[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6654
17. Wahlperiode 21. 07. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine
Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6427 –
Aktivitäten des US-Departments of Homeland Security an Flug- und Seehäfen
der Europäischen Union
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Verhandlungen über ein endgültiges Abkommen zur Weitergabe von
Finanzdaten (Terrorist Finance and Tracking Programme – TFTP) stießen bei
Abgeordneten nationaler Parlamente, des Europäischen Parlaments sowie in
der Öffentlichkeit auf Ablehnung. Bedenken existieren ebenfalls hinsichtlich
des geplanten Abkommens zur Übermittlung von Passagierdaten (Passenger
Name Record – PNR), das eine vorübergehende Vereinbarung ersetzen soll.
Vor allem die 15-jährige Speicherdauer und der mangelnde Rechtsschutz
werden von vielen Parlamentarierinnen und Parlamentariern nicht hingenommen.
In der 2010 kurz nach Abschluss des Vertrags von Lissabon unterzeichneten
„Toledo-Erklärung“ (
www.dhs.gov/ynews/releases/pr_1264119013710.shtm)
werden weitere Maßnahmen zwischen der EU und dem Ministerium für
Heimatschutz der Vereinigten Staaten (Department of Homeland Security, DHS)
anvisiert: Die „Weiterführung der exzellenten Kooperation“ zwischen der EU
und den USA bezüglich Luftsicherheit, ihre Ausweitung auf andere
Transportwege, die Überlassung von „predeparture information“ zum Abgleich mit
Polizeidatenbanken („Screening“) sowie ein Austausch von bewährten
Methoden zum technischen und „verhaltensbasierten“ Aufspüren von Risiken.
Auch ohne erneuerte Abkommen ist das 2002 geschaffene DHS indes überaus
aktiv in den EU-Mitgliedstaaten. 394 Beamte des DHS sind innerhalb der EU
tätig (Vortrag Mark Koumans, Deputy Assistant Secretary for International
Affairs,
www.dhs.gov/ynews/testimony/testimony_1304540794561.shtm).
Unter ihnen sind Angestellte verschiedener anderer Behörden und
Dienststellen, darunter die Customs and Border Protection (CBP), das Immigration and
Customs Enforcement (ICE), die Transportation Security Administration
(TSA), den Secret Service (USSS), die Coast Guard (USCG), den Citizenship
and Immigration Service (USCIS), das Office of Policy, die Federal
Emergency Management Agency (FEMA), das Federal Law Enforcement Training
Center (FLETC) und das National Protection and Programs Directorate
(NPPD). Ihre Tätigkeiten werden beschrieben als „Sicherung und
Handhabung unserer Grenzen, Verstärken und Verwalten unserer
Einwanderungsgesetze, Schutz und Sicherung des Cyberspace, und Gewährleistung von
Widerstandsfähigkeit gegen Katastrophen aller Art“. Hierfür arbeitet das DHS mit
Behörden bzw. Flug- und Schiffslinien an sieben Flug- und 23 Seehäfen
innerhalb der EU zusammen. Allein 2011 wurden angeblich 1 323 sogenannte Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. Juli 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6654 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodehigh-risk travelers von DHS-Angestellten „identifiziert“ und daraufhin per
„No-board-Empfehlungen” am Flug gehindert.
Die Versagung von Flügen aus Deutschland in die USA wird anscheinend
auch „proaktiv“ vorgenommen, indem etwa Kriterien wie „ethnische
Zugehörigkeit“, „Religionszugehörigkeit“ oder Essenswünsche einbezogen werden.
Damit wird auch an deutschen Flug- und Seehäfen ein Profiling durchführt,
das aufgrund von „ethnischer Zugehörigkeit“ oder „Religionszugehörigkeit“
und damit einer vorurteilsbelasteten Auswahl die Freizügigkeit aufhebt.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die transatlantische Partnerschaft ist neben der europäischen Integration
wichtigster Pfeiler der deutschen Außenpolitik.
