EU-Außengrenze zwischen Griechenland
und der Türkei vorgenommen?
Die Ausgestaltung des Schutzes der EU-Außengrenzen liegt in der
Souveränität der jeweils zuständigen EU-Mitgliedstaaten. Über konkrete Maßnahmen der
Staaten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
In den Jahren 2009 und 2010 schlossen folgende Einsatzoperationen der
Agentur Frontex den griechisch-türkischen Grenzraum ein:
Maßnahme Einsatzbereich Einsatzart Kosten durch
Frontex getragen
Joint Operation
Focal Points Land 2009
Östliche und südöstliche
Landgrenzen der EU
Grenzkontrolle,
Grenzüberwachung
2 000 000 Euro
Joint Operation
SATURN 2009
Landgrenzen Griechenlands
zur Türkei und zu Albanien
sowie Bulgariens zur Türkei
Grenzkontrolle,
Grenzüberwachung
493 300 Euro
Joint Operation
POSEIDON 2009
Seegrenzen Griechenlands
zur Türkei
Grenzkontrolle,
Grenzüberwachung
11 700 000 Euro
Joint Operation
Focal Points Land 2010
Östliche und südöstliche
Landgrenzen der EU
Grenzkontrolle,
Grenzüberwachung
1 698 819 Euro
Joint Operation
POSEIDON Land 2010
Landgrenzen Griechenlands
zur Türkei und zu Albanien
sowie Bulgariens zur Türkei
Grenzkontrolle,
Grenzüberwachung
2 413 369 Euro
Joint Operation
POSEIDON Sea 2010
Seegrenzen Griechenlands
zur Türkei
Grenzkontrolle,
Grenzüberwachung
12 370 000 Euro
RABIT Operation 2010 Landgrenze Griechenlands
zur Türkei
Grenzüberwachung Information liegt
noch nicht vor
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/666629. Wurden diese neuen Grenzsicherungsmaßnahmen durch Haushaltsmittel
der EU unterstützt?
Die in der Antwort zu Frage 28 genannten Einsatzoperationen wurden aus dem
jeweiligen Jahresbudget der Agentur FRONTEX finanziert.
30. Welche konkreten Maßnahmen wurden diesbezüglich aus
Haushaltsmitteln der EU gefördert (bitte nach Maßnahme und Förderhöhe
aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen. Die den unterstützenden EU-
Mitgliedstaaten entstehenden Kosten werden in der Regel voll erstattet, die dem
originär zuständigen EU-Mitgliedstaat entstehenden Kosten werden zu
unterschiedlichen Anteilen kofinanziert. Detaillierte Aufschlüsselungen, wie sich die
o. g. Beträge zusammensetzen, liegen der Bundesregierung nicht vor.
31. Gibt es laufende Verhandlungen über neue Maßnahmen, die aus EU-
Mitteln gefördert werden sollen (bitte nach Maßnahme und Förderhöhe
aufschlüsseln)?
Die Europäische Grenzschutzagentur FRONTEX erarbeitet derzeit in
Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten ihr Jahresarbeitsprogramm 2012. Der
Planungsprozess dauert an.
32. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob Haushaltsmittel für die
von der griechischen Regierung geplanten sieben neuen „detention- und
deportation-centres“ bewilligt werden sollen?
Es erfolgt eine 100-prozentige Finanzierung aus Mitteln des „European
External Border Fund“.
33. Gibt es von Seiten der griechischen Regierung konkrete Planungen zum
Bau von neuen Grenzsicherungsanlagen (Grenzzaun) zwischen
Griechenland und der Türkei, und wenn ja, in welchem Planungsstand
befinden sich diese Bauvorhaben?
Zu internen Planungen der griechischen Regierung liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor. Aus eigenen Erkenntnissen ist bekannt, dass noch keine
Baumaßnahmen stattfinden.
34. Wie beurteilt die Bundesregierung die Diskussion um den Bau eines
solchen Grenzzauns?
Die Durchführung des Grenzschutzes an den Außengrenzen liegt in der
Souveränität des jeweiligen Mitgliedstaates. Darunter fallen auch Maßnahmen zur
technischen Grenzsicherung und Grenzüberwachung wie der in Rede stehende
Grenzzaun. Solche Maßnahmen sind jedoch immer nur ein Teil eines
Gesamtkonzeptes, welches sich an dem auf europäischer Ebene geschaffenen Konzept
des „Integrated Border Management“ orientieren sollte.
