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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Rückbau und Entsorgung des Thorium-Hochtemperatur-Reaktors Hamm-Uentrop und neue Subventionen hierfür - Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsrucksache 17/6179 -

Stand und Einzelheiten der Verhandlungen über Ergänzungen zur Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund, Land Nordrhein-Westfalen und der Betreibergesellschaft sowie daraus resultierende finanzielle Verpflichtungen, Kostenschätzung und bereits geleistete Zahlungen für Rückbau und Entsorgung, Einnahmen, Kosten, Genehmigung und Finanzierung des THTR-Betriebs durch den Betreiber, hohe Dosisleistung sowie derzeitige Endlagerkapazitäten und &ndash;fähigkeiten als Gründe für den verschobenen Rückbaubeginn<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

19.07.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/641304. 07. 2011

Rückbau und Entsorgung des Thorium-Hochtemperatur-Reaktors Hamm-Uentrop und neue Subventionen hierfür – Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/6179 –

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Britta Haßelmann, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum Thorium- Hochtemperatur-Reaktor (THTR) Hamm-Uentrop vom 10. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6179) ergeben sich weitere Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wann wurden erstmals die Verhandlungen für die dritte Ergänzungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung über die Finanzierung des Rückbaus und der Entsorgung des THTR Hamm-Uentrop aufgenommen?

2

Wie viele Verhandlungsgespräche gab es seither für diese dritte Ergänzungsvereinbarung, und wann fanden sie jeweils statt (bitte genaues Datum angeben)?

3

Was sind die wesentlichen Gründe, warum vor Ablauf der zweiten Ergänzungsvereinbarung (Ende 2009) keine Einigung über eine Folgevereinbarung erzielt werden konnte?

4

Was sind die wesentlichen Gründe, warum nach Ablauf der zweiten Ergänzungsvereinbarung (Ende 2009) keine Einigung über eine Folgevereinbarung erzielt werden konnte?

5

Wann ist das nächste Verhandlungsgespräch geplant?

6

Trifft es bis heute zu, dass, wie auf Landtagsdrucksache 14/2774 ausgeführt, im Jahr 2009 zwar eine grundsätzliche Verständigung zwischen Bund, Land Nordrhein-Westfalen und der Betreibergesellschaft Hochtemperatur- Kernkraftwerk GmbH (HKG) gefunden wurde, einer der HKG-Gesellschafter aber dazu seine Zustimmung nicht erteilt hat?

Wenn ja, welcher Gesellschafter der HKG ist das?

7

Wie ist es angesichts der Aussage der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/6179 in der Antwort zu Frage 5, es sei noch keine Finanzierungsvereinbarung für den Zeitraum nach dem 31. Dezember 2009 zu erklären, dass es im Vorschlag der Europäischen Kommission zum fortgesetzten Status als gemeinsames Unternehmen nach EURATOM-Vertrag 8204/11 unter 33. heißt: „Die Finanzierungsregelung für die HKG, die zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Nordrhein-Westfalen, der HKG und deren Gesellschaftern vereinbart wurde, gilt jedoch nur für einen Zeitraum bis 31. Dezember 2017.“?

8

Wie erklärt es die Bundesregierung, dass sie im gleichen Dokument der EU-Kommission wörtlich zitiert wird mit der Aussage: „Insofern kann davon ausgegangen werden, dass sich die Phase des Sicheren Einschlusses beim THTR über den derzeit geplanten Zeitraum hinaus verlängern wird. Diese Phase ist im Einvernehmen zwischen Bund, Land NRW und HKG finanziell gesichert. Die Laufzeit der avisierten Finanzierungsregelung ist allerdings auf den 31. Dezember 2017 begrenzt.“?

9

Welche finanziellen Verpflichtungen bezüglich des Rückbaus und der Entsorgung des THTR Hamm-Uentrop ginge die Bundesregierung gemäß dem Entwurf der dritten Ergänzungsvereinbarung ein?