Um Gefahren für die öffentliche Sicherheit für Deutschland, Europa und die
USA möglichst frühzeitig und effektiv abwehren zu können, arbeiten
amerikanische, deutsche und andere europäische Sicherheits- und Zollbehörden eng
und vertrauensvoll zusammen.
Deutschland hat sich mit allen Mitgliedstaaten der EU dem Ziel verpflichtet,
einen europäischen „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ zu
errichten. Angesichts des immensen Austausches und Verkehrs mit den USA
verwirklicht die enge Kooperation mit den amerikanischen Behörden die Einsicht,
dass der gemeinsame Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne
seine transatlantische Dimension weder machbar noch wünschenswert ist.
1. Wie viele der nach eigenen Angaben 394 in der EU und ihren
Mitgliedstaaten für das DHS Angestellten arbeiten in der EU mit welchen
Agenturen oder anderen Einrichtungen der EU, mit welchen Stellen der
Mitgliedstaaten bzw. mit welchen privaten Akteuren zusammen?
a) Wie viele der auf EU-Ebene für das DHS arbeitenden Angestellten sind
direkt von der Behörde beschäftigt, bzw. wie viele rekrutieren sich aus für
einzelne Maßnahmen angestellte Beschäftigte aus Mitgliedstaaten der EU?
b) Wie viele von ihnen sind von der US-Botschaft angestellt?
c) Wie hat sich die Zahl der auf EU-Ebene bzw. zusammen mit Agenturen
oder anderen Einrichtungen der EU arbeitenden DHS-Angestellten in
den letzten zwei Jahren verändert?
Soweit sich die Fragen auf den gesamten Bereich der EU und die anderen
Mitgliedstaaten beziehen, liegen diese Daten der Bundesregierung nicht vor.
Soweit der Bereich Deutschland betroffen ist, wird auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
2. Wie viele der nach eigenen Angaben 394 in der EU und ihren
Mitgliedstaaten für das DHS arbeitenden Angestellten sind in Deutschland angesiedelt?
a) Wie viele der in Deutschland für das DHS arbeitenden Angestellten
entfallen auf die Customs and Border Protection (CBP), das
Immigration and Customs Enforcement (ICE), die Transportation Security
Administration (TSA), den Secret Service (USSS), die Coast Guard
(USCG), den Citizenship and Immigration Service (USCIS), das Office
of Policy, die Federal Emergency Management Agency (FEMA), das
Federal Law Enforcement Training Center (FLETC) und das National
Protection and Programs Directorate (NPPD)?
Gegenwärtig sind 75 Bedienstete des DHS in Deutschland tätig.
(Anmerkung: Der Begriff „Bedienstete“ wird funktional gebraucht, d. h. er
umfasst als Oberbegriff alle weisungsabhängigen Tätigkeiten für das DHS,
ohne Aussagen über die jeweilige arbeitsrechtliche oder beamtenrechtliche
Stellung der Mitarbeiters zu treffen.)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6654Die 75 Bediensteten des DHS lassen sich nach Erkenntnissen der
Bundesregierung wie folgt zuordnen:
b) Wie viele der in Deutschland für das DHS arbeitenden Angestellten
sind direkt von der Behörde beschäftigt, bzw. wie viele rekrutieren sich
aus für einzelne Maßnahmen angestellte Beschäftigte aus
Mitgliedstaaten der EU?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind 62 der in Deutschland arbeitenden
DHS-Bediensteten direkt von der Behörde beschäftigt („US Federal Employees“).
Die restlichen 13 Bediensteten sind lokal angestellt – sog. Foreign Service
Nationals (FSNs) und locally-engaged staff (LES).
c) Wie viele der auf EU-Ebene für das DHS arbeitenden Angestellten sind
direkt von der Behörde beschäftigt, bzw. wie viele rekrutieren sich aus
für einzelne Maßnahmen angestellte Beschäftigte aus Mitgliedstaaten
der EU?