Drucksache 17/6666 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode35. Wie hoch werden die Kosten für den Bau einer solchen
Grenzsicherungsanlage geschätzt?
Der Bundesregierung fehlt es an Erkenntnissen über die für eine belastbare
Schätzung erforderlichen Parameter.
36. Können die Kosten für einen solchen Grenzzaun als Teil der
Grenzsicherungsmaßnahmen einer EU-Außengrenze aus Haushaltsmitteln der EU
gefördert werden?
Wenn ja, aus welchem Haushaltstitel?
Wenn nein, aus welchen Grund ist diese Maßnahme nicht förderfähig?
Über einen Antrag Griechenlands zur Förderung aus dem sog.
Außengrenzenfonds des generellen Programms „Solidarität und Steuerung der
Migrationsströme“ der EU müsste die Europäische Kommission entscheiden.
37. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, zum Beispiel aus
Berichten von FRONTEX-Operationen an der griechisch-türkischen Grenze
eingesetzten deutschen Beamten oder dem an den deutschen
Auslandsvertretungen eingesetzten Personal, zur Situation von Flüchtlingen an der
griechisch-türkischen Grenze?
Während des von FRONTEX koordinierten RABIT-Einsatzes vom 2.
November 2010 bis zum 2. März 2011 zur Unterstützung der griechischen Behörden
sind rund 11 900 Migranten nach deren illegaler Einreise über die
türkischgriechische Landgrenze festgestellt worden. Während dieses Zeitfensters
gingen die täglichen Feststellungszahlen erheblich zurück. Die Gesamtlage ist
nach wie vor als nicht stabil anzusehen. Mit dem einsetzenden Frühling wurde
in dem seit März laufenden FRONTEX-Unterstützungseinsatz „Poseidon
Land“ ein erneuter Anstieg des Migrationsstromes festgestellt. Diese Tendenz
hält derzeit weiter an. Bei den festgestellten Migranten handelt es sich
vornehmlich um Staatsangehörige aus Afghanistan, Pakistan und Bangladesch.
Die Bundesregierung hat sich für eine Verbesserung der
Aufnahmebedingungen eingesetzt und wird dies auch zukünftig tun.
38. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Einsätze durch
FRONTEX?
Die bisher durch FRONTEX koordinierten gemeinsamen Operationen an der
griechisch-türkischen Grenze haben dazu beigetragen, im Bereich des
Grenzmanagements zügig wieder europäische Standards zu erreichen. Eine
Fortführung der Unterstützung der griechischen Behörden scheint aufgrund des
anhaltenden Migrationsdruckes auch weiterhin erforderlich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/666639. Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte waren bisher an der
griechisch-türkischen Grenze im Einsatz (bitte nach Zeitraum, Einsatzort und
Einsatzaufgabe aufschlüsseln), aus welchen Einheiten stammten diese,
und was waren jeweils ihre spezifischen Aufgaben in Griechenland?
An der griechisch-türkischen Grenze waren in den zurückliegenden Jahren
Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei im Rahmen folgender FRONTEX-
Maßnahmen eingesetzt:
Jahr Zeitraum Einsatzort Einsatzart Einsatzaufgabe Anzahl
Beamtinnen/Beamte
2008 27.10.–
12.12.
Grenzübergang Kipi Focal Point Unterstützung/Beratung
der örtlichen Grenzpolizei
1
05.11.–
30.11.
Grenzübergang Kipi Joint Operation
POSEIDON 2008
Unterstützung/Beratung
der örtlichen Grenzpolizei
1
2009 06.05.–
30.09.
Grenzübergang Kipi Focal Point Unterstützung/Beratung
der örtlichen Grenzpolizei
1
10.06.–
24.06.
Grenzübergang Kipi Joint Operation
URANUS 2009
Unterstützung/Beratung
der örtlichen Grenzpolizei
1
04.05.–
29.11.
Griechische Inseln
Chios, Kos, Leros
und Samos
Joint Operation
POSEIDON 2009
Unterstützung/Beratung
der örtlichen Grenzpolizei
9
29.09.–
29.10.
