[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6672
17. Wahlperiode 26. 07. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 22. Juli 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Gerster,
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/6530 –
Die Bedeutung des Sports in der Politik der Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Sport spielt eine zentrale Rolle beim Zusammenhalt der Gesellschaft. Sport
ist die größte Bürgerbewegung Deutschlands. Rund 27 Millionen Menschen
treiben Sport in einem der über 90 000 Vereine, viele auch außerhalb des
organisierten Sports. Die Fraktion der SPD hat sich immer wieder für die
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Sportlerinnen und Sportler und ehrenamtliche
Helferinnen und Helfer eingesetzt. Der Förderung des Sports durch Bund,
Länder und Kommunen kommt vor diesem Hintergrund eine große Bedeutung zu.
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zum Erhalt und Ausbau von
Sportstätten für den Spitzensport in den Jahren 2010 und 2011 ergriffen?
Die Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau von Sportstätten für den Spitzensport in
den Jahren 2010 und 2011 können der beigefügten Tabelle 1 entnommen werden.
2. Wie begründet es die Bundesregierung, den Haushaltstitel „Zuwendungen
für die Errichtung, Erstausstattung und Bauunterhaltung von Sportstätten für
den Hochleistungssport“ (Einzelplan 06, Titelgruppe 01, Titel 882 11-323),
der die Finanzierung des Sportstättenbaus für den Spitzensport sicherstellen
soll, noch weiter abzusenken, und hält sie dies für verantwortbar?
Seitens der Bundesregierung war die Absenkung von 21,8 Mio. Euro um
jährlich 3 Mio. Euro ab 2012 auf 18,8 Mio. Euro als Beitrag zur Konsolidierung des
Bundeshaushalts vorgesehen und Bestandteil des Regierungsentwurfs zum
Haushalt 2011.
Die weitere Absenkung der im Regierungsentwurf veranschlagten 18,8 Mio.
Euro aufgrund der Umschichtung von 3 Mio. auf 15,8 Mio. Euro zu Lasten des
Bautitels 882 11 erfolgte im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum
Haushalt 2011, um dringende Bedarfe u. a. bei der Stützpunktförderung
dauerhaft zu decken.
Danach werden ab 2012 noch 15,8 Mio. Euro für den Sportstättenbau für den
Spitzensport zur Verfügung stehen. Damit werden sowohl anstehende
Modernisierungs- und Energieeinsparmaßnahmen als auch notwendige Ergänzungs-
und Ersatzbaumaßnahmen weiterhin möglich sein, wenn auch in deutlich
gestreckter zeitlicher Abfolge.
3. Gibt es bauliche Maßnahmen, die dringend erforderlich gewesen wären,
aber aufgrund der erfolgten Kürzung des o. g. Haushaltstitels nicht
durchgeführt werden konnten oder können?
Wenn ja, welche?
Aufgrund der Umschichtung von Haushaltsmitteln zu Lasten des Titels 882 11
musste ein Teil der für 2011 vorgesehenen Maßnahmen in die Förderplanung für
2012 geschoben werden. Bei der entsprechenden Festlegung konnten die
Maßnahmen mit der größten Dringlichkeit in der Planung für 2011 belassen werden.
4. Welche baulichen Maßnahmen im Bereich des Sportstättenbaus für den
Spitzensport sind in den Jahren 2011, 2012 und 2013 geplant?
Zu den Maßnahmen für 2011 siehe Antwort zu Frage1.
Die Maßnahmen für 2012 werden im Oktober dieses Jahres im Rahmen eines
Jahresplanungsgesprächs unter Berücksichtigung der sportfachlichen Voten der
Spitzensportfachverbände zusammen mit dem Deutschen Olympischen
Sportbund verhandelt und festgelegt. Für das Jahr 2013 wird dieses Gespräch im
Sommer/Herbst des Jahres 2012 erfolgen.
5. Nach welchen Kriterien erfolgt die Rangliste der geplanten Maßnahmen im
Bereich des Sportstättenbaus für den Spitzensport?
Im o. g. Jahresplanungsgespräch werden die Prioritäten vor dem Hintergrund
des zur Verfügung stehenden Bewilligungsvolumens nach sportfachlichen
Gesichtspunkten festgelegt.
6. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung einen Modernisierungsstau im
Bereich des Sportstättenbaus für den Spitzensport?
Wenn ja, in welchen Bundesländern ist der Stau besonders groß?
Grundsätzlich stehen Sportstätten für den Spitzensport in Deutschland in
ausreichender Anzahl zur Verfügung. Allerdings ist festzustellen, dass eine Vielzahl
von Trainingsstätten, insbesondere in den westlichen Bundesländern, 30 und
mehr Jahre alt sind, so dass die Aufwendungen für deren Erhalt und
Modernisierung immer größere Ressourcen beanspruchen. Mit dem seit mehreren
Jahren sinkenden Ansatz im Titel 882 11 wird den tatsächlichen Anforderungen
für den Spitzensport mittelfristig nur noch eingeschränkt Rechnung getragen
werden können.
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den
Modernisierungsbedarf von Sportstätten bei den Kommunen vor?
Welche Investitionen wurden von Ländern und Gemeinden seit 2009 in
diesem Bereich jährlich getätigt?
Sofern es sich um kommunale Sportstätten für den Vereins- und Breitensport
handelt, liegen der Bundesregierung über deren Modernisierungsbedarf keine
Erkenntnisse vor. Der Bundesregierung ist auch nicht bekannt, welche
Investitionen von den Ländern und Kommunen seit 2009 in diesem Bereich jährlich
getätigt wurden.
8. Wie viele Sportstätten haben von den Mitteln des Konjunkturpaketes II
profitiert?
Wie hoch waren die gesamten Investitionen für Sportstätten, die durch das
Konjunkturpaket II ausgelöst wurden?
Über die gesamten Investitionen für Sportstätten liegen keine Informationen vor,
da der Bundesregierung nicht bekannt ist, wie viele Investitionen von Ländern
und Kommunen in Sportstätten durch Finanzhilfen des Bundes nach dem
Zukunftsinvestitionsgesetz gefördert werden. Die nach der
Verwaltungsvereinbarung zum Zukunftsinvestitionsgesetz von den Ländern an den Bund
(Bundesministerium der Finanzen [BMF]) zu übermittelnden Informationen zum Stand
der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes – Förderlisten über noch
laufende und Verwendungsnachweise über bereits beendete Investitionsvorhaben –
enthalten keine systematisch auf Sportstätteninvestitionen bezogenen Angaben.
9. Auf welchem Niveau wurde der Spitzensport seit 2007 jährlich aus
Bundesmitteln gefördert?
Welche Schwerpunkte wurden dabei gesetzt?
Wie verteilt sich die Förderung auf die Sportarten?
Wie hoch ist die Sockelförderung und wie hoch die Projektförderung über
die Zielvereinbarungen?
Welche Verbände haben Projektförderungen erhalten und in welcher Höhe?
Die Höhe der Fördermittel der Bundesregierung für den Spitzensport (und
ausgewählte Bereiche des Breitensports) seit 2007 ist der folgenden Tabelle zu
entnehmen.
Sportfördermittel der Bundesregierung (in Tausend Euro)
Ressort (Epl) 2007
Ist
2008
Ist
2009
Ist
2010
Ist
2011
Soll
AA (05) 2 825 4 517 5 272 4 697 4 700
BMI* (06) 125 015 143 759 148 767 156 594 155 069
BMF (08) 2 851 3 386 2 086 2 171 3 940
BMAS (11) 1 153 1 073 1 308 1 203 1 020
BMVg (14) 49 201 54 218 63 316 61 736 62 671
BMG (15) 0 421 1 374 1 362 113
BMU (16) 406 163 362 368 311
BMFSFJ (17) 6 751 5 904 5 801 6 428 11 914
BMBF (30) 548 478 751 1 339 1 414
Summe 188 750 213 919 229 037 235 898 241 152
* BMI 110 688 127 064 130 588 135 515 132 782
* BPol 9 819 12 163 12 942 15 285 15 625
* BISp 4 508 4 532 5 237 5 795 6 662
* Summe 125 015 143 759 148 767 156 595 155 069
Zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt rund 24 Mio. Euro werden auch im
Rahmen des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in
Deutschland (Konjunkturpaket II) beim Bundesministerium des Innern (BMI),
beim BMF und beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in den
Jahren 2009 bis 2011 für den Sport eingesetzt.
Der Schwerpunkt der Förderung des Bundesministeriums des Innern liegt im
olympischen/paralympischen Spitzensport, während der nichtolympische/
nichtparalympische Spitzensport nachrangig gefördert wird (Programm des BMI zur
Förderung des Leistungssports sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte
und Maßnahmen des Sports auf nationaler und internationaler Ebene mit
Rahmenrichtlinien, Teil B, Abschnitt 4.1 Absatz 3 i. V. m. Nummer 5.2 Absatz 2
Richtlinien des BMI über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Bundessportfachverbänden).
Eine Zuordnung der Fördermittel ist nur in Bezug auf die die Sportarten
vertretenden Bundessportfachverbände möglich.
Bei der Darstellung in den anliegenden Tabellen 2 und 3 wird davon
ausgegangen, dass eine Zusammenstellung der Fördermittel für die Grundförderung und
die Projektförderung gewünscht wird. Eine Sockelförderung bestand für die
Sommersportverbände lediglich bis 2008 und für die Wintersportverbände bis
2010 als Teil der Jahresplanung, während die Grundförderung sowohl
Maßnahmen der Jahresplanung als auch das Leistungssportpersonal umfasst.
Nichtolympische Bundessportfachverbände erhalten eine pauschalierte
Förderung, die in der anliegenden Tabelle 4 unter „Gesamtförderung“ erfasst ist.
Der Leistungssport der Menschen mit Behinderung wird im Wege der
Projektförderung unterstützt. Derzeit werden durch das BMI die in der Tabelle 5
aufgeführten Verbände des autonomen Sports gefördert.
Darüber hinaus wird zu weiteren Schwerpunkten der Spitzensportförderung
auf den 12. Sportbericht der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/2880,
S. 13 ff.) verwiesen.
10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2009 ergriffen, um
behinderten Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern den Zugang zur
dualen Karriere in einer Bundesbehörde zu eröffnen?
Wie viele Mittel wurden dafür jährlich aufgewandt?
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP für die 17.
Legislaturperiode wurde vereinbart, die Bemühungen zu intensivieren, Spitzensportlerinnen
und -sportlern mit Behinderung den Zugang zu einer dualen Karriere zu
eröffnen. In der Folge wurde im Haushalt 2011 zentral bei Kapitel 08 04 (Zoll) die
Titelgruppe „Unterstützung von Bundesbehörden, die Sportförderplätze für
Spitzensportlerinnen und Spitzensportler mit Behinderung zur Verfügung
stellen“ eingerichtet. Der Stellenplan der Titelgruppe enthält insgesamt zehn Stellen
mit einem Gesamtvolumen von 510 000 Euro, von denen sechs aus den
Sportförderplätzen des BMVg sowie jeweils zwei aus denen des BMF und des BMI
stammen. Die Stellen dürfen auf Antrag auch an Bundesbehörden außerhalb des
Kapitels 08 04 zur Bewirtschaftung übertragen werden.