Hierüber hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse, vgl. in Bezug auf die
EU-Ebene die Antwort zu Frage 1.
d) Wie viele von ihnen sind von der US-Botschaft angestellt?
Insgesamt sind gegenwärtig rund 50 aktive Bedienstete des DHS zur
Diplomatenliste angemeldet, hiervon einer bei der US-Botschaft in Berlin, 42 beim US-
Generalkonsulat in Frankfurt/Main und sechs beim US-Generalkonsulat in
Hamburg. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es sich bei obigen
Angaben um eine Momentaufnahme (Stand 13. Juli 2011) handelt, da sich die
Diplomatenliste aufgrund neuer An- bzw. Abmeldungen insbesondere in den
Sommermonaten ständig ändert.
e) Wie viele deutsche Staatsangehörige sind unter den 394 für das DHS
innerhalb der EU Beschäftigten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2b verwiesen. Die Bundesregierung hat keine
Kenntnis darüber, ob und in welcher Größenordnung sich deutsche
Staatsangehörige unter den lokal angestellten Kräften befinden.
f) Wie hat sich die Zahl der in Deutschland arbeitenden DHS-
Angestellten in den letzten zwei Jahren verändert?
Die Zahl der Bediensteten des DHS in Deutschland ist weitgehend stabil
geblieben. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich die Zahl der DHS-Be-
DHS 75 Bedienstete
(Stand 07/2011)
CBP 11
ICE 15
TSA 20
USSS 9
USCG 9
USCIS 10
Office of Policy 1
FEMA, NPPD und FLETC 0
Drucksache 17/6654 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodediensteten in den letzten zwei Jahren um eine Stelle des Office of Policy
erweitert. Am Hamburger Hafen hat sich die Zahl der Bediensteten von vier auf zwei
und in Bremerhaven von vier auf drei reduziert.
3. An welchen sieben Flughäfen und an welchen 23 Seehäfen innerhalb der
EU sind wie viele Angestellte der Customs and Border Protection (CBP),
des Immigration and Customs Enforcement (ICE), der Transportation
Security Administration (TSA), des Secret Service (USSS), der Coast
Guard (USCG), des Citizenship and Immigration Services (USCIS), des
Office of Policy, der Federal Emergency Management Agency (FEMA),
des Federal Law Enforcement Training Center (FLETC) und des National
Protection and Programs Directorate (NPPD) beschäftigt, bzw. arbeiten
den genannten Behörden zu?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass DHS-Bedienstete, die der TSA
angehören, an deutschen Flughäfen eingesetzt werden. Nach vorliegenden
Erkenntnissen sind am Frankfurter Flughafen vier Bedienstete der CBP aktiv.
a) Was ist ihre konkrete Aufgabenbeschreibung?
Eine detaillierte Aufgabenbeschreibung der DHS-Bediensteten der TSA und
CBP liegt nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
b) Auf welchen vertraglichen Grundlagen wird die Zusammenarbeit
abgewickelt?
Der Einsatz von DHS-Bediensteten der TSA erfolgt im Einklang mit dem
Luftverkehrsabkommen vom 30. April 2007 zwischen der EU und den USA und
dient der Konkretisierung der darin vorgesehenen Sicherheitskooperation.
4. Welcher Tätigkeit gehen DHS-Angestellte an welchen deutschen Flug-
und Seehäfen nach?
DHS-Bedienstete der TSA beraten an deutschen Flughäfen insbesondere
Luftfahrtunternehmen im Interesse der Gewährleistung der Luftsicherheit bei
Flügen in die USA. Die DHS-Bediensteten der CBP leisten ebenfalls
Beratungsdienste für die Luftfahrtunternehmen im Vorfeld der Einreise in die USA sowie
zur Abwehr von Gefahren für den Luftverkehr durch den internationalen
Terrorismus.
a) Wie werden die vom Deputy Assistant Secretary for International
Affairs beschriebenen Aufgaben „investigate transnational crimes,
including cybercrime; combat human and drug trafficking; conduct
maritime port assessments, assess airports and air carriers; advise airlines
through IAP; work with host governments, passengers, and the trade
industry to comply with U. S. customs and immigration regulations;
and oversee the deployment of Federal Air Marshals“ konkret
umgesetzt?
