Eckpunkte Energieeffizienz – Förderung der energetischen Gebäudesanierung
der Abgeordneten Daniela Wagner, Sven-Christian Kindler, Ingrid Nestle, Lisa Paus, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundeskabinett hat am Montag, den 6. Juni 2011, ein Paket zur Energiepolitik verabschiedet. Hierunter fallen auch Eckpunkte zur Energieeffizienz. Innerhalb dieser Eckpunkte verweist die Bundesregierung auch auf das von ihr im September 2010 verabschiedete Energiekonzept. Die Bundesregierung stellt dabei fest, dass die Erhöhung der Energieeffizienz eine Schlüsselfrage für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung in Deutschland ist. Die Bundesregierung hat in ihrem Konzept ausgeführt, eine anspruchsvolle Gebäudesanierung zu fördern und steuerliche Anreize für die energetische Gebäudesanierung zu schaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Was ist der Anlass, um möglicherweise ab 2015 die Förderung im Wärmebereich auf ein marktbasiertes und haushaltsunabhängiges Instrument umzustellen?
In welcher Form wird ab 2015 das marktbasierte und haushaltsunabhängige Instrument, beispielsweise Weiße Zertifikate, umlagebasiertes System oder finanzmarktbasierte Energy Efficiency Funds u. v. a. m., für die Förderung im Wärmebereich ausgestaltet?
Auf Basis welcher Daten kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass die im Energiekonzept 2010 der Bundesregierung vorgesehene Verdopplung der Sanierungsrate für Gebäude von derzeit jährlich weniger als 1 Prozent auf 2 Prozent des gesamten Gebäudebestands mit dem dafür nun vorgesehenen Finanzvolumen von 1,5 Mrd. Euro Fördermittel im CO2-Gebäudesanierungsprogramm und 1,5 Mrd. Euro steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für die energetische Gebäudesanierung ausreichend sind?
Welchen Mehrwert sieht die Bundesregierung darin, das Gebäudesanierungsprogramm der KfW Bankengruppe sowohl aus dem Einzelplan 12 als auch aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) zu finanzieren, anstatt es an einer Stelle zu bündeln?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass sich der Verwaltungsaufwand in der Abwicklung des Programms aus zwei voneinander unabhängigen Quellen (Einzelplan 12 und EKF) nicht erhöht?
Wenn ja, warum?
Plant die Bundesregierung, die Programme perspektivisch an einer Stelle zu bündeln?
a) Wenn ja, warum, ab wann, und an welcher Stelle (Einzelplan 12 oder EKF)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung noch weitere, bisher nur im Bundeshaushalt vorhandene Titel, im EKF auszubringen?
Wenn ja, welche?
Bleibt die Bundesregierung bei der Einschätzung, dass die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung zu Ausgaben von jährlich 1,5 Mrd. Euro führen wird, oder teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass auf Grund der hohen finanziellen Attraktivität der steuerlichen Förderung gegenüber den CO2-Gebäudesanierungsprogrammen der KfW Bankengruppe die Ausgaben für die steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungen deutlich höher ausfallen können?
Welche Sanierungsquote erwartet die Bundesregierung beim Einsatz eines Finanzvolumens von 3 Mrd. Euro Fördermitteln für Gebäudesanierungsprogramm und steuerliche Abschreibung?
Warum lehnt die Bundesregierung eine 3-Prozent-Sanierungsquote für Gebäude ab, wenn doch der Gebäudesektor als einer der Schlüsselsektoren im Energieeffizienzbereich fungiert und die Bundesregierung eine Vorbildfunktion für den öffentlichen Sektor anstrebt?
Wie viel CO2 kann mit einem Finanzvolumen von 1,5 Mrd. Euro Fördermittel bzw. 3 Mrd. Euro Fördermittel und steuerlicher Abschreibungsmöglichkeit jeweils eingespart werden?
Wie hoch wäre die Reduktion von CO2-Emissionen, wenn anstatt der mit ca. 1,5 Mrd. Euro veranschlagten Steuersubventionen diese Mittel zur Erhöhung der Fördermittel der KfW Bankengruppe auf 3 Mrd. Euro eingesetzt würden?
Welche Emissionsminderung ist hingegen zu erreichen, wenn nur die steuerliche Förderung berücksichtigt wird?
Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung an einen Primärenergiestandard für Gebäude gekoppelt, der 15 Prozent unter dem EnEV-Referenzhaus (EnEV = Energieeinsparverordnung) liegt?
Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung an einen Transmissionswärmeverlust gekoppelt, der nicht 100 Prozent des errechneten Wertes für das entsprechende Referenzgebäude überschreiten darf?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die Ausgestaltung der steuerlichen Förderung ein Anreiz besteht, Gebäudesanierungen lediglich nach dem KfW-85-Effizienzhausstandard durchzuführen, weil die steuerliche Förderung für diese Effizienzhausklasse deutlich attraktiver ist als die Förderung über Gebäudesanierungsprogramme der KfW Bankengruppe und es bei der steuerlichen Förderung keinen Anreiz gibt, einen ambitionierteren Standard als den KfW-85-Standard zu wählen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung an ein Fördermodell zu koppeln, wie es zum Beispiel in dem bekannten Förderprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren der KfW Bankengruppe enthalten ist und in dem die Förderung progressiv zur eingesparten Energie (unterhalb EnEV-Referenzstandard) steigt?
Wie sinnvoll schätzt die Bundesregierung die Einführung einheitlicher Energieeffizienzstandards für die Gebäudesanierungsprogramme der KfW Bankengruppe und die steuerliche Förderung ein?
Wie und wann wird die Bundesregierung auf die Kritik des Bundesrechnungshofes, dargelegt in der Stellungnahme vom 21. Juni 2011 zum Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, reagieren und Maßnahmen ergreifen, um den Finanzämtern zu ermöglichen, Anspruchsvoraussetzungen für steuerliche Förderung vollständig zu überprüfen und so Doppelförderungen zu vermeiden?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten und den administrativen Mehraufwand ein, der in den Finanzämtern entsteht, weil bei der steuerlichen Förderung von energetischer Gebäudesanierung eine Belegvorlagepflicht zum Nachweis des Energieeinsparvolumens der Sanierungsmaßnahme gefordert wird?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass bei der Bearbeitung von Fällen der steuerlichen Begünstigung energetischer Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der maschinellen Bearbeitung Wertgrenzen gesetzt werden, und es also nicht dazu kommen kann, dass bei einem Teil der Fälle Steuerbegünstigungen gewährt werden, ohne die Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen?
Plant die Bundesregierung die Verbraucher und Eigentümer, Immobilienverwaltungen oder Wohnungseigentümer aufgrund der Bedeutung des Themas mit Argumentationshilfen in Form von Broschüren o. Ä. auszustatten?
Ist die Problematik bekannt, wonach bei Inanspruchnahme von Fördergeldern der KfW Bankengruppe wie beispielsweise das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Wohnungseigentumsverwaltungen (WEG-Verwaltungen) vor einem unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand stehen?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, das Antragsverfahren für WEG-Verwaltungen zu vereinfachen?
Wenn die Bundesregierung eine Möglichkeit sieht das Antragsverfahren für WEG-Verwaltungen zu vereinfachen, wann wird sie in dieser Sache aktiv werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ausgestaltung des neuen European Energy Efficiency Funds der Europäischen Investitionsbank, der auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1233/2010 realisiert wurde?