Grenzübergang Kipi Joint Operation
SATURN 2009
Unterstützung/Beratung
der örtlichen Grenzpolizei
1
2010 02.06.–
28.07.
20.09.–
23.10
Grenzübergang Kipi Focal Point Unterstützung/Beratung
der örtlichen Grenzpolizei
4
01.03.–
01.11.
Griechische Inseln
Kos, Leros, Rhodos
und Samos
Joint Operation
POSEIDON Sea 2010
Unterstützung/Beratung
der örtlichen Grenzpolizei
7
06.04.–
07.05.
Griechisch-türkische
Seegrenze
Joint Operation
POSEIDON Sea 2010
Unterstützung der örtlichen
Grenzpolizei/Küstenwache
mit Polizeihubschraubern
59
02.11.–
31.12.
Griechisch-türkische
Landgrenze
RABIT-Einsatz Unterstützung/Beratung
der örtlichen Grenzpolizei
55
2011 01.01.–
03.03.
Griechisch-türkische
Landgrenze
RABIT-Einsatz Unterstützung/Beratung
der örtlichen Grenzpolizei
49
01.06.–
31.07.
Griechische Inseln
Kos und Simi
Joint Operation
POSEIDON Sea 2011
Unterstützung/Beratung
der örtlichen Grenzpolizei
2
04.04.–
30.11.
Grenzübergang Kipi Focal Point Unterstützung/Beratung
der örtlichen Grenzpolizei
3
28.02.–
05.07.
Griechisch-türkische
Landgrenze
Joint Operation
POSEIDON Land 2011
Unterstützung/Beratung der
örtlichen Grenzpolizei
10
Drucksache 17/6666 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode40. Wann und in welcher Weise wurde die Bundesregierung über Verlauf und
Inhalt der Einsätze informiert?
Die Bundesregierung wird fortlaufend durch FRONTEX über den Verlauf und
den Inhalt der Einsätze informiert. Dies erfolgt u. a. in den Sitzungen des
FRONTEX-Verwaltungsrates, durch tägliche Lageberichte aus dem
Einsatzgebiet sowie in vor- und nachbereitenden Besprechungen der an den
gemeinsamen Operationen beteiligten Mitgliedstaaten mit FRONTEX.
41. Wann und in welcher Weise hat die Bundesregierung hierüber den
Deutschen Bundestag informiert?
Die Aktivitäten der Agentur FRONTEX wurden mehrfach in den Ausschüssen
des Deutschen Bundestages thematisiert und waren Inhalt parlamentarischer
Anfragen. Beispielhaft seien hier nachfolgende Einzelanlässe erwähnt:
● Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie Innenausschuss
am 19. Januar 2011,
● Innenausschuss am 11. Mai 2011.
42. An wie vielen Verhaftungen im Rahmen eines illegalen Grenzübertritts
waren deutsche Beamtinnen und Beamte beteiligt?
Eine diesbezügliche Statistik wird nicht geführt.
43. Wie oft, wann und aus welchem Anlass haben die deutschen Beamtinnen
und Beamte, die in Griechenland im Einsatz waren, Kontakt mit ihren
weisungsbefugten Vorgesetzten in Deutschland aufgenommen, um sich in
zweifelhaften Situationen Anweisungen für ihr Handeln geben zu lassen?
Die im Rahmen von FRONTEX-Einsatzmaßnahmen außerhalb Deutschlands in
einem Mitgliedstaat eingesetzten Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei
unterliegen polizei-fachlich grundsätzlich der Weisungsbefugnis der mit
grenzpolizeilichen Aufgaben betrauten Behörde des Gaststaates. Ihr Handeln wird
dieser Behörde zugerechnet. Dennoch beteiligen sich die Beamtinnen und
Beamten konstruktiv kritisch an den Einsätzen und berichten während des
laufenden Einsatzes regelmäßig an die Agentur FRONTEX und an das
Bundespolizeipräsidium. Nach Rückkehr werden die Einsätze durch schriftliches
Berichtswesen, z. T. auch in Seminarform nachbereitet.