Außerdem eruierte die Bundesregierung wie bereits in den Vorjahren
Einstellungsmöglichkeiten in Bundesbehörden für die vom Deutschen
Behindertensportverband gemeldeten Spitzensportler. Seit 2009 erfolgten in der
Bundesverwaltung zwei zusätzliche Einstellungen, so dass insgesamt sechs paralympische
Spitzensportler auf Initiative des BMI in den Bundesbehörden beschäftigt sind.
11. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die
Bewerbung Münchens um die Olympischen und Paralympischen
Winterspiele 2018 zu unterstützen?
Welche Finanzmittel sind zu diesem Zwecke seit 2006 jährlich zur
Verfügung gestellt worden?
Welche Finanzmittel müssen zur Umsetzung des Bewerbungskonzeptes
bei einem positiven Ausgang der Entscheidung am 6. Juli 2011 in den
kommenden Jahren aufgewendet werden, und aus welchen Etats?
Die Bewerbung Münchens, der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen sowie
des Landkreises Berchtesgadener Land um die Ausrichtung der Olympischen-/
Paralympischen Winterspiele 2018 ist als ein gemeinsames Anliegen von Bund,
Freistaat Bayern, Landkreis und Marktgemeinde, aber auch der restlichen
Bundesländer betrachtet worden und lag im gesamtstaatlichen Interesse.
Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss vom 2. Juli 2009 die Bewerbung als
nationale Aufgabe angesehen und die Bundesregierung beauftragt, die
Bewerbung zu unterstützen. Als federführendes Ressort innerhalb der
Bundesregierung hat das BMI in enger Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt, den
fachlich betroffenen Bundesministerien und der Bewerbungsgesellschaft München
2018 GmbH an der Erstellung der Bewerbungsunterlagen (Bid Book)
mitgewirkt. In verschiedenen Fachkommissionen haben Vertreter der im BMI
eingerichteten Projektgruppe 2018 darauf geachtet, dass die Bundesinteressen an der
Olympiabewerbung beachtet und umgesetzt wurden.
Mit Kabinettbeschluss vom 3. November 2010 hat die Bundesregierung den
vom Bundesminister des Innern vorgelegten Bericht zur Bewerbung der Stadt
München um die Ausrichtung der XXIII. Olympischen und XII.
Paralympischen Winterspiele 2018 nebst den zugrundeliegenden Bewerbungsunterlagen,
einschließlich der Regierungsgarantien, zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Bundesregierung war als Gast ohne Stimmrecht in der
Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Gesellschaft München 2018 GmbH mit Sitz
und Stimme vertreten. Zusätzlich ist ein Mitglied des Deutschen Bundestages im
Aufsichtsrat der Bewerbungsgesellschaft vertreten gewesen. Durch die
Einbindung von Regierungsmitgliedern und hochrangigen Vertretern der
Bundesressorts konnte in den letzten Wochen vor der Vergabeentscheidung im Rahmen
von Präsentationen der Bewerbung die politische Unterstützung der Bewerbung
auf allen staatlichen Ebenen nochmals nachdrücklich deutlich gemacht werden.
Die Bewerbung Münchens ist ohne finanzielles Engagement des Bundes
durchgeführt worden.
Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat am 6. Juli 2011 München den
Zuschlag zur Austragung der Olympischen-/Paralympischen Winterspiele 2018
nicht erteilt.
12. Sieht die Bundesregierung einen Straftatbestand Sportbetrug als mögliches
Instrument, Doping – aber auch Korruption, Manipulation o. Ä. – im Sport
wirksam zu bekämpfen?
Wenn nicht, welche Gründe sprechen gegen einen solchen Straftatbestand?
Welche möglichen – auch alternativen – gesetzgeberischen
Handlungsoptionen oder welchen Handlungsbedarf haben Experten in diesem
Bereich identifiziert?
Die Frage der Einführung eines Straftatbestandes des Sportbetruges ist 2007
eingehend in dem Gesetzgebungsverfahren des Gesetzes zur Verbesserung der
Bekämpfung des Dopings im Sport diskutiert worden. Die Mehrheit der Experten
hat seinerzeit juristische Probleme, insbesondere bei der Definition des
Schutzgutes, gesehen und daher von der Einf��hrung eines solchen Straftatbestandes
abgeraten. Auch ein entsprechender Gesetzesvorstoß des Landes Bayern hatte
aus gleichen Gründen keinen Erfolg im Bundesrat. Die Bundesregierung sieht
derzeit keine Veranlassung, die Frage der Einführung eines Tatbestands
„Sportbetrug“ erneut zu prüfen, zumal die Konstellationen des sog. Sportbetrugs
bereits weitgehend vom Tatbestand des Betrugs (§ 263 des Strafgesetzbuches)
erfasst werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 13 ff. verwiesen.
Was die Bekämpfung von Manipulationen im Sport betrifft, so haben die
strafgerichtlichen Verurteilungen im aktuellen Wettskandal gezeigt, dass die
geltenden strafrechtlichen Vorschriften ausreichen und geeignet sind, um die Taten zu
ahnden.
13. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden seit 2007 nach Inkrafttreten des
Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport
eingeleitet, und wie viele davon richteten sich gegen Sportler?
Wie viele endeten mit Anklageerhebung und wie viele mit einer
Verurteilung (bitte nach den einzelnen Jahren sowie nach Geld- und
Haftstrafen differenzieren)?
14. Wie häufig wurde gegen Sportler wegen des Besitzes nicht geringer
Mengen von Dopingmitteln ermittelt, wie oft wurde Anklage gegen sie erhoben
und wie oft wurden sie verurteilt (bitte nach den einzelnen Jahren sowie
nach Geld- und Haftstrafen differenzieren)?
15. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit
strafrechtlichen Sanktionen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur
Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport?
16. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung im Bereich der
Dopingbekämpfung über die Bundesbehörden (z. B. BKA, ZKA etc.)?
Reichen die bisher ergriffenen Maßnahmen aus?
Wenn nicht, welche weiteren Maßnahmen sind geplant und welche
Bundesbehörden könnten zusätzlich beteiligt werden?
17. Welche Erkenntnisse liegen über Doping im Breitensport (u. a. in
Fitnessstudios oder beim Bodybuilding) vor?
Wie viele Ermittlungsverfahren wurden in diesem Zusammenhang seit
dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des
Dopings im Sport eingeleitet?
Wie viele endeten mit einer Anklageerhebung und wie viele mit einer
Verurteilung (bitte nach Geld- und Haftstrafen differenzieren)?
Das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport (DBVG),
das am 1. November 2007 in Kraft getreten ist (BGBl. I S. 2510 ff.), bestimmt
in Artikel 3:
„Die Anwendung der durch dieses Gesetz geänderten Vorschriften ist unter
Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen, der im Einvernehmen
mit dem Deutschen Bundestag bestellt wird, vor dem 31. Oktober 2012 zu
evaluieren.“
Das Verfahren zur Auswahl eines Sachverständigen, sowie die
Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung, wurden mit dem Sportausschuss des Deutschen
Bundestages abgestimmt. Nach Herstellung des Einvernehmens zur
Beauftragung des Sachverständigen mit dem Deutschen Bundestag wird die
Bundesregierung (Bundesministerium des Innern, Bundesministerium für Gesundheit,
Bundesministerium der Justiz, Bundesministerium der Finanzen) die
Einzelheiten der Evaluierung des Gesetzes mit dem Sachverständigen abstimmen und das
Ergebnis der Evaluierung spätestens im Oktober 2012 vorlegen. Anschließend
wird die Bundesregierung zum Ergebnis der Evaluierung detailliert Stellung
nehmen.
18. Welche neuen Erkenntnisse der Bundesregierung haben dazu geführt,
dass die Athletin Claudia Pechstein abweichend von der Entscheidung des
früheren Bundesministers des Innern, Dr. Thomas de Maizière, von der
WM in Inzell bis zum 13. Juni 2011 nur halbtags bei vollem Lohnausgleich
Dienst leisten musste und für Trainingsmaßnahmen wieder freigestellt
wurde?
Da Claudia Pechstein nach Ablauf der Sperre im Februar 2011 nicht wieder in
die Sportförderung der Bundespolizei aufgenommen wurde, musste sie wie
jeder andere Bundespolizist Dienst leisten. Im Hinblick auf ihre lange sportliche
Karriere und den damit verbundenen umfangreichen Trainingseinheiten war es
nach dem Ausscheiden aus der Spitzensportförderung der Bundespolizei
medizinisch notwendig, ihr die Möglichkeit des Abtrainierens zu geben, um so den
Körper vom Spitzensport zu entwöhnen und langsam wieder an den normalen
Polizeivollzugsdienst zu gewöhnen. Claudia Pechstein hat daher zunächst nur
halbtags (vormittags) gearbeitet und nachmittags abtrainiert.
19. Welche neuen Erkenntnisse der Bundesregierung haben dazu geführt,
dass der Athletin Claudia Pechstein ab dem 14. Juni 2011 nunmehr
Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge gewährt wurde?
Die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft e. V. und der Deutsche Olympische
Sportbund haben sich nach den Erfolgen bei der WM in Inzell im März 2011
eindeutig für eine Fortsetzung der Förderung Claudia Pechsteins ausgesprochen.
Da Claudia Pechstein nicht mehr der Sportförderung der Bundespolizei
angehört, war eine Fortsetzung ihrer sportlichen Karriere nur außerhalb des regulären
Polizeivollzugsdienstes möglich. Das Bundesministerium des Innern hat sich
daher entschlossen, Claudia Pechstein Sonderurlaub unter Wegfall der
Besoldung zu gewähren, solange sie als Leistungssportlerin den A- oder B-Kader-
Status der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft e. V. nachweisen kann. Für die
Saison 2011/2012 hat Claudia Pechstein den A-Kader-Status erhalten.
20. Wurde der Athletin Claudia Pechstein die Möglichkeit eines medizinisch
notwendigen Abtrainierens gegeben?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen hat der Dienstherr dies kontrolliert und
sichergestellt, dass diese Zeit nicht zum regulären Training genutzt wurde?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 18 dargelegt, wurde Claudia Pechstein die
Möglichkeit des medizinisch notwendigen Abtrainierens gegeben. Die
durchgeführten Trainingsmaßnahmen musste Claudia Pechstein dokumentieren und
wöchentlich der Bundespolizeiakademie vorlegen.
21. Gibt es im Bereich der Bundespolizei, des Zolls oder der Bundeswehr
andere Athleten oder Athletinnen, die in den Genuss solcher Maßnahmen
kommen, obwohl sie für die Teilnahme an Olympischen Spielen nach der
Osaka-Regel gesperrt sind?
Im Bereich der Bundespolizei, des Zolls und der Bundeswehr sind keine
weiteren Athletinnen oder Athleten bekannt, die nach der Osaka-Regel nicht für die
Teilnahme an Olympischen Spielen zugelassen sind.
22. Welche Forschungsvorhaben im Bereich der Entwicklung von
Dopingnachweisverfahren und in anderen, für eine effektive Anti-Doping-Politik
relevanten Wissenschaftsbereichen wurden seit 2009 mit welchem
Aufwand durch den Bund gefördert?
