Die aktuelle Situation im Lager Ashraf (Irak)
der Abgeordneten Thomas Nord, Jan van Aken, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, Andrej Hunko, Niema Movassat, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem 1. Januar 2009 steht das Lager Ashraf-Irak unter der Kontrolle des irakischen Militärs. Mittels Ultimatum fordert die irakische Regierung die Bewohner auf, das Lager bis Ende des Jahres 2011 zu verlassen. Es existieren vier Entschließungen des Europäischen Parlaments, welche die Rechte der Bewohner Ashrafs anerkennen. Darin werden in Ashraf lebende Menschen als „geschützte Personen“ nach dem IV. Genfer Abkommen ausgewiesen. Zudem fordert das EU-Parlament die irakische Regierung auf, von jedweder Maßnahme Abstand zu nehmen, die das Leben und die Sicherheit der Lagerbewohner gefährden würde. Konkret appelliert besonders die Entschließung vom 24. April 2009 vor dem Hintergrund einer Streichung der „People’s Muhjahedin of Iran“ von der Terrorliste der EU, an die irakischen Staatsorgane, keine Zwangsumsiedlungen, Abschiebungen, Ausweisungen oder Rückführungen der Bewohner Ashrafs vorzunehmen (2010/C 184 E/13).
Dessen ungeachtet, drangen irakische Sicherheitskräfte am 8. April 2011 gewaltsam in das Lager ein. Diese militärische Aktion kostete 34 Bewohnerinnen und Bewohnern Ashrafs das Leben. Laut der Internationalen Liga für Menschenrechte erlitten zudem mehr als 300 Personen zum Teil schwere Verletzungen.
Am 20. April 2011 bedauerte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Markus Löning, in einer Presseerklärung, dass bei dem gewaltsamen Eindringen irakischer Sicherheitskräfte in das Lager Ashraf Menschen ums Leben kamen. Er forderte die irakische Regierung auf, eine unabhängige Untersuchung der Vorgänge einzuleiten und mit Verantwortungsgefühl und Augenmaß bei der Auflösung der Lagerstrukturen und der Herstellung der vollständigen staatlichen Souveränität vorzugehen. Damit erweckt der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung den Eindruck, als billige die Bundesregierung die Auflösung des Lagers.
Andere Institutionen, darunter Amnesty International, appellieren an die irakischen Behörden, weitere Versuche, die Bewohner Ashrafs umzusiedeln oder gewaltsam zu vertreiben, nicht fortzuführen. Internationale Menschenrechtsorganisationen, wie der UN-Menschenrechtsrat (United Nations Human Rights Council) oder die Internationale Liga für Menschenrechte verurteilen das Vorgehen der irakischen Sicherheitskräfte. Im Europarat spricht man von einem „Verbrechen gegen das Völkerrecht“ (Schriftliche Erklärung 476/2011-04-16).
Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, forderte die irakische Regierung auf, „sich des Gebrauchs der Gewalt zu enthalten und die Menschenrechte der Bewohner des Lagers zu respektieren“ (8859/11, Presse 101/2011-04-09).
Unabhängig von der Entstehung und Entwicklung des Lagers Ashraf, sowie weiterer politischer Aspekte im Zusammenhang mit seiner Existenz, muss in dieser Situation, insbesondere unter Beachtung des Ultimatums und des bisherigen Vorgehens der irakischen Regierung, davon ausgegangen werden, dass Leben und Gesundheit der etwa 3 400 Bewohner und Bewohnerinnen bedroht sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Warum verurteilt der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Markus Löning, nicht das gewaltsame Vorgehen des irakischen Militärs am 8. April, wie es der UN-Menschenrechtsrat getan hat, sondern drückt allein sein „Bedauern“ der Todesfälle aus?
Weshalb schließt sich Markus Löning nicht dem Appell Catherine Ashtons an und fordert die irakische Regierung auf, sich der Gewalt zu enthalten und die Menschenrechte der Lagerbewohnerinnen und Lagerbewohner zu respektieren?
Warum fordert Markus Löning die Lagerführung Ashrafs zum Gewaltverzicht auf, richtet jedoch keinen gleichwertigen Appell an die irakischen Behörden?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, damit die irakische Regierung eine unabhängige Untersuchungskommission einsetzt, die den Vorfall vom 8. April 2011 aufklärt?
Auf Basis welcher Informationen kommt der Beauftragte der Bundesregierung zu der Annahme, dass die Lagerführung verletzten Bewohnerinnen und Bewohnern den Zugang zu medizinischer Versorgung vorenthält?
Auf welche Erkenntnisse stützt sich der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte bei seiner Aussage, dass die Lagerführung Bewohnerinnen und Bewohnern das Recht vorenthalte, Ashraf zu verlassen (wir bitten um eine vollständige Liste der Berichte mit Quellenangabe)?
Billigt die Bundesregierung die Auflösung des Lagers Ashraf?
Wie schätzt die Bundesregierung die Folgen für in Ashraf lebende Exiliranerinnen und -iraner und deren Familien ein, sollte es zur Auflösung des Lagers nach Ablauf des Ultimatums durch das irakische Militär kommen?
Welche Maßnahmen haben Bewohnerinnen und Bewohner des Lagers bei einer Rückkehr in den Iran zu befürchten?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Aufenthalt von Personen im Lager Ashraf mit deutschem Pass oder von Personen, die einmal in Deutschland gelebt haben?
Wenn ja, welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um für die Sicherheit, der in Ashraf lebenden Personen mit deutschem Pass bzw. von Personen, die einmal in Deutschland gelebt haben, Sorge zu tragen?
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, um eine Lösung des Problems zusammen mit europäischen Partnern und/oder den USA zu erreichen?
Steht die Bundesregierung zum Zweck der Lösung im Austausch mit der iranischen Regierung?
Initiiert oder beteiligt sich die Bundesregierung an einer Lösung auf europäischer Ebene?
Wenn ja, wie?
Ist die Bundesregierung bereit, Flüchtlinge aufzunehmen oder Aufnahmeländer finanziell zu unterstützen, wenn es zu einer Auflösung des Lagers kommt?