Zu Berichten von Angehörigen der Bundespolizei zu nicht
menschenrechtskonformen Maßnahmen bei der Grenzüberwachung sowie über nicht haltbare
Zustände in den Aufnahmelagern der grenznahen Region im November 2010
wurde dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages schriftlich berichtet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/666644. Wie beurteilt die Bundesregierung die Beteiligung von deutschen
Beamtinnen und Beamte im Rahmen der FRONTEX-Operationen bei der
Überstellung von aufgegriffenen Flüchtlingen an die griechischen
Behörden, obwohl Griechenland durch das Urteil des
Bundesverfassungsgericht vom 9. September 2009 (2 BvQ 56/09) als nicht sicherer
Drittstaat eingestuft wurde?
Die europäische Agentur FRONTEX erbringt Unterstützungsleistungen, um
den Schutz der EU-Außengrenzen zu gewährleisten. Aufgrund des
außergewöhnlich hohen Migrationsdrucks an der griechisch-türkischen Landgrenze
standen/stehen die dort für die Grenzüberwachung zuständigen griechischen
Behörden vor besonderen Herausforderungen. Aus Sicht der Bundesregierung
gibt es dabei keine Alternative zu unterstützender, FRONTEX-koordinierter
europäischer Solidarität, um einen unkontrollierten Zustrom von Migranten
nach Europa zu verhindern und die Schleusungskriminalität zu bekämpfen. Die
erbrachten Unterstützungsleistungen haben bewirkt, dass beim
Grenzmanagement zügig sichtbare Verbesserungen erzielt worden sind und internationale
Standards – auch aus menschenrechtlicher Sicht – wieder eingehalten werden.
Der Betrieb der Aufnahmelager sowie die Durchführung des Asylverfahrens
fällt nicht in die Zuständigkeit der Agentur FRONTEX.
45. Waren deutsche Beamtinnen und Beamte mit daran beteiligt, Flüchtlinge
direkt in Internierungslager in Griechenland zu überstellen?
An der Überstellung von Flüchtlingen in Aufnahmelager waren Beamtinnen
und Beamte der Bundespolizei nicht beteiligt.
46. Sind deutsche Beamtinnen und Beamte im Rahmen der FRONTEX-
Missionen daran beteiligt, als sogenannte Befrager die Identität der
Flüchtlinge festzustellen und damit konkrete Abschiebungen von Flüchtlingen
in die Türkei zu beschleunigen?
Derzeit sind keine Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in dieser
Funktion eingesetzt.
47. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob FRONTEX-
Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter an griechischen Flughäfen eingesetzt werden
(bitte nach Jahren und Aufgabenbereichen am Flughafen aufschlüsseln)?
Über den Einsatz von Mitarbeitern der Agentur FRONTEX an griechischen
Flughäfen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
48. Wurden FRONTEX-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter auch dafür
eingesetzt, Flüchtlinge daran zu hindern, eine Weiterreise in andere
europäische Länder durchzuführen?
Das Mandat der Agentur ist gemäß der Verordnung (EG) 2007/2004 und der
Verordnung (EG) 863/2007 auf die EU-Außengrenzen der Mitgliedstaaten
beschränkt.
Drucksache 17/6666 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode49. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob Übersetzerinnen und
Übersetzer im Rahmen von FRONTEX-Einsätzen an griechischen
Flughäfen eingesetzt wurden, um eine Identitätsfeststellung von ausreisenden
Flüchtlingen durchzuführen?
Auf die Antwort zu Frage 48 wird verwiesen.
50. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen, mit dem
ersten FRONTEX-Regionalbüro in Piräus, und werden nach Kenntnis der
Bundesregierung aus diesen Erfahrungen konkrete Änderungen im
Bereich der Aufgaben, Organisation oder Zuständigkeiten für zukünftige
Regionalbüros, z. B. auf Malta, diskutiert?
Bei dem Betrieb des ersten und bisher einzigen „Frontex Operational Office“ in
Piräus handelt es sich um einen Pilotversuch, der derzeit evaluiert wird. Das
Ergebnis der Evaluierung liegt noch nicht vor.
51. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu bisherigen
Erfahrungen mit dem EU-Projekt PERSEUS vor, und mit welchen konkreten
Vorhaben ist Griechenland in dieses Projekt integriert (bitte Vorhaben
konkret benennen und Kosten für die einzelnen Vorhaben angeben)?
Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
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ISSN 0722-8333]