Seit 2009 wurden folgende Forschungsvorhaben im Bereich der
Dopingbekämpfung vom Bund gefördert:
Dopingkontrolllabore Köln und Kreischa:
Die Forschung im Bereich der Analysen von Dopingkontrollen seit 2009
umfasst die nachstehenden Beträge in tausend Euro:
Die Deutsche Sporthochschule Köln – Institut für Biochemie – führt seit dem
1. Mai 2011 zusätzlich ein Forschungsvorhaben „Strategien zum frühzeitigen
Erkennen von Methoden und Medikamenten mit Missbrauchspotential zum
Doping“ durch, welches auf drei Jahre angelegt ist. Die Gesamtkosten belaufen
sich auf 70 000 Euro jährlich.
In das Forschungsvorhaben ist auch die Welt Anti Doping Agentur (WADA)
eingebunden. Von ihr wird dieses Projekt ebenfalls vorbehaltlos unterstützt.
Bundesinstitut für Sportwissenschaften:
Dopingnachweisverfahren
Dopingpräventionsforschung
2009 2010 2011 Gesamt
2 065 T Euro 2 066 T Euro 2 066 T Euro 6 197 T Euro
2008 und 2009
2008
2009
Abnormales Steroidprofil nach Testosteronkonsum gesamt 19 040,00 Euro
10 800,00 Euro
8 240,00 Euro
2009 Entwicklung eines routinetauglichen Assays zur Bestimmung
des UGT2B17 Phänotyps in Urinproben zur Beurteilung
individueller Variationen von Testosteron/Epitestosteron (T/E)
Quotienten
32 549,00 Euro
2010 und 2011
2010
2011
Nachweis von autologem Blutdoping anhand Markern der
molekularen Immunantwort auf die sogenannte storage lesion
gesamt 97 000,00 Euro
42 500,00 Euro
54 500,00 Euro
2009 „Lehren und Lernen ethischer und moralischer Kompetenzen
im Sport“
16 431,00 Euro
2011 Evaluation der Eliteschultour der NADA: „NADA-
Informationstour sowie NADA-Schulseminare in Eliteschulen hinsichtlich
ihres theoretisch-methodischen Rahmenkonzepts sowie ihrer
Wirksamkeit“
Finanziert mit
25 000,00 Euro
durch das BMI
geplant
für 2012
Dopingpräventionsforschung: „Wissen und Einstellung
zum Thema Doping unter Journalisten“
Finanzierung
(mit voraussichtlich
22 930,00 Euro)
durch das BMI
Sportpolitische Forschung
Sonstige Analytik
Sonstige: Bundesministerium für Bildung und Forschung
23. Fordert die Bundesregierung Arzneimittelhersteller auf, den
Informationsaustausch zwischen den Herstellern und Anti-Doping-Organisationen
(NADA, Dopingkontrolllabore etc.) über zu Dopingzwecken geeignete
Substanzen schnell, regelmäßig und verlässlich zu sichern?
Wenn nein, warum nicht?
Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der Nationalen Anti-Doping
Agentur und der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)
zur Aufklärung der Sportlerinnen und Sportler über mögliche Dopingrisiken bei
Arzneimitteln (z. B. Negativliste).
Im Juni dieses Jahres wurde auf Initiative Deutschlands und mit Unterstützung
des Bundesministerium des Innern am Zentrum für Präventive Dopingforschung
der Deutschen Sporthochschule Köln die erste Europäische Beobachtungsstelle
zum frühzeitigen Erkennen von Methoden und Medikamenten mit
Missbrauchspotential zum Doping eingerichtet. Aufgabe dieser Beobachtungsstelle
ist die Erlangung möglichst frühzeitiger Kenntnisse über Entwicklungen neuer
dopingrelevanter Medikamente der pharmazeutischen Industrie. Bereits bei
Entwicklung von neuen Medikamenten mit Missbrauchspotential sollen zukünftig
schon Strategien entwickelt werden, die einen Missbrauch vermeiden lassen
oder zumindest den Nachweis der Substanzen ermöglichen.
2009 bis 2011
2009
2010
2011
Dopingkontrollen in Deutschland –
Eine Befragung von Athleten und Dopingkontrolleuren
gesamt 59 784,00 Euro
20 792,00 Euro
29 692,00 Euro
9 300,00 Euro
2009 bis 2012
2009
2010
2011
2012
Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus
historischsoziologischer Sicht im Kontext ethischer Legitimation
gesamt 470 000,00 Euro
72 096,00 Euro
183 838,00 Euro
165 861,00 Euro
geplant 48 205 Euro
2008 bis 2010
2008
2009
2010
Molekularbiologisch-physiologische Auswirkungen einer
Guanidinoessigsäure-Supplementierung im Zellkulturversuch
im Vergleich zu einer Kreatin-Supplementierung
gesamt 44 050,00 Euro
23 400,00 Euro
15 650,00 Euro
5 000,00 Euro
2008 und 2009
2008
2009
Die Urinmarkermethode als Interventionsmaßnahme bei
psychogenem Harnverhalten während der Dopingkontrolle
gesamt 77 724,00 Euro
40 000,00 Euro
37 724,00 Euro
2010 und 2011
2010
2011
Psychogenes Harnverhalten während der Dopingkontrolle gesamt 55 000,00 Euro
35 000,00 Euro
20 000,00 Euro
2009 bis 2012
2009
2010
2011
2012
Übersetzungsfunktion der Geisteswissenschaften:
Verbundprojekt: „Translating Doping – Doping übersetzen“
gesamt 1 421 000,00 Euro
281 000,00 Euro
500 000,00 Euro
500 000,00 Euro
140 000,00 Euro
24. Welche Bemühungen wurden zu einer besseren Verzahnung von
sportrechtlichen Sanktionen der Sportverbände und strafrechtlicher Verfolgung
unternommen?
Die Kooperation des Sportes mit den Strafverfolgungsbehörden wird in den
Förderauflagen des Bundes festgeschrieben. Danach haben die
Zuwendungsempfänger (Bundessportfachverbände) folgende Dokumentations- und
Mitteilungspflichten:
„Nach Bekannt werden eines Verstoßes gegen Antidoping-Bestimmungen
gemäß Artikel 2 NADC haben Sie
4.1-zu ermitteln und zu dokumentieren, ob Angehörige, Mitarbeiter oder
Beauftragte Ihres Verbandes bei dem Verstoß mitgewirkt haben
sowie
4.2- unverzüglich folgende Mitteilungen zu machen:
a) der zuständigen Staatsanwaltschaft über Kenntnis von Sachverhalten, die auf
einen Verstoß gegen § 6a des Arzneimittelgesetzes bzw. gegen das
Betäubungsmittelgesetz hinweisen,
b) der NADA über eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft nach Nummer 1
und das Ergebnis des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens sowie des
verbandsinternen oder sportschiedsgerichtlichen Verfahrens,
c) …“
Auf Bitte des Bundes und der Länder hat die NADA sich bereit erklärt, Doping
relevante Fälle an die Staatsanwaltschaft zu melden. Dies ist für die
Trainingskontrollen bereits ab 2009 geschehen und erfolgte für alle Kontrollen
strukturiert und flächendeckend ab 1. Januar 2011.
Darüber hinaus bestehen Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen der NADA
und dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt sowie der
Staatsanwaltschaft München I., die den Austausch von Informationen zu den Erkenntnissen
bei den Beteiligten erleichtern.
25. Wie bewertet die Bundesregierung die Bildung von
Schwerpunktstaatsanwaltschaften nach dem Vorbild der Staatsanwaltschaft München I?
Hat die Bundesregierung seit 2009 Bemühungen unternommen, um andere
Bundesländer zur Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu
bewegen?
Wenn ja, welche?
Die Bundesregierung weist seit vielen Jahren immer wieder auf die
Notwendigkeit einer wirkungsvollen Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit
Doping hin, insbesondere auch vor dem Hintergrund möglicher Entwicklungen
des Gendopings. Sie begrüßt daher die Bemühungen der Länder zur
Verbesserung ihrer Möglichkeiten zur Bekämpfung solcher Straftaten und steht auch der
Einrichtung entsprechender Schwerpunktstaatsanwaltschaften aufgeschlossen
gegenüber. Mit Blick auf die verfassungsrechtlich garantierte
Organisationshoheit der Länder auf dem Gebiet der Strafverfolgung nimmt die
Bundesregierung auf entsprechende Entscheidungsprozesse in den
Landesjustizverwaltungen allerdings keinen Einfluss.
26. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Intensivierung der
internationalen Kooperation im Bereich der Anti-Doping-Politik im
internationalen Rahmen ergriffen?
Die Bundesregierung (insbesondere das BMI) arbeitet auf europäischer und
weltweiter Ebene eng mit den Partnern im Bereich der Dopingbekämpfung
zusammen. Hier sind vor allem die UNESCO und der Europarat zu nennen, bei denen
internationale Übereinkommen zur Dopingbekämpfung gezeichnet wurden. Die
Umsetzung der Übereinkommen wird von beiden Organisationen überwacht,
wobei Deutschland ausgezeichnet bewertet wurde.
Daneben wird die praktische Arbeit der Dopingbekämpfung in folgenden
Gremien des Europarates abgestimmt, in denen Deutschland vertreten ist:
Monitoring Group, Legal Group, Science Group, Education Group, sowie einer Gruppe
zur Abstimmung der europäischen Positionen bezüglich Angelegenheiten der
WADA (CAHAMA). Auch auf EU-Ebene nimmt Deutschland an der 2008
eingerichteten Anti-Doping Experten Gruppe teil. Deutschland ist zudem in einigen
Gruppen der WADA) vertreten, der Science Group, dem Think Tank und der
Gruppe der Laborleiter. Das Labor in Dresden hat das letzte weltweite Treffen
der Laborleiter in Kooperation mit der WADA ausgerichtet.
Alle deutschen Vertreter in den genannten Gremien genießen hohes Ansehen
und nehmen durch Einbringen ihrer Expertise maßgeblich Einfluss auf die
Entwicklung der europäischen und internationalen Dopingbekämpfung. Als
Beispiel sei erwähnt, dass Deutschland als einziger Staat neben Belgien bereits
seine umfassenden Vorstellungen zur Weiterentwicklung des World Anti-
Doping Codes 2015 eingebracht hat.
27. Inwieweit plant die Bundesregierung, sich dauerhaft dem Begehren der
World Anti-Doping Agency – WADA nach einer Erhöhung des Budgets zu
widersetzen?
Welche Auswirkungen könnte eine solche Weigerung auf die anderen
zahlungspflichtigen Staaten haben?
Der Finanzplan der WADA ist seit Jahren konstant, wenn auch in
unterschiedlicher Höhe, gestiegen. Alle Mitgliedstaaten des Europarates haben daher die
WADA vor Jahren zunächst aufgefordert, die Ausgabensteigerungen zu
begründen, um besser erkennen zu können, wo Einsparungen möglich sein könnten.