DHS-Bedienstete der CBP führen keine hoheitlichen Tätigkeiten aus. Sie sind
beratend für die im Luftverkehr mit den USA operierenden
Luftfahrtunternehmen tätig. Dabei werden die Luftfahrtunternehmen insbesondere im Rahmen
von Kontrollen bei „Last Gate Checks“ von Flügen in die USA unterstützt.
Im Rahmen der „Container Security Initiative“ (CSI) sind Bedienstete des DHS
in den Häfen Bremerhaven und Hamburg tätig. Sie arbeiten in der US-
Risikoanalyse von Warenverkehren mit dem Ziel USA. Für den Fall, dass
Risikoanalysen zu Erkenntnissen führen, die aus US-Sicht eine weitergehende
Kontrolle der Warensendung (Container) nahelegen, nehmen DHS-Bedienstete
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6654Kontakt mit der deutschen Zollverwaltung im jeweiligen Hafen auf. Diese
überprüft anhand eigener und amerikanischer Erkenntnisse, ob eine weitere
Kontrolle erforderlich ist. Bejaht dies die deutsche Zollverwaltung, erfolgen
weitere Kontrollmaßnahmen (z. B. Röntgenkontrolle oder Öffnen des
Containers).
b) Was ist mit der Formulierung „many other essential tasks“ nach
Kenntnis der Bundesregierung gemeint?
Die Bundesregierung hat hierüber keine Erkenntnisse.
5. Welche bilateralen Abkommen wurden im Namen der Regierung der USA
vom DHS mit der deutschen Bundesregierung unterzeichnet, und wie ist
der Stand ihrer Umsetzung?
Am 16. März 2009 wurde das deutsch-amerikanische Regierungsabkommen zur
„Wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
zivilen Sicherheit“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
und dem DHS unterzeichnet. Ende August 2009 wurde eine Arbeitsplanung für
Kooperationsaktivitäten vereinbart. Als erstes Pilotprojekt befindet sich ein
bilaterales Verbundvorhaben zum Themenschwerpunkt „Schutz kritischer
Infrastrukturen“ in der Umsetzungsphase. Ziel des Projektes ist es, Methoden und
Verfahren der visuellen Analyse zur Verbesserung der Katastrophenvorsorge und
des Krisenmanagements bei wechselseitig abhängigen kritischen Infrastrukturen
nutzbar zu machen.
Unterhalb der Ebene von völkerrechtlichen Abkommen gibt es Absprachen zu
gegenseitigen Flughafenbereisungen zur Gewährleistung von ausreichenden
Luftsicherheitsstandards im transatlantischen Luftverkehr.
Zur Unterstützung der „Container Security Initiative“ wurde am 1. August
2002 im Rahmen des Zollunterstützungsvertrages vom 23. August 1973 eine
„Grundsatzerklärung über die Zusammenarbeit, einschließlich der
Anwesenheit von US-Zollbeamten in den deutschen Häfen Bremerhaven und Hamburg“
unterzeichnet. Die Erklärung wurde mit Einsatzbeginn (2003) der DHS-
Bediensteten in den Häfen Bremerhaven und Hamburg umgesetzt.
6. Wie wird die „strategische und operative“ Zusammenarbeit bezüglich der
Verhinderung „terroristischer Attacken“ auf die USA sowie „terroristischer
Reisetätigkeit“ konkret umgesetzt?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse darüber, wie die Vereinigten Staaten
von Amerika ihre internationale Zusammenarbeit zur Verhinderung
terroristischer Anschläge auf die USA sowie „terroristischer Reisetätigkeit“ konkret
umsetzen.
