Das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration – Sachstand 2011
der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Wolfgang Wieland, Ingrid Hönlinger, Dr. Konstantin von Notz, Jerzy Montag und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Mai 2006 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM) eingerichtet.
Das GASIM ist ein auf Dauer angelegtes behördenübergreifendes Informations- und Kooperationszentrum mit dem Ziel, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der illegalen Migration zu intensivieren.
Konkret soll das GASIM vorliegende Informationen im Phänomenbereich der illegalen Migration zusammenführen und verdichten, behördenübergreifende Zusammenarbeit intensivieren, eine gegenseitige Unterstützung in operativen und strategischen Fragen ermöglichen sowie strategische Positionen im internationalen Kontext abstimmen.
Im GASIM arbeiteten 2008 insgesamt 38 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei (BPOL), des Bundeskriminalamtes (BKA), des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), des BMI, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sowie des Bundesnachrichtendienstes (BND). Anlassbezogen sind auch das Auswärtige Amt sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz im GASIM vertreten (Bundestagsdrucksache 16/8482).
Das GASIM war bis 2007 in sieben Foren aufgeteilt:
- Forum 1: „Tägliche Lagebesprechung“ unter der Geschäftsführung der BPOL
- Forum 2: „Lagebild Migrationsströme“ unter der Geschäftsführung der BPOL und des BAMF Aufgaben dieses Forums sind die Untersuchung aktueller Phänomene mit Deutschlandbezug, die Erstellung von Handlungsempfehlungen sowie die Frühwarnfunktion.
- Forum 3: „Werkvertragsverfahren“ unter der Geschäftsführung der BPOL und der FKS Aufgaben dieses Forums sind der Abschluss der vom ehemaligen Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrum Schleusungskriminalität initiierten Ermittlungsverfahren sowie die Erstellung eines Lagebilds über die Missbrauchsanfälligkeit des Werkvertragsverfahrens.
- Forum 4: „Nachrichtendienstlich-taktische und -strategische Lage“ unter der Geschäftsführung des BND
- Forum 5: „Strategische Konzepte im Phänomenbereich illegale Migration“ unter der Geschäftsführung des BKA
- Forum 6: „Migration – Aufenthalt – Kooperation – Infopool“ unter der Geschäftsführung des BAMF Dieses Forum dient der Verbesserung der Behördenkooperation und dem Aufbau eines Informationspools zur Zusammenfassung und Analyse relevanter migrations- und aufenthaltsspezifischer Informationen mit Zugang für Auslandvertretungen und Ausländerbehörden.
- Forum 7: „Operative Maßnahmen im Zusammenhang mit illegaler Migration“ unter der Geschäftsführung der BPOL Aufgaben dieses Forums sind die Umsetzung von Informationen in Erkenntnismitteilungen und Fahndungshinweisen, die Initiierung gezielter überörtlicher bzw. behördenübergreifender Einsätze/operativer (Sofort-) Maßnahmen, die Initiierung und Unterstützung von Ermittlungsverfahren sowie die Durchführung von Prüfverfahren für das BAMF (Aufenthalt), das FKS (illegale Arbeitsaufnahme) und das Auswärtige Amt (Visaerteilung).
Die Bundesregierung hat zwar wiederholt darauf hingewiesen, dass im GASIM keine Daten erhoben oder gespeichert würden. Zudem würde das GASIM auch keine operativen Maßnahmen durchführen, sondern lediglich unterstützend tätig werden. Einräumen musste die Bundesregierung jedoch, dass das BKA seine Mitwirkung in dem operativ angelegten Forum 7 des GASIM Ende 2007 beendet hat, nachdem es sich gegenüber dem BMI mehrfach darüber beklagt hatte, dass die Datenübermittlungspraxis von BND und BPOL innerhalb des GASIM im Hinblick auf das Trennungsgebot rechtlich äußerst bedenklich sei. Außerdem rügte das BKA, dass im GASIM – teilweise unter Außerachtlassung der gesetzlichen Vorschriften – personenbezogene Daten ausgetauscht bzw. operative Maßnahmen durchgeführt würden (Bundestagsdrucksache 16/11636, S. 7).
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wies auf S. 84 f. seines 23. Tätigkeitsberichts (Bundestagsdrucksache 17/5200) auf datenschutzrechtliche Probleme hin, wenn innerhalb des GASIM personenbezogene Daten zwischen den Kooperationspartnern ausgetauscht und bewertet würden. So wertete der Bundesbeauftragte die Weitergabe personenbezogener Daten im Forum 4 durch den BND als Verstoß gegen § 9 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst. Auch sei der umfassende Austausch personenbezogener Daten im Forum 7 problematisch und dürfte gegen die Dienstegesetze, das Schwarzarbeitsgesetz bzw. das Asylverfahrensgesetz verstoßen.
Obwohl die Bundesregierung der Rechtsaufassung des BfDI nicht folgte, hat sie auf die Kritik reagiert und eine stufenweise Prüfung des Austauschs personenbezogener Daten angeordnet. So sollen vor jeder einzelnen Datenübermittlung die GASIM-interne Zuständigkeit, die Aufgabenrelevanz, die Zweckbindung sowie die Erforderlichkeit geprüft werden. Zweitens sollen künftig nur noch flexible, zeitlich begrenzt tätige Arbeitseinheiten projektbezogen betrieben werden. Und schließlich hat die Bundesregierung die Erstellung von Datenschutzkonzepten der im GASIM vertretenen Behörden veranlasst.