Als dieses Verfahren zu keiner besseren Transparenz führte und auch
Einsparbemühungen der WADA nicht erkennbar wurden, haben wiederum alle
Mitgliedstaaten des Europarates in 2010 letztmalig einer 2 Prozent Steigerung des
Finanzplans zugestimmt, zugleich aber die WADA aufgefordert, in 2011 (für
2012) einen ausgeglichenen Finanzplan ohne Steigerungen vorzulegen. Diesem
Auftrag ist die WADA nicht nachgekommen, da die Ausgabenseite bei
stagnierenden Einnahmen gleichwohl weiter deutlich anstieg. Die WADA wurde daher
einvernehmlich erneut aufgefordert, bis September 2011 einen ausgeglichenen
Finanzplan ohne Steigerungen vorzulegen. Die Entscheidung der
Mitgliedstaaten wird dann einvernehmlich im Kreis des Europarates getroffen werden. Es
handelt sich somit weder um eine Weigerung der Bundesregierung, noch um
einen Alleingang, sondern um ein mit allen europäischen Staaten abgestimmtes
Verfahren. Mit den Mitgliedsstaaten ist die Bundesregierung allerdings der
Auffassung, dass auch die WADA sich der Haushaltsdisziplin angesichts weltweiter
Finanzkrisen nicht entziehen kann.
28. Wie haben sich die Beiträge des Bundes zum Budget der Nationalen Anti-
Doping Agentur – NADA seit 2005 entwickelt?
Die Zuwendungen des Bundes zum Budget der NADA (incl. der von der NADA
weitergeleiteten Zuwendungen für den Forschungsbereich der Dopinglabore)
haben sich seit 2005 wie folgt entwickelt (in Tausend Euro):
29. Welche Mittel sind in den beiden folgenden Jahren im Haushalt geplant?
Welche Bemühungen hat der Bund seit 2009 unternommen, um eine
zusätzliche Kofinanzierung von Ländern, Sportverbänden oder
Privatwirtschaft einzuwerben, und mit welchen Erfolgen?
Für die Jahre 2012 und 2013 sind – vorbehaltlich der Entscheidung des
Deutschen Bundestages – folgende Zuwendungen für die NADA geplant (in Tausend
Euro):
Die Bundesregierung hält die Beteiligung von Ländern und Wirtschaft an den
Kosten der NADA für deutlich zu gering. Anzustreben ist eine ausgewogenere
Finanzierungsbeteiligung zwischen Bund, Ländern und Wirtschaft.
Der Beitrag der Länder für die NADA liegt 2011 bei 100 000 Euro (= 2,09
Prozent), für das Stiftungskapital bei 50 000 Euro (= 5 Prozent). Der Bund hat
demgegenüber 2011 das Stiftungskapital erneut um 1 Mio. Euro erhöht.
Die Länder sind seit Jahren in nahezu jeder Sportministerkonferenz und
Sportreferentenkonferenz aufgefordert worden, ihren Beitrag deutlich zu erhöhen.
Zuletzt ist dies in der 136. Sportreferentenkonferenz am 16./17. Juni 2011
geschehen. Dabei sind auch Vorschläge zur Aufteilung der Länderleistungen für
die NADA nach dem Königsteiner Schlüssel eingebracht worden. Die Länder
sind allen Ansinnen bisher nicht nachgekommen.
Die Bundesregierung hat die Länder zuletzt gebeten, die NADA als Destinatär
der Glückspielabgaben aufzunehmen und damit eine dauerhafte finanzielle
Sicherung der NADA zu gewährleisten. Ob die Länder sich dieser Bitte
anschließen, bleibt abzuwarten.
Der Beitrag der Wirtschaft für die NADA liegt 2011 bei 640 000 Euro (= 13,41
Prozent) Für eine Erhöhung des Stiftungskapitals sind derzeit von der Wirtschaft
keine Beträge genannt worden.
Der Bund hat durch viele Gespräche bis hin zur Ministerebene versucht, auch
die Wirtschaft stärker an der Finanzierung der NADA zu beteiligen. Dies hat
bisher nur geringen Erfolg gezeitigt. Allerdings konnte die Sponsorenvereinigung
S20 im Bereich der Dopingprävention zur Finanzierung einer Anti-Doping
Kampagne („Mit Doping ist alles umsonst“) bewegt werden, die in 2010
entwickelt und unter anderem in Stadien der Fußball-Bundesliga, aber auch in
Printmedien eingesetzt wurde. Mit der Deutschen Kreditbank konnte zudem die
Finanzierung von 3 000 NADA Informationssticks (USB-Sticks) für Sportler
durch freiwerdende Sponsorengelder vereinbart werden. Die NADA überlegt
derzeit, eine Agentur mit der Sponsorengewinnung zu beauftragen.
Die Zuwendungen des Sports an die NADA betragen in 2011 640 000 Euro.
Daneben sind die Bundessportfachverbände verpflichtet, die Abnahmekosten der
Dopingkontrollen zu finanzieren. Da die Trainingskontrollen von seinerzeit ca.
4 500 in den Jahren 2007/2008 auf ca. 8 500 angehoben und neu strukturiert
wurde, mussten die Bundessportfachverbände ebenfalls Kostensteigerungen
von z. T. weit über 100 Prozent hinnehmen. Dies umso mehr als die NADA
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Gesamt
400 T
Euro
1 100 T
Euro
1 170 T
Euro
2 970 T
Euro
3 365 T
Euro
3 366 T
Euro
3 366 T
Euro
15 737 T
Euro
2012 2013 Gesamt
3 366 T Euro 2 366 T Euro 5 732 T Euro
zugleich auch die bis dahin tolerierte Unterdeckung der Abnahmekosten (es
wurde nicht kostendeckend abgerechnet) weitgehend behob. Da die Verbände
die Kostensteigerungen nicht in einem Schritt komplett übernehmen konnten,
hat sich der Bund bereit erklärt, Unterstützung im Wege einer
Anschubfinanzierung auf vier Jahre mit je 1 000 000 Euro zu leisten. Die Anschubfinanzierung
endet 2011. Mit großen Anstrengungen des Bundes ist es durch Umschichtung
geglückt, auch für 2012 noch den gleichen Betrag zur Verfügung zu stellen. Die
Leistungen der Verbände für die Erstattung der Trainings- und
Wettkampfkontrollen belaufen sich gemäß Auskunft der NADA auf 950 000 Euro bzw. 108 000
Euro. NADA und Deutscher Olympischer Sportbund sind bereits jetzt gebeten
worden, Konzepte für die Zeit nach Wegfall der Bundeszuschüsse (ab 2013) zu
entwickeln, um die Finanzierung sicherzustellen.
30. Welche Rolle spielt die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
jugendlicher Migrantinnen und Migranten, insbesondere im Sport?
Welche Mittel wurden dafür seit 2005 in welchen Programmen jährlich
verausgabt?
Welche Schwerpunkte hat die Bundesregierung dabei in den letzten beiden
Jahren gesetzt?
Freiwillige bzw. ehrenamtliche Tätigkeit ist eine der tragenden Säulen des
deutschen Sportsystems. Mehr als jeder zehnte Bürger über 14 Jahren übt im Bereich
Sport und Bewegung eine freiwillige Tätigkeit aus. Mehr als 90 Prozent von
ihnen sind in Sportvereinen engagiert. Kein anderer gesellschaftlicher Bereich
kann auf eine solch große Zahl Freiwilliger zurückgreifen. Ziel des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist es, die
Bedingungen für freiwilliges Engagement im Sport weiter zu verbessern.
Aus diesem Grund hat das BMFSFJ ab 2011 ein neues Programm „Engagement
und Freiwilligenarbeit junger Menschen im Sport“ (EuFiS) aufgelegt, das die
Potentiale des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) im Sport zur Entwicklung und
Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements sichern und
weiterentwickeln soll. Hierfür stehen aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes
(KFP) – zunächst bis einschließlich 2014 – jährlich 5 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Deutsche Sportjugend (dsj) und ihre Mitgliedsorganisationen werden aus
Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) im Rahmen der
Programme der Jugendverbandsarbeit und der sportlichen Jugendbildung
unterstützt. Die dsj ist mit rund 9,5 Millionen Kindern, Jugendlichen und jungen
Menschen im Alter bis 27 Jahren der größte Jugendverband in Deutschland. Ihre
Organisationen – mehr als 91 000 Sportvereine in 16 Landessportjugenden und
53 Spitzenverbänden organisiert – stehen allen Kindern und Jugendlichen offen.
Im Sport als Medium der Kinder- und Jugendhilfe haben sich in den
vergangenen Jahren besondere Themenschwerpunkte herausgebildet, so zum Beispiel die
Ziele der sozialen Integration und der Engagementförderung, derer sich auch die
dsj im Rahmen ihrer Programme annimmt.
Die Gesamtförderung für Geschäftsstelle und nationale Jugendverbandsarbeit
der dsj betrug in den einzelnen Jahren seit 2005:
Im Rahmen der Initiative Zivilengagement fördert das BMFSFJ darüber hinaus
mit 900 000 Euro das Projekt „Jetst! – Junges Engagement im Sport“, das die dsj
seit 2009 für drei Jahre durchführt. Das Projekt will bisher eher unterrepräsen-
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
2,84 Mio.
Euro
2,95 Mio.
Euro
3,10 Mio.
Euro
2,68 Mio.
Euro
2,69 Mio.
Euro
2,76 Mio.
Euro
2,69 Mio.
Euro
tierte Zielgruppen für Engagement begeistern und qualifizieren. Es sollen
sowohl Zugänge zu bestehenden Engagementstrukturen gefunden als auch neue
Engagementformen erprobt werden, die verstärkt jungen Menschen mit
Migrationshintergrund Wege eröffnen, sich in die Strukturen der Zivilgesellschaft zu
integrieren.
Im Zuständigkeitsbereich des BMI (beim Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge – BAMF) wird das Programm „Integration durch Sport“ (IdS) des
Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) mit jährlich rund 5,4 Mio. Euro
gefördert. Ziel des Programms ist neben der Erhöhung des Anteils von Menschen mit
Migrationshintergrund im organisierten Vereinssport auch die Gewinnung von
Ehrenamtlichen mit Migrationshintergrund (als Übungsleiter, für Ämter im
Verein etc.). Jugendliche sind hierbei eine wichtige Zielgruppe. In der aktuellen
Förderperiode (2011 bis 2013) wird der Schwerpunkt dabei insbesondere auf die
Zielgruppe der (jungen) Frauen gelegt (siehe auch Antwort zu Frage 34).
Ergänzend werden die folgenden Projekte zur Stärkung der Teilhabe von
Menschen mit Migrationshintergrund am (Vereins-)Sport gefördert, die in
unterschiedlichem Umfang auch die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
im Sport einbeziehen:
Träger Berliner Fußball-Verband (BFV)
Projektname/
-inhalt
Stärkung der Erziehungskompetenzen von Eltern mit Migrationshintergrund, Integration von
Migrantinnen in den organisierten Vereinssport, zielgruppenorientierte Angebote, Strukturen
und Nachhaltigkeit schaffen, Kooperation mit dem Türkischen Bund Berlin-Brandenburg.
Laufzeit 1. November 2010 bis 31. Oktober 2013
Fördersumme 137 550,00 Euro
Träger LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e. V. – Sportjugend Nordrhein-Westfalen
Projektname/
-inhalt
Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Projektes „spin“ der Stiftung Mercator
und des Landes-Sport-Bundes/der Sportjugend Nordrhein-Westfalen.
Das Projekt „spin“ zielt darauf, die Teilhabe von Mädchen und jungen Frauen im Vereinssport
zu stärken. Dazu gehört auch die Gewinnung von ehrenamtlichen Übungsleiterinnen
mit Migrationshintergrund bzw. von Ehrenamtlichen für Ämter im Verein.
