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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Situation contergangeschädigter Menschen in Deutschland - Auswirkungen des Zweiten Conterganstiftungsänderungsgesetzes

Forschungsergebnisse zu Spätfolgen bei Contergangeschädigten, Evaluation des Zweiten Conterganstiftungsänderungsgesetzes, Entschädigungen und Gewährung von Hilfsmitteln, widersprüchliche Angaben über Kostenerstattung bei Nachuntersuchungen, Unterstützungsangebot der Firma Grünenthal GmbH<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

26.07.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/656711. 07. 2011

Situation contergangeschädigter Menschen in Deutschland – Auswirkungen des Zweiten Conterganstiftungsänderungsgesetzes

der Abgeordneten Markus Kurth, Katja Dörner, Katrin Göring-Eckardt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Vor zwei Jahren trat das Zweite Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes in Kraft. Wesentliche Bestandteile waren die Einführung zusätzlicher jährlicher Sonderzahlungen und die inhaltliche Eingrenzung der aus Stiftungsmitteln finanzierten Forschung auf Bereiche, die ausschließlich contergangeschädigten Menschen zugutekommen. Darüber hinaus wurde die Ausschlussfrist, nach der Betroffene nur anspruchsberechtigt waren, wenn sie diese Ansprüche bis Ende 1983 gemeldet haben, geöffnet. Durch diese Änderungen des Conterganstiftungsgesetzes sollten unter anderem die besonderen Bedarfe der Betroffenen für die Zukunft abgedeckt werden. Nach § 44 Absatz 7 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) soll im Abstand von zwei Jahren eine Gesetzesevaluierung erfolgen.

Der größte Teil der Folgekosten der durch Thalidomid erfolgten Schädigungen wird vor allem von der Versichertengemeinschaft über Pflege-, Kranken-, oder Rentenversicherungsbeiträge bzw. Ländern und Kommunen über die Eingliederungshilfe übernommen. Dabei sind die Leistungen der Eingliederungshilfe vermögens- und einkommensabhängig. Wie andere Menschen mit Behinderungen auch, müssen contergangeschädigte Menschen ihr Einkommen oder Vermögen ab einer bestimmten Höhe auf die Leistungen anrechnen lassen. Sind sie beruflich erfolgreich, finanzieren sie den Ausgleich eines Schadens, der ihnen zugefügt wurde, zu einem mehr oder weniger großen Teil selbst.

Weiterhin gibt es zahlreiche Hinweise, dass die besonderen Bedarfe contergangeschädigter Menschen nicht reibungslos gedeckt werden können. Dies betrifft nach Schilderungen der Betroffenen insbesondere die gesundheitliche Versorgung. Das wird in einer Zeit, in der immer mehr Folgeschäden auftreten, besonders deutlich. Das Versorgungssystem ist auf die Bedürfnisse contergangeschädigter Menschen nur unzureichend eingestellt. Das zeigt sich zum Beispiel bei einer Reihe von Hilfsmitteln, die für ein selbstbestimmtes Leben der Betroffenen wichtig sind, von den Krankenkassen aber regelmäßig nicht bewilligt werden, weil sie nicht explizit im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind. Beispiele hierfür sind Unterduschtoiletten oder sogenannte Anziehstäbe oder Anziehhaken. Auch im zahnmedizinischen Bereich besteht akuter Handlungsbedarf: Wenn Arme und Hände nur eingeschränkt funktionsfähig sind, nutzen viele contergangeschädigte Menschen zum Ausgleich bei zahlreichen Verrichtungen ihre Zähne. Zähne und Kiefer werden dadurch stark beansprucht und geschädigt.

Drucksache 17/6567 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie durch die gesetzliche Krankenversicherung teilweise finanzierte Versorgung – herausnehmbare Prothesen – sind in diesen Fällen schlecht oder gar nicht nutzbar. An Zahnimplantaten beteiligt sich die Krankenkasse nicht.

Die Firma Grünenthal GmbH verkündete jüngst medienwirksam ihre Unterstützung für contergangeschädigte Menschen: Sollte in Härtefällen akuter Bedarf bestehen, der von den Sozialversicherungen und der Eingliederungshilfe nicht gedeckt werde, entscheidet auf Antrag der Betroffenen künftig eine Kommission des Unternehmens, ob von ihrer Seite Unterstützung geleistet wird. In eine Situation gebracht zu werden, in der sie als Opfer des Skandals individuell bei den Verantwortlichen Hilfe erbitten müssen, kritisieren die Betroffenen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Ergebnisse von Forschungsaktivitäten zu Spätfolgen bei contergangeschädigten Menschen liegen der Bundesregierung vor, und wie werden sie genutzt um Leistungen (z. B. Conterganstiftungsgesetz oder Sozialgesetze) für Anspruchsberechtigte ihrer individuellen Situation entsprechend zu gestalten?

2

Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der ihr vorliegenden Forschungsergebnisse die bestehenden Regelungen zur Schadensfeststellung, und welche Möglichkeiten sieht sie für eine erneute Anpassung der Entschädigungszahlungen?

3

Welche Erkenntnisse ergab die nach zwei Jahren vorgesehene Evaluation des Gesetzes?

Wenn Ergebnisse noch nicht vorliegen, wann ist mit ihnen zu rechnen?

4

Sieht die Bundesregierung die besonderen Bedarfe contergangeschädigter Menschen durch die Auszahlung der Mittel aus dem Stiftungsvermögen wie im Zweiten Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz festgelegt in den letzten beiden Jahren und für die Zukunft ausreichend gesichert?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die geschilderte Problematik in der Gewährung von Hilfsmitteln, und sieht sie Handlungsbedarf im Hinblick auf

a) gesetzliche Regelungen,

b) die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses,

c) das vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung zu führende Hilfsmittelverzeichnis,

d) die Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis ausschließlich auf Antrag des Herstellers?

Falls ja, welche Schritte plant sie um Änderungen herbeizuführen?

Falls nein, warum nicht?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Probleme im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung contergangeschädigter Menschen, und sieht sie hier Handlungsbedarf?

Wenn ja, wo könnten Ansatzpunkte zur Verbesserung liegen?

7

Wie kommt die Bundesregierung zu der in ihrer Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 17/2915 (Der Conterganskandal – Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft) formulierten Auffassung, die Medizinische Kommission der Conterganstiftung nehme kostenfreie Nachuntersuchungen zur Feststellung eines Thalidomidschadens im Falle der Beantragung von Stiftungsleistungen vor?

8

a) Wie bewertet die Bundesregierung dazu im Widerspruch stehende Berichte von Betroffenen, nach denen sie die Kosten für Nachuntersuchungen zur Feststellung ihrer Schädigung selbst tragen müssen?

b) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, kostenfreie Nachuntersuchungen zu ermöglichen?

Wenn ja, wie sehen diese aus?

Wenn nein, warum nicht?

9

a) Steht die Bundesregierung hinsichtlich der Folgen des Conterganskandals noch im Austausch mit der Grünenthal GmbH, und mit welcher Zielrichtung?

b) Wie bewertet sie das Angebot des Unternehmens contergangeschädigte Menschen auf Anfrage im Einzelfall zu unterstützen, und in diesem Zusammenhang den Umstand, dass die Geschädigten dadurch zu Bittstellern beim für den Schaden verantwortlichen Unternehmen werden?

Berlin, den 11. Juli 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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