Den weitestgehenden Vorschlag hat letztes Jahr die Werthebach-Kommission zur Reform der Sicherheitsbehörden des Bundes vorgelegt: Diese kritisiert, dass der Personalaufwand beim GASIM unverhältnismäßig bzw. nicht effektiv sei. Sie schlug daher vor, die Aufgaben des GASIM „in Gänze an das BKA zurück zu übertragen“ und die Arbeit künftig mithilfe von Videokonferenzen, Verbindungsbeamtinnen und -beamten sowie regelmäßigen Tagungen zu erledigen (Kooperative Sicherheit – Die Sonderpolizeien des Bundes im föderalen Staat, Berlin 2010, S. 125 ff. – hier: S. 127).
Bis heute ist trotz diverser parlamentarischer Anfragen (z. B. Bundestagsdrucksache 16/8482) zum einen nicht geklärt, ob innerhalb des GASIM personenbezogene Daten nur ausgetauscht – oder diese auch angereichert/weitergesteuert werden bzw. ob und in welcher Form diese Daten in welchem Bestand gespeichert werden. Zum anderen gibt die Regierung keine eindeutige Antwort darauf, in welchem Ausmaß die am GASIM beteiligten Behörden, und hier insbesondere die Nachrichtendienste, Ermittlungsverfahren bzw. begleitende exekutive Maßnahmen initiieren, vorbereiten, planen bzw. steuern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele Personen welcher Behörden arbeiten derzeit im GASIM?
Über welche Foren verfügt das GASIM derzeit (bitte unter Angabe der jeweiligen Geschäftsführung, der teilnehmenden Behörden sowie der konkreten Aufgabenstellung und Arbeitsorganisation aufschlüsseln)?
Über wie viele Personen wurden im GASIM seit seiner Gründung Informationen ausgetauscht (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Ermittlungsverfahren hat das GASIM seit seiner Gründung unterstützt (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
a) In wie vielen Fällen führte u. a. die Arbeit vom GASIM zur Initiierung operativer Einsätze?
b) In wie vielen Fällen führte u. a. die Arbeit vom GASIM zu der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen wie viele Tatverdächtige?
c) In wie vielen Fällen führte u. a. die Arbeit vom GASIM zu der Festnahme wie vieler Tatverdächtiger?
d) In wie vielen Fällen führte u. a. die Arbeit vom GASIM zu der rechtskräftigen Verurteilung wie vieler Angeklagter?
e) In wie vielen Fällen führte u. a. die Arbeit vom GASIM zur Anordnung von Abschiebungen bzw. Einreiseverboten?
Welche Informationsprodukte (z. B. GASIM-Reports, GASIM-Express, GASIM-Lagebilder bzw. GASIM-Aktuell) hat das GASIM seit 2008 behördlich veröffentlicht (bitte einzeln unter Angabe des Titels und des Erscheinungsjahres aufschlüsseln)?
Beteiligt sich das BKA inzwischen wieder an der Arbeit des Forums 7?
Wenn ja, seit wann, und welche Maßnahmen haben dazu geführt, dass das BKA sich zu einer erneuten Mitwirkung bereit erklärt hat?
Wenn nein, welche Folgen hat das dauerhafte Fehlen des BKA für die Arbeit des Forums 7?
Sind die Bundesländer inzwischen stärker in die Arbeit eingebunden, als nur über den bis 2007 üblichen anlassbezogenen Informationsaustausch?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
Arbeitet das GASIM auch mit vergleichbaren Gremien anderer Mitgliedstaaten zusammen, und wenn ja, mit welchen?
Haben seit 2008 beim GASIM zeitlich befristet bzw. anlassbezogen Personen aus EU-Mitgliedstaaten, von EU-Behörden bzw. aus Drittstaaten gearbeitet?
Wenn ja, für welche Behörden welcher Länder bzw. welcher EU- Institutionen arbeiteten diese Personen mit welcher Aufgabenstellung beim GASIM?
Auf welcher Rechtsgrundlage wurden hierbei (gegebenenfalls auch noch personenbezogene) Informationen zwischen den Datenbeständen des Gastlandes und des GASIM bzw. der beim GASIM tätigen deutschen Behörden abgeglichen, ausgetauscht, angereichert bzw. weitergesteuert?
Hat es seit 2008 Formen einer anlass- bzw. aufgabenbezogenen Zusammenarbeit zwischen dem GASIM und dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum gegeben, und wenn ja, in welchen Fällen?
Wie wird die stufenweise Prüfung des Austauschs personenbezogener Daten praktisch umgesetzt?
Insbesondere wie und durch wen werden vor jeder einzelnen Datenübermittlung die GASIM-interne Zuständigkeit, die Aufgabenrelevanz, die Zweckbindung sowie die Erforderlichkeit geprüft?
Wie wurde das Ziel umgesetzt, innerhalb des GASIM nur noch flexible, zeitlich begrenzt tätige bzw. projektbezogene Arbeitseinheiten zu betreiben?
Welche Folgen hat dies für die interne Struktur des GASIM (z. B. für die sieben Foren)?
Haben die im GASIM vertretenen Behörden – wie angekündigt – sie betreffende Datenschutzkonzepte entwickelt?
Wenn nein, warum nicht, bzw. wann ist mit deren Vorlage zu rechnen?
Wenn ja, welchen Inhalts, und war der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hierbei eingebunden?
Ist die Bundesregierung bereit, den Empfehlungen der Werthebach- Kommission bezüglich des GASIM – in Gänze oder in Teilaspekten – zu folgen?
Wenn ja, in welchen Punkten soll die Arbeit des GASIM verändert werden?
Wenn nein, warum nicht?