Laufzeit 1. Oktober 2007 bis 30. September 2011
Fördersumme 189 855,00 Euro
Träger LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e.V. – Sportjugend Nordrhein-Westfalen
Projektname/
-inhalt
Migrantenorganisation mit sportbezogenen Handlungsfeldern: Empirische Untersuchung
zur Erschließung der Integrationspotenziale selbstorganisierter Vereine, Initiativen und
Assoziationsformen mit sport- und bewegungsbezogenen Angeboten und Aktivitäten.
Die Studie wird durchgeführt von Prof. Dr. S. Braun (Humboldt Universität Berlin) und
adressiert u. a. auch das ehrenamtliche Engagement von Migrantenorganisationen im Sport.
Laufzeit 1. Dezember 2009 bis 31. November 2011
Fördersumme 185 000,00 Euro
Träger START-Stiftung
Projektname/
-inhalt
START-Ferienakademie Fußball mit Basislehrgang zur Jungtrainerausbildung.
20 Stipendiatinnen und Stipendiaten der START-Stiftung gGmbH werden im Rahmen
einer Ferienakademie den Basislehrgang der DFB-Jungtrainerausbildung absolvieren.
Laufzeit 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011
Fördersumme 11 500,00 Euro
(Kofinanzierung des durch Mittel des Europäischen Integrationsfonds geförderten Projekts)
Darüber hinaus hat das BAMF in den Jahren 2006 bis 2010 die folgenden
Projekte aus Mitteln des BMFSFJ zu diesem Themenbereich gefördert:
31. Wie hat sich in diesem Zusammenhang die Teilnahme von jugendlichen
Migrantinnen und Migranten am „Freiwilligen Sozialen Jahr im Sport“
seit 2005 in den einzelnen Jahren entwickelt?
In welchem Umfang wurden dafür Mittel der öffentlichen Hand jährlich
aufgewandt?
Wie hoch war der Bundesanteil daran?
Der Anteil der Jugendlichen mit Migrationshintergrund im Einsatzbereich Sport
wird nicht gesondert erfasst.
32. Wie viele Bundesfreiwilligendienstplätze plant die Bundesregierung im
Bereich Sport, und in welcher Höhe werden Mittel dafür zur Verfügung
gestellt?
Die Bundesregierung weist – wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage,
Bundestagsdrucksache 17/6411, vom 4. Juli 2011 schon ausgeführt – darauf hin, dass
es sich bei dem Bundesfreiwilligendienst um einen Freiwilligendienst handelt,
der ganz überwiegend von wohlfahrtsverbandlichen und zivilgesellschaftlichen
Einsatzstellen, Trägern und Zentralstellen durchgeführt werden wird. Die
Bundesregierung plant daher keine Platzzahlen in den verschiedenen
Einsatzbereichen, sondern eröffnet Menschen die Möglichkeit, sich ihren Interessen gemäß
zu engagieren.
Der Bund stellt ausreichend finanzielle Mittel für 35 000
Bundesfreiwilligendienstleistende zur Verfügung.
Träger Türkisch-Deutsche Stiftung für Gesundheitsfürsorge und Präventivmedizin e. V.
Projektname/
-inhalt
Aktif ol – Aktiv werden – Gegenseitige Öffnung mit Sportvereinen, die Förderung der
Teilhabe von Migrantenfamilien in bestehende Systeme der Bewegungsförderung als Zeichen
gelungener Integration. Empowerment von Familien als Basis von Gewalt- und Suchtprävention.
Laufzeit 1. November 2010 bis 31. Oktober 2013
Fördersumme 16 500,00 Euro
(Kofinanzierung des durch Mittel des Europäischen Integrationsfonds geförderten Projekts)
Träger Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V.
Projektname/
-inhalt
ISPE – Integration, Sport, Prävention und Ehrenamt – Kontaktaufnahme mit gefährdeten/
hilfebedürftigen Jugendlichen über aufsuchende Jugendsozial- und Familienarbeit.
Laufzeit 1. Oktober 2006 bis 30. September 2009
Fördersumme 129 238,94 Euro
Träger Turnverein 1875 Paderborn
Projektname/
-inhalt
Integration von jugendlichen Migranten beiderlei Geschlechts in der Altersgruppe der 8- bis
18-Jährigen in den organisierten Sport und der Ermöglichung einer sinnvollen
Freizeitgestaltung.
Laufzeit 1. Juli 2007 bis 30. Juni 2010
Fördersumme 120 000,00 Euro
33. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung benachteiligte
Jugendliche und Jugendliche mit Migrationshintergrund für den
Bundesfreiwilligendienst im Sport gewinnen?
Wie schon in der Antwort zu Frage 32 ausgeführt, wird der
Bundesfreiwilligendienst überwiegend von wohlfahrtsverbandlichen und zivilgesellschaftlichen
Einsatzstellen, Trägern und Zentralstellen durchgeführt werden. Die
Bundesregierung plant daher keine speziellen Maßnahmen für den Bereich des Sports,
sondern unterstützt die Akteure vor Ort bei der Entwicklung und Durchführung
passgenauer Angebote.
Der Bund erstattet gemäß § 17 Absatz 3 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
den Einsatzstellen für die pädagogische Begleitung besonders benachteiligter
Freiwilliger auf Nachweis zusätzlich bis zu weiteren 100 Euro pro Monat.
34. Wie viele Mittel wurden seit 2007 jährlich für das Programm „Integration
durch Sport“ aufgewendet?
Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren jeweils an den
Maßnahmen beteiligt?
Welchen Anteil bildeten inklusive Veranstaltungen, an denen Frauen und
Mädchen sowohl mit als auch ohne Migrationshintergrund teilnahmen?
Für das Programm „Integration durch Sport“ (IdS) wurden aus Mitteln des BMI
(Kapitel 06 33 Titel 684 04) folgende Beträge (ausbezahlte Fördermittel
abzüglich Rückerstattungen) seit 2007 aufgewandt:
2007: 5 687 909,90 Euro,
2008: 5 491 849,21 Euro,
2009: 5 372 272,82 Euro,
2010: 5 400 000,00 Euro (Verwendungsnachweis liegt vor, Prüfung folgt),
2011: 5 400 000,00 Euro (bewilligt).
Anzahl der Vereine, Maßnahmen und Teilnehmerinnen und Teilnehmer im
Programm IdS:
• 750 Stützpunktvereine in allen Bundesländern, davon sind in 2010 rund 530
finanziell gefördert worden.
• 21 000 Maßnahmen (Kurse, ein- und mehrtägige Angebote und
Veranstaltungen).
• 2 000 freiwillig Engagierte (Kursleiterinnen und Kursleiter, Starthelferinnen
und Starthelfer etc.).
• geschätzte Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Angaben des DOSB in
2010: 1,3 Millionen (Gruppen- und Kursteilnehmerinnen bzw. -teilnehmer
und Besucher von ein- und mehrtägigen integrativen Angeboten und
Veranstaltungen einschließlich Stadtteilfeste).
Die Angebote richten sich grundsätzlich an Männer und Frauen mit und ohne
Migrationshintergrund. Zum Teil werden auch Kurse speziell für Frauen
angeboten, die ebenfalls unabhängig von einem Migrationshintergrund besucht
werden können. Statistische Daten zur Verteilung der Teilnehmenden nach
Geschlechtern und Migrationshintergrund liegen dem DOSB nicht vor.
2007 bis 2009 erfolgte eine wissenschaftliche Evaluation des Programms durch
die Universität Potsdam. Diese hat u. a. ergeben, dass sich 2008 an den rund
1 900 integrativen, überwiegend breitensportlich orientierten Sportgruppen rund
36 000 Personen beteiligten. 55 Prozent hatten einen Migrationshintergrund,
darunter 34 Prozent Frauen. Diese Werte beziehen sich jedoch nicht auf die o. g.
Teilnehmerzahl für das Jahr 2010. Für die Förderperiode 2011 bis 2013 bildet
die stärkere Ansprache von Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund
einen Schwerpunkt.
35. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um den Zugang qualifizierter
ausländischer Fachkräfte zum deutschen Arbeitsmarkt im Bereich des Sports
zu verbessern?
Wie viele Fälle von Einwanderung haben wir im Bereich der (Spitzen-)
sportlerinnen und -sportler seit 2009 zu verzeichnen?
Im Bereich des Spitzensports werden ausländische Berufssportler und -trainer
zur Beschäftigung in Deutschland zugelassen, wenn sie das 16. Lebensjahr
vollendet haben, ein Gehalt in Höhe von mindestens der Hälfte der
Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung erhalten und bei den
Trainern der zuständige Sportfachverband deren fachliche Eignung bestätigt. Die
Regelung wurde in Abstimmung mit dem DOSB, den Sportfachverbänden und
der Sportministerkonferenz getroffen.
Zahlen über die Einwanderung der ausländischen Berufssportler und -trainer
liegen nicht vor. Die an beide Gruppen erteilten Aufenthaltserlaubnisse werden im
Ausländerzentralregister nicht gesondert erfasst. Auch liegen der
Bundesagentur für Arbeit keine Zahlen vor, da die Aufenthaltserlaubnisse in diesen Fällen
ohne deren Zustimmung erteilt werden.
36. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um vor dem
Hintergrund des demografischen Wandels gesundheitliche Prävention durch
Sport für ältere Menschen zu fördern?
Welche Mittel werden dafür jährlich mit welchen Zielvorstellungen
aufgewandt?
Mit dem DOSB besteht seit langem eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.
Aktuell fördert das BMFSFJ seit Januar 2010 (mit insgesamt 481 497 Euro) das
gemeinsame Modellprogramm „Bewegungsnetzwerk 50 plus“. Ziel des bis
Anfang 2012 laufenden Modellprogramms ist die Gewinnung neuer Zielgruppen
für den Sport der Älteren durch die Kooperation mit Partnern außerhalb des
DOSB und Verankerung in der jeweiligen Kommune. Damit sollen die Teilhabe
älterer Menschen im kommunalen Umfeld ebenso wie der
generationenübergreifende Dialog gefördert werden. In dem Modellprogramm führt der DOSB
zusammen mit zehn Mitgliedsorganisationen verschiedene Maßnahmen durch,
um zielgerichtet Netzwerke zwischen Sportvereinen, Kommunen,
Gesundheitsorganisationen und sozialen und kirchlichen Einrichtungen sowie Altenheimen
oder Wohngemeinschaften zu fördern.
Nach Abschluss der Einzelprojekte soll für Betroffene, Anbieter, Kommunen und
beispielsweise Seniorenorganisationen anhand von Good-practice-Beispielen
nachvollziehbar sein, wie Sport für Ältere vor Ort nachhaltig verankert werden
kann.
Ein Teilprojekt – organisiert vom Deutschen Turner-Bund zusammen mit einem
Team aus Sportvereinen sowie Senioren- und Sozialeinrichtungen in den
Städten Achern (Baden-Württemberg) und Frankfurt (Hessen) – mit
Bewegungsangeboten für Hochaltrige war bereits so erfolgreich, dass es mit dem Sportpreis
der Stadt Frankfurt ausgezeichnet wurde.
Die Ergebnisse des Programms „Bewegungsnetzwerk 50 plus“ sollen auf einer
Abschlussveranstaltung am 23. November 2011 in Berlin mit prominenten
Teilnehmerinnen und Teilnehmern präsentiert werden. Die Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, wird dabei
gemeinsam mit dem DOSB-Präsidenten die Preisverleihung zum
Vereinswettbewerb „Vorbildlich vernetzt“ vornehmen.
