Veräußerung der Bundesanteile an der Duisburger Hafen AG
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Bund ist zu einem Drittel an der Betriebsgesellschaft der Duisburger Hafen AG beteiligt. Da die Bundesregierung nach eigenen Angaben (Bundestagsdrucksache 17/4831) die Notwendigkeit einer staatlichen Beteiligung nach § 65 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung nicht mehr gegeben sieht, sollen die Bundesanteile an der Duisburger Hafen AG veräußert werden.
Bei einem Besuch des Duisburger Hafens am 14. Juni 2011 äußerte der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, „mit allergrößter Skepsis“ einem Verkauf des Bundesanteils gegenüberzustehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Position hat die Bundesregierung zum Verkauf ihres Anteils am Duisburger Hafen?
Worauf gründet sich die Aussage von Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer, dass der Verkauf des Duisburger Hafens eine „Verschleuderung von Bundesvermögen“ wäre?
Wie begründet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung diese Einschätzung hinsichtlich der Aussage der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/4831), dass sich „der Betrieb von Häfen einschließlich aller Nebenanlagen und Bahnanlagen sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, baulichen Anlagen und die Bestellung von Erbbaurechten“ als Unternehmensgegenstand der Duisburger Hafen AG „durch privatwirtschaftliche Tätigkeit besser und wirtschaftlicher erreichen lässt und nicht durch den Bund zu gewährleisten ist“?
Über welche Kompetenzen und Fähigkeiten verfügt der Bund, die notwendig sind, um die privatwirtschaftliche Tätigkeit des Duisburger Hafens besser und wirtschaftlicher durchzuführen als ein anderer Eigentümer?
Welches Kapital benötigt der Duisburger Hafen zukünftig, und wie soll dieses Kapital unter weiterer Bundesbeteiligung erbracht werden?
Welche Abschätzungen hat die Bundesregierung zur Marktmacht des Duisburger Hafens mit welchem Ergebnis unternommen?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Preis- und Zugangsregulierung des Verkaufsprozesses erforderlich?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Ist es möglich, dass Unternehmen, die auf vor- oder nachgelagerten Märkten tätig sind (z. B. Deutsche Bahn AG oder private Bahnen oder ausländische Staatsbahnen zum einen oder Reedereien zum anderen) als Erwerber auftreten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass auch auf den vor- bzw. nachgelagerten Märkten tätige Konkurrenten behindert werden?
Wie effektiv stuft die Bundesregierung die einzelnen bislang bestehenden institutionellen Schutzmaßnahmen ein?