10

Welche finanziellen Verpflichtungen bezüglich des Rückbaus und der Entsorgung des THTR Hamm-Uentrop gingen die anderen Beteiligten gemäß dem Entwurf der dritten Ergänzungsvereinbarung jeweils ein?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung die ermittelten Kosten in von der HKG in Auftrag gegebenen Kostenstudie der Siempelkamp NIS Ingenieurgesellschaft mbH von 2007 für zu optimistisch hält (vgl. Landtagsdrucksache 14/2173, S. 3)?

12

Falls ja, warum bezieht sich die Bundesregierung dann in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/6179 auf die o. g. Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5764 dennoch mittelbar auf die Kostenschätzung der Siempelkamp NIS Ingenieurgesellschaft mbH von 2007 (bitte mit Begründung)?

13

Hält die Bundesregierung es für sinnvoll ein Zweitgutachten zur Kostenschätzung für Rückbau und Entsorgung des THTR Hamm-Uentrop in Auftrag zu geben (bitte mit Begründung)?

14

Jeweils wann hat die Bundesregierung seit 1989 welche Zahlungen für Rückbau und Entsorgung des THTR an wen geleistet?

Wann haben welche der anderen am Rückbau und Entsorgung des THTR Beteiligten welche entsprechenden Zahlungen geleistet (bitte tabellarische Übersicht mit jährlicher Differenzierung)?

15

Jeweils welche Einnahmen erzielte die HKG in welchen Jahren aus ihren Eigenmitteln (Zinsen etc.)?

16

Wofür genau werden die im Schnitt 5 Mio. Euro pro Jahr Betriebskosten ausgegeben (es wird um summenmäßige Aufschlüsselung entlang der in der Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 17/6179 genannten Kategorien gebeten)?

17

Von wann stammt der in der Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 17/6179 genannte derzeit gültige Genehmigungsbescheid?

18

Ist es ist korrekt, dass nach 1989 ursprünglich davon ausgegangen wurde, mit dem Rückbau schon deutlich vor 2030 zu beginnen?

Wann wurde aus welchen Gründen entschieden, mit dem Rückbau erst 2030 zu beginnen?

19

Weshalb geht die Bundesregierung davon aus, dass sich bei einer Bewilligung des HKG-Antrags auf steuerliche Sonderstellung keine Einnahmeausfälle für die öffentliche Hand ergäben (vgl. Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 17/6179)?

20

Geht die Bundesregierung nach wie vor davon aus, dass die Finanzierung des THTR-Betriebs aus den unverbrauchten Eigenmitteln der HKG bis 2017 gesichert ist (vgl. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 17/1866)?

21

Wie erklärt die Bundesregierung ihre Aussage in Bundestagsdrucksache 17/6179, dass der THTR wegen der hohen Dosisleistung nicht zurückgebaut werden könne vor dem Hintergrund, dass sie im Dokument der EU-Kommission 8204/11 mit folgender Aussage zitiert wird: „Der THTR befindet sich seit 1989 in der Stilllegung mit dem Ziel, die Anlage nach einer längeren Phase des Sicheren Einschlusses (geplant sind 30 Jahre) vollständig zu beseitigen. Der Zeitpunkt der vollständigen Beseitigung ist unter anderem von der Verfügbarkeit eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle abhängig, was angesichts der unsicheren Zukunft von Gorleben zurzeit nicht absehbar ist.“?

22

Trifft es zu, dass die in Jülich und Ahaus lagernden Castoren 152 bzw. 305 Castoren mit hochradioaktiven Brennelementekugeln nicht endlagerfähig sind?

Wenn ja, wo sollen sie vor der Endlagerung ggf. umgepackt werden, und welches Volumen werden die Brennelementekugeln aus dem Atomversuchsreaktor und THTR dann jeweils in einem Endlager einnehmen?

Berlin, den 1. Juli 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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