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans IN FORM „Deutschlands Initiative für
gesunde Ernährung und mehr Bewegung“, der gemeinsam durch das BMG und
das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) durchgeführt wird, sind ältere Menschen eine wichtige Zielgruppe.
So wurden im März 2009 in allen Ländern Zentren für Bewegungsforderung als
Anlaufstelle zur Koordination und Kooperation bestehender Institutionen und
bereits tätiger Akteure modellhaft eingerichtet. Damit wurde das Ziel verfolgt,
Alltagsbewegung als Teilbereich von Gesundheitsförderung möglichst breit zu
verankern. Vorrangig werden ältere Menschen in ihrem Lebensumfeld zu mehr
Alltagsbewegung motiviert z. B. mittels Vereinbarungen mit
Senioreneinrichtungen und Sportvereinen, Verabredungen mit Wohnungsbaugesellschaften zur
Nutzung von Räumen und Flächen sowie gemeinsamen Aktivitäten (wie
Kochen mit anschließendem Spaziergang). Es wurden wichtige Kooperationen,
z. B. mit den Landessportbünden, geschlossen, die eine Kontinuität der
Einrichtungen gewährleisten.
Die Förderung durch das BMG läuft Ende 2011 aus. Zum Abschluss der ersten
Förderphase haben die Bewegungszentren eine gemeinsame Dokumentation der
Ergebnisse veröffentlicht, die konkrete Maßnahmen zur Bewegungsförderung
insbesondere für ältere Menschen und unterschiedliche Zugangswege
aufzeigen. Für die Zentren für Bewegungsförderung hat das BMG in den Jahren 2009
bis 2011 insgesamt 1 632 125 Euro zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus wurde im Rahmen des Nationalen Aktionsplans das
Modellprojekt „Let’s go – jeder Schritt hält fit“ des Deutschen Wanderverbandes gefördert.
Speziell für die Zielgruppe der älteren Menschen wurden
Gesundheitswanderungen sowie die Qualifikation zum Gesundheitswanderführer bzw. zur -
führerin entwickelt. Darüber hinaus wurde der Deutsche Wander-Fitness-Pass ins
Leben gerufen. Im Rahmen eines Folgeprojektes wurde eine Internetpräsenz
gestaltet, die als Kommunikations- und Vernetzungsplattform dienen soll.
Nach Ablauf des Projektes ist es dem Deutschen Wanderverband gelungen, das
Projekt unter eigener Trägerschaft und Finanzierung erfolgreich fortzuführen.
Das BMG hat das Projekt „Let’s go – jeder Schritt hält fit“ des Deutschen
Wanderverbandes mit insgesamt 159.471 Euro gefördert.
Ältere Menschen waren auch im Rahmen des Förderschwerpunktes
„Aktionsbündnisse für gesunde Lebensstile und Lebenswelten“ des Nationalen
Aktionsplans eine wichtige Zielgruppe. So war z. B. das Ziel des Aktionsbündnisses
„Gesund leben und älter werden in Eving“ die Etablierung von Strukturen und
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung älterer Menschen mit hohen sozialen,
personalen und gesundheitlichen Risikofaktoren, die von bestehenden
Angeboten bisher kaum erreicht werden. Für das Projekt hat das Bundesministerium für
Gesundheit Mittel in Höhe von insgesamt 175 664 Euro zur Verfügung gestellt.
Das BMG hat außerdem im Rahmen des Nationalen Aktionsplan IN FORM das
Projekt „Bewegt leben – Mehr vom Leben“ von 2008 bis Ende Februar 2011 im
Rhein-Sieg-Kreis gefördert. Ziel des von der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung durchgeführten Projektes war es, Angebote zu Bewegung,
Ernährung und sozialer Teilhabe auf kommunaler Ebene zu optimieren und an
die Bedürfnisse der älteren Menschen anzupassen. Gleichzeitig sollten neue
Zugangswege zu Präventionsmaßnahmen eröffnet werden. Die Erfahrungen im
Rhein-Sieg-Kreis sollen nach Abschuss des Projektes für andere Regionen
nutzbar gemacht werden.
Das Projekt hatte allgemein Bewegungsförderung zum Gegenstand. Der
organisierte Sport leistet dazu sicher einen wichtigen Beitrag. Er ist im Bereich
Bewegungsförderung für ältere Menschen aber nur ein Akteur unter vielen anderen. Für
das Projekt „Bewegt leben – Mehr vom Leben“ wurden in den Jahren 2008 bis
2010 insgesamt 823 456,84 Euro aus dem Haushaltstitel IN FORM verausgabt.
Die Förderung der Projekte im Rahmen des Nationalen Aktionsplans war von
Beginn an auf drei Jahre beschränkt und wird Ende 2011 auslaufen. Für das Jahr
2012 stehen keine weiteren Haushaltsmittel zur Verfügung.
Mit dem Abschluss der Projekte liegt zukünftig ein Schwerpunkt der Aktivitäten
im Rahmen des Nationalen Aktionsplans darin, die Ergebnisse dieser Projekte
in geeigneter Weise praxistauglich aufzubereiten, öffentlich zu kommunizieren
und damit insgesamt die Arbeit weiter zu verstetigen.
37. Wie gedenkt die Bundesregierung, gesundheitliche Prävention durch Sport
für Kinder und Jugendliche zu fördern?
Welche Mittelaufwendung ist hierfür mit welchen Zielerwartungen
eingeplant?
Auf welche Weise sind in diesem Bereich Koordinierung und
Zusammenarbeit mit den Bundesländern und dem organisierten Sport geplant?
Das BMFSFJ trägt der Bedeutung von Bewegung und Sport für die Gesundheit
von Kindern und Jugendlichen mit seiner Sportförderung im Rahmen des
Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) Rechnung. Die dsj, mit 9,5 Millionen
Mitgliedern bis zum Alter von 27 Jahren der größte Jugendverband
Deutschlands, und ihre Mitgliedsverbände erhalten 2011 für sportliche Kinder- und
Jugendbildung Fördermittel in Höhe 3,66 Mio. Euro. Darüber hinaus werden
alljährlich die Bundesjugendspiele gefördert, 2011 mit 198 000 Euro. Sie
verfolgen u. a. auch das Ziel, junge Menschen dazu zu motivieren, sich dauerhaft
sportlich zu betätigen.
Da das Gesundheitsverhalten insbesondere in den ersten Lebensjahren stark
geprägt wird, sind Kinder und Jugendliche ebenfalls eine wichtige Zielgruppe
im Rahmen des Nationalen Aktionsplans IN FORM. So wurde seit 2008 eine
Vielzahl von breitgefächerten Aktivitäten zur Etablierung von
gesundheitsförderlichen Strukturen in Kindertagesstätten und Schulen sowie in anderen
Lebensbereichen von jungen Menschen unterstützt.
Durch die vom BMG geförderten „Aktionsbündnisse für gesunde Lebensstile
und Lebenswelten“ und einzelne Modellprojekte wurden z. B. in
Zusammenarbeit mit Sportvereinen, Schulen und Kommunen spezielle Sport- und
Gesundheitsangebote aufgebaut, vielseitiges Informationsmaterial erstellt,
Qualifizierungsangebote für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie für Eltern
entwickelt und neue Zugangswege z. B. durch die Einbeziehung von neuen
Medien wie Internet oder auch durch Zirkuspädagogik erprobt.
Für das Haushaltsjahr 2012 sind keine weiteren Projekte geplant.
Nach Ablauf der Projektförderung durch das Bundesministerium für Gesundheit
im Frühjahr 2011 werden nun die Erfahrungen und Ergebnisse der Projekte
ausgewertet und praxistauglich aufbereitet werden. Es zeigt sich bereits, dass sich
ein großer Teil der Projekte gut etablieren konnte und die Arbeiten zumindest in
Teilbereichen in langfristige Strukturen z. B. der Länder oder Verbände
überführt werden konnten.
Vertreter der Länder und der DOSB sind Mitglieder der Steuerungsgruppe des
Nationalen Aktionsplans IN FORM, deren Aufgabe die inhaltliche
Impulsgebung, die Vernetzung der relevanten gesellschaftlichen Akteure sowie die
fachliche Beratung der IN FORM-Geschäftsstelle ist. In diesem Gremium sowie
in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird auch zukünftig eine Koordinierung und
Zusammenarbeit stattfinden.
38. Wie viele Anträge zur Kostenübernahme für Mitgliedschaften in
Sportvereinen sind auf der Grundlage des Bildungs- und Teilhabepakets bisher
gestellt und wie viele davon positiv beschieden worden?
Träger des Bildungs- und Teilhabepaketes sind die Kreise und kreisfreien
Städte. Die Länder üben die Rechts- und gegebenenfalls auch die Fachaufsicht
aus. Der Bund hat daher keine Erkenntnisse zu der Anzahl der Anträge auf
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
39. Wie steht die Bundesregierung zur Aufnahme eines Staatsziels Sport in das
Grundgesetz?
Die Aufnahme neuer Staatszielbestimmungen in das Grundgesetz begegnet
gewichtigen verfassungspolitischen Bedenken. Die bisherige Zurückhaltung des
Grundgesetzes gegenüber weitgehend symbolischen Normen hat sich bewährt
und sollte beibehalten werden.
40. Wie bewertet die Bundesregierung Forderungen nach einem
Sportfördergesetz?
Kann ein Sportfördergesetz ein tragbares Instrument zur langfristigen
Sicherung der öffentlichen Mitfinanzierung des Sports sein?
Es wird keine Notwendigkeit gesehen, die Sportförderung des Bundes im
Rahmen eines Sportfördergesetzes zu regeln. Die bisherige Förderpraxis erfolgt auf
der Grundlage der Bundeshaushaltsordnung und des jeweils gültigen
Haushaltsgesetzes sowie entsprechender Förderrichtlinien und hat sich bewährt. Dem
Gesetzgeber steht im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung ein umfassendes
Instrumentarium zur Verfügung, um auf die Mittelbereitstellung für die
Sportförderung Einfluss zu nehmen. Die Förderrichtlinien regeln detailliert die
Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungssportförderung.
41. Welche Auswirkungen auf den Sport erwartet die Bundesregierung durch
die vorgesehene Kommerzialisierung von Sportwetten auf den Spitzen-
und Breitensport?
Die Lotteriehoheit steht den Ländern zu, die sich augenblicklich im
Abstimmungsprozess über die Neugestaltung des Staatsvertrages zum
Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag) befinden. Die genaue
Ausgestaltung des künftigen Glücksspielstaatsvertrages – dazu gehört auch die Frage
einer Öffnung des Glücksspielmarktes für private Wettanbieter – ist daher zum
jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Die Bundesregierung hat stets an die Länder
appelliert, für eine ausreichende finanzielle Förderung des Spitzen- und
Breitensports Sorge zu tragen, unabhängig vom Modell, auf das sich die Länder bei der
Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages einigen.