Zur Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der
Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Terrorismusbekämpfung wird auf
die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
a) Welche anderen Einrichtungen der EU bzw. Deutschlands, darunter
auch Verkehrsunternehmen oder Reiseveranstalter sind eingebunden,
„die USA sicher, geschützt und robust gegen Terrorismus und andere
Gefahren“ zu machen?
DHS-Bedienstete der TSA beraten die Verkehrsunternehmen vor Ort zur
Gewährleistung der Luftsicherheit bei transatlantischen Direktflügen. Es wird auf
die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Drucksache 17/6654 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Auf welche Art und Weise arbeiten Angestellte des DHS an Flug- und
Seehäfen mit Flug- und Schiffslinien zur Grenzkontrolle zusammen?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Weitere Informationen liegen der
Bundesregierung diesbezüglich nicht vor.
a) Was ist mit der vom Deputy Assistant Secretary for International
Affairs beschriebenen „Implementierung verbesserter
Sicherheitsscreenings“ gemeint, und wie wird diese konkret umgesetzt?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung nehmen die DHS-Bediensteten der
CBP gegenüber den Luftfahrtunternehmen nur eine beratende Funktion ein im
Hinblick auf Entscheidungen über den Ausschluss von Passagieren von der
Beförderung. Konkretere Kenntnisse über die Art und Weise der Zusammenarbeit
zwischen CBP und den Fluglinien liegen der Bundesregierung nicht vor.
8. Mit welchen US- oder EU-Datenbanken werden Informationen über
Reisende in die USA abgeglichen („data analysis“)?
Die Behandlung personenbezogener Daten über Reisende in die USA richtet
sich nach dem Abkommen vom 26. Juli 2007 zwischen der Europäischen
Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von
Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) und deren
Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of
Homeland Security (PNR-Abkommen 2007).
Fluggastdaten (PNR) werden den US-Behörden von den Luftfahrtunternehmen
nach Maßgabe des PNR-Abkommens von 2007 zur Verfügung gestellt, aber
mit keinen EU-Datenbanken abgeglichen. Der Bundesregierung ist nicht
bekannt, mit welchen US-Datenbanken Passagierdaten abgeglichen werden.
a) Welche Datensätze werden hierfür konkret prozessiert?
Die den USA zur Verfügung gestellten PNR-Datenkategorien sind im PNR-
Abkommen von 2007 aufgelistet.
b) Welche Daten von außerhalb der EU befindlichen
Reservierungssystemen werden in die Analyse integriert?
Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse darüber, welche
konkreten PNR-Datensätze in die Analysevorgänge US-amerikanischer Behörden
einfließen.
c) Auf welcher rechtlichen Grundlage findet der Datenabgleich statt?
Die Verarbeitung der PNR-Daten durch amerikanische Behörden erfolgt nach
Maßgabe des EU-US PNR-Abkommens von 2007.
9. Welche Risikoindikatoren, die in Deutschland seitens des DHS zu einer
„No-board-Empfehlung“ führen können, sind der Bundesregierung
bekannt (insbesondere Ausstellungsdatum von Reisedokumenten, Reise aus
einschlägiger Region oder „high-risk countries“, Gepäckschein,
Barzahlung, Flugroute)?
Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse über „No-board-
Empfehlungen“.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6654a) Wird zur Versagung von Flügen aus Deutschland in die USA auch
eine „proaktive Nutzung“ von Flugdaten vorgenommen, indem etwa
Kriterien wie „ethnische Zugehörigkeit“, „Religionszugehörigkeit“
oder Essenswünsche einbezogen werden?
Das Abkommen von 2007 verpflichtet die USA, sensible Daten, die z. B. die
ethnische oder religiöse Zugehörigkeit enthüllen, aus den PNR-Daten
herauszufiltern und grundsätzlich unverzüglich zu löschen. Die EU-Kommission
überprüft regelmäßig die Einhaltung der im Abkommen enthaltenden
Regelungen, zuletzt im Februar 2011.
b) Kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, dass seitens
des DHS an deutschen Flug- und Seehäfen ein Profiling durchführt,
das aufgrund von „ethnischer Zugehörigkeit“ oder
„Religionszugehörigkeit“ und damit einer vorurteilsbelasteten Auswahl die
Freizügigkeit versagt?
Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass ein solches
Profiling vorgenommen wird.
10. Wie wurden die 1 323 angeblichen „high-risk travelers“ von DHS-
Angestellten konkret „identifiziert“?
a) Wie viele „No-board-Empfehlungen” wurden nach diesem Verfahren
2010 sowie 2011 innerhalb der EU ausgesprochen?
b) Wie viele „No-board-Empfehlungen” entfielen 2010 und 2011 auf
Reisende von welchen deutschen Flug- oder Seehäfen?
c) Wie vielen „No-board-Empfehlungen” wurden innerhalb der EU bzw.
an deutschen Flug- und Seehäfen nach Kenntnis der Bundesregierung
nicht entsprochen, bzw. welche weiteren Erkenntnisse kann die
Bundesregierung hierzu mitteilen?
No-board-Empfehlungen betreffen das Rechtsverhältnis zwischen den
Fluglinien und US-Behörden. Der Bundesregierung sind hierzu keine konkreten
Einzelheiten bekannt.
d) Welche Möglichkeiten stehen den Betroffenen zur nachträglichen
Rechtssicherheit oder der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche
zur Verfügung?
Das PNR-Abkommen von 2007 enthält in seinem begleitenden Briefwechsel
zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika
auch Aussagen über Auskunftsrechte und Rechtsbehelfe.
e) Wie bewertet die Bundesregierung, dass die an deutschen Flug- und
Seehäfen ausgesprochenen „No-board-Empfehlungen” nicht
transparent sind, die Fluggesellschaften sie indes dennoch umsetzen dürften,
und Betroffene weder Rechtsschutz noch Schadensersatz geltend
machen können, zumal PNR-Daten vom Privacy Act auch für US-
Staatsangehörige ausgenommen sind?
Auf die Antworten zu den Fragen 10a bis 10c wird verwiesen.
Drucksache 17/6654 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Welche „internationalen Screeningprogramme“ hat das DHS, wie vom
Deputy Assistant Secretary for International Affairs geschildert, in
Zusammenarbeit mit welchen europäischen Partnern „auf den Weg
gebracht“?
a) Welche EU-Einrichtungen, darunter auch der Anti-Terrorismus-
Koordinator, sind auf welche Weise eingebunden?
b) Welche deutschen Stellen sind in diese „internationalen
Screeningprogramme“ integriert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
12. Welche gemeinsamen Forschungsprojekte von EU und USA wurden in
den letzten zwei Jahren zur Sicherheit von Transportwegen begonnen?
a) An welchen Vorhaben ist die Bundesregierung beteiligt?
b) Was ist der Stand der in der Toledo-Erklärung anvisierten Abkommen
zur „physical and behavioural explosives detection“?
c) Welche EU-Mitgliedstaaten betreiben hierzu bereits Pilotprojekte an
welchen Flug- oder Seehäfen?
In den letzten zwei Jahren wurden keine gemeinsamen Forschungsprojekte von
EU und USA zur Sicherheit von Transportwegen begonnen.
13. Welche „engen Partnerschaften“ des DHS mit Deutschland und
Großbritannien existieren zur „Prävention und Abwehr von terroristischen
Angriffen“ mit der Joint Contact Group bzw. der Security Cooperation
Group?
a) Wie werden die beschriebenen „Bedrohungsanalysen“, „Aufspüren
von gewalttätigem Extremismus“, „Information über Trends
terroristischer Reisetätigkeit“ und „Methodologien zur Risikobewertung“ in
den Partnerprojekten konkret bewerkstelligt?
Die Joint Contact Group betrifft die Zusammenarbeit zwischen dem US-
Heimatschutzministerium (DHS) und Großbritannien. Hierzu liegen der
Bundesregierung aktuell keine Erkenntnisse vor, die über die Kenntnis des Bestehens
dieser Kooperation seit dem Jahr 2003 hinausgehen.