Tabelle 1
Bundesland Zweck Ort
Folgende Projekte sind bereits in 2010 und 2011 bewilligt
NW Deutsche Sporthochschule Köln
BSP Hockey und Judo
Sanierung der zentralen WC-Anlagen im EG (neben
Aufenthaltsbereich)
Köln
NW Deutsche Sporthochschule Köln
BSP Hockey und Judo
Sanierung Speise-/Aufenthaltsbereich
Köln
NW BLZ Reiten
Bauunterhaltung 2010
inkl. Grundwasserbeseitigung
Warendorf
BE BSP Leichtathletik
Sanierung der 400 m Rundlaufbahnen am OSP Berlin
im Sportforum Berlin-Hohenschönhausen
Berlin
BE OSP Berlin
Sanierung des Präventions- und
Rehabilisationsbereichs im OSP-Gebäude im Sportforum Berlin-
Hohenschönhausen
Berlin
BB OSP / BSP Kanurennsport/Rudern
Bauunterhaltung 2010
Potsdam
NW BSP Leichtathletik
Bauunterhaltung 2010
Dortmund
NW BSP Eiskunstlauf und -tanz
Bauunterhaltung 2010
Dortmund
NW BSP Fechten
Bauunterhaltung 2010
Bonn
SN BSP Kanu-Slalom
Sanierung Bootshaus Pistorisstraße, 2. BA
Leipzig
BY BSP Biathlon, Ski-nordisch
Bauunterhaltung 2010
Ruhpolding
BB BLZ Kienbaum
Bauunterhaltungsmaßnahmen 2010
Kienbaum
BB OSP Brandenburg, Standort FFO
Dachtragwerksanierung Brandenburghalle
Frankfurt (Oder)
NW BSP Fechten
Schadstoffbeseitigung (PCB) in 34 Unterkunftsräumen
des Internats
Bonn
BE OSP Berlin
Bauunterhalt 2010
Berlin
BW OSP und BSP Fechten
Bauunterhaltung 2010 und Dachsanierung Finalhalle,
ggf. Restarbeiten Halle 4 Sanitärtrakt
Tauberbischofsheim
BW OSP Rhein-Neckar/ BSP Basketball, Boxen,
Volleyball
(mit Landesbeteiligung)
Bauunterhaltung 2010
Heidelberg, FM
BW OSP Rhein-Neckar / BSP Schwimmen
Schwimmhalle
Bauunterhaltung 2010
Heidelberg
BW BSP Kanurennsport
Erweiterung des Rennboothauses (zweigeschossiger
Neubau mit Ergometer-, Konditions-, Kraft- und
Gymnastik-, Trainer-,Schulungsraum, Physiotherapieplätze,
Umkleiden und Duschen, 5 Übernachtungsplätze)
Karlsruhe
BY BSP Eis- und Rollschnelllauf
Bauunterhaltung 2010
Inzell
SH Ruderakademie Ratzeburg (ehem. BLZ)
Bauunterhaltung 2010
Ratzeburg
Bundesland Zweck Ort
Folgende Projekte sind bereits in 2010 und 2011 bewilligt
BE BSP Eisschnelllauf
Dachsanierung Eisschnelllaufhalle (3. BA)
Berlin
NW BSP Leichtathletik
Sanierung der 400 m Kunststofflaufbahn im Stadion
Manford / Fritz-Jacobi-Anlage
Leverkusen
BY BSP Kanuslalom
Bauunterhaltung 2010
Augsburg
NW BSP Rudern
Neubau einer Bootshalle
Dortmund
NW BLZ Boxen und Ringen
Bauunterhaltung 2010 einschl.
Nachbewilligung Sofortmaßnahmen
Hennef
BW BSP Leichtathletik
Dachsanierung Leichtathletikhalle
Mannheim
SN BSP Bob und Rodel
Maßnahmen des 4-Bahnen-Konzeptes:
Sanierung Herrenstart
Altenberg
SN BSP Bob und Rodel
Bauunterhaltung 2010
Altenberg
BE BSP Kanu und Rudern
Sanierung Steganlage (12 Stege dav. 3
Sportpromenade und 9 Regattastrecke 223)
Berlin, BezATrept-K
SN BSP Rudern
Sanierung Bootshaus in Leipzig - Burghausen
Leipzig, Burghausen
TH BSP Bob und Rodel
Bauunterhaltung 2010
Oberhof
TH BSP Biathlon u. Ski-nordisch
Bauunterhaltung 2010
Oberhof
TH BSP Bob und Rodel
Maßnahmen des 4-Bahnen-Konzeptes:
Starthaus K5/6
Sanierung Pendelstützen
Kurvenabdeckungen
Wetterschutz
Oberhof
BY BSP Ski nordisch und Biathlon / RZ
BDG/Chiemgau (Funktionsgebäude + Sporthalle)
Bauunterhaltung 2010
Berchtesgaden
SN BSP Ski-nordisch Oberwiesenthal
Ausbau und Sanierung Rollerstrecke
Oberwiesenthal
ST BSP Rhytmische Sportgymnastik - Nachwuchs
Sportbildungskomplex, Beleuchtung Hochhalle
Halle (Saale)
BW BSP Turnen
Klimatisierung Kunstturnforum
(Einbau einer Anlage oder passive Kühlung)
Stuttgart
SN IAT
Sanierung der Werkstatt
Leipzig, IAT
BE FES
Abkofferung Kunststoffwerkhalle
Berlin, FES
BY BSP Curling
Neubau eines Leistungssportbereichs Curling
Füssen
BY BSP Ski alpin
Erweiterung der Kühlanlage am Bödeleteich
Garmisch-Partenkirchen
SL BSP Ringen
Erweiterung und Modernisierung des
Ringer- u. Therapiezentrums
Saarbrücken
TH BSP Schießen
Komplette Sanierung des 25m Schießstandes inkl.
Finalstand
Suhl
Bundesland Zweck Ort
Folgende Projekte sind bereits in 2010 und 2011 bewilligt
TH BSP Ski nordisch und Biathlon
Skilanglaufhalle
Anbau einer Schießhalle und Installation einer
Zeitmesstechnik
Oberhof
BY BSP Eishockey und Curling
Bauunterhaltung 2010
Füssen
NW BSP Kanurennsport
Ausbau
Regattahaus/Umkleidekabinen/Kraftraum/Trockenraum
(Außenstelle BL Duisburg)
Essen
BB OSP Brandenburg,
Standort Frankfurt/Oder
Bauunterhalt 2010
Frankfurt (Oder)
BE BSP Wasserball
Herrichtung eines Kraftraumes inkl. Ausstattung
Berlin, BBB
BY BSP Bob und Rodel
Maßnahmen des 4-Bahnen-Konzeptes:
Neuverlegung der NH3 Fernleitung
(alter Bahnkörper)
Berchtesgaden
BW BSP Leichtathletik
Sanierung und Erweiterung Molly-Schauffele-Halle
Stuttgart
NW BSP-N Eisschnelllaufen
Pflasterarbeiten an der 400 m-Außenbahn und
Erneuerung von Fenstern
Grefrath
BY BSP Ski nordisch
Neubau HS 106 Schanze und Generalsanierung
Sprungrichterturm
Oberstdorf
BY BSP Eiskunstlauf, Curling
Sanierungsmaßnahmen am Eissportzentrum
Oberstdorf
BY BSP Biathlon, Ski-nordisch
Bauunterhaltung 2011
Ruhpolding
NI BSP Kunstturnen (Männer), Leichtathletik,
Schwimmen, Wasserball
Bauunterhaltung 2011
Hannover
SN BSP Bob und Rodel
Bauunterhaltung 2011
Altenberg
BE OSP Berlin
Bauunterhalt 2011
Berlin
HH BSP Schwimmen
Umbau und Erweiterung des Sportkomplex
Dulsbergbad
Hamburg
BW BSP Schwimmen / OSP Rhein-Neckar
(ohne Landesbeteiligung) Schwimmhalle
Bauunterhaltung 2011
Heidelberg
BB OSP Brandenburg
BSPe Schießen, Boxen, Gewichtheben, Judo, Ringen,
Radsport
Bauunterhaltung 2011
Frankfurt (Oder)
BW BSP Gewichtheben
Sanierungsmaßnahmen am Gewichtheberzentrum
Leimen
BE BSP Kanu und Rudern
Umsetzung des Brandschutzkonzeptes am "Haus Ost"
der Bundesstützpunkte Kanu und Rudern in Berlin-
Grünau
Berlin, BezATrept-K
Bundesland Zweck Ort
Folgende Projekte sind bereits in 2010 und 2011 bewilligt
BB BLZ Kienbaum
Bauunterhaltungsmaßnahmen 2011
Kienbaum
NW BSP Fechten
Bauunterhaltung 2011
Bonn
BB BLZ Kienbaum
Planungskosten Erweiterung
Werferhaus mit Einbau dynamometr.
Messplätze
Kienbaum
NW BLZ Reiten
Bauunterhaltung 2011
Warendorf
BW BSP Schießen
Modernisierung des KK 25/50m Standes
Pforzheim
SN BSP Bob und Rodel
Neubau des Funktionshauses am Bornweg und
Sanierung ELT-Anlage
(Abänderung des 4-Bahnen-Konzeptes)
Altenberg
NW BSP Eiskunstlauf
Bauunterhaltung 2011
Dortmund
NW BSP Leichtathletik
Bauunterhaltung 2011
Dortmund
TH BSP Bob und Rodel
Bauunterhaltung 2011
Oberhof
TH BSP Biathlon u. Ski-nordisch
Bauunterhaltung 2011
Oberhof
BY BSP Bob und Rodel / RZ BDG/Chiemgau
(Funktionsgebäude)
Bauunterhaltung 2011
BBN II
Berchtesgaden
BW BSP Fechten
Bauunterhaltung 2011
Tauberbischofsheim
BY BSP Bob und Rodel (Kunsteisbahn)
Bauunterhaltung 2011
BBN I
Berchtesgaden
TH BSP Bob und Rodel
Kurvenabdeckungen, Wetterschutz, Sanierung
Pendelstützen (Maßnahmen Im Rahmen des 4-B-K)
Oberhof
BY BSP Eishockey und Curling
Bauunterhaltung 2011
Füssen
BB OSP Brandenburg
Standort Potsdam
Bauunterhaltung 2011
Potsdam
BB OSP Brandenburg
Bau einer Hypoxieanlage am Strömungskanal
Potsdam
NW BLZ Boxen und Ringen
Bauunterhaltung 2011
Hennef
SN BSP Kanu Slalom
Sanierung und Umbau Bootshaus Pistoriusstr. 3 und
letzter BA - Außenanlagen
Leipzig
RP BSP Ringen
Anbau einer zusätzlichen Ringerhalle inkl. neuen
Sanitär- und Physiotrakt
Schifferstadt
BB OSP Brandenburg
Dachsanierung Radsport-Athletikhalle
(ehemals Boxhalle)
Cottbus
BE BSP Wasserspringen
SSH Lüftungsanlage
Berlin, BBB
BW BSP Basketball, Boxen, Volleyball / OSP Rhein-
Neckar
Bauunterhaltung 2011
Heidelberg, FM
Folgende Projekte sind noch für 2011 geplant, Anträge stehen noch aus
BY BSP Bob und Rodel
diverse Maßnahmen;
Ergänzung Um- und Ausbau der Bob- und Rodelbahn
Berchtesgaden /
Königssee
ST BSP Leichtathletik
Sanierung Kraftraum in Robert-Kochstr. Halle
Halle (Saale)
NW BSP Schießen - Außenstelle Hopsten-Schale
Erweiterung um einen 3. Schießstand (Wurfscheiben)
und Neubau Sozial- und Sanitärräume; Eindämmung
der Lärmemissionen (Wallaufschüttung - Einzäunung
der Trainingsstätte)
Dortmund-Hopsten
TH BSP Leichtathletik
Sanierung des Hauptdaches über der
Leichtathletikhalle
Erfurt
TH BSP Leichtathletik
Austausch des Tartanbelags in der Leichtathletikhalle
Erfurt
HE OSP Hessen
Schaffung von zusätzlichen 16 Zimmern im Haus der
Athleten
Frankfurt (Main)
SN IAT
Erweiterungsbaumaßnahmen
Leipzig
MV BSP Leichtathletik
Sportkomplex Jahnstadion
Erneuerung der Kunststoffbahn
Neubrandenburg
MV BSP Kanu-Rennsport
Neue Lüftungsanlage im Kraftraum
Neubrandenburg
BY BSP Ski-nordisch
Anpassung Kombispur HS 137 inkl. Kraftmesssystem
Oberstdorf
BB BSP Moderner Fünfkampf
Neubau Laserschießanlage
Potsdam
BB BSP Leichtathletik
Ersatzneubau Werferhaus
Potsdam
BB BLZ Kienbaum
13. BA: Sanierung der Turnhalle (nur Planungskosten)
Kienbaum
SN OSP Leipzig
Sanierung Trockensprunganlage in der Schwimmhalle
Mainzer Str.
-Sonderantrag-
Leipzig
BB BLZ Kienbaum
Dynamometrischer Messplatz für Leichtathletik
Kienbaum
BE BSP Wasserspringen
Olympiapark Forumbad
Berlin, BBB
BY BSP Eis- und Rollschnelllauf
Bauunterhaltung 2011
Inzell
NW Deutsche Sporthochschule Köln
BSPe Hockey und Judo
Bauunterhaltung 2011
Köln
SH Ruderakademie Ratzeburg (ehem. BLZ)
Bauunterhaltung 2011 und Brandschutz
Ratzeburg
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Tabelle 2
Verbandsförderung von 2007 bis 2011 (in Euro)
Verband 2007 2008 2009 2010 2011
olympische Verbände mit
Sommersportarten
Grundförderung*
Projektförderung
Grundförderung*
Projektförderung
Grundförderung
Projektförderung
Grundförderung
Projektförderung
Grundförderung
Projektförderung
Dt. Badminton-Verband 290.770 99.540 294.860 130.750 307.500 280.000 314.500 295.000 316.500 280.000
Dt. Base- u. Softball Verband 252.095 24.605 258.400 0 ** ** ** ** ** **
Dt. Basketball Bund 447.250 33.250 449.680 35.000 445.500 130.000 422.500 170.000 387.500 170.000
Dt. Boxsport-Verband 843.650 46.040 806.810 15.700 818.900 155.000 789.900 212.000 745.900 185.000
Dt. Fechter-Bund 1.724.460 153.100 1.751.700 292.400 1.740.100 342.000 1.658.100 372.000 1.536.100 402.000
BV Dt. Gewichtheber 508.880 54.000 507.510 45.000 540.800 75.000 569.800 89.000 629.500 75.000
Dt. Handballbund 293.400 5.000 290.700 25.800 290.700 55.000 305.700 70.000 305.700 70.000
Dt. Hockey-Bund 976.270 335.250 973.270 476.410 988.800 575.000 1.001.800 468.000 1.020.800 468.000
Dt. Judo-Bund 920.780 43.770 954.400 50.410 950.400 100.000 952.400 158.580 955.400 100.000
Dt. Kanu-Verband 1.628.030 242.390 1.619.720 482.250 1.683.100 230.000 1.726.100 316.000 1.805.100 420.000
Dt. Leichtathletik-Verband 3.232.410 365.750 3.693.900 940.070 3.422.500 1.503.000 3.560.500 1.297.500 3.654.500 1.442.500
Dt. Verband f. Modernen
Fünfkampf 271.350 57.500 335.900 83.750 337.500 147.500 332.500 167.500 325.500 162.500
Bund Dt. Radfahrer 1.633.860 256.300 1.658.360 431.820 1.663.400 505.000 1.650.400 610.000 1.630.400 505.000
Dt. Reiterliche Vereinigung (FN) 820.110 97.900 851.280 298.700 948.300 360.000 959.300 416.000 958.300 390.000
Dt. Ringer-Bund 830.430 101.200 845.680 161.400 838.100 294.000 834.100 320.500 828.100 265.000
Dt. Ruderverband 2.088.640 747.770 1.998.610 1.232.300 2.002.200 890.000 2.005.200 1.127.250 2.009.200 1.068.000
Dt. Rugby-Verband *** *** *** *** *** *** 0 0 **** ****
Dt. Schützenbund 1.337.150 52.250 1.316.590 192.020 1.359.300 315.000 1.379.300 365.000 1.409.300 355.000
Dt. Schwimm-Verband 2.199.492 246.823 2.258.100 552.500 2.436.400 905.000 2.617.400 990.000 2.926.400 805.000
Dt. Segler-Verband 662.880 47.580 656.080 97.200 689.500 150.000 709.500 250.000 739.500 200.000
Dt. Taekwondo Union 318.400 32.300 320.700 85.800 322.900 220.000 329.900 220.000 325.900 220.000
Dt. Tennis Bund 0 0 0 0 0 0 0 0 0 67.000
Dt. Tischtennis-Bund 551.300 69.050 566.410 209.840 559.500 280.000 539.500 292.450 509.500 300.000
Dt. Triathlon-Union 462.500 66.000 479.340 46.410 463.800 135.000 451.800 159.000 433.800 125.000
Dt. Turner-Bund 1.283.370 2.270 1.337.680 205.791 1.368.700 306.032 1.367.700 430.000 1.366.700 415.000
Dt. Volleyball-Verband 916.560 58.000 943.230 208.460 933.880 286.205 908.880 399.950 871.880 270.000
*Sockelförderung wurde den olymp. Sommersportverbänden bis einschl. 2008 bewilligt. Seit 2009 wird Grundförderung gewährt, die sowohl die frühere Sockelförderung als auch das Leistungssportpersonal umfasst.
Damit (zumindest eingeschränkt) eine vergleichende Betrachtung möglich wird, sind für die Vorjahre fiktiv die Mittel der Sockelförderung und des Leistungssportpersonals zusammengefasst.
** seit 2009 als nichtolympischer Verband geführt
*** bis 2009 als nichtolympischer Verband geführt
**** für 2011 steht abschließende Förderentscheidung noch aus
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Tabelle 3
Verbandsförderung von 2007 bis 2011 (in Euro)
Verband 2007 2008 2009 2010 2011
olympische Verbände
mit Wintersportarten
Grundförderung*
Projektförderung
Grundförderung*
Projektförderung
Grundförderung*
Projektförderung
Grundförderung*
Projektförderung
Grundförderung
Projektförderung
Bob u. Schlitten
Verband f. D. 1.826.600 126.300 2.035.444 412.000 2.066.915 1.022.536 2.066.915 485.775 2.148.562 410.000
Dt. Curling Verband 243.278 10.000 242.500 25.000 242.500 30.106 243.096 23.077 253.500 18.000
Dt. Eisschnelllauf
Gemeinschaft 1.226.331 135.960 1.434.521 500.160 1.414.521 372.940 1.414.521 353.136 1.365.500 355.000
Dt. Eislauf Union 391.158 18.270 561.003 24.695 577.778 47.250 580.614 11.341 580.000 80.000
Snowboard
Verband D. 569.550 91.450 742.072 120.000 742.072 180.500 766.072 139.000 680.000 195.000
Dt. Eishockey
Bund 367.700 0 310.759 62.760 332.885 64.690 382.885 50.000 383.000 98.000
Dt. Skiverband 0 0 0 0 0 0 0 75.000 0 225.000
*Sockelförderung wurde den olymp. Wintersportverbänden bis einschl. 2010 bewilligt. Seit 2011 wird Grundförderung gewährt, die sowohl die
frühere Sockelförderung als auch das Leistungssportpersonal umfasst. Damit (zumindest eingeschränkt) eine vergleichende Betrachtung möglich
wird, sind für die Vorjahre fiktiv die Mittel der Sockelförderung und des Leistungssportpersonals zusammengefasst.
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Tabelle 4
Verbandsförderung von 2007 bis 2011 (in Euro)
Verband 2007 2008 2009 2010 2011
Verbände mit nichtolympischen
Sportarten
Gesamtförderung
Gesamtförderung
Gesamtförderung
Gesamtförderung
Gesamtförderung
Dt. Aero-Club 99.170 105.880 95.340 93.840 *
American Football Verband
Deutschland 38.250 65.750 65.750 90.750 *
Dt. Base- u. Softball Verband ** ** 250.400 217.000 198.100
Dt. Billard-Union 73.815 94.380 100.840 98.210 *
Dt. Boccia-, Boule- u. Petanque-
Verband 38.250 40.000 40.570 699 50.750
Dt. Lebens-Rettungs-Gesellschaft 102.653 76.914 103.183 101.720 *
Dt. Eisstock-Verband 84.084 111.415 118.070 119.460 120.632
Dt. Ju-Jutsu-Verband 62.248 111.000 112.357 115.460 69.872
Dt. Karate Verband 170.258 183.188 176.618 180.210 69.882
Dt. Keglerbund 105.636 105.607 105.991 75.780 *
BV dt. Kraftdreikämpfer 0 0 0 40.080 40.159
Dt. Minigolfsport Verband 66.163 66.618 109.073 109.070 103.987
Dt. Motor Sport Bund 60.822 60.072 60.572 60.000 *
Dt. Rasenkraftsport -u. Tauzieh-
Verband 33.850 71.768 52.750 102.850 104.062
Dt. Rollsport- u. Inline-Verband 222.350 202.933 173.430 173.550 65.309
Dt. Rugby-Verband 122.916 158.000 126.416 *** ***
Dt. Schachbund 126.350 130.497 131.335 130.100 133.850
Dt. Sportakrobatik-Bund 55.950 82.000 95.000 104.870 110.055
Dt. Squash V. 79.550 91.933 102.550 100.000 78.050
Dt. Tanzsportverband 130.770 154.730 142.120 126.940 65.309
Dt. Wasserski - u. Wakeboard-
Verband 84.443 109.960 115.530 94.010 93.050
*abschließende Förderentscheidung steht noch aus
** bis 2008 als olympischer Verband geführt
*** seit 2010 als olympischer Verband geführt
Tabelle 5
Entwicklung der Förderung des Leistungssports der Menschen mit Behinderung
in den Jahren 2007 - 2011 aus Kapitel 0602 Titel 684 11 Nr. 7 und 684 13 Nr. 2
Ist 2007 Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Soll 2011
Zuwendungsempfänger
Euro
Deutscher
Behindertensportverband
3.051.453 4.470.066 4.139.915 4.446.000 4.386.100
Deutscher Gehörlosen-
Sportverband 712.170 771.024 1.479.031 741.485 662.900
Deutscher
Blindenschachbund 41.815 36.570 22.200 30.700 43.420
Special Olympics
Deutschland 521.503 235.000 165.000 294.900 256.800
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ISSN 0722-8333]