DHS und Bundesministerium des Innern (BMI) arbeiten im Rahmen der
Security Cooperation Group seit 2008 durch halbjährliche Treffen auf der Ebene der
Vizeminister bzw. Staatssekretäre sowie durch nach Bedarf stattfindende
Treffen einzelner Arbeitsgruppen zusammen. Die in Frage 13a aufgezählten
Themenbereiche sind u. a. Gegenstand der Gespräche auf Vizeminister/
Staatssekretär-Ebene und/oder auf Arbeitsgruppenebene. „Konkret bewerkstelligt“ wird
die Zusammenarbeit durch den Austausch über Informationen und über
bewährte Praktiken. Neben dieser Zusammenarbeit zwischen DHS und
Bundesministerium des Innern pflegen die dem BMI nachgeordneten Behörden
Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz eine anlassbezogene
Zusammenarbeit u. a. mit dem DHS.
14. Welche Veränderungen ergeben sich durch den Vertrag von Lissabon in
Bezug auf die Zusammenarbeit der EU mit dem DHS?
Mit dem Vertrag von Lissabon wurden die Bestimmungen der Verträge über die
Kompetenzen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten in Bezug auf
das auswärtige Handeln der Europäischen Union, etwa hinsichtlich des
Abschlusses internationaler Übereinkünfte, grundlegend neu gefasst. Regelungen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/6654zur Zusammenarbeit zwischen einzelnen EU-Institutionen und bestimmten
Behörden von Drittstaaten enthalten die Verträge indessen nicht.
15. Welche Stellen der EU bzw. Deutschlands sind an der „U.S.-EU
cybersecurity working group“ beteiligt?
Aktuell beteiligen sich an der Arbeitsgruppe von deutscher Seite das BMI und
des BSI. Soweit hier bekannt, arbeiten auf EU-Ebene die Generaldirektionen
Digitale Gesellschaft und Inneres gemeinsam an dem Projekt; es sind jedoch
weitere Stellen wie z. B. EAD oder Rat zumindest informiert.
a) An welchen neuen rechtlichen Grundlagen und welchen weiteren
Instrumenten wird in der Arbeitsgruppe gearbeitet?
Die Einrichtung der Arbeitsgruppe wurde erst auf dem EU-US-Gipfel im
November 2010 vereinbart. Daher befindet sie sich insgesamt noch in der
Findungsphase – konkrete Ergebnistypen sind noch nicht definiert. Es hat jedoch
bereits eine Aufteilung in vier Unterarbeitsgruppen (sog. Expert Sub Groups,
ESG) stattgefunden, wobei sich jede ESG mit jeweils einem der folgenden
Themenbereichen beschäftigt: Public-Private-Partnerships, Cyber-Incident-
Management, Awareness Raising und Cybercrime.
b) Welche Einrichtungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten (insbesondere
Deutschlands) werden an welchen gemeinsamen Übungen zur
„Cybersicherheit“ teilnehmen?
Cyber-Übungen in der EU wurden grundsätzlich mit dem Einstieg in die
Übungsserie CyberEurope im November 2010 gestartet. Weitere Übungen
ergeben sich beispielsweise aus Forschungsprojekten (z. B. EuroCybex) und
auch aus der o. g. EU-US-Arbeitsgruppe.
Für Deutschland stellt das BSI den Hauptansprechpartner für derartige
Übungen dar. Auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist eingebunden; je nach
Übungstiefe wirkt auch das BMI direkt mit.
Soweit hier bekannt, sind in die Arbeiten zu Cyber-Übungen auf EU-Ebene
insbesondere die Generaldirektion Digitale Gesellschaft, das Joint Research Center
sowie die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)
eingebunden.
c) Welche Szenarien werden hierfür gegenwärtig erörtert?
Auf Grund des frühen Stadiums von Cyber-Übungen in Europa kommen aktuell
noch keine ausgefeilten Szenarien zur Anwendung. Für die CyberEurope 2010
kam so ein eingeschränkt realistisches Szenario mit zunehmenden Ausfällen
von Internetverbindungen ohne weitere technische Details zur Anwendung. Zur
Auswahl der Szenarien für die ausstehenden Übungen liegen noch keine
Informationen vor.
16. Welchen Stand haben die Verhandlungen über ein Abkommen zum Schutz
personenbezogener Daten bei deren Übermittlung und Verarbeitung zum
Zwecke der Verhütung und Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung
von Straftaten, einschließlich terroristischer Handlungen, im Rahmen der
polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen?
a) Welche Vorschläge haben die USA zu Transparenz, Recht zur
Löschung oder Zugang zu Daten bzw. Rechtsschutz gemacht?
Der Rat der Europäischen Union hat mit Beschluss vom 3. Dezember 2010 die
Kommission der Europäischen Union mit den Verhandlungen beauftragt. Am
Drucksache 17/6654 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode28. März 2011 ist auf US-Seite das Verhandlungsmandat erteilt worden. Auf
einem Treffen der Referenten für Justiz und Inneres der Ständigen Vertretungen
der Mitgliedstaaten bei der Europäischen Union am 13. Mai 2011 berichtete die
Europäische Kommission in allgemeiner Form über den Stand der
Verhandlungen, die zu dem Zeitpunkt noch aus einem Austausch grundsätzlicher
Positionen bestanden. Einzelheiten aus den Verhandlungen zwischen den USA und
der Europäischen Kommission sind den Mitgliedstaaten noch nicht mitgeteilt
worden. Die Europäische Kommission verhandelt auf Basis eines detaillierten
Verhandlungsmandats.
b) Welche Position vertritt die Bundesregierung in den Verhandlungen
bezüglich einer „automatisierten Entscheidungsfindung“ beim
Abgleich mit US-Polizeidatenbanken zur Suche nach Risiken?
c) Welche Position vertritt die Bundesregierung in den Verhandlungen
bezüglich des Einsatzes von elektronischen Verfahren zur
automatisierten Suche nach „Risiken“ mit Methoden des „Data Mining“?
Die Bundesregierung lehnt automatisierte Einzelentscheidungen im
Polizeibereich ab. Davon zu unterscheiden sind Methoden zur Ermittlung eines
statistischen Risikos mit Daten ohne Personenbezug, das in Einzelentscheidungen
als ein Faktor der Gesamtabwägung einfließen darf.
17. Welchen Inhalt hat das Arbeitsabkommen zwischen dem DHS und der
Grenzschutzagentur FRONTEX?
Das Arbeitsabkommen beinhaltet:
● den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken des integrierten
Grenzmanagements,
● den Austausch von relevanten Informationen, sofern rechtlich zulässig (das
Abkommen selbst ist keine Rechtsgrundlage für den Austausch
personenbezogener Daten),
● die Erstellung von gemeinsamen Berichten,
● Zusammenarbeit im Bereich der Fortbildung,
● Beteiligung in gemeinsamen Einsätzen,
● Zusammenarbeit im Bereich bestehender Technologien sowie Forschung
und Entwicklung,
● Zusammenarbeit beim Aufbau von Beziehungen zu Drittstaaten,
● Verbesserung der Interoperabilität zwischen den Grenzpolizeibehörden der
EU und DHS.
a) Wie wird der dort paraphierte Tausch von Informationen konkret
umgesetzt?
b) Wie sind die Unterzeichner in eine gemeinsame „Risikoanalyse“
eingebunden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wird das Abkommen derzeit noch nicht
praktisch umgesetzt. Für November 2011 sind erste Sondierungsgespräche
zwischen DHS und FRONTEX in den USA geplant.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/665418. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Aktivitäten des Federal
Law Enforcement Training Center (FLETC) zur Unterstützung der
Ukraine und Polens bezüglich des Schutzes „kritischer Infrastruktur“ im
Rahmen der UEFA